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Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fordert ... - BDSW

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Wirtschaft und Politik<br />

<strong>Die</strong> <strong>FDP</strong>-<strong>Fraktion</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Berliner</strong> <strong>Abgeordnetenhaus</strong><br />

<strong>fordert</strong> Reformen bei der<br />

<strong>Berliner</strong> Polizei<br />

Damit sich die Polizei auf ihre Kernaufgaben, die Kr<strong>im</strong>inalitätsprävention und -<br />

verfolgung konzentrieren kann, muss sie von Tätigkeiten entlastet werden, die<br />

sie zwingend nicht selbst leisten muss. <strong>Die</strong> <strong>FDP</strong>-<strong>Fraktion</strong> hat hierfür konkrete<br />

Reformvorschläge entwickelt, die sie in Form von fünf Anträgen in das <strong>Berliner</strong><br />

<strong>Abgeordnetenhaus</strong> eingebracht hat. Wir drucken nachfolgend diese fünf Anträge<br />

ab, weil es unseres Wissens zum ersten Mal ist, dass in dieser Breite und<br />

Kompetenz in einem Länderparlament entsprechende Anträge eingebracht<br />

worden sind.<br />

sen zu erforschen. <strong>Die</strong> Befugnis solcher<br />

Personen beinhaltet keinesfalls die Ahndung<br />

der Verstöße durch Erhebung eines<br />

Verwarnungsgeldes oder gar des Erlassens<br />

eines Bußgeldbescheides, sondern beschränkt<br />

sich auf die Beobachtung (Überwachung)<br />

und ggf. Erforschung (Feststellung)<br />

von Regelverstößen des ruhenden<br />

Verkehrs. <strong>Die</strong> Beleihung von Personen des<br />

privaten Rechts mit den genannten hoheitlichen<br />

Befugnissen ist für den Bereich der<br />

Feststellung von Verstößen gegen Vorschriften<br />

des ruhenden Verkehrs in Anbetracht<br />

der in Ballungszentren insoweit stark<br />

zunehmenden Aufgaben zur Entlastung der<br />

Verwaltungsbehörden dringend notwendig.<br />

Sie begegnet keinen verfassungsrechtlichen<br />

Bedenken; das Rechtsstaatsprinzip ist<br />

gewahrt, da die Verwaltungsbehörde für die<br />

ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben<br />

ausschließlich verantwortlich bleibt. Es<br />

handelt sich <strong>im</strong> Bereich des ruhenden Verkehrs<br />

in der Regel um geringfügige Verstöße,<br />

die nicht nur fast ausschließlich dem<br />

Verwarnungsbereich zugeordnet sind, sondern<br />

die auch <strong>im</strong> Rechtsbewusstsein der<br />

Bevölkerung gegenüber den sicherheitsbedeutsamen<br />

Verstößen gegen Vorschriften<br />

des fließenden Verkehrs eine gewisse Sonderstellung<br />

besitzen.<br />

Durch die Bindung der Personen an Weisungen<br />

der Verwaltungsbehörde sowie die<br />

amtliche Anerkennung durch die Landesregierung<br />

oder durch die von ihr best<strong>im</strong>m-<br />

<strong>Die</strong> <strong>Fraktion</strong> der <strong>FDP</strong> <strong>im</strong> <strong>Berliner</strong> Mehr<br />

<strong>Abgeordnetenhaus</strong> hat am 21.<br />

Januar 2003 die nachstehenden<br />

fünf Anträge eingebracht. Gemeinsam<br />

ist allen fünf Anträgen die folgende,<br />

jeweils in der Begründung vorangestellte,<br />

Zielbeschreibung:<br />

„Ziel verantwortungsvoller Innenpolitik ist<br />

es, den <strong>Berliner</strong>innen und <strong>Berliner</strong>n eine<br />

motivierte, modern ausgestattete und personell<br />

angemessen besetzte Hauptstadtpolizei<br />

zur Verfügung zu stellen. In der dramatischen<br />

<strong>Berliner</strong> Haushaltskrise kann<br />

dies nicht durch Lippenbekenntnisse und<br />

Absichtserklärungen erreicht werden. Vielmehr<br />

sind strukturelle Reformen notwendig,<br />

neue Wege müssen erdacht und beschritten<br />

werden. Damit sich die Polizei auf<br />

ihre Kernaufgaben, die Kr<strong>im</strong>inalitätsprävention<br />

und -verfolgung, konzentrieren<br />

kann, muss sie von Tätigkeiten entlastet<br />

werden, die sie nicht zwingend selbst leisten<br />

muss. Hier spielt die Kooperation mit<br />

privaten Unternehmen eine wichtige Rolle.<br />

<strong>Die</strong> Messlatte für Reformentscheidungen<br />

ist die Wahrung der Interessen des<br />

Landes, wobei hier insbesondere sicherheitspolitische<br />

und wirtschaftliche Kriterien<br />

<strong>im</strong> Vordergrund stehen. Wenn Kostenreduzierungen<br />

bei mindestens gleicher<br />

Leistung durch Private erzielt werden können,<br />

muss ein Teil der Summe in die Modernisierung<br />

der <strong>Berliner</strong> Polizei investiert<br />

werden.“<br />

Berlin, 1weniger Staat -<br />

Entlastung der Polizei durch private<br />

Parkraumüberwachung<br />

Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />

<strong>im</strong> Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel<br />

zu starten, § 26 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz<br />

derart zu verändern, dass die Beleihung<br />

von Privaten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten,<br />

insbesondere zur Parkraumüberwachung,<br />

ermöglicht wird.<br />

Begründung:<br />

Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden,<br />

die Aufgabe der Erforschung von Verstößen<br />

gegen Vorschriften des ruhenden<br />

Straßenverkehrs auf Personen des Privatrechts<br />

zu übertragen und damit die Polizeibehörden<br />

von diesen Aufgaben zugunsten<br />

der Wahrnehmung wichtigerer Aufgaben<br />

zu entlasten.<br />

Dazu bedarf es der Aufnahme einer Regelung<br />

<strong>im</strong> Straßenverkehrsgesetz, die die<br />

Übertragung der Aufgaben zur Erforschung<br />

von Ordnungswidrigkeiten, die <strong>im</strong> ruhenden<br />

Straßenverkehr begangen werden, auf<br />

Personen des Privatrechts ermöglicht und<br />

diese der Aufsicht der Polizeibehörden<br />

unterstellt.<br />

Zur personellen und wirtschaftlichen Entlastung<br />

der Polizei soll die Möglichkeit geschaffen<br />

werden, durch Beleihung von Personen<br />

des Privatrechts Verstöße <strong>im</strong> ruhenden<br />

Verkehr nach pflichtgemäßem Ermes-<br />

4<br />

DSD 1/2003


ten Stelle werden die Rechtsmäßigkeit und<br />

Gleichmäßigkeit der Aufgabenerfüllung<br />

auch hinsichtlich der Anwendung des Opportunitätsprinzips<br />

sowie die Effektivität<br />

der Aufgabenerfüllung gewährleistet.<br />

Durch die amtliche Anerkennung wird<br />

zudem auch eine besondere Bindung <strong>im</strong>pliziert,<br />

die dem Postulat des Art. 33 Abs. 4<br />

Grundgesetz Rechnung trägt.<br />

Mehr Berlin, 2weniger Staat -<br />

Entlastung der Polizei durch Wegfall<br />

von Objektschutzaufgaben<br />

Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />

1. alle Objektschutzaufgaben der <strong>Berliner</strong><br />

Polizei an private Sicherheitsunternehmen<br />

zu übertragen, soweit dabei die<br />

Interessen Berlins gewahrt bleiben.<br />

Dabei muss gewährleistet sein, dass<br />

dies unter sicherheitspolitischen Aspekten<br />

vertretbar ist und für das Land Berlin<br />

ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht;<br />

2. bis zum 01.06.2003 darzulegen, warum<br />

gegebenenfalls Objekte nicht geeignet<br />

sind aus dem polizeilichen Objektschutz<br />

ausgegliedert zu werden;<br />

3. die aus der Ausgliederung bei der Polizei<br />

resultierenden Entlastungspotenziale<br />

darzustellen.<br />

Wirtschaft und Politik<br />

Begründung:<br />

<strong>Die</strong> <strong>Berliner</strong> Polizei beschäftigt zurzeit ca.<br />

1.600 Mitarbeiter <strong>im</strong> Objektschutz. Auch<br />

dieser Bereich muss sich einer Aufgabenkritik<br />

unterziehen.<br />

Bei der Vergabe an Private ist jedoch die<br />

Gefährdungslage des Objekts zu berücksichtigen.<br />

So wird eine Differenzierung ergeben,<br />

dass nicht jedes Objekt zur Ausgliederung<br />

aus der unmittelbaren hoheitlichen<br />

Gewalt geeignet ist.<br />

Ferner ist zu gewährleisten, dass der Leistungsstandard<br />

der privaten Sicherheitsunternehmen<br />

zumindest dem der Polizeiangestellten<br />

entspricht, die Privaten über hinreichend<br />

qualifiziertes Personal verfügen<br />

und die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen<br />

Rechte eindeutig geregelt werden.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzung<br />

kann eine Übertragung an private<br />

Sicherheitsunternehmen stattfinden, ohne<br />

dass es zu einem Verlust des Sicherheitsstandards<br />

kommt. Schon heute kann der<br />

vor Ort tätige polizeiliche Objektschützer<br />

pr<strong>im</strong>är nur Prävention betreiben. Sofern<br />

sich erhebliche Straftaten ereignen, reduziert<br />

sich der Handlungsspielraum meist<br />

auf die Anforderung von Unterstützung.<br />

Darüber hinaus werden heutzutage auch<br />

schon erfolgreich Einrichtungen der Bundeswehr<br />

sowie Atomkraftwerke von privaten<br />

Sicherheitsfirmen bewacht, ohne dass<br />

es zu einem Verlust an objektiver Sicherheit<br />

gekommen ist.<br />

Daneben sind das Hausrecht sowie die Jedermannsrechte<br />

des Privaten ausreichend um<br />

die Sicherheit des Objekts zu gewährleisten.<br />

Mehr Berlin, weniger Staat -<br />

3<br />

Entlastung der Polizei durch Übertragung<br />

der Entstempelung von<br />

Kraftfahrzeugen an Private<br />

Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />

die Vornahme von Entstempelungen bei<br />

Kraftfahrzeugen schnellstmöglich an private<br />

Unternehmen <strong>im</strong> Wege der öffentlichen<br />

Auftragsvergabe zu übertragen.<br />

Begründung:<br />

Bei der Entstempelung handelt es sich um<br />

eine vertretbare Handlung <strong>im</strong> Sinn des<br />

§ 10 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz<br />

(VwVG). In diesem Fall sieht das VwVG<br />

vor, dass sich die Behörde zur Ersatzvornahme<br />

(hier Entstempelung) Dritter bedienen<br />

kann. <strong>Die</strong>s ist <strong>im</strong> Rahmen von bürgerlich-rechtlichen<br />

Verträgen möglich. Hier<br />

bietet sich insbesondere ein Werkvertrag<br />

an, da in diesem Fall der Erfolg geschuldet<br />

DSD 1/2003<br />

5


wird. Dem Land Berlin würde insbesondere<br />

zugute kommen, dass Gewährleistungsrechte<br />

bestehen und Lohnfortzahlung und<br />

krankheitsbedingte Ausfälle entfallen. <strong>Die</strong>ses<br />

Modell wird in Hessen erfolgreich betrieben.<br />

Solche Kooperationen sind auch <strong>im</strong> Land<br />

Berlin nicht neu, denn be<strong>im</strong> Abschleppen<br />

von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen<br />

bedient sich das Land Berlin ebenfalls<br />

der Hilfe privater Unternehmen.<br />

Mehr Berlin, 4weniger Staat -<br />

Entlastung der Polizei durch verbesserte<br />

Kooperation mit privaten<br />

Sicherheitsunternehmen<br />

Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />

1. bis zum 01.06.2003 ein Gesamtkonzept<br />

zum Thema Kooperation von Polizei und<br />

privaten Sicherheitsunternehmen vorzulegen.<br />

Das Konzept soll einen detaillierten Katalog<br />

von den Aufgaben, die private Sicherheitsdienste<br />

zusätzlich übernehmen<br />

sollten bzw. könnten, enthalten.<br />

Insbesondere in folgenden Bereichen<br />

sind Kooperationen zwischen Polizei<br />

und privaten Sicherheitsunternehmen<br />

zu prüfen:<br />

• Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen<br />

• Bekämpfung der Alltags- und Straßenkr<strong>im</strong>inalität<br />

in Kr<strong>im</strong>inalitätsschwerpunkten<br />

• Überwachung von Ordnungsrecht<br />

• Kooperation bei Veranstaltungen<br />

und Versammlungen;<br />

2. die unter 1. daraus für die Polizei resultierenden<br />

möglichen Entlastungspotentiale<br />

zu beziffern;<br />

3. die für 1. ggf. erforderlichen Rechtsänderungen<br />

darzustellen;<br />

4. in diesem Gesamtkonzept sind verbindliche<br />

Maßstäbe hinsichtlich der Ausund<br />

Fortbildung und den Qualitätsanforderungen<br />

bzw. Leistungsstandards<br />

an private Sicherheitsdienste festzulegen,<br />

um zukünftig potentiellen Auftragnehmern<br />

auf dem Gebiet der Inneren<br />

Sicherheit eine entsprechende Zertifizierung<br />

(z. B. DIN ISO 9001 ff.) erteilen<br />

zu können bzw. diesen abzuverlangen.<br />

Begründung:<br />

Der Erhalt und die Steigerung von erreichten<br />

Sicherheitsstandards ist eine gesamtgesellschaftliche<br />

Aufgabe, die in einer<br />

umfassenden Sicherheitspartnerschaft zu<br />

bewältigen ist. In diese Bemühungen müssen<br />

auch private Sicherheitsunternehmen<br />

vermehrt einbezogen werden.<br />

<strong>Die</strong>s kann nicht nur wirtschaftlich von<br />

Vorteil sein, sondern zu einer tatsächlichen<br />

Erhöhung der Sicherheit für alle Bürgerinnen<br />

und Bürger führen.<br />

<strong>Die</strong> privaten Sicherheitsunternehmen haben<br />

sich in den letzten Jahren von einer<br />

Branche mit tradierten Bewachungsaufgaben<br />

zu einem Gewerbe mit umfassenden<br />

Sicherheitsangeboten entwickelt, die<br />

<strong>im</strong>mer öfter auch den öffentlich zugänglichen<br />

Raum, wie Ladenpassagen, Bahnhöfe,<br />

Flughäfen und öffentliche Verkehrsmittel,<br />

tangieren. <strong>Die</strong> dort geleistete Arbeit findet<br />

zunehmend Anerkennung als Beitrag<br />

zu mehr Innerer Sicherheit.<br />

Dabei bildet das staatliche Gewaltmonopol<br />

die unverrückbare Grenze bei allen denkbaren<br />

Kooperationsmodellen. Der Staat hat<br />

zwar kein Sicherheits- oder Gefahrenabwehrmonopol,<br />

jedoch ist das staatliche<br />

Gewaltmonopol eine Grundvoraussetzung<br />

für ein friedliches Zusammenleben in unserem<br />

Gemeinwesen. Daher darf es in diesem<br />

Bereich keine „Sonderrechte“ für private<br />

Sicherheitsunternehmen geben.<br />

Innere Sicherheit ist ein unteilbares Rechtsgut<br />

und darf nicht von der Finanzkraft der<br />

Bürgerinnen und Bürger abhängig sein.<br />

Deshalb muss die Aufrechterhaltung der<br />

öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />

grundsätzlich eine Aufgabe staatlicher Organe<br />

bleiben. In dafür geeigneten Feldern<br />

kann jedoch ergänzend eine Aufgabenwahrnehmung<br />

durch private Anbieter erfolgen.<br />

Durch verbesserte Ausbildung, strengere<br />

Personalauswahl und Qualitätsstandards<br />

muss das Bild von der Branche der<br />

„Schwarzen Sheriffs“ widerlegt werden.<br />

Erforderlich für die Ausbildung ist daher<br />

eine zielorientierte Qualifikation der Kräfte.<br />

Dabei sind in einer Reihe von Ausbildungsbereichen<br />

Kooperationen mit der<br />

Polizei anzustreben.<br />

Es ist zu klären, welche zusätzlichen rechtlichen<br />

Regelungen zu schaffen sind, welche<br />

Qualitätsanforderungen für neue Aufgaben<br />

von Seiten der Privaten Sicherheitsdienste<br />

erfüllt werden müssen und wie die<br />

Einhaltung des Qualitätsstandards kontrolliert<br />

werden kann.<br />

Mehr Berlin, 5weniger Staat -<br />

Entlastung der Polizei von<br />

nicht hoheitlichen und von sachfremden<br />

Aufgaben<br />

Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />

1. alle internen <strong>Die</strong>nstleistungen und Leistungen<br />

der Technischen Einheit der Polizei,<br />

die nicht zwingend von ihr selbst<br />

erbracht werden müssen, öffentlich aus-<br />

zuschreiben. Dem vorgeschaltet hat eine<br />

fundierte Prüfung unter sicherheitspolitischen<br />

und wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />

stattzufinden;<br />

2. bis zum 01.06.2003 detailliert darzulegen<br />

und zu begründen, welche polizeiinternen<br />

<strong>Die</strong>nstleistungen und Leistungen<br />

der Technischen Einheit aus Sicht<br />

des Senats von der öffentlichen Hand<br />

selbst weiter betrieben werden müssen;<br />

3. zu prüfen, inwieweit Synergieeffekte in<br />

den oben genannten Tätigkeitsfeldern<br />

durch Zusammenarbeit mit anderen Behörden<br />

(etwa Feuerwehr) auch länderübergreifend<br />

geschaffen werden können;<br />

4. bis zum 01.06.2003 ein Konzept vorzulegen,<br />

wie die <strong>Berliner</strong> Polizei dauerhaft<br />

von sachfremden Aufgaben entlastet<br />

werden kann.<br />

Begründung:<br />

Der Zustand der <strong>Berliner</strong> Polizei droht sich<br />

weiterhin zu verschlechtern, wenn es nicht<br />

gelingt, die gegenwärtigen Organisationsstrukturen<br />

und tradierten Verfahrensabläufe<br />

den Anforderungen anzupassen und eine<br />

Konzentration auf polizeiliche Kernaufgaben<br />

zu bewirken. Deshalb muss geprüft<br />

werden, von welchen Tätigkeiten die <strong>Berliner</strong><br />

Polizei ganz oder in Teilen entlastet<br />

werden kann. Hierzu zählen insbesondere<br />

die Bereiche Kommunikationstechnik,<br />

Grundstücks-, Unterkunfts- und Bauangelegenheiten,<br />

Waffenwesen, Abteilung Geschäftsbedarf,<br />

Gerätewesen, ABC Abwehreinheit,<br />

Bekleidungswesen, Kraftfahrzeugwesen,<br />

Bombeneinheit, Tauchereinheit und<br />

das Druckwesen.<br />

Darüber hinaus ist die <strong>Berliner</strong> Polizei in<br />

erheblichem Ausmaß mit der Wahrnehmung<br />

von sachfremden Ordnungsaufgaben<br />

(etwa Entstempelungen, Anschriftenermittlungen,<br />

Aufenthaltsermittlungen, Aufbewahrung<br />

von Fundsachen und Tieren,<br />

Nachlasssicherungen) belastet. Schutzpolizisten<br />

werden so <strong>im</strong> Zuge der Amtshilfe<br />

verpflichtet, eine Vielzahl unterschiedlicher<br />

Aufgaben anderer Behörden auszuführen.<br />

Sie sind jedoch aufgrund ihrer dreijährigen<br />

Ausbildung für Ordnungsaufgaben<br />

überqualifiziert und fallen für wichtige<br />

polizeiliche Tätigkeiten aus. Erforderlich<br />

ist daher eine klare Trennung von allgemeinen<br />

Ordnungsaufgaben und dem Kernbereich<br />

des schutzpolizeilichen Aufgabenbereichs.<br />

■<br />

6<br />

DSD 1/2003

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