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Inhaltsverzeichnis - Samtgemeinde Spelle

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BEKANNTMACHUNG<br />

Folgende Bekanntmachungen wurden im<br />

Amtsblatt für den Landkreis Emsland bekannt<br />

gegeben:<br />

Nr. 12 vom 31.05.11<br />

- Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 3 „Kotte“ der Gemeinde<br />

Lünne<br />

Nr. 13 vom 15.06.11<br />

- Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />

nach § 6 NKAG für straßenbauliche<br />

Maßnahmen in der Gemeinde Lünne<br />

- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen<br />

in der Gemeinde Lünne<br />

- Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />

nach § 6 NKAG für straßenbauliche<br />

Maßnahmen in der Gemeinde Schapen<br />

- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen<br />

in der Gemeinde Schapen<br />

HUNDEHALTUNG UND<br />

-STEUER<br />

Der Niedersächsische Landtag hat zum<br />

01.07.2011 ein neues Gesetz über das Halten<br />

von Hunden verabschiedet. Dieses<br />

Gesetz schreibt im Wesentlichen drei neue<br />

Regelungen vor. Für jeden Hund ab sechs<br />

Monaten muss ab sofort eine Haftpflichtversicherung<br />

in Höhe von 500.000,00 €<br />

für Personen- und 250.000,00 € für Sachschäden<br />

abgeschlossen werden. Ferner<br />

muss jeder Hund ab sechs Monate mit<br />

einem elektronischen Chip ausgestattet<br />

werden, der eine schnelle Zuordnung zum<br />

Halter ermöglicht. Diese Chip-Nummer ist<br />

zusammen mit den Angaben zum Halter<br />

und zum Hund an ein zentrales Register<br />

zu melden. Außerdem wird ab dem 01.<br />

Juli 2013 eine theoretische und praktische<br />

Sachkundeprüfung vom Hundehalter verlangt.<br />

Mit dieser Sachkundeprüfung wird<br />

dem Hundehalter einen verantwortungsvollen<br />

Umgang mit den Tieren bescheinigt.<br />

Wer bis zum 30. Juni 2013 innerhalb der<br />

letzten zehn Jahre zwei Jahre lang dauerhaft<br />

einen Hund gehalten hat, gilt als<br />

sachkundig und ist von dieser Regelung<br />

nicht betroffen. Ausgenommen sind auch<br />

bestimmte Gruppen wie Tierärzte, Besitzer<br />

von Rettungshunden. Diese Regelungen<br />

sind mit Kosten für die Hundehalterin<br />

oder den Hundehalter verbunden. Bei<br />

der Anmeldung eines Hundes sind die v.<br />

16<br />

g. Unterlagen mit der Anmeldung bei der<br />

<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Spelle</strong> vorzulegen.<br />

Das Gesetz ist im Internet unter www.<br />

ml.niedersachsen.de zu finden.<br />

Seitens der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Spelle</strong> wird in<br />

diesem Zusammenhang nochmals daraufhin<br />

gewiesen, dass alle Hunde wie bisher<br />

ab dem 3. Lebensmonat zur Hundesteuer<br />

anzumelden sind. Jeder Hund, egal ob es<br />

sich dabei um einen kleinen oder großen<br />

Hund, um einen Jagd- oder Wachhund<br />

handelt, muss an-gemeldet werden. Dies<br />

gilt auch für den zweiten und jeden weiteren<br />

Hund. Durch das Unterlassen der Anmeldung<br />

der Hunde entstehen den Kommunen<br />

Steuerausfälle in beträchtlicher<br />

Höhe. Dies kann so nicht hingenommen<br />

werden und ist denjenigen Hundehalterinnen<br />

und Hundehaltern gegenüber, die ihrer<br />

Steuerpflicht nachkommen, auch nicht<br />

gerecht. Das Unterlassen der Anmeldung<br />

eines Hundes ist darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit<br />

und kann mit einer Geldbuße<br />

bis zu 10.000 Euro geahndet werden.<br />

Aus Gründen der Steuergerechtigkeit<br />

und zum Schutz der Allgemeinheit werden<br />

ab sofort verstärkte Kontrollen vorgenommen.<br />

Dabei festgestellte Verstöße gegen<br />

die Anmeldepflicht werden mit Bußgeld<br />

belegt. Kommen Sie dem zuvor und melden<br />

Sie – falls noch nicht geschehen- Ihren<br />

Hund umgehend an.<br />

Für die Anmeldung eines Hundes benutzen<br />

Sie bitte den nachstehenden Anmeldevordruck.<br />

Dieser Anmeldevordruck<br />

ist auch im Internet unter www.spelle.<br />

de – Rathaus - Formulare/Vordrucke zu<br />

finden. Weitere Auskünfte erhalten Sie in<br />

der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung <strong>Spelle</strong>, Bürgerbüro<br />

Tel. 05977 -9370, Steueramt Tel.<br />

05977 – 937270.

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