Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 8<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
3 Ziele und Zwecke der Planung<br />
Dem vorliegenden Baubauungsplan liegen insbesondere folgende Ziele und Zwecke zugrunde:<br />
1. Die Neuordnung von Bereichen mit städtebaulichen Missständen.<br />
2. Mit dem B-Plan soll die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche<br />
Entwicklung des Ortsteiles unter Beachtung des Ortsbildes geschaffen werden.<br />
3. Dabei wird die Städtebauliche Ordnung durch Regelungen zur Zulässigkeit baulicher<br />
oder sonstiger Nutzungen sowie durch Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung<br />
gewahrt.<br />
4. Die Integration neuer Bebauung in das bauliche Umfeld soll durch das Maß der baulichen<br />
Nutzungen sowie die Bauweise angemessen erfolgen, dabei ist jedoch gleichzeitig<br />
der locker bebaute und stark durchgrünte Charakter des Plangebietes zu erhalten.<br />
5. Die Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB.<br />
6. Die Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf.<br />
7. Die Verbesserung des Angebots an öffentlichen Kinderspielplätzen.<br />
8. Der notwendige Ausbau der Erschließungsanlagen auf ein funktionsfähiges, normenkonformes<br />
Mindestmaß soll ermöglicht werden.<br />
9. Die Verbesserung der Infrastruktur (Anbindung S-Bahn, fußläufige Erschließung, Befahrbarkeit<br />
für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge, Stellflächenangebot).<br />
10. Die Verknüpfung der Verkehrsträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit<br />
Umsteigemöglichkeiten auch für den Motorisierten Individualverkehr (MIV).<br />
11. Die Sicherstellung der Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Belangen.<br />
12. Der Erhalt und die Entwicklung von (plangebietsübergreifenden) Grünverbindungen.<br />
13. Der Schutz von wesentlichen prägenden Grünflächen sowie die Ergänzung der Grüngestaltung<br />
unter Verwendung und Weiterentwicklung vorhandener Bestände.<br />
14. Die Schaffung von Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen.<br />
15. Die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sollen ermittelt, in angemessener<br />
Form gewertet und berücksichtigt werden.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011