Wegweiser des Stadtseniorenrats - in Tübingen
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VIII. Geld spielt e<strong>in</strong>e Rolle<br />
fen benötigen. Die Leistungen der Pfl egeversicherung können <strong>in</strong> Form von<br />
Pfl egegeld oder Pfl egesachleistungen beansprucht werden. Das Pfl egegeld<br />
wird ausgezahlt, wenn die pfl egebedürftige Person von Angehörigen oder<br />
anderen privaten Personen gepfl egt wird. Die Pfl egesachleistung kann von<br />
e<strong>in</strong>em Pfl egedienst direkt mit der jeweiligen Kasse abgerechnet werden.<br />
Anträge erhalten und stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Behilfl ich ist dabei<br />
der Hausarzt und der Pfl egestützpunkt, Kirchgasse 1, 72070 Tüb<strong>in</strong>gen.<br />
5. Sonstige Vergünstigungen und fi nanzielle Hilfen<br />
Befreiung von Rundfunk und Fernsehgebühren<br />
Antragsvordrucke zur Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren erhalten<br />
Sie beim Bürgeramt Tüb<strong>in</strong>gen, Schmiedtorstr. 4, 72070 Tüb<strong>in</strong>gen<br />
Tel.: 07071 2042020, E-Mail: buergerdienste@tueb<strong>in</strong>gen.de<br />
Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d u.a. Empfänger von Grundsicherung im Alter.<br />
Der Antrag ist an die GEZ (Gebührene<strong>in</strong>zugszentrale), 50656 Köln, zu senden.<br />
Ermäßigung von Telefongebühren<br />
Sofern e<strong>in</strong> Befreiungsbescheid der GEZ für Rundfunk- und Fernsehgebühren<br />
erteilt wurde, kann im T-Punkt (Tüb<strong>in</strong>gen, Neckargasse) e<strong>in</strong> Antrag auf Ermäßigung<br />
der Telefongebühr gestellt werden.<br />
Ermäßigung von Arzneimittelzuzahlungen<br />
Versicherte mit e<strong>in</strong>er schwerwiegend chronischen Krankheit können e<strong>in</strong>e Ermäßigung<br />
der Zuzahlung für Arzneimittel, Hilfsmittel und Fahrtkosten beantragen,<br />
soweit die Kosten e<strong>in</strong>e Belastungsgrenze von e<strong>in</strong>em Prozent <strong>des</strong><br />
jährlichen Bruttoe<strong>in</strong>kommens übersteigen. Anträge erhalten und stellen Sie<br />
bei Ihrer Krankenkasse.<br />
BonusCard<br />
Die BonusCard erhalten alle Personen <strong>in</strong> Tüb<strong>in</strong>gen, die Anspruch auf Sozialhilfe<br />
haben, sowie E<strong>in</strong>zelpersonen und Familien, wenn ihr E<strong>in</strong>kommen folgende<br />
Grenzen nicht überschreitet:<br />
Personen im Haushalt monatl. E<strong>in</strong>kommensgrenze<br />
1 Person 1070 Euro<br />
2 Personen 1420 Euro<br />
3 Personen 1750 Euro