Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 45<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
Im FNP als naturnah gekennzeichnete Grünlandbereiche (Grünzüge) übernehmen wichtige<br />
bioklimatische Ausgleichsfunktionen oder sind als Flächenbiotope von Bedeutung.<br />
Folgende Zielstellungen werden dabei verfolgt:<br />
- Pufferflächen in Nachbarschaft zu wertvollen Bestandsflächen für Besiedelung vorzubereiten<br />
sowie durch Pufferflächen zu den intensiv genutzten Bereichen zu ergänzen.<br />
- Entwicklung eines Biotopverbundsystems über bestehende und neuanzulegende Lebensräume<br />
unter Berücksichtigung von Standortgegebenheiten.<br />
- Sukzession von aus der landwirtschaftlichen Nutzung entlassenen Strukturen.<br />
In der Umgebung von <strong>Gaschwitz</strong> sind diesbezüglich wichtig:<br />
- die Pleißenaue,<br />
- der Rand des Tagebaues Cospuden mit Resten des ehemaligen Auewaldes,<br />
- die Forstfläche „Neue Harth“,<br />
- und die Friedhöfe.<br />
Neben ihrer primären Funktion erfüllen diese Flächen wichtige Aufgaben der Landschaftspflege<br />
und Klimaverbesserung und tragen zu einem wesentlichen Erholungswert bei.<br />
Ein großer Teil der Grünzüge wurde als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege<br />
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB gekennzeichnet.<br />
Geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 26 SächsNatSchG Nr. 22. und 23. (Auwaldreste<br />
südöstlich <strong>Gaschwitz</strong>) liegen außerhalb des BPL-Gebiets.“<br />
Abbildung 18: 2. Entwurf der 4. komplexen Änderung 2011; Planausschnitt ; Quelle: <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011