Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 41<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
6 Planerische Grundlagen<br />
6.1 Planungsrechtliche Grundlagen<br />
6.1.1 Landesentwicklungsplan<br />
Der Landesentwicklungsplan (LEP 2003) [3] enthält landesweit bedeutsame Festlegungen<br />
als Ziele (verbindliche Vorgaben) und Grundsätze (allgemeine Aussagen zur Entwicklung,<br />
Ordnung und Sicherung des Raums, § 2 ROG) der Raumordnung.<br />
<strong>Markkleeberg</strong> liegt innerhalb der Europäischen Metropolregion „Sachsendreieck“ (Karte 4 -<br />
Optionen der Raumentwicklung). Die <strong>Stadt</strong> liegt gleichzeitig an den überregionalen Verbindungsachsen<br />
Leipzig - Zwickau und Leipzig - Chemnitz (Karte 1 – Raumstruktur, Z 10.13).<br />
Das Plangebiet ist im Süden des Verdichtungsraumes Leipzig (LEP, 2.5) verortet (Karte 1 -<br />
Raumstruktur).<br />
Aufgrund seiner Lage in einer Bergbaufolgelandschaft (Braunkohlebergbau) besteht für das<br />
Plangebiet besonderer Handlungsbedarf (Karte 5 - Räume mit besonderem landesplanerischem<br />
Handlungsbedarf).<br />
Für Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft werden im Kapitel 4 die fachlichen<br />
Ziele und Grundsätze genannt. Daraus sind für das Plangebiet Maßnahmen für die<br />
einzelnen Schutzgüter abzuleiten. Der Landesentwicklungsplan wird durch den Regionalplan<br />
Westsachsen für die Planungsregion untersetzt.<br />
<strong>Markkleeberg</strong> ist Teil einer waldarmen Region und daher Schwerpunkt der Waldmehrung.<br />
Das Gebiet ist ausgewiesen als „Gebiet mit besonderer regionaler Klimaschutzfunktion von<br />
Wald“ (Karte 10 - Landesweite Schwerpunkte der Waldmehrung).<br />
Das <strong>Stadt</strong>gebiet verfügt flächendeckend - mit Ausnahme der ausgekohlten Bereiche - über<br />
„Gebiete mit überwiegenden Bodenwertzahlen 51 - 70“ (Karte 8 - Gebiete mit speziellem<br />
Bodenschutzbedarf).<br />
Der vorliegende BPL ist mit den Vorgaben des LEP 2003 uneingeschränkt vereinbar.<br />
Abbildung 16: Landesentwicklungsplan; Ausschnitt aus Karte 1–Raumstruktur;<br />
Quelle: Freistaat Sachsen<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011