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2.9.1.4 Plan-GuV<br />

Unternehmer wie Kapitalgeber müssen abschätzen können,<br />

wie viel am Ende eines Jahres „unter dem Strich“ übrig<br />

bleibt. Dabei hilft Ihnen die Plan-Gewinn- und Verlustrechnung.<br />

Sie klärt die Frage, ob ein Vorgang zur Mehrung<br />

(Ertrag) oder zur Minderung (Aufwand) des Reinvermögens<br />

(Summe aller Vermögensgegenstände minus Schulden) führt.<br />

Planen Sie auch ein Szenario für günstigere (best case) und<br />

ungünstigere (worst case) Bedingungen.<br />

Aufwendungen und Erträge<br />

Gehen Sie Ihren gesamten Businessplan durch und entscheiden<br />

Sie, ob und in welcher Höhe sich die von Ihnen getroffenen<br />

Annahmen in Aufwendungen und Erträgen niederschlagen.<br />

Sind Sie über die genaue Höhe der anfallenden<br />

Aufwendungen im Zweifel, so holen Sie Kostenvoranschläge<br />

ein. Vergessen Sie nicht, die Kosten Ihrer privaten Lebensführung<br />

abzudecken. Im Fall einer GmbH setzen Sie hierfür<br />

ein Geschäftsführergehalt an.<br />

Investitionen und Abschreibungen<br />

Geben Sie die in der Investitions- und Abschreibungsplanung<br />

ermittelten Abschreibungen an. Die Investitionsausgabe<br />

selbst, wie der Kaufpreis einer Anlage, wird nicht in der<br />

Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, weil diese Auszahlung<br />

nicht zu einer Änderung des Reinvermögens führt, wohl aber<br />

deren Wertverlust, der in Form der Abschreibungen berücksichtigt<br />

wird. Die Auszahlung wird stattdessen in der Liquiditätsplanung<br />

erfasst.<br />

Zinsaufwand<br />

Für Ihre Investitionen und der damit verbundenen Finanzierung<br />

müssen Sie in der Regel Zinsen zahlen. Der tatsächliche<br />

Finanzierungsbedarf ergibt sich aber erst aus der Liquiditätsplanung.<br />

Zu Beginn reicht es vollkommen aus, die Zinsen<br />

vereinfacht für die Plan-GuV anhand folgender Formel zu<br />

berechnen: (Höhe Investitionen abzüglich Eigenkapital =<br />

Finanzierungsbedarf) x 10%. Nach dem Erstellen der Liquiditätsplanung<br />

und Planung der Finanzierung können Sie die<br />

Angaben korrigieren.<br />

Der Businessplan | Seite 27<br />

Personalaufwand<br />

Unter dem Posten „Personalaufwand“ werden die in der<br />

Personalplanung ermittelten Löhne und Gehälter mit Sozialabgaben<br />

und Steuern zusammengefasst. Beziehen Sie auch<br />

Ihr Unternehmergehalt mit ein.<br />

Materialaufwand<br />

Als Position „Materialaufwand“ bezeichnet man alle Aufwendungen<br />

für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene<br />

Waren und Leistungen.<br />

Sammelposten<br />

Die Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ist hier<br />

zur Vereinfachung ein Sammelposten, u. a. für Mieten, Versicherungen,<br />

Bürobedarf, Porto, Werbung und Rechtsberatung.<br />

Beachten Sie bei der Zuordnung einzelner Erträge und Aufwendungen<br />

unbedingt die aktuellen gesetzlichen Vorschriften.<br />

Ergebnis des Geschäftsjahres<br />

Bilden Sie abschließend die Differenz aller Erträge und Aufwendungen<br />

eines Geschäftsjahres und ermitteln Sie so den<br />

Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag. Sie erhalten damit<br />

einen Überblick über das Geschäftsergebnis, jedoch keinen<br />

verlässlichen Einblick in den Barmittelbestand – hierzu dient<br />

die Liquiditätsplanung.<br />

Zeitpunkt zählt<br />

Verkaufen Sie beispielsweise Ihr Produkt/Ihre Dienstleistung<br />

im laufenden Geschäftsjahr und erfolgt die Bezahlung erst im<br />

Folgejahr, müssen Sie den Ertrag aus dem Verkauf angeben,<br />

obwohl noch kein Geld in Ihre Kasse geflossen ist. Mit Aufwendungen<br />

verhält es sich analog.<br />

Planungsintervalle<br />

Für die Gewinn- und Verlustrechnung gelten grundsätzlich<br />

jährliche Planungsintervalle. Die Gewinn- und Verlustrechnung<br />

sollte zur Verbesserung der Planungssicherheit für das<br />

erste Jahr monatlich erfolgen, für das zweite und dritte Jahr<br />

vierteljährlich, für das vierte und fünfte Jahr halbjährlich.

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