Cornelius Toussaint: "Geiz ist geil"? - BDSW
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<strong>Geiz</strong> <strong>ist</strong> geil bei der Vergabe von<br />
Bewachungsaufträgen, vergeben<br />
wird in der Regel nach der Endsummenposition<br />
des Angebotes. Je unpersönlicher<br />
die Verantwortung des Vergebenden<br />
bzw. je öffentlicher der Auftraggeber,<br />
desto weniger werden die angebotenen<br />
Le<strong>ist</strong>ungen hinterfragt und inhaltlich/<br />
qualitativ beurteilt. Nicht verwunderlich,<br />
dass eine ganze Branche über sinkende<br />
Aufschläge wettert. Und doch findet kaum<br />
ein Auftraggeber eine Kalkulation bei den<br />
Angebotsunterlagen, die keinen Gewinn<br />
auswe<strong>ist</strong>.<br />
Wenn der eine oder andere Anbieter dann<br />
noch im Rahmen von Preisverhandlungen<br />
problemlos 5 – 15% Nachlass auf die angebotenen<br />
Preise geben kann, dann sollten<br />
alle Alarmglocken beim Auftraggeber<br />
läuten. Offensichtlich <strong>ist</strong> die „Kalkulation“<br />
des derart handelnden Anbieters eine<br />
einfache Preisfestlegung. Damit dann<br />
noch ein positives Betriebsergebnis erwirtschaftet<br />
werden kann, wird es bei der<br />
Entlohnung, der Vertragserfüllung oder<br />
den Sozialabgaben eben nicht so genau<br />
genommen.<br />
44<br />
Die Kalkulation –<br />
vom Lohn zum Preis<br />
Demgegenüber <strong>ist</strong> eine wirkliche Kalkulation<br />
die Ermittlung des Preises unter<br />
Einbeziehung aller relevanten Kostenbestandteile.<br />
Nachfolgend wird eine Musterkalkulation<br />
für Sicherheitsdienstle<strong>ist</strong>un-<br />
Wirtschaft und Politik<br />
„<strong>Geiz</strong> <strong>ist</strong> geil“?<br />
Personalkostenkalkulation<br />
in der Bewachung<br />
von <strong>Cornelius</strong> <strong>Toussaint</strong>, Fachbeirat der Advisio Akademie GmbH, München/<br />
Essen, Geschäftsführer CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH,<br />
Essen<br />
Seit mehr als einem Jahrhundert sorgen private Dienstle<strong>ist</strong>er in Deutschland<br />
für Sicherheit. Zu den Standardabfragen im Rahmen einer Ausschreibung<br />
zählt die Aufforderung, eine Kalkulation für die angebotenen Dienstle<strong>ist</strong>ungen<br />
vorzulegen. Offensichtlich zählt die Mathematik nicht zu den Stärken des<br />
Gewerbes, nur so sind die Differenzen im Aufbau und Inhalt der „Kalkulationen“<br />
zu erklären. Vielleicht ein Grund, weshalb seit Jahren die Erlöse je<br />
Le<strong>ist</strong>ungsstunde rückläufig sind?<br />
gen vorgestellt. Es sei vorausgeschickt,<br />
dass sich die angegebenen Werte aufgrund<br />
von Bandbreiten in den Lohn- und<br />
Manteltarifen sowie auftragsspezifisch<br />
stark unterscheiden können.<br />
Der Grundlohn<br />
Als anerkannter Tarifpartner für das Sicherungsgewerbe<br />
gilt der Bundesverband<br />
Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen<br />
e. V (BDWS, Bad Homburg), der<br />
ebenso wie die Gewerkschaftsseite (ver.di<br />
und GÖD) eine föderale Struktur mit insgesamt<br />
15 Landesverbänden aufwe<strong>ist</strong>. Die<br />
Spannweite in den tariflichen Entlohnungen<br />
<strong>ist</strong> erheblich und schwankt zum Bei-<br />
spiel für den einfachen Separatwachdienst<br />
zwischen 4,30 e (Mecklenburg-Vorpommern)<br />
und 7,49 e (Baden-Württemberg).<br />
Auch bei der höchsten „Qualitätsstufe“,<br />
den IHK-Geprüften Werkschutzfachkräften<br />
(mit bundesweit einheitlichem<br />
Abschluss) schwanken die Stundenlöhne<br />
zwischen 5,26 e und 11,07 e.<br />
Für die weitere Betrachtung wird von<br />
einem Grundlohn eines Mitarbeiters im<br />
Separatwachdienst von 6,78e ausgegangen.<br />
Lohnnebenkosten (auf Grundlohn)<br />
Als Lohnnebenkosten werden nachfolgend<br />
die (gesetzlich) vorgeschriebenen<br />
DSD 4/2005
Arbeitgeberanteile auf den Grundlohn<br />
definiert.<br />
Laut Durchschnittsermittlung lag der<br />
bundesweite Mittelwert für die Krankenkassebeiträge<br />
für 2004 bei 14,3%,<br />
der Arbeitgeberbeitrag beträgt ab 01.07.<br />
die Hälfte abzüglich 0,45%, das heißt<br />
6,7%. Selbstverständlich kann der firmenindividuelle<br />
Satz aufgrund örtlicher<br />
Besonderheiten oder aufgrund der dem<br />
Mitarbeiter obliegenden Krankenkassenwahl<br />
abweichen. Fest sind die AG-Anteile<br />
für die Renten- (9,50%), Arbeitslosen-<br />
(3,25%) und Pflegeversicherungsanteil<br />
(0,85% - Ausnahme Sachsen). Hinzu<br />
kommen die Beiträge zur gesetzlichen<br />
Unfallversicherung (in der Regel VBG),<br />
die aufgrund der Umlagefinanzierung<br />
- abhängig von der Unfallentwicklung<br />
sowie des Konkursausfallgeldes - jährlich<br />
im Nachhinein festgesetzt werden. Ebenfalls<br />
zu den Lohnnebenkosten werden die<br />
Aufwendungen für die Schwerbehindertenabgabe<br />
gezählt (ca. 0,3%-0,5%). Somit<br />
betragen die Lohnnebenkosten auf den<br />
Grundlohn insgesamt:<br />
Rentenversicherung 9,50%<br />
Arbeitslosenversicherung 3,25%<br />
Pflegeversicherung 0,85%<br />
Krankenversicherung 6,70%<br />
Unfallversicherung 3,20%<br />
Schwerbehindertenabgabe 0,40%<br />
Summe (Durchschnitt) 23,90%<br />
DSD 4/2005<br />
Lohngebundene Kosten<br />
Unter den lohngebundenen Kosten<br />
sind zunächst all diejenigen Positionen<br />
summiert, die beim Arbeitnehmer als<br />
Lohnbestandteile auf der monatlichen<br />
Abrechnung ausgeworfen werden, nicht<br />
jedoch 1:1 (also nach Stunden) an den Auftraggeber<br />
weiterberechnet werden, zum<br />
Beispiel Aus- und Fortbildungstage sowie<br />
Lohnfortzahlungstage im Krankheitsfall.<br />
Ausfalltage sind entweder<br />
• tariflich / gesetzlich veranlasst (Urlaube,<br />
Sonderurlaube, Ausfalltage BetrVG,<br />
Regelungen zum Arbeitsschutz etc.),<br />
• mitarbeiterspezifisch (Krankheitstage<br />
mit Lohnfortzahlung, gezahlte Abfindungen<br />
bei Freisetzung – Umrechnung<br />
auf Ausfalltage),<br />
• unternehmensspezifisch (Organisation<br />
von Reserven, internen Fortbildungen<br />
etc.),<br />
• auftraggeberseitig ausgelöst (Arzt,<br />
Psychotest, Aus- und Fortbildungsvorschriften,<br />
Einweisungen etc.) und/<br />
oder<br />
Was ein solcher Ausfalltag kostet <strong>ist</strong> erst<br />
dann zu beziffern, wenn man die „produktiven“<br />
Tage ermittelt hat, das heißt<br />
die Tage, die der Mitarbeiter tatsächlich<br />
den Auftraggebern in Rechnung gestellt<br />
werden konnte. Im vorliegenden Beispiel<br />
würde der Schnitt der Mitarbeiter demnach<br />
ca. 213 Tage pro Kalenderjahr an<br />
den Auftraggeber abgerechnet, 46 Tage<br />
wären durch den Arbeitgeber zu zahlen,<br />
ohne dass hierfür eine Abrechnung an den<br />
Auftraggeber möglich <strong>ist</strong>. Dies entspricht<br />
einem Aufschlag von 45/213 = 21,6%.<br />
Achtung: Diese nicht an den Auftraggeber<br />
weiterberechenbaren Tage (Lohnle<strong>ist</strong>ungen)<br />
sind wie der Grundlohn mit<br />
Lohnnebenkosten zu beaufschlagen. Der<br />
Gesamtaufschlag aus unproduktiven<br />
Lohnkosten erhöht sich demnach um<br />
23,9% auf insgesamt (21,6 x 1,239 =<br />
26,76%).<br />
Ebenfalls lohngebundene Kosten sind zum<br />
Beispiel lohnabhängige Versicherungen<br />
(Haftpflicht, Managerhaftpflicht, Rechtsschutz<br />
etc.) oder Beiträge zu Berufsverbänden<br />
und Ähnliches, zu beziffern mit<br />
etwa 1-2,2%. Im Unterschied zu ebenfalls<br />
tariflich beeinflussten Kosten sind also<br />
ausschließlich Kosten gemeint, deren<br />
Höhe unmittelbar mit der Lohnkostenhöhe<br />
zusammenhängt. Im Ergebnis können die<br />
lohngebundenen Kosten mit einem Wert<br />
von ca. 28-29% veranschlagt werden.<br />
Lohnzusatzkosten<br />
Aus der Zusammenfassung von Lohnnebenkosten<br />
und lohngebundenen Kosten<br />
ergibt sich der Aufschlag für die Lohnzusatzkosten.<br />
Im aufgezeigten Rechenbeispiel<br />
liegt der bis zu diesem Punkt<br />
ermittelte Aufschlag auf den Lohn bei:<br />
Lohnnebenkosten 23,90%<br />
Lohngebundene Kosten 28,50%<br />
= Lohnzusatzkosten 52,40%<br />
Lohnunabhängige Kosten /<br />
Verwaltungskosten<br />
Erst jetzt können die lohnunabhängigen<br />
Kosten kalkuliert werden. Zu diesen<br />
zählen zunächst die auftragsnahen Organisationskosten,<br />
also mit dem jeweiligen<br />
Auftrag eng verbundene Kosten wie Einsatzleitungen,<br />
Kontrollinspektoren etc.<br />
Achtung: Lohnunabhängig bedeutet nicht<br />
zugleich Fix, da in der Regel tarifliche<br />
Erhöhungen für Disponenten und Verwaltungskräfte<br />
im gleichen Rahmen steigen<br />
wie die Tariflöhne der operativ arbeiten-<br />
Wirtschaft und Politik<br />
den Personale. Zudem steigen natürlich<br />
auch die sonstigen Kosten für Material,<br />
Fahrzeuge, Bekleidung etc. Jegliche<br />
Preisgleitklausel, bei dem ausschließlich<br />
der lohnabhängige Anteil bzw. der Personalkostenanteil<br />
am Verrechnungssatz<br />
regelmäßig erhöht wird, führt also mit<br />
der Zeit zu einer Verschlechterung der<br />
kalkulatorischen Grundlagen.<br />
Bei Ansatz von je einem Einsatzleiter<br />
je 30 aktiv arbeitenden Mitarbeitern<br />
(entspricht 30 + 21,6% = 36,5 zu entlohnenden/verwaltenden<br />
Mitarbeitern)<br />
und einem Stundenlohn von 12,50 e<br />
ergäbe sich – bei Ansatz der gleichen<br />
Faktoren für Lohn und Lohnzusatzkosten)<br />
folgende Rechnung zur Ermittlung der<br />
Personalselbstkoten: 12,50 e x 1,524 =<br />
19,05 e (Selbstkosten Einsatzleiter). Je<br />
Le<strong>ist</strong>ungsstunden fallen demnach 19,05<br />
e/ 30 MA = 0,64 e Selbstkosten je Stunde<br />
für die Position Einsatzleitung an (ohne<br />
Material- und Kfz-Anteile sowie ohne<br />
Kontrollaufgaben). Dies entspricht einem<br />
Aufschlag von 0,64 e / 6,78 e = 9,44%,<br />
die je Arbeitsstunde anfallen.<br />
Weitere nicht lohnabhängige Kosten<br />
sind:<br />
• Interne Verwaltung (Personalwesen,<br />
Fakturierung, Buchhaltung, Qualitätsmanagement,<br />
Niederlassungsleitung,<br />
Geschäftsführung etc.),<br />
• Fahrtkostenerstattungen,<br />
• Aus- und Fortbildung (Werkschutzschulen,<br />
IHK, interne Ausbildungen<br />
etc.),<br />
• Bekleidung und Ausrüstung,<br />
• EDV, Kommunikation (Telefon, Internet,<br />
Datenschutzbeauftragte etc.),<br />
• Forschung und Entwicklung – Weiterentwicklung<br />
der Dienstle<strong>ist</strong>ung und<br />
Entwicklung von Alternativen zu herkömmlichen<br />
Sicherheitskonzepten,<br />
• Externe Beratung (Steuer-/Wirtschaftsprüfung,<br />
Arbeitsrecht, Qualitätsmanagement),<br />
• Versicherungskosten,<br />
• Vorfinanzierung Löhne (in der Regel<br />
zahlbar am 11. bis 15. eines Monats),<br />
Lieferantenkosten etc. bis Eingang der<br />
Rechnungsbeträge. Ab Januar 2006<br />
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge<br />
vor Erstellung der Rechnungen.<br />
Je nach Tätigkeitsschwerpunkt schwanken<br />
die stat<strong>ist</strong>ischen Angaben für die<br />
genannten nicht lohnabhängigen Kosten<br />
zwischen 15% und 80% auf die Selbstkosten,<br />
bzw. 20% und 60% auf den Grundlohn.<br />
Nimmt man einen geringen Wert von<br />
28% (das heißt Einsatzleitung zzgl. 18,5%<br />
45
46<br />
bzw. ca. 1,90 e je Le<strong>ist</strong>ungsstunde) auf<br />
den Grundlohn als Rechenwert, so ergibt<br />
sich als Gesamtaufschlag vor Wagnis und<br />
Gewinn:<br />
Lohn 100,00%<br />
Lohnzusatzkosten 52,40%<br />
Verwaltungskosten 28,00%<br />
= Selbstkosten 180,40%<br />
Zuzüglich eines Zuschlags für Wagnis und<br />
Gewinn von 3% (gegenüber üblichen und<br />
kapitalmarktadäquaten 5 – 6%) auf die<br />
Selbstkosten wäre der Gesamtaufschlag<br />
mit 180,4 x 1,03 = 185,81% anzusetzen,<br />
dies entspricht einem Verrechnungssatz<br />
von 12,60 e (bezogen auf einen Lohn<br />
von 6,78 e).<br />
Um die Zahlen fassbarer zu machen:<br />
Unter Vernachlässigung der Zuschläge<br />
und der Annahme einer 9-Stunden-<br />
Schicht läge das durchschnittliche Monatseinkommen<br />
des Beschäftigten bei<br />
(212,65 Arbeitstage + 46,35 Ausfalltage)<br />
x 9 Stunden x 6,78e/ 12 Monate bei<br />
1.317 e. Der monatlich erwirtschaftete<br />
Beitrag für Wagnis und Gewinn des Unternehmens<br />
bei (5,41% / 185,81% x 212,65<br />
Arbeitstage x 9 Stunden x 12,60 e/ 12<br />
Monate) = 58,51 e.<br />
Anmerkung zu<br />
einzelnen Positionen der<br />
Kalkulation<br />
Ausbildungskosten und Ausbildungstage<br />
• Umrechnung auf die durchschnittliche<br />
Betriebszugehörigkeit:<br />
Bei der Berechnung <strong>ist</strong> zu differenzieren<br />
zwischen der Betriebszugehörigkeit<br />
der aktuell beschäftigten<br />
Mitarbeiter und der durchschnittlichen<br />
Betriebszugehörigkeit aller jemals ausgebildeten<br />
Mitarbeiter. Letzter Wert <strong>ist</strong><br />
ausschließlich relevant.<br />
• Einbeziehung von Mehrfachausbildungen<br />
und Springerdiensten:<br />
In der Regel sind die Mitarbeiter von<br />
Sicherungsunternehmen mehrfach<br />
qualifiziert und an unterschiedlichen<br />
Objekten einsetzbar. Sowohl Kosten<br />
als auch Ausfalltage für Aus- und<br />
Fortbildung sind in die Kalkulation<br />
mit einzukalkulieren, da ansonsten<br />
die Ausbildungstage jeweils auch nur<br />
auf die tatsächlich in der Funktion ausgeübten<br />
Arbeitstage umgelegt werden<br />
dürften (das heißt in der Regel deutlich<br />
weniger als 179 Tage).<br />
Feiertagsberechnung:<br />
• Für die Feiertagsberechnung ergeben<br />
sich zwei unterschiedliche Ansatzpunkte:<br />
a) Berechnung jahresaktuell, das heißt<br />
es werden nur die Feiertage gezählt,<br />
die im Betrachtungsjahr auf einen<br />
Werktag fallen.<br />
b) Durchschnittsbildung, das heißt es wird<br />
der mathematische Durchschnittswert<br />
ermittelt.<br />
Für langfr<strong>ist</strong>ige Rahmenverträge empfiehlt<br />
sich in jedem Fall die Lösung (b), da<br />
ansonsten jährlich über die Lage der Feiertage<br />
und die somit entstehenden Auswirkungen<br />
verhandelt werden müsste.<br />
Unbezahlte Arbeitstage:<br />
Unbezahlte Arbeitstage (dienstfrei eigener<br />
Wunsch, unbezahlte Urlaube, Krankheit<br />
außerhalb der Lohnfortzahlung) „kosten“<br />
den Arbeitgeber zwar nicht direkt Geld, er<br />
finanziert jedoch auch die Tage indirekt,<br />
da die Zahl der produktiven Tage insgesamt<br />
und damit die Basis für die Umlage<br />
reduziert werden.<br />
Ausbildungs- und produktive Tage:<br />
Im oben angegebenen Beispiel wurde mit<br />
jährlich 4,5 Ausbildungstagen (inklusive<br />
Objekteinweisung) gerechnet. Zudem<br />
wurde davon ausgegangen, dass der<br />
Mitarbeiter fünf Feiertage arbeitet und<br />
weiterhin 15 Wochen pro Jahr eine 6-Tage-<br />
Woche absolviert. Geht man alternativ<br />
von der Besetzung einer hochwertigen<br />
Position mit ca. neun Ausbildungstagen<br />
pro Jahr (inklusive Erstausbildung) und<br />
einer strikten 5-Tage-Woche ohne Tätigkeiten<br />
an Feiertagen aus, so stehen nur<br />
noch 188 Arbeitstage zur Verfügung,<br />
die 51 unproduktive Arbeitstage zu<br />
finanzieren hätten. Der Ansatz für die<br />
lohngebundenen Kosten würde sich um<br />
über 5%-Punkte auf 33,7% erhöhen. Das<br />
heißt, dass ohne jegliche Änderung bei<br />
weiteren Positionen der Gesamtaufschlag<br />
über 191% liegen müsste.<br />
Fazit<br />
„<strong>Geiz</strong> <strong>ist</strong> geil“ <strong>ist</strong> auf lange Sicht nur<br />
zu Lasten der Auftraggeber oder der<br />
Mitarbeiter durchzuhalten, wenn das<br />
Bewachungsunternehmen nicht den<br />
direkten Weg in die Insolvenz gehen<br />
will. Auch wenn es schwer fällt, jeder<br />
Auftraggeber sollte sich bei der Vergabe<br />
eines Bewachungsauftrags überlegen,<br />
dass wie bei einem Auto auch bei der Sicherheit<br />
ein mittelbarer Zusammenhang<br />
zwischen Preis und Le<strong>ist</strong>ung besteht.<br />
Jeder Auftragnehmer sollte sich zudem<br />
seiner Rechenwerke bewusst sein und<br />
nicht den Preis ausschließlich auf der<br />
Basis des erzielbaren Umsatzes und der<br />
Konkurrenzsituation ermitteln. ■<br />
DSD 4/2005