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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 8<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

3 Ziele und Zwecke der Planung<br />

Dem vorliegenden Baubauungsplan liegen insbesondere folgende Ziele und Zwecke zugrunde:<br />

1. Die Neuordnung von Bereichen mit städtebaulichen Missständen.<br />

2. Mit dem B-Plan soll die planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche<br />

Entwicklung des Ortsteiles unter Beachtung des Ortsbildes geschaffen werden.<br />

3. Dabei wird die Städtebauliche Ordnung durch Regelungen zur Zulässigkeit baulicher<br />

oder sonstiger Nutzungen sowie durch Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung<br />

gewahrt.<br />

4. Die Integration neuer Bebauung in das bauliche Umfeld soll durch das Maß der baulichen<br />

Nutzungen sowie die Bauweise angemessen erfolgen, dabei ist jedoch gleichzeitig<br />

der locker bebaute und stark durchgrünte Charakter des Plangebietes zu erhalten.<br />

5. Die Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse<br />

gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB.<br />

6. Die Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf.<br />

7. Die Verbesserung des Angebots an öffentlichen Kinderspielplätzen.<br />

8. Der notwendige Ausbau der Erschließungsanlagen auf ein funktionsfähiges, normenkonformes<br />

Mindestmaß soll ermöglicht werden.<br />

9. Die Verbesserung der Infrastruktur (Anbindung S-Bahn, fußläufige Erschließung, Befahrbarkeit<br />

für Versorgungs- und Rettungsfahrzeuge, Stellflächenangebot).<br />

10. Die Verknüpfung der Verkehrsträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit<br />

Umsteigemöglichkeiten auch für den Motorisierten Individualverkehr (MIV).<br />

11. Die Sicherstellung der Berücksichtigung von naturschutzfachlichen Belangen.<br />

12. Der Erhalt und die Entwicklung von (plangebietsübergreifenden) Grünverbindungen.<br />

13. Der Schutz von wesentlichen prägenden Grünflächen sowie die Ergänzung der Grüngestaltung<br />

unter Verwendung und Weiterentwicklung vorhandener Bestände.<br />

14. Die Schaffung von Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen.<br />

15. Die von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belange sollen ermittelt, in angemessener<br />

Form gewertet und berücksichtigt werden.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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