Wegweiser des Stadtseniorenrats - in Tübingen
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VI. Ambulante Hilfen, Pfl ege<br />
8. Besuchsdienste<br />
Kirchliche E<strong>in</strong>richtungen<br />
Tüb<strong>in</strong>ger Hospizdienste<br />
Offene Gesprächsgruppe für Menschen <strong>in</strong> Trauer, Tel.: 07071 760949<br />
9. Versorgung e<strong>in</strong>es Pfl egebedürftigen durch<br />
selbstständige oder angestellte Kräfte<br />
Als Arbeitgeber können Sie bestimmen, wie die Versorgung ausgestaltet se<strong>in</strong><br />
soll. Was ist zu beachten?<br />
Ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte im Haushalt<br />
E<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gfügige Beschäftigung im Haushalt liegt vor, wenn das Entgelt 400<br />
Euro monatlich nicht übersteigt. Der sog. „M<strong>in</strong>ijobber“ übernimmt die haushaltsnahen<br />
Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen.<br />
Der Arbeitgeber zahlt ger<strong>in</strong>gere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen<br />
M<strong>in</strong>ijobs. Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen<br />
sich auf jeweils 5 Prozent. H<strong>in</strong>zu kommen Umlagen zum Ausgleich der<br />
Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft <strong>in</strong> Höhe von 0,74<br />
Prozent, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung <strong>in</strong> Höhe von 1,6 Prozent,<br />
gegebenenfalls noch e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Pauschsteuer <strong>in</strong> Höhe von 2 Prozent.<br />
Die Abgaben werden im Haushaltsscheckverfahren per E<strong>in</strong>zugsermächtigung<br />
vom Konto <strong>des</strong> Arbeitgebers von der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gezogen. Der E<strong>in</strong>zug<br />
erfolgt halbjährlich für die Monate Januar bis Juni am 15. Juli <strong>des</strong> laufenden<br />
Kalenderjahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar <strong>des</strong> Folgejahres.<br />
E<strong>in</strong>zug der Beiträge zur Unfallversicherung durch die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale<br />
Bei M<strong>in</strong>ijobs <strong>in</strong> Privathaushalten übernimmt die M<strong>in</strong>ijob-Zentrale die Anmeldung<br />
zur gesetzlichen Unfallversicherung und den E<strong>in</strong>zug der Unfallversicherungsbeiträge.<br />
Die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den<br />
anderen Abgaben von der M<strong>in</strong>ijob-Zentrale e<strong>in</strong>gezogen. Der Beitrag für die<br />
Unfallversicherung beträgt bun<strong>des</strong>e<strong>in</strong>heitlich 1,6 Prozent <strong>des</strong> Arbeitsentgelts.<br />
In allen leistungsrechtlichen Angelegenheiten bleibt weiterh<strong>in</strong> der kommunale<br />
Unfallversicherungsträger zuständig.<br />
Auskunft: M<strong>in</strong>ijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung<br />
Knappschaft-Bahn-See, 45115 Essen, Tel.: 01801 200504