Die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus fordert ... - BDSW
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Wirtschaft und Politik<br />
<strong>Die</strong> <strong>FDP</strong>-<strong>Fraktion</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Berliner</strong> <strong>Abgeordnetenhaus</strong><br />
<strong>fordert</strong> Reformen bei der<br />
<strong>Berliner</strong> Polizei<br />
Damit sich die Polizei auf ihre Kernaufgaben, die Kr<strong>im</strong>inalitätsprävention und -<br />
verfolgung konzentrieren kann, muss sie von Tätigkeiten entlastet werden, die<br />
sie zwingend nicht selbst leisten muss. <strong>Die</strong> <strong>FDP</strong>-<strong>Fraktion</strong> hat hierfür konkrete<br />
Reformvorschläge entwickelt, die sie in Form von fünf Anträgen in das <strong>Berliner</strong><br />
<strong>Abgeordnetenhaus</strong> eingebracht hat. Wir drucken nachfolgend diese fünf Anträge<br />
ab, weil es unseres Wissens zum ersten Mal ist, dass in dieser Breite und<br />
Kompetenz in einem Länderparlament entsprechende Anträge eingebracht<br />
worden sind.<br />
sen zu erforschen. <strong>Die</strong> Befugnis solcher<br />
Personen beinhaltet keinesfalls die Ahndung<br />
der Verstöße durch Erhebung eines<br />
Verwarnungsgeldes oder gar des Erlassens<br />
eines Bußgeldbescheides, sondern beschränkt<br />
sich auf die Beobachtung (Überwachung)<br />
und ggf. Erforschung (Feststellung)<br />
von Regelverstößen des ruhenden<br />
Verkehrs. <strong>Die</strong> Beleihung von Personen des<br />
privaten Rechts mit den genannten hoheitlichen<br />
Befugnissen ist für den Bereich der<br />
Feststellung von Verstößen gegen Vorschriften<br />
des ruhenden Verkehrs in Anbetracht<br />
der in Ballungszentren insoweit stark<br />
zunehmenden Aufgaben zur Entlastung der<br />
Verwaltungsbehörden dringend notwendig.<br />
Sie begegnet keinen verfassungsrechtlichen<br />
Bedenken; das Rechtsstaatsprinzip ist<br />
gewahrt, da die Verwaltungsbehörde für die<br />
ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben<br />
ausschließlich verantwortlich bleibt. Es<br />
handelt sich <strong>im</strong> Bereich des ruhenden Verkehrs<br />
in der Regel um geringfügige Verstöße,<br />
die nicht nur fast ausschließlich dem<br />
Verwarnungsbereich zugeordnet sind, sondern<br />
die auch <strong>im</strong> Rechtsbewusstsein der<br />
Bevölkerung gegenüber den sicherheitsbedeutsamen<br />
Verstößen gegen Vorschriften<br />
des fließenden Verkehrs eine gewisse Sonderstellung<br />
besitzen.<br />
Durch die Bindung der Personen an Weisungen<br />
der Verwaltungsbehörde sowie die<br />
amtliche Anerkennung durch die Landesregierung<br />
oder durch die von ihr best<strong>im</strong>m-<br />
<strong>Die</strong> <strong>Fraktion</strong> der <strong>FDP</strong> <strong>im</strong> <strong>Berliner</strong> Mehr<br />
<strong>Abgeordnetenhaus</strong> hat am 21.<br />
Januar 2003 die nachstehenden<br />
fünf Anträge eingebracht. Gemeinsam<br />
ist allen fünf Anträgen die folgende,<br />
jeweils in der Begründung vorangestellte,<br />
Zielbeschreibung:<br />
„Ziel verantwortungsvoller Innenpolitik ist<br />
es, den <strong>Berliner</strong>innen und <strong>Berliner</strong>n eine<br />
motivierte, modern ausgestattete und personell<br />
angemessen besetzte Hauptstadtpolizei<br />
zur Verfügung zu stellen. In der dramatischen<br />
<strong>Berliner</strong> Haushaltskrise kann<br />
dies nicht durch Lippenbekenntnisse und<br />
Absichtserklärungen erreicht werden. Vielmehr<br />
sind strukturelle Reformen notwendig,<br />
neue Wege müssen erdacht und beschritten<br />
werden. Damit sich die Polizei auf<br />
ihre Kernaufgaben, die Kr<strong>im</strong>inalitätsprävention<br />
und -verfolgung, konzentrieren<br />
kann, muss sie von Tätigkeiten entlastet<br />
werden, die sie nicht zwingend selbst leisten<br />
muss. Hier spielt die Kooperation mit<br />
privaten Unternehmen eine wichtige Rolle.<br />
<strong>Die</strong> Messlatte für Reformentscheidungen<br />
ist die Wahrung der Interessen des<br />
Landes, wobei hier insbesondere sicherheitspolitische<br />
und wirtschaftliche Kriterien<br />
<strong>im</strong> Vordergrund stehen. Wenn Kostenreduzierungen<br />
bei mindestens gleicher<br />
Leistung durch Private erzielt werden können,<br />
muss ein Teil der Summe in die Modernisierung<br />
der <strong>Berliner</strong> Polizei investiert<br />
werden.“<br />
Berlin, 1weniger Staat -<br />
Entlastung der Polizei durch private<br />
Parkraumüberwachung<br />
Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />
<strong>im</strong> Bundesrat eine Initiative mit dem Ziel<br />
zu starten, § 26 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz<br />
derart zu verändern, dass die Beleihung<br />
von Privaten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten,<br />
insbesondere zur Parkraumüberwachung,<br />
ermöglicht wird.<br />
Begründung:<br />
Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden,<br />
die Aufgabe der Erforschung von Verstößen<br />
gegen Vorschriften des ruhenden<br />
Straßenverkehrs auf Personen des Privatrechts<br />
zu übertragen und damit die Polizeibehörden<br />
von diesen Aufgaben zugunsten<br />
der Wahrnehmung wichtigerer Aufgaben<br />
zu entlasten.<br />
Dazu bedarf es der Aufnahme einer Regelung<br />
<strong>im</strong> Straßenverkehrsgesetz, die die<br />
Übertragung der Aufgaben zur Erforschung<br />
von Ordnungswidrigkeiten, die <strong>im</strong> ruhenden<br />
Straßenverkehr begangen werden, auf<br />
Personen des Privatrechts ermöglicht und<br />
diese der Aufsicht der Polizeibehörden<br />
unterstellt.<br />
Zur personellen und wirtschaftlichen Entlastung<br />
der Polizei soll die Möglichkeit geschaffen<br />
werden, durch Beleihung von Personen<br />
des Privatrechts Verstöße <strong>im</strong> ruhenden<br />
Verkehr nach pflichtgemäßem Ermes-<br />
4<br />
DSD 1/2003
ten Stelle werden die Rechtsmäßigkeit und<br />
Gleichmäßigkeit der Aufgabenerfüllung<br />
auch hinsichtlich der Anwendung des Opportunitätsprinzips<br />
sowie die Effektivität<br />
der Aufgabenerfüllung gewährleistet.<br />
Durch die amtliche Anerkennung wird<br />
zudem auch eine besondere Bindung <strong>im</strong>pliziert,<br />
die dem Postulat des Art. 33 Abs. 4<br />
Grundgesetz Rechnung trägt.<br />
Mehr Berlin, 2weniger Staat -<br />
Entlastung der Polizei durch Wegfall<br />
von Objektschutzaufgaben<br />
Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />
1. alle Objektschutzaufgaben der <strong>Berliner</strong><br />
Polizei an private Sicherheitsunternehmen<br />
zu übertragen, soweit dabei die<br />
Interessen Berlins gewahrt bleiben.<br />
Dabei muss gewährleistet sein, dass<br />
dies unter sicherheitspolitischen Aspekten<br />
vertretbar ist und für das Land Berlin<br />
ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht;<br />
2. bis zum 01.06.2003 darzulegen, warum<br />
gegebenenfalls Objekte nicht geeignet<br />
sind aus dem polizeilichen Objektschutz<br />
ausgegliedert zu werden;<br />
3. die aus der Ausgliederung bei der Polizei<br />
resultierenden Entlastungspotenziale<br />
darzustellen.<br />
Wirtschaft und Politik<br />
Begründung:<br />
<strong>Die</strong> <strong>Berliner</strong> Polizei beschäftigt zurzeit ca.<br />
1.600 Mitarbeiter <strong>im</strong> Objektschutz. Auch<br />
dieser Bereich muss sich einer Aufgabenkritik<br />
unterziehen.<br />
Bei der Vergabe an Private ist jedoch die<br />
Gefährdungslage des Objekts zu berücksichtigen.<br />
So wird eine Differenzierung ergeben,<br />
dass nicht jedes Objekt zur Ausgliederung<br />
aus der unmittelbaren hoheitlichen<br />
Gewalt geeignet ist.<br />
Ferner ist zu gewährleisten, dass der Leistungsstandard<br />
der privaten Sicherheitsunternehmen<br />
zumindest dem der Polizeiangestellten<br />
entspricht, die Privaten über hinreichend<br />
qualifiziertes Personal verfügen<br />
und die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen<br />
Rechte eindeutig geregelt werden.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzung<br />
kann eine Übertragung an private<br />
Sicherheitsunternehmen stattfinden, ohne<br />
dass es zu einem Verlust des Sicherheitsstandards<br />
kommt. Schon heute kann der<br />
vor Ort tätige polizeiliche Objektschützer<br />
pr<strong>im</strong>är nur Prävention betreiben. Sofern<br />
sich erhebliche Straftaten ereignen, reduziert<br />
sich der Handlungsspielraum meist<br />
auf die Anforderung von Unterstützung.<br />
Darüber hinaus werden heutzutage auch<br />
schon erfolgreich Einrichtungen der Bundeswehr<br />
sowie Atomkraftwerke von privaten<br />
Sicherheitsfirmen bewacht, ohne dass<br />
es zu einem Verlust an objektiver Sicherheit<br />
gekommen ist.<br />
Daneben sind das Hausrecht sowie die Jedermannsrechte<br />
des Privaten ausreichend um<br />
die Sicherheit des Objekts zu gewährleisten.<br />
Mehr Berlin, weniger Staat -<br />
3<br />
Entlastung der Polizei durch Übertragung<br />
der Entstempelung von<br />
Kraftfahrzeugen an Private<br />
Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />
die Vornahme von Entstempelungen bei<br />
Kraftfahrzeugen schnellstmöglich an private<br />
Unternehmen <strong>im</strong> Wege der öffentlichen<br />
Auftragsvergabe zu übertragen.<br />
Begründung:<br />
Bei der Entstempelung handelt es sich um<br />
eine vertretbare Handlung <strong>im</strong> Sinn des<br />
§ 10 Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz<br />
(VwVG). In diesem Fall sieht das VwVG<br />
vor, dass sich die Behörde zur Ersatzvornahme<br />
(hier Entstempelung) Dritter bedienen<br />
kann. <strong>Die</strong>s ist <strong>im</strong> Rahmen von bürgerlich-rechtlichen<br />
Verträgen möglich. Hier<br />
bietet sich insbesondere ein Werkvertrag<br />
an, da in diesem Fall der Erfolg geschuldet<br />
DSD 1/2003<br />
5
wird. Dem Land Berlin würde insbesondere<br />
zugute kommen, dass Gewährleistungsrechte<br />
bestehen und Lohnfortzahlung und<br />
krankheitsbedingte Ausfälle entfallen. <strong>Die</strong>ses<br />
Modell wird in Hessen erfolgreich betrieben.<br />
Solche Kooperationen sind auch <strong>im</strong> Land<br />
Berlin nicht neu, denn be<strong>im</strong> Abschleppen<br />
von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen<br />
bedient sich das Land Berlin ebenfalls<br />
der Hilfe privater Unternehmen.<br />
Mehr Berlin, 4weniger Staat -<br />
Entlastung der Polizei durch verbesserte<br />
Kooperation mit privaten<br />
Sicherheitsunternehmen<br />
Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />
1. bis zum 01.06.2003 ein Gesamtkonzept<br />
zum Thema Kooperation von Polizei und<br />
privaten Sicherheitsunternehmen vorzulegen.<br />
Das Konzept soll einen detaillierten Katalog<br />
von den Aufgaben, die private Sicherheitsdienste<br />
zusätzlich übernehmen<br />
sollten bzw. könnten, enthalten.<br />
Insbesondere in folgenden Bereichen<br />
sind Kooperationen zwischen Polizei<br />
und privaten Sicherheitsunternehmen<br />
zu prüfen:<br />
• Unterstützung bei Präventionsmaßnahmen<br />
• Bekämpfung der Alltags- und Straßenkr<strong>im</strong>inalität<br />
in Kr<strong>im</strong>inalitätsschwerpunkten<br />
• Überwachung von Ordnungsrecht<br />
• Kooperation bei Veranstaltungen<br />
und Versammlungen;<br />
2. die unter 1. daraus für die Polizei resultierenden<br />
möglichen Entlastungspotentiale<br />
zu beziffern;<br />
3. die für 1. ggf. erforderlichen Rechtsänderungen<br />
darzustellen;<br />
4. in diesem Gesamtkonzept sind verbindliche<br />
Maßstäbe hinsichtlich der Ausund<br />
Fortbildung und den Qualitätsanforderungen<br />
bzw. Leistungsstandards<br />
an private Sicherheitsdienste festzulegen,<br />
um zukünftig potentiellen Auftragnehmern<br />
auf dem Gebiet der Inneren<br />
Sicherheit eine entsprechende Zertifizierung<br />
(z. B. DIN ISO 9001 ff.) erteilen<br />
zu können bzw. diesen abzuverlangen.<br />
Begründung:<br />
Der Erhalt und die Steigerung von erreichten<br />
Sicherheitsstandards ist eine gesamtgesellschaftliche<br />
Aufgabe, die in einer<br />
umfassenden Sicherheitspartnerschaft zu<br />
bewältigen ist. In diese Bemühungen müssen<br />
auch private Sicherheitsunternehmen<br />
vermehrt einbezogen werden.<br />
<strong>Die</strong>s kann nicht nur wirtschaftlich von<br />
Vorteil sein, sondern zu einer tatsächlichen<br />
Erhöhung der Sicherheit für alle Bürgerinnen<br />
und Bürger führen.<br />
<strong>Die</strong> privaten Sicherheitsunternehmen haben<br />
sich in den letzten Jahren von einer<br />
Branche mit tradierten Bewachungsaufgaben<br />
zu einem Gewerbe mit umfassenden<br />
Sicherheitsangeboten entwickelt, die<br />
<strong>im</strong>mer öfter auch den öffentlich zugänglichen<br />
Raum, wie Ladenpassagen, Bahnhöfe,<br />
Flughäfen und öffentliche Verkehrsmittel,<br />
tangieren. <strong>Die</strong> dort geleistete Arbeit findet<br />
zunehmend Anerkennung als Beitrag<br />
zu mehr Innerer Sicherheit.<br />
Dabei bildet das staatliche Gewaltmonopol<br />
die unverrückbare Grenze bei allen denkbaren<br />
Kooperationsmodellen. Der Staat hat<br />
zwar kein Sicherheits- oder Gefahrenabwehrmonopol,<br />
jedoch ist das staatliche<br />
Gewaltmonopol eine Grundvoraussetzung<br />
für ein friedliches Zusammenleben in unserem<br />
Gemeinwesen. Daher darf es in diesem<br />
Bereich keine „Sonderrechte“ für private<br />
Sicherheitsunternehmen geben.<br />
Innere Sicherheit ist ein unteilbares Rechtsgut<br />
und darf nicht von der Finanzkraft der<br />
Bürgerinnen und Bürger abhängig sein.<br />
Deshalb muss die Aufrechterhaltung der<br />
öffentlichen Sicherheit und Ordnung<br />
grundsätzlich eine Aufgabe staatlicher Organe<br />
bleiben. In dafür geeigneten Feldern<br />
kann jedoch ergänzend eine Aufgabenwahrnehmung<br />
durch private Anbieter erfolgen.<br />
Durch verbesserte Ausbildung, strengere<br />
Personalauswahl und Qualitätsstandards<br />
muss das Bild von der Branche der<br />
„Schwarzen Sheriffs“ widerlegt werden.<br />
Erforderlich für die Ausbildung ist daher<br />
eine zielorientierte Qualifikation der Kräfte.<br />
Dabei sind in einer Reihe von Ausbildungsbereichen<br />
Kooperationen mit der<br />
Polizei anzustreben.<br />
Es ist zu klären, welche zusätzlichen rechtlichen<br />
Regelungen zu schaffen sind, welche<br />
Qualitätsanforderungen für neue Aufgaben<br />
von Seiten der Privaten Sicherheitsdienste<br />
erfüllt werden müssen und wie die<br />
Einhaltung des Qualitätsstandards kontrolliert<br />
werden kann.<br />
Mehr Berlin, 5weniger Staat -<br />
Entlastung der Polizei von<br />
nicht hoheitlichen und von sachfremden<br />
Aufgaben<br />
Der Senat wird aufge<strong>fordert</strong>,<br />
1. alle internen <strong>Die</strong>nstleistungen und Leistungen<br />
der Technischen Einheit der Polizei,<br />
die nicht zwingend von ihr selbst<br />
erbracht werden müssen, öffentlich aus-<br />
zuschreiben. Dem vorgeschaltet hat eine<br />
fundierte Prüfung unter sicherheitspolitischen<br />
und wirtschaftlichen Gesichtspunkten<br />
stattzufinden;<br />
2. bis zum 01.06.2003 detailliert darzulegen<br />
und zu begründen, welche polizeiinternen<br />
<strong>Die</strong>nstleistungen und Leistungen<br />
der Technischen Einheit aus Sicht<br />
des Senats von der öffentlichen Hand<br />
selbst weiter betrieben werden müssen;<br />
3. zu prüfen, inwieweit Synergieeffekte in<br />
den oben genannten Tätigkeitsfeldern<br />
durch Zusammenarbeit mit anderen Behörden<br />
(etwa Feuerwehr) auch länderübergreifend<br />
geschaffen werden können;<br />
4. bis zum 01.06.2003 ein Konzept vorzulegen,<br />
wie die <strong>Berliner</strong> Polizei dauerhaft<br />
von sachfremden Aufgaben entlastet<br />
werden kann.<br />
Begründung:<br />
Der Zustand der <strong>Berliner</strong> Polizei droht sich<br />
weiterhin zu verschlechtern, wenn es nicht<br />
gelingt, die gegenwärtigen Organisationsstrukturen<br />
und tradierten Verfahrensabläufe<br />
den Anforderungen anzupassen und eine<br />
Konzentration auf polizeiliche Kernaufgaben<br />
zu bewirken. Deshalb muss geprüft<br />
werden, von welchen Tätigkeiten die <strong>Berliner</strong><br />
Polizei ganz oder in Teilen entlastet<br />
werden kann. Hierzu zählen insbesondere<br />
die Bereiche Kommunikationstechnik,<br />
Grundstücks-, Unterkunfts- und Bauangelegenheiten,<br />
Waffenwesen, Abteilung Geschäftsbedarf,<br />
Gerätewesen, ABC Abwehreinheit,<br />
Bekleidungswesen, Kraftfahrzeugwesen,<br />
Bombeneinheit, Tauchereinheit und<br />
das Druckwesen.<br />
Darüber hinaus ist die <strong>Berliner</strong> Polizei in<br />
erheblichem Ausmaß mit der Wahrnehmung<br />
von sachfremden Ordnungsaufgaben<br />
(etwa Entstempelungen, Anschriftenermittlungen,<br />
Aufenthaltsermittlungen, Aufbewahrung<br />
von Fundsachen und Tieren,<br />
Nachlasssicherungen) belastet. Schutzpolizisten<br />
werden so <strong>im</strong> Zuge der Amtshilfe<br />
verpflichtet, eine Vielzahl unterschiedlicher<br />
Aufgaben anderer Behörden auszuführen.<br />
Sie sind jedoch aufgrund ihrer dreijährigen<br />
Ausbildung für Ordnungsaufgaben<br />
überqualifiziert und fallen für wichtige<br />
polizeiliche Tätigkeiten aus. Erforderlich<br />
ist daher eine klare Trennung von allgemeinen<br />
Ordnungsaufgaben und dem Kernbereich<br />
des schutzpolizeilichen Aufgabenbereichs.<br />
■<br />
6<br />
DSD 1/2003