28.09.2012 Aufrufe

unter deM - Kellerhals Anwälte

unter deM - Kellerhals Anwälte

unter deM - Kellerhals Anwälte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

entwicklungen genauer zu beobachten.<br />

2. Immaterialgüterrecht<br />

Der erfolgreiche Vertrieb von Waren<br />

oder Dienstleistungen bedingt<br />

immer öfter auch einen wirksamen<br />

Schutz der mit den entsprechenden<br />

Waren und Dienstleistungen<br />

zusammenhängenden Immaterialgüterrechten.<br />

Die Schweiz als<br />

Unterzeichnerin der wichtigsten<br />

internationalen Verträge zum<br />

Schutz von geistigem eigentum<br />

bietet grundsätzlich einen guten<br />

rechtsschutz für Immaterialgüterrechte<br />

und, im rahmen der<br />

verschiedenen Abkommen, auch<br />

die Möglichkeit, internationale<br />

Anmeldungen von Schutzrechten<br />

auf die Schweiz auszudehnen.<br />

Zudem haben europäische Patente<br />

auch in der Schweiz Geltung.<br />

3. Kartellrecht<br />

Nicht nur, aber insbesondere bei<br />

Alleinvertriebsverträgen stellt sich<br />

immer auch die Frage nach deren<br />

kartellrechtlichen Zulässigkeit.<br />

Nach schweizerischem kartellrecht<br />

sind vertikale Abreden<br />

immer dann unzulässig, wenn sie<br />

den wirksamen Wettbewerb beseitigen<br />

oder den Wettbewerb erheblich<br />

beeinträchtigen und nicht<br />

durch wirtschaftliche effizienz<br />

gerechtfertigt werden können. Die<br />

Wettbewerbsbeseitigung wird<br />

von Gesetzes wegen bei Mindestoder<br />

Festpreisabsprachen oder<br />

Gebietszuordnungen vermutet.<br />

Die Wettbewerbskommission<br />

erliess mit der Vertikalbekannt-<br />

MÄrkte<br />

machung vom 28. Juni 2010 eine<br />

Auslegungshilfe und Praxisfestlegung<br />

zur Beurteilung von vertikalen<br />

Abreden. Die kommission orientierte<br />

sich dabei in wesentlichen<br />

teilen an der vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung<br />

der eU<br />

sowie an den Leitlinien der kommission<br />

für vertikale Beschränkungen<br />

und statuiert sogar die<br />

analoge Anwendbarkeit der eUregeln<br />

für die Schweiz. trotz diesen<br />

Harmonisierungsbemühungen<br />

wird in Zukunft trotzdem eine<br />

einzelfallweise Prüfung von Vertriebsverträgen<br />

in der Schweiz<br />

notwendig bleiben, um allfälligen<br />

Gesetzes- und Praxisänderungen<br />

gebührend rechnung zu tragen.<br />

4. Fazit<br />

Durch verschiedene Harmonisierungsbestrebungen<br />

hat sich das<br />

ANZEIGE<br />

schweizerische recht in verschiedener<br />

Hinsicht demjenigen von<br />

Deutschland und der eU angenähert,<br />

was etwa bei der kundschaftsentschädigung<br />

zu einem<br />

stärkeren Schutz des Abnehmers<br />

geführt hat. Dies macht es gerade<br />

aus Sicht des Lieferanten umso<br />

wichtiger, sich bei der Installation<br />

eines Vertriebssystems in der<br />

Schweiz juristisch beraten zu<br />

lassen, um weiterhin vom<br />

liberalen Vertriebsrecht der<br />

Schweiz profitieren zu können<br />

und unliebsame Überraschungen<br />

zu vermeiden.<br />

kellerhals <strong>Anwälte</strong><br />

kapellenstrasse 14, Postfach 6916<br />

CH-3001 Bern<br />

telefon: +41 58 200 35 57<br />

telefax: +41 58 200 35 11<br />

Internet: www. kellerhals.ch<br />

Der Unternehmerverband Brandenburg e. V. vertritt in der Wirtschaftsregion Berlin-<br />

Brandenburg e.V. die Interessen von 4 700 Unternehmen.<br />

Länderübergreifende Wirtschaftskooperation<br />

Im Rahmen unserer länderübergreifenden Kooperationsbeziehungen setzen wir darauf:<br />

- die Wettbewerbsfähigkeit unserer Mitglieds<strong>unter</strong>nehmen durch gezielte Kontaktvermittlung zu<br />

stärken und hierfür die Potenziale zu erschließen, die für Brandenburger Unternehmen in einer<br />

erfolgreichen und nachhaltigen Kooperation mit Schweizer Unternehmen liegen.<br />

- die touristische Vermarktung attraktiver brandenburgischer Angebote in der Schweiz voranzutreiben,<br />

um deren Bekanntheit zu erhöhen und Wertschöpfung insbesondere für die Tourismusbranche<br />

zu generieren.<br />

- unsere Mitglieder beim Aufbau einer länderübergreifenden Zusammenarbeit zu <strong>unter</strong>stützen und<br />

als Netzwerkplattform zu fungieren.<br />

<strong>unter</strong>nehmerverband brandenburg e. v. • hauptgeschäftsstelle • schillerstraße 71 • 03046 cottbus<br />

telefon 0355 22658 • uv-brandenburg-cbs@t-online.de • www.uv-brandenburg.de<br />

Magazin<br />

1/2011<br />

21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!