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massnahmen - Landeskriminalamt Baden-Württemberg

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2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN/GETROFFENE MASSNAHMEN<br />

TÄTIGKEIT DER JUGENDSACHBEARBEITER<br />

Neben der Sachbearbeitung von Ermittlungsverfahren umfasst die Tätigkeit der Jugendsachbearbeiter<br />

ein breites Aufgabenspektrum, wie z. B. Jugendschutzstreifen und -kontrollen, die Zusammenar-<br />

beit mit Jugendhäusern, Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen, Präventionsarbeit mit Vorträgen und<br />

Aufklärungsveranstaltungen zu Themen wie Eigentum, Gewalt, Drogen oder Sicherheit und Jugend-<br />

schutz im Internet und die Mitarbeit in Gremien und „Runden Tischen“ der Kommunalen Kriminal-<br />

prävention.<br />

Ein Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen zum Jugendschutz war im letzten Jahr, sowohl<br />

ereignisunabhängig wie auch anlassbezogen, die Überwachung von Örtlichkeiten wie Spielotheken<br />

oder Internetcafes sowie öffentlicher Räume, die bevorzugte Aufenthaltsorte von Jugendlichen<br />

und Brennpunkte für Ordnungsstörungen durch Abgabe und Konsum von Alkohol oder für szene-<br />

typische Straftaten wie Körperverletzungsdelikte sind. Der exzessive Umgang Jugendlicher und<br />

Heranwachsender mit Alkohol war im Berichtsjahr auch Hintergrund sehr vieler Projekte, Aktionen,<br />

Aufklärungsveranstaltungen und Gespräche mit Festveranstaltern, Gewerbetreibenden im Einzel-<br />

handel, Multiplikatoren und Betroffenen.<br />

Sowohl im Bereich der Gefahrenabwehr als auch bei der Strafverfolgung stellen die Jugendsachbe-<br />

arbeiter zahlreiche Verletzungen von Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und sonstige Verstöße<br />

gegen geltendes Recht fest: Rauchen in der Öffentlichkeit, Abgabe von Alkohol an Jugendliche,<br />

nicht erlaubter Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken oder Spielhallen, damit im Zusammenhang<br />

immer wieder Missbrauch von Ausweispapieren oder Urkundenfälschung, Zugänglichmachen von<br />

Computerspielen und Videomedien an Personen entgegen bestehender Altersfreigabe, Aufenthalt auf<br />

Spielplätzen außerhalb vorgegebener Zeiten, Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, unerlaubte<br />

Abfallentsorgung, Sachbeschädigungen, Vandalismus, Beleidigungen, Körperverletzungs- und Raub-<br />

delikte, Verstöße gegen das Waffengesetz oder Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz.<br />

Bei ihrem polizeilichen Einschreiten gegen alkoholisierte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende<br />

sind die Jugendsachbearbeiter zunehmend mit hohem verbalem und körperlichem Aggressionspoten-<br />

zial junger Menschen konfrontiert, deren geringe Hemmschwelle zu vermehrten Widerstandshand-<br />

lungen gegen die Polizeibeamten führen. In üblen Beleidigungen gegen Polizeibeamte und Aktionen<br />

wie der versuchten Befreiung von Personen aus polizeilichem Gewahrsam kommen Missachtung der<br />

Würde des einzelnen Beamten und offen gezeigte Ablehnung der staatlichen Autorität, der Polizei<br />

als Institution, zum Ausdruck.<br />

Die präventive Arbeit der Jugendsachbearbeiter steht zunehmend unter dem Einfluss der Aufgaben-<br />

stellungen im repressiven Bereich. Die thematischen Schwerpunkte in der Präventionstätigkeit<br />

waren 2010 unverändert die Gewalt- und Drogenprävention sowie Mediennutzung und Medienkom-<br />

petenz junger Menschen. Die Wahrnehmung präventiver Aufgaben durch die Jugendsachbear-<br />

beiter war im vergangenen Jahr aber durch erhebliche Einsatzbelastungen aller Polizeidienststellen<br />

eingeschränkt.<br />

MASSNAHMEN<br />

JUGENDKRIMINALITÄT UND JUGENDGEFÄHRDUNG 15

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