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Cornelius Toussaint: "Geiz ist geil"? - BDSW

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<strong>Geiz</strong> <strong>ist</strong> geil bei der Vergabe von<br />

Bewachungsaufträgen, vergeben<br />

wird in der Regel nach der Endsummenposition<br />

des Angebotes. Je unpersönlicher<br />

die Verantwortung des Vergebenden<br />

bzw. je öffentlicher der Auftraggeber,<br />

desto weniger werden die angebotenen<br />

Le<strong>ist</strong>ungen hinterfragt und inhaltlich/<br />

qualitativ beurteilt. Nicht verwunderlich,<br />

dass eine ganze Branche über sinkende<br />

Aufschläge wettert. Und doch findet kaum<br />

ein Auftraggeber eine Kalkulation bei den<br />

Angebotsunterlagen, die keinen Gewinn<br />

auswe<strong>ist</strong>.<br />

Wenn der eine oder andere Anbieter dann<br />

noch im Rahmen von Preisverhandlungen<br />

problemlos 5 – 15% Nachlass auf die angebotenen<br />

Preise geben kann, dann sollten<br />

alle Alarmglocken beim Auftraggeber<br />

läuten. Offensichtlich <strong>ist</strong> die „Kalkulation“<br />

des derart handelnden Anbieters eine<br />

einfache Preisfestlegung. Damit dann<br />

noch ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet<br />

werden kann, wird es bei der<br />

Entlohnung, der Vertragserfüllung oder<br />

den Sozialabgaben eben nicht so genau<br />

genommen.<br />

44<br />

Die Kalkulation –<br />

vom Lohn zum Preis<br />

Demgegenüber <strong>ist</strong> eine wirkliche Kalkulation<br />

die Ermittlung des Preises unter<br />

Einbeziehung aller relevanten Kostenbestandteile.<br />

Nachfolgend wird eine Musterkalkulation<br />

für Sicherheitsdienstle<strong>ist</strong>un-<br />

Wirtschaft und Politik<br />

„<strong>Geiz</strong> <strong>ist</strong> geil“?<br />

Personalkostenkalkulation<br />

in der Bewachung<br />

von <strong>Cornelius</strong> <strong>Toussaint</strong>, Fachbeirat der Advisio Akademie GmbH, München/<br />

Essen, Geschäftsführer CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH,<br />

Essen<br />

Seit mehr als einem Jahrhundert sorgen private Dienstle<strong>ist</strong>er in Deutschland<br />

für Sicherheit. Zu den Standardabfragen im Rahmen einer Ausschreibung<br />

zählt die Aufforderung, eine Kalkulation für die angebotenen Dienstle<strong>ist</strong>ungen<br />

vorzulegen. Offensichtlich zählt die Mathematik nicht zu den Stärken des<br />

Gewerbes, nur so sind die Differenzen im Aufbau und Inhalt der „Kalkulationen“<br />

zu erklären. Vielleicht ein Grund, weshalb seit Jahren die Erlöse je<br />

Le<strong>ist</strong>ungsstunde rückläufig sind?<br />

gen vorgestellt. Es sei vorausgeschickt,<br />

dass sich die angegebenen Werte aufgrund<br />

von Bandbreiten in den Lohn- und<br />

Manteltarifen sowie auftragsspezifisch<br />

stark unterscheiden können.<br />

Der Grundlohn<br />

Als anerkannter Tarifpartner für das Sicherungsgewerbe<br />

gilt der Bundesverband<br />

Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen<br />

e. V (BDWS, Bad Homburg), der<br />

ebenso wie die Gewerkschaftsseite (ver.di<br />

und GÖD) eine föderale Struktur mit insgesamt<br />

15 Landesverbänden aufwe<strong>ist</strong>. Die<br />

Spannweite in den tariflichen Entlohnungen<br />

<strong>ist</strong> erheblich und schwankt zum Bei-<br />

spiel für den einfachen Separatwachdienst<br />

zwischen 4,30 e (Mecklenburg-Vorpommern)<br />

und 7,49 e (Baden-Württemberg).<br />

Auch bei der höchsten „Qualitätsstufe“,<br />

den IHK-Geprüften Werkschutzfachkräften<br />

(mit bundesweit einheitlichem<br />

Abschluss) schwanken die Stundenlöhne<br />

zwischen 5,26 e und 11,07 e.<br />

Für die weitere Betrachtung wird von<br />

einem Grundlohn eines Mitarbeiters im<br />

Separatwachdienst von 6,78e ausgegangen.<br />

Lohnnebenkosten (auf Grundlohn)<br />

Als Lohnnebenkosten werden nachfolgend<br />

die (gesetzlich) vorgeschriebenen<br />

DSD 4/2005


Arbeitgeberanteile auf den Grundlohn<br />

definiert.<br />

Laut Durchschnittsermittlung lag der<br />

bundesweite Mittelwert für die Krankenkassebeiträge<br />

für 2004 bei 14,3%,<br />

der Arbeitgeberbeitrag beträgt ab 01.07.<br />

die Hälfte abzüglich 0,45%, das heißt<br />

6,7%. Selbstverständlich kann der firmenindividuelle<br />

Satz aufgrund örtlicher<br />

Besonderheiten oder aufgrund der dem<br />

Mitarbeiter obliegenden Krankenkassenwahl<br />

abweichen. Fest sind die AG-Anteile<br />

für die Renten- (9,50%), Arbeitslosen-<br />

(3,25%) und Pflegeversicherungsanteil<br />

(0,85% - Ausnahme Sachsen). Hinzu<br />

kommen die Beiträge zur gesetzlichen<br />

Unfallversicherung (in der Regel VBG),<br />

die aufgrund der Umlagefinanzierung<br />

- abhängig von der Unfallentwicklung<br />

sowie des Konkursausfallgeldes - jährlich<br />

im Nachhinein festgesetzt werden. Ebenfalls<br />

zu den Lohnnebenkosten werden die<br />

Aufwendungen für die Schwerbehindertenabgabe<br />

gezählt (ca. 0,3%-0,5%). Somit<br />

betragen die Lohnnebenkosten auf den<br />

Grundlohn insgesamt:<br />

Rentenversicherung 9,50%<br />

Arbeitslosenversicherung 3,25%<br />

Pflegeversicherung 0,85%<br />

Krankenversicherung 6,70%<br />

Unfallversicherung 3,20%<br />

Schwerbehindertenabgabe 0,40%<br />

Summe (Durchschnitt) 23,90%<br />

DSD 4/2005<br />

Lohngebundene Kosten<br />

Unter den lohngebundenen Kosten<br />

sind zunächst all diejenigen Positionen<br />

summiert, die beim Arbeitnehmer als<br />

Lohnbestandteile auf der monatlichen<br />

Abrechnung ausgeworfen werden, nicht<br />

jedoch 1:1 (also nach Stunden) an den Auftraggeber<br />

weiterberechnet werden, zum<br />

Beispiel Aus- und Fortbildungstage sowie<br />

Lohnfortzahlungstage im Krankheitsfall.<br />

Ausfalltage sind entweder<br />

• tariflich / gesetzlich veranlasst (Urlaube,<br />

Sonderurlaube, Ausfalltage BetrVG,<br />

Regelungen zum Arbeitsschutz etc.),<br />

• mitarbeiterspezifisch (Krankheitstage<br />

mit Lohnfortzahlung, gezahlte Abfindungen<br />

bei Freisetzung – Umrechnung<br />

auf Ausfalltage),<br />

• unternehmensspezifisch (Organisation<br />

von Reserven, internen Fortbildungen<br />

etc.),<br />

• auftraggeberseitig ausgelöst (Arzt,<br />

Psychotest, Aus- und Fortbildungsvorschriften,<br />

Einweisungen etc.) und/<br />

oder<br />

Was ein solcher Ausfalltag kostet <strong>ist</strong> erst<br />

dann zu beziffern, wenn man die „produktiven“<br />

Tage ermittelt hat, das heißt<br />

die Tage, die der Mitarbeiter tatsächlich<br />

den Auftraggebern in Rechnung gestellt<br />

werden konnte. Im vorliegenden Beispiel<br />

würde der Schnitt der Mitarbeiter demnach<br />

ca. 213 Tage pro Kalenderjahr an<br />

den Auftraggeber abgerechnet, 46 Tage<br />

wären durch den Arbeitgeber zu zahlen,<br />

ohne dass hierfür eine Abrechnung an den<br />

Auftraggeber möglich <strong>ist</strong>. Dies entspricht<br />

einem Aufschlag von 45/213 = 21,6%.<br />

Achtung: Diese nicht an den Auftraggeber<br />

weiterberechenbaren Tage (Lohnle<strong>ist</strong>ungen)<br />

sind wie der Grundlohn mit<br />

Lohnnebenkosten zu beaufschlagen. Der<br />

Gesamtaufschlag aus unproduktiven<br />

Lohnkosten erhöht sich demnach um<br />

23,9% auf insgesamt (21,6 x 1,239 =<br />

26,76%).<br />

Ebenfalls lohngebundene Kosten sind zum<br />

Beispiel lohnabhängige Versicherungen<br />

(Haftpflicht, Managerhaftpflicht, Rechtsschutz<br />

etc.) oder Beiträge zu Berufsverbänden<br />

und Ähnliches, zu beziffern mit<br />

etwa 1-2,2%. Im Unterschied zu ebenfalls<br />

tariflich beeinflussten Kosten sind also<br />

ausschließlich Kosten gemeint, deren<br />

Höhe unmittelbar mit der Lohnkostenhöhe<br />

zusammenhängt. Im Ergebnis können die<br />

lohngebundenen Kosten mit einem Wert<br />

von ca. 28-29% veranschlagt werden.<br />

Lohnzusatzkosten<br />

Aus der Zusammenfassung von Lohnnebenkosten<br />

und lohngebundenen Kosten<br />

ergibt sich der Aufschlag für die Lohnzusatzkosten.<br />

Im aufgezeigten Rechenbeispiel<br />

liegt der bis zu diesem Punkt<br />

ermittelte Aufschlag auf den Lohn bei:<br />

Lohnnebenkosten 23,90%<br />

Lohngebundene Kosten 28,50%<br />

= Lohnzusatzkosten 52,40%<br />

Lohnunabhängige Kosten /<br />

Verwaltungskosten<br />

Erst jetzt können die lohnunabhängigen<br />

Kosten kalkuliert werden. Zu diesen<br />

zählen zunächst die auftragsnahen Organisationskosten,<br />

also mit dem jeweiligen<br />

Auftrag eng verbundene Kosten wie Einsatzleitungen,<br />

Kontrollinspektoren etc.<br />

Achtung: Lohnunabhängig bedeutet nicht<br />

zugleich Fix, da in der Regel tarifliche<br />

Erhöhungen für Disponenten und Verwaltungskräfte<br />

im gleichen Rahmen steigen<br />

wie die Tariflöhne der operativ arbeiten-<br />

Wirtschaft und Politik<br />

den Personale. Zudem steigen natürlich<br />

auch die sonstigen Kosten für Material,<br />

Fahrzeuge, Bekleidung etc. Jegliche<br />

Preisgleitklausel, bei dem ausschließlich<br />

der lohnabhängige Anteil bzw. der Personalkostenanteil<br />

am Verrechnungssatz<br />

regelmäßig erhöht wird, führt also mit<br />

der Zeit zu einer Verschlechterung der<br />

kalkulatorischen Grundlagen.<br />

Bei Ansatz von je einem Einsatzleiter<br />

je 30 aktiv arbeitenden Mitarbeitern<br />

(entspricht 30 + 21,6% = 36,5 zu entlohnenden/verwaltenden<br />

Mitarbeitern)<br />

und einem Stundenlohn von 12,50 e<br />

ergäbe sich – bei Ansatz der gleichen<br />

Faktoren für Lohn und Lohnzusatzkosten)<br />

folgende Rechnung zur Ermittlung der<br />

Personalselbstkoten: 12,50 e x 1,524 =<br />

19,05 e (Selbstkosten Einsatzleiter). Je<br />

Le<strong>ist</strong>ungsstunden fallen demnach 19,05<br />

e/ 30 MA = 0,64 e Selbstkosten je Stunde<br />

für die Position Einsatzleitung an (ohne<br />

Material- und Kfz-Anteile sowie ohne<br />

Kontrollaufgaben). Dies entspricht einem<br />

Aufschlag von 0,64 e / 6,78 e = 9,44%,<br />

die je Arbeitsstunde anfallen.<br />

Weitere nicht lohnabhängige Kosten<br />

sind:<br />

• Interne Verwaltung (Personalwesen,<br />

Fakturierung, Buchhaltung, Qualitätsmanagement,<br />

Niederlassungsleitung,<br />

Geschäftsführung etc.),<br />

• Fahrtkostenerstattungen,<br />

• Aus- und Fortbildung (Werkschutzschulen,<br />

IHK, interne Ausbildungen<br />

etc.),<br />

• Bekleidung und Ausrüstung,<br />

• EDV, Kommunikation (Telefon, Internet,<br />

Datenschutzbeauftragte etc.),<br />

• Forschung und Entwicklung – Weiterentwicklung<br />

der Dienstle<strong>ist</strong>ung und<br />

Entwicklung von Alternativen zu herkömmlichen<br />

Sicherheitskonzepten,<br />

• Externe Beratung (Steuer-/Wirtschaftsprüfung,<br />

Arbeitsrecht, Qualitätsmanagement),<br />

• Versicherungskosten,<br />

• Vorfinanzierung Löhne (in der Regel<br />

zahlbar am 11. bis 15. eines Monats),<br />

Lieferantenkosten etc. bis Eingang der<br />

Rechnungsbeträge. Ab Januar 2006<br />

Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge<br />

vor Erstellung der Rechnungen.<br />

Je nach Tätigkeitsschwerpunkt schwanken<br />

die stat<strong>ist</strong>ischen Angaben für die<br />

genannten nicht lohnabhängigen Kosten<br />

zwischen 15% und 80% auf die Selbstkosten,<br />

bzw. 20% und 60% auf den Grundlohn.<br />

Nimmt man einen geringen Wert von<br />

28% (das heißt Einsatzleitung zzgl. 18,5%<br />

45


46<br />

bzw. ca. 1,90 e je Le<strong>ist</strong>ungsstunde) auf<br />

den Grundlohn als Rechenwert, so ergibt<br />

sich als Gesamtaufschlag vor Wagnis und<br />

Gewinn:<br />

Lohn 100,00%<br />

Lohnzusatzkosten 52,40%<br />

Verwaltungskosten 28,00%<br />

= Selbstkosten 180,40%<br />

Zuzüglich eines Zuschlags für Wagnis und<br />

Gewinn von 3% (gegenüber üblichen und<br />

kapitalmarktadäquaten 5 – 6%) auf die<br />

Selbstkosten wäre der Gesamtaufschlag<br />

mit 180,4 x 1,03 = 185,81% anzusetzen,<br />

dies entspricht einem Verrechnungssatz<br />

von 12,60 e (bezogen auf einen Lohn<br />

von 6,78 e).<br />

Um die Zahlen fassbarer zu machen:<br />

Unter Vernachlässigung der Zuschläge<br />

und der Annahme einer 9-Stunden-<br />

Schicht läge das durchschnittliche Monatseinkommen<br />

des Beschäftigten bei<br />

(212,65 Arbeitstage + 46,35 Ausfalltage)<br />

x 9 Stunden x 6,78e/ 12 Monate bei<br />

1.317 e. Der monatlich erwirtschaftete<br />

Beitrag für Wagnis und Gewinn des Unternehmens<br />

bei (5,41% / 185,81% x 212,65<br />

Arbeitstage x 9 Stunden x 12,60 e/ 12<br />

Monate) = 58,51 e.<br />

Anmerkung zu<br />

einzelnen Positionen der<br />

Kalkulation<br />

Ausbildungskosten und Ausbildungstage<br />

• Umrechnung auf die durchschnittliche<br />

Betriebszugehörigkeit:<br />

Bei der Berechnung <strong>ist</strong> zu differenzieren<br />

zwischen der Betriebszugehörigkeit<br />

der aktuell beschäftigten<br />

Mitarbeiter und der durchschnittlichen<br />

Betriebszugehörigkeit aller jemals ausgebildeten<br />

Mitarbeiter. Letzter Wert <strong>ist</strong><br />

ausschließlich relevant.<br />

• Einbeziehung von Mehrfachausbildungen<br />

und Springerdiensten:<br />

In der Regel sind die Mitarbeiter von<br />

Sicherungsunternehmen mehrfach<br />

qualifiziert und an unterschiedlichen<br />

Objekten einsetzbar. Sowohl Kosten<br />

als auch Ausfalltage für Aus- und<br />

Fortbildung sind in die Kalkulation<br />

mit einzukalkulieren, da ansonsten<br />

die Ausbildungstage jeweils auch nur<br />

auf die tatsächlich in der Funktion ausgeübten<br />

Arbeitstage umgelegt werden<br />

dürften (das heißt in der Regel deutlich<br />

weniger als 179 Tage).<br />

Feiertagsberechnung:<br />

• Für die Feiertagsberechnung ergeben<br />

sich zwei unterschiedliche Ansatzpunkte:<br />

a) Berechnung jahresaktuell, das heißt<br />

es werden nur die Feiertage gezählt,<br />

die im Betrachtungsjahr auf einen<br />

Werktag fallen.<br />

b) Durchschnittsbildung, das heißt es wird<br />

der mathematische Durchschnittswert<br />

ermittelt.<br />

Für langfr<strong>ist</strong>ige Rahmenverträge empfiehlt<br />

sich in jedem Fall die Lösung (b), da<br />

ansonsten jährlich über die Lage der Feiertage<br />

und die somit entstehenden Auswirkungen<br />

verhandelt werden müsste.<br />

Unbezahlte Arbeitstage:<br />

Unbezahlte Arbeitstage (dienstfrei eigener<br />

Wunsch, unbezahlte Urlaube, Krankheit<br />

außerhalb der Lohnfortzahlung) „kosten“<br />

den Arbeitgeber zwar nicht direkt Geld, er<br />

finanziert jedoch auch die Tage indirekt,<br />

da die Zahl der produktiven Tage insgesamt<br />

und damit die Basis für die Umlage<br />

reduziert werden.<br />

Ausbildungs- und produktive Tage:<br />

Im oben angegebenen Beispiel wurde mit<br />

jährlich 4,5 Ausbildungstagen (inklusive<br />

Objekteinweisung) gerechnet. Zudem<br />

wurde davon ausgegangen, dass der<br />

Mitarbeiter fünf Feiertage arbeitet und<br />

weiterhin 15 Wochen pro Jahr eine 6-Tage-<br />

Woche absolviert. Geht man alternativ<br />

von der Besetzung einer hochwertigen<br />

Position mit ca. neun Ausbildungstagen<br />

pro Jahr (inklusive Erstausbildung) und<br />

einer strikten 5-Tage-Woche ohne Tätigkeiten<br />

an Feiertagen aus, so stehen nur<br />

noch 188 Arbeitstage zur Verfügung,<br />

die 51 unproduktive Arbeitstage zu<br />

finanzieren hätten. Der Ansatz für die<br />

lohngebundenen Kosten würde sich um<br />

über 5%-Punkte auf 33,7% erhöhen. Das<br />

heißt, dass ohne jegliche Änderung bei<br />

weiteren Positionen der Gesamtaufschlag<br />

über 191% liegen müsste.<br />

Fazit<br />

„<strong>Geiz</strong> <strong>ist</strong> geil“ <strong>ist</strong> auf lange Sicht nur<br />

zu Lasten der Auftraggeber oder der<br />

Mitarbeiter durchzuhalten, wenn das<br />

Bewachungsunternehmen nicht den<br />

direkten Weg in die Insolvenz gehen<br />

will. Auch wenn es schwer fällt, jeder<br />

Auftraggeber sollte sich bei der Vergabe<br />

eines Bewachungsauftrags überlegen,<br />

dass wie bei einem Auto auch bei der Sicherheit<br />

ein mittelbarer Zusammenhang<br />

zwischen Preis und Le<strong>ist</strong>ung besteht.<br />

Jeder Auftragnehmer sollte sich zudem<br />

seiner Rechenwerke bewusst sein und<br />

nicht den Preis ausschließlich auf der<br />

Basis des erzielbaren Umsatzes und der<br />

Konkurrenzsituation ermitteln. ■<br />

DSD 4/2005

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