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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 90<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Wege dienen nur der Pflege der Pflanzflächen, der Wegebelag ordnet sich deshalb optisch<br />

der Pflanzung unter (Kies, Splitt, Trittplatten). Auf den Einsatz von Betonpflaster sollte deshalb<br />

unbedingt verzichtet werden. Die maximale Breite der Zufahrten für die rückwärtigen<br />

Grundstücksbereiche orientiert sich am Bestand. An der Einmündung der Straße Neue<br />

Harth muss Abbiegern freie Sicht gewährt sein.<br />

11.8.4 Maßnahme F4 - Bäume in Grundstücken (ohne Plandarstellung)<br />

Textliche Festsetzung<br />

F4 Auf allen nicht bebaubaren Grundstücksflächen der Baugebiete ist je angefangene<br />

200 m² Grundstücksfläche mindestens ein hochstämmiger Baum (Artenlisten 2.1, 2.2<br />

und 4, Qualität 3xv., 12 - 14) zu pflanzen. Vorhandene Laub- und Obstbäume sind<br />

hierbei anzurechnen und zu erhalten.<br />

Begründung:<br />

Mit dieser Festsetzung soll erreicht werden, dass die vorhandenen Bäume in den Gärten mit<br />

ihrer Wirksamkeit für das <strong>Stadt</strong>klima erhalten werden. Bei einem 1.000 m² großen Grundstück<br />

sind demnach mindestens 5 Laub-, Obst- oder geeignete Nadelbäume anzupflanzen<br />

oder zu erhalten. Dies entspricht im Durchschnitt etwa der bereits vorhandenen Anzahl und<br />

soll verhindern, dass der (Laub-)Baumanteil zugunsten von ökologisch geringer wertigen<br />

Nadelgehölzen (Blaufichte, Lebensbäume) weiter verringert wird und somit erreichen, dass<br />

das Landschaftsbild "dörflicher Obst-/Baumgarten" erhalten bleibt.<br />

11.8.5 Maßnahme F5 - Grünanlage „Alte Überfahrt“<br />

Textliche Festsetzung<br />

F5 Die per Planeintrag festgesetzte Fläche ist als öffentliche Grünanlage mit fußläufiger<br />

Durchwegung anzulegen, die zum neuen S-Bahn-Zugang führt. Auf der Grünanlage<br />

sind ein größerer Sitzbereich mit dazugehöriger <strong>Stadt</strong>möblierung sowie kleinere<br />

Spielgeräte und Objektkunst zulässig.<br />

Die Bepflanzung ist auf bis zu 30 % mit Sträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2. Qualität<br />

3xv., m. B.) und Zierbeeten vorzunehmen, verbleibende Flächen sind als Rasen<br />

zu pflegen. Je 100 m² der Gesamtfläche ist ein Laubbaum (Auswahllisten 2.1 und<br />

2.2, Qualität 4xv., StU 20 - 25) zu pflanzen. Geeignete Laubgehölze sind zu erhalten.<br />

Baum- und Heckenpflanzen sind ausschließlich außerhalb der Schutzstreifen des bestehenden<br />

Anlagenbestandes der Ver- und Entsorgungsunternehmen vorzusehen.<br />

Begründung:<br />

Die Festsetzung soll absichern, dass die bezeichnete Fläche mit ihrer Funktion als Verbindung<br />

zwischen S-Bahn/ÖPNV-Haltestelle und dem <strong>Gaschwitz</strong>er Ortskern eine besondere<br />

Aufenthaltsqualität bekommt. Unter Ausnutzung des vorhandenen Flächenpotenzials werden<br />

die Funktionen „Durchgangsraum“ (Weg für Fußgänger/ Radnutzer zum und vom Bahnhof/<br />

Bushalt) und „Aufenthaltsraum“ (Bänke, Beschäftigung für Wartende mit Kind – z. B. Wipptier<br />

oder auch als Kombination mit bespielbarer Plastik) vereint.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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