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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Leipzig, 20. Juli 2011<br />

Y:\09\09035\00\OUT\SV <strong>Markkleeberg</strong>\110826_Endlieferung\BPL\110720_Deckblatt_BPL.doc<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Rathausplatz 1<br />

04416 <strong>Markkleeberg</strong><br />

Große Kreisstadt<br />

<strong>Markkleeberg</strong><br />

Bebauungsplan<br />

„<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“<br />

mit Umweltbelangen<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Begründung


Änderungsstand 04<br />

erstellt/geändert<br />

geprüft<br />

Begründung zur Satzung des<br />

freigegeben<br />

Bebauungsplanes<br />

„<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“<br />

in <strong>Markkleeberg</strong><br />

am 20.07.2011<br />

von Dipl.- Ing.<br />

P. Wiederanders<br />

am 20.07.2011<br />

von Dipl.- Ing. G. Gerhardt<br />

am 20.07.2011<br />

von Dipl.- Ing. G. Gerhardt


Begründung zur Satzung des Seite 2<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

A Einleitung 6<br />

1 Lage und Größe des Plangebietes 6<br />

2 Planungsanlass und Planungserfordernis 7<br />

3 Ziele und Zwecke der Planung 8<br />

3.1 Fördermittelkulisse zur Umsetzung der Planung 10<br />

3.1.1 Zuwendung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE) 10<br />

3.1.2 Fördergebiet "<strong>Gaschwitz</strong>/Großstädteln" im Bund-Länder-Programm<br />

"<strong>Stadt</strong>teile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale <strong>Stadt</strong>" (SSP) 10<br />

4 Verfahren 11<br />

B Grundlagen der Planung 12<br />

5 Beschreibung des Plangebietes und angrenzender Bereiche 12<br />

5.1 Topographie und Baugrundverhältnisse 12<br />

5.2 Historische Entwicklung 14<br />

5.3 Vorhandene Bebauungen und Nutzungen des Plangebietes und des<br />

Umfeldes 17<br />

5.4 Vorhandene Wohnbevölkerung 21<br />

5.5 Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzung 23<br />

5.6 Soziale Infrastruktur 26<br />

5.7 Technische Infrastruktur 27<br />

5.7.1 Verkehrsinfrastruktur 27<br />

5.7.2 Ver- und Entsorgungsanlagen 39<br />

6 Planerische Grundlagen 41<br />

6.1 Planungsrechtliche Grundlagen 41<br />

6.1.1 Landesentwicklungsplan 41<br />

6.1.2 Regionalplan Westsachsen 42<br />

6.1.3 Flächennutzungsplan 44<br />

6.2 Weitere Grundlagen 46<br />

6.2.1 Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) 46<br />

7 Analyse der Umweltbelange 47<br />

7.1 Allgemeine Vorbemerkungen 47<br />

7.1.1 Anlass 47<br />

7.1.2 Rechtliche Grundlagen 47<br />

7.2 Ziele des Bauleitplanes 48<br />

7.2.1 Beschreibung der Planung 48<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 3<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.2.2 Planerische Vorgaben und fachliche Grundlagen 49<br />

7.3 Bestandsbeschreibung 49<br />

7.3.1 Historische Entwicklung aus der Sicht der Umweltbelange 49<br />

7.3.2 Typologie und Versiegelungsgrade im Gebiet 50<br />

7.3.3 Analyse der Schutzgüter 58<br />

7.4 Grünordnung 69<br />

7.4.1 Grünkonzept 69<br />

7.4.2 Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen gemäß § 9 BauGB 69<br />

8 Ergebnisse der Beteiligungen 74<br />

8.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf 74<br />

8.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger<br />

öffentlicher Belange 74<br />

8.3 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

und der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB 74<br />

9 Städtebauliches Konzept 75<br />

9.1 Gliederung des Gebietes 75<br />

9.2 Bebauungs- und Nutzungskonzept 75<br />

9.3 Grünkonzept 77<br />

C INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES 78<br />

10 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 78<br />

11 Baugebiete (§ 9 Abs. 1 BauGB) 79<br />

11.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 79<br />

11.2 Maß der baulichen Nutzung – Zahl der Vollgeschosse (§ 9 Abs. 1 Nr.<br />

1 BauGB i. V. m. § 20 BauNVO) 79<br />

11.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare<br />

Grundstücksflächen, Stellung baulicher Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2<br />

BauGB i. V. m. §§ 22 und 23 BauNVO) 79<br />

11.4 Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 81<br />

11.5 Flächen für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) 81<br />

11.6 Sonstige Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB 81<br />

11.6.1 Verwendung, Versickerung bzw. Rückhaltung des auf den<br />

Baugrundstücken anfallenden Niederschlagswassers 81<br />

11.6.2 Verwendung insektenfreundlicher Lampen 82<br />

11.7 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen gemäß §<br />

9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB 82<br />

11.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) 87<br />

11.8.1 Maßnahme F1 - Öffentliche Grünfläche Hans-Steche-Weg 87<br />

11.8.2 Maßnahme F2 - Hecken an Friedhofsmauer 88<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 4<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

11.8.3 Maßnahme F3 - Vorgärten Hauptstraße 89<br />

11.8.4 Maßnahme F4 - Bäume in Grundstücken (ohne Plandarstellung) 90<br />

11.8.5 Maßnahme F5 - Grünanlage „Alte Überfahrt“ 90<br />

11.8.6 Maßnahme F6 - Grünanlage Cröbernsche/Ecke Hauptstraße 91<br />

11.8.7 Maßnahme F7 - Eingrünung Wendeanlage Hans-Steche-Weg 91<br />

11.8.8 Maßnahme F8 - Hochstämme entlang der Brunnengasse 92<br />

11.8.9 Maßnahme F9 - Neuordnung Parkplatz Hans-Steche-Weg 92<br />

11.8.10 Maßnahme F10 – Stellflächen und Gemeinschaftsgarten Hans-<br />

Steche-Weg (gegenüber Ärztehaus) 92<br />

11.8.11 Maßnahme F11 – Böschung am S-Bahnhaltepunkt <strong>Gaschwitz</strong> 93<br />

11.8.12 Maßnahme F12 – Randliche Hecke auf gewerblich genutztem<br />

Grundstück (Gustav-Meisel-Straße 6) 93<br />

11.8.13 Maßnahme F13 – Ergänzung Baumbestand Gustav-Meisel-Straße 3 93<br />

11.8.14 Maßnahme F14 – Gärten der Grundstücke westlich der Hauptstraße 94<br />

11.8.15 Maßnahme F15 – Grundstück Hauptstraße 303 (Ecke Cröbernsche<br />

Straße) 94<br />

11.8.16 Maßnahme F16 – Hecke am Verbindungsweg Brunnengasse zum<br />

Neuen Herrenhaus 95<br />

11.8.17 Maßnahme F17 – Umfahrt an Centralhalle 95<br />

11.8.18 Maßnahme F18 – Grünanlage nördlich der Pleißebrückenauffahrt 95<br />

11.8.19 Maßnahme F19 – Grünanlage südlich der Pleißebrückenauffahrt 96<br />

11.8.20 Maßnahme F20 – Schutz des Bergahorns 96<br />

12 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 97<br />

12.1 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (VbZ) 97<br />

12.1.1 „Verkehrsberuhigter Bereich“ - „Mischverkehrsflächen östlich der<br />

Hauptstraße“ 97<br />

12.1.2 VbZ „Öffentliche Parkfläche“ – „Friedhof“ 98<br />

12.1.3 VbZ „Fußgängerbereich“ – „<strong>Stadt</strong>platz“ 98<br />

12.2 Öffentliche Straßenverkehrsflächen 98<br />

13 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in<br />

Verbindung mit § 89 Sächsische Bauordnung (SächsBO) – Örtliche<br />

Bauvorschriften 100<br />

13.1 Grundstückseinfriedungen 100<br />

13.2 Werbeanlagen 101<br />

14 Nachrichtliche Übernahmen 102<br />

Anhang I Hinweise 105<br />

Anhang II Pflanzenwahl 109<br />

Anhang III Denkmalliste 114<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 5<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abbildung 1: EFRE-Logo; Quelle EU 10<br />

Abbildung 2: Braunkohleabbau im Tagebau Espenhain: Quelle: Wikipedia 12<br />

Abbildung 3: <strong>Gaschwitz</strong> um 1800 (Ausschnitt aus Meilenblätter von Sachsen 1780 -<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

1806); Quelle: Wikipedia/SLUB Dresden/Deutsche Fotothek 14<br />

Abbildung 4: <strong>Gaschwitz</strong> auf einer Karte von 1907; Quelle: Wikipedia/SLUB<br />

Dresden/Deutsche Fotothek 15<br />

Abbildung 5: Quartiersanalyse im Geltungsbereich; Plan: ICL 19<br />

Abbildung 6: Bestandsplan Kulturdenkmale im Geltungsbereich; Plan: ICL 20<br />

Abbildung 7: Gebäudeleerstand Geltungsbereich; Erfassung August 2009; Plan: ICL 22<br />

Abbildung 8: Baumkarree (lückenhaft) als Zentrum der Grünanlage; Foto: ICL 23<br />

Abbildung 9: Das Plangebiet und sein näheres Umfeld; Quelle: RAPIS/ Montage: ICL 25<br />

Abbildung 10: Blick auf die DB-Unterquerung Neue Harth in Richtung BPL-Gebiet;<br />

Foto: ICL 27<br />

Abbildung 11: Blick von der Brückenauffahrt in östliche Richtung; Foto: ICL 28<br />

Abbildung 12: Bestandsplan Verkehrserschließungssystem im Geltungsbereich; Plan:<br />

ICL 29<br />

Abbildung 13: Abb. 13: Streckenpläne der Buslinien (links) 107 / 108 (rechts); Stand<br />

September 2010; Quelle: LVB; Plan: ICL 36<br />

Abbildung 14: Auszug Schienennetzplan; Quelle: MDV; Plan: ICL 38<br />

Abbildung 15: Grundwasserflurabstand; Plan: ICL 39<br />

Abbildung 16: Landesentwicklungsplan; Ausschnitt aus Karte 1–Raumstruktur; Quelle:<br />

Freistaat Sachsen 41<br />

Abbildung 17: Regionalplan Westsachsen 2008; Ausschnitt aus Karte Raumnutzung;<br />

Quelle: RPV Leipzig 43<br />

Abbildung 18: 2. Entwurf der 4. komplexen Änderung 2011; Planausschnitt ; Quelle:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> 45<br />

Abbildung 19: Typologie und Versiegelungsgrade im Gebiet; Quelle: ICL 51<br />

Abbildung 19: Auszug aus dem Schallimmissionsplan; Quelle: MFPA Leipzig GmbH,<br />

Bereich Schallschutz, 05/2006 66


Begründung zur Satzung des Seite 6<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

A EINLEITUNG<br />

Die <strong>Markkleeberg</strong>er <strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong> war in der Vergangenheit ein attraktives Siedlungsgebiet<br />

direkt an der naturnahen Pleißenaue. In den letzten Jahrzehnten wurde sie durch die<br />

direkten und indirekten Folgen des Braunkohlebergbaus in ihrer Entwicklung stark beschnitten.<br />

Infolgedessen bestehen heute erhebliche städtebauliche, strukturelle, substanzielle,<br />

demografische und soziale Defizite, d. h. dringender Handlungsbedarf.<br />

Zur Lösung der Problemgemengelagen in den benachbarten <strong>Ortslage</strong>n Großstädteln und<br />

<strong>Gaschwitz</strong> wurden Fördermittel aus zwei verschiedenen Fördertöpfen beantragt und auch<br />

bewilligt. Zum einen erhalten die <strong>Ortslage</strong>n gemeinsam rund 4,85 Mio. € aus dem Europäischen<br />

Fonds für regionale Entwicklung „EFRE“, zum anderen ca. 6 Mio. € aus dem Bund-<br />

Länder-Programm „<strong>Stadt</strong>teile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale <strong>Stadt</strong><br />

(SSP)“.<br />

1 Lage und Größe des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich innerhalb von <strong>Gaschwitz</strong>, der südlichsten <strong>Ortslage</strong> der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Markkleeberg</strong>. Die Gemarkung <strong>Gaschwitz</strong> liegt ca. 3 km vom <strong>Stadt</strong>zentrum entfernt.<br />

Das Plangebiet erstreckt sich auf ca. 480 m Länge südlich des <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhofes und<br />

auf ca. 320 m Breite östlich der Eisenbahnlinie Leipzig - Hof im zentralen Bereich der <strong>Ortslage</strong>.<br />

Es beinhaltet die Gemengelage des alten dörflichen Ortskerns, gründerzeitliche Bebauung<br />

entlang der Hauptstraße, ein Ensemble aus einem Reihenhaus und zwei Wohnhäusern<br />

aus den 1940er Jahren, zwei große Villengrundstücke sowie freistehende Wohnhäuser.<br />

Im nordöstlichen Teil des Plangebiets dominiert die Nutzung durch Gärten.<br />

Die Größe des Plangebietes beträgt 11,5 ha.<br />

Es wird wie folgt begrenzt:<br />

- im Norden durch die Gemarkungsgrenze und den Friedhof <strong>Gaschwitz</strong><br />

- im Osten durch den Pleißedamm und den Brückenkopf der Pleißebrücke<br />

- im Süden durch das Rittergut <strong>Gaschwitz</strong> mit Park und den <strong>Gaschwitz</strong>er Bahnhof<br />

- im Westen durch die Bahnanlagen der Eisenbahnlinie Leipzig - Hof<br />

Das dem sogenannten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnende<br />

Plangebiet unterteilt sich in insgesamt 159 Flurstücke. Im östlichen Plangebietsteil befand<br />

sich der Walgraben, welcher verfüllt wurde und dessen exakter Verlauf nicht mehr zu verorten<br />

ist.<br />

Die räumliche Lage des Plangebietes ist auch aus der Übersichtskarte im Deckblatt zu ersehen.<br />

Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches und die betroffenen<br />

Flurstücke bzw. Flurstücksteile können der Planzeichnung bzw. dem Kapitel 10 dieser Begründung<br />

entnommen werden.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 7<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

2 Planungsanlass und Planungserfordernis<br />

Die Grundstücke des Plangebietes sind komplett dem Innenbereich zuzuordnen.<br />

Der „Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan <strong>Gaschwitz</strong>“ wurde vom <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

am 22.01.2009 gefasst. Dabei wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan als<br />

Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt und das Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />

durchgeführt wird (beschleunigtes Verfahren).<br />

Ebenfalls am 22.01.2009 wurde ein „Beschluss zur Veränderungssperre für den Bereich des<br />

Bebauungsplanes <strong>Gaschwitz</strong>“ gefasst (Beschluss-Nr.: 540-50/2009), welcher die „Satzung<br />

über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes <strong>Gaschwitz</strong> vom 21. Januar<br />

2009“ zur Rechtswirksamkeit brachte.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 8<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

3 Ziele und Zwecke der Planung<br />

Dem vorliegenden Baubauungsplan liegen insbesondere folgende Ziele und Zwecke zugrunde:<br />

1. Die Neuordnung von Bereichen mit städtebaulichen Missständen.<br />

2. Mit dem B-Plan soll die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung des Ortsteiles unter Beachtung des Ortsbildes geschaffen werden.<br />

3. Dabei wird die Städtebauliche Ordnung durch Regelungen zur Zulässigkeit baulicher<br />

oder sonstiger Nutzungen sowie durch Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung<br />

gewahrt.<br />

4. Die Integration neuer Bebauung in das bauliche Umfeld soll durch das Maß der baulichen<br />

Nutzungen sowie die Bauweise angemessen erfolgen, dabei ist jedoch gleichzeitig<br />

der locker bebaute und stark durchgrünte Charakter des Plangebietes zu erhalten.<br />

5. Die Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB.<br />

6. Die Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf.<br />

7. Die Verbesserung des Angebots an öffentlichen Kinderspielplätzen.<br />

8. Der notwendige Ausbau der Erschließungsanlagen auf ein funktionsfähiges, normenkonformes<br />

Mindestmaß soll ermöglicht werden.<br />

9. Die Verbesserung der Infrastruktur (Anbindung S-Bahn, fußläufige Erschließung, Befahrbarkeit<br />

für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge, Stellflächenangebot).<br />

10. Die Verknüpfung der Verkehrsträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit<br />

Umsteigemöglichkeiten auch für den Motorisierten Individualverkehr (MIV).<br />

11. Die Sicherstellung der Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Belangen.<br />

12. Der Erhalt und die Entwicklung von (plangebietsübergreifenden) Grünverbindungen.<br />

13. Der Schutz von wesentlichen prägenden Grünflächen sowie die Ergänzung der Grüngestaltung<br />

unter Verwendung und Weiterentwicklung vorhandener Bestände.<br />

14. Die Schaffung von Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen.<br />

15. Die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sollen ermittelt, in angemessener<br />

Form gewertet und berücksichtigt werden.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 9<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Die o. g. Ziele und Zwecke verfolgen - im Einklang mit dem vorliegenden Integrierten Entwicklungskonzept<br />

(IEK) - folgendes Gesamtziel:<br />

- Die Weichenstellung für die Schaffung einer nachhaltigen Bevölkerungsstruktur.<br />

- Die Erhöhung der Attraktivität als Wohngebiet für junge Familien.<br />

- Die Verbesserung der Angebote für ein Miteinander der Generationen.<br />

- Die Stärkung der Funktionen für die Naherholung im Zuge eines sanften Tourismus<br />

(Wandern, Radfahren, Wassersport).<br />

Die Flächen werden entsprechend der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung<br />

in der Planzeichnung festgesetzt.<br />

Die Grünordnerischen Festsetzungen regeln Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege<br />

und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Flächen zum Anpflanzen von<br />

Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und werden, soweit geeignet, in den Bebauungsplan<br />

übernommen. Die Festsetzungstiefe orientiert sich dabei an der Art des Bebauungsplans:<br />

dem a l l g e m e i n e n, nicht vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 10<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

3.1 Fördermittelkulisse zur Umsetzung der Planung<br />

3.1.1 Zuwendung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung<br />

(EFRE)<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> erhielt mit Bescheid vom 23.03.2009 für die Maßnahme der nachhaltigen<br />

<strong>Stadt</strong>entwicklung „<strong>Gaschwitz</strong>/Großstädteln“ die Zusicherung über die Zuwendung<br />

aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).<br />

Davon werden die Handlungsfelder<br />

- Infrastruktur/städtebauliche Situation<br />

- Bürgergesellschaft<br />

- Qualifizierte Freizeitgestaltung<br />

- Wirtschaft<br />

- Programmbegleitung sowie die<br />

- Öffentlichkeitsarbeit erfasst.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Abbildung 1: EFRE-Logo; Quelle EU<br />

3.1.2 Fördergebiet "<strong>Gaschwitz</strong>/Großstädteln" im Bund-Länder-Programm<br />

"<strong>Stadt</strong>teile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale <strong>Stadt</strong>"<br />

(SSP)<br />

Das Fördergebiet "<strong>Gaschwitz</strong>/Großstädteln" wurde 2007 in das Bund-Länder-Programm<br />

"<strong>Stadt</strong>teile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale <strong>Stadt</strong>" (SSP) aufgenommen.<br />

Mit dieser Maßnahme ergeben sich für das Fördergebiet neue Entwicklungschancen.<br />

Von den beiden <strong>Stadt</strong>teilen weist <strong>Gaschwitz</strong> insbesondere hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung<br />

(Demographie) sowie Wohn- und Lebensqualität die größeren Defizite auf. Zur Behebung<br />

dieser Nachteile bedarf es einer besonderen Förderung und Unterstützung.<br />

Dank der Fördermöglichkeiten von Bund, Land und <strong>Stadt</strong> werden städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen<br />

im privaten und kommunalen Bereich finanziell unterstützt.<br />

Die Maßnahmen werden sich zudem darauf ausrichten, das soziale Miteinander im Fördergebiet<br />

zu verbessern. Ansprechpartner und Koordinator vor Ort ist die Quartiersmanagerin<br />

Vera Stein. Sie trägt mit ihrer Arbeit zur Verbesserung der Wohn-, Freizeit- und Lebensbedingungen,<br />

u. a. durch Beratung zur Sanierungsförderung, durch Koordination von Vereinsaktivitäten<br />

sowie durch die Neuentwicklung von sozialen Projekten bei.<br />

Im Jahr 2008 erfolgte die Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes (IHAK) als Feinkonzept,<br />

welches die konkreten Projekte und Maßnahmen im Fördergebiet (Sozial- und<br />

Baumaßnahmen) beschreibt.<br />

In den nächsten zehn Jahren sollen im Gebiet ca. 6 Mio. € investiert werden, davon 2 Mio. €<br />

aus dem <strong>Stadt</strong>haushalt <strong>Markkleeberg</strong>.


Begründung zur Satzung des Seite 11<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

4 Verfahren<br />

Der vorliegende Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren aufgestellt, da es sich<br />

um eine reine Innenentwicklung des Plangebietes handelt (§ 13a BauGB).<br />

Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von<br />

dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche<br />

Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden<br />

Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.<br />

Für die Plangebietsfläche existiert ein wirksamer Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahre<br />

1998 (Bekanntmachung am 27.02.1998). Am 30.05.2003 wurde die 3. Änderung als letzte<br />

rechtskräftige Änderung bekannt gemacht. Derzeit ist die 4. Änderung als komplexe Änderung<br />

(Fortschreibung) in Arbeit, die letzte Offenlegung des Änderungsentwurfes fand vom<br />

23.05. bis 01.07.2011 statt.<br />

Im Rahmen dieses Planverfahrens wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt:<br />

Verfahrensschritt Datum<br />

Einleitung des Verfahrens durch <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss am<br />

(Positives Votum)<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

07.01.2009<br />

Erarbeitung Vorentwurf Bebauungsplan (BPL) 24.11.2009<br />

Erarbeitung Entwurf BPL<br />

Beschluss der Ratsversammlung zur Aufstellung sowie Billigung und Auslegung<br />

des Bebauungsplans<br />

Ortsübliche öffentliche Ankündigung der Auslegung - bekannt gemacht in<br />

den <strong>Markkleeberg</strong>er <strong>Stadt</strong>nachrichten Nr. 02 vom Februar 2011<br />

Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 (2) BauGB<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach<br />

§ 4 (2) BauGB mit Anschreiben vom 31.01.2011<br />

„Digitale Auslegung“ des Entwurfs unter www.markkleeberg.de<br />

Auswertung des Beteiligungsverfahrens und Abwägung<br />

Einarbeitung in den Entwurf und Erstellung Genehmigungsplanung BPL<br />

Abwägungs- und Satzungsbeschluss<br />

24.09.2010<br />

19.01.2011<br />

Ausgabetag<br />

31.01.2011<br />

10.02.2011-<br />

11.03.2011<br />

bis<br />

11.03.2011<br />

07.02.2011-<br />

14.03.2011<br />

bis<br />

20.07.2011<br />

bis<br />

20.07.2011<br />

20.07.2011<br />

Baurecht gemäß § 33 BauGB kann auf der Grundlage des Bebauungsplans nach Abschluss<br />

der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) bestehen,<br />

soweit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingereicht werden.


Begründung zur Satzung des Seite 12<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

B GRUNDLAGEN DER PLANUNG<br />

5 Beschreibung des Plangebietes und angrenzender Bereiche<br />

Hinweis: Eine ausführliche Beschreibung des Naturraumes ist im Flächennutzungsplan und<br />

im Landschaftsplan enthalten. Im Folgenden sollen deshalb nur kurz diejenigen Funktionen<br />

des Naturhaushaltes beschrieben werden, die durch Bauvorhaben beeinträchtigt werden<br />

können. Diese Beeinträchtigungen sind weitgehend gering zu halten.<br />

5.1 Topographie und Baugrundverhältnisse<br />

Das Bearbeitungsgebiet liegt im Naturraum Leipziger Land am Südrand der Leipziger Tieflandsbucht,<br />

im Naturraumtyp der Lößgebiete im Leebereich der Mittelgebirge.<br />

Der Leipziger Südraum wird als Ebene mit dünner Sandlößdecke bzw. Übergang zu Kuppen-<br />

und Hügelland mit lückiger äolischer Decke, jeweils über mächtigem Lockermaterial<br />

angegeben. Er ist gekennzeichnet von den Grundmoränenbildungen des Saale- und Elsterkomplexes<br />

und mit Sandlöß überdeckt.<br />

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung <strong>Gaschwitz</strong> des gleichnamigen Ortsteils der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Markkleeberg</strong>, direkt südlich der Gemarkungsgrenze zu Großstädteln.<br />

Es ist Teil eines schmalen Siedlungsbandes, welches in Großstädteln südlich der Zöbigker<br />

Straße beginnt und sich entlang der Staatsstraße S 72 auf annähernd 6 km bis zum nördlichen<br />

Ortsrand von Böhlen erstreckt. Dieses Siedlungsband wird östlich von der B 2/B 95<br />

bzw. B 95 begrenzt, westlich stellt die Eisenbahnlinie Leipzig - Hof eine Zäsur dar, wobei<br />

sich vereinzelte Quartiere auch westlich der Bahn befinden.<br />

Diese Bandform entstand durch die Tagebaue Zwenkau und Espenhain, die zu einer Devastierung<br />

der östlich und westlich des heutigen Bestandes gelegenen Siedlungen führten.<br />

Abbildung 2: Braunkohleabbau im Tagebau Espenhain: Quelle: Wikipedia<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 13<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Der Aufschluss des Tagebaus Espenhain begann 1937, die östlich der heutigen <strong>Ortslage</strong><br />

von <strong>Gaschwitz</strong> gelegenen Flächen wurden zwischen 1971 und 1975 ausgekohlt.<br />

Der Tagebau Zwenkau (bis 1969 Tagebau Böhlen) wurde 1921 aufgeschlossen. In den Jahren<br />

1964/1965 mussten 767 <strong>Gaschwitz</strong>er Einwohner dem Tagebau weichen [1].<br />

Das Plangebiet ist durch z. T. Jahrhunderte währende Siedlungstätigkeit überformt. Dabei ist<br />

die Nutzungsintensität fast im gesamten Plangebiet gleichermaßen hoch. Lediglich im Nordosten<br />

sind größere parkähnliche Baumgruppen verblieben, die vermutlich als Auwaldreste<br />

Bestandteil des ehemaligen Gutsparks des Ritterguts <strong>Gaschwitz</strong> gewesen sind.<br />

Die maximale Ausdehnung des Plangebietes von Nord nach Süd beträgt ca. 480 m, die von<br />

Ost nach West ca. 320 m.<br />

Das Gelände beidseitig der Hauptstraße ist verhältnismäßig eben zwischen 119 und 120 m<br />

über Normalhöhennull (m ü. NHN), nach Osten hin fällt es jedoch um bis zu 2 m auf bis zu<br />

117 m ü. NHN ab. Die mittlere Höhe beträgt etwa 119 m ü. NHN.<br />

Der Landschaftsplan weist für das BPL-Gebiet östlich der Hauptstraße feinsandige Schluffe<br />

(„Aulehm“) über fluviatilem Kies und Sand aus der Eburon-Kaltzeit, westlich der Hauptstraße<br />

fluviatilen Sand und Kies der Hauptterrasse der Saale-1-Kaltzeit (Drenthe-Stadium) aus.<br />

Bedingt durch die Bebauung und Gartennutzung ist zuoberst nahezu überall mit mehr oder<br />

weniger mächtigen Auffüllungen bzw. Störungen des Bodengefüges zu rechnen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 14<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5.2 Historische Entwicklung<br />

<strong>Gaschwitz</strong> wurde erstmalig 1350 als Godiswicz erwähnt, im Jahre 1390 dann im Zusammenhang<br />

mit Reinhold von <strong>Gaschwitz</strong> als Lehnsherr einer Wasserburg <strong>Gaschwitz</strong>.<br />

Aus dem Herren- bzw. Rittersitz des 14. und 15. Jahrhunderts entstand zu Beginn des<br />

16. Jahrhunderts ein Rittergut. Das dazugehörige gleichnamige Dorf entwickelte sich in der<br />

Folge stets in Abhängigkeit vom Rittergut. Eine Kirche wurde in <strong>Gaschwitz</strong> nicht errichtet.<br />

Abbildung 3: <strong>Gaschwitz</strong> um 1800 (Ausschnitt aus Meilenblätter von Sachsen 1780 - 1806); Quelle: Wikipedia/SLUB<br />

Dresden/Deutsche Fotothek<br />

An der bereits 1842 eröffneten Bahnstrecke Leipzig - Altenburg erhielt <strong>Gaschwitz</strong> 1870 einen<br />

Eisenbahnhaltepunkt und wurde gleichzeitig zu einem bedeutenden Knoten für den Güterverkehr<br />

ausgebaut.<br />

Dieser Standortvorteil begünstigte <strong>Gaschwitz</strong> in seiner weiteren Entwicklung, so dass sich<br />

<strong>Gaschwitz</strong> im Laufe des 19. Jahrhunderts zu einem attraktiven Naherholungs- und Wohnort<br />

mit Villenbebauung zwischen Harthwald und Pleißenaue entwickelte. Im Ort entstanden Ausflugsgaststätten<br />

wie die Central-Halle, die noch bis in die zweite Hälfte des<br />

20. Jahrhunderts als beliebte Tanzgaststätte und Konzerthalle in Betrieb war.<br />

Im Jahre 1874 wurde die Bahnstrecke <strong>Gaschwitz</strong> - Meuselwitz über Zwenkau eröffnet, um<br />

1879 dann die Strecke nach Leipzig-Plagwitz. Mit zunehmender Industrialisierung wandelte<br />

sich das Gesicht des Ortes mit seinen Ausflugsgaststätten und Villen hin zu einem Arbeiterwohnort.<br />

Zahlreiche Eisenbahner und später auch Bergleute fanden in den einfachen<br />

Werkswohnungen der Betriebe Unterkunft.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 15<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Im Jahre 1895 erfolgte die Einrichtung der ersten, wenn auch zunächst nur einzügigen<br />

Schule in <strong>Gaschwitz</strong>. Um 1910 wurde <strong>Gaschwitz</strong> an das öffentliche Elektroenergieversorgungsnetz<br />

angeschlossen, 1920 an das der Wasserversorgung.<br />

Im Jahre 1905 wurde in <strong>Gaschwitz</strong> unter Nutzung des vom Rittergut als Golfplatz zur Verfügung<br />

gestellten Geländes einer der ersten Golfclubs in Deutschland gegründet. Er bestand<br />

bis 1945.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Das Plangebiet wurde auf<br />

den historischen Plan über-<br />

tragen und rot umgrenzt dar-<br />

gestellt.<br />

Südlich daran angrenzend ist<br />

das Rittergut <strong>Gaschwitz</strong> (im<br />

Plan mit „G.“ gekennzeich-<br />

net) mit seinem weitläufigen<br />

Park erkennbar, der sich<br />

einst westlich der Pleiße bis<br />

in den Nordosten des Plan-<br />

gebiets erstreckte.<br />

Abbildung 4: <strong>Gaschwitz</strong> auf einer Karte von 1907; Quelle: Wikipedia/SLUB Dresden/Deutsche Fotothek<br />

Im Jahre 1925 wurde das Rittergut an die AG Sächsische Werke (ASW) verkauft, die in<br />

Vorbereitung des geplanten Braunkohlebergbaus Ländereien erwarb.<br />

Einen deutlichen Bevölkerungszuwachs brachten die Erweiterung der Bahnanschlüsse und<br />

die Einrichtung des Rangierbahnhofs. Im Jahr 1939 war ein Drittel der Haushaltsvorstände in<br />

<strong>Gaschwitz</strong> bei der Deutschen Reichsbahn beschäftigt. Zudem ermöglichte der Arbeitgeber<br />

Braunkohlenindustrie weiteren Bevölkerungszuwachs.<br />

Nach 1945 wurde das Gut enteignet und zu einem Volkseigenen Gut (VEG) umgewandelt.<br />

Das neue Herrenhaus wurde vom Gut abgegrenzt und ab 1947 (bis 2000) als Schule genutzt.<br />

Im Jahre 1969 wurde der erste Teil des späteren Leipziger S-Bahn-Netzes eröffnet, der unter<br />

der Bezeichnung „Linie A“ firmierte und vom Hauptbahnhof über das Messegelände bis<br />

nach <strong>Gaschwitz</strong> und von dort über Plagwitz zurück zum Hauptbahnhof führte, weshalb<br />

<strong>Gaschwitz</strong> als südlicher Umkehrpunkt dieser herzförmigen Ringverkehrslinie große Bedeutung<br />

hatte. Daher sammelte sich am Bahnhof <strong>Gaschwitz</strong> auch der Werksverkehr der großen<br />

(karbochemischen) Betriebe des Leipziger Südraumes.


Begründung zur Satzung des Seite 16<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

<strong>Gaschwitz</strong> gehört zu den Orten, die auf dem schmalen Landpfeiler zwischen den Tagebauen<br />

Espenhain und Zwenkau erhalten blieben. Ab Ende der 1950er Jahre erfolgte die teilweise<br />

Devastierung durch die heranrückende Braunkohlegewinnung: 1964/65 begann die Überbaggerung<br />

der westlichen Teile von <strong>Gaschwitz</strong> bis an die Bahnlinie durch den Tagebau Böhlen<br />

(1969 in Tagebau Zwenkau umbenannt). Deshalb mussten 767 <strong>Gaschwitz</strong>er umgesiedelt<br />

werden. Die Bahnverbindung nach Zwenkau wurde 1957 wegen des voranschreitenden Tagebaus<br />

Zwenkau stillgelegt und abgerissen.<br />

Von 1958 bis 1969 wurde die Pleiße begradigt und an den Ostrand des Ortes verlegt und<br />

von 1971 bis 1976 wurde die Fernverkehrsstraße F 2/F 95 neu trassiert (heutiger Verlauf<br />

B 2/B 95), um das Gelände für die Überbaggerung durch den Tagebau Espenhain freizumachen.<br />

Dem fielen große Teile des Gutsparks zum Opfer.<br />

Insgesamt verlor <strong>Gaschwitz</strong> durch Überbaggerung 70 % seiner Flur und war lange Zeit fast<br />

nur noch als Bahnstation inmitten von „Mondlandschaften“ bekannt.<br />

Während in den letzten Jahren alle anderen <strong>Markkleeberg</strong>er Ortsteile (zum Teil erheblichen)<br />

Bevölkerungszuwachs erfuhren, blieb <strong>Gaschwitz</strong> die einzige Ausnahme.<br />

Jahr 1834 1871 1890 1910 1925 1939 1946 1950 1964 1990 1997 2009 2010<br />

Einwohner 154 144 176 829 1.273 1.740 2.106 2.226 1.975 1.149 934 671 761<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Quellen:<br />

1834 - 1997 - Digitales Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen<br />

2009 - <strong>Markkleeberg</strong> (Stichtag: 30.03.2009)<br />

2010 - <strong>Markkleeberg</strong> (Stichtag: 30.09.2010)<br />

Am 15. November 1992 entschieden sich die Bürger von <strong>Gaschwitz</strong> in einer Bürgerabstimmung<br />

für die Eingliederung nach <strong>Markkleeberg</strong>.<br />

Seit dem 1. August 1993 ist <strong>Gaschwitz</strong> ein Ortsteil von <strong>Markkleeberg</strong>.


Begründung zur Satzung des Seite 17<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5.3 Vorhandene Bebauungen und Nutzungen des Plangebietes und<br />

des Umfeldes<br />

Das Plangebiet wurde in den vergangenen Jahrhunderten baulich intensiv genutzt und dabei<br />

z. T. mehrfach überformt. Das BPL-Gebiet umfasst außer dem historischen Ortskern, der<br />

sich im Mittelalter neben dem Rittergut entwickelt hat, auch Bereiche mit Villenbebauung,<br />

Ansiedlungen aus der Gründerzeit, aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sowie Nachverdichtungen<br />

aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Im Nordosten sind größere Bereiche<br />

als Gartenland genutzt.<br />

Im Frühjahr 2009 erfolgte eine Bestandserfassung des Gebiets auf der Basis einer Überflugkartierung<br />

(Topoplan Ingenieure und Vermessungs GmbH; Befliegung und Stereoauswertung;<br />

21.04.2009), die durch Begehungen seitens ICL komplettiert wurde. Neben der Bestimmung<br />

der für das Gebiet markanten Großbäume wurden dabei auch die versiegelten<br />

Flächen detailliert beurteilt (siehe Bestandsplan M 1:1.000).<br />

Im Zuge der städtebaulichen Analyse wurde das Plangebiet in verschiedene „Quartiere“ unterteilt,<br />

um eine ausdifferenzierte Typologie zu erhalten. Für die einzelnen Quartiersflächen<br />

wurde die Grundflächenzahl (GRZ) im Bestand ermittelt, so dass daraus Rückschlüsse auf<br />

mögliches Entsiegelungspotenzial gezogen und sinnvolle Festsetzungen für eine Plan-<br />

Grundflächenzahl getroffen werden konnten.<br />

Zur thematischen Einführung werden im folgenden Abschnitt die aus der städtebaulichen<br />

Analyse abgeleiteten sechs verschiedenen Quartiere des Plangeltungsbereichs vorgestellt.<br />

Detaillierte Aussagen hierzu sind im Kapitel 7.3.2 nachzulesen.<br />

Quartier A: Alter Ortskern<br />

Dieser Bereich umfasst eine typische gewachsene Gemengelage aus Wohnhäusern und<br />

Hofstellen, in denen sich im Laufe der städtebaulichen Entwicklung Gewerbetreibende angesiedelt<br />

haben. Der alte Ortskern hat historische Bedeutung für das Selbstverständnis der<br />

Einwohner von <strong>Gaschwitz</strong> (zusammen mit dem Rittergut südlich des BPL-Gebiets).<br />

Die unter Quartier A zusammengefasste Fläche umfasst etwa 19.000 m² und ist im Durchschnitt<br />

zu etwa 62 % versiegelt.<br />

Quartier B: Hauptstraße als Nord-Süd-Achse<br />

Der städtische Charakter dieses Quartiers entwickelte sich in der Gründerzeit, in welcher der<br />

Ort durch den Eisenbahnbau und die damit verbundene Ansiedlung von Arbeitern rasant<br />

wuchs. Die dabei vollzogene Wandlung vom ländlich geprägten Gutsdorf (Hauptstraße<br />

292 c, Cröbernsche Straße 2) zur städtisch geprägten Siedlung mit Mietshäusern (z. B.<br />

Hauptstraße 299, Cröbernsche Straße 4 - 6) ist im Gebiet noch verschiedentlich gut ablesbar.<br />

Auch dieser Bereich hat historische Bedeutung für das Selbstverständnis von <strong>Gaschwitz</strong>.<br />

Verschiedentlich bestehen im Erdgeschoss der Wohnhäuser Nutzungsunterlagerungen,<br />

wobei aktuell sechs von neun Ladengeschäften leer stehen. Die verbliebenen drei Geschäfte<br />

(Bäcker, Blumenladen und Uhren-/Schmuckgeschäft) halten - in beschränktem Umfang<br />

- noch eine Nahversorgung im Gebiet aufrecht. Das Quartier erstreckt sich auf knapp<br />

35.000 m² und weist eine Versiegelung von durchschnittlich etwa 56 % auf.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 18<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Quartier C: Villen mit großen Grundstücken<br />

Dieser Bereich wird gebildet von zwei Villengrundstücken, welche in der Zeit um 1850 entstanden<br />

sind. Beide Grundstücke gehören (postalisch) zur Gustav-Meisel-Straße, obgleich<br />

sie aktuell vom Hans-Steche-Weg aus erschlossen werden.<br />

Die beiden quartierbildenden Grundstücke sind ca. 7.000 m² groß und zu durchschnittlich<br />

47 % versiegelt.<br />

Quartier D: Hans-Steche-Weg/Hauptstraße<br />

Die Grundstücke zwischen der Gründerzeitbebauung und dem Friedhof wurden erst im<br />

20. Jahrhundert bebaut. Prägend ist die zweigeschossige Reihenhausanlage (Hans-Steche-<br />

Weg 2 - 12) aus den 1940er Jahren, die von zwei ebenfalls zweigeschossigen Wohnhäusern<br />

an der Hauptstraße (279 und 285) flankiert wird. Dieses Ensemble ist in baulich gutem Zustand.<br />

Davor befindet sich die einzige größere öffentliche Grünfläche im BPL-Gebiet, die als<br />

Rasenfläche mit Großbäumen (Linden) überstanden ist und zum Abschluss an der Hauptstraße<br />

eine geschnittene Hecke aufweist.<br />

Nördlich des Hans-Steche-Weges, hin zum Friedhof, befinden sich Garagen sowie ein leer<br />

stehender Bungalow.<br />

Das Quartier erstreckt sich über etwa 8.100 m² und ist im Durchschnitt zu 35 % versiegelt.<br />

Quartier E: Einfamilienhäuser und <strong>Stadt</strong>villen<br />

Die bautypologisch zusammengehörigen Grundstücke zwischen der alten dörflichen <strong>Ortslage</strong><br />

und der gründerzeitlichen Bebauung wurden in diesem Quartier zusammengefasst.<br />

Neben den beiden frei stehenden <strong>Stadt</strong>villen aus der Zeit vor 1918 (Cröbernsche Straße 1 -<br />

ehemaliges Postamt; Neue Straße 2 - Kindertagesstätte) finden sich hier Einfamilienhäuser,<br />

sowohl aus der Zeit vor 1990 als auch solche nach 1990, wieder. Dazwischen existieren<br />

noch einige unbebaute Grundstücke (Eckgrundstück Neue Straße/Cröbernsche Straße,<br />

Grundstücke zwischen Hauptstraße und Brunnengasse).<br />

Im Quartier befindet sich außerdem eine Umsetzerstation mit Sendemast der Deutschen Telekom<br />

(Neue Straße 1 a).<br />

Das Quartier umfasst etwa 7.750 m² und weist eine durchschnittliche Versiegelung von 41 %<br />

auf.<br />

Quartier F: Gartengeprägte Flächen<br />

Der Nordosten des BPL-Gebiets wurde bereits in der Vergangenheit eher extensiv genutzt,<br />

auch aktuell wird das Areal primär durch Gartennutzung geprägt. Die Ursache hierfür könnte<br />

im hohen Grundwasserstand begründet liegen, der hier, bis auf die Zeit der tagebaubedingten<br />

Grundwasserabsenkungen, stets anlag.<br />

Die Flächen waren historischer Teil des Gutsparks des <strong>Gaschwitz</strong>er Ritterguts (siehe<br />

Abb. 4). Mit der Umverlegung von Pleiße und Fernstraßentrasse in den 1970er Jahren ging<br />

eine Devastierung des Umfeldes einher. Vermutlich im Zuge dessen fielen zahlreiche Großbäume<br />

des Parks den Baumaßnahmen zum Opfer bzw. machte die nachfolgende Gartennutzung<br />

auf dem östlichen Teilbereich weitere Rodungen erforderlich.<br />

Die Grundstücke auf den Flurstücken 120/1 und 119/3 werden von einer großen Eigentümergemeinschaft<br />

als private (Wochenend-)Gärten genutzt, das lange schmale Flurstück<br />

119/5 ist mit einem Einfamilienhaus bebaut.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 19<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Dagegen ist auf den Flurstücken 119/4 und 119/6 (Hans-Steche-Weg 5 und 7) noch alter,<br />

Raum prägender Baumbestand erhalten geblieben. Auf beiden Grundstücken stehen jeweils<br />

ein Einfamilienhaus sowie einige Nebengebäude.<br />

Westlich an die Grundstücke mit Altbaumbestand schließt ein schmaler Streifen aus etwa<br />

zehn Kleingärten an, der zur Organisation des Kleingartenvereins „Fortschritt“ (Verein nach<br />

Bundeskleingartengesetz) gehört.<br />

Die verbleibenden Grundstücke bis zum Reihenhaus Hans-Steche-Weg 2 - 12 sind mit zwei<br />

Einfamilienhäusern bestanden (vermutlich aus den 1930er bzw. 1960er Jahren), dazwischen<br />

findet Gartennutzung statt.<br />

Ebenfalls zwei Einfamilienhäuser (um 1960) stehen auf den Grundstücken südlich des Hans-<br />

Steche-Weges zwischen Pleißedamm und Ärztehaus.<br />

Die Quartiersfläche beträgt etwa 23.600 m², wovon im Durchschnitt ca. 24 % versiegelt ist.<br />

Abbildung 5: Quartiersanalyse im Geltungsbereich; Plan: ICL<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 20<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Kulturdenkmale<br />

Im Plangebiet befinden sich 26 Kulturdenkmale, darunter 23 Häuser (z. T. in Verbindung mit<br />

Nebengelass, Einfriedung, künstlicher Ruine) sowie zwei Einfriedungen und ein Apelstein.<br />

Ein entsprechender Auszug aus der Denkmalliste des Landesamts für Denkmalpflege Sachsen<br />

(Stand 24.08.2006) ist in Anhang III zu finden.<br />

Abbildung 6: Bestandsplan Kulturdenkmale im Geltungsbereich; Plan: ICL<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 21<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5.4 Vorhandene Wohnbevölkerung<br />

Das BPL-Gebiet erstreckt sich auf gewachsenem Siedlungsgebiet. Der Ortsteil <strong>Gaschwitz</strong><br />

hat eine Wohnbevölkerung von 761 Einwohnern, davon leben 286 Personen innerhalb der<br />

Grenzen des BPL-Gebiets (<strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>; Stand: 30.09.2010).<br />

Seinen Höhepunkt als Wohnstandort hatte <strong>Gaschwitz</strong> um 1950 mit 2.226 Einwohnern, hierauf<br />

bezogen weist der Ortsteil heute nur noch etwa 34 % seiner ehemaligen Größe auf!<br />

Auch wenn zahlreiche Gebäude dem Braunkohletagebau weichen mussten und sich zudem<br />

Wohnungs- wie Haushaltsgrößen heute anders darstellen als damals, weist die Statistik<br />

deutlich auf die großen strukturellen Defizite in der <strong>Ortslage</strong> hin. Andererseits lassen die<br />

Zahlen auch großes Potenzial für eine Revitalisierung erkennen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 22<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Abbildung 7: Gebäudeleerstand Geltungsbereich; Erfassung August 2009; Plan: ICL<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 23<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5.5 Vorhandene Freiflächen und ihre Nutzung<br />

Im gesamten Plangebiet gibt es Freiflächen unterschiedlicher Art und Nutzung. Öffentliche<br />

Freiflächen sind hingegen nur an der Hauptstraße (am ehemaligen Gemeindeamt sowie an<br />

der Einmündung Cröbernsche Straße) bzw. im Zuge der Cröbernschen Straße (beidseitig<br />

des Brückenkopfs der Pleißenbrücke) zu finden.<br />

Die größte und wichtigste Freifläche des Plangebietes ist zwischen Hauptstraße und Hans-<br />

Steche-Weg 2 bis 12 gelegen und befindet sich in Privatbesitz. Die Grünfläche, die sich als<br />

mit Großbäumen (Linden) überstandene Rasenfläche präsentiert, grenzt sich von der<br />

Hauptstraße hin mittels einer niedrigen, geschnittenen Hecke ab. Die Anlage stammt vermutlich<br />

aus der Erbauungszeit der benachbarten Reihenhausbebauung (1940er Jahre).<br />

Abbildung 8: Baumkarree (lückenhaft) als Zentrum der Grünanlage; Foto: ICL<br />

Während die Grünanlage in ihrem westlichen Teil durch eine Lindenreihe entlang der Hauptstraße<br />

akzentuiert wurde, nahm ein als Quadrat gepflanztes Ensemble aus zwölf Bäumen<br />

das Zentrum der Anlage ein.<br />

Beide Pflanzungen sind heute nur noch lückenhaft vorhanden. Ferner sind Reste eines einst<br />

gestalteten Sitzplatzes unter dem Lindenkronenkarree vorhanden, die Gestaltungsabsicht ist<br />

jedoch nur noch schwer erkennbar. <strong>Stadt</strong>möblierung oder Beleuchtung ist nicht vorhanden.<br />

Der Grünanlage in ihrem derzeitigen Zustand sind vor allem Qualitäten als grüne Zäsur und<br />

Pufferraum zur Hauptstraße zuzuschreiben, Aufenthaltsqualitäten weist sie derzeit kaum<br />

noch auf.<br />

Im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Neue Harth/Cröbernsche Straße befinden sich zwei öffentliche<br />

Grünanlagen:<br />

Südlich der Neuen Harth und westlich der Hauptstraße befindet sich eine öffentliche Grünfläche,<br />

die nach Abbruch des Baudenkmals (Hotel und Saal „Bayrischer Hof“, Alte Überfahrt<br />

4) im Jahr 2007 angelegt wurde. Die Freifläche besteht überwiegend aus Rasenflächen mit<br />

einzelnen Baumpflanzungen sowie - in Randlage zur Bahn - aus einigen Altbäumen. Ein diagonal<br />

verlaufender Fußweg gliedert die Fläche und verbindet die Hauptstraße bzw. Cröbernsche<br />

Straße mit der Bahnunterführung im Zuge der Straße „Neue Harth“. Das dabei<br />

auftretende Höhengefälle von ca. 1,70 m wird durch eine Treppe überwunden.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 24<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Das nach Osten hin begrenzende Wohngebäude „Alte Überfahrt 2“ ist gegenüber der Grünanlage<br />

nicht eingefriedet, wovon das sehr kleine Grundstück optisch stark profitiert.<br />

Den südlichen Abschluss markiert eine dem ehemaligen Gemeindeamt (Hauptstraße 308)<br />

vorgelagerte Platzfläche. Diese wird von in Palisaden eingefassten Strauch- und Baumpflanzungen<br />

gegliedert und von Leuchtern akzentuiert.<br />

Die Möblierung der Grünanlage beschränkt sich auf Bänke, die zum Verweilen einladen und<br />

vor allem von Jugendlichen und Rentnern genutzt werden.<br />

Die Grünanlage im Südosten der Kreuzung Hauptstraße/Cröbernsche Straße ist durch einen<br />

hohen Rasenanteil in Verbindung mit niedrigen Strauchgruppen und einer jungen Rosskastanie<br />

gekennzeichnet. Ein diagonal über die Fläche verlaufender Weg dient der Abkürzung<br />

zwischen beiden Straßen. Zahlreiche Schilder, Wegweiser sowie ein Strommast belegen die<br />

randlichen Bereiche und beeinträchtigen die Blickbeziehungen. Die <strong>Stadt</strong>möblierung beschränkt<br />

sich auf eine Bank, Beleuchtung ist nicht vorhanden.<br />

Bedingt durch ihre Lage im Kreuzungsbereich sowie ihre geringe Aufenthaltsqualität wird<br />

diese Grünanlage kaum zum Verweilen, sondern eher zum Abkürzen des Weges benutzt.<br />

Beidseitig der Brückenauffahrt (im Zuge der Cröbernschen Straße) befinden sich öffentliche<br />

Grünflächen in der Böschung bzw. am Böschungsfuß.<br />

Während der nördliche Teilbereich eine untergeordnete „Restfläche“ darstellt, bildet der südliche<br />

Bereich den Auftakt einer wesentlich größeren Freifläche, die sich außerhalb des BPL-<br />

Gebiets anschließt.<br />

Letzterer Freifläche kommt eine zentrale Naherholungs- und Freizeitfunktion für ganz<br />

<strong>Gaschwitz</strong> zu, wobei die Nutzungsschwerpunkte im Jugendbereich bzw. bei der Freiwilligen<br />

Feuerwehr liegen.<br />

Gestört werden diese Freizeitnutzungen durch zwei vorhandene Entlüftungsrohre der Fernwärmetrasse<br />

Lippendorf - Leipzig, welche - am südlichen Böschungsfuß gelegen - etwa einen<br />

Meter aus dem Gelände hinausragen und starke Betriebsgeräusche verursachen.<br />

Der überwiegende Teil des Plangebietes ist durch private Grundstücke geprägt, die z. T.<br />

stark versiegelt sind.<br />

Größere private Freiflächen sind vor allem im nordöstlichen Plangebiet anzutreffen. So sind<br />

die Flurstücke 119/3 und 120/1 in mehrere in Privathand befindliche Gartengrundstücke aufgeteilt<br />

und stark durchgrünt.<br />

Im gesamten Geltungsbereich sind vereinzelte brachliegende Flächen anzutreffen.<br />

In einem örtlich nicht exakt bestimmbaren Korridor entlang der östlichen Plangebietsgrenze<br />

verläuft der verfüllte Walgraben. Seiner eigentlichen Funktion, als Vorflut das Oberflächenwasser<br />

der Umgebung aufzunehmen und im Bereich des AGRA-Wehrs in die Pleiße abzuführen,<br />

kann er derzeit nicht nachkommen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 25<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Abbildung 9: Das Plangebiet und sein näheres Umfeld; Quelle: RAPIS/Montage: ICL<br />

Nördlich des Plangebietes schließen sich nahtlos der <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhof sowie Siedlungsflächen<br />

von Großstädteln an. Westlich der Hauptstraße handelt es sich dabei um Geschosswohnungsbau<br />

der 1970er Jahre, östlich des Friedhofes um ein Kleinsiedlungsgebiet.<br />

Östlich des Plangebiets liegen die Hochwasserschutzanlagen der Pleiße sowie der eigentliche<br />

Fluss. Weiter östlich, gegenüber der Pleiße, verläuft zunächst die zurückgebaute alte<br />

Trasse der Bundesstraße B 2/B 95 und dahinter die neue Straße.<br />

Südlich an das BPL-Gebiet angrenzend setzt sich die <strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong> mit dem Bahnhof<br />

bzw. dem Rittergut <strong>Gaschwitz</strong> fort. Die sich südöstlich an die Plangebietsgrenze anschließenden<br />

Freiflächen gehörten ehemals zum Gutspark und sind überwiegend mit Bäumen bestanden.<br />

In ihrer südlichen Fortsetzung, auf der anderen Seite der als Zäsur wirkenden Autobahnbrücke<br />

befindet sich der sogenannte „<strong>Stadt</strong>wald“, ein Auwaldrelikt, das einst Bestandteil<br />

des großen Gutsparks war (siehe Abb. 4). Daran schließen sich die Sporthalle <strong>Gaschwitz</strong><br />

sowie ein kleiner Wohnkomplex aus den 1970er Jahren an. Das Wohngebiet wiederum<br />

grenzt südlich an Flächen der <strong>Stadt</strong> Böhlen.<br />

Westlich des BPL-Gebiets verläuft die Bahnstrecke Leipzig - Hof, dahinter liegt eine weitere<br />

Teilfläche der <strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong> und im Anschluss daran das große Waldaufforstungsgebiet<br />

„Neue Harth“.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 26<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5.6 Soziale Infrastruktur<br />

Die Kindertagesstätte „<strong>Gaschwitz</strong>er Zwergenstube“ in der Neuen Straße 2 liegt im Zentrum<br />

des Plangebietes und ist in einem guten baulichen Zustand (Wohnhaus aus dem Jahr 1905,<br />

Sanierung 2001). Sie bietet 11 Plätze für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren sowie 24 Plätze<br />

für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren an, die komplett belegt sind.<br />

Die nächstgelegene Grundschule ist ca. 0,8 km nördlich des Plangebietes an der Alten Straße<br />

in Großstädteln zu finden, sie verfügt über einen Hort.<br />

Die Mittelschule <strong>Markkleeberg</strong> ist in der ca. 3,5 km nördlich des Plangebietes gelegenen<br />

Geschwister-Scholl-Straße 2 in <strong>Markkleeberg</strong>-West zu finden.<br />

Das Gymnasium "Rudolf-Hildebrand-Schule" in der Mehringstraße 8 in <strong>Markkleeberg</strong>-West<br />

liegt ca. 4,4 km nordwestlich des Plangebiets.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Gaschwitz</strong> ist im Süden des Plangebiets angesiedelt (Cröbernsche<br />

Straße 12) und hat eine eigene Jugendfeuerwehrabteilung.<br />

Auf dem zentral im Plangebiet gelegenen Grundstück Gustav-Meisel-Straße 7 befindet sich<br />

ein Ärztehaus mit Praxen für Allgemeinmedizin, Zahnmedizin und Physiotherapie.<br />

Das ehemalige Gemeindeamt <strong>Gaschwitz</strong> (Hauptstraße 308; in südwestlicher Randlage des<br />

Plangebiets) ist heute Sitz der Quartiersmanagerin.<br />

Weiterhin gehören zu den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in der unmittelbaren Umgebung<br />

des BPL-Gebiets:<br />

- ein Jugendclub mit Skater-Anlage in der Cröbernschen Straße 12a, ca. 50 m südöstlich<br />

- eine Vereinssporthalle in der Hauptstraße 332, ca. 0,4 km südlich des Plangebiets<br />

- eine Kirche in Großstädteln, Alte Straße 1, ca. 1,0 km nördlich des Plangebiets<br />

Die o. g. Vereinssporthalle war zuletzt in einem äußerst maroden baulichen Zustand.<br />

Deshalb wurde am 16.04.2010 der Grundstein für einen Ersatzneubau gelegt. Der Neubau<br />

der insgesamt 750 m² großen Einfeldhalle wurde Ende Oktober 2010 eingeweiht. Das eigentliche<br />

Spielfeld weist eine Größe von 405 m² auf, die lichte Höhe beträgt 7 m. Damit wird<br />

die Halle für Ballsportler (mit Ausnahme von Handballern) interessant.<br />

Der Neubau wird mit 1,78 Mio. € veranschlagt, etwa zwei Drittel der Summe sind Fördergelder,<br />

die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stammen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 27<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5.7 Technische Infrastruktur<br />

5.7.1 Verkehrsinfrastruktur<br />

5.7.1.1 Überörtliche Anbindung<br />

Das Plangebiet ist durch die S 72 (Hauptstraße) an das überörtliche Straßenverkehrsnetz<br />

angebunden.<br />

Norden<br />

Die Straße verbindet die <strong>Ortslage</strong> nordwärts mit den weiteren Ortsteilen von <strong>Markkleeberg</strong>.<br />

Auch die am nächsten gelegene Anschlussstelle der B 2/B 95 (ca. 2,5 km; erste Anschlussstelle<br />

nördlich des Kreuzes Leipzig-Süd) ist in diese Richtung zu erreichen.<br />

Süden<br />

In südliche Richtung schließt sich die <strong>Stadt</strong> Böhlen an. Auf diesem Wege ist ebenfalls die<br />

B 2/B 95 erreichbar (ca. 3,2 km; erste Anschlussstelle südlich des Kreuzes Leipzig-Süd).<br />

Bedingt durch den Tagebaubetrieb der vergangenen Jahrzehnte sind die alten Wegeverbindungen<br />

nach Westen und Osten gekappt bzw. aktuell nicht (mehr) für den MIV nutzbar.<br />

Abbildung 10: Blick auf die DB-Unterquerung Neue Harth in Richtung BPL-Gebiet; Foto: ICL<br />

Westen<br />

Als einzige Verbindung nach Westen fungiert die Straße Neue Harth, welche die Gleisanlagen<br />

der Deutschen Bahn (DB) unterquert und einen Wohn- sowie einen Gewerbestandort<br />

anbindet.<br />

Die Bahnunterquerung erfolgt im Einschnitt und wird beidseitig von einem Anprallschutz gesichert,<br />

der auf 3 m Durchfahrtshöhe ausgelegt ist.<br />

Die eigentliche Brücke weist eine real nutzbare Durchfahrtshöhe von ca. 3,30 m bis 3,40 m<br />

auf. Diese Schwankung liegt in der Kopfsteinpflasterung der Straße begründet.<br />

Die Brücke grenzt direkt an das BPL-Gebiet, liegt jedoch bereits außerhalb des Planumgriffs.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 28<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Auf der anderen Seite der Bahn steigt die Straße wieder an, wobei sie als S-Kurve ausgeführt<br />

ist. Innerhalb dieser S-Kurve zweigen in nördliche Richtung der Schachtweg und in<br />

südliche Richtung eine Betriebsstraße der DB AG ab.<br />

Ab dem Ortsausgang (Übergang von Wohnbebauung zu aufgeforsteter Landschaft) ist die<br />

Straße für den MIV gesperrt. In ihrem weiteren Verlauf über 4,8 km verschwenkt die Straße<br />

von westlicher auf südliche Richtung und bindet in Höhe der Südspitze vom Zwenkauer See<br />

an die B 2 an.<br />

Das am Ortsausgang beginnende Waldgebiet „Neue Harth“ bietet vielfältige Erholungs- und<br />

Freizeitmöglichkeiten. Sein Wegesystem führt u. a. zum Cospudener und Zwenkauer See.<br />

Osten<br />

In östliche Richtung existiert mit der Brücke über die Pleiße im Zuge der Cröbernschen<br />

Straße ein „Brückenkopf“ zur weiteren Anbindung in Richtung Auenhain/Güldengossa.<br />

Zur Vollendung der ca. 3,5 km langen Verbindung fehlt lediglich eine Brücke über die<br />

B 2/B 95, da die Wegeverbindung östlich der Schnellstraße bereits hergerichtet wurde.<br />

Diese Achse stellt für den touristischen Verkehr (vor allem Radfahrer) eine bedeutende Verbindung<br />

dar: sie kann nicht nur den <strong>Markkleeberg</strong>er See erschließen, der im südlichen Teil<br />

mit Angeboten wie Kanuwildwasseranlage, Auenhainer Strand, Feriendorf und Modellbaupark<br />

aufwartet, sondern sie verbindet das Plangebiet auch mit dem Störmthaler See, wobei<br />

vom BPL-Gebiet bis zu dessen nächstgelegenen Uferabschnitt lediglich ca. 4,5 km zu bewältigen<br />

sind.<br />

Abbildung 11: Blick von der Brückenauffahrt in östliche Richtung; Foto: ICL<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 29<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5.7.1.2 Innerörtliche Verkehrsinfrastruktur<br />

Das Plangebiet wird von der Hauptstraße erschlossen, die das Gebiet als Nord-Süd-Achse<br />

durchquert. Von der Hauptstraße aus führen ein Erschließungsweg in westliche sowie vier in<br />

östliche Richtung.<br />

Nach Westen zweigt die Sammelstraße Neue Harth ab, nach Osten führen die Anliegerstraßen<br />

Hans-Steche-Weg, Gustav-Meisel-Straße und Cröbernsche Straße (Abfolge entsprechend<br />

Nennung von Nord nach Süd), wobei der Hans-Steche-Weg an zwei Stellen an die<br />

Hauptstraße anbindet.<br />

Abbildung 12: Bestandsplan Verkehrserschließungssystem im Geltungsbereich; Plan: ICL<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 30<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Darüber hinaus ergänzen zwei weitere Anliegerstraßen in Nord-Süd-Richtung das Verkehrssystem<br />

– die Neue Straße sowie die Brunnengasse.<br />

Das Erschließungssystem wird außerdem durch fünf Privatwege sowie vier Fußweg-/<br />

Radwegverbindungen komplettiert.<br />

Im folgenden Abschnitt wird der Ist-Zustand der Erschließungssysteme beschrieben:<br />

Hauptstraße<br />

Die als Staatsstraße S 72 klassifizierte Ortsdurchfahrt der Hauptstraße durchquert das Plangebiet<br />

auf einer Länge von ca. 350 m.<br />

Sie wurde im Jahre 2007 grundhaft ausgebaut und verfügt über eine asphaltierte, durchschnittliche<br />

Fahrbahnbreite von ca. 7,0 m inklusive eines abmarkierten Radweges in nördliche<br />

Fahrtrichtung. Östlich der Straße befindet sich ein schmaler Gehweg, westlich der Straße<br />

ein breiterer Gehweg, welcher abschnittsweise als kombinierter Geh- und Radweg ausgeführt<br />

ist.<br />

Parken ist auf der Straße nicht gestattet, was sich insbesondere für die Kundschaft der Gewerbetreibenden<br />

im Ortszentrum als problematisch erweist. Im Plangebiet gibt es keine Ampeln<br />

oder Querungshilfen, die nächstliegenden Querungshilfen befinden sich nördlich (in<br />

Höhe der Straße des Aufbaus) bzw. südlich (in Höhe des Bahnhofes <strong>Gaschwitz</strong>). In beiden<br />

Fällen handelt es sich um Mittelinseln. Im öffentlichen Straßenraum gibt es keine Bäume, jedoch<br />

wirkt der Baumbestand der öffentlichen Grünfläche bandartig in den Straßenraum hinein.<br />

Darüber hinaus gibt es auf angrenzenden Privatflächen punktuell weitere Einzelbäume<br />

und Baumgruppen, die ebenfalls den Straßenraum optisch aufwerten.<br />

Neue Harth<br />

Die als Sammelstraße fungierende Neue Harth stellt die einzige direkte Verbindung zu der<br />

westlich der Bahnstrecke gelegenen Siedlung dar. Der Abschnitt im Plangebiet ist ca. 45 m<br />

lang und ca. 6,50 m breit und z. T. in einem desolaten Zustand. Die Plangebietsgrenze verläuft<br />

unmittelbar vor der Bahnbrücke, so dass der betreffende Abschnitt bis zur Unterführung<br />

komplett im Gefälle liegt. Ein Abweiser beschränkt die Brückendurchfahrtshöhe auf 3 m. Der<br />

Fahrbahnbelag zwischen Hauptstraße und Abweiser besteht aus einer intakten Asphaltdecke.<br />

Im sich anschließenden Abschnitt besteht er aus einer dünnen, stark beschädigten Asphaltschicht<br />

auf Kopfsteinpflaster, während im unmittelbaren Unterführungsbereich gar keine<br />

Asphaltschicht vorhanden ist.<br />

In dem betreffenden Straßenabschnitt sind keine Querungshilfen vorhanden.<br />

Südlich der Fahrbahn befindet sich ein Gehweg. Er setzt sich - außerhalb des Plangebiets -<br />

entlang des südlichen Brückenwiderlagers fort, winkelt anschließend nach Süden ab und<br />

endet in Höhe Schachtweg.<br />

Ab dem Abweiser wird der Fußweg durch ein Geländer gegenüber der Straße gesichert, da<br />

er die Bahnanlagen in einer anderen Höhenlage als die Straße unterquert. Von der Hauptstraße<br />

an bis zu seinem Ende am Schachtweg verläuft er daher nahezu niveaugleich.<br />

Straßenbäume sind nicht vorhanden, auf der nördlich angrenzenden Böschung gibt es jedoch<br />

einige wild aufgewachsene Bäume.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 31<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Hans-Steche-Weg<br />

Die Anliegerstraße bindet von Osten her zweifach an die Hauptstraße an: direkt an der nördlichen<br />

Plangebietsgrenze sowie ca. 120,0 m südlich davon.<br />

Dem südlicheren Abschnitt kommt als Verkehrserschließung größere Bedeutung zu. In seinem<br />

ostwärts gerichteten Verlauf bindet zuerst der zweite Abzweig des Hans-Steche-Weges<br />

an, weiterhin ein in kommunalem Eigentum befindlicher Privatweg, hinter dem Ärztehaus ein<br />

privater Fahrweg sowie der Privatweg einer Wochenendhauseigentümergemeinschaft – der<br />

Hans-Steche-Weg endet an dieser Stelle.<br />

Der Zustand ist im beschriebenen Abschnitt desolat und weist an keiner Stelle ein normgerechtes<br />

Straßenprofil auf. Der Hans-Steche-Weg wird in seiner ganzen Breite als Mischverkehrsfläche<br />

genutzt, d. h. die befestigte Verkehrsfläche nimmt (nahezu) den gesamten öffentlichen<br />

Raum „von Zaun zu Zaun“ ein. Die Fahrbahn ist im Abschnitt zwischen Hauptstraße<br />

und dem zweiten, nördlich verlaufenden Straßenabschnitt „Nordspange“ mit Betonpflaster<br />

befestigt, im weiteren Verlauf asphaltiert. Die mittlere Fahrbahnbreite beträgt 5,0 m, wobei<br />

Engstellen z. T. nur 2,50 m breit sind. Parken im Straßenraum ist nicht möglich. Einziger<br />

Anlieger mit Publikumsverkehr ist das anliegende Ärztehaus, welches über (knapp bemessene)<br />

acht Stellplätze auf seinem Grundstück verfügt.<br />

Die Befahrung des Weges mit Rettungs- oder Müllfahrzeugen ist nur sehr eingeschränkt<br />

möglich, eine Wendemöglichkeit besteht nicht.<br />

Durch einen - tagsüber geöffneten - Privatweg ist, insbesondere für die Patienten des Ärztehauses,<br />

das Abfahren in die Gustav-Meisel-Straße möglich.<br />

Die derzeitige Radienausbildung lässt jedoch keine Nutzung für größere Fahrzeuge zu.<br />

Entlang dieses Abschnittes der öffentlichen Verkehrsfläche stehen keine Bäume, vereinzelt<br />

ragen jedoch markante Bäume von angrenzenden Privatflächen mit der Krone in den Straßenraum<br />

hinein. Zusammen mit den zahlreichen Hecken und Gehölzen auf den sich überwiegend<br />

abschirmenden Privatgrundstücken entsteht ein stark begrünter Eindruck des Straßenraumes.<br />

Der von der Hauptstraße aus ostwärts gerichtete Hans-Steche-Weg bindet durch eine abzweigende<br />

„Nordspange“ nahe der nördlichen Plangebietsgrenze ein zweites Mal an die<br />

Hauptstraße an. Der „Seitenast“ weist eine Breite von ca. 4,0 m auf und ist asphaltiert. Die<br />

geringe Fahrbahnbreite bedingte die Ausweisung eines zur Hauptstraße hin orientierten Einrichtungsverkehrs.<br />

Parken ist ebenfalls nicht möglich, jedoch sind die westlich angrenzenden<br />

privaten Bereiche in weiten Abschnitten durch Stellflächen und z. T. Carports genutzt. Die<br />

Baumpflanzungen der Grünanlage wirken wie Straßenbäume, befinden sich jedoch auf Privatgrund.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 32<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Gustav-Meisel-Straße<br />

Die Straße zweigt von der Hauptstraße zunächst ostwärts ab, verschwenkt dann südwärts<br />

und endet für den motorisierten Verkehr in einer kleinen Wendeanlage nördlich des Brückendammes<br />

der Cröbernschen Straße. Von der Wendemöglichkeit aus führt ein kombinierter<br />

Geh- und Radweg entlang des Dammes westwärts bis zu dessen Ende weiter, um<br />

schließlich an die Cröbernsche Straße anzubinden.<br />

In ihrem Verlauf binden die Neue Straße (südwärts) sowie der (bereits erwähnte) private<br />

Fahrweg in Richtung Hans-Steche-Weg (nordwärts) an.<br />

Aufgrund ihrer dicht bebauten und unübersichtlichen Kreuzung mit der Hauptstraße ist sie<br />

für den MIV bis zur Neuen Straße als Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Ost ausgewiesen.<br />

Der Straßenraum der asphaltierten Gustav-Meisel-Straße erschließt den alten Dorfkern von<br />

<strong>Gaschwitz</strong> und weist daher eine historisch gewachsene, stark variierende Geometrie auf.<br />

Südlich der Fahrbahn befindet sich ein schmaler Gehweg, der im Bereich Hauptstraße bis<br />

Neue Straße aus Platzgründen stellenweise unterbrochen ist.<br />

Geparkt wird ungeordnet an den Stellen mit ausreichender Breite. Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge<br />

können nur bedingt im Bereich der Nr. 13 sowie der kleinen Wendeanlage<br />

drehen.<br />

Der Baumbestand beschränkt sich auf zwei Raum bildende Rosskastanien im Bereich der<br />

Wendeanlage. Der Baumbestand sowie sonstige Anpflanzungen auf den Privatgrundstücken<br />

sorgen abschnittsweise für ein begrüntes Straßenumfeld.<br />

Cröbernsche Straße<br />

Die Straße beginnt gegenüber dem ehemaligen Gemeindeamt, führt ostwärts bis an die<br />

Plangebietsgrenze und darüber hinaus über eine Straßenbrücke über die Pleiße bis an die<br />

B 2/B 95 heran. Bedingt durch den ehemaligen Tagebaubetrieb sowie die Bündelung von<br />

B 2 und B 95 als autobahnähnliche Straße endet die Cröbernsche Straße heute vor der<br />

Bundesstraße. Der historische weitere Straßenverlauf erfolgte über Cröbern (weggebaggert)<br />

nach Güldengossa.<br />

Im B-Plangebiet binden die Neue Straße (nordwärts), die Brunnengasse (südwärts), der<br />

Fußweg zum - außerhalb vom Plangebiet liegenden - Neuen Herrenhaus (südwärts) sowie<br />

der kombinierte Geh- und Radweg in Verlängerung der Gustav-Meisel-Straße (ostwärts) an.<br />

Am östlichen Plangebietsrand kreuzt die Cröbernsche Straße den Pleißeradweg, eine überregional<br />

bedeutsame Geh- und Radwegverbindung.<br />

Die Cröbernsche Straße ist im Bereich Hauptstraße bis unmittelbar vor die Freiwillige Feuerwehr<br />

asphaltiert, im weiteren Verlauf als Kopfsteinpflasterstraße ausgebildet.<br />

Zwischen Hauptstraße und Rampenfußpunkt befinden sich beidseitig Gehwege, deren Breiten<br />

variieren dabei deutlich. Insbesondere im Dorfkern (Nr. 7 bis 9) reduziert sich die Gehwegbreite<br />

erheblich, im Minimum auf lediglich ca. 0,9 m.<br />

Parkmöglichkeiten existieren - querschnittsbedingt - vor allem zwischen Hauptstraße und<br />

Brunnengasse. Die Straße auf der Brückenrampe ist nur 7,0 m breit. Da sie keinen fließenden<br />

Verkehr aufnehmen muss, wird aber auf ihr auch zeitweilig geparkt.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 33<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Im Einmündungsbereich Hauptstraße stehen sich ein ausgewachsener Bergahorn (auf Privatgrund)<br />

und eine junge Kastanie (auf öffentlicher Grünfläche) torartig gegenüber.<br />

Im weiteren Verlauf bis zur Rampe gibt es keine Straßenbäume. Das Grün aus vielen der<br />

anliegenden privaten Gärten wertet den Straßenraum jedoch deutlich auf.<br />

Neue Straße<br />

Die kurze Neue Straße verläuft in Nord-Süd-Richtung und verbindet dabei die Gustav-<br />

Meisel-Straße mit der Cröbernschen Straße. Sie verfügt über einen gut ausgebauten Querschnitt<br />

(Asphalt) von 6,0 m und beidseitige Gehwege (Betonpflaster) von ca. 1,50 m.<br />

Da ausschließlich an der Westseite der Straße Wohnhäuser stehen, wird auch nur auf dieser<br />

Seite am Straßenrand geparkt.<br />

Es existieren keine Bäume im Straßenraum. Jedoch prägt der Baum- und Gehölzbestand<br />

der privaten Gärten das Bild der Straße entscheidend. Insbesondere die Rosskastanie auf<br />

dem KiTa- Grundstück ist stark raumwirksam.<br />

Brunnengasse<br />

Die Brunnengasse verläuft ebenfalls in Nord-Süd-Richtung und führt von der Cröbernschen<br />

Straße bis zur nördlichen Toreinfahrt des Rittergutes <strong>Gaschwitz</strong>. Sowohl Gradiente als auch<br />

Querschnitt ändern sich dabei über den gesamten Verlauf mehrfach.<br />

Dabei verengt sich die Straße stellenweise bis auf ca. 3,50 m. Es gibt zwei Ausweichstellen,<br />

eine kurz nach der Einfahrt aus der Cröbernschen Straße östlich der Fahrbahn sowie gegenüber<br />

der Brunnengasse 1 westlich der Fahrbahn.<br />

Da die Weiterfahrt in das privatisierte Rittergut nicht möglich ist, endet die Straße unvermittelt<br />

an dessen Tor.<br />

Ein nördlich des Gutes verlaufender namenloser Weg führt weiter ostwärts und erschließt<br />

einen Garagenhof im rückwärtigen Teil des Grundstücks Brunnengasse 1.<br />

Hinter dem Garagenhof, bereits außerhalb des Plangebebiets, versperren Poller die Weiterfahrt<br />

für den MIV. Fußgänger und Radfahrer gelangen jedoch zum von Nord nach Süd verlaufenden<br />

Weg von der Cröbernschen Straße zum Neuen Herrenhaus.<br />

Die Brunnengasse verfügt über keine Gehwege. Parken ist nicht möglich.<br />

In Höhe des Grundstücks Cröbernsche Straße 6 stehen drei Birken sowie eine Lärche auf<br />

der Flurstücksgrenze, vor der Brunnengasse 4 ein Bergahorn und eine den Straßenraum<br />

prägende Rosskastanie. Das Erscheinungsbild dieser Straße ist, aufgrund der Freiraumstrukturen<br />

auf den Privatgrundstücken, stark aufgelockert und begrünt.<br />

Privatweg Kleingartenanlage „Fortschritt“ (P1)<br />

Der ca. 185 m lange Fahrweg erschließt sowohl zwei Eigenheimgrundstücke (Hans-Steche-<br />

Weg 1 und 3) als auch die Kleingartenanlage „Fortschritt“. Er besteht aus einer verdichteten,<br />

unbefestigten Fahrspur mit mittigem Rasenstreifen. An der Südostecke des Friedhofes weitet<br />

er sich auf und führt - mit westwärtigem Versatz - in nördliche Richtung bis an den letzten<br />

Kleingarten der Anlage heran, wo er endet.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 34<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Der Weg befindet sich im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>, er ist nicht öffentlich gewidmet.<br />

Er ist beidseitig vollkommen eingegrünt, wobei vereinzelt Pflanzen die Grundstücksgrenzen<br />

überwunden haben und so den nutzbaren Wegequerschnitt nochmals reduzieren.<br />

Ausweichstellen gibt es nicht, Straßenbeleuchtung ist keine vorhanden.<br />

Privatweg Wochenendgrundstücke (P2)<br />

Der ca. 90,0 m lange Weg setzt am Ende des öffentlichen Teils vom Hans-Steche-Weg an<br />

und führt von dort aus nordwärts. Er ist nicht befestigt und befindet sich im Besitz einer großen<br />

Eigentümergemeinschaft von privaten (Wochenend-) Gärten (ca. 9 Eigentümer) auf den<br />

Flurstücken 120/1 und 119/3. Aufgrund der geringen Breite ist davon auszugehen, dass auf<br />

den Grundstücken gewendet wird. Es gibt keine Straßenbeleuchtung.<br />

Privatweg am Ärztehaus (P3)<br />

Die Wegeverbindung zwischen Hans-Steche-Weg und Gustav-Meisel-Straße ist ca. 80 m<br />

lang und verläuft auf dem Grundstück der Wohnungsbaugesellschaft <strong>Markkleeberg</strong> (WBG).<br />

Der Privatweg ermöglicht das Abfließen des PKW-Verkehrs vom frequentierten Ärztehaus in<br />

südwärtige Richtung (zur Gustav-Meisel-Straße) und hilft somit, die Zahl der Fahrzeugbegegnungen<br />

auf dem bereichsweise sehr schmalen Hans-Steche-Weg zu reduzieren. Er ist<br />

als Betonpflasterweg ausgeführt und an der Ostseite von einem mit Hecken hinterpflanzten<br />

Zaun begrenzt. Im südlichen Abschnitt flankieren beidseitig Zäune den Weg.<br />

An der Gustav-Meisel-Straße, westlich des Wegs, bildet ein ausgewachsener Bergahorn einen<br />

wichtigen Akzent. Tore an beiden Enden schränken jedoch die Nutzbarkeit der Wegeverbindung<br />

ein.<br />

Am südlichen Ende des Weges befindet sich eine Straßenleuchte.<br />

Privatweg am Rittergut (P4)<br />

Am südlichen Ende der Brunnengasse - direkt nördlich der Scheune vom Rittergut - befindet<br />

sich ein Privatweg im Eigentum der <strong>Stadt</strong>.<br />

Der Fahrweg verläuft entlang des Rittergutes ca. 50 m ostwärts und erschließt einen kleinen<br />

Garagenkomplex aus sechs Garagen, der zum Grundstück Brunnengasse 1 gehört. Dahinter<br />

verhindern Poller eine Durchfahrt zum weiteren Erschließungsweg von der Cröbernschen<br />

Straße zum Neuen Herrenhaus (außerhalb des Plangebiets). Abschnittsweise wird der Weg<br />

randlich von Grünstreifen eingefasst, auf denen z. T. Büsche (Südseite) und Bäume (Nordseite)<br />

stehen. Ausgebildet ist der Weg als unbefestigte Fahrspur mit mittigem Rasenstreifen.<br />

Es gibt keine Beleuchtung.<br />

Privatweg an der Hauptstraße (P5)<br />

Auf der Westseite der Hauptstraße, zwischen den Nummern 290 und 292b, zweigt ein Privatweg<br />

ab. Er führt ca. 80 m westwärts, verschwenkt kurz nach Norden und gleich wieder<br />

nach Westen, um sich anschließend zu einer Fläche aufzuweiten. Der Weg ist in städtischem<br />

Eigentum, an ihn binden im vorderen Teil ein bewohntes Grundstück nördlich sowie<br />

zwei bewohnte Grundstücke südlich an. Im hinteren Teil grenzen mehrere Privatgärten an<br />

den geweiteten Weg. Dahinter schließen sich die Bahnanlagen der DB AG an.<br />

Die Aufweitung ermöglicht ein Wenden in mehreren Zügen.<br />

Beleuchtung ist nicht vorhanden.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 35<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Fuß-/Radweg „Pleißeradweg“ (FR1)<br />

Der Pleißeradweg führt vom Altenburger Land über das Leipziger Neuseenland nach Leipzig.<br />

Im relevanten Bereich verläuft er auf der Dammkrone des Hochwasserschutzdeiches<br />

der Landestalsperrenverwaltung (LTV), Betrieb E/M/UWE in Rötha. Er schneidet das Plangebiet<br />

in dessen östlichstem Teil auf etwa 20 m Länge, nördlich davon markiert die untere<br />

Böschungskante des Deichs auf ca. 230 m Länge die östliche Plangebietsgrenze.<br />

Der Pleißeradweg wird vor allem von Naherholungssuchenden intensiv genutzt, doch auch<br />

die Zahl der touristischen Radwanderer ist im Steigen begriffen.<br />

Der im Geltungsbereich liegende Abschnitt des Radwegs beinhaltet nur die Kreuzung mit<br />

der Cröbernschen Straße (asphaltiert) sowie - nördlich davon - ein kurzes, gepflastertes<br />

Wegstück. Der Weg ist unbeleuchtet.<br />

Während der Kreuzungsabschnitt mit der Cröbernschen Straße der <strong>Stadt</strong> gehört, befindet<br />

sich der eigentliche (Deichverteidigungs-)Weg im Eigentum des Freistaates Sachsen.<br />

Fußweg von der Gustav-Meisel-Straße zur Cröbernschen Straße (F2)<br />

Der Fußweg von der Gustav-Meisel-Straße in die Cröbernsche Straße verläuft auf etwa<br />

65 m zwischen dem Grundstück der „Centralhalle“ und dem Damm der Pleißenbrücke. Der<br />

Weg ist unbefestigt (Splitt), unbeleuchtet und ca. 1,5 m breit. Er beginnt an der Wendeanlage<br />

in der Gustav-Meisel-Straße und mündet in die Cröbernsche Straße in Höhe des derzeitigen<br />

Zugangs zum Freisitz bzw. zur Centralhalle.<br />

Der Fußweg gehört dem Freistaat.<br />

Fußweg von der Cröbernschen Straße zur Hauptstraße (F3)<br />

Der Fußweg von der Cröbernschen Straße zur Hauptstraße ist lediglich ca. 22 m lang. Er<br />

verläuft diagonal über eine öffentliche Grünfläche. Der Weg ist mit Betonpflaster befestigt<br />

und unbeleuchtet. Er gehört, ebenso wie die Grünanlage, der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>.<br />

Er ermöglicht das diagonale Abkürzen, wofür er auch primär genutzt wird. Die angeschlossenen<br />

Grünflächen verfügen über keinerlei Aufenthaltsqualitäten und werden von der Bevölkerung<br />

augenscheinlich auch nicht angenommen.<br />

Fußweg von der Hauptstraße zur Neuen Harth (F4)<br />

Der ca. 30 m lange Fußweg verbindet die Hauptstraße/Cröbernsche Straße mit der Bahnunterführung<br />

im Zuge der Straße „Neue Harth“.<br />

Er verläuft diagonal über eine Grünfläche und gliedert diese. Das vorhandene Höhengefälle<br />

von ca. 1,70 m wird durch eine Treppe nahe der „Neuen Harth“ überwunden. Der Weg ist als<br />

Betonsteinpflaster aufgeführt und wird nicht beleuchtet. Eigentümerin ist die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>.<br />

Der Fußweg kürzt ein gutes Stück Weg zwischen dem südlich angrenzenden Abschnitt der<br />

Hauptstraße bzw. von der Cröbernschen Straße hin zur Unterführung ab und wird deshalb<br />

auch gut angenommen. Die von ihm durchteilte Grünanlage weist jedoch nur geringe Aufenthaltsqualitäten<br />

auf – lediglich der Randbereich am Gemeindeamt ist gestaltet und wird<br />

auch genutzt.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 36<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5.7.1.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

Die Anbindung an das ÖPNV-Netz erfolgt derzeit über die Buslinien<br />

107 Connewitz, Kreuz - Zwenkau-Nord<br />

108 Meusdorf - Wachau - <strong>Markkleeberg</strong> - Großstädteln<br />

(- <strong>Gaschwitz</strong> - Großdeuben - Böhlen, Bahnhof)<br />

der LVB, wobei die Linie 107 im Stundentakt bzw. während des Berufsverkehrs im Halbstundentakt<br />

verkehrt und die verlängerte Linie 108 vorwiegend dem Schülertransport dient<br />

(an Schultagen jeweils drei Fahrten pro Fahrtrichtung).<br />

Darüber hinaus gibt es den von der Globus Warenhaus GmbH Wachau angebotenen GLO-<br />

BUS zur unentgeltlichen Beförderung zum GLOBUS-Markt Wachau (von Montag bis Freitag).<br />

Im Geltungsbereich befinden sich keine Haltestellen. Die nächstgelegenen Haltepunkte sind:<br />

„Großstädteln, Kleine Aue (<strong>Markkleeberg</strong>)“ – ca. 300 m nördlich<br />

„<strong>Gaschwitz</strong>, Bahnhof (<strong>Markkleeberg</strong>)“ – direkt südlich angrenzend.<br />

Da die Haltestelle „Großstädteln, Kleine Aue“ weiter entfernt liegt und zudem in einem anderen<br />

Ortsteil von <strong>Markkleeberg</strong> gelegen ist, wird nachfolgend näher auf die Haltestelle<br />

„<strong>Gaschwitz</strong>, Bahnhof“ eingegangen.<br />

Die Zustiegspunkte befinden sich direkt südwestlich an den Geltungsbereich angrenzend,<br />

am Haus Hauptstraße 307 (Richtung Norden) bzw. schräg gegenüber, südöstlich des alten<br />

Bahnhofsgebäudes (Richtung Süden). Letzterer ist mit einem Haltestellenhäuschen ausgestattet.<br />

Zwischen beiden Zustiegsstellen befindet sich eine Mittelinsel in Höhe des Fußgängertunnels<br />

zu den Bahnsteigen.<br />

Abbildung 13: Abb. 13: Streckenpläne der Buslinien (links) 107 / 108 (rechts); Stand September 2010;<br />

Quelle: LVB; Plan: ICL<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 37<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Weiterhin befindet sich - unmittelbar westlich an den Geltungsbereich angrenzend - der<br />

Bahnhof <strong>Gaschwitz</strong>, welcher im Linienbetrieb von der Deutschen Bahn (DB AG) sowie der<br />

Mitteldeutschen Regiobahn (MRB) des Veolia-Konzerns angedient wird. Letztere erhielt den<br />

Zuschlag für die Erbringung von Transportleistungen von Dezember 2009 bis vorerst Dezember<br />

2012.<br />

Folgende Linien halten aktuell am Bahnhof <strong>Gaschwitz</strong>:<br />

MRB2 (Leipzig, Hauptbahnhof – <strong>Gaschwitz</strong> – Borna)<br />

MRB 70 (Leipzig, Hauptbahnhof – Geithain) sowie<br />

RB 130 (Leipzig, Hauptbahnhof – <strong>Gaschwitz</strong> – Altenburg – Zwickau)<br />

Im Zusammenspiel dieser Linien werden somit drei bis vier Verbindungen pro Fahrtrichtung<br />

und Stunde angeboten.<br />

Aufgrund vorliegender Beschlusslagen des ZVNL ist jedoch eine Reduzierung der Eisenbahnverkehrsleistungen<br />

vorgesehen. Im Nahverkehrsplan des Landkreises Leipzig sind<br />

<strong>Markkleeberg</strong> und <strong>Gaschwitz</strong> als Verknüpfungspunkt 1. Ordnung ausgewiesen, da beide an<br />

einer Verkehrsachse 1. Ordnung (schienengebundener ÖPNV) liegen. Es ist für die zu entwickelnde<br />

Verkehrsstruktur im Landkreis Leipzig noch nicht abschließend geprüft und entschieden,<br />

welcher Verknüpfungspunkt vorrangig aus verkehrstechnischer Sicht bedient werden<br />

soll. Hierzu laufen derzeit Untersuchungen im Rahmen des regional bedeutsamen Busliniennetzes<br />

unter Führung des ZVNL und des MDV. Die Anforderungen an Verknüpfungspunkte<br />

1. Ordnung sind im Nahverkehrsplan des Landkreises Leipzig unter Punkt 4.4 (Seite<br />

55) festgeschrieben und basieren auf dem Nahverkehrsplan des ZVNL.<br />

Das außerhalb des Geltungsbereichs liegende, architektonisch wertvolle Bahnhofsgebäude<br />

(1877 - 1879, Jugendstil) ist ein Kulturdenkmal.<br />

Vor einigen Jahren wurde es außer Funktion gestellt und von der Deutschen Bahn an einen<br />

Immobilienfonds verkauft. Das Gebäude steht seitdem vollständig leer und ist auch nicht hinreichend<br />

vor Vandalismus geschützt, da weder der Bahnhofsvorplatz eingefriedet ist noch<br />

die Gebäudeöffnungen gesichert sind.<br />

Der Haltepunkt <strong>Gaschwitz</strong> verfügt über vier Bahnsteige [2].<br />

Derzeit ist er nur über einen Fußgängertunnel erreichbar, der Zugang befindet sich unmittelbar<br />

neben dem Bahnhofsgebäude. Der Tunnel wurde in den letzten Monaten im Rahmen eines<br />

sozialen Projekts farblich gestaltet und mit <strong>Markkleeberg</strong>er Motiven ausgeschmückt.<br />

Der Haltepunkt verfügt über keine Park+Ride-Plätze.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 38<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Abbildung 14: Auszug Schienennetzplan; Quelle: MDV; Plan: ICL<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 39<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5.7.2 Ver- und Entsorgungsanlagen<br />

Sämtliche Anlagen der Ver- und Entsorgung des Plangebietes liegen in den jeweils erschließenden<br />

Straßen bzw. Wegen an.<br />

Über eine eventuell vorhandene Gasversorgung liegen keine Informationen vor.<br />

5.7.2.1 Trinkwasserversorgung<br />

Die Trinkwasserversorgung des Plangebietes ist gesichert.<br />

Die Versorgung der ausgewiesenen 13 weiteren Baufelder ist prinzipiell möglich.<br />

5.7.2.2 Abwasser- und Regenwasserentsorgung<br />

Die Abwasserentsorgung im Bestand ist gesichert und erfolgt derzeit im Mischsystem.<br />

Die Kapazitäten für die ausgewiesenen weiteren Baufelder sind prinzipiell vorhanden.<br />

Zur Regenwasserableitung liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor.<br />

Gemäß FNP beträgt der Grundwasserflurabstand im östlichen Gebietsteil lediglich 1 - 2 m,<br />

teilweise sogar weniger als 1 m. Es ist deshalb zu erwarten, dass der hohe Grundwasserstand<br />

eine Regenwasserversickerung nur sehr beschränkt zulässt.<br />

Die unmittelbar nordöstlich an das Plangebiet angrenzende Siedlung „Kleine Aue“ kämpft<br />

massiv mit Problemen infolge des Grundwasserwiederanstieges.<br />

Durch die viele Jahrzehnte gängige Praxis der Grundwasserabsenkung im Bereich der Tagebaue<br />

wurden die natürlichen Gegebenheiten verdrängt bzw. gerieten in Vergessenheit. Infolge<br />

dessen wurden -hier wie anderswo- bei Bestandsgebäuden Keller zu Aufenthalts- oder<br />

Heizungsräumen ausgebaut und bei Neubauten vollwertige Souterraingeschosse errichtet.<br />

Mit der Einstellung der Bergbautätigkeit und der damit einhergehenden Beendigung der<br />

Grundwasserhaltung sehen sich diese Bauten nunmehr einer beständigen Gefahr von<br />

Grundwassereinbrüchen gegenüber.<br />

Abbildung 15: Grundwasserflurabstand; Plan: ICL<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Vor diesem Hintergrund ist die -wie auch immer<br />

geartete- Herstellung des Walgrabens als<br />

leistungsfähige Vorflut die einzige Möglichkeit zur<br />

gesicherten Ableitung des Oberflächenwassers.<br />

Der Maßnahmenträger Lausitzer und<br />

Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft<br />

(LMBV) hat daher bereits nordöstlich des<br />

Schlosses Großstädteln einen Teilabschnitt des<br />

alten Gewässers als Graben reaktiviert.<br />

Eine Alternative zum offenen Graben könnte auch<br />

die Ausführung als Tiefendrainage sein, welche<br />

sich anders in die Umgebung einbettet als ein<br />

offener Graben.<br />

Eine Terminierung der Umsetzung der Maßnahme<br />

im Plangebiet ist nicht bekannt und auch nicht<br />

Gegenstand des BPL. Hierfür ist die Durchführung<br />

eines eigenständigen Planfeststellungsverfahrens<br />

erforderlich.


Begründung zur Satzung des Seite 40<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Im vorliegenden BPL wird daher lediglich ein acht Meter breiter Freihaltekorridor zur Wiederherstellung<br />

des Walgrabens gekennzeichnet, um auf die zu einem späteren Zeitpunkt<br />

durchzuführende Planung hinzuweisen.<br />

Die Kennzeichnung im Plan stellt eine funktionsfähige Trassenvariante dar, sie hat jedoch<br />

für das ohnehin erforderliche Planfeststellungsverfahren keinerlei Bindungskraft.<br />

Die Art und Weise der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers im Gebiet sowie die<br />

konkrete Trassierung bleiben dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten.<br />

5.7.2.3 Gasversorgung<br />

Bisher liegen keine Erkenntnisse über eine eventuelle Versorgung mit Gas im Plangeltungsbereich<br />

vor.<br />

5.7.2.4 Stromversorgung<br />

Die Stromversorgung im Bestand ist gesichert.<br />

Der Anschluss der zusätzlichen Baufelder sollte möglich sein.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 41<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

6 Planerische Grundlagen<br />

6.1 Planungsrechtliche Grundlagen<br />

6.1.1 Landesentwicklungsplan<br />

Der Landesentwicklungsplan (LEP 2003) [3] enthält landesweit bedeutsame Festlegungen<br />

als Ziele (verbindliche Vorgaben) und Grundsätze (allgemeine Aussagen zur Entwicklung,<br />

Ordnung und Sicherung des Raums, § 2 ROG) der Raumordnung.<br />

<strong>Markkleeberg</strong> liegt innerhalb der Europäischen Metropolregion „Sachsendreieck“ (Karte 4 -<br />

Optionen der Raumentwicklung). Die <strong>Stadt</strong> liegt gleichzeitig an den überregionalen Verbindungsachsen<br />

Leipzig - Zwickau und Leipzig - Chemnitz (Karte 1 – Raumstruktur, Z 10.13).<br />

Das Plangebiet ist im Süden des Verdichtungsraumes Leipzig (LEP, 2.5) verortet (Karte 1 -<br />

Raumstruktur).<br />

Aufgrund seiner Lage in einer Bergbaufolgelandschaft (Braunkohlebergbau) besteht für das<br />

Plangebiet besonderer Handlungsbedarf (Karte 5 - Räume mit besonderem landesplanerischem<br />

Handlungsbedarf).<br />

Für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft werden im Kapitel 4 die fachlichen<br />

Ziele und Grundsätze genannt. Daraus sind für das Plangebiet Maßnahmen für die<br />

einzelnen Schutzgüter abzuleiten. Der Landesentwicklungsplan wird durch den Regionalplan<br />

Westsachsen für die Planungsregion untersetzt.<br />

<strong>Markkleeberg</strong> ist Teil einer waldarmen Region und daher Schwerpunkt der Waldmehrung.<br />

Das Gebiet ist ausgewiesen als „Gebiet mit besonderer regionaler Klimaschutzfunktion von<br />

Wald“ (Karte 10 - Landesweite Schwerpunkte der Waldmehrung).<br />

Das <strong>Stadt</strong>gebiet verfügt flächendeckend - mit Ausnahme der ausgekohlten Bereiche - über<br />

„Gebiete mit überwiegenden Bodenwertzahlen 51 - 70“ (Karte 8 - Gebiete mit speziellem<br />

Bodenschutzbedarf).<br />

Der vorliegende BPL ist mit den Vorgaben des LEP 2003 uneingeschränkt vereinbar.<br />

Abbildung 16: Landesentwicklungsplan; Ausschnitt aus Karte 1–Raumstruktur;<br />

Quelle: Freistaat Sachsen<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 42<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

6.1.2 Regionalplan Westsachsen<br />

Der am 23.05.2008 beschlossene und seit 25.07.2008 durch Bekanntmachung im Sächsischen<br />

Amtsblatt verbindliche Regionalplan Westsachsen weist das Plangebiet als Siedlungsfläche<br />

aus.<br />

Der Regionalplan schreibt für <strong>Markkleeberg</strong> den Status Mittelzentrum im Verdichtungsraum<br />

fest. Im Plangebiet des vorliegenden BPL vollzieht sich der Übergang der regionalen Verbindungs-<br />

und Entwicklungsachse im Zuge und außerhalb Überregionaler Verbindungsachsen.<br />

In <strong>Markkleeberg</strong> überschneiden sich regionsübergreifend die Aktionsräume für Maßnahmen<br />

der Regionalentwicklung Kommunales Forum Südraum Leipzig und Grüner Ring, zusammengefasst<br />

im Kooperationsraum Leipzig. Die Lage in der Bergbaufolgelandschaft impliziert<br />

den entsprechenden Entwicklungsschwerpunkt und den damit verbundenen besonderen<br />

landesplanerischen Handlungsbedarf.<br />

Unmittelbar östlich des Plangebietes verlaufen, deckungsgleich, die Grenzen der „Bereiche<br />

mit Originärausweisung der Braunkohlenpläne“ sowie die „Grenzen der Plangebiete der<br />

Braunkohlenpläne“ für den „Tagebau Espenhain“.<br />

Wenige hundert Meter westlich der das Gebiet begrenzenden Gleistrasse verlaufen, ebenfalls<br />

deckungsgleich, die Grenzen der „Bereiche mit Originärausweisung der Braunkohlenpläne“<br />

und die „Grenzen der Plangebiete der Braunkohlenpläne“ für den „Tagebaubereich<br />

Zwenkau/Cospuden“.<br />

An das Plangebiet grenzt der Regionale Grünzug Nr. 14 auf der Ostseite an, mit in Teilbereichen<br />

hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz und die landschaftliche Erlebniswirksamkeit<br />

und insgesamt sehr hoher Bedeutung für die Luftregeneration von Vegetationsbeständen<br />

und den Landschaftsverbund/die Einbindung der Bergbaufolgelandschaft.<br />

Das Plangebiet selbst liegt im regional bedeutsamen Grundwassersanierungsgebiet; die<br />

Pleiße ist ein regionaler Schwerpunkt der Fließgewässersanierung. Einfluss hat der braunkohlebedingte<br />

Grundwasserwiederanstieg, in dem sich punktuell wieder Grundwasserflurabstände<br />

von weniger als einem Meter unter Flur im stationären Zustand einstellen werden.<br />

Östlich sowie südwestlich der <strong>Ortslage</strong> sind sowohl „Vorranggebiete Waldmehrung“ als auch<br />

ergänzend „Vorbehaltsgebiete Waldmehrung“ ausgewiesen.<br />

Abgerundet werden diese Flächen im Westen („Neue Harth“) und Osten („Crostewitzer Höhe“)<br />

durch „Vorranggebiete Waldschutz“, eine Ausweisung die ausschließlich innerhalb von<br />

„Bereichen mit Originärausweisungen der Braunkohlenpläne“ erfolgt.<br />

Die westlich des Plangebietes gelegene Bahntrasse ist im angrenzenden Abschnitt (von<br />

Nord nach Süd betrachtet) erst als „S-Bahn-Verkehr“ unter „Nutzung der Strecke des überregionalen<br />

Verkehrs (FEV Z 1.2)“ ausgewiesen, geht dann jedoch nahtlos weiter als „Strecke<br />

überregionaler Verkehr“ (Bahnstrecke Leipzig – Hof) sowie „Ausbau (FEV Z 2.1, Z 2.2)“.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 43<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Das Plangebiet wird als Gebiet mit Eignung bzw. Ansätzen für eine touristische Entwicklung<br />

(Südraum Leipzig) ausgewiesen, mit dem thematischen Schwerpunkt „Straße der Braunkohle“<br />

und wegen der Lage zwischen neu entstandenen Tagebaurestseen. Für die Pleiße wird<br />

im Rahmen des Wassertouristischen Nutzungskonzeptes Region Leipzig langfristig die Nutzung<br />

des „Leipzig-Bootes“ geprüft. An der Pleiße verläuft der „Pleißeradweg“ (Touristischer<br />

Rad- und Wanderweg entlang der Pleiße) als regionale Hauptradroute. Die landschaftliche<br />

Erlebniswirksamkeit im Plangebiet selbst ist dabei mittel bis gering und wird durch mittlere<br />

bis starke Lärmbelastungen (mehr als 45 - 60 bis zu über 60 dB(A)) des Straßenverkehrs<br />

beeinträchtigt (A 38, B 2).<br />

Abbildung 17: Regionalplan Westsachsen 2008; Ausschnitt aus Karte Raumnutzung; Quelle: RPV Leipzig<br />

Die raumordnerischen Ausweisungen des rechtskräftigen Regionalplanes im relevanten<br />

Umgriff beziehen sich einerseits auf die Braunkohlebergbaufolgelandschaft und deren Rekultivierung<br />

sowie andererseits auf den Schienenverkehr.<br />

Die vorliegenden Planungen und Ziele im BPL-Gebiet gehen daher konform mit den Zielen<br />

der Raumordnung. Im Umkehrschluss bleibt festzustellen, dass die das Plangebiet tangierenden<br />

raumordnerischen Ziele (großflächige Aufforstungen sowie Ausbau der Eisenbahnanbindung)<br />

die Naherholungs- und Freizeitattraktivität von <strong>Gaschwitz</strong> weiter steigern werden.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 44<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

6.1.3 Flächennutzungsplan<br />

Für die Plangebietsfläche existiert ein wirksamer Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahre<br />

1998 (Bekanntmachung am 27.02.1998). Am 30.05.2003 wurde die 3. Änderung als letzte<br />

rechtskräftige Änderung bekannt gemacht. Derzeit liegt der „2. Entwurf der 4. komplexen<br />

Änderung (Fortschreibung) mit Planungsstand vom 15.02.2011“ vor, die letzte Offenlegung<br />

dieses Entwurfes fand vom 23.05. bis 01.07.2011 statt.<br />

Die o. g. aktuelle Fassung des FNP weist für den Geltungsbereich vom BPL folgende Bauflächen<br />

aus: Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen.<br />

Dabei erstrecken sich die Wohnbauflächen über den nördlichen Teil des Plangebietes vom<br />

BPL. Konkret reichen sie westlich der Hauptstraße bis an die DB-Liegenschaft an der Straße<br />

Neue Harth, östlich der Hauptstraße jedoch lediglich bis zur Nordseite der Gustav-Meisel-<br />

Straße, wobei die straßenbegleitende Bebauung der Neuen Straße als Enklave noch mit zu<br />

den Wohnbauflächen zählt. Alle weiteren, südlich daran angrenzenden Flächen innerhalb<br />

des BPL werden im FNP als Gemischte Bauflächen ausgewiesen.<br />

Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf werden für die Feuerwehr am Standort<br />

Cröbernsche Straße ausgewiesen.<br />

Grünflächen werden im FNP für den Geltungsbereich des BPL nur in Form von Dauerkleingärten<br />

(nordöstliches Plangebiet) und Wasserflächen in Form des verrohrten Walgrabens<br />

(östlicher Plangebietsrand) ausgewiesen.<br />

Als Nachrichtliche Übernahme wird die unterirdische Fernwärmeleitung Lippendorf-Leipzig<br />

dargestellt, welche unterhalb der Cröbernschen Straße das Plangebiet quert und in dieser<br />

Achslage auch westlich der Hauptstraße weiterführt.<br />

An den Geltungsbereich vom BPL angrenzend, werden folgende Flächen ausgewiesen:<br />

- im Osten beidseitig der Pleiße Grünflächen, auf dem an das Plangebiet angrenzenden<br />

Deich ein überörtlicher Rad- und Wanderweg.<br />

- Im Süden setzten sich die Gemischten Bauflächen fort und gehen dann im südlichen Teil<br />

des Rittergutes in gewerbliche Bauflächen über.<br />

- Im Westen begrenzen Flächen für Bahnanlagen das BPL-Gebiet.<br />

- Im Norden erstrecken sich westlich der Hauptstraße weiterhin Wohnbauflächen, östlich der<br />

Hauptstraße grenzt hingegen der Friedhof als Grün- und Freifläche an, im Nordosten wiederum<br />

Wohnbauflächen.<br />

Im Bereich <strong>Gaschwitz</strong> ist im FNP ein „Bereich mit wesentlichen Änderungen“ mit der Nummer<br />

13 gekennzeichnet. Die Änderung bezieht sich dabei auf den Stand der Entwurfsfassung<br />

vom 17.10.2007, konkret handelt es sich hierbei um veränderte Flächenausweisungen<br />

im Bereich des <strong>Gaschwitz</strong>er Bahnhofs, welche jedoch außerhalb des Geltungsbereiches<br />

vom BPL liegen.<br />

Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen sind im BPL-Gebiet nur mit der Kleingartensparte „Fortschritt“<br />

vorhanden. Ein Sportplatz liegt in Großstädteln in Entfernung von ca. 2,5 km nördlich<br />

des Plangebiets (Kickers 94 e.V. <strong>Markkleeberg</strong>). Unmittelbar im Norden, an das Plangebiet<br />

angrenzend, befindet sich der etwa 0,4 ha große kirchliche Friedhof <strong>Gaschwitz</strong> (Hauptstraße).<br />

Neben diesen Grünflächen mit Zweckbestimmung existieren in <strong>Gaschwitz</strong> kleinere gestaltete<br />

Grün- und Freiflächen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 45<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Im FNP als naturnah gekennzeichnete Grünlandbereiche (Grünzüge) übernehmen wichtige<br />

bioklimatische Ausgleichsfunktionen oder sind als Flächenbiotope von Bedeutung.<br />

Folgende Zielstellungen werden dabei verfolgt:<br />

- Pufferflächen in Nachbarschaft zu wertvollen Bestandsflächen für Besiedelung vorzubereiten<br />

sowie durch Pufferflächen zu den intensiv genutzten Bereichen zu ergänzen.<br />

- Entwicklung eines Biotopverbundsystems über bestehende und neuanzulegende Lebensräume<br />

unter Berücksichtigung von Standortgegebenheiten.<br />

- Sukzession von aus der landwirtschaftlichen Nutzung entlassenen Strukturen.<br />

In der Umgebung von <strong>Gaschwitz</strong> sind diesbezüglich wichtig:<br />

- die Pleißenaue,<br />

- der Rand des Tagebaues Cospuden mit Resten des ehemaligen Auewaldes,<br />

- die Forstfläche „Neue Harth“,<br />

- und die Friedhöfe.<br />

Neben ihrer primären Funktion erfüllen diese Flächen wichtige Aufgaben der Landschaftspflege<br />

und Klimaverbesserung und tragen zu einem wesentlichen Erholungswert bei.<br />

Ein großer Teil der Grünzüge wurde als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />

und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB gekennzeichnet.<br />

Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 26 SächsNatSchG Nr. 22. und 23. (Auwaldreste<br />

südöstlich <strong>Gaschwitz</strong>) liegen außerhalb des BPL-Gebiets.“<br />

Abbildung 18: 2. Entwurf der 4. komplexen Änderung 2011; Planausschnitt ; Quelle: <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 46<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

6.2 Weitere Grundlagen<br />

6.2.1 Integriertes Entwicklungskonzept (IEK)<br />

Seit Anfang der 1990er Jahre erarbeitete die Große Kreisstadt <strong>Markkleeberg</strong> Konzepte für<br />

die Landschafts- und <strong>Stadt</strong>entwicklung. Im Jahre 1993 wurde die Ortschaft <strong>Gaschwitz</strong> nach<br />

<strong>Markkleeberg</strong> eingemeindet und ist im Integrierten <strong>Stadt</strong>entwicklungskonzept (INSEK) als<br />

eines von drei <strong>Stadt</strong>gebieten mit höchster Umstrukturierungspriorität ausgewiesen.<br />

Aufgrund der Konzentration von wirtschaftlichen, städtebaulichen und sozialen Missständen<br />

wurde dabei der <strong>Stadt</strong>teil <strong>Gaschwitz</strong> vertiefend untersucht. Es wurde ein Integriertes Handlungskonzept<br />

(IHAK-Grobkonzept) erstellt und darauf aufbauend das Integrierte Entwicklungskonzept<br />

(IEK-Feinkonzept) erarbeitet, das sich mit den südlich der Kernstadt gelegenen<br />

Teilbereichen von Großstädteln und <strong>Gaschwitz</strong> befasst.<br />

Parallel hat die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> auf der Grundlage des IHAK-Grobkonzeptes am<br />

01.11.2006 einen Aufnahmeantrag in das Bund-Länder-Programm „<strong>Stadt</strong>teile mit besonderem<br />

Entwicklungsbedarf – die soziale <strong>Stadt</strong>“ (SSP) gestellt.<br />

Am 14.11.2007 wurde die STEG <strong>Stadt</strong>entwicklung GmbH beauftragt, das IEK-Feinkonzept<br />

zum detaillierten Aufzeigen sozialer, struktureller und städtebaulicher Verhältnisse zu erstellen.<br />

Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurden Sanierungsziele ausgewiesen, deren Umsetzung<br />

anhand von Maßnahmen dargestellt und das ursprüngliche Kosten- und Finanzierungskonzept<br />

überarbeitet. Besonderer Wert wurde auf die Beteiligung aller Bürger und der<br />

Träger öffentlicher Belange gelegt. Das Integrierte Entwicklungskonzept (Feinkonzept) für<br />

das Gebiet der sozialen <strong>Stadt</strong> <strong>Gaschwitz</strong>/Großstädteln wurde in der <strong>Stadt</strong>ratsitzung vom<br />

16.07.2008 beschlossen.<br />

Entwicklungsziele sind die Stabilisierung und die nachhaltige Entwicklung zu einem attraktiven<br />

<strong>Stadt</strong>teil <strong>Markkleeberg</strong>s. An diesem Entwicklungsziel müssen sich alle Maßnahmen<br />

während der mindestens 12 Jahre dauernden Programmdurchführung ausrichten. Es ist ein<br />

abgestimmtes, ganzheitlich vernetztes Denken und Handeln aller wichtigen regionalen Akteure<br />

aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerinitiativen erforderlich.<br />

Das Bund-Länder-Förderprogramm „<strong>Stadt</strong>teile mit besonderem Entwicklungsbedarf -<br />

die soziale <strong>Stadt</strong>“ berücksichtigt genau diese Anforderung und ist darum das geeignete,<br />

über die traditionelle Städtebauförderung hinausgehende Instrument für entscheidende Impulse<br />

bei der nachhaltigen Entwicklung für <strong>Gaschwitz</strong> und Großstädteln in den kommenden<br />

Jahren.<br />

Zusammenfassend werden folgende Zielstellungen beschrieben:<br />

• unmittelbare Anbindung an den Landschaftsraum<br />

• Reaktivierung der <strong>Stadt</strong>teilzentren<br />

• Modernisierung und Instandsetzung der Baustruktur und der Wohnverhältnisse<br />

• Aufwertung des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes<br />

• Stärkung der lokalen Ökonomie und der sozialen Infrastruktur<br />

• Verbesserung des <strong>Stadt</strong>teillebens und der Identifikation<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 47<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Gemäß dem Leitmotto der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>: „<strong>Markkleeberg</strong> nicht nur <strong>Stadt</strong> im Grünen“<br />

sind damit die strategischen Grundlagen für eine ganzheitliche Weiterentwicklung der<br />

Ortsteile <strong>Gaschwitz</strong>/Großstädteln geschaffen worden.<br />

7 Analyse der Umweltbelange<br />

7.1 Allgemeine Vorbemerkungen<br />

7.1.1 Anlass<br />

Für den Bereich der alten <strong>Ortslage</strong> des <strong>Markkleeberg</strong>er <strong>Stadt</strong>teils <strong>Gaschwitz</strong> soll ein einfacher<br />

Bebauungsplan der Innenbereichsentwicklung nach § 34 BauGB im beschleunigten<br />

Bebauungsplanverfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden.<br />

7.1.2 Rechtliche Grundlagen<br />

Für die vorliegende Planung gelten folgende Gesetze und Vorschriften in der aktuell gültigen<br />

Fassung:<br />

Baugesetzbuch – BauGB<br />

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – BauNVO<br />

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes<br />

– PlanzV90<br />

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege – BNatSchG<br />

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts – WHG<br />

Bundesberggesetz – BBergG<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – BImSchG<br />

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten<br />

– BBodSchG<br />

Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung – BBodSchV<br />

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen<br />

Beseitigung von Abfällen – KrW-/AbfG<br />

Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG<br />

Sächsische Bauordnung – SächsBauO<br />

Sächsisches Wassergesetz – SächsWG<br />

Sächsisches Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz – SächsABG<br />

Sächsisches Nachbarrechtsgesetz – SächsNRG<br />

Gehölzschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.1.2.1 Eingriffsregelung und Umweltprüfung<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft sind in § 14 BNatSchG 1 definiert. Bei einem Eingriff, der<br />

auf Grund eines Bauleitplanes zu erwarten ist, wird über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz<br />

nach den Vorschriften des novellierten BauGB entschieden (§ 18 BNatSchG; Nichterforderlichkeit<br />

in BauGB § 1 a Abs. 3, Satz 5).<br />

1 BNatSchG vom 29.07.2009, in Kraft seit 01.03.2010<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 48<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Die vorliegende Bebauungsplanung überplant bestehendes Baurecht nach § 34 BauGB, das<br />

mit dem einfachen Bebauungsplan bestätigt und inhaltlich qualifiziert wird. Eine Bilanzierung<br />

von Eingriff und Ausgleich ist deshalb hierfür nicht notwendig. Ebenso wird von einer Umweltprüfung<br />

abgesehen, da vom BPL weder Beeinträchtigungen von nach § 1 Abs. 6 Nr. 7b<br />

BauGB genannten Schutzgütern zu besorgen sind noch Vorhaben, für die eine UVP-<br />

Pflichtigkeit zu prüfen ist, mit dem BPL begründet werden sollen. Ein Umweltbericht ist deshalb<br />

ebenso nicht notwendig.<br />

7.2 Ziele des Bauleitplanes<br />

7.2.1 Beschreibung der Planung<br />

Das Plangebiet hat eine Größe von 11,5 Hektar und liegt im Kernbereich des <strong>Markkleeberg</strong>er<br />

Ortsteils <strong>Gaschwitz</strong>. Es beinhaltet die Gemengelage des alten dörflichen Ortskerns,<br />

gründerzeitliche Bebauung entlang der Hauptstraße, ein Ensemble aus einem Reihenhaus<br />

und zwei Wohnhäusern aus den 1940er Jahren, zwei große Villengrundstücke und einzelne<br />

Wohnhäuser. Im nordöstlichen Teil des Plangebiets dominiert die Nutzung durch Gärten.<br />

Nördlich grenzen der Friedhof <strong>Gaschwitz</strong> und die Siedlung „Kleine Aue“ an. Die Grenze im<br />

Osten bildet der Pleißedamm; nördlich der Pleißenbrücke schwenkt die Begrenzung nach<br />

Westen ab und folgt anschließend der Bebauung bis zum Rittergutsbereich. Im Süden begrenzen<br />

die Flurstücke des Ritterguts das Plangebiet. Die westliche Begrenzung bildet die<br />

Bahnstrecke Leipzig - Hof.<br />

Konkret umfasst die Bebauungsplanung folgende Ziele (ausführlich siehe BPL):<br />

Neuordnung von Bereichen mit städtebaulichen Missständen<br />

Erhalt und Entwicklung von Grünräumen und Grünverbindungen<br />

Verbesserung der Infrastruktur (Anbindung S-Bahn, fußläufige Erschließung, Durchfahrmöglichkeit<br />

für Versorgungsfahrzeuge, Stellflächenangebot)<br />

Verbesserung des Angebots an Kinderspielmöglichkeiten<br />

Stärkung der Hauptstraße (u. a. Erhalt und Ausbau ihrer Nahversorgungsfunktion)<br />

Gesamtziele sind dabei vor allem:<br />

Erhöhung der Attraktivität als Wohngebiet für junge Familien<br />

Verbesserungen der Angebote für ein Miteinander von Generationen<br />

Stärkung der Funktionen für die Naherholung im Zuge eines sanften Tourismus (Wandern,<br />

Radfahren, Wassersport)<br />

Die Flächen werden entsprechend der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung<br />

in der Planzeichnung festgesetzt.<br />

Die Grünordnerischen Festsetzungen regeln Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege<br />

und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Flächen zum Anpflanzen von<br />

Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und werden, soweit geeignet, in den Bebauungsplan<br />

übernommen. Die Festsetzungstiefe orientiert sich dabei an der Art des Bebauungsplans:<br />

dem a l l g e m e i n e n, nicht vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 49<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Planerische Vorgaben und fachliche Grundlagen<br />

Sächsischer Landesentwicklungsplan, verbindlich seit 16.12.2003 (LEP)<br />

Regionalplan Westsachsen, verbindlich seit 25.07.2008<br />

Fachlicher Entwicklungsplan Verkehr für den Freistaat Sachsen (VO vom 27.08.1999)<br />

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, rechtswirksam 07/2006, Fortschreibung<br />

Stand 2009<br />

Integriertes Entwicklungskonzept, beschlossen 16.07.2008 (IEK)<br />

Unmittelbare planerische Grundlage für die Erarbeitung des Grünordnungsplanes sind der<br />

Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>. Die 4. Änderung<br />

als komplexe Änderung des FNP ist derzeit in Überarbeitung. Die anschließende Beschreibung<br />

der Schutzgüter wurde daraus abgeleitet.<br />

7.3 Bestandsbeschreibung<br />

Hinweis: Eine ausführliche Beschreibung des Naturraumes ist im Flächennutzungsplan und<br />

im Landschaftsplan enthalten.<br />

Im Folgenden sollen deshalb nur kurz diejenigen Funktionen des Naturhaushaltes beschrieben<br />

werden, die durch Bauvorhaben beeinträchtigt werden können. Diese Beeinträchtigungen<br />

sind weitgehend gering zu halten.<br />

Das Bearbeitungsgebiet liegt im Naturraum Leipziger Land am Südrand der Leipziger Tieflandsbucht,<br />

im Naturraumtyp der Lößgebiete im Leebereich der Mittelgebirge. Der Südraum<br />

Leipzig wird als Ebene mit dünner Sandlößdecke bzw. Übergang zu Kuppen- und Hügelland<br />

mit lückiger äolischer Decke, jeweils über mächtigem Lockermaterial angegeben.<br />

Die Höhe des Planungsgebietes liegt zwischen 117 und 119 m über Normalhöhennull<br />

(NHN). Das Gelände ist fast eben mit einem ganz leichten Gefälle nach Nordost.<br />

7.3.1 Historische Entwicklung aus der Sicht der Umweltbelange<br />

<strong>Gaschwitz</strong> wurde um 1390 mit einer Wasserburg erwähnt. Aus dem Herren- bzw. Rittersitz<br />

des 14. und 15. Jahrhunderts entstand zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein Rittergut, in dessen<br />

Abhängigkeit sich das dazugehörige gleichnamige Dorf entwickelte (siehe 5.2).<br />

Im Laufe des 19. Jahrhunderts entwickelte sich <strong>Gaschwitz</strong> zu einem attraktiven Naherholungs-<br />

und Wohnort mit Villenbebauung zwischen Harthwald und Pleißeaue, es entstanden<br />

Ausflugsgaststätten wie die Central-Halle.<br />

Mit Ausbau der Eisenbahn zum Ende des 19. Jahrhunderts wandelte sich <strong>Gaschwitz</strong> zu einem<br />

Arbeiterwohnort. Auf dem Rittergutsgelände bestand von 1905 bis 1945 einer der ersten<br />

Golfclubs in Deutschland. 1945 wurde das Gut zu einem Volkseigenen Gut (VEG) umgewandelt<br />

und das neue Herrenhaus (bis 2000) als Schule genutzt.<br />

Ab den 1920er Jahren entwickelte sich die Braunkohlenindustrie und führte zu weiterem Bevölkerungszuwachs.<br />

Zum Ende der 1950er Jahre devastierten die heranrückenden Braunkohlegruben das unmittelbare<br />

Umland. 1964/65 begann die Überbaggerung von Westen bis an die Bahnlinie. Die<br />

Bahnverbindung nach Zwenkau wurde 1957 stillgelegt und abgerissen. Von 1958 bis 1969<br />

wurde die Pleiße an den Ostrand des Ortes verlegt, anschließend die Fernstraßentrasse.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 50<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Diese Maßnahmen bedeuteten den Verlust des großen Gutsparks bis auf kleine Restbestände<br />

im Norden und Süden. <strong>Gaschwitz</strong> verlor durch Überbaggerung 70 % seiner Flur und<br />

war lange Zeit fast nur noch als Bahnstation bekannt.<br />

7.3.2 Typologie und Versiegelungsgrade im Gebiet<br />

Im Frühjahr 2009 erfolgte eine Bestandserfassung des Gebiets auf der Basis einer Überflugkartierung,<br />

die durch Begehungen komplettiert wurde. Neben der Bestimmung der für<br />

das Gebiet markanten Großbäume wurden dabei auch die versiegelten Flächen detailliert<br />

beurteilt (siehe Bestandsplan M 1 : 1.000). Für die Beurteilung der Gebietstypik wurde das<br />

BPL-Gebiet in verschiedene „Quartiere“ unterteilt (Abb. 18 und Bestandsplan). Für die einzelnen<br />

Quartierflächen wurde die GRZ im Bestand ermittelt, so dass daraus Rückschlüsse<br />

auf mögliches Entsiegelungspotenzial gezogen und sinnvolle Festsetzungen für eine Plan-<br />

GRZ getroffen werden können.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 51<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Abbildung 19: Typologie und Versiegelungsgrade im Gebiet; Quelle: ICL<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 52<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.3.2.1 Quartier A: Alter Ortskern<br />

Dieser Bereich umfasst eine typische gewachsene Gemengelage aus Wohnhäusern und<br />

Hofstellen, in denen sich im Laufe der städtebaulichen Entwicklung Gewerbetreibende angesiedelt<br />

haben. Der alte Ortskern hat historische Bedeutung für das Selbstverständnis der<br />

Einwohner von <strong>Gaschwitz</strong> (zusammen mit dem Rittergut im Süden des BPL-Gebiets).<br />

Der Versiegelungsgrad ist recht unterschiedlich und beträgt, auf den gesamten Ortskern bezogen,<br />

bei etwa 19.000 m 2 betrachteter Fläche durchschnittlich etwa 62 %: insgesamt sind<br />

hier 7.890 m 2 (im Durchschnitt 49 %) voll versiegelt, 2.310 m 2 (13 %) teilversiegelt und<br />

8.135 m 2 (38 %) unversiegelt. Dies entspricht einer Bestands-GRZ von durchschnittlich etwa<br />

0,62.<br />

Die zum Teil sehr unterschiedlich bebaute und genutzte Gemengelage mit unterschiedlichem<br />

Grad der bestehenden Versiegelung wurde wie folgt unterteilt:<br />

• A.1 Cröbernsche Straße 7, 9, 11<br />

Nr. 7: Wohnhaus; Nr. 9: altes Wohnhaus mit gastronomischer Nutzung „Zur Grotte“; Nr.<br />

11: ländliches Wohnhaus mit Krüppelwalmdach, typisch für die ehemals dörfliche Bebauung<br />

(Kulturdenkmal)<br />

• A.2 G.-Meisel-Straße 10, 12, 14<br />

Die Kulturdenkmale Nr. 10 und 12 stehen leer, wobei das alte dörfliche Haus Nr. 10 sich<br />

in einem sehr schlechten Zustand befindet; das Flurstück 59 gehört zum Fensterbaubetrieb<br />

(A8) und wird im rückwärtigen Bereich als Fahrzeugabstellplatz für Betriebstransporter<br />

(Carport) genutzt; Haus Nr. 12 erscheint dagegen sanierungswürdig, das schmale<br />

Gartengrundstück (Flst. 58) ist derzeit ungenutzt; Grundstück Nr. 14 (Flst. 57/1) ist ebenfalls<br />

Kulturdenkmal und wird als Wohngrundstück genutzt und gepflegt.<br />

• A.3 G.-Meisel-Straße 5, 9, 11, 13<br />

Das Wohnhaus Nr. 5 (Flst. 55/1) ist Kulturdenkmal, das Grundstück wird als Garten genutzt,<br />

westlich des Wohnhauses als Hofbereich mit Garage, die auf dem benachbarten<br />

Flst. 54/3 gebaut ist; zwischen Nr. 5 und 9 liegt der Erschließungsweg zur Gustav-<br />

Meisel-Straße 7 (Ärztehaus); Grundstück Nr. 9 ist ein Wohnhaus mit großem Garten,<br />

hier ist die schmiedeeiserne Einfriedung denkmalgeschützt; östlich davon folgt Grundstück<br />

Nr. 13, ebenfalls Wohnhaus mit großem Gartengrundstück (2 Nutzer).<br />

• A.4 Cröbernsche Straße 13:<br />

Das Grundstück der ehemaligen Central-Halle (Flst. 57a und 46, bebaut vor 1900 als<br />

Ausflugslokal „Konzert- und Balletablissements Central-Halle“) hat zusammen mit dem<br />

benachbarten Flurstück 57/2 denselben Bewirtschafter; aktuell wird die Freisitzgastronomie<br />

„Reuters Radlerhof“ betrieben und erfreut sich vor allem bei Rad-Touristen und<br />

als Treffpunkt für Bewohner der Umgebung großer Beliebtheit.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 53<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

• A.5 G.-Meisel-Straße 15<br />

Die Flurstücke 48/15, 51/1, 48/16 und 157/3 werden von einem Dachdeckerbetrieb genutzt<br />

(Wohnhaus, Lager- und Betriebsflächen). Sie sind verhältnismäßig stark versiegelt<br />

(GRZ im Bestand 0,8).<br />

• A.6 Brunnengasse 1<br />

Das bestehende Fachwerkhaus (Flst. 1/2) wird derzeit saniert und als Wohnhaus genutzt.<br />

Das große Gartengrundstück hat im rückwärtigen Bereich (am Pleißedamm) wertvollen<br />

Gehölzbestand. In der Südwestecke stehen Garagen aus der DDR-Zeit, die zum<br />

Teil noch genutzt werden und vom angrenzenden Flst. 1/11 (unbefestigter Fahrweg als<br />

Verbindung Brunnengasse – Erschließungsweg zum ehemaligen Herrenhaus/Alte Schule)<br />

aus angefahren werden.<br />

• A.7 Cröbernsche Straße 8 und 10<br />

Grundstück 10 (Flst. 19) ist mit einem Wohnhaus bestanden und es grenzt Gartennutzung<br />

an. Die Flurstücke 18 und 1/16 haben den gleichen Eigentümer, der das Wohnhaus<br />

auf Flst. 18 bewohnt und Flst. 1/16 als Obstgarten bzw. PKW-Abstellfläche nutzt.<br />

• A.8 G.-Meisel-Straße 6<br />

Das aus vier Flurstücken (60, 61a, 61/1 und 61/2) bestehende Grundstück wird von der<br />

Fensterbaufirma <strong>Gaschwitz</strong> als Gewerbehof, unter Einbeziehung des rückwärtigen Bereichs<br />

von Flst. 59, genutzt. Wohnhaus und Werkstattgebäude (Nr. 6) sind denkmalgeschützt.<br />

Die Hofflächen sind zum Teil stark versiegelt.<br />

• A.9 G.-Meisel-Straße 12<br />

Das Grundstück Nr. 12 besteht aus Flst. 20/1 und 21 und wird von der Freiwilligen Feuerwehr<br />

<strong>Gaschwitz</strong> genutzt (Feuerwehrgebäude, Schlauchturm, Vorfahrt). Die Gebäude<br />

sind neu errichtet und das Umfeld ist ansprechend gestaltet und begrünt.<br />

Der Versiegelungsgrad stellt sich in den einzelnen Teilquartieren wie folgt dar:<br />

Teil-<br />

Fläche in davon…<br />

quartier m 2 versiegelt teilversiegelt unversiegelt<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

ergibt eine<br />

Bestands-GRZ<br />

von<br />

A.1 1.235 720 110 405 0,67<br />

A.2 1.460 795 125 540 0,63<br />

A.3 4.720 1.125 75 3.520 0,25<br />

A.4 2.075 675 705 695 0,67<br />

A.5 1.880 1.525 5 350 0,81<br />

A.6 3.400 325 820 2255 0,34<br />

A.7 930 410 170 350 0,62<br />

A.8 2.680 1.975 455 250 0,91<br />

A.9 615 390 25 200 0,67


Begründung zur Satzung des Seite 54<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.3.2.2 Quartier B: Hauptstraße als Nord-Süd-Achse<br />

Dieser Bereich widerspiegelt den städtischen Charakter aus der Periode des Anwachsens<br />

des Ortes durch den Eisenbahnbau und die damit verbundene Ansiedlung von Arbeitern, vor<br />

allem in der Gründerzeit. Die dabei vollzogene Wandlung vom ländlich geprägten Gutsdorf<br />

(Hauptstraße 292 c, Cröbernsche Straße 2), zur städtisch geprägten Siedlung mit Mietshäusern<br />

(z. B. Hauptstraße 299, Cröbernsche Straße 4 - 6) ist im Gebiet verschiedentlich noch<br />

gut ablesbar. Auch dieser Bereich hat historische Bedeutung für das Selbstverständnis von<br />

<strong>Gaschwitz</strong>.<br />

Verschiedentlich bestehen im Erdgeschoss der Wohnhäuser Nutzungsunterlagerungen<br />

(Hauptstraße Nr. 288 – ehemalige Bäckerei, Leerstand; Nr. 293 – Laden, Leerstand; 295 –<br />

Laden, Leerstand; 296 – Laden, Leerstand; 299 – Uhren-/Schmuckgeschäft; 301 – Bäckerei,<br />

Blumen; 303 – Laden, Leerstand; 307 – Tabakwaren; Cröbernsche Straße 6 – Laden, Leerstand).<br />

In geringem Maße ist damit noch eine Nahversorgung im Gebiet gegeben.<br />

Auf Grund des sehr unterschiedlichen Grades der bestehenden Versiegelung wurde eine<br />

Unterteilung vorgenommen:<br />

• B.1 Hauptstraße 272 bis 306<br />

Geschlossene (Hauptstraße 272 bis 278, 300/302) bis offene Bebauung. Rückwärtig<br />

große Gartengrundstücke bis zur Bahnlinie und zum Stichweg im Eigentum der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Markkleeberg</strong> (Flst. 72/6), der zur Erschließung angrenzender Grundstücke genutzt wird.<br />

Südlich anschließende Grundstücke mit geringerer Grundstückstiefe. Die Abstandsflächen<br />

zwischen den Häusern der offenen Bebauung werden zum Teil den heutigen Forderungen<br />

der Bauordnung nicht mehr gerecht.<br />

• B.2 Hauptstraße/Alte Überfahrt/Neue Harth<br />

Offen bebaut (Neue Harth 2, Hauptstraße 308 – Altes Gemeindeamt, ehemaliges Bahnerhaus<br />

im Westen von Flst. 35/3). Überwiegend öffentlicher Charakter durch die als<br />

Platzfläche gestaltete „Alte Überfahrt“ (Flst. 157/7, Eigentum Freistaat Sachen, als Straße<br />

gewidmet). Auf Flst. 83 bestand bis 2007 die Gaststätte „Bayrischer Hof“, nach erfolgtem<br />

Abriss wurde die Fläche als Rasen mit zwei Laubbäumen und Fußweg zur Brücke<br />

Neue Harth gestaltet. Die Freiflächen von Flurstück 82/1 sind privat genutzt (Stellfläche,<br />

Hof).<br />

• B.3 Hauptstraße, G.-Meisel-Straße<br />

Eckgrundstück Hans-Steche-Weg ist öffentlicher Parkplatz; angrenzendes Flurstück<br />

71/2 in privatem Eigentum, leerstehend und verwahrlost. Hauptstraße 289 bis 295 gründerzeitliche<br />

Reihe, sehr dicht bebaut. Zwei ehemalige Läden im Erdgeschoss. Hauptstraße<br />

297 giebelständig, mit kleiner Hoffläche zur Gustav-Meisel-Straße. Privateigentum,<br />

Sanierung geplant, aber seit Jahrzehnten ohne Fortschritt. Angrenzend Gustav-<br />

Meisel-Straße 1 (Flst. 67), saniert, mit versiegelter Hoffläche und schmalem Garten.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 55<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

• B.4 Hauptstraße/zwischen G.-Meisel- und Cröbernscher Straße<br />

Reihe, sehr dicht bebaut, zwischen Hauptstraße 299 und 301 Durchfahrt. Eckgrundstück<br />

zur Cröbernschen Straße (Nr. 301/ Flst. 5) mit Gartennutzung bzw. an Hinterhaus angebaut<br />

Freisitz „Gaschemme“. Vier Läden, davon einer mit Leerstand.<br />

• B.5 Hauptstraße/südlich Cröbernsche Straße<br />

Offene Bauweise (Hauptstraße); Eckgrundstück ist Grünanlage; dörfliches Wohngrundstück<br />

Cröbernsche Straße 2; geschlossen die beiden Häuser Cröbernsche Straße 4 und<br />

6 Ecke Brunnengasse; hier ein leerstehender Laden im Erdgeschoss.<br />

Der Versiegelungsgrad stellt sich in den einzelnen Teilquartieren wie folgt dar:<br />

Teil-<br />

Fläche in davon…<br />

quartier m 2 versiegelt teilversiegelt unversiegelt<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

ergibt eine<br />

Bestands-GRZ<br />

von<br />

B.1 23.900 4.945 3.352 15.603 0,35<br />

B.2 2.520 830 510 1.160 0,53<br />

B.3 3.640 2.115 100 1.425 0,61<br />

B.4 2.020 1.395 75 550 0,73<br />

B.5 2.580 1.275 290 1.010 0,61<br />

7.3.2.3 Quartier C: Villen mit großen Grundstücken<br />

In diesem Bereich bestehen zwei Villengrundstücke, die beide aus der Zeit um 1850 stammen<br />

und eine unterschiedliche Entwicklung genommen haben. Beide Grundstücke gehören<br />

(postalisch) zur Gustav-Meisel-Straße, während sie aktuell überwiegend vom Hans-Steche-<br />

Weg aus erschlossen sind:<br />

• C.1 Villa und Wohngrundstücke (Flst. 56)<br />

In der Gustav-Meisel-Straße 3 befindet sich eine Villa aus der Zeit vor 1900 mit großem<br />

Grundstück und prägend im Ortsbild. Das Grundstück wirkt durch seinen wertvollen Altbaumbestand<br />

parkartig. Es befindet sich in Privatbesitz, wobei an der Gustav-Meisel-<br />

Straße ein kleineres Wohnhaus (wohl das ehemalige Kutscherhaus) und am Hans-<br />

Steche-Weg ein neueres Wohnhaus aus den 1990er Jahren ausgezäunt sind (aber kein<br />

separates Flurstück bilden). Einzelne Bereiche des Grundstücks machen einen verwahrlosten<br />

Eindruck.<br />

• C.2 Ärztehaus Hans-Steche-Weg (postalisch Gustav-Meisel-Straße; Flst. 54/2)<br />

Auch dieses Grundstück wird von einer Villa, erbaut um 1850, geprägt, hier jedoch ist<br />

das nähere Umfeld durch Betonplatten stark versiegelt und als Stellfläche genutzt. Das<br />

Gebäude wird bereits seit der DDR-Zeit als Ärztehaus (früher Poliklinik) halböffentlich<br />

genutzt. Der westliche Grundstücksteil wird vom CJD Chemnitz als Kinderbetreuungsstätte<br />

genutzt, hier steht ein sanierter Barackenbau und es grenzt ein kleiner Spielplatz<br />

an. Im südlichen Grundstücksteil, das separat verpachtet ist (an Eigentümer des angrenzenden<br />

Flst. 55/1, Quartier A3), steht eine große Blutbuche mit einem Stammdurchmesser<br />

von mehr als 80 cm.<br />

Das Grundstück hat einen ebenfalls halböffentlich genutzten Durchgang (Fahrweg) zur<br />

Gustav-Meisel-Straße.


Begründung zur Satzung des Seite 56<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Der Versiegelungsgrad stellt sich auf beiden Grundstücken wie folgt dar:<br />

Teil-<br />

Fläche in davon…<br />

quartier m 2 versiegelt teilversiegelt unversiegelt<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

ergibt eine<br />

Bestands-GRZ<br />

von<br />

C.1 5.130 1.240 900 4.000 0,42<br />

C.2 1.870 976 0 825 0,52<br />

7.3.2.4 Quartier D: Hans-Steche-Weg/Hauptstraße<br />

Diese Grundstücke zwischen der Gründerzeitbebauung und dem Friedhof wurden erst im<br />

20. Jahrhundert bebaut. Prägend ist eine zweigeschossige Reihenhausanlage (Hans-<br />

Steche-Weg 2 - 12) aus den 1940er Jahren, die von zwei ebenfalls zweigeschossigen<br />

Wohnhäusern an der Hauptstraße (279 und 285) flankiert wird. Dieses Ensemble ist in baulich<br />

gutem Zustand.<br />

Davor befindet sich die einzige, auch öffentlich nutzbare, größere Grünfläche im gesamten<br />

BPL-Gebiet, die als Rasenfläche mit Großbäumen (Linden) überstanden ist und zum Abschluss<br />

an der Hauptstraße eine geschnittene Hecke aufweist. Es sind Reste eines wohl<br />

einst gestalteten Sitzplatzes unter den Lindenkronen vorhanden; die Gestaltungsabsicht ist<br />

jedoch nur noch schwer erkennbar. Entlang des Hans-Steche-Weges sind Parkstellflächen,<br />

teilweise als neu errichteter Carport überdacht, angeordnet.<br />

Das Wohnhaus Hauptstraße 279 hat auf der Südseite eine Terrasse und ist komplett eingezäunt;<br />

die Hauptstraße 285 ist nur mit Hecken umfriedet. Das lange Reihenhaus hat auf der<br />

Ostseite Balkone und eine Rasenfläche mit Wäschetrockenplatz. Nördlich des Hauses sind<br />

Garagen angeordnet.<br />

Nördlich des Hans-Steche-Weges hin zum Friedhof befinden sich ebenfalls Garagen sowie<br />

ein leer stehendes bungalowartiges Gebäude; hier ist der städtebauliche Zustand unbefriedigend.<br />

Diese Fläche wurde, da hier auf Grund des Leerstandes Veränderungen zu planen<br />

sind, hinsichtlich der Versiegelung separat beurteilt.<br />

• D.1 Reihenhaus Hans-Steche-Weg<br />

erbaut um 1944, 2-geschossig, saniert, flankiert von zwei ebenfalls 2-geschossigen<br />

Wohnhäusern: Hauptstraße 279 und 285<br />

• D.2 Leerstand südlich Friedhof<br />

Hans-Steche-Weg, Hauptstraße<br />

Der Versiegelungsgrad stellt sich für beide Flächen wie folgt dar:<br />

Teil-<br />

Fläche in davon…<br />

quartier m 2 versiegelt teilversiegelt unversiegelt<br />

ergibt eine<br />

Bestands-GRZ<br />

von<br />

D.1 6.930 2.430 360 4.170 0,40<br />

D.2 1.160 290 60 830 0,30


Begründung zur Satzung des Seite 57<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.3.2.5 Quartier E: Einfamilienhäuser<br />

Die Grundstücke zwischen der alten dörflichen <strong>Ortslage</strong> und der gründerzeitlichen Bebauung<br />

wurden in ihrer Typologie als separate Quartiere zusammengefasst. Hier wurden neben frei<br />

stehenden Wohnhäusern aus der Zeit vor 1950 (Cröbernsche Straße 1, einst Postamt; Neue<br />

Straße 2, Nutzung als Kindertagesstätte) auch in jüngerer Zeit, nach 1990, frei stehende<br />

Einfamilienhäuser errichtet bzw. Bestand umgebaut. Das Eckgrundstück Neue Straße/Cröbernsche<br />

Straße (Flst. 10/3) ist unbebaut, ebenso die Grundstücke zwischen Hauptstraße<br />

und Brunnengasse (Flst. 1/7, 3/1). In der Neuen Straße 1a ist nach 1990 eine Umsetzerstation<br />

der Deutschen Telekom mit Sendemast gebaut worden (Flst. 8/2).<br />

Teilquartiere:<br />

• E.1 EFH in der Neuen Straße, Westseite<br />

• E.2 EFH in der Neuen Straße, Ostseite<br />

• E.3 Gärten, Bauland<br />

Der Versiegelungsgrad stellt sich für die einzelnen Teilquartiere wie folgt dar:<br />

Teil-<br />

Fläche in davon…<br />

quartier m 2 versiegelt teilversiegelt unversiegelt<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

ergibt eine<br />

Bestands-GRZ<br />

von<br />

E.1 2.680 1.440 50 1.220 0,56<br />

E.2 2.680 900 270 1.640 0,44<br />

E.3 2.390 540 0 1.850 0,23<br />

7.3.2.6 Quartier F: Gartengeprägte Flächen<br />

Der Nordosten des BPL-Gebiets wird durch Gartennutzung geprägt. Hier spielt sicherlich eine<br />

Rolle, dass der Grundwasserstand stets hoch war und deshalb in der historischen Entwicklung<br />

die Flächen nicht bebaut wurden. Der Gutspark des <strong>Gaschwitz</strong>er Rittergutes erstreckte<br />

sich bis hierhin (siehe Abb. 13). Mit der Umverlegung der Pleiße und der Fernstraßentrasse<br />

in den 1970er Jahren ging auch eine Devastierung des Umfeldes einher. Die<br />

Großbäume des Parks sind wahrscheinlich damals dem Bauumfeld oder nachfolgender Gartennutzung<br />

auf den Flst. 120/1, 119/3 und auch 119/5 zum Opfer gefallen.<br />

Die Grundstücke auf den Flst. 120/1 und 119/3 werden von einer großen Eigentümergemeinschaft<br />

als private (Wochenend-)Gärten genutzt, das lange schmale Flst. 119/5 ist mit<br />

einem Einfamilienhaus bebaut.<br />

Dagegen ist auf den Flst. 119/5 und 119/6 (Hans-Steche-Weg 5 und 7) noch alter, Raum<br />

prägender Baumbestand erhalten geblieben. Auf beiden Grundstücken stehen jeweils ein<br />

Einfamilienhaus und einige Nebengebäude.<br />

Ebenfalls zwei Einfamilienhäuser (um 1960) stehen auf den Grundstücken südlich des Hans-<br />

Steche-Weges zwischen Pleißedamm und Ärztehaus.<br />

Westlich an die Grundstücke mit Altbaumbestand schließt ein schmaler Streifen aus etwa<br />

zehn Kleingärten an, der zur Organisation des Kleingartenvereins „Fortschritt“ (Verein nach<br />

Bundeskleingartengesetz) gehört.


Begründung zur Satzung des Seite 58<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Die verbleibenden Grundstücke bis zum Reihenhaus Hans-Steche-Weg 2 - 12 sind mit zwei<br />

Einfamilienhäusern, wohl auch aus den 1960er Jahren, bestanden; dazwischen findet Gartennutzung<br />

statt.<br />

Teilquartiere:<br />

• F.1 Drei EFH mit großen Grundstücken<br />

• F.2 Zwei EFH<br />

• F.3 EFH mit kleinen Grundstücken<br />

• F.4 Gärten, Eigentümergemeinschaft<br />

• F.5 Kleingartenanlage "Fortschritt"<br />

Der Versiegelungsgrad stellt sich für die einzelnen Teilquartiere wie folgt dar:<br />

Teil-<br />

Fläche in davon…<br />

quartier m 2 versiegelt teilversiegelt unversiegelt<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

ergibt eine<br />

Bestands-GRZ<br />

von<br />

F.1 9.700 1.080 1.120 7.440 0,23<br />

F.2 2.020 410 70 1.510 0,24<br />

F.3 1.950 360 170 1.460 0,27<br />

F.4 4.970 810 580 3.540 0,28<br />

F.5 4.950 270 550 4.320 0,2<br />

7.3.3 Analyse der Schutzgüter<br />

7.3.3.1 Schutzgut Boden<br />

Bestand<br />

Der Südraum des Leipziger Landes ist von Grundmoränenbildungen des Saale- und Elsterkomplexes,<br />

überdeckt mit Sandlöß, gekennzeichnet. Der Landschaftsplan weist für das BPL-<br />

Gebiet östlich der Hauptstraße feinsandige Schluffe („Aulehm“) über fluviatilem Kies und<br />

Sand aus der Eburon-Kaltzeit, westlich der Hauptstraße fluviatilen Sand und Kies der Hauptterrasse<br />

der Saale-1-Kaltzeit (Drenthe-Stadium) aus. Bedingt durch die Bebauung und Gartennutzung<br />

ist zuoberst nahezu überall mit mehr oder weniger mächtigen Auffüllungen bzw.<br />

Störungen des Bodengefüges zu rechnen.<br />

Vorbelastungen, Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien<br />

Es sind im Plangebiet keine natürlichen Bodenverhältnisse und keine wertvollen oder schützenswerten<br />

Böden anzutreffen. Die Böden sind anthropogen zumindest beeinflusst (unversiegelte<br />

Flächen), wenn nicht gar vollständig überformt (z. B. versiegelte Flächen, Aufschüttungen,<br />

Abgrabungen).<br />

Altlasten sind nicht vorhanden.<br />

Bewertung<br />

Das Schutzgut Boden wurde im BPL-Gebiet durch Bebauung, Versiegelungen und mehr<br />

oder weniger intensive Gartennutzung nahezu vollständig überprägt (geringe bis sehr geringe<br />

Wertstufe der Speicher- und Reglerfunktion bzw. natürlichen Ertragsfunktion). Verbliebene<br />

unversiegelte Bodenflächen sind als empfindlich gegenüber Erosion bzw. Versiegelung<br />

zu werten.


Begründung zur Satzung des Seite 59<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Die vorliegende B-Planung, die vorrangig den Bestand städtebaulich ordnet und nur punktuell<br />

neue Bauflächen ausweist, wirkt sich nicht erheblich auf das Schutzgut aus.<br />

7.3.3.2 Schutzgut Wasser<br />

Bestand (Anlage BauGB Nr.2 a)<br />

Oberflächenwasser<br />

Das Plangebiet liegt im Einzugsbereich der Pleiße. Oberflächengewässer sind im Planungsbereich<br />

nicht mehr vorhanden.<br />

Grundwasser<br />

Der Grundwasserflurabstand im stationären Zustand mit maximaler Grundwasserneubildungsrate<br />

beträgt im östlichen bis nordöstlichen Teil des Plangebiets weniger als einen Meter<br />

und vergrößert sich nach Westen auf 1 bis 2 Meter (Landschaftsplan). Jenseits einer gedachten<br />

Linie von der Ostumgrenzung des Friedhofes bis zur Gustav-Meisel-Straße 14 und<br />

weiter zur Brunnengasse erreicht dieser Abstand dann mehr als zwei Meter.<br />

Trinkwasserschutzgebiete befinden sich nicht im Planungsgebiet.<br />

Vorbelastungen, Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien<br />

Im Bereich des Bebauungsplanes befinden sich Grundwassermessstellen (GWM) der<br />

LMBV mbH.<br />

Bewertung<br />

Das Schutzgut Grundwasser unterliegt auf Grund der geringen Überdeckung mit Geschiebelehm<br />

einem relativ hohen Beeinträchtigungsrisiko.<br />

Eine Folge der vorhandenen verdichteten und versiegelten Bodenverhältnisse im Plangebiet<br />

ist ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss bei Starkregenereignissen. Sämtliches Regenwasser<br />

aus dem Plangebiet muss auf Grund der Geländeverhältnisse in Richtung Pleiße geleitet<br />

werden.<br />

Der Landschaftsplan weist für das Gebiet unter Nr. 1B/1 die Pleiße als Gewässer 1. Ordnung<br />

und unter Nr. 20D/1/3/5 den Walgraben und Reste der Vorflut in Großstädteln aus.<br />

Vor vorgenanntem Hintergrund ist die -wie auch immer geartete- Herstellung des Walgrabens<br />

als leistungsfähige Vorflut die einzige Möglichkeit zur gesicherten Ableitung des Oberflächenwassers.<br />

Der Maßnahmenträger Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft<br />

(LMBV) hat daher bereits nordöstlich des Schlosses Großstädteln einen Teilabschnitt des alten<br />

Gewässers als Graben reaktiviert.<br />

Eine Alternative zum offenen Graben könnte auch die Ausführung als Tiefendrainage sein,<br />

welche sich anders in die Umgebung einbettet als ein offener Graben.<br />

Eine Terminierung der Umsetzung der Maßnahme im Plangebiet ist nicht bekannt und auch<br />

nicht Gegenstand des BPL. Hierfür ist die Durchführung eines eigenständigen Planfeststellungsverfahrens<br />

erforderlich.<br />

Im vorliegenden BPL wird daher lediglich ein acht Meter breiter Freihaltekorridor zur Wiederherstellung<br />

des Walgrabens gekennzeichnet, um auf die zu einem späteren Zeitpunkt<br />

durchzuführende Planung hinzuweisen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 60<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Die Kennzeichnung im Plan stellt eine funktionsfähige Trassenvariante dar, sie hat jedoch<br />

für das ohnehin erforderliche Planfeststellungsverfahren keinerlei Bindungskraft.<br />

Die Art und Weise der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers im Gebiet sowie die<br />

konkrete Trassierung bleiben dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten.<br />

Die vorliegende B-Planung, die vorrangig den Bestand städtebaulich ordnet und nur punktuell<br />

neue Bauflächen ausweist, wirkt sich nicht erheblich auf das Schutzgut aus.<br />

7.3.3.3 Schutzgut Klima und Luft<br />

Bestand 2<br />

Der Untersuchungsraum liegt im Bereich des subkontinentalen Binnentieflandklimas mit einem<br />

Temperaturjahresmittel von 8,6 – 9,5 °C. Die Jahresmittel der Niederschläge für Borna<br />

betragen 582 mm und für Leipzig 511 mm Normalwert 3 . Die dominierende Windrichtung ist<br />

West, im Winterhalbjahr herrschen südwestliche Winde vor.<br />

Das Plangebiet selbst ist als mehr oder weniger dicht bebaute <strong>Ortslage</strong> mit geringer bis mäßiger<br />

luftklimatischer Belastung einzuschätzen. Das Gelände ist fast eben mit einer geringen<br />

Neigung nach Nordost. Luftaustausch ist in Form einer Kaltluftabflussbahn entlang der Pleiße<br />

an der östlichen BPL-Grenze anzunehmen. Der lufthygienisch belastete Bereich entlang<br />

der Hauptverkehrsstraßen (B 2, A 38) dürfte sich auf Grund der Entfernung zum Plangebiet<br />

nicht beeinträchtigend auswirken (Landschaftsplan).<br />

Eine positive luftklimatische Auswirkung geht bereits von den in der Umgebung neu entstandenen<br />

Seen (Cospudener, Zwenkauer und <strong>Markkleeberg</strong>er See) in 2 bis 5 km Entfernung<br />

zur Plangebietsgrenze aus; dies wird in der Zukunft, wenn sich mit Einwachsen der neu angelegten<br />

Vegetationsflächen und Erreichen der Endwasserspiegelhöhe ein Gleichgewicht<br />

eingestellt hat, noch deutlicher spürbar werden.<br />

Vorbelastungen, Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien<br />

Die Pleißebrücke Cröbernsche Straße mit ihren Auffahrten stellt eine klimarelevante Barriere<br />

dar.<br />

Der Baumbestand nördlich vom Hans-Steche-Weg hat mit seiner Fläche von mehr als einem<br />

Hektar klimatisch-lufthygienische Ausgleichsfunktion als Entstehungsgebiet von Frischluft.<br />

Die dicht bebaute <strong>Ortslage</strong> um die Kreuzung an der Hauptstraße/Neue Harth/Cröbernschen<br />

Straße bildet eine Wärmeinsel (Landschaftsplan).<br />

Das Plangebiet weist keine Immissionsschutzfunktionen oder bioklimatischen Ausgleichsfunktionen<br />

auf. Den Gehölzen des Planungsraumes kommt aufgrund ihrer Filter- und Frischluftwirkung<br />

Bedeutung als ausgleichendes, das Lokalklima stabilisierendes und Luft verbesserndes<br />

Element zu.<br />

Bewertung<br />

Für die Klimafunktion stellt die Nähe zur Gehölz bestandenen Neuen Harth im Westen des<br />

Plangebietes ein wertvolles Potential dar. Ebenso sind die vorhandenen Großbäume im<br />

Plangebiet als klimatisch-lufthygienisch bedeutsam zu betrachten.<br />

2 Landschaftsplan, Entwurf April 1998; siehe auch http://www.wetteronline.de/framesets/klima/klima_diagramme.htm<br />

3 Umweltbericht Freistaat Sachsen, 1998<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 61<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Die bebauten Flächen sind dagegen als geringwertig einzustufen. Nachrangig ist die Funktion<br />

der Wärmeinsel zu sehen.<br />

Die vorliegende B-Planung, die vorrangig den Bestand städtebaulich ordnet und nur punktuell<br />

neue Bauflächen ausweist, wirkt sich nicht erheblich auf das Schutzgut aus.<br />

7.3.3.4 Schutzgut Arten und Biotope<br />

Bestand<br />

Heutige potentielle natürliche Vegetation<br />

Kenntnisse über die natürlichen Vegetationsgesellschaften im Bearbeitungsgebiet sind insofern<br />

von Interesse, als daraus Artenlisten für Bepflanzungen, Bewaldungen oder Einsaaten<br />

abgeleitet werden können. Als potentielle natürliche Vegetation (Vegetationsausbildung ohne<br />

Einflüsse des Menschen) wird für das Plangebiet Zittergrasseggen – Hainbuchen – Stiel-<br />

Eichenwald angegeben (Potentielle Natürliche Vegetation in Sachsen, LfUG 2002).<br />

Biotope<br />

Prägend im BPL-Gebiet sind Siedlungsbereiche der alten <strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>. Im Landschaftsplan<br />

sind sie als Wohnsiedlung kartiert. In den rückwärtigen Bereichen der Wohngrundstücke<br />

westlich der Hauptstraße prägen große Gärten mit (Obst-) Gehölzbestand, großen<br />

Rasenflächen bzw. einer Mischnutzung (Zierpflanzen, Gemüseanbau, Rasennutzung,<br />

Wege, auch Nebenanlagen) das Gebiet. Nur kleine Bereiche im Gebiet sind Grünanlagen<br />

mit Rasen und Ziergehölzbestand. Im Nordosten dominieren Gärten, die mehr oder weniger<br />

intensiv für die Erholung genutzt werden und in denen Rasenflächen mit Zier- und Gemüsebeeten<br />

abwechseln und auch Garagen, Schuppen und Wege integriert sind.<br />

Die Teilfläche der Kleingartenanlage „Fortschritt“ nördlich vom Hans-Steche-Weg wird nach<br />

Bundeskleingartengesetz bewirtschaftet. Im Westen des BPL-Gebiets verläuft die Bahnanlage<br />

(Strecke Leipzig - Hof); der Bahndamm befindet sich bereits außerhalb der Planungsgrenze.<br />

Im Osten grenzt der Pleißedamm mit Ruderalfluren im Uferbereich an, auf dem Damm verläuft<br />

ein Rad- und Wanderweg.<br />

Südlich der Bearbeitungsgrenze liegen die Flächen des ehemaligen Gutes <strong>Gaschwitz</strong> mit<br />

gewerblicher Nutzung bzw. die Flächen des ehemaligen Bahnhofs <strong>Gaschwitz</strong>.<br />

Nördlich grenzen auf der Westseite der Hauptstraße Wohnblocks mit dazwischen liegenden<br />

Rasenflächen, östlich der Hauptstraße der Friedhof <strong>Gaschwitz</strong> an, der über ruderale Flächen<br />

mit Kompostablagerungen zur Wohnsiedlung „Kleine Aue“ (Einfamilienhäuser mit Gärten)<br />

überleitet.<br />

Flora und Vegetation, Fauna<br />

Die Pflanzen- und Tierwelt im Gebiet widerspiegelt die intensiv genutzte Siedlungslandschaft:<br />

Singvögel der Gärten und Siedlungen (z. B. Hausrotschwanz, Singdrossel, Blau- und<br />

Kohlmeise, Amsel, Grünfink, Stieglitz, Mönchsgrasmücke etc.), Kleinsäuger, wie Gelbhalsmaus<br />

und Brandmaus, sowie Steinmarder und Rotfuchs dürften im Gebiet vertreten sein.<br />

Hinzu kommen Haustiere (Hauskatze, Haushund). Die Flora wird von Arten der Gärten und<br />

Siedlungen dominiert (Ziergehölze, Zierstauden, Sommerblumen, Rasengräser der handelsüblichen<br />

Rasensaatmischungen).<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 62<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Eine faunistische bzw. floristische Erfassung hat nicht stattgefunden und ist auch nicht Gegenstand<br />

der vorliegenden Planung. Vorkommen von streng oder besonders geschützten<br />

Tierarten sind nicht bekannt.<br />

Vorbelastungen, Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien<br />

Im Geltungsbereich der vorliegenden Planung befinden sich keine Schutzgebiete oder<br />

Schutzobjekte nach Naturschutzrecht (LSG, NSG, FND, SPA/FFH, pauschal geschützte Biotope).<br />

Übergeordnete Schutzanforderungen auf der Grundlage der FFH-Richtlinie (Anhang I)<br />

bestehen im Untersuchungsraum nicht.<br />

Die nächstgelegenen Schutzgebiete sind<br />

SPA Rückhaltebecken Stöhna; DE 4740-401;<br />

knapp 2 km entfernt; jenseits der Pleiße, A 38 und B 2<br />

SPA Leipziger Auwald; DE-4639-451;<br />

mehr als 2 km in nördliche Richtung; jenseits der Pleiße, B 2 und <strong>Ortslage</strong> Großstädteln<br />

FFH Leipziger Auensystem; DE 4639-301;<br />

mehr als 5 km entfernt; jenseits des Cospudener Sees<br />

und haben keinen räumlich-funktionellen Zusammenhang zum Plangebiet.<br />

Arten des Anhanges II FFH-RL, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen<br />

werden müssen, sind für das Plangebiet nicht bekannt.<br />

Auf Grundstücken aller Besitzformen im Bereich des Gemeindegebietes werden durch die<br />

Baumschutzsatzung 4 (Satzung vom 21. Juni 2000 zum Schutz und zur Pflege des Gehölzbestandes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> -Gehölzschutzsatzung-) Bäume, Hecken, Strauchgruppen<br />

und Fassadenbegrünungen unter Schutz gestellt. Dieser Schutz umfasst im Bestand alle<br />

Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm (Obstbäume ab 50 cm), in<br />

1,00 m Höhe über dem Erdboden gemessen, sowie geschlossene Heckenformationen ab<br />

3 m bzw. 5 m² Fläche bei einer Mindesthöhe von einem Meter.<br />

Bewertung<br />

Es sind innerhalb des BPL-Umgriffs keine nach § 20 c BNatSchG und § 26 SächsNatSchG<br />

pauschal geschützten Biotope enthalten. Die Biotope werden als gering/nachrangig eingeschätzt.<br />

Der Baumbestand nördlich des Hans-Steche-Wegs wird im Landschaftsplan ebenfalls<br />

vergleichsweise geringwertig eingeschätzt. Jedoch kommt allen reifen Gehölzbeständen<br />

im Plangebiet eine besondere Bedeutung auf Grund ihrer Wirkung auf <strong>Stadt</strong>klima, Biodiversität<br />

und Ortsbild zu.<br />

Die vorliegende B-Planung, die vorrangig den Bestand städtebaulich ordnet und nur punktuell<br />

neue Bauflächen ausweist, wirkt sich nicht erheblich auf das Schutzgut aus.<br />

4 Satzung vom 21. Juni 2000 i.d.F. v. 15. November 2000 und 2. Änderungssatzung vom 14. Novem-<br />

ber 2001<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 63<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.3.3.5 Schutzgut Landschaft<br />

Bestand<br />

Die alte <strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong> besitzt mit den zahlreichen vorhandenen baulichen Kulturdenkmalen<br />

(Gustav-Meisel-Straße, Hauptstraße) und dem teilweise vorhandenen alten Baumbestand<br />

in den Privatgrundstücken Landschaftsbildbereiche mit ästhetisch besonderer Bedeutung.<br />

Andere Bereiche der Gemengelage fallen dagegen weniger angenehm auf (Leerstand,<br />

Sanierungsbedarf bis hin zu desolater Bausubstanz, Versiegelungen).<br />

Die Umgebung des Standorts ist von Restseen der ehemaligen Braunkohlentagebaue im<br />

Westen (Cospudener, Zwenkauer See) und im Osten (<strong>Markkleeberg</strong>er, Störmthaler See) gerahmt,<br />

wobei auf die alte <strong>Ortslage</strong> aber vordergründig die vorhandenen Trassen (S-Bahn im<br />

Westen, verlegte Pleiße, B 2) im Osten prägend wirken.<br />

Im Norden grenzt der <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhof, weitere Wohnbebauung und die Wohnsiedlung<br />

„Kleine Aue“ an das BPL-Gebiet. Im Süden ist das ehemalige <strong>Gaschwitz</strong>er Gut mit Resten<br />

der historischen Bebauung und des Gutsparks benachbart, weiter südlich folgt die Querung<br />

der Autobahn A 38.<br />

Vorbelastungen, Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien<br />

Mit der Industrialisierung im 20. Jahrhundert ist das Landschaftsbild der Umgebung stark<br />

überprägt worden. Die <strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong> verlor dabei mehr als zwei Drittel ihrer Fluren und<br />

damit auch die Anbindungen nach Ost und West. Der Ort verblieb auf einem schmalen<br />

Landstreifen, gerahmt von den gebündelten Verkehrs- und Vorfluttrassen, inmitten der Tagebaulandschaft.<br />

Mit diesen Auswirkungen hat der Ort in seinem Selbstverständnis noch immer zu kämpfen.<br />

Bedingt durch die Abwanderung der Einwohner im arbeitsfähigen Alter nach dem Zusammenbruch<br />

der Industrie im Südraum Leipzig und die damit verbundene statistische Überalterung<br />

der <strong>Gaschwitz</strong>er Einwohner weist das Gebiet für <strong>Markkleeberg</strong>er Verhältnisse einen<br />

überdurchschnittlichen Gebäudeleerstand auf, der sich in unterschiedlicher Form auf das<br />

Landschaftsbild beeinträchtigend auswirkt (Sanierungsstau, Verwahrlosung von Grundstücksteilen).<br />

Qualitäts- und Schutzkriterien stellen dagegen der alte Gehölzbestand, die wertvolle historische<br />

Bausubstanz und die noch vorhandenen dörflichen Proportionen der Siedlungsstruktur<br />

dar.<br />

Bewertung<br />

Hochwertig für das Landschaftsbild sind die vorhandenen Gehölzbestände, hier vor allem<br />

die raumprägenden Altbäume und Baummassive, letztere besonders im Bereich Hans-<br />

Steche-Weg 5 und 7, Gustav-Meisel-Straße 3. Auch jenseits der Plangebietsgrenze östlich<br />

der Brunnengasse 1 schließen wertvolle Altbäume an. Ein weiteres wichtiges Potential bilden<br />

die denkmalgeschützte Bausubstanz und die historische Siedlungsstruktur, die beide<br />

zum Selbstverständnis des Ortsteiles <strong>Gaschwitz</strong> beitragen.<br />

Die vorliegende B-Planung, die vorrangig den Bestand städtebaulich ordnet und nur punktuell<br />

neue Bauflächen ausweist, wirkt sich nicht erheblich auf das Schutzgut aus.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 64<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.3.3.6 Schutzgut Mensch<br />

Bestand<br />

Erholung<br />

Erholungsrelevante Nutzungen bestehen im Gebiet in Ansätzen mit der Cröbernschen Straße<br />

als (künftiges) Bindeglied zwischen den „Neuseen“ im Westen und Osten, in der sich bereits<br />

jetzt eine kleine „Kneipenszene“ entwickelt hat, die Ausflüglern Gelegenheit zu Rast<br />

und Erfrischung bietet.<br />

Die Reste des einstigen <strong>Gaschwitz</strong>er Gutsparks wirken am Südostrand (südlich Pleißebrücke)<br />

in das BPL-Gebiet hinein.<br />

Für die wohnungsnahe Erholung stehen im Gebiet eine sehr kleine Grünanlage mit Sitzbänken<br />

an der Ecke Cröbernsche/Hauptstraße sowie die Freifläche am Reihenhaus Hans-<br />

Steche-Weg zur Verfügung. Ergänzt werden diese durch die gestaltete Fläche an der Alten<br />

Überfahrt.<br />

Über den Rad- und Wanderweg entlang der Pleiße (Leipzig – <strong>Markkleeberg</strong> – Böhlen – Altenburg)<br />

ist die alte <strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong> für Radfahrer hervorragend an Leipzig angebunden<br />

(Fahrdauer mit dem Rad ca. 35 bis 45 Minuten bis zum Leipziger <strong>Stadt</strong>zentrum). Mit dem<br />

S-Bahn-Haltepunkt erreicht man (nach Fertigstellung des City-Tunnels) in 15 Minuten den<br />

Hauptbahnhof in Leipzig.<br />

Verkehr<br />

Es bestehen ÖPNV-Anbindungen nach Leipzig-Connewitz und Zwenkau über die Buslinien<br />

107 und 108 des MDV, nach Leipzig und Borna über die S-Bahn-Linie S2 sowie nach Geithain/Altenburg<br />

und Plauen/Hof.<br />

Der nächstgelegene Bahnhof ist der S-Bahn-Haltepunkt <strong>Gaschwitz</strong> in der Hauptstraße unmittelbar<br />

südlich der BPL-Grenze. Bushaltestellen befinden sich auf der Hauptstraße in Höhe<br />

des ehemaligen Bahnhofs.<br />

Die Hauptstraße ist die historische Straßenverbindung nach Leipzig bzw. Böhlen und dient<br />

als Haupterschließung des BPL-Gebiets. Sie hat den Status einer Staatsstraße (Nr. 72).<br />

Die Neue Harth erschließt das Wohngebiet westlich der S-Bahn-Brücke und hat damit den<br />

Charakter einer Sammelstraße. Für Fußgänger und Radfahrer führt sie weiter zur neuen<br />

Seenlandschaft um den Zwenkauer/Cospudener See.<br />

Die Cröbernsche Straße war einst die Verbindungsstraße nach Osten und wurde mit der<br />

Bergbautätigkeit in den 1960er Jahren gekappt. Damit ist sie nunmehr ebenso wie die übrigen<br />

Straßen im Gebiet (Hans-Steche-Weg, Gustav-Meisel-Straße, Brunnengasse) eine reine<br />

Anliegerstraße.<br />

Anbindungen für den Fernverkehr zur B 2/95 und B 186 bestehen nördlich des Gebiets über<br />

die Seenallee und südlich über die Auffahrt Probstdeuben, jeweils in knapp 3 km Entfernung.<br />

Von dort gelangt man auf die A 38 in Richtung Dresden oder Göttingen. Die A 38 führt<br />

in Damm- bzw. Brückenlage gut 100 m südlich des BPL-Gebiets vorbei; die B 2 verläuft parallel<br />

zur östlichen BPL-Grenze in ebenfalls reichlich 100 m Entfernung.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 65<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Vorbelastungen, Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien<br />

Erholung<br />

Die Anbindung des BPL-Gebiets an die angrenzenden Naherholungsgebiete des Leipziger<br />

Neuseenlandes ist nach Westen hin zum Cospudener und Zwenkauer See über die Cröbernsche<br />

Straße und Neue Harth sehr gut gegeben („7-Seen-Wanderweg“ mit Anschlüssen<br />

an lokale Wanderwege wie die „<strong>Gaschwitz</strong>er Linie“, den „Harthbogen“ und den „Prödeler<br />

Weg“). Nach Osten zum <strong>Markkleeberg</strong>er See hin bricht diese Verbindung nach der Pleißebrücke<br />

Cröbernsche Straße ab. Der Zeitpunkt des versprochenen Ersatzbaus (Überwindung<br />

der B 2), der als Rad- und Wanderweg sowie auch Reitweg vom <strong>Markkleeberg</strong>er See<br />

zur Neuen Harth im Landschaftsplan festgeschrieben ist, steht noch nicht fest.<br />

Die Anbindung nach Nord (Leipzig) und Süd (Böhlen) ist über den Pleißeradweg gegeben.<br />

Der alte Ortskern weist ein gutes touristisches Potential auf (Ansätze für Gastronomie und<br />

Kultur, größere Freiflächen südlich des Plangebiets, Wegverbindungen in alle Richtungen<br />

vorhanden bzw. vorgesehen und damit kurze Wege zu den neuen Erholungsgebieten im<br />

Südraum Leipzig).<br />

Im Gebiet selbst sind die vorhandenen kleinen Grünflächen nur eingeschränkt nutzbar (Beeinträchtigung<br />

durch Verkehrslärm; Missstände in der Ausstattung). Für Kinder und Jugendliche<br />

fehlen Spielmöglichkeiten innerhalb des BPL-Gebiets gänzlich.<br />

Verkehr<br />

Durch die bestehenden Straßentrassen (B 2 und B 95 östlich und A 38 südlich des Plangebiets)<br />

ergibt sich eine hohe Belastung durch Verkehrslärm (siehe Abb. 15). Im Schallimmissionsplan,<br />

der zum FNP erarbeitet wurde, werden für die Tag-Zeiten 55 - 60 dB (A), entlang<br />

der Hauptstraße und ganz im Südosten des Gebiets 60 - 65 dB (A) angegeben. Im Nachtzeitraum<br />

reduzieren sich diese Werte auf 50 - 55 dB (A), lediglich kleine Bereiche im Südosten<br />

am ehemaligen Gemeindeamt und am Südostende der Brunnengasse erreichen noch<br />

Werte um 55 - 60 dB (A).<br />

An der B 2 sowie der A 38 wurden im Zuge des Aus- bzw. Neubaus Lärmschutzwände gesetzt,<br />

wobei im Kreuzungsbereich beider Haupttrassen auf Grund des Abstandes zur<br />

schutzwürdigen Bebauung und des vorhandenen Gehölzes auf den aktiven Lärmschutz verzichtet<br />

wurde.<br />

Außerdem stellen die bestehenden Lüfter südlich der Brückenauffahrt Cröbernsche Straße<br />

eine Lärmbelästigung für die angrenzenden Nutzungen dar.<br />

Bewertung<br />

Erholung<br />

Die entstehende Erholungslandschaft des Südraums Leipzig („Neuseenland“) stellt mit ihrer<br />

rekreativen Funktion ein wichtiges Potenzial für das Schutzgut Mensch dar, das sich positiv<br />

auf die Entwicklung von <strong>Gaschwitz</strong> als Wohnstandort, vor allem für junge Familien, auswirken<br />

wird bzw. sich schon auswirkt.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 66<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Wichtige Voraussetzung für die Aufwertung des Wohnstandorts ist dabei die Beseitigung der<br />

festgestellten Missstände, allen voran die Herstellung der Rad-/Fußweg-Verbindung nach<br />

Osten zum <strong>Markkleeberg</strong>er See sowie die Aufwertung der Grünanlagen und Ergänzung von<br />

Spielmöglichkeiten im Gebiet.<br />

Verkehr<br />

Die vorhandenen Verkehrslärmpegel übersteigen im Allgemeinen nicht die nach 16.<br />

BImSchV für Kern-, Dorf-, Misch- und Gewerbegebiete zulässigen Werte. Für die bestehenden<br />

Nutzungen sind daher keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.<br />

Abbildung 20: Auszug aus dem Schallimmissionsplan; Quelle: MFPA Leipzig GmbH, Bereich Schallschutz,<br />

05/2006<br />

Tabelle: Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung)<br />

Nutzung dB (A) tags nachts<br />

Krankenhäuser, Schulen, Altersheime, Kurheime 57 47<br />

Reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 59 49<br />

Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 54<br />

Gewerbegebiete 69 59<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 67<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Für den vorliegenden BPL ist kein Schallgutachten vorgesehen, da der BPL keine Festsetzung<br />

von Nutzungsarten nach BauNVO treffen soll.<br />

Um die vorhandenen Lärmeinwirkungen aus dem Kreuzungsbereich B 2/A 38 zu reduzieren,<br />

sollte im Zuge des Ausbaus zur A72 Leipzig - Chemnitz unbedingt die Schließung der<br />

Lücke in der Lärmschutzwand am Kreuz Leipzig-Süd erfolgen.<br />

Die Lüftungselemente an der Cröbernschen Straße sollten technisch geändert werden, so<br />

dass keine Lärmbelästigung mehr von ihnen ausgeht.<br />

Die vorliegende B-Planung hat keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut.<br />

7.3.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Bestand<br />

Kultur- und Sachgüter sind im BPL-Gebiet mit den Kulturdenkmalen lt. Denkmalschutzliste<br />

(Landesamt für Denkmalpflege: Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen; Stand 09.09.2009;<br />

Anhang III) vorhanden. Sie sind im Bestandsplan dargestellt und befinden sich vor allem im<br />

alten Ortskern und entlang der Hauptstraße.<br />

Die ehemalige „Centralhalle“ („Konzert- und Balletablissements Central-Halle“, gebaut 1880,<br />

Saalanbau um 1900) wird nicht mehr in der Denkmalschutzliste geführt. Der Baukörper ist in<br />

seinen Außenmauern noch erhalten, das Dach wurde jedoch wegen Einsturzgefahr abgetragen.<br />

Das Objekt bzw. dessen Umfeld wird derzeit vom Besitzer als Freisitz-Gastronomie betrieben.<br />

Der in der Denkmalliste aufgeführte Apelstein Nr. 04 (V; Neuanfertigung 1953), ehemals mit<br />

Interimsstandort in Ecklage Cröbernsche Straße/Hauptstraße auf dem Flurstück 4/1, hat<br />

seinen aktuellen Standort am Rundweg um den <strong>Markkleeberg</strong>er See, bei der Crostewitzer<br />

Höhe; das Original steht im Museum Torhaus <strong>Markkleeberg</strong> 5 .<br />

Registrierte Bodendenkmale befinden sich nicht im Plangebiet.<br />

Vorbelastungen, Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien<br />

Denkmalschutz nach Denkmalschutzgesetz besteht für die genannten Objekte. Einige von<br />

ihnen stehen leer (Gustav-Meisel-Straße 10 und 12, Hauptstraße 295, Cröbernsche Straße<br />

6) bzw. weisen fast alle Mängel in der Bausubstanz auf.<br />

Trotz ihres Zustandes wirkt die ehemalige „Centralhalle“ mit ihrer Vergangenheit Identität<br />

stiftend für die historische <strong>Gaschwitz</strong>er <strong>Ortslage</strong>, zumal deren Wiederbelebung geplant ist.<br />

Wertvoll für das historische Ortsbild ist das in Sanierung befindliche Fachwerkhaus Brunnengasse<br />

1.<br />

Im alten Ortskern ist prinzipiell mit dem Vorhandensein ur- und frühgeschichtlicher Funde,<br />

z. B. aus der Zeit der Band- und Schnurkeramik, zu rechnen.<br />

Bewertung<br />

Die denkmalgeschützten Gebäude und Einfriedungen sind im Sinne einer Erhaltung und<br />

Entwicklung des Ortsbildes unbedingt zu erhalten. Dies gilt auch für das Umfeld der<br />

„Centralhalle“, auch wenn hier der Denkmalschutz „per se“ erloschen ist.<br />

5 Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Apelstein bzw. M. Geisler, 2008, siehe<br />

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Apelstein-04.jpg&filetimestamp=20080902132803<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 68<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Nicht mehr zu erhalten ist voraussichtlich das dörfliche Wohnhaus in der Gustav-Meisel-<br />

Straße 10, da hier der Verfall schon weit fortgeschritten ist und auf Grund der vorhandenen<br />

Raumhöhen eine sinnvolle Nachnutzung als Wohnhaus aussichtslos erscheint.<br />

Der alte Ortskern im Bereich Gustav-Meisel-, Haupt- und Cröbernsche Straße sowie das<br />

Umfeld des <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhofes werden als hochwertiger archäologischer Relevanzbereich<br />

(Dorfkern) bewertet, hier ist entsprechend archäologischer Denkmalschutz zu beachten:<br />

Nach §14 SächsDSchG bedarf es innerhalb der archäologischen Relevanzbereiche bei<br />

Bodeneingriffen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises<br />

Leipzig.<br />

Die vorliegende B-Planung wirkt sich nicht erheblich auf das Schutzgut aus.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 69<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.4 Grünordnung<br />

7.4.1 Grünkonzept<br />

Grünordnerische Ziele sind insbesondere<br />

die Aufwertung des Landschaftsbildes durch die Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen<br />

Potentiale im Gebiet – vorrangig des Altbaumbestandes und dessen Ergänzung –<br />

sowie der<br />

Herausarbeitung der „grünen Achse“ Cröbernsche Straße mit den Schwerpunkten<br />

o um die ehemalige Centralhalle und den<br />

o Kreuzungsbereich mit der Hauptstraße/Alte Überfahrt/Neue Harth.<br />

Gestalterische und ökologische Aufwertung der Bebauung in der Hauptstraße (Vorgärten)<br />

bessere Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsräume Hans-Steche-Weg und Gustav-<br />

Meisel-Straße<br />

Neuordnung der rückwärtigen Bereiche der Gründerzeitbebauung Hauptstraße (Entkernung,<br />

Entsiegelungen)<br />

Neuordnung der Freianlage Hans-Steche-Weg, Aufwertung für eine „Mehrgenerationen-<br />

Nutzung“ durch Bewohner des Gebiets<br />

Erhalt und Ergänzung des vorhandenen Altbaumbestands<br />

Erhalt und Ergänzungen der vorhandene Gartennutzungen<br />

Wiederherstellung des Walgrabens (Freihalten von Bebauung)<br />

Die im Grünordnungsplan vorgeschlagenen und aus den städtebaulichen und ökologischen<br />

Vorgaben resultierenden Festsetzungen werden, soweit sie rechtlich festsetzbar und geeignet<br />

sind, in den Bebauungsplan übernommen und damit rechtsverbindlich. Grundlegende<br />

Zielstellung ist es, eine bauliche Nutzung weitestgehend verträglich in die vorhandene Situation<br />

einzupassen (städtebauliche und gestalterische Aspekte) und durch Maßnahmen die<br />

Wirkungen auf den Naturhaushalt zu begrenzen (ökologische Aspekte).<br />

7.4.2 Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen gemäß § 9 BauGB<br />

Die aus den städtebaulichen und ökologischen Vorgaben resultierenden und im vorliegenden<br />

Kapitel vorgeschlagenen Festsetzungen werden, soweit sie rechtlich festsetzbar und<br />

geeignet sind, Bestandteil des Bebauungsplanes und damit rechtsverbindlich. Grundlegende<br />

Zielstellung ist es, die bauliche Nutzung weitestgehend verträglich in die vorhandene Situation<br />

einzupassen (städtebauliche und gestalterische Aspekte) und durch Maßnahmen die<br />

Wirkungen auf den Naturhaushalt zu begrenzen (ökologische Aspekte). Dies umfasst die<br />

Festsetzungen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie<br />

zu Anpflanzungen direkt auf den Baugrundstücken.<br />

Die Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen und deren Effizienzkontrolle sind zu dokumentieren.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 70<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.4.2.1 Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft gemäß § 9 (1) 20 BauGB<br />

Besondere Flächen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

werden nicht ausgewiesen, da weder bestehende Schutzgebiete oder landschaftspflegerisch<br />

bedeutende Flächen noch Flächen für einen ökologischen Ausgleich zu sichern sind.<br />

7.4.2.2 Sonstige Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft gemäß § 9 (1) 20 BauGB<br />

Sonstige Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

werden durch die Festsetzung des Umgangs mit auf den Baugrundstücken anfallenden Niederschlagswasser<br />

sowie die Festsetzung zur Verwendung insektenfreundlicher Lampen ergriffen.<br />

7.4.2.3 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen gemäß § 9 (1) 25a BauGB<br />

Anpflanzungen dienen vielfältigen städtebaulichen und ökologischen Zielsetzungen. Aus<br />

städtebaulicher Sicht steht die Gliederung, Gestaltung und Durchgrünung und die damit verbundene<br />

verbesserte Aufenthaltsqualität im Vordergrund. Ökologisch gesehen setzen Bepflanzungen<br />

Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Siedlungsbereich um.<br />

Gehölze bieten je nach Habitus, Alter und Entwicklungszustand Lebensraum für andere<br />

Pflanzen und Tiere. Sie sind wichtiger und oft einziger Bestandteil innerörtlicher Grünraumvernetzung.<br />

In der Vegetationsperiode schützen sie vor übermäßiger Einstrahlung und Wind<br />

und mildern Temperaturextreme in Bodennähe, binden Luftschadstoffe und beeinflussen die<br />

Verdunstung (mikroklimatische Funktion).<br />

Standortgerechte Artwahl ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Vitalität, Widerstandsfähigkeit<br />

und Langlebigkeit einer Bepflanzung. Die Verwendung von gebietsheimischen<br />

Pflanzen hilft, Genressourcen zu erhalten, und bietet oft eine bessere Voraussetzung<br />

für die Ansiedlung von Flora und Fauna.<br />

Die vorgeschlagenen Festsetzungen sind in der Satzungsfassung angenommen und werden<br />

in Kapitel 11.8 benannt.<br />

7.4.2.4 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

gemäß § 9 (1) 25b BauGB<br />

Alter Gehölzbestand aus Laubbäumen und -sträuchern sowie Großbäume, Hecken und Klettergehölze<br />

dienen aus städtebaulicher Sicht der Gliederung, Gestaltung und Durchgrünung<br />

und damit einer hohen Aufenthaltsqualität. Ökologisch gesehen bieten solche Gehölzbestände<br />

wertvollen Lebensraum für andere Pflanzen und Tiere. Sie sind ein bedeutender Bestandteil<br />

innerörtlicher Grünraumvernetzung und erfüllen wichtige mikroklimatische Funktionen,<br />

indem sie in der Vegetationsperiode vor übermäßiger Einstrahlung und Wind schützen<br />

und Temperaturextreme in Bodennähe mildern, Luftschadstoffe binden und die Verdunstung<br />

günstig beeinflussen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 71<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Per Gehölzschutzsatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> 6 sind solche Gehölzbestände geschützt<br />

(§ 2), wenn sie aus Laubbaumarten, (einschließlich Esskastanie, Walnuss und Zierkirsche)<br />

oder als Allee aus Obstgehölzen einen Stammumfang von über 30 cm haben; bei Stand in<br />

einer Gruppe von mindestens 5 Gehölzen bei Abstand zwischen den Gehölzen von nicht<br />

mehr als 1 m, ist jedes Gehölz der Gruppe bei einem Mindeststammumfang von 20 cm geschützt.<br />

Nadelbäume, Wildobst und hochstämmige Obstarten sind mit einem Stammumfang von<br />

über 50 cm geschützt 7 , alle Großsträucher ab mehr als 2,50 m Höhe, alle Rank- und Klettergehölze<br />

höher als 4,00 m sowie alle Hecken 8 über 1,00 m Höhe und 5,00 m Länge.<br />

Alle Gehölze, die aufgrund von Festsetzungen von Bebauungsplänen oder Planfeststellungsverfahren<br />

zu erhalten sind, genießen ebenfalls den Schutz durch diese Satzung. Art<br />

und Umfang der zu schützenden Gehölzbestände sind im Text des Bebauungsplanes oder<br />

im planfestgestellten Fachplan festzusetzen. Weiterhin schützt die Satzung alle Gehölze, die<br />

unter einem Stammumfang von 30 cm oder 20 cm bzw. 50 cm liegen, wenn diese aus landschaftspflegerischen,<br />

ortsgestalterischen oder forstwirtschaftlichen Gründen oder im Rahmen<br />

von Ersatzpflanzungen im Sinne von § 8 (1) oder § 9 der Satzung gepflanzt worden<br />

sind.<br />

Die Gehölzschutzsatzung dehnt ihren Schutz auch auf den unterirdischen Wurzelbereich der<br />

geschützten Gehölze aus: je nach Wuchsform der geschützten Gehölze sind folgende Wurzelbereiche<br />

geschützt: bei kugel- bis eiförmiger Krone der Wurzelbereich unterhalb der<br />

Baumkrone, zuzüglich 1,5 m, bei säulen- bzw. schlank kegelförmiger Krone der Wurzelbereich<br />

unterhalb der Baumkronen zuzüglich 5 m nach allen Seiten, bei Sträuchern der Wurzelbereich<br />

unterhalb der Strauchkronen, mindestens aber in einem Umkreis von einem Meter<br />

um den Mittelpunkt des Strauches herum, bei Hecken der Wurzelbereich unterhalb der<br />

heckenbildenden Strauch- oder Baumkronen, zuzüglich 1,5 m.<br />

Keine Anwendung findet die Satzung auf Obstbäume 9 , Gehölze, die in einem Kleingarten<br />

(Parzelle) einer Kleingartenanlage 10 stehen, Straßenbegleitgrün an Bundes-, Staats- oder<br />

Kreisstraßen sind oder als solche unter Schutzvorschriften anderer Gesetze stehen, z. B. bei<br />

Obstbäumen auf Streuobstwiesen, Natur- und Denkmalschutzobjekten.<br />

Festgesetzt werden im vorliegenden Plan nur Gehölzbestände, die in ihrer Komplexität wertvoll<br />

sind (Kronenmassive, Wirkung auf das Ortsbild und <strong>Stadt</strong>klima, z. B. der Bestand im<br />

Flst. 56) sowie Gehölzformationen und Einzelbäume, die städtebauliche Wirkung entfalten.<br />

6<br />

Satzung vom 21. Juni 2000 zum Schutz und zur Pflege des Gehölzbestandes der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> -<br />

Gehölzschutzsatzung- in der Fassung vom 15. November 2000 und 2. Änderungssatzung vom 14. November 2001 zur Satzung<br />

zum Schutz und zur Pflege des Gehölzbestandes der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> -Gehölzschutzsatzung- vom 21. Juni 2000<br />

i.d.F. vom 15. November 2000<br />

7<br />

Stammumfang in 1,30 m Höhe gemessen, bzw. unmittelbar unter dem Kronenansatz; bei mehrstämmigen Gehölzen entscheidet<br />

die Summe aller Einzelstammumfänge<br />

8<br />

„Hecke“ im Sinne dieser Satzung sind mehr als zwei Gehölze, die durch ihr dichtes Zusammenstehen eine geschlossene<br />

Front bilden und damit eine Länge von mehr als 3 m einnehmen<br />

9<br />

…soweit mit diesen Bäumen der Zweck des Ernteertrages zukünftig verbunden ist. Das ist dann der Fall, wenn die Ernte<br />

dieses oder eines Nachfolgerobstbaumes zukünftig beabsichtigt ist und der Baum in den letzten 5 Jahren regelmäßig bewirtschaftet<br />

wurde (Pflegeschnitt, Ernte); jedoch nicht, wenn ein Eingriff am Baum wegen einer Baumaßnahme (Errichtung,<br />

Änderung, Sanierung oder Abbruch von baulichen Anlagen i. S. der Sächsischen Bauordnung) erfolgt. Ausnahme: Schalenobstbäume<br />

(z.B. Walnuss, Esskastanie)<br />

10<br />

Diese obliegen der Entscheidung des jeweiligen Vorstandes.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 72<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Sie werden in der folgenden Tabelle aufgeführt.<br />

Bestand Flst. Straße, Nr. 11 Begründung<br />

Laubmischbestand<br />

aus heimischen<br />

Baumarten<br />

Laubmischbestand<br />

heimische Baum-<br />

und Straucharten<br />

Laubholzhecke, geschnitten<br />

Laubmischbestand<br />

aus heimischen<br />

Baumarten<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

119/5 und 119/6 HSW 5 und 7<br />

120/1 HSW Privatgärten<br />

157/36, 157/37,<br />

157/38<br />

HS GF 1<br />

56 GM 3<br />

Baumart Stück Flst. StrNr. Begründung<br />

Rosskastanie 1 1/7 BG 4<br />

Platane 1 57a<br />

CS<br />

Centralhalle<br />

Linde 1 21 CS FFW<br />

Rosskastanie 2 56 GM 3<br />

Spitz-Ahorn 1 56 GM 3<br />

Platane 1 56 GM 3<br />

Linde 1 56 GM 3<br />

Berg-Ahorn 1 54/3 GM 5<br />

Rosskastanie 1 53/2 GM 9<br />

Rosskastanie 2 157/5 GM Brücke<br />

Sommer-Linde 1 116/7 HS 279<br />

Berg-Ahorn 1 5 HS 303<br />

Linde 2 79 HS 304<br />

Ökologisch wertvoller Altbaumbestand,<br />

Kronenschluss, ortsbildprägend; vermutlich<br />

Überrest des Gutsparks<br />

Ökologisch wertvoller Bestand aus<br />

Laubbäumen und -sträuchern<br />

Städtebaulich wirksamer Abschluss der<br />

Grünanlage (Festsetzung F1)<br />

Ökologisch wertvoller Altbaumbestand,<br />

Kronenschluss, ortsbildprägend; Bestandteil<br />

Ensemble Villengrundstück<br />

Ortsbildwirksam als Blickfang Brunnengasse vom<br />

GFL 4 und von der Cröbernschen Straße aus<br />

großkronig, wirkt ortsbildprägend; von Pleißebrücke<br />

aus als Landmarke wirksam<br />

Jungbaum, regelmäßiger Wuchs und gute Vitalität,<br />

Auftakt am GFL 3 zum „Neuen Herrenhaus“<br />

als Straßenbaum in Gustav-Meisel-Straße wirksam<br />

als Straßenbaum in Gustav-Meisel-Straße wirksam<br />

als Straßenbaum in Gustav-Meisel-Straße wirksam;<br />

Blickfang von der Neuen Straße nach Nor-<br />

den<br />

Ortsbildwirksam als Blickfang vom Hans-Steche-<br />

Weg; vitaler als der unmittelbar benachbarte<br />

Berg-Ahorn<br />

Straßenbaum an Gustav-Meisel-Straße, sehr<br />

ortsbildwirksam<br />

Ortsbildwirksam als Blickfang von Brücke zur<br />

Gustav-Meisel-Straße<br />

Ortsbildwirksam als Blickfang von Cröbernscher<br />

Straße sowie Gustav-Meisel-Straße<br />

als Straßenbaum in Hauptstraße wirksam; Bestandteil<br />

der Baumreihe an der Grünfläche Fest-<br />

setzung 1<br />

als Straßenbaum in Hauptstraße wirksam; Torsituation<br />

für Einfahrt in Grundstück Hauptstraße<br />

304<br />

als Straßenbäume in Hauptstraße wirksam; Torsituation<br />

für Einfahrt in Grundstück Hauptstraße<br />

304<br />

11 HS = Hauptstraße, HSW = Hans-Steche-Weg, GM = Gustav-Meisel-Straße, CS = Cröbernsche Straße, NS = Neue Straße,<br />

BG = Brunnengasse, NH = Neue Harth


Begründung zur Satzung des Seite 73<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Baumart Stück Flst. StrNr. Begründung<br />

Rosskastanie 2 4/2 HS 305<br />

Sommer-Linde 1 116/5 HS GF1<br />

Sommer-Linde 1 116/5 HS GF1<br />

Sommer-Linde 1 116/6 HS GF1<br />

Sommer-Linde 5 116/6 HS GF1<br />

Sommer-Linde 1 116/8 HS GF1<br />

Rosskastanie 1 119/4 HSW 5<br />

Blut-Buche 1 54/2 HSW 7<br />

Rosskastanie 1 62a NS 2<br />

Spitz-Ahorn<br />

Berg-Ahorn<br />

2<br />

1<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

CS Brücke<br />

Ortsbildwirksam als optische Begrenzung der<br />

Grünanlage auf Flst. 4/1<br />

als Straßenbaum in Hauptstraße wirksam; Bestandteil<br />

der Baumreihe an der Grünfläche Fest-<br />

setzung 1<br />

als Straßenbaum in Hauptstraße wirksam; Bestandteil<br />

des Lindenquadrats der Grünfläche<br />

Festsetzung 1<br />

als Straßenbaum in Hauptstraße wirksam; Bestandteil<br />

der Baumreihe an der Grünfläche Fest-<br />

setzung 1<br />

als Straßenbaum in Hauptstraße wirksam; Bestandteil<br />

des Lindenquadrats der Grünfläche<br />

Festsetzung 1<br />

als Straßenbaum in Hauptstraße wirksam; Bestandteil<br />

der Baumreihe an der Grünfläche Fest-<br />

setzung 1<br />

Straßenbaum; Blickfang vom Hans-Steche-Weg<br />

und vom Stichweg Hans-Steche-Weg – Gustav-<br />

Meisel-Straße<br />

markanter großkroniger Baum, wirksam für Ortsbild<br />

vom Stichweg Hans-Steche-Weg – Gustav-<br />

Meisel-Straße<br />

markanter großkroniger Baum, wirksam für Ortsbild<br />

in der Neuen Straße und „Hausbaum“ an der<br />

KiTa<br />

Ortsbildwirksam als optische Begleitung der Brückenauffahrt


Begründung zur Satzung des Seite 74<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

8 Ergebnisse der Beteiligungen<br />

8.1 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf<br />

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde unter Anwendung<br />

des § 13a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB abgesehen, da sich der<br />

Bebauungsplan nach § 34 BauGB aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung<br />

ableitet.<br />

8.2 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TöB) nach<br />

§ 4 Abs. 1 BauGB wurde unter Anwendung des § 13a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 13<br />

Abs. 2 BauGB abgesehen, da sich der Bebauungsplan nach § 34 BauGB aus der vorhandenen<br />

Eigenart der näheren Umgebung ableitet.<br />

8.3 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

und der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB<br />

Mit dem Beschluss der Ratsversammlung zur Aufstellung sowie Billigung und Auslegung des<br />

Bebauungsplans am 19.01.2011 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger<br />

öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit in die Wege geleitet.<br />

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden anschließend gemäß § 4<br />

Abs. 2 BauGB mit Anschreiben vom 31.01.2011 beteiligt. Dabei wurde um Rückantwort bis<br />

11.03.2011 gebeten.<br />

Die ortsübliche Öffentliche Ankündigung der Auslegung wurde durch Veröffentlichung in den<br />

<strong>Markkleeberg</strong>er <strong>Stadt</strong>nachrichten Nr. 02 vom Februar 2011 (Ausgabetag 31.01.2011) vollzogen.<br />

Die Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom<br />

10.02.2011-11.03.2011 statt.<br />

Nahezu zeitgleich, vom 07.02.2011-14.03.2011 fand die „Digitale Auslegung“ des Entwurfs<br />

unter www.markkleeberg.de statt.<br />

Die Auswertung des Beteiligungsverfahrens und Abwägung, sowie die sich daran anschließende<br />

Einarbeitung in den Entwurf und die Erstellung der Genehmigungsplanung des BPL<br />

wurden dann bis zum 20.07.2011 vollzogen.<br />

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss wurde dann vom <strong>Stadt</strong>rat am 20.07.2011 gefasst<br />

(Vorlagen: 154/2011 und 155/2011).<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 75<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

9 Städtebauliches Konzept<br />

Mit dem Städtebaulichen Konzept soll auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine<br />

Konkretisierung der Entwicklungsziele aus dem FNP der <strong>Stadt</strong> für das Plangebiet erfolgen.<br />

9.1 Gliederung des Gebietes<br />

Das Plangebiet ist hinsichtlich der Nutzungsart in Baugebiete, Flächen für den Gemeinbedarf,<br />

öffentliche Straßenverkehrsflächen, öffentliche und private Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmung sowie in öffentliche und private Grünflächen gegliedert.<br />

9.2 Bebauungs- und Nutzungskonzept<br />

Hauptziele des Bebauungsplanes sind:<br />

die Beseitigung städtebaulicher Missstände<br />

die maßvolle Ausweisung von Baufeldern (zur Ansiedlung von Familien)<br />

die Qualifizierung des Verkehrssystems<br />

die Sicherung und die Weiterentwicklung gebietsprägender Grünflächen<br />

In diesem Sinne werden Baugebiete, deren Maß, öffentliche und private Verkehrsflächen,<br />

Grünflächen usw. festgesetzt und damit ein Mindestmaß an städtebaulicher Ordnung im Bestand<br />

gesichert.<br />

Die bauliche Nutzung im Plangebiet wird in Abgrenzung zu anderen Nutzungen im Sinne eines<br />

einfachen Bebauungsplanes als „Baugebiet“ festgesetzt, es erfolgt keine weitere Ausdifferenzierung.<br />

Die städtebauliche Struktur wird über die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen,<br />

d. h. mittels Baugrenzen und Baulinien, umgesetzt.<br />

Die Festsetzung von Baulinien beschränkt sich auf Bereiche, denen eine besondere städtebauliche<br />

Bedeutung zukommt, welche also maßgeblich den Charakter des Gebietes prägen.<br />

Dies ist bei der Gründerzeitbebauung entlang der Hauptstraße ebenso der Fall wie bei dem<br />

alten Dorfkern zwischen Gustav-Meisel-Straße und Cröbernsche Straße/Brunnengasse sowie<br />

dem Wohnensemble Hans-Steche-Weg.<br />

Um die Entwicklungsmöglichkeiten infolge dieser restriktiven Festsetzung nicht übermäßig<br />

einzuschränken, werden bei den oben genannten Gebäuden - je nach städtebaulichem Erfordernis<br />

- überwiegend nur die straßenseitigen Gebäudekanten durch Baulinien festgesetzt.<br />

Im Plangebiet wird keine Grundflächenzahl (GRZ) festgesetzt, der zulässige Versiegelungsgrad<br />

wird daher grundstücksbezogen gemäß § 34 BauGB aus der Eigenart der näheren<br />

Umgebung im Rahmen des jeweiligen Bauantragsverfahrens durch die <strong>Stadt</strong> ermittelt.<br />

Eine ggf. später vorzunehmende Öffnung des Walgrabens, eines Gewässers II. Ordnung,<br />

wird mit den Festsetzungen des B-Plans nicht behindert.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 76<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Der Bebauungsplan bietet Möglichkeiten für eine maßvoll verdichtende Bebauung an.<br />

Mit der Ausweisung von 13 neuen Baufeldern für Einzel- und Doppelhäuser - unter Umständen<br />

auch für kleinere Mehrfamilienhäuser - (östlich der Hauptstraße) sowie der bereichsweisen<br />

Nachverdichtung in 2. Reihe (westlich der Hauptstraße) werden Angebote für die Ansiedlung<br />

neuer Einwohner geschaffen.<br />

Die gründerzeitlichen Mietshäuser in der Hauptstraße stehen überwiegend leer und weisen<br />

einen hohen Sanierungsrückstau auf, zudem verfügen sie über keine nennenswerten Grünflächen<br />

im rückwärtigen Bereich. Im Falle von Umbau, Sanierung oder Neubau sollten hier<br />

unbedingt Rückbau und Entsiegelung in den Hofbereichen vorgenommen werden. In Verbindung<br />

mit einer gemeinsamen Hofgestaltung lassen sich so vor allem junge Familien gewinnen,<br />

welche den hohen Wohnungsleerstand reduzieren können und auch der Überalterung<br />

des Ortsteils entgegenwirken.<br />

Durch derartige konzentrierte Entsiegelungs- und Aufwertungsmaßnahmen könnten die Zeilen<br />

Hauptstraße 289 bis 297 und 299 bis 303 deutlich attraktiver gestaltet werden, infolgedessen<br />

wären 25 – derzeit leer stehende Wohneinheiten – wieder vermarktbar. Zielgruppe<br />

der Maßnahmen sollten unbedingt Familien sein, um die fortschreitende Überalterung des<br />

Ortsteils abzumildern.<br />

Von den weiteren 13 Wohngebäuden (Stand 14.08.2009), welche kompletten Leerstand<br />

aufweisen, gibt es für 9 Objekte nach Sanierung bzw. Aufwertung ebenfalls reelle Chancen<br />

zur (Wieder)Belebung.<br />

Das Potential aus den o. g. leerstehenden Gebäuden bzw. bebaubaren Flächen ermöglicht<br />

es, schätzungsweise 250 bis 300 neue Bewohner in <strong>Gaschwitz</strong> anzusiedeln, ohne dabei den<br />

durchgrünten und locker bebauten Charakter der <strong>Ortslage</strong> zu gefährden.<br />

Eine geeignete Adresse als Anlaufstelle für die Vermittlung von Wohnungen bzw. Baugrundstücken<br />

wäre das Quartiersbüro.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 77<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

9.3 Grünkonzept<br />

Grünordnerische Ziele sind insbesondere<br />

die Aufwertung des Landschaftsbildes durch die Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen<br />

Potentiale im Gebiet<br />

Herausarbeitung der „grünen Achse“ Cröbernsche Straße mit den Schwerpunkten<br />

o um die ehemalige Centralhalle und den<br />

o Kreuzungsbereich mit der Hauptstraße/Alte Überfahrt/Neue Harth.<br />

Aufwertung der Bebauung in der Hauptstraße (Vorgärten)<br />

bessere Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsräume Hans-Steche-Weg und Gustav-<br />

Meisel-Straße<br />

Neuordnung der rückwärtigen Bereiche der Gründerzeitbebauung Hauptstraße (Entsiegelungen)<br />

Neuordnung der Freianlage Hans-Steche-Weg, Aufwertung für „Mehrgenerationen-<br />

Nutzung“<br />

Erhalt vorhandener Altbaumbestand<br />

Erhalt vorhandene Gartennutzungen<br />

Einrichtung eines Freihaltekorridors für den Walgraben (Freihalten von Bebauung)<br />

Die im Grünordnungsplan vorgeschlagenen und aus den städtebaulichen und ökologischen<br />

Vorgaben resultierenden Festsetzungen werden, soweit sie rechtlich festsetzbar und geeignet<br />

sind, in den Bebauungsplan übernommen und damit rechtsverbindlich. Grundlegende<br />

Zielstellung ist es, eine bauliche Nutzung weitestgehend verträglich in die vorhandene Situation<br />

einzupassen (städtebauliche und gestalterische Aspekte) und durch Maßnahmen die<br />

Wirkungen auf den Naturhaushalt zu begrenzen (ökologische Aspekte).<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 78<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

C INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES<br />

10 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches<br />

Der räumliche Geltungsbereich umfasst 159 Flurstücke der Gemarkung <strong>Gaschwitz</strong>.<br />

Der Verlauf der Geltungsbereichsgrenze ist folgender:<br />

im Osten entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 120/1, 48/12, 48/13, 48/17, 48/14,<br />

48/15, 51/1, 48/16, 157/3 anschließend quer durch die 157/6 und die 153/3 zur nördlichen<br />

Ecke der 30/6, entlang dessen östlicher und südlicher Grenze über die östliche und südliche<br />

Grenze der 24/17, nun entlang der südlichen Grenze der 22 und 21, von dort entlang der<br />

östlichen Grenze der Flurstücke 20/1, 19, 1/15 und 1/20;<br />

im Süden zuerst entlang der südlichen, dann der östlichen und schließlich wieder entlang<br />

der südlichen Grenze der 1/20, nun entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 1/8, 3/2,<br />

3/1 zu den westlichen Grenzen der Flurstücke 3/1, 4a und 4/2, dann in der gedachten Verlängerung<br />

der südlichen Grenze des Flurstücks 33 quer über die Hauptstraße (157/27,<br />

157/22, 157/21, 157/25) bis zum Flurstück 33 und weiter entlang dieses Flurstücks zur südlichen<br />

Grenze des Flurstücks 35/3;<br />

im Westen entlang der westlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 35/3, weiter auf der<br />

westlichen und nordwestlichen Grenze des Flurstücks 157/7, dann entlang der östlichen<br />

Grenze vom Flurstück 83 bis zu dessen nordwestlicher Ecke und von dort quer durch das<br />

Flurstück 35/4 zur südwestlichen Ecke des Flurstücks 79, nun entlang der westlichen Grenze<br />

der Flurstücke 79, 78, 77/2, 76, 75, 74, 72/6, 111/1, 112a, 112c, 112b, 112/2, 112d, 113<br />

und 114/1;<br />

im Norden entlang der Nordgrenze des Flurstücks 114/1 bis zu einem Abstand von 35 m zur<br />

Friedhofsmauer des außerhalb vom Geltungsbereich liegenden <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhofs, nun<br />

parallel zur Friedhofsmauer quer durch die Flurstücke 114/1, 113, 112d und 112/1 als östliche<br />

Begrenzung, durch die 112b im Bogen mit Abstand von 35 m zur Friedhofsmauer zur<br />

112c, dann weiter quer über die Hauptstraße (157/17, 157/29, 157/15) als nördliche Begrenzung<br />

bis zur westlichen Grenze der Flurstücke 157/35, 116/2 und 157/34, weiter entlang der<br />

nördlichen Grenze der Flurstücke 157/34 und 116, schließlich entlang der nördlichen, westlichen<br />

und erneut der nördlichen Grenze des Flurstücks 117/1, dann weiter auf der nördlichen<br />

Grenze der Flurstücke 119/6, 119/5, 119/3 und 120/1 zurück zum Ausgangspunkt.<br />

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 11,5 ha.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 79<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

11 Baugebiete (§ 9 Abs. 1 BauGB)<br />

Innerhalb des Geltungsbereiches werden Teilbaugebiete festgesetzt.<br />

Das festgesetzte Maß der baulichen Nutzung wird durch die Zahl der Vollgeschosse definiert.<br />

Durch die ausdifferenzierte, flurstücksbezogene Festsetzung von Bauweise, Baulinien und<br />

Baugrenzen wird die Frage der Bebaubarkeit und Nutzungsintensität von Grundstücken im<br />

Geltungsbereich abschließend geklärt.<br />

Die getroffenen Festsetzungen ermöglichen eine geordnete städtebauliche Entwicklung der<br />

<strong>Ortslage</strong>. Sie sichern gleichzeitig die Umsetzung der Ziele aus den Förderprogrammen<br />

„EFRE“ und "<strong>Stadt</strong>teile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale <strong>Stadt</strong>" ab.<br />

11.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)<br />

In Abgrenzung zu anderen Nutzungen wird die bauliche Nutzung im Sinne eines einfachen<br />

Bebauungsplanes als „Baugebiet“ festgesetzt.<br />

Gemäß § 30 Abs. 3 BauGB handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan, da sich der<br />

aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab<br />

nicht wesentlich verändert, vielmehr wird lediglich ordnend eingegriffen.<br />

11.2 Maß der baulichen Nutzung – Zahl der Vollgeschosse<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 20 BauNVO)<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird festgesetzt durch die Zahl der Vollgeschosse.<br />

Entsprechend der umgebenden baulichen Situation werden planzeichnerisch ein bis drei<br />

Vollgeschosse als Höchstmaß festgesetzt.<br />

Die Festsetzung einer Obergrenze für die Zahl der Vollgeschosse dient der teilbaugebietsbezogenen<br />

Ausdifferenzierung der baulichen Struktur als Element der Städtebaulichen Ordnung.<br />

Mit ihr wird verhindert, dass es durch zu massive neue Baukörper in ihrer Maßstäblichkeit<br />

und Raumwirkung zu einem Bruch mit ihrer Umgebung kommt. Durch die Festsetzung<br />

einer maximalen Anzahl von Vollgeschossen verbleibt jedoch genügend Spielraum.<br />

Da es sich um einen einfachen Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 3 BauGB handelt, leitet<br />

sich der Zulässigkeitsmaßstab aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ab.<br />

11.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen,<br />

Stellung baulicher Anlagen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i. V. m. §§ 22 und 23 BauNVO)<br />

Die Festsetzung der Bauweise erfolgt vorwiegend unter Beachtung der historisch gewachsenen<br />

Strukturen. Lediglich an ausgewählten Standorten, wo die Herstellung der städtebaulichen<br />

Ordnung dies unbedingt erforderlich macht, wurde von der vorhandenen Bauweise<br />

abgewichen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 80<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Textliche Festsetzung:<br />

Die in Teilbaugebieten planzeichnerisch festgesetzte abweichende Bauweise „a1“<br />

wird wie folgt definiert: Gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO i. V. m. §§ 6 und 89 SächsBO<br />

darf der seitliche Grenzabstand an maximal zwei Seiten verringert werden, wobei<br />

Grenzbebauung ausdrücklich zulässig ist.<br />

Die in einem Teilbaugebiet planzeichnerisch festgesetzte abweichende Bauweise<br />

„a2“ wird wie folgt definiert: Die maximale Gebäudelänge darf 105 m betragen.<br />

Die seitlichen Grenzabstände im Sinne der offenen Bauweise sind einzuhalten.<br />

Begründung:<br />

Die im Plangebiet anzutreffende Bebauung stammt überwiegend aus dem 19. und 20. Jahrhundert<br />

und ist daher sehr inhomogen. Von dörflicher Bauweise über gründerzeitliche Bebauung<br />

bis zu Bauten der zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts sind verschiedene<br />

Epochen vertreten. Dabei wurden oftmals alte dörfliche (schmale) Grundstücke nachvollzogen.<br />

Infolgedessen wurden (nicht nur bei den gründerzeitlichen Mietshauszeilen) sehr geringe<br />

Grenzabstände gewählt bzw. Grenzbebauung geschaffen. Die vorhandene Grundstücksaufteilung<br />

ließe nach heutiger Lesart oftmals keine oder nur eine sehr eingeschränkte<br />

Bebaubarkeit von Grundstücken zu. Daher sichert die Textliche Festsetzung einer abweichenden<br />

Bauweise auch künftig eine Bebaubarkeit der Grundstücke, welche sich an der Bestandssituation<br />

orientiert, ohne den Bestand zwangsläufig immer und überall nachzuvollziehen.<br />

So führen Gründe wie Belichtung, Erschließung oder Immissionsschutz dazu, dass sich<br />

künftig die Lage und Größe von Baufeldern ändern bzw. bebaute Flächen künftig entfallen<br />

werden.<br />

Sofern es sich um im Zeilenzusammenhang stehende Gründerzeitgebäude handelt, kann<br />

auch künftig eine beidseitige Grenzbebauung zu den seitlich angrenzenden Nachbarn zugelassen<br />

werden, in vielen Fällen beschränkt sich die zulässige Grenzbebauung auf eine seitliche<br />

Grenze. An manchen Standorten handelt es sich bei der abweichenden Bauweise lediglich<br />

um eine Reduzierung der seitlichen Abstandsflächen auf Werte zwischen 0 und 3 m.<br />

Das Wohnhaus Hans-Steche-Weg 2 – 12 ist mit einer Straßenfront von knapp 109 m der<br />

längste Baukörper im Plangebiet. Da eine offene Bauweise nur Baukörper bis zu einer Länge<br />

von 50 m zulässt, wird auf dem Baufeld HSW1 eine abweichende Bauweise festgesetzt,<br />

welche eine Überschreitung der Länge von 50 m zulässig macht.<br />

Der Bau genießt Bestandsschutz, im Falle einer Neubebauung des Areals ist jedoch künftig<br />

das Sächsische Bestattungsgesetz (SächsBestG) zu beachten, welches einen Mindestabstand<br />

von 35 m zwischen Friedhöfen und Wohngebäuden vorschreibt. Da Teile des Baukörpers<br />

weniger als 35 m vom nördlich angrenzenden <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhof liegen, darf er sich<br />

künftig erst ab einer Entfernung von 35 m vom Friedhof (von der Friedhofsmauer aus südwärts<br />

gemessen) entwickeln und sich dann maximal 105 m entlang der Erschließungsstraße<br />

ausdehnen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 81<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Durch Planeinschrieb wird in denjenigen Teilbaugebieten Einzelhausbebauung bzw. Einzel-<br />

und Doppelhausbebauung festgesetzt, in denen diese Form der Bebauung prägend ist und<br />

die städtebauliche Ordnung die Sicherung dieser Gebietstypik erforderlich macht.<br />

Die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen erfolgt durch planzeichnerischen<br />

Eintrag von Baugrenzen. Hierdurch werden die überbaubaren Grundstücksflächen angemessen<br />

eingegrenzt.<br />

Nur in besonders raumwirksamen Teilbaugebieten, wo ein starkes öffentliches Interesse besteht<br />

und daher die Durchsetzung einer klaren städtebaulichen Ordnung im besonderen<br />

Maße erforderlich ist, wird die Lage der Bebauung planzeichnerisch durch die maßvolle Ausweisung<br />

von Baulinien definiert, wobei es sich überwiegend um straßenseitige Gebäudekanten<br />

handelt.<br />

11.4 Flächen für Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)<br />

Die festgesetzten Flächen für Stellplätze sollen bereichsweise eine bessere Ausstattung mit<br />

Fahrzeugabstellplätzen ermöglichen.<br />

Schwerpunkt ist der verdichtete Bereich der Hauptstraße mit angrenzenden Seitenstraßen<br />

sowie das Ärztehaus im Hans-Steche-Weg (postalisch Gustav-Meisel-Straße).<br />

Der festgesetzte Garagenstandort sichert planerisch den Bestand ab.<br />

11.5 Flächen für den Gemeinbedarf (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB)<br />

Die festgesetzten Flächen für den Gemeinbedarf ermöglichen die Schaffung erforderlicher<br />

sozialer bzw. infrastruktureller Einrichtungen im Plangebiet.<br />

Im Sinne der angestrebten Entwicklung des Ortsteils ist dies die planerisch fixierte Fläche für<br />

den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sozialen Zwecken dienende Gebäude“, welche<br />

nicht nur den Bestand der vorhandenen Kindertagesstätte absichert, sondern auch die<br />

Ausweisung eines großzügigen Baufeldes für eine künftige Erweiterung der Einrichtung ermöglicht.<br />

Weiterhin wird die Feuerwehr in ihrem Bestand gesichert.<br />

11.6 Sonstige Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB<br />

11.6.1 Verwendung, Versickerung bzw. Rückhaltung des auf den<br />

Baugrundstücken anfallenden Niederschlagswassers<br />

Textliche Festsetzung:<br />

Die per Planeintrag festgesetzten, mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastenden<br />

Flächen sind mit offenporigen, versickerungsfähigen Materialien zu befestigen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 82<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Begründung:<br />

Die Festsetzung dient der Begrenzung der Bodenversiegelung und -verdichtung. Sie soll absichern,<br />

dass auf diesen Flächen anfallendes Niederschlagswasser vor Ort versickern kann.<br />

11.6.2 Verwendung insektenfreundlicher Lampen<br />

Textliche Festsetzung:<br />

Zur Schonung nachtaktiver Insekten sind für die Außenbeleuchtung insektenfreundliche<br />

Beleuchtungen mit abstrahlungsarmen Leuchtmitteln nach dem neuesten Stand<br />

der Technik zu verwenden.<br />

Begründung:<br />

Künstliche Lichtquellen, wie z.B. Außenbeleuchtungsanlagen, sind für viele Insektenarten<br />

unwiderstehlich. Für fliegende, nachtaktive Insekten kann die Straßenbeleuchtung zur tödlichen<br />

Falle werden. Oft werden wegen ihrer neutral weißen Lichtfarbe Leuchtstofflampen,<br />

Halogenmetalldampflampen (ME-Lampen) und Quecksilberdampfhochdrucklampen (QE-<br />

Lampen) verwendet. Lichtemissionen von ME- und QE- Lampen weisen einen Spektralbereich<br />

außerhalb des für den Menschen sichtbaren Bereichs auf, haben aber eine starke Anlockwirkung<br />

auf nachtaktive Insekten. Kompaktleuchtstofflampen (FBT-Lampen) werden in<br />

Gebieten mittlerer Verkehrsbelastung eingesetzt. Ihr Spektralbereich ist ähnlich breit wie der<br />

der QE-Lampe, die Intensität im kurzwelligen Bereich jedoch um ca. 50 Prozent geringer.<br />

Einer Studie zufolge ist diese Lampe weniger attraktiv für nachtaktive Insekten als die QE-<br />

Lampe. Der BUND empfiehlt Natriumdampfhochdrucklampen mit einem niedrigen Strahlungsanteil<br />

im kurzwelligen Bereich, langer Lebensdauer und hoher Lichtausbeute. Im<br />

Spektrum der Helleempfindlichkeit des Nachtfalterauges wird fast keine Strahlung emittiert<br />

und es werden bis zu 80 Prozent weniger Insekten angelockt.<br />

Die Festsetzung lässt absichtlich offen, welches der Leuchtmittel – nach dem neuesten<br />

Stand der Technik – zu verwenden ist.<br />

11.7 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB<br />

Textliche Festsetzung:<br />

1- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „G1“ ist mit einem Gehrecht zugunsten der<br />

Öffentlichkeit zwecks fußläufiger Verbindung vom Hans-Steche-Weg durch die Kleingartenanlage<br />

hindurch bis an die nördliche Plangebietsgrenze zu belasten.<br />

Begründung:<br />

Die fußläufige Verbindung des Hans-Steche-Weges mit dem außerhalb des Geltungsbereichs<br />

liegenden Fußweg Hauptstraße - Kleine Aue wird durch das Gehrecht „G1“ in Verbindung<br />

mit dem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht „GFL1“ vorbereitet. Hierdurch verbessert sich<br />

nicht nur die Durchwegung innerhalb der <strong>Ortslage</strong>, sondern auch die Freizeitqualität. Die<br />

Durchquerung der Kleingartenanlage sorgt für abwechslungsreiche Einsichten, weckt Interesse<br />

bei potentiellen Kleingärtnern und erhöht die Sicherheit der Anlage durch die Schaffung<br />

von Öffentlichkeit.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 83<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Dem Vernehmen nach müssen viele Kleingärtner in Kürze altersbedingt aufgeben – die Öffnung<br />

des Weges kann dazu führen, neue Kleingärtner zu gewinnen. Da der Weg durch die<br />

Anlage derzeit ohnehin nicht abschließbar ist, steigert der öffentliche Weg die Sicherheit der<br />

Kleingärten, da es Publikumsverkehr gibt, was für Diebe potentiell abschreckend wirkt.<br />

Der Plangeltungsbereich endet an der nördlichen Grenze des Flurstücks 117/1, deshalb ist<br />

die Fortführung des Weges bis an die „Fußgängerschlippe“ Hauptstraße - Kleine Aue nicht<br />

im Rahmen des BPL-Verfahrens festsetzbar. Die Verbindung sollte aber dennoch, im Einvernehmen<br />

mit der Friedhofsverwaltung bzw. der Kirchgemeinde, geplant und umgesetzt<br />

werden, damit sich die geschilderten positiven Aspekte voll entfalten können. Dabei ist der<br />

im Plan eingestrichelte weitere Verlauf des Weges ein praktikabler Vorschlag, den Flächenbedarf<br />

auf dem Friedhofgrundstück auf ein Minimum zu reduzieren.<br />

Das Gehrecht „G1“ ist ausschließlich als Gehrecht zu verstehen, ein Befahren mit Fahrrädern<br />

ist zu unterbinden! Dies hat zwei Gründe: Zum einen quert der Weg eine Kleingartenanlage,<br />

in der Fahrrad fahren ohnehin verboten ist. Zum anderen bindet der Weg langfristig<br />

an die Fußgängerschlippe Hauptstraße - Kleine Aue an. Diese ist äußerst schmal und daher<br />

für Fahrradfahrer ungeeignet, ein Ausbau bzw. eine Verbreiterung sind nicht vorgesehen.<br />

Daher sollte das beschriebene Fußwegesystem Hans-Steche-Weg – Hauptstraße – Kleine<br />

Aue von Beginn an als Gehweg eingeführt werden. Mit Umsetzung der Maßnahme ist dies<br />

durch Beschilderung abzusichern.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

2- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL1“ ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zu belasten.<br />

Dabei ist das Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit festgesetzt, während das Fahr-<br />

und Leitungsrecht den Anwohnern, den anliegenden Kleingärtnern, den Medienversorgern<br />

und den Rettungsdiensten vorbehalten ist.<br />

Begründung:<br />

Die Festsetzung des Geh-, Fahr und Leitungsrechtes (GFL1) dient einerseits der geordneten<br />

Erschließung der Grundstücke Hans-Steche-Weg 1 und 3, andererseits der Nutzung durch<br />

die Kleingärtner und schließlich der Benutzung als Spazierweg durch die Öffentlichkeit.<br />

Die Erschließung erfolgt derzeit völlig unzureichend über einen teilweise nur 2 m breiten unbefestigten<br />

Weg ohne Wendemöglichkeiten. Zur Beseitigung dieses städtebaulichen Missstandes<br />

wird deshalb ein 3,5 m breiter Fahrweg als Umfahrt mit beidseitiger Anbindung an<br />

den Hans-Steche-Weg festgesetzt. Zur Umsetzung müssen geringfügige Flächenanteile der<br />

Kleingärten abgetreten werden.<br />

Die beiden vorhandenen Häuser können künftig um zwei weitere Eigenheime ergänzt werden.<br />

Zur gesicherten Erschließung der vier Baufelder sowie der Kleingärten werden Leitungsrechte<br />

zugunsten der Medienversorger und Fahrrechte zugunsten der Anwohner, der<br />

Kleingärtner sowie der Rettungsdienste festgesetzt. Ein Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit<br />

macht den Raum für Spaziergänge und für die Naherholung erlebbar. In Verbindung mit<br />

dem Gehrecht „G1“ ist zudem die Schaffung einer zweiten Nord-Süd-Fußwegverbindung im<br />

Plangebiet als Alternative zur Hauptstraße möglich.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 84<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Textliche Festsetzung:<br />

3- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL2a“ ist mit einem Gehrecht zugunsten<br />

der Öffentlichkeit, einem Fahrrecht zugunsten der Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge<br />

sowie einem Leitungsrecht zugunsten der Medienversorger zu belasten.<br />

Begründung:<br />

Die festgesetzte Fläche (GFL2a) sichert ein Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit ab. Darüber<br />

hinaus erhalten Rettungsfahrzeuge zur Abfahrt vom Ärztehaus sowie Entsorgungsfahrzeuge<br />

zur Weiterfahrt aus dem Hans-Steche-Weg hinaus ein Fahrrecht eingeräumt. Weiterhin<br />

ist ein Leitungsrecht zugunsten der Medienversorger fixiert.<br />

Das Erfordernis des Gehrechtes liegt in dem allgemeinen öffentlichen Interesse begründet,<br />

die - faktisch existente und bereits genutzte - fußläufige Verbindung vom Hans-Steche-Weg/<br />

Ärztehaus zur Gustav-Meisel-Straße dauerhaft zu sichern.<br />

Die Ermöglichung einer auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkte Weiterfahrt vom Hans-<br />

Steche-Weg in die Gustav-Meisel-Straße liegt ebenfalls im öffentlichen Interesse, da hiermit<br />

sowohl die Weiterfahrt von Rettungsfahrzeugen, die das Ärztehaus angesteuert haben und<br />

weiterfahren wollen, als auch die Weiterfahrt von Entsorgungsfahrzeugen abgesichert wird.<br />

Das Leitungsrecht ermöglicht Medienversorgern den Ringschluss zwischen dem Hans-<br />

Steche-Weg und der Gustav-Meisel-Straße.<br />

Der Querschnitt des GFL2a ist nicht durchgängig gleich. Aus Gründen der Verkehrsgeometrie<br />

(Schleppkurven eines dreiachsigen Müllfahrzeuges) sind die Anknüpfpunkte des GFL2a<br />

an den Hans-Steche-Weg und die Gustav-Meisel-Straße auf das notwendige Maß geweitet.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

4- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL2b“ ist mit einem Gehrecht zugunsten<br />

der Öffentlichkeit zu belasten.<br />

Begründung:<br />

Die festgesetzte Fläche (GFL2b) sichert ein Gehrecht zugunsten der gesamten Öffentlichkeit<br />

ab.<br />

Hierdurch wird die Durchwegung des Plangebietes durch Anbindung an den Pleißeradweg<br />

erheblich verbessert.<br />

Ausgehend vom östlichen Ende der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Hans-<br />

Steche-Weg) wird der vorhandene, zuerst ostwärts und dann nordwärts führende Weg bis<br />

direkt an die Südwand des Garagengebäudes einbezogen. Entlang der Garage führt dann<br />

ein weiterer Pfad ostwärts bis an den die Plangebietsgrenze markierenden Pleißedamm.<br />

Die vorhandene Schranke südlich der Garage ist hierfür um einige Meter nordwärts bis direkt<br />

an die Garage hin zu versetzen.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

5- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL3“ ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der Anlieger des Neuen Herrenhauses und des Jugendclubs,<br />

der Medienversorger, der Rettungsfahrzeuge sowie mit einem Gehrecht zugunsten<br />

der Öffentlichkeit zu belasten.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 85<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Begründung:<br />

Die per Planeintrag mit „GFL3“ bezeichnete Fläche sichert die Erschließung des Neuen Herrenhauses,<br />

des Jugendclubs sowie die öffentliche fußläufige Querung.<br />

Zur Erschließung des Jugendclubs sowie des Neuen Herrenhauses wird dabei ein Geh-,<br />

Fahr- und Leitungsrecht zugunsten seiner Anlieger und der Medienversorger festgesetzt.<br />

Rettungsfahrzeugen wird ein Fahrrecht eingeräumt, der Öffentlichkeit ein Gehrecht.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

6- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL4“ ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der Anlieger, der Medienversorger und der Rettungsfahrzeuge<br />

sowie mit einem Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit zu belasten.<br />

Begründung:<br />

Die per Planeintrag mit „GFL4“ bezeichnete Fläche sichert die zweite Erschließung des Neuen<br />

Herrenhauses sowie die öffentliche fußläufige Querung ab.<br />

Zur Erschließung des Neuen Herrenhauses wird dabei ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der Anlieger sowie der Medienversorger festgesetzt. Rettungsfahrzeugen wird ein<br />

Fahrrecht eingeräumt, der Öffentlichkeit ein Gehrecht.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

7- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL5“ ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der Anlieger, der Medienversorger und der Rettungsfahrzeuge<br />

sowie mit einem Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit zu belasten.<br />

Begründung:<br />

Die per Planeintrag als „GFL5“ festgesetzte Fläche sichert den Anwohnern die Erschließung<br />

sowie der Öffentlichkeit das Gehrecht.<br />

Zur Erschließung wird dabei ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Anlieger sowie<br />

der Medienversorger festgesetzt. Rettungsfahrzeugen wird ein Fahrrecht eingeräumt,<br />

der Öffentlichkeit ein Gehrecht.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

8- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL6“ ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten des Eigentümers vom Flurstück 112/2 zu belasten. Innerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine lichte Höhe von 4,0 m zu sichern.<br />

Begründung:<br />

Die per Planeintrag als „GFL6“ festgesetzte Fläche sichert die Erschließung des Hinterliegers<br />

und ermöglicht somit eine eigenständige bauliche Entwicklung des Flurstücks 112/2.<br />

Zur Erschließung wird dabei ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Eigentümers<br />

sowie der Medienversorger festgesetzt.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 86<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Das „GFL6“ führt bis an die östliche Grenze des Flurstücks 112/2 heran, wobei diese Grenze<br />

inmitten des Baufeldes HS1 liegt. Durch die Festsetzung einer lichten Höhe von 4 m für das<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird einerseits ermöglicht, dass es innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen teilweise überbaut werden kann und andererseits abgesichert, dass<br />

in diesem Fall der Hinterlieger trotzdem erschlossen ist.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

9- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL7“ ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten des Eigentümers vom Flurstück 111/1 zu belasten. Innerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksfläche ist eine lichte Höhe von 4,0 m zu sichern.<br />

Begründung:<br />

Die per Planeintrag als „GFL7“ festgesetzte Fläche sichert die Erschließung des Hinterliegers<br />

auf dem Flurstück 111/1 ab.<br />

Zur Erschließung wird dabei ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Eigentümers<br />

sowie der Medienversorger festgesetzt.<br />

Das „GFL7“ führt bis an die östliche Grenze des Flurstücks 111/1 heran, wobei diese Grenze<br />

inmitten des Baufeldes HS2 liegt. Durch die Festsetzung einer lichten Höhe von 4 m für das<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird einerseits ermöglicht, dass es innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen teilweise überbaut werden kann und andererseits abgesichert, dass<br />

in diesem Fall der Hinterlieger trotzdem erschlossen ist.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

10- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL8“ ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten des Eigentümers vom Flurstück 72/3 zu belasten.<br />

Begründung:<br />

Die per Planeintrag mit „GFL8“ bezeichnete Fläche sichert die Erschließung des Hinterliegers<br />

auf dem Flurstück 72/3 ab.<br />

Zur Erschließung wird dabei ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Eigentümers<br />

sowie der Medienversorger festgesetzt.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

11- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL9“ ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten des Eigentümers vom Flurstück 77/2 zu belasten. Innerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksfläche ist eine lichte Höhe von 4,0 m zu sichern.<br />

Begründung:<br />

Die per Planeintrag als „GFL9“ festgesetzte Fläche sichert die Erschließung des Hinterliegers<br />

auf dem Flurstück 77/2 ab.<br />

Zur Erschließung wird dabei ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten des Eigentümers<br />

sowie der Medienversorger festgesetzt.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 87<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Das „GFL9“ führt bis an die östliche Grenze des Flurstücks 77/2 heran, wobei diese Grenze<br />

inmitten des Baufeldes HS6 liegt. Durch die Festsetzung einer lichten Höhe von 4 m für das<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird einerseits ermöglicht, dass es innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen teilweise überbaut werden kann und andererseits abgesichert, dass<br />

in diesem Fall der Hinterlieger trotzdem erschlossen ist.<br />

11.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

Anpflanzungen dienen vielfältigen städtebaulichen und ökologischen Zielsetzungen.<br />

Aus städtebaulicher Sicht steht die Gliederung, Gestaltung und Durchgrünung und die damit<br />

verbundene verbesserte Aufenthaltsqualität im Vordergrund. Ökologisch gesehen setzen<br />

Bepflanzungen Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Siedlungsbereich um.<br />

Gehölze bieten je nach Habitus, Alter und Entwicklungszustand Lebensraum für andere<br />

Pflanzen und Tiere. Sie sind wichtiger und oft einziger Bestandteil innerörtlicher Grünraumvernetzung.<br />

In der Vegetationsperiode schützen sie vor übermäßiger Einstrahlung und Wind<br />

und mildern Temperaturextreme in Bodennähe, binden Luftschadstoffe und beeinflussen die<br />

Verdunstung (mikroklimatische Funktion).<br />

Standortgerechte Artwahl ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Vitalität, Widerstandsfähigkeit<br />

und Langlebigkeit einer Bepflanzung. Die Verwendung von gebietsheimischen<br />

Pflanzen hilft, Genressourcen zu erhalten, und bietet oft eine bessere Voraussetzung<br />

für die Ansiedlung von Flora und Fauna.<br />

11.8.1 Maßnahme F1 - Öffentliche Grünfläche Hans-Steche-Weg<br />

Textliche Festsetzung<br />

F1 F1a: Lindenquadrat mit Sitzbereich und westlich vorgelagerter Lindenreihe:<br />

Die vorhandenen großkronigen Linden sind zu erhalten. Lücken sind in einer Art<br />

und Weise zu ersetzen, dass sich von der Hauptstraße her der Anblick einer<br />

Baumreihe ergibt und die Mitte der Anlage mit einer regelmäßigen Anordnung von<br />

12 Linden in einem Quadrat von 13 m Kantenlänge betont wird.<br />

Bei Abgang sind Linden (im <strong>Stadt</strong>raum bewährte Lindensorten), Qualität 4xv., StU 20 - 25,<br />

nachzupflanzen. Die Fläche unter den Linden ist als Rasenfläche zu pflegen.<br />

In der Mitte des Lindenquadrats ist ein Sitzbereich mit dazugehöriger <strong>Stadt</strong>möblierung<br />

sowie Objektkunst zulässig.<br />

Die Lindenreihe parallel zur Hauptstraße ist gleichfalls mit Linden (im <strong>Stadt</strong>raum<br />

bewährte Lindensorten) Qualität 4xv., StU 20 - 25, zu ergänzen.<br />

F1b: Umgrenzung geschnittene Hecke<br />

Die vorhandene geschnittene Hecke ist zu erhalten, Lücken sind nachzupflanzen,<br />

bei Abgang sind schnittgeeignete Laubgehölzarten zu wählen. Durchwegungen<br />

sind an vorhandenen Zugängen und -fahrten zur Hauptstraße Nr. 285 sowie an<br />

der Hauptstraße in Höhe der optischen Mitte der Anlage (Lindenquadrat) zulässig.<br />

Am Hans-Steche-Weg ist das Sichtfeld nach RaSt 2006 freizuhalten.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 88<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

1c: Eingrünung Carports und privates Grundstück<br />

Im gekennzeichneten Bereich ist eine 2,0 m breite, frei wachsende, dichte Hecke<br />

aus Laubsträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2, Qualität 3xv., m. B.), 30 % heimische<br />

Arten, anzulegen, wobei die Wuchshöhe auf die Höhe der Carports zu begrenzen<br />

ist. Vorhandene, geeignete Gehölze sind einzubeziehen.<br />

Durchwegungen sind in Höhe der Zugänge Hans-Steche-Weg 4 und 8 zulässig.<br />

Begründung:<br />

Die Grünfläche ist die einzige große, öffentlich nutzbare (und als Spielfläche geeignete)<br />

Grünanlage im gesamten BPL-Gebiet. Die gliedernde, auf das Reihenhaus Hans-Steche-<br />

Weg 2 bis 12 bezogene Gestaltung mit großen Linden und einer geschnittenen Hecke soll<br />

dabei beibehalten und qualifiziert ergänzt werden. Für die Sortenwahl bieten sich die im<br />

<strong>Stadt</strong>raum bewährten Lindensorten Tilia cordata 'Greenspire' oder T. x intermedia 'Pallida'<br />

an; jedoch erfolgt deren Festsetzung nicht zwingend, da mögliche weitere geeignete Sorten<br />

nicht ausgeschlossen werden sollen.<br />

Zur Abschirmung der vorhandenen Carports und der privaten Grundstücksfläche Hauptstraße<br />

275 im Norden (Hundezwinger) wird eine frei wachsende Hecke geplant.<br />

Der einst vorhandene und in Resten noch sichtbare Aufenthaltsbereich unter dem Lindenquadrat<br />

soll qualifiziert wiederbelebt werden und z. B. älteren Bürgern oder Eltern mit Kleinkindern<br />

als Ruheplatz dienen können. Die geschnittene Hecke wird als Abschirmung zur<br />

Straße bzw. den Nachbargrundstücken erhalten. An der Einmündung ist dabei die Hecke in<br />

einer Weise zu verändern, die für Abbieger auf die Hauptstraße freie Sicht gewährt.<br />

Die Bepflanzung mit Sträuchern, Zierpflanzen und Rasen sorgt für eine angenehme Durchgrünung<br />

und wirkt positiv auf das <strong>Stadt</strong>klima.<br />

Auf Grund der Eignung der Fläche für eine Nutzung als Spielplatz sowie des gegebenen Bedarfs<br />

sollte geprüft werden, ob für das Kinderspiel einzelne Spielgeräte aufgestellt werden<br />

können. Idealerweise könnten zwei Bereiche für unterschiedliche Altersgruppen entwickelt<br />

werden: im Süden der Grünfläche für ältere Kinder, weil dort gegenüber dem Reihenhaus<br />

mit dem Carport eine bessere Abschirmung vor Spiellärm besteht. Für kleinere Kinder (bis 6<br />

Jahre) sollten Angebote vorrangig auf der nördlichen Fläche hergerichtet werden, da diese<br />

besser vom Wohnhaus her einsehbar ist. Danach soll sich auch die Bestückung mit Spielgeräten<br />

richten.<br />

11.8.2 Maßnahme F2 - Hecken an Friedhofsmauer<br />

Textliche Festsetzung<br />

F2 F2a: Hecke an der Friedhofsmauer<br />

Auf der Süd- und Ostseite des Friedhofs ist eine frei wachsende Hecke aus Laubbäumen<br />

(Qualität 3xv., StU 12 - 14) und -sträuchern (Qualität 3xv., m. B.) anzulegen.<br />

Dabei sind zu 60 % heimische Laubgehölze (Auswahllisten 2.1 und 3.1) zu verwenden.<br />

Einzelne Koniferen (Pinus nigra, Pinus sylvestris) sind zulässig. Geeignete<br />

Laubgehölze sind zu erhalten.<br />

Das Lichtraumprofil zum Parkplatz ist freizuhalten.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 89<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

F2b: Parkplatz am Friedhof<br />

Auf dem Parkplatz sind Laubbaum-Hochstämme gleicher Art und Sorte (Auswahllisten<br />

2.1 und 2.2, Qualität 4xv., StU 20 - 25) zu pflanzen.<br />

Dabei ist pro 4 Stellplätze ein Baum zu pflanzen. Auf diese Anzahl ist der Erhalt vorhandener<br />

erhaltungswürdiger Bäume anzurechnen.<br />

F2c: Hecke am Parkplatz:<br />

Südlich der Stellflächen ist eine frei wachsende Hecke mit einer Höhe von maximal<br />

1,20 m aus geeigneten unterschiedlichen Laubsträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2,<br />

Qualität 3xv., m. B.) anzulegen.<br />

Am Hans-Steche-Weg ist das Sichtfeld nach RaSt 2006 freizuhalten.<br />

Begründung:<br />

Die Heckenpflanzung gibt dem <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhof einen ansprechenden Abschluss sowie<br />

gegenseitigen Sichtschutz zum Parkplatz und auch zur Erholungsnutzung in den östlich gelegenen<br />

Kleingärten. Dadurch wird die Pietät der Friedhofsruhe gewahrt. Die Artenwahl sichert<br />

ab, dass die Hecke als Lebensraum für die heimische Fauna dienen kann. Die Beipflanzung<br />

von Kiefern wird beispielsweise gern von Waldohreulen angenommen.<br />

Die genauen Standorte der Bäume werden im Rahmen der Ausführungsplanung zum Parkplatz<br />

festgelegt und im Ortschaftsrat diskutiert. Die Artwahl für die Neupflanzungen wird im<br />

Rahmen der Auswahllisten freigestellt; empfohlen werden klein- bis mittelkronige Arten.<br />

Zusammen mit den übrigen Baumpflanzungen wird eine Beschattung der Stellflächen erreicht<br />

(stadtklimatisch positive Wirkung) und es wird die Gestaltung unter Einbeziehung vorhandener<br />

Gehölze ermöglicht. Der Parkplatz verbessert die Stellplatzsituation für Friedhofsbesucher<br />

und bringt auch Entlastung für die umliegende Bebauung.<br />

Zum Hans-Steche-Weg hin bietet eine niedrige Hecke Abschirmung. Hier ist für Abbieger in<br />

die Hauptstraße ausreichend freie Sicht zu gewähren.<br />

11.8.3 Maßnahme F3 - Vorgärten Hauptstraße<br />

Textliche Festsetzung<br />

F3 F3: Vorgärten Hauptstraße<br />

Die gekennzeichneten Flächen sind als Vorgärten wie folgt zu gestalten:<br />

Die Bepflanzung hat mit einer Mischung aus Kleingehölzen und Stauden zu erfolgen.<br />

Rasenflächen sind bis maximal 2/3 der Fläche zulässig.<br />

Je Grundstück ist eine Zufahrt von maximal 5 m Breite zulässig.<br />

An der Straße Neue Harth ist das Sichtfeld nach RaSt 2006 freizuhalten.<br />

Begründung:<br />

Die Gründerzeithäuser entlang der Westseite der Hauptstraße besitzen im Bestand Vorgärten,<br />

die aus städtebaulicher Sicht zur Belebung des Straßenbildes und Ergänzung der Fassadenfronten<br />

erhalten, ergänzt und gepflegt werden sollen. Typisch für die Bebauungszeit<br />

sind symmetrisch oder asymmetrisch angelegte gemischte Pflanzungen aus Stauden,<br />

Kleinsträuchern und Zwiebelgewächsen und kleine Rasenflächen, wobei sich ein vielfältiger<br />

Gestaltungsspielraum ergibt, der auch auf eine moderne Gestaltung angewendet werden<br />

kann.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 90<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Wege dienen nur der Pflege der Pflanzflächen, der Wegebelag ordnet sich deshalb optisch<br />

der Pflanzung unter (Kies, Splitt, Trittplatten). Auf den Einsatz von Betonpflaster sollte deshalb<br />

unbedingt verzichtet werden. Die maximale Breite der Zufahrten für die rückwärtigen<br />

Grundstücksbereiche orientiert sich am Bestand. An der Einmündung der Straße Neue<br />

Harth muss Abbiegern freie Sicht gewährt sein.<br />

11.8.4 Maßnahme F4 - Bäume in Grundstücken (ohne Plandarstellung)<br />

Textliche Festsetzung<br />

F4 Auf allen nicht bebaubaren Grundstücksflächen der Baugebiete ist je angefangene<br />

200 m² Grundstücksfläche mindestens ein hochstämmiger Baum (Artenlisten 2.1, 2.2<br />

und 4, Qualität 3xv., 12 - 14) zu pflanzen. Vorhandene Laub- und Obstbäume sind<br />

hierbei anzurechnen und zu erhalten.<br />

Begründung:<br />

Mit dieser Festsetzung soll erreicht werden, dass die vorhandenen Bäume in den Gärten mit<br />

ihrer Wirksamkeit für das <strong>Stadt</strong>klima erhalten werden. Bei einem 1.000 m² großen Grundstück<br />

sind demnach mindestens 5 Laub-, Obst- oder geeignete Nadelbäume anzupflanzen<br />

oder zu erhalten. Dies entspricht im Durchschnitt etwa der bereits vorhandenen Anzahl und<br />

soll verhindern, dass der (Laub-)Baumanteil zugunsten von ökologisch geringer wertigen<br />

Nadelgehölzen (Blaufichte, Lebensbäume) weiter verringert wird und somit erreichen, dass<br />

das Landschaftsbild "dörflicher Obst-/Baumgarten" erhalten bleibt.<br />

11.8.5 Maßnahme F5 - Grünanlage „Alte Überfahrt“<br />

Textliche Festsetzung<br />

F5 Die per Planeintrag festgesetzte Fläche ist als öffentliche Grünanlage mit fußläufiger<br />

Durchwegung anzulegen, die zum neuen S-Bahn-Zugang führt. Auf der Grünanlage<br />

sind ein größerer Sitzbereich mit dazugehöriger <strong>Stadt</strong>möblierung sowie kleinere<br />

Spielgeräte und Objektkunst zulässig.<br />

Die Bepflanzung ist auf bis zu 30 % mit Sträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2. Qualität<br />

3xv., m. B.) und Zierbeeten vorzunehmen, verbleibende Flächen sind als Rasen<br />

zu pflegen. Je 100 m² der Gesamtfläche ist ein Laubbaum (Auswahllisten 2.1 und<br />

2.2, Qualität 4xv., StU 20 - 25) zu pflanzen. Geeignete Laubgehölze sind zu erhalten.<br />

Baum- und Heckenpflanzen sind ausschließlich außerhalb der Schutzstreifen des bestehenden<br />

Anlagenbestandes der Ver- und Entsorgungsunternehmen vorzusehen.<br />

Begründung:<br />

Die Festsetzung soll absichern, dass die bezeichnete Fläche mit ihrer Funktion als Verbindung<br />

zwischen S-Bahn/ÖPNV-Haltestelle und dem <strong>Gaschwitz</strong>er Ortskern eine besondere<br />

Aufenthaltsqualität bekommt. Unter Ausnutzung des vorhandenen Flächenpotenzials werden<br />

die Funktionen „Durchgangsraum“ (Weg für Fußgänger/ Radnutzer zum und vom Bahnhof/<br />

Bushalt) und „Aufenthaltsraum“ (Bänke, Beschäftigung für Wartende mit Kind – z. B. Wipptier<br />

oder auch als Kombination mit bespielbarer Plastik) vereint.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 91<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Die Bepflanzung mit Sträuchern, Zierpflanzen und Rasen sorgt für eine angenehme Durchgrünung<br />

und wirkt positiv auf das <strong>Stadt</strong>klima. Zu beachten ist der Anlagenbestand der Ver-<br />

und Entsorgungsunternehmen, in deren Schutzstreifen keine Baum- und Heckenpflanzen<br />

stehen dürfen.<br />

11.8.6 Maßnahme F6 - Grünanlage Cröbernsche/Ecke Hauptstraße<br />

Textliche Festsetzung<br />

F6 Die per Planeintrag festgesetzte Fläche ist als <strong>Stadt</strong>platz anzulegen. Die Bepflanzung<br />

ist auf bis zu 30 % mit Sträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2, Qualität 3xv., m. B.)<br />

und Rasen vorzunehmen, an der südlichen Grundstücksgrenze ist die geschnittene<br />

Laubholzhecke (Qualität 3xv., m. B.) als Hainbuchenhecke zu ergänzen.<br />

Bei Abgang der Bestandshecke ist entsprechend ein Ersatz als Hainbuchenhecke<br />

vorzunehmen. Der per Anpflanzungseintrag standörtlich festgesetzte Baum ist als<br />

Berg-Ahorn (Qualität 4xv., StU 20 - 25) zu pflanzen. Auf der Fläche ist ein weiterer<br />

Laubbaum (Auswahllisten 2.1 und 2.2, Qualität 4xv., StU 20 - 25) zulässig. Geeignete<br />

Laubgehölze sind zu erhalten.<br />

Begründung:<br />

Die Festsetzung soll absichern, dass die bezeichnete Fläche ihre Aufenthaltsqualität als<br />

Verbindung zwischen S-Bahn/ÖPNV-Haltestelle und dem <strong>Gaschwitz</strong>er Ortskern behält und<br />

verbessert. Es werden die Funktionen „Durchgangsraum“ (Weg für Fußgänger zum und vom<br />

Bahnhof/Bushalt) und „Aufenthaltsraum“ (<strong>Stadt</strong>platz/Bänke) vereint. Die Bepflanzung mit<br />

Sträuchern und Rasen sorgt für eine angenehme Durchgrünung und wirkt positiv auf das<br />

<strong>Stadt</strong>klima. Die Festsetzung des Berg-Ahorns soll eine „Tor-Situation“ schaffen, in der zum<br />

Bestand auf der Nordseite der Cröbernschen Straße ein Pendant gepflanzt wird.<br />

Die mögliche Einordnung eines weiteren Laubbaumes stellt auf die Bestandssituation ab und<br />

erlaubt eine Artenwahl, die abhängig von einer Neugestaltung (Ausführungsplanung) festgelegt<br />

werden kann, aber auch den Erhalt des Bestandsbaumes. Die Hecke kann das Grundstück<br />

nach Süden abschließen und dort als Blickfang dienen. Die Verringerung des Rasenanteils<br />

im Vergleich zum Bestand soll der Minimierung des Pflegeaufwandes dienen.<br />

11.8.7 Maßnahme F7 - Eingrünung Wendeanlage Hans-Steche-Weg<br />

Textliche Festsetzung<br />

F7 Auf der per Planeintrag festgesetzten Fläche ist eine blickdichte Laubholzhecke anzulegen.<br />

Begründung:<br />

Die Festsetzung sichert ab, dass die betreffende Fläche nach einer mit dem Umbau des<br />

Hans-Steche-Weges in diesem Bereich einhergehenden Entsiegelung einen Sichtschutz zur<br />

ausgebauten Verkehrsfläche erhält. Die Anlage einer Laubholzhecke wirkt sich zudem positiv<br />

auf das Ortsbild aus.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 92<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

11.8.8 Maßnahme F8 - Hochstämme entlang der Brunnengasse<br />

Textliche Festsetzung<br />

F8 Entlang der Brunnengasse sind insgesamt 3 Laubbaum-Hochstämme einer Art und<br />

Sorte (Auswahlliste 1, Qualität 4xv, StU 20 - 25) zu pflanzen. Die Standorte können<br />

auf Grund von Zufahrten, Leitungen etc. bis zu 3 m von der Plandarstellung abweichen.<br />

Begründung:<br />

Die Laubbäume wirken sich positiv auf das Ortsbild aus und haben positive Wirkung auf das<br />

<strong>Stadt</strong>klima. Die Brunnengasse als nördliche Zufahrt zum Rittergut wird in ihrer stadträumlichen<br />

Qualität erheblich aufgewertet.<br />

11.8.9 Maßnahme F9 - Neuordnung Parkplatz Hans-Steche-Weg<br />

Textliche Festsetzung<br />

F9 Die gekennzeichnete Fläche ist als private Grünfläche mit Laubsträuchern (Auswahllisten<br />

3.1 und 3.2, Qualität 3xv., m. B.) anzulegen. An den bezeichneten Standorten<br />

sind zwei Linden als Hochstamm (Qualität 4xv, StU 20 - 25) in einer für den <strong>Stadt</strong>raum<br />

geeigneten Sorte zu pflanzen, wobei der Standort um 2 m variieren darf. An der<br />

Giebelwand Hauptstraße 289 sind Kletterpflanzen (Auswahlliste 5, Qualität 2xv., gestäbt,<br />

m. Tb.) zulässig. Das Sichtfeld nach RaSt 2006 ist freizuhalten.<br />

Begründung:<br />

In erster Linie wird mit diesem Festsetzungskomplex die städtebauliche Situation des kleinen<br />

Grundstücks Hauptstraße 289 verbessert: mit der Grünfläche wird Aufenthaltsqualität geschaffen,<br />

mit der Bepflanzung erfolgt eine Abschirmung der Stellflächen und der Durchgang<br />

gewährt den Anwohnern eine kurze Anbindung zum Parkplatz bzw. zum Hans-Steche-Weg.<br />

Laubbäume und eine mögliche Giebelberankung wirken sich positiv auf das Ortsbild aus.<br />

Gehölze und Rasenfläche haben positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima. Die Artenwahl Linde<br />

setzt die Baumreihe an der Hauptstraße fort (siehe Begründung F1). Die Pflanzung muss<br />

dabei Abbiegern von der Hauptstraße in den Hans-Steche-Weg ausreichend freie Sicht gewähren.<br />

11.8.10 Maßnahme F10 – Stellflächen und Gemeinschaftsgarten Hans-Steche-<br />

Weg (gegenüber Ärztehaus)<br />

Textliche Festsetzung<br />

F10 Auf der per Planeintrag festgesetzten Fläche ist zu den Stellflächen eine<br />

frei wachsende Hecke mit Laubsträuchern (Auswahlliste 3.1, Qualität 3xv., m. B.) anzulegen.<br />

Auf den übrigen Flächen sind Rasen, Zier- und Gemüsebeete zulässig. Vorhandene<br />

geeignete Gehölze sind zu erhalten, im Falle von Abgängen sind Obstbaumhoch- oder<br />

-mittelstämme (Auswahlliste 4, Qualität 3xv., m. Db.) so nachzupflanzen, dass<br />

auf der Fläche stets drei Bäume vorhanden sind.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 93<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Begründung:<br />

Es wird Aufenthaltsqualität geschaffen, indem eine Abschirmung der Stellflächen erfolgt. Die<br />

Artenwahl der Hecke lehnt sich an die auentypische Artenzusammensetzung an. Die Anpflanzung<br />

hat positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima.<br />

Die verbleibende Fläche des ehemaligen Kleingartens soll als Gemeinschaftsgarten den<br />

Nutzern (z. B. Spaziergängern und ehemalige Kleingärtnern) als Verweilort dienen und kann<br />

Bildungsfunktionen für die Kinder im Christlichen Jugenddorf-Objekt (CJD) und der Kindertagesstätte<br />

erfüllen (Obsternte, Eicheln als Wildfutter und zum Basteln, Schulgarten…)."<br />

11.8.11 Maßnahme F11 – Böschung am S-Bahnhaltepunkt <strong>Gaschwitz</strong><br />

Textliche Festsetzung<br />

F11 Die Fläche ist mit einer Reihe aus 5 mittel- bis kleinkronigen Laubbaum-<br />

Hochstämmen (Auswahlliste 2.1 – Buchstaben K und M, Qualität 4xv., StU 20 - 25)<br />

zu bepflanzen. Geeignete Laubgehölze sind zu erhalten und können hierbei angerechnet<br />

werden.<br />

Weiterhin sind Laubsträucher (Auswahlliste 3.1, Qualität 3xv., m. B.) auf wenigstens<br />

50 % der festgesetzten Fläche zu pflanzen.<br />

Begründung:<br />

Die Hecke schirmt das Grundstück von der Straße Neue Harth ab und sichert die Böschung.<br />

Die Artenwahl berücksichtigt sowohl gestalterische als auch ökologische Aspekte. Die Anpflanzung<br />

hat positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima, bietet Lebensraum für Tiere und strukturiert<br />

den Brückenbereich.<br />

11.8.12 Maßnahme F12 – Randliche Hecke auf gewerblich genutztem<br />

Grundstück (Gustav-Meisel-Straße 6)<br />

Textliche Festsetzung<br />

F12 Die per Planeintrag festgesetzte Fläche ist entlang ihrer westlichen Grenze auf mindestens<br />

3 m Breite lückenlos mit Laubsträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2, Qualität<br />

3xv., m. B.) zu bepflanzen. Dabei sind 60 % heimische Arten einzusetzen. Nicht mit<br />

Laubsträuchern bepflanzte Flächenanteile sind als Rasenfläche anzulegen.<br />

Begründung:<br />

Die Hecke schirmt das Gewerbegrundstück von der benachbarten Kindertagesstätte ab. Die<br />

Artenwahl berücksichtigt sowohl gestalterische als auch ökologische Aspekte. Die Anpflanzung<br />

hat nebenbei positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima und bietet Lebensraum für Tiere.<br />

11.8.13 Maßnahme F13 – Ergänzung Baumbestand Gustav-Meisel-Straße 3<br />

Textliche Festsetzung<br />

F13 Die gekennzeichnete Fläche ist mit Laubbäumen und -sträuchern (Auswahllisten 3.1<br />

und 3.2, Qualität 3xv., m. B.) zu bepflanzen. Dabei ist ein städtebaulich wirksamer,<br />

großkroniger Laubbaum-Hochstamm (Auswahlliste 2.1 und 2.2 – Buchstabe G, Qualität<br />

4xv., StU 20 - 25) gemäß Planzeichnungseintrag zu integrieren.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 94<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Begründung:<br />

Die Fläche rundet die bestehende Gehölzfläche aus städtebaulich und ökologisch wertvollen<br />

Bäumen und Sträuchern ab und unterstreicht den parkartigen Charakter des Villengrundstücks.<br />

Mit der Pflanzung des Großbaumes erhält die Straße einen wirksamen Akzent.<br />

11.8.14 Maßnahme F14 – Gärten der Grundstücke westlich der Hauptstraße<br />

Textliche Festsetzung<br />

F14 Die per Planeintrag festgesetzten Teile der Grundstücke westlich der Hauptstraße<br />

und beidseits des Flurstücks 72/6 sind als Gärten mit einem ausgewogenen Anteil an<br />

Rasen-, Zierpflanzen- und Nutzgartenfläche zu bepflanzen, wobei der Rasenanteil bei<br />

maximal 50 % des jeweils festgesetzten Grundstücksteiles liegen darf. Gartenwege<br />

sind bis zu einer Breite von 1,5 m zulässig.<br />

Nebenanlagen (Schuppen, Gewächshäuser, überdachte Lager) sind anteilig bis maximal<br />

10 % der grundstücksbezogen festgesetzten Gartenfläche zulässig, wobei Einzelanlagen<br />

bis maximal Grundfläche 20 m² zulässig sind und höchstens zwei direkt<br />

nebeneinander errichtet werden dürfen.<br />

Begründung:<br />

Mit dieser Festsetzung soll die - überwiegend vorhandene - Gartennutzung in den rückwärtigen<br />

Grundstücksbereichen festgeschrieben werden, um zu erreichen, dass die Gartenflächen<br />

mit ihrer Wirksamkeit für das <strong>Stadt</strong>klima erhalten bleiben und eine Versiegelung auf die<br />

straßennahen Grundstücksteile beschränkt wird.<br />

11.8.15 Maßnahme F15 – Grundstück Hauptstraße 303<br />

(Ecke Cröbernsche Straße)<br />

Textliche Festsetzung<br />

F15 Auf mindestens 50 % der Fläche sind Bepflanzungen aus Laubsträuchern (Auswahllisten<br />

3.1 und 3.2, Qualität 3xv., m. B.) sowie Zierbeete anzulegen. Auf der übrigen<br />

Fläche ist Rasen oder Schotterrasen zulässig. Das Sichtfeld nach RaSt 2006 ist freizuhalten.<br />

Begründung:<br />

Die Festsetzung soll die – im Prinzip bereits praktizierte – Nutzung des Grundstücksteils als<br />

Garten festschreiben und damit die attraktive Gestaltung des Kreuzungsbereichs Hauptstraße/Cröbernsche<br />

Straße/Neue Harth als dem <strong>Gaschwitz</strong>er Zentrum unterstreichen.<br />

Eine teilweise Nutzung als Freisitz für die derzeitige Bewirtschaftung als Ausschank ist möglich,<br />

ohne dass damit weitere Grundstücksteile versiegelt werden.<br />

Bepflanzungen müssen dabei Abbiegern von der Cröbernschen Straße in die Hauptstraße<br />

ausreichend freie Sicht gewähren.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 95<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

11.8.16 Maßnahme F16 – Hecke am Verbindungsweg Brunnengasse zum<br />

Neuen Herrenhaus<br />

Textliche Festsetzung<br />

F16 Die gekennzeichnete Fläche ist als eine frei wachsende Hecke aus Sträuchern (Auswahlliste<br />

3.1, Qualität 3xv., m. B.) anzulegen. Zufahrten und Zuwegungen zum<br />

Grundstück Brunnengasse 1 sind auf einer Gesamtbreite von maximal 5 m zulässig.<br />

Begründung:<br />

Die Hecke schirmt das Grundstück vom angrenzenden Weg ab. Die Artenwahl lehnt sich an<br />

die auentypische Artenzusammensetzung an. Die Anpflanzung hat positive Wirkung auf das<br />

<strong>Stadt</strong>klima, bietet Lebensraum für Singvögel und gliedert die Nutzungen.<br />

Auf einer Breite von 5 m lässt sich eine bequem funktionierende Zufahrt realisieren.<br />

11.8.17 Maßnahme F17 – Umfahrt an Centralhalle<br />

Textliche Festsetzung<br />

F17 Die per Planeintrag festgesetzte Fläche ist als Grünstreifen mit Rasen anzulegen.<br />

Schotterrasen ist zulässig.<br />

Begründung:<br />

Die an den Fußgängerbereich angrenzende Fläche soll einerseits mit einem wiesenartigen<br />

Charakter in die Landschaft überleiten und andererseits für Rettungsfahrzeuge überfahrbar<br />

sein. Eine alternative Nutzung als Erweiterung des Freisitzes an der Centralhalle wird damit<br />

ebenfalls ermöglicht.<br />

11.8.18 Maßnahme F18 – Grünanlage nördlich der Pleißebrückenauffahrt<br />

Textliche Festsetzung<br />

F18 Die planzeichnerisch fixierte Fläche ist als öffentliche Grünanlage mit einer extensiven<br />

Wiese anzulegen. Zulässig sind die Anlage einer Treppe zum Pleißeradweg/Brückenkopf<br />

(inklusive erforderlicher Podeste und Stützmauern) sowie die Pflanzung<br />

von Sträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2) ausschließlich außerhalb der<br />

Schutzstreifen des bestehenden Anlagenbestandes der Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />

sowie außerhalb des Gewässerrandstreifens der Pleiße.<br />

Begründung:<br />

Die Fläche soll als Wiese in die Landschaft überleiten (Wahrung von Blickbeziehungen). Die<br />

Grünfläche leistet einen positiven Beitrag zum <strong>Stadt</strong>klima.<br />

Die Errichtung einer Treppe ermöglicht Fußgängern die direkte Wegeverbindung von der<br />

Gustav-Meisel-Straße auf die Brücke bzw. den Pleißeradweg.<br />

Die Zulässigkeit der Pflanzung klein- bzw. mittelkroniger Laubbäume soll den dörflichen<br />

Charakter des alten Ortskerns unterstreichen. Zu beachten ist, dass Baum- und Heckenpflanzen<br />

nicht in Schutzstreifen des Anlagenbestandes der Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />

sowie innerhalb des Gewässerrandstreifens der Pleiße (5 m von der Böschungsoberkante<br />

des Gewässers) stehen dürfen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 96<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

11.8.19 Maßnahme F19 – Grünanlage südlich der Pleißebrückenauffahrt<br />

Textliche Festsetzung<br />

F19 Die per Planeintrag festgesetzte Fläche ist als extensive Wiese zu pflegen. Die vorhandenen<br />

Laubbaum-Hochstämme entlang der Brückenauffahrt sind zu erhalten. Die<br />

Schutzstreifen des bestehenden Anlagenbestandes der Ver- und Entsorgungsunternehmen<br />

sowie der Gewässerrandstreifens der Pleiße sind davon ausgenommen.<br />

Begründung:<br />

Die Fläche bietet in ihrer Gesamtheit Aufenthaltsqualität vor allem für die jugendlichen Nutzer<br />

des südöstlich vom Geltungsbereich gelegenen Jugendclubs. Als Wiese vermittelt sie<br />

den Übergang zur Landschaft (Wahrung von Blickbeziehungen), durch die Baumreihe wird<br />

die Brückenauffahrt optisch markiert. Bäume und Wiese haben positive Wirkung auf das<br />

<strong>Stadt</strong>klima. Zu beachten ist, dass Baum- und Heckenpflanzen nicht in Schutzstreifen des<br />

Anlagenbestandes der Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie innerhalb des Gewässerrandstreifens<br />

der Pleiße (5 m von der Böschungsoberkante des Gewässers) stehen dürfen.<br />

11.8.20 Maßnahme F20 – Schutz des Bergahorns<br />

Textliche Festsetzung<br />

F20 Der dargestellte ortsbildprägende Berg-Ahorn auf dem Flurstück 54/3 der Gemarkung<br />

<strong>Gaschwitz</strong> ist im Bereich des Weges dauerhaft durch geeignete Maßnahmen nach<br />

RAS-LP 4 (Wurzelbrücke) gegen Schäden zu sichern.<br />

Begründung:<br />

Für den stattlichen Berg-Ahorn gilt eine Erhaltungsfestsetzung. Um die Erhaltung des Baumes<br />

auch bei Befahren des Verbindungsweges zwischen Gustav-Meisel-Straße und Ärztehaus<br />

dauerhaft absichern zu können, wird zum Schutz der Baumwurzeln diese Sicherungsmaßnahme<br />

festgesetzt. Die genaue Art und Weise der Sicherungsmaßnahme bleibt dabei<br />

freigestellt.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 97<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

12 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)<br />

12.1 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung (VbZ)<br />

12.1.1 „Verkehrsberuhigter Bereich“ -<br />

„Mischverkehrsflächen östlich der Hauptstraße“<br />

Textliche Festsetzung<br />

Für die planzeichnerisch als öffentliche Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung<br />

„Mischverkehrsflächen östlich der Hauptstraße““ festgesetzten Straßen<br />

bzw. Straßenabschnitte gilt:<br />

Zulässig ist die gemeinsame Nutzung der Mischverkehrsflächen durch alle Verkehrsteilnehmer<br />

unter gegenseitiger Rücksichtnahme.<br />

Begründung:<br />

Der Gebietscharakter östlich der Hauptstraße ist sehr aufgelockert bzw. ländlich geprägt mit<br />

stark durchgrünten Grundstücken. Die Siedlungsdichte ist gering, die Zahl der Straßenanrainer<br />

ebenfalls. Die Bestandsstraßen sind untereinander nur teilweise miteinander verbunden,<br />

vorrangig handelt es sich um Stichstraßen oder Ringstraßen, welche mit der Hauptstraße<br />

verknüpft sind. Die Straßen weisen nur an wenigen Stellen ein standardtypisches Straßenraumprofil<br />

auf, zumeist variieren sie in ihrem Querschnitt innerhalb kurzer Abschnitte z. T.<br />

mehrfach.<br />

Die Festsetzung dieser Anliegerstraßen mit einem üblichen Regelquerschnitt (zwischen 9<br />

und 11 Metern) würde nicht nur schwerwiegende Eingriffe in die bestehenden Eigentumsverhältnisse<br />

nach sich ziehen, sondern auch die positive Außenwirkung des Gebietes irreparabel<br />

schädigen. Ferner stehen die finanziellen Aufwendungen für einen derartigen Standardausbau<br />

in keinem Verhältnis zu der äußerst geringen Anzahl an Anliegern, welche wiederum<br />

kein nennenswertes Verkehrsaufkommen hervorrufen.<br />

Mit der Festsetzung von abschnittsbezogen ausdifferenzierten Mischverkehrsflächen kann<br />

einerseits die Funktionstüchtigkeit der öffentlichen Erschließung hergestellt werden (insbesondere<br />

für Rettungs- sowie Müllfahrzeuge), andererseits werden die Eingriffe auf ein wirtschaftlich<br />

wie ökologisch sinnvolles Maß reduziert. Fußgänger und Radfahrer können die<br />

gesamte Fahrbahnbreite verantwortungsbewusst mitbenutzen.<br />

Zielstellung sollte sein, in sämtlichen Mischverkehrsflächen Tempo 30 vorzuschreiben. Das<br />

Befahren mit PKW und LKW ist auf den Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

überall möglich, aus verkehrsorganisatorischen Gründen gibt es jedoch z. T. Einschränkungen<br />

in der Fahrtrichtung (Einrichtungsverkehr). Das Parken sollte nur auf dafür ausgewiesenen<br />

Flächen möglich gemacht werden.<br />

Die genaue Straßenraumgliederung obliegt der Ausführungsplanung.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 98<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

12.1.2 VbZ „Öffentliche Parkfläche“ – „Friedhof“<br />

Der <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhof hat seinen Eingang direkt an der Hauptstraße (S 72), auf welcher<br />

nicht geparkt werden darf. Somit ist gerade für fahrzeugführende ältere Menschen mit eingeschränkter<br />

Mobilität kein bequemes Abstellen des PKW mit kurzen Wegen zum Friedhofsbesuch<br />

möglich.<br />

Durch die Ausweisung von 30 Stellflächen (darunter 6 Behindertenparkplätze) direkt südlich<br />

des Friedhofes verbessert sich die Erreichbarkeit für Autofahrer erheblich. Der Weg vom<br />

Parkplatz zum Friedhofstor ist kurz und kann ggf. durch die Schaffung eines kleinen Einlasses<br />

an der südlichen Friedhofsmauer noch weiter verkürzt werden. Während der Schließzeiten<br />

der Friedhofsanlage ergänzt der Parkplatz das Angebot an öffentlichen Stellplätzen im<br />

nördlichen Plangebiet und verringert somit das Defizit an wohnortnahen Parkplätzen weiter.<br />

Durch eine entsprechende Beschilderung können Konflikte zwischen beiden Nutzergruppen<br />

vermieden werden.<br />

12.1.3 VbZ „Fußgängerbereich“ – „<strong>Stadt</strong>platz“<br />

Die gegenüber dem ehemaligen Gemeindeamt gelegene Fläche nimmt in <strong>Gaschwitz</strong>, optisch<br />

wie geografisch, eine zentrale Rolle ein. Die Schaffung eines Fußgängerbereiches bzw.<br />

Platzes an dieser Stelle stärkt den Ortsteil - baulich und sozial.<br />

Der <strong>Stadt</strong>platz sollte einerseits ausdifferenziert und strukturiert werden, andererseits genügend<br />

Aktionsfläche für einen kleinen Verkaufswagen, eine Versammlungsfläche, eine Freiluftausstellung<br />

etc. haben.<br />

Typologisch passende Ausstattungsgegenstände wie Sitzgelegenheiten, <strong>Stadt</strong>möblierung,<br />

Beleuchtung sowie Objektkunst sind zulässig.<br />

Mit der Textlichen Festsetzung „F6 – Grünanlage Cröbernsche/Ecke Hauptstraße“ wird eine<br />

Bepflanzung von bis zu 30 % der Fläche mit Sträuchern und Rasen sowie das Pflanzen<br />

zweier Bäume festgesetzt.<br />

Hierdurch wird das Motiv der starken Durchgrünung von <strong>Gaschwitz</strong> aufgegriffen und erreicht,<br />

dass der Platz sich gut in das Ortsbild integrieren kann.<br />

Die zahlreichen Nutzungsanforderungen erfordern auch - oder gerade - bei der geringen<br />

Größe des Platzes eine fundierte konzeptionelle Planung. Zur Entwicklung eines angemessenen<br />

Platzkonzeptes könnte ein Wettbewerb zweckdienlich sein.<br />

12.2 Öffentliche Straßenverkehrsflächen<br />

Die im Plangeltungsbereich liegenden Abschnitte der Straßen „Hauptstraße“, „Neue Harth“<br />

und „Cröbernsche Straße“ sowie die komplett hierin enthaltene „Neue Straße“ sind als „öffentliche<br />

Straßenverkehrsfläche“ per Planeintrag in ihrem Bestand festgesetzt.<br />

Lediglich bei der Straße „Neue Harth“ wurden zusätzliche Flächen mit einbezogen, um darauf<br />

drei Stellplätze ausweisen zu können.<br />

Eine Festsetzung der Cröbernschen Straße sowie der Neuen Straße als Verkehrsflächen<br />

besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ unterbleibt für diese Flächen<br />

aufgrund ihrer spezifischen Erschließungsfunktion, ihres Ausbauzustandes sowie des hier zu<br />

erwartenden, gesteigerten Fahrzeugaufkommens.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 99<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Nach Errichtung des Brückenneubaus über die B 2/B 95 im Zuge der Cröbernschen Straße<br />

ist die Einrichtung einer „Neuseenland-Buslinie“ möglich. Zudem ist die Freiwillige Feuerwehr<br />

<strong>Gaschwitz</strong> im hinteren Teil der Cröbernschen Straße ansässig. Der Einbau von verkehrsberuhigenden<br />

Elementen (Schwelle, Einengung, Versatz) ist weder für einen Linienbusbetrieb<br />

noch für Einsatzfahrten der Feuerwehr förderlich.<br />

Daher werden die beiden Straßenkörper als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ gewidmet.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 100<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

13 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4<br />

BauGB in Verbindung mit § 89 Sächsische Bauordnung<br />

(SächsBO) – Örtliche Bauvorschriften<br />

13.1 Grundstückseinfriedungen<br />

Textliche Festsetzung<br />

Grundstückseinfriedungen Vorgärten<br />

Werden per Planeintrag mit „F3“ festgesetzte Flächen eingefriedet, so sind diese<br />

als Zäune aus Holz oder Metall mit senkrechter Lattung auszuführen.<br />

Begründung:<br />

Die Festsetzung begründet sich auf dem Typus des gründerzeitlichen Vorgartens, welcher<br />

die westliche Seite der Hauptstraße bis heute nachhaltig prägt. Die Gestaltung der Einfriedung<br />

spielt hierbei eine wichtige Rolle.<br />

Werden Vorgärten nicht eingefriedet, so ist deren Gestaltung aus dem öffentlichen Raum<br />

heraus gut wahrnehmbar.<br />

Werden Vorgärten jedoch eingefriedet, so sichert die Festsetzung deren visuelle Erlebbarkeit,<br />

indem sie geschlossene Wandflächen unterbindet. Drahtgitterzäune und Jägerzäune<br />

hingegen lassen zwar Durchblicke zu, sind aber typologisch nicht mit der Gründerzeit vereinbar<br />

und daher ebenfalls nicht zulässig.<br />

Textliche Festsetzung<br />

Grundstückseinfriedungen Kleingärten<br />

Die Einfriedung der Kleingärten (Flurstücke 117 b, 117/3, 117/1) entlang des zu<br />

belastenden Geh-, Fahr-, und Leitungsrechts (GFL1) bzw. Gehrechts (G1) ist mit<br />

Holzzäunen und senkrechter Lattung mit einer Höhe von höchstens 1,20 m auszuführen.<br />

Alternativ sind Drahtgitterzäune mit einer Höhe von höchstens 1,20 m mit hinterpflanzter,<br />

geschnittener Laubholzhecke zulässig.<br />

Begründung:<br />

Die Festsetzung orientiert sich an den in Kleingartenanlagen im Raum Leipzig üblichen, regionaltypischen<br />

Einfriedungen und soll gewährleisten, dass ein Einblick in die Gärten für<br />

Spaziergänger möglich bleibt, ein Übersteigen der Zäune jedoch erschwert wird.<br />

Textliche Festsetzung<br />

Grundstückseinfriedung Centralhalle<br />

Zur Abgrenzung der Liegenschaft „Centralhalle“ gegenüber den öffentlichen Verkehrsflächen<br />

(südlich und östlich der Flurstücke 46 und 57/2) sind Einfriedungen<br />

aus Holz oder Metall mit senkrechter Lattung bis zu einer Höhe von maximal 1,50<br />

m zulässig.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zur Satzung des Seite 101<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Begründung:<br />

Hiermit soll abgesichert werden, dass der Anblick des ortsbildwirksamen Randes des Plangebiets<br />

– besonders für die vom Pleißeradweg/der Cröbernschen Brücke aus in das Gebiet<br />

gelangenden Besucher – sich in einer ländlich-typischen und dezenten Weise in das Landschaftsbild<br />

des alten Ortskerns am Übergang zur Landschaft einfügt.<br />

Bewusst sollen damit jegliche Arten von Betonfertigteil-Elementen, Plastik- und Maschendrahtzäunen<br />

oder Sichtschutzwänden aus Holz ausgeschlossen werden.<br />

13.2 Werbeanlagen<br />

Textliche Festsetzung<br />

Werbeanlagen, die folgende Größe überschreiten: Breite x Höhe = 100 cm x<br />

50 cm, sind nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />

Begründung:<br />

Mit dieser Festsetzung wird verhindert, dass das Ortsbild beeinträchtigende, überdimensionierte<br />

Werbeanlagen die <strong>Ortslage</strong> verunstalten.<br />

Die zunehmende Ausrichtung von <strong>Gaschwitz</strong> auf Naherholungssuchende und Touristen<br />

durch gastronomische Angebote und freizeitorientierte Dienstleistungen birgt die Gefahr,<br />

dass das Ortsbild mit Werbeanlagen „überflutet“ wird und damit in seiner Außenwirkung<br />

Schaden nimmt.<br />

Durch die Größenbeschränkung von Werbeanlagen, welche außerhalb der Stätte ihrer Leistung<br />

und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen verortet sind, wird der Gefahr einer<br />

Reizüberflutung und Ortsbildverschandelung maßvoll entgegengewirkt.<br />

Hingegen sind Werbeanlagen, die auf den überbaubaren Grundstücksflächen installiert sind,<br />

auch größer als 100 cm x 50 cm ausführbar.<br />

Die festgesetzte Größe entspricht gemäß „Radverkehrskonzeption für den Freistaat Sachsen“<br />

aus dem Jahr 2005 zwei übereinander liegenden „Vollwegweisern mit Zielangaben“ bei<br />

der Radwegsbeschilderung.<br />

Obgleich sich die Textliche Festsetzung auf Werbeanlagen im Allgemeinen bezieht, so ist im<br />

Fall von Werbung für touristische Angebote ihre Integration in die Radwegsbeschilderung<br />

sinnvoll und wünschenswert.<br />

Doch auch bei Werbeanlagen für sonstige Unternehmen außerhalb des Tourismussektors<br />

handelt es sich bei der festgesetzten Größe um eine ortsbildverträgliche Dimension.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Seite 102<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

14 Nachrichtliche Übernahmen<br />

Es liegen keine nachrichtlich zu übernehmenden Schutzgebiete oder -objekte vor.<br />

Anhang: I: Hinweise<br />

II: Pflanzempfehlungen<br />

III: Denkmalliste<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Seite 103<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Quellenverzeichnis Bebauungsplan<br />

[1] Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/<strong>Gaschwitz</strong><br />

[2] Deutsche Bahn http://www.deutschebahn.com<br />

[3] Landesentwicklungsplan (LEP) 2003, rechtskräftig mit Verordnung vom 16.12.2003<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Anhang I<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Quellenverzeichnis Umweltbelange<br />

- Biotopkartierung in Sachsen, Ausgabe 1998. Hrsg. Sächs. Landesamt für Umwelt und<br />

Geologie<br />

- Mannsfeld, Karl und Hans Richter (Hrsg.) (1995): Naturräume in Sachsen. Zentralausschuss<br />

für deutsche Landeskunde, Trier<br />

- (LEP 2003): SMUL Sachsen (Hrsg.): Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über<br />

den Sächsischen Landesentwicklungsplan vom 16.12.2003<br />

- (RPL 2008) Regionaler Planungsverband Westsachsen: Regionalplan Westsachsen, beschl.<br />

durch Satzung des Regionalen Planungsverbandes, verbindlich seit 25.07.2008<br />

- Fachlicher Entwicklungsplan Verkehr für den Freistaat Sachsen (VO vom 27.08.1999)<br />

- (LP 05/2006): GFSL Leipzig: Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>, 2. Fortschreibung,<br />

Entwurf vom Mai 2006<br />

- (FNP 05/2006): Flächennutzungsplan, genehmigt am 11.02.1998, zuletzt geändert mit Datum<br />

vom 15.04.2003, seit 30.05.2003 rechtskräftig. Hier: 4. Änderung des FNP als komplexe<br />

Fortschreibung, Entwurf mit Stand Mai 2006.<br />

- (SRP 2002): Regionaler Planungsverband Westsachsen: Braunkohleplan als Sanierungsrahmenplan<br />

Tagebau Espenhain. Fortgeschriebene Fassung vom 15.04.2004 (Planfassung<br />

entsprechend dem Satzungsbeschluss vom 13.12.2002 und Änderungssatzung<br />

vom 12.12.2003)<br />

- (RPL 2000) SRP - Südraum Planungsgesellschaft mbH: Rahmenplan <strong>Markkleeberg</strong>er<br />

See, Stand 08/2000<br />

- <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Markkleeberg</strong> und Zweckverband Neue Harth (Hrsg.): Wandern in der<br />

Neuen Harth. 07/2009<br />

- v.Drachenfels, O. (1992): Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen. Stand Oktober<br />

1992 Naturschutz Landschaftspfl. Niedersachs., Heft A/4, Hannover<br />

Zur Geschichte:<br />

- http://www.stadt-markkleeberg.de<br />

- http://www.archiv.sachsen.de/archive/leipzig<br />

- http://de.wikipedia.org/wiki/<strong>Gaschwitz</strong><br />

- http://www.mama-basuto.de/<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Anhang I<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Anhang I Hinweise<br />

Die folgenden Maßnahmen dienen u. a. dazu, mögliche nachteilige Umweltauswirkungen zu<br />

minimieren bzw. auszugleichen. Sie sind im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen<br />

nicht festsetzbar und werden deshalb dort im Kapitel “Hinweise“ aufgeführt.<br />

I. a Archäologischer Denkmalschutz<br />

Das Plangebiet weist prinzipiell eine hohe archäologische Relevanz auf. Mit dem Landesamt<br />

für Archäologie ist deshalb bei Bauvorhaben eine Vereinbarung über die Durchführung vorbereitender<br />

Untersuchungen zu schließen.<br />

Auf die Gültigkeit des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes bei Auftreten von Auffälligkeiten<br />

oder archäologischen Funden wird hingewiesen (§ 20 SächsDSchG). Nach § 14<br />

SächsDSchG bedarf es innerhalb der archäologischen Relevanzbereiche bei Bodeneingriffen<br />

der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Leipzig.<br />

Sollten sich bei Baumaßnahmen Anhaltspunkte für das Vorhandensein archäologischer<br />

Denkmale ergeben (Sachen, Sachgesamtheiten, Teile oder Spuren von Sachen, von denen<br />

anzunehmen ist, dass es sich um Kulturdenkmale handelt), besteht gemäß § 20 Sächsisches<br />

Denkmalschutzgesetz Meldepflicht bei einer Denkmalschutzbehörde.<br />

I. b Altlasten, Kampfmittelbeseitigung<br />

Werden im Vorfeld oder im Verlauf von Baumaßnahmen nicht unerhebliche altlastenrelevante<br />

Sachverhalte, schädliche Bodenveränderungen oder Belastungen des Grundwassers<br />

durch wassergefährdende Stoffe festgestellt, ist gemäß § 10 Abs. 2 des SächsABG das Amt<br />

für Umweltschutz umgehend zu informieren.<br />

Bei jeglichen Munitionsfunden ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst oder die Polizei zu informieren.<br />

I. c Artenschutz<br />

Im § 44 BNatSchG sind Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier-<br />

und Pflanzenarten enthalten. Absatz 1, Punkt 2 regelt insbesondere das Verbot, „wild lebende<br />

Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-,<br />

Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören“<br />

12 .<br />

Im Rahmen von Sicherungs- und Sanierungsarbeiten von Gebäuden sind diese und der<br />

sonstige Bereich der Bautätigkeit (auch Zufahrten, Lagerflächen usw.) auf besonders und<br />

streng geschützte Tierarten, wie z. B. Fledermäuse, Hornissen, Wildbienen oder Wildvögel<br />

(Mauersegler, Schwalben, Sperlinge, Eulen, Falken usw.), deren Nist-, Brut-, Wohn- oder<br />

Zufluchtsstätten sowie auf das Vorhandensein von Höhlenbäumen (§ 26 SächsNatSchG)<br />

durch eine fachlich geeignete Person zu untersuchen. Die Untersuchungsergebnisse, Name<br />

und Anschrift der untersuchenden Person sowie das Datum der Untersuchung sind dem<br />

Bauaufsichtsamt schriftlich bekannt zu geben.<br />

12 Geltendes BNatSchG i. d. Fassung vom 29. Juli 2009; der Satz setzt fort: „ eine erhebliche Störung liegt vor,<br />

wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert.“<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Anhang I<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Im Falle des Vorhandenseins von besonders und streng geschützten Tierarten bzw. ihrer<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 45 Abs.<br />

7 BNatSchG zu stellen.<br />

Bei Verlust von höhlenreichen Einzelbäumen sind geeignete Ersatznisthilfen für Höhlenbrüter<br />

zu schaffen. Maßgeblich für die Anzahl der zu schaffenden Nisthilfen ist die Anzahl der<br />

Höhlen in dem zu beseitigenden Baum.<br />

Für Außenbeleuchtungen sind insektenfreundliche Beleuchtungsarten zu wählen.<br />

Begründung:<br />

Der § 44 (1) BNatSchG gilt im besiedelten wie unbesiedelten Bereich sowie unabhängig von<br />

einer bau- oder denkmalschutzrechtlichen Gestattung. Im SächsNatSchG regeln die §§ 23<br />

sowie 25 Abs. 1, insbesondere Nr. 2 und 3 den allgemeinen Schutz wild lebender Tiere und<br />

Pflanzen. Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten verlieren ihren Schutz nicht, wenn sie<br />

kurzzeitig oder vorübergehend nicht benutzt werden, etwa weil sich die Bewohner auf der<br />

Nahrungssuche oder im südlichen Winterquartier befinden, erwartungsgemäß aber die Lebensstätte<br />

danach wieder aufsuchen. Somit unterliegen dauerhafte Lebensstätten einem<br />

ganzjährigen Schutz (z. B. Quartiere von Fledermäusen, Nester von Schwalben und Mauerseglern).<br />

Um Verzögerungen während einer Vorhabensdurchführung zu vermeiden, sollte der Vorhabensträger<br />

bereits während der Planungsphase die Bausubstanz von einer fachlich geeigneten<br />

Person hinsichtlich vorhandener Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten besonders<br />

oder streng geschützter Tierarten, wie z. B. Fledermäuse, Hornissen, Wildbienen oder Wildvögel<br />

(Mauersegler, Schwalben, Sperlinge, Eulen, Falken usw.) untersuchen lassen, um ggf.<br />

rechtzeitig den Antrag auf artenschutzrechtliche Befreiung bei der unteren Naturschutzbehörde<br />

stellen zu können. Die sich aus der Entscheidung der Naturschutzbehörde ergebenden<br />

Bedingungen oder Auflagen können dann frühzeitig in die Planungen einfließen.<br />

I. d Grundwassermessstellen<br />

Auf den Flurstücken 119/6 (Hans-Steche-Weg 7) und 1/16 (Brunnengasse) der Gemarkung<br />

<strong>Gaschwitz</strong> befinden sich Grundwassermessstellen der LMBV mbH und auf dem Flurstück<br />

157/29 der Gemarkung <strong>Gaschwitz</strong> (Straßenraum der Hauptstraße im Kreuzungsbereich zur<br />

Straße Neue Harth) befindet sich der Höhenfestpunkt Nummer 405006 der LMBV mbH. Diese<br />

sind zu erhalten und vor Beschädigungen zu schützen. Zu ihnen ist ein ungehinderter<br />

Zugang zwecks Kontroll- und Wartungsarbeiten ist zu gewährleisten.<br />

Begründung:<br />

Grundwassermessstellen und Höhenfestpunkte der LMBV sind wichtige Instrumente zur<br />

Umweltüberwachung in der Bergbaufolgelandschaft.<br />

I. e Umgang mit Oberflächenwasser<br />

Das Plangebiet befindet sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Betriebsplanes<br />

„Folgen des Grundwasserwiederanstieges des Tagebaus Cospuden“ und darüber hinaus<br />

in einem „wasserrechtlichen Untersuchungsgebiet“. Flurnahe Grundwasserstände sind<br />

im Plangebiet nicht auszuschließen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Anhang I<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Im Vorfeld geplanter Baumaßnahmen sind daher standortkonkrete Baugrunduntersuchungen<br />

gemäß DIN 4020 / DIN EN 1997-2 in Kombination mit hydrogeologischen Untersuchungen<br />

unter Berücksichtigung der aktuellen und prognostischen hydrogeologischen Randbedingungen<br />

sowie Untersuchungen zur Beschaffenheit des Grundwassers durchzuführen.<br />

Die Versickerungsfähigkeit des Baugrundes ist nachzuweisen.<br />

Die Einleitbedingungen des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung<br />

Leipzig-Land (ZV WALL) bezüglich Niederschlags-/ Regenwasserbehandlung sind zu<br />

beachten.<br />

Begründung:<br />

Das auf den Baugrundstücken anfallende Oberflächenwasser sollte nach Möglichkeit hälftig<br />

auf den privaten Grundstücken zurückgehalten, versickert und nur verzögert in die Vorflut<br />

abgegeben werden. Bodenversiegelung und -verdichtung sollen begrenzt werden. Durch<br />

Rückhaltung des Oberflächenwassers soll eine Abflussverzögerung und Entlastung der<br />

Oberflächenwassersituation erreicht werden. Es kann z.B. das gefasste Oberflächenwasser<br />

für eine Brauchwassernutzung (Bewässerung Gartenbereich, Toilettenspülung) verwendet<br />

werden. Gegebenenfalls ist in begrenztem Umfang auch eine Versickerung möglich, wobei<br />

die vorliegenden Informationen eher dagegen sprechen. Wenn jedoch, im Rahmen von<br />

grundstücksbezogen Baugrunduntersuchungen, die Versickerungsfähigkeit nachgewiesen<br />

wurde, kann diese Option auch angewandt werden.<br />

I. f Unterirdische Hohlräume<br />

Es wird auf die Regelungen der Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für<br />

Wirtschaft und Arbeit über die Abwehr von Gefahren aus unterirdischen Hohlräumen sowie<br />

Halden und Restlöchern (Sächsische Hohlraumverordnung – SächsHohlrVO) hingewiesen.<br />

I. g Schallschutz<br />

Es wird empfohlen, in nachts schutzbedürftigen Räumen schallgedämmte Lüftungseinrichtungen<br />

gemäß Punkt 10.2 der VDI 2719 einzubauen.<br />

Begründung:<br />

Entsprechend dem Schallimmissionsplan der MFPA Leipzig GmbH (Stand 05/2006) werden<br />

die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN 18005 infolge der vorhandenen Verkehrslärmimmissionen<br />

(Bahnstrecke im Westen, B 2 im Osten und A 38 im Süden) mit > 50<br />

dB(A) nachts im gesamten Plangebiet überschritten.<br />

Die im Zusammenhang mit dem Neubau der A 38/Änderung der B 2 entstandenen Überschreitungen<br />

der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV wurden in den jeweiligen Verfahren<br />

ausgewiesen und durch Anordnung von aktiven oder passiven Lärmschutzmaßnahmen<br />

weitestgehend kompensiert. Aus den bisher vorliegenden Planungsunterlagen der A 72 ergibt<br />

sich danach kein weiterer Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen, die das Plangebiet<br />

betreffen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Anhang I<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Auch aus den im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens City-Tunnel Leipzig Netzergänzende<br />

Maßnahmen angefertigten Schallgutachten vom 28.01.2008 (CTL-NEM Pöyry Infra<br />

GmbH) ergeben sich für das Plangebiet keine weiteren Schalschutzmaßnahmen, da im Streckenbereich<br />

zwischen Großstädteln und <strong>Gaschwitz</strong> keine wesentliche Änderung des Schienenweges<br />

geplant ist. Daher sollte geprüft werden, ob beim Neubau/Umbau von Wohngebäuden<br />

im Plangebiet zusätzlich passive Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster,<br />

fensterunabhängige Lüftung in Schlaf- und Kinderzimmern) vorgesehen werden. Gemäß<br />

Punkt 10.2 der VDI 2719 ist ab einem Außenlärmpegel > 50 dB(A) in nachts schutzbedürftigen<br />

Räumen (Schlaf- und Kinderzimmer) die Installation einer fensterunabhängigen Lüftungseinrichtung<br />

erforderlich.<br />

I. h Örtliche Vorschriften<br />

Wenn im Bebauungsplan nichts Abweichendes eingetragen ist, gelten die örtlichen Vorschriften<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> in der jeweils letzten Fassung. An dieser Stelle sei die Gehölzschutzsatzung<br />

erwähnt (siehe Kapitel 7.4.2.4).<br />

Hingewiesen wird auf das Sächsische Nachbarrechtsgesetz (SächsNRG) vom 11. November<br />

1997: In der Begründung des SächsNRG wird im letzten Absatz eindeutig ausgesagt:<br />

„Das Nachbarschaftsrecht regelt allein privatrechtliche Ansprüche. Es ist daher auch von<br />

nachbarschützenden Vorschriften des Bauordnungsrechts abzugrenzen, die insbesondere in<br />

der Sächsischen Bauordnung vom 26. Juli 1994 enthalten sind.<br />

Darüber hinaus wird das private Nachbarrecht teilweise von anderen öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften überlagert, so vom Immissionsschutzrecht oder von kommunalen Baumschutzsatzungen.“<br />

Im § 3 wird das Verhältnis zu anderen Vorschriften geregelt: „Die §§ 4 bis 30 gelten nur, soweit<br />

der Eigentümer und der Nachbar keine von diesen Bestimmungen abweichenden Vereinbarungen<br />

treffen und öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Vereinbarungen<br />

binden den Rechtsnachfolger nur im Falle der Gesamtrechtsnachfolge oder soweit<br />

die sich aus ihnen ergebenden Rechte im Grundbuch eingetragen sind.“<br />

II. Sicherung der Festsetzungen und Maßnahmen des GOP<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> beschließt den Bebauungsplan „Alte <strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ als Satzung.<br />

Geeignete Inhalte des Grünordnungsplanes werden durch Integration in den Bebauungsplan<br />

rechtsverbindlich und sind in der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes konkret ablesbar.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Anhang II<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Anhang II Pflanzenwahl<br />

Die Grünordnerischen Festsetzungen verweisen auf spezielle Artenauswahllisten zu Straßenbäumen,<br />

sonstigen Bäumen, Laubsträuchern, Obstgehölzen und Kletterpflanzen, die auf<br />

die Erfordernisse im BPL-Gebiet abgestimmt wurden. Zusätzlich sei auf die „Gehölzliste für<br />

die Anpflanzungen in <strong>Markkleeberg</strong>“ (siehe Anhang 13 ) verwiesen.<br />

Vollständig verzichtet werden sollte aus ökologischen Gründen u. a. auf die Anpflanzung von<br />

Lebensbäumen (Zwischenwirt für Birnengitterrost) und von eingebürgerten Arten, die tendenziell<br />

zur übermäßigen Ausbreitung neigen (z. B. Herkulesstaude, Japanischer Staudenknöterich).<br />

Aus Gründen des Städtebaus, des Landschaftsbilds und der Ökologie sollte auf<br />

die Anpflanzung von Nadelgehölzen (vor allem Blau-Fichte, Weymouths-Kiefer) zugunsten<br />

von Laubgehölzen möglichst verzichtet werden.<br />

Pflanzqualitäten von Laubbäumen sollten, wenn nicht explizit festgesetzt, im Stammumfang<br />

20 - 25 cm, mindestens jedoch 16 - 18 cm betragen. Bei der Wahl einer bereits größeren<br />

Pflanzqualität wird der optische Effekt einer räumlichen Wirkung schneller erzielt. Voraussetzung<br />

dafür ist jedoch in erster Linie eine qualifizierte Folgepflege. Die Pflanzung der Gehölze<br />

richtet sich nach DIN 18916, die u. a. die Größe der notwendigen Pflanzgruben regelt.<br />

Die Quantität der Bäume wird in der Festsetzung geregelt; für Sträucher gelten die in den<br />

folgenden Tabellen aufgeführten Werte.<br />

Mit einem „*“ werden heimische Arten gekennzeichnet; „ N “ bezeichnet Nadelgehölze - hierfür<br />

wurde die Auswahl auf Arten beschränkt, die für Tierarten nützlich sind (z. B. Schlafbaum für<br />

Eulenarten, Samenspender für Singvögel im Winter).<br />

1. Straßenbäume<br />

Deutscher Name Wiss. Name Empfohlene Sorten<br />

Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus* ‚Atropurpureum’ oder<br />

‚Rotterdam’<br />

Spitz-Ahorn Acer platanoides* ‚Eurostar’, ‚Cleveland’, ‚Olmstedt’<br />

oder ‚Schwedleri’<br />

Winter-Linde Tilia cordata* ‚Greenspire’<br />

Tilia x intermedia ‚Pallida’<br />

Festsetzungsvorschlag F8 - Hochstämme entlang der Brunnengasse; Auswahl einer Art:<br />

Deutscher Name Wiss. Name Empfohlene Sorten<br />

Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus* ‚Atropurpureum’ oder<br />

‚Rotterdam’<br />

Spitz-Ahorn Acer platanoides* ‚Eurostar’, ‚Cleveland’,<br />

‚Olmstedt’ oder ‚Schwedleri’<br />

Winter-Linde Tilia cordata* ‚Greenspire’<br />

Tilia x intermedia ‚Pallida’<br />

Hainbuche Carpinus betulus* ‚Fastigiata’<br />

13 Quelle: http://www.markkleeberg.de/de/leben_wohnen/Umwelt/Gehoelzschutzsatzung_/gehoelzschuts.html<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Anhang II<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

2. Bäume in Grünanlagen<br />

2.1 Heimische Arten<br />

Deutscher Name Wiss. Name Größe<br />

Feld-Ahorn Acer campestre* G-M<br />

Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus* G<br />

Weiß-Birke Betula pendula* K<br />

Rot-Buche Fagus sylvatica* G<br />

Esche Fraxinus excelsior* G<br />

Sommer-Linde Tilia platyphyllos* G<br />

Winter-Linde Tilia cordata* G<br />

Hainbuche Carpinus betulus* M-G<br />

Trauben-Eiche Quercus petraea* G<br />

Stiel-Eiche Quercus robur* G<br />

Weißdorn Crataegus monogyna*,<br />

K<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

C. laevigata*<br />

Steinweichsel Prunus mahaleb* M<br />

Sal-Weide Salix caprea* K<br />

Eberesche Sorbus aucuparia* K<br />

2.2: sonstige Bäume bzw. Sorten<br />

Deutscher Name Wiss. Name Empfohlene Sorten Größe<br />

Feld-Ahorn Acer campestre* ‚Elsrijk’ M<br />

Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus* ‚Royal Red’, ‚Olmstedt’,<br />

‚Globosum’<br />

M<br />

Spitz-Ahorn Acer platanoides* ‚Eurostar’, ‚Cleveland’, G-M<br />

Edelkastanie Castanea sativa (*) K<br />

Pyramiden-Hainbuche Carpinus betulus* ‚Fastigiata‘ P<br />

Rotdorn Crataegus laevigata* Paul’s Scarlet’ K<br />

Pflaumenblättriger Weißdorn Crataegus x prunifolia ‚Splendens’ K<br />

Schwarz-Nuss Juglans nigra G<br />

Europäische Lärche Larix decidua* N G<br />

Schwarz-Kiefer Pinus nigra N G<br />

Wald-Kiefer Pinus sylvatica* N G<br />

Blüten-Kirschen Prunus sp. in Arten und Sorten K<br />

Säulen-Eiche Quercus robur* ‚Fastigiata‘ P<br />

Eberesche Sorbus aucuparia* ‚Sheerwater Seedling’,<br />

‚Edulis’<br />

K<br />

Mehlbeere Sorbus sp. in Arten und Sorten K<br />

Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia K<br />

Schnurbaum Sophora japonica K


Begründung zum Anhang II<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

3. Sträucher<br />

3.1 Heimische Sträucher:<br />

Deutscher Name Wiss. Name St/m 2<br />

Kornelkirsche Cornus mas* 0,5<br />

Hartriegel Cornus sanguinea* 0,5<br />

Haselnuss Corylus avellana* 0,5<br />

Weißdorn Crataegus laevigata*, C. monogyna* 0,5<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus* 0,5<br />

Heckenkirsche Lonicera xylosteum*, 1<br />

Kreuzdorn Rhamnus catharticus* 0,5<br />

Hauspflaume Prunus domestica* 0,5<br />

Steinweichsel Prunus mahaleb* 0,5<br />

Johannis-,<br />

Stachelbeeren<br />

Ribes nigra*, R. rubrum*, R. uva-crispa* 1<br />

Wildrosen Rosa canina*, R. pimpinellifolia(*), R. rubiginosa*,<br />

1-2<br />

R. arvensis*<br />

Grau-Weide Salix cinerea* 1<br />

Schneeball Viburnum opulus* 1<br />

3.2 Nichtheimische, standortgerechte Sträucher (bzw. Sorten):<br />

Deutscher Name Wiss. Name St/m 2<br />

Japanischer<br />

Fächerahorn<br />

Acer japonica in Sorten 0,5 S<br />

Felsenbirne Amelanchier ovalis, A. lamarckii 0,5 S<br />

Berberitze Berberis sp. (Sorten) 0,5<br />

Hartriegel C. alba, Cornus florida, C. kousa 0,5 (S)<br />

Haselnuss Corylus avellana, C. maxima ‚Purpurea’ 0,5<br />

Weißdorn Crataegus laevigata ‚Paul’s Scarlet’, C. x prunifolia 0,5<br />

Pfaffenhütchen Euonymus planipes, E. alatus 0,5 S<br />

Zaubernuss Hamamelis japonica, H. mollis, H. virginiana 0,5 S<br />

Kolkwitzie Kolkwitzia amabilis 0,5<br />

Heckenkirschen Lonicera ledebourii, L. caerulea, Lonicera maackii 1<br />

Zierapfel Malus in Sorten 0,5<br />

Eisenholz Parrotia persica 0,5 S<br />

Pfeifenstrauch Philadelphus in Arten und Sorten 1<br />

Wildrosen Rosa glauca, Rosa multiflora 1-2<br />

Zierrosen Rosa sp. (Sorten) 4<br />

Johannisbeeren Ribes alpinum, R. sanguineum, 1-2<br />

Liguster Ligustrum vulgaris (*), L. ovalifolium 1<br />

Spierstrauch, Spiree<br />

Spiraea in Arten und Sorten 1<br />

Flieder Syringa vulgaris in Sorten, S. microphylla, S. josikae 0,5-1<br />

Zier-Schneeball Viburnum lantana, V.carlesii, V. farreri, V. plicatum, V. rhytidophyllum<br />

0,5-1<br />

S = als Solitär verwenden<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Anhang II<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

4. Obstgehölze<br />

Aufgeführt sind alte regionaltypische Obstsorten, die auch heute noch in Baumschulen erhältlich<br />

sind:<br />

Deutscher Name Sorte<br />

Apfel ’Landsberger Renette’<br />

’Jacob Lebel’<br />

’Ontario’<br />

’Boskoop’<br />

’Kaiser Wilhelm’<br />

’Gelber Bellefleur’<br />

’Königsapfel’<br />

’Roter Eiserapfel’<br />

Birne ’Alexander Lucas’<br />

’Clapps Kiebling’<br />

’Gellerts Butterbirne’<br />

’Köstliche aus Charneux’<br />

’Williams Christ’<br />

’Gute Graue’<br />

’Petersbirne’<br />

’Gute Luise von Avranches’<br />

Süß-Kirsche Hedelfinger Riesenkirsche’<br />

Schneiders Späte Knorpelkirsche’<br />

’Teickners Schwarze Herzkirsche’<br />

’Kassins Frühe’ (= Herzkirsche)<br />

Pflaume Hauszwetsche, Gewöhnl. (Deutsche) Hauspflaume<br />

’Ontariopflaume’<br />

’Graf Althanns Reneclaude’<br />

’Wangenheims Frühzwetsche’<br />

’Zarpflaume’<br />

’Lützelsachser Frühzwetsche’<br />

’Ruth Gerstetter’<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011


Begründung zum Anhang II<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

5. Klettergehölze<br />

(Festsetzungsvorschlag F9 – Giebelwand Hauptstraße 289)<br />

Deutscher Name Wiss. Name Hinweise<br />

Efeu Hedera helix* Selbstklimmer auf rauem Putz;<br />

Nord-, West-, Ostfassaden<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

1 St./ lfm<br />

Kletterhortensie Hydrangea petiolaris Selbstklimmer; Nord-, West-, Ostfassaden<br />

1 St./ lfm<br />

Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata Selbstklimmer<br />

(– nicht speziell festgesetzt –)<br />

1 St./ lfm<br />

Deutscher Name Wiss. Name Hinweise<br />

Waldrebe Clematis, Arten und Sorten Kletterhilfe nötig<br />

Spindelstrauch Euonymus fortunei ‚Coloratus’ Selbstklimmer auf rauem Putz<br />

Efeu Hedera helix* Selbstklimmer auf rauem Putz;<br />

Nord-, West-, Ostfassaden<br />

Kletterhortensie Hydrangea petiolaris Selbstklimmer; Nord-, West-, Ostfassaden<br />

Jelängerjelieber,<br />

Waldgeißblatt<br />

Lonicera caprifolium, L. henryi,<br />

L. periclymenum*<br />

Kletterhilfe nötig<br />

Edel- Wein Vitis vinifera, V. coignitae Kletterhilfe nötig; Südfassaden<br />

Wilder Wein Parthenocissus tricuspidata Selbstklimmer


Begründung zum Anhang III<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Anhang III Denkmalliste<br />

Kulturdenkmale<br />

Im Freistaat Sachsen<br />

Bebauungsplan <strong>Gaschwitz</strong><br />

Kulturdenkmale im Geltungsbereich<br />

Objekt-Nr.:<br />

Ortsteil<br />

Straße<br />

Lage<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Nr. Gemarkung<br />

Flurstück<br />

Landesamt<br />

für Denkmalpflege<br />

Sachsen<br />

Bauwerksname<br />

Kurzcharakteristik<br />

09256750 Cröbernsche 1 <strong>Gaschwitz</strong> Post<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Straße<br />

8/1 Mietshaus in offener Bebauung; Putz-<br />

Klinker-Fassade mit Fensterverdachungen<br />

im ersten und zweiten Obergeschoss<br />

und profilierten Fenstereinfassungen<br />

09256728 Cröbernsche 4 <strong>Gaschwitz</strong> Mietshaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Straße<br />

12 Mietshaus in halboffener Bebauung;<br />

Putzfassade mit Stock- und Traufgesims,<br />

Mittelrisalit mit Eckbetonung<br />

und Fensterverdachungen im ersten<br />

Obergeschoss<br />

09256725 Cröbernsche 6 <strong>Gaschwitz</strong> Mietshaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Straße<br />

13 Mietshaus in halboffener Bebauung in<br />

Ecklage Brunnengasse mit Tordurchfahrt<br />

und Laden; Putzfassade mit<br />

Fensterverdachungen im ersten<br />

Obergeschoss und originalem Ladeneinbau<br />

09256723 Cröbernsche 11 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Straße<br />

45/2 Wohnhaus; zweigeschossiges verputztes<br />

ländliches Wohnhaus mit<br />

Krüppelwalmdach; typisch für die<br />

ehemals dörfliche Bebauung<br />

Stand: 09.09.2009<br />

Datierung<br />

1898<br />

um 1890<br />

um 1900<br />

1. Hälfte<br />

19. Jh.


Begründung zum Anhang III<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Kulturdenkmale<br />

Im Freistaat Sachsen<br />

Bebauungsplan <strong>Gaschwitz</strong><br />

Kulturdenkmale im Geltungsbereich<br />

Objekt-Nr.:<br />

Ortsteil<br />

Straße<br />

Lage<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Nr. Gemarkung<br />

Flurstück<br />

Landesamt<br />

für Denkmalpflege<br />

Sachsen<br />

Bauwerksname<br />

Kurzcharakteristik<br />

09256712 Gustav-<br />

3 <strong>Gaschwitz</strong> Villa<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Meisel-Straße<br />

56 Villa, Wohnhaus, Tor und künstliche<br />

Ruine; repräsentative Villa mit Freitreppe,<br />

Mittelrisalit mit Vorbau, Balkon<br />

und Wintergarten; eingeschossiges<br />

Wohnhaus mit Putzfassade und<br />

Blendgiebel und schmiedeeiserne<br />

Torpfosten und Tor<br />

09256715 Gustav-<br />

5 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Meisel-Straße<br />

55/1 Wohnhaus; eingeschossiges ländliches<br />

Wohnhaus mit Putzfassade,<br />

Krüppelwalmdach und aufgesetzter<br />

Dachzier am Giebel; typisch für die<br />

ehemals dörfliche Bebauung<br />

09256714 Gustav-<br />

6 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Meisel-Straße<br />

61 Wohnhaus und Werkstatt; zweigeschossiges<br />

Wohnhaus mit Putzfassade,<br />

Traufgesims und Fensterläden im<br />

Erdgeschoss; verputztes Wirtschaftsgebäude<br />

mit Spitzbogenfenster im<br />

Obergeschoss<br />

09256718 Gustav-<br />

9 <strong>Gaschwitz</strong> Einfriedung<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Meisel-Straße<br />

53/2 Einfriedung; schmiedeeisernes Gitter<br />

und Tor mit Metallpfosten, seltenes<br />

Beispiel für eine Einfriedung in alter<br />

Dorflage <strong>Gaschwitz</strong><br />

09256716 Gustav- 10 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Meisel-Straße<br />

59 Wohnhaus; eingeschossiges ländliches<br />

Wohnhaus mit Putzfassade und<br />

originaler Fenstergliederung, Traufgesims<br />

und Krüppelwalmdach; typisch<br />

für die ehemals dörfliche Bebauung<br />

09256717 Gustav- 12 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Meisel-Straße<br />

58 Wohnhaus mit Tordurchfahrt in geschlossener<br />

Bebauung; zweigeschossiges<br />

Wohnhaus mit Putzfassade und<br />

Putzgliederung um die Fenster in alter<br />

Dorflage <strong>Gaschwitz</strong><br />

Stand: 09.09.2009<br />

Datierung<br />

um 1900<br />

1. Hälfte<br />

19. Jh.<br />

um 1925<br />

um 1880<br />

1. Hälfte<br />

19. Jh.<br />

um 1870


Begründung zum Anhang III<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Kulturdenkmale<br />

Im Freistaat Sachsen<br />

Bebauungsplan <strong>Gaschwitz</strong><br />

Kulturdenkmale im Geltungsbereich<br />

Objekt-Nr.:<br />

Ortsteil<br />

Straße<br />

Lage<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Nr. Gemarkung<br />

Flurstück<br />

Landesamt<br />

für Denkmalpflege<br />

Sachsen<br />

Bauwerksname<br />

Kurzcharakteristik<br />

09256720 Gustav- 13 <strong>Gaschwitz</strong> Einfriedung<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Meisel-Straße<br />

48/17 Toranlage; schmiedeeisernes Tor mit<br />

Metallpfosten, eine der letzten gut erhaltenen<br />

Einfriedungen in alter Dorflage<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

09256719 Gustav- 14 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Meisel-Straße<br />

57/1 Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude und<br />

Einfriedung einer Hofanlage; zweigeschossiges<br />

Wohnhaus mit Putzfassade<br />

im Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss;<br />

Wirtschaftsgebäude<br />

mit Putzfassade und profiliertem<br />

Stock- und Traufgesims; verputzte<br />

Einfriedung mit Klinkerpfosten mit<br />

Sandsteinabdeckung<br />

09256721 Gustav- 15 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

Meisel-Straße<br />

51/1 Wohnhaus; ländliches verputztes<br />

Wohnhaus mit Krüppelwalmdach;<br />

typisch für die ehemals dörfliche Bebauung<br />

Stand: 09.09.2009<br />

Datierung<br />

um 1900<br />

um 1800<br />

1. Hälfte<br />

19. Jh.


Begründung zum Anhang III<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Kulturdenkmale<br />

Im Freistaat Sachsen<br />

Bebauungsplan <strong>Gaschwitz</strong><br />

Kulturdenkmale im Geltungsbereich<br />

Objekt-Nr.:<br />

Ortsteil<br />

Straße<br />

Lage<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Nr. Gemarkung<br />

Flurstück<br />

Landesamt<br />

für Denkmalpflege<br />

Sachsen<br />

Bauwerksname<br />

Kurzcharakteristik<br />

09256713 Hauptstraße <strong>Gaschwitz</strong> Völkerschlacht bei Leipzig;<br />

Apelstein Nr. 04<br />

<strong>Gaschwitz</strong> Ecklage<br />

Cröbernsche<br />

Straße<br />

4/1 Apelstein Nr. 4 (V); Gedenkstein zur<br />

Erinnerung an die Kämpfe der Völkerschlacht<br />

bei Leipzig 1813 in Ecklage<br />

Cröbernsche Straße; 10.000 Mann<br />

unter dem preußischen General Kleist<br />

gegen polnische Truppen unter Poniatowski<br />

und Französische Garde-<br />

Kavallerie 14<br />

09256711 Hauptstraße 290a <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

09256730 Hauptstraße 291 <strong>Gaschwitz</strong> Mietshaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

72/8 Wohnhaus und Wirtschaftsgebäude;<br />

eingeschossiger Putzbau mit Klinkergliederung<br />

und ausgebautem holzverkleideten<br />

Dachgeschoss mit Balkon<br />

und verputztes Wirtschaftsgebäude<br />

mit Ladeluken, Fenstern und Toren<br />

aus der Erbauungszeit<br />

70 Mietshaus in geschlossener Bebauung<br />

mit Tordurchfahrt; Putz-Klinker-<br />

Fassade mit profiliertem Traufgesims<br />

auf Stuckkonsolen und aufwändig<br />

stuckierte Jugendstil-Fensterverdachungen<br />

im ersten Obergeschoss<br />

09256731 Hauptstraße 293 <strong>Gaschwitz</strong> Mietshaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

69 Mietshaus in geschlossener Bebauung<br />

mit Tordurchfahrt und Laden;<br />

Putz-Klinker-Fassade mit profiliertem<br />

Traufgesims auf Stuckkonsolen und<br />

aufwendigen Kunststein-Fenstereinfassungen<br />

09256729 Hauptstraße 294 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

74 Wohnhaus; ländliches verputztes<br />

Wohnhaus mit Krüppelwalmdach und<br />

Sandstein-Türgewände<br />

14 Interimsstandort; siehe 7.3.3 (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Apelstein bzw. M. Geisler, 2008, siehe<br />

http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Apelstein-04.jpg&filetimestamp=20080902132803)<br />

Stand: 09.09.2009<br />

Datierung<br />

1863,<br />

(Neuanfertigung<br />

1953)<br />

um 1900<br />

um 1903<br />

um 1903<br />

bez. 1844


Begründung zum Anhang III<br />

Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Kulturdenkmale<br />

Im Freistaat Sachsen<br />

Bebauungsplan <strong>Gaschwitz</strong><br />

Kulturdenkmale im Geltungsbereich<br />

Objekt-Nr.:<br />

Ortsteil<br />

Straße<br />

Lage<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />

Nr. Gemarkung<br />

Flurstück<br />

Landesamt<br />

für Denkmalpflege<br />

Sachsen<br />

Bauwerksname<br />

Kurzcharakteristik<br />

09256732 Hauptstraße 295 <strong>Gaschwitz</strong> Mietshaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

09256735 Hauptstraße 299 <strong>Gaschwitz</strong> Villa<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

68 Mietshaus in halboffener Bebauung<br />

mit Tordurchfahrt und Laden;<br />

Putz-Klinker-Fassade mit Kunststein-<br />

Fenstereinfassungen, Fensterverdachungen<br />

im ersten Obergeschoss und<br />

Putzfeldern in den Fensterachsen<br />

7 Mietvilla mit Laden; Putzfassade mit<br />

Putzgliederung und Mittelrisalit mit<br />

Fachwerkgiebel und Dachgauben<br />

09256736 Hauptstraße 301 <strong>Gaschwitz</strong> Mietshaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

6 Mietshaus in halboffener Bebauung<br />

mit Tordurchfahrt und Laden;<br />

Putzfassade mit Putzpilastern in den<br />

Obergeschossen und ein um ein Geschoss<br />

erhöhtem Mittelrisalit<br />

09256733 Hauptstraße 302 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

78 Wohnhaus; zweigeschossiger Putzbau<br />

mit Rundbogenfenster und<br />

Oculus im Giebel und profilierten<br />

Fenstereinfassungen<br />

09256737 Hauptstraße 303 <strong>Gaschwitz</strong> Mietshaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

09256734 Hauptstraße 304 <strong>Gaschwitz</strong> Villa<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

5 Mietshaus in halboffener Bebauung<br />

mit Laden; Putzfassade mit Putznutung<br />

im Erdgeschoss und Eckrisalit<br />

mit geschweiftem Giebel<br />

79 Mietvilla; Putzbau mit Mittelrisalit mit<br />

aufwendigem Dachfenster und Treppenhausanbau<br />

09256738 Hauptstraße 306 <strong>Gaschwitz</strong> Wohnhaus<br />

<strong>Gaschwitz</strong><br />

35/5<br />

Wohnhaus in Ecklage Neue Harth;<br />

zweigeschossiges verputztes Wohnhaus<br />

mit Krüppelwalmdach und Gaube;<br />

typisch für die ehemals dörfliche<br />

Bebauung<br />

Stand: 09.09.2009<br />

Datierung<br />

um 1898<br />

um 1902<br />

um 1912<br />

2. Hälfte<br />

19. Jh.<br />

bez. 1894<br />

um 1896<br />

1. Hälfte<br />

19. Jh.

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