Wegweiser des Stadtseniorenrats - in Tübingen
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VII. Vorsorge mit Sorgfalt<br />
Der Betreuer muss für das Wohl <strong>des</strong> Betreuten sorgen und <strong>des</strong>sen Angelegenheiten<br />
rechtlich besorgen. Er steht unter Aufsicht <strong>des</strong> Vormundschaftsgerichts.<br />
Mit der Betreuungsverfügung können Sie für den Fall, dass Sie nicht selbst<br />
entscheiden können, e<strong>in</strong>e Person Ihres Vertrauens bestimmen, die das Gericht<br />
als gesetzlichen Betreuer bestellen soll, bzw. können Sie darauf h<strong>in</strong>weisen,<br />
welche Person Sie nicht wünschen.<br />
Wenn Sie dann <strong>in</strong> Zukunft nicht selbst über Ihre Angelegenheiten bestimmen<br />
können, wird das Vormundschaftsgericht den von Ihnen bestimmten Betreuer<br />
z.B. auf <strong>des</strong>sen Antrag unter Vorlage der Betreuungsverfügung zum gesetzlichen<br />
Betreuer bestellen.<br />
Außerdem können Sie <strong>in</strong> der Betreuungsverfügung Wünsche an den Betreuer<br />
festlegen, etwa Wünsche für den Fall e<strong>in</strong>er Pfl egebedürftigkeit oder h<strong>in</strong>sichtlich<br />
e<strong>in</strong>er Aufnahme <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Pfl egeheim usw. Die Betreuungsverfügung sollte<br />
<strong>in</strong> Schriftform vorliegen. E<strong>in</strong>e notariell beglaubigte Unterschrift erhöht im Bedarfsfall<br />
die Akzeptanz.<br />
Weitere Informationen über:<br />
Stadtseniorenrat Tüb<strong>in</strong>gen e.V.<br />
Schmiedtorstr. 2/1, 72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Mo – Fr 9.00 – 12.00 Uhr und nach Vere<strong>in</strong>barung<br />
Tel.: 07071 49377, Fax: 07071 45070<br />
E-Mail: postmaster@stadtseniorenrat-tueb<strong>in</strong>gen.de