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2.9.1.4 Plan-GuV<br />
Unternehmer wie Kapitalgeber müssen abschätzen können,<br />
wie viel am Ende eines Jahres „unter dem Strich“ übrig<br />
bleibt. Dabei hilft Ihnen die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung.<br />
Sie klärt die Frage, ob ein Vorgang zur Mehrung<br />
(Ertrag) oder zur Minderung (Aufwand) des Reinvermögens<br />
(Summe aller Vermögensgegenstände minus Schulden) führt.<br />
Planen Sie auch ein Szenario für günstigere (best case) und<br />
ungünstigere (worst case) Bedingungen.<br />
Aufwendungen und Erträge<br />
Gehen Sie Ihren gesamten Businessplan durch und entscheiden<br />
Sie, ob und in welcher Höhe sich die von Ihnen getroffenen<br />
Annahmen in Aufwendungen und Erträgen niederschlagen.<br />
Sind Sie über die genaue Höhe der anfallenden<br />
Aufwendungen im Zweifel, so holen Sie Kostenvoranschläge<br />
ein. Vergessen Sie nicht, die Kosten Ihrer privaten Lebensführung<br />
abzudecken. Im Fall einer GmbH setzen Sie hierfür<br />
ein Geschäftsführergehalt an.<br />
Investitionen und Abschreibungen<br />
Geben Sie die in der Investitions- und Abschreibungsplanung<br />
ermittelten Abschreibungen an. Die Investitionsausgabe<br />
selbst, wie der Kaufpreis einer Anlage, wird nicht in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, weil diese Auszahlung<br />
nicht zu einer Änderung des Reinvermögens führt, wohl aber<br />
deren Wertverlust, der in Form der Abschreibungen berücksichtigt<br />
wird. Die Auszahlung wird stattdessen in der Liquiditätsplanung<br />
erfasst.<br />
Zinsaufwand<br />
Für Ihre Investitionen und der damit verbundenen Finanzierung<br />
müssen Sie in der Regel Zinsen zahlen. Der tatsächliche<br />
Finanzierungsbedarf ergibt sich aber erst aus der Liquiditätsplanung.<br />
Zu Beginn reicht es vollkommen aus, die Zinsen<br />
vereinfacht für die Plan-GuV anhand folgender Formel zu<br />
berechnen: (Höhe Investitionen abzüglich Eigenkapital =<br />
Finanzierungsbedarf) x 10%. Nach dem Erstellen der Liquiditätsplanung<br />
und Planung der Finanzierung können Sie die<br />
Angaben korrigieren.<br />
Der Businessplan | Seite 27<br />
Personalaufwand<br />
Unter dem Posten „Personalaufwand“ werden die in der<br />
Personalplanung ermittelten Löhne und Gehälter mit Sozialabgaben<br />
und Steuern zusammengefasst. Beziehen Sie auch<br />
Ihr Unternehmergehalt mit ein.<br />
Materialaufwand<br />
Als Position „Materialaufwand“ bezeichnet man alle Aufwendungen<br />
für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene<br />
Waren und Leistungen.<br />
Sammelposten<br />
Die Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ist hier<br />
zur Vereinfachung ein Sammelposten, u. a. für Mieten, Versicherungen,<br />
Bürobedarf, Porto, Werbung und Rechtsberatung.<br />
Beachten Sie bei der Zuordnung einzelner Erträge und Aufwendungen<br />
unbedingt die aktuellen gesetzlichen Vorschriften.<br />
Ergebnis des Geschäftsjahres<br />
Bilden Sie abschließend die Differenz aller Erträge und Aufwendungen<br />
eines Geschäftsjahres und ermitteln Sie so den<br />
Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Sie erhalten damit<br />
einen Überblick über das Geschäftsergebnis, jedoch keinen<br />
verlässlichen Einblick in den Barmittelbestand – hierzu dient<br />
die Liquiditätsplanung.<br />
Zeitpunkt zählt<br />
Verkaufen Sie beispielsweise Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung<br />
im laufenden Geschäftsjahr und erfolgt die Bezahlung erst im<br />
Folgejahr, müssen Sie den Ertrag aus dem Verkauf angeben,<br />
obwohl noch kein Geld in Ihre Kasse geflossen ist. Mit Aufwendungen<br />
verhält es sich analog.<br />
Planungsintervalle<br />
Für die Gewinn- und Verlustrechnung gelten grundsätzlich<br />
jährliche Planungsintervalle. Die Gewinn- und Verlustrechnung<br />
sollte zur Verbesserung der Planungssicherheit für das<br />
erste Jahr monatlich erfolgen, für das zweite und dritte Jahr<br />
vierteljährlich, für das vierte und fünfte Jahr halbjährlich.