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Wegweiser des Stadtseniorenrats - in Tübingen

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VI. Ambulante Hilfen, Pfl ege<br />

8. Besuchsdienste<br />

Kirchliche E<strong>in</strong>richtungen<br />

Tüb<strong>in</strong>ger Hospizdienste<br />

Offene Gesprächsgruppe für Menschen <strong>in</strong> Trauer, Tel.: 07071 760949<br />

9. Versorgung e<strong>in</strong>es Pfl egebedürftigen durch<br />

selbstständige oder angestellte Kräfte<br />

Als Arbeitgeber können Sie bestimmen, wie die Versorgung ausgestaltet se<strong>in</strong><br />

soll. Was ist zu beachten?<br />

Ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte im Haushalt<br />

E<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung im Haushalt liegt vor, wenn das Entgelt 400<br />

Euro monatlich nicht übersteigt. Der sog. „M<strong>in</strong>ijobber“ übernimmt die haushaltsnahen<br />

Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen.<br />

Der Arbeitgeber zahlt ger<strong>in</strong>gere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen<br />

M<strong>in</strong>ijobs. Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen<br />

sich auf jeweils 5 Prozent. H<strong>in</strong>zu kommen Umlagen zum Ausgleich der<br />

Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft <strong>in</strong> Höhe von 0,74<br />

Prozent, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung <strong>in</strong> Höhe von 1,6 Prozent,<br />

gegebenenfalls noch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer <strong>in</strong> Höhe von 2 Prozent.<br />

Die Abgaben werden im Haushaltsscheckverfahren per E<strong>in</strong>zugsermächtigung<br />

vom Konto <strong>des</strong> Arbeitgebers von der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gezogen. Der E<strong>in</strong>zug<br />

erfolgt halbjährlich für die Monate Januar bis Juni am 15. Juli <strong>des</strong> laufenden<br />

Kalenderjahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar <strong>des</strong> Folgejahres.<br />

E<strong>in</strong>zug der Beiträge zur Unfallversicherung durch die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />

Bei M<strong>in</strong>ijobs <strong>in</strong> Privathaushalten übernimmt die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale die Anmeldung<br />

zur gesetzlichen Unfallversicherung und den E<strong>in</strong>zug der Unfallversicherungsbeiträge.<br />

Die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den<br />

anderen Abgaben von der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gezogen. Der Beitrag für die<br />

Unfallversicherung beträgt bun<strong>des</strong>e<strong>in</strong>heitlich 1,6 Prozent <strong>des</strong> Arbeitsentgelts.<br />

In allen leistungsrechtlichen Angelegenheiten bleibt weiterh<strong>in</strong> der kommunale<br />

Unfallversicherungsträger zuständig.<br />

Auskunft: M<strong>in</strong>ijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung<br />

Knappschaft-Bahn-See, 45115 Essen, Tel.: 01801 200504

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