massnahmen - Landeskriminalamt Baden-Württemberg
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2 HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN/GETROFFENE MASSNAHMEN<br />
TÄTIGKEIT DER JUGENDSACHBEARBEITER<br />
Neben der Sachbearbeitung von Ermittlungsverfahren umfasst die Tätigkeit der Jugendsachbearbeiter<br />
ein breites Aufgabenspektrum, wie z. B. Jugendschutzstreifen und -kontrollen, die Zusammenar-<br />
beit mit Jugendhäusern, Jugendhilfeeinrichtungen und Schulen, Präventionsarbeit mit Vorträgen und<br />
Aufklärungsveranstaltungen zu Themen wie Eigentum, Gewalt, Drogen oder Sicherheit und Jugend-<br />
schutz im Internet und die Mitarbeit in Gremien und „Runden Tischen“ der Kommunalen Kriminal-<br />
prävention.<br />
Ein Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen zum Jugendschutz war im letzten Jahr, sowohl<br />
ereignisunabhängig wie auch anlassbezogen, die Überwachung von Örtlichkeiten wie Spielotheken<br />
oder Internetcafes sowie öffentlicher Räume, die bevorzugte Aufenthaltsorte von Jugendlichen<br />
und Brennpunkte für Ordnungsstörungen durch Abgabe und Konsum von Alkohol oder für szene-<br />
typische Straftaten wie Körperverletzungsdelikte sind. Der exzessive Umgang Jugendlicher und<br />
Heranwachsender mit Alkohol war im Berichtsjahr auch Hintergrund sehr vieler Projekte, Aktionen,<br />
Aufklärungsveranstaltungen und Gespräche mit Festveranstaltern, Gewerbetreibenden im Einzel-<br />
handel, Multiplikatoren und Betroffenen.<br />
Sowohl im Bereich der Gefahrenabwehr als auch bei der Strafverfolgung stellen die Jugendsachbe-<br />
arbeiter zahlreiche Verletzungen von Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und sonstige Verstöße<br />
gegen geltendes Recht fest: Rauchen in der Öffentlichkeit, Abgabe von Alkohol an Jugendliche,<br />
nicht erlaubter Aufenthalt in Gaststätten, Diskotheken oder Spielhallen, damit im Zusammenhang<br />
immer wieder Missbrauch von Ausweispapieren oder Urkundenfälschung, Zugänglichmachen von<br />
Computerspielen und Videomedien an Personen entgegen bestehender Altersfreigabe, Aufenthalt auf<br />
Spielplätzen außerhalb vorgegebener Zeiten, Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, unerlaubte<br />
Abfallentsorgung, Sachbeschädigungen, Vandalismus, Beleidigungen, Körperverletzungs- und Raub-<br />
delikte, Verstöße gegen das Waffengesetz oder Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz.<br />
Bei ihrem polizeilichen Einschreiten gegen alkoholisierte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende<br />
sind die Jugendsachbearbeiter zunehmend mit hohem verbalem und körperlichem Aggressionspoten-<br />
zial junger Menschen konfrontiert, deren geringe Hemmschwelle zu vermehrten Widerstandshand-<br />
lungen gegen die Polizeibeamten führen. In üblen Beleidigungen gegen Polizeibeamte und Aktionen<br />
wie der versuchten Befreiung von Personen aus polizeilichem Gewahrsam kommen Missachtung der<br />
Würde des einzelnen Beamten und offen gezeigte Ablehnung der staatlichen Autorität, der Polizei<br />
als Institution, zum Ausdruck.<br />
Die präventive Arbeit der Jugendsachbearbeiter steht zunehmend unter dem Einfluss der Aufgaben-<br />
stellungen im repressiven Bereich. Die thematischen Schwerpunkte in der Präventionstätigkeit<br />
waren 2010 unverändert die Gewalt- und Drogenprävention sowie Mediennutzung und Medienkom-<br />
petenz junger Menschen. Die Wahrnehmung präventiver Aufgaben durch die Jugendsachbear-<br />
beiter war im vergangenen Jahr aber durch erhebliche Einsatzbelastungen aller Polizeidienststellen<br />
eingeschränkt.<br />
MASSNAHMEN<br />
JUGENDKRIMINALITÄT UND JUGENDGEFÄHRDUNG 15