Inhaltsverzeichnis - Samtgemeinde Spelle
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BEKANNTMACHUNG<br />
Folgende Bekanntmachungen wurden im<br />
Amtsblatt für den Landkreis Emsland bekannt<br />
gegeben:<br />
Nr. 12 vom 31.05.11<br />
- Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 3 „Kotte“ der Gemeinde<br />
Lünne<br />
Nr. 13 vom 15.06.11<br />
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />
nach § 6 NKAG für straßenbauliche<br />
Maßnahmen in der Gemeinde Lünne<br />
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen<br />
in der Gemeinde Lünne<br />
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen<br />
nach § 6 NKAG für straßenbauliche<br />
Maßnahmen in der Gemeinde Schapen<br />
- Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen<br />
in der Gemeinde Schapen<br />
HUNDEHALTUNG UND<br />
-STEUER<br />
Der Niedersächsische Landtag hat zum<br />
01.07.2011 ein neues Gesetz über das Halten<br />
von Hunden verabschiedet. Dieses<br />
Gesetz schreibt im Wesentlichen drei neue<br />
Regelungen vor. Für jeden Hund ab sechs<br />
Monaten muss ab sofort eine Haftpflichtversicherung<br />
in Höhe von 500.000,00 €<br />
für Personen- und 250.000,00 € für Sachschäden<br />
abgeschlossen werden. Ferner<br />
muss jeder Hund ab sechs Monate mit<br />
einem elektronischen Chip ausgestattet<br />
werden, der eine schnelle Zuordnung zum<br />
Halter ermöglicht. Diese Chip-Nummer ist<br />
zusammen mit den Angaben zum Halter<br />
und zum Hund an ein zentrales Register<br />
zu melden. Außerdem wird ab dem 01.<br />
Juli 2013 eine theoretische und praktische<br />
Sachkundeprüfung vom Hundehalter verlangt.<br />
Mit dieser Sachkundeprüfung wird<br />
dem Hundehalter einen verantwortungsvollen<br />
Umgang mit den Tieren bescheinigt.<br />
Wer bis zum 30. Juni 2013 innerhalb der<br />
letzten zehn Jahre zwei Jahre lang dauerhaft<br />
einen Hund gehalten hat, gilt als<br />
sachkundig und ist von dieser Regelung<br />
nicht betroffen. Ausgenommen sind auch<br />
bestimmte Gruppen wie Tierärzte, Besitzer<br />
von Rettungshunden. Diese Regelungen<br />
sind mit Kosten für die Hundehalterin<br />
oder den Hundehalter verbunden. Bei<br />
der Anmeldung eines Hundes sind die v.<br />
16<br />
g. Unterlagen mit der Anmeldung bei der<br />
<strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Spelle</strong> vorzulegen.<br />
Das Gesetz ist im Internet unter www.<br />
ml.niedersachsen.de zu finden.<br />
Seitens der <strong>Samtgemeinde</strong> <strong>Spelle</strong> wird in<br />
diesem Zusammenhang nochmals daraufhin<br />
gewiesen, dass alle Hunde wie bisher<br />
ab dem 3. Lebensmonat zur Hundesteuer<br />
anzumelden sind. Jeder Hund, egal ob es<br />
sich dabei um einen kleinen oder großen<br />
Hund, um einen Jagd- oder Wachhund<br />
handelt, muss an-gemeldet werden. Dies<br />
gilt auch für den zweiten und jeden weiteren<br />
Hund. Durch das Unterlassen der Anmeldung<br />
der Hunde entstehen den Kommunen<br />
Steuerausfälle in beträchtlicher<br />
Höhe. Dies kann so nicht hingenommen<br />
werden und ist denjenigen Hundehalterinnen<br />
und Hundehaltern gegenüber, die ihrer<br />
Steuerpflicht nachkommen, auch nicht<br />
gerecht. Das Unterlassen der Anmeldung<br />
eines Hundes ist darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit<br />
und kann mit einer Geldbuße<br />
bis zu 10.000 Euro geahndet werden.<br />
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit<br />
und zum Schutz der Allgemeinheit werden<br />
ab sofort verstärkte Kontrollen vorgenommen.<br />
Dabei festgestellte Verstöße gegen<br />
die Anmeldepflicht werden mit Bußgeld<br />
belegt. Kommen Sie dem zuvor und melden<br />
Sie – falls noch nicht geschehen- Ihren<br />
Hund umgehend an.<br />
Für die Anmeldung eines Hundes benutzen<br />
Sie bitte den nachstehenden Anmeldevordruck.<br />
Dieser Anmeldevordruck<br />
ist auch im Internet unter www.spelle.<br />
de – Rathaus - Formulare/Vordrucke zu<br />
finden. Weitere Auskünfte erhalten Sie in<br />
der <strong>Samtgemeinde</strong>verwaltung <strong>Spelle</strong>, Bürgerbüro<br />
Tel. 05977 -9370, Steueramt Tel.<br />
05977 – 937270.