Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 69<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
7.4 Grünordnung<br />
7.4.1 Grünkonzept<br />
Grünordnerische Ziele sind insbesondere<br />
die Aufwertung des Landschaftsbildes durch die Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen<br />
Potentiale im Gebiet – vorrangig des Altbaumbestandes und dessen Ergänzung –<br />
sowie der<br />
Herausarbeitung der „grünen Achse“ Cröbernsche Straße mit den Schwerpunkten<br />
o um die ehemalige Centralhalle und den<br />
o Kreuzungsbereich mit der Hauptstraße/Alte Überfahrt/Neue Harth.<br />
Gestalterische und ökologische Aufwertung der Bebauung in der Hauptstraße (Vorgärten)<br />
bessere Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsräume Hans-Steche-Weg und Gustav-<br />
Meisel-Straße<br />
Neuordnung der rückwärtigen Bereiche der Gründerzeitbebauung Hauptstraße (Entkernung,<br />
Entsiegelungen)<br />
Neuordnung der Freianlage Hans-Steche-Weg, Aufwertung für eine „Mehrgenerationen-<br />
Nutzung“ durch Bewohner des Gebiets<br />
Erhalt und Ergänzung des vorhandenen Altbaumbestands<br />
Erhalt und Ergänzungen der vorhandene Gartennutzungen<br />
Wiederherstellung des Walgrabens (Freihalten von Bebauung)<br />
Die im Grünordnungsplan vorgeschlagenen und aus den städtebaulichen und ökologischen<br />
Vorgaben resultierenden Festsetzungen werden, soweit sie rechtlich festsetzbar und geeignet<br />
sind, in den Bebauungsplan übernommen und damit rechtsverbindlich. Grundlegende<br />
Zielstellung ist es, eine bauliche Nutzung weitestgehend verträglich in die vorhandene Situation<br />
einzupassen (städtebauliche und gestalterische Aspekte) und durch Maßnahmen die<br />
Wirkungen auf den Naturhaushalt zu begrenzen (ökologische Aspekte).<br />
7.4.2 Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen gemäß § 9 BauGB<br />
Die aus den städtebaulichen und ökologischen Vorgaben resultierenden und im vorliegenden<br />
Kapitel vorgeschlagenen Festsetzungen werden, soweit sie rechtlich festsetzbar und<br />
geeignet sind, Bestandteil des Bebauungsplanes und damit rechtsverbindlich. Grundlegende<br />
Zielstellung ist es, die bauliche Nutzung weitestgehend verträglich in die vorhandene Situation<br />
einzupassen (städtebauliche und gestalterische Aspekte) und durch Maßnahmen die<br />
Wirkungen auf den Naturhaushalt zu begrenzen (ökologische Aspekte). Dies umfasst die<br />
Festsetzungen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie<br />
zu Anpflanzungen direkt auf den Baugrundstücken.<br />
Die Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen und deren Effizienzkontrolle sind zu dokumentieren.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011