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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 69<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.4 Grünordnung<br />

7.4.1 Grünkonzept<br />

Grünordnerische Ziele sind insbesondere<br />

die Aufwertung des Landschaftsbildes durch die Erhaltung und Entwicklung der vorhandenen<br />

Potentiale im Gebiet – vorrangig des Altbaumbestandes und dessen Ergänzung –<br />

sowie der<br />

Herausarbeitung der „grünen Achse“ Cröbernsche Straße mit den Schwerpunkten<br />

o um die ehemalige Centralhalle und den<br />

o Kreuzungsbereich mit der Hauptstraße/Alte Überfahrt/Neue Harth.<br />

Gestalterische und ökologische Aufwertung der Bebauung in der Hauptstraße (Vorgärten)<br />

bessere Nutzbarkeit der öffentlichen Verkehrsräume Hans-Steche-Weg und Gustav-<br />

Meisel-Straße<br />

Neuordnung der rückwärtigen Bereiche der Gründerzeitbebauung Hauptstraße (Entkernung,<br />

Entsiegelungen)<br />

Neuordnung der Freianlage Hans-Steche-Weg, Aufwertung für eine „Mehrgenerationen-<br />

Nutzung“ durch Bewohner des Gebiets<br />

Erhalt und Ergänzung des vorhandenen Altbaumbestands<br />

Erhalt und Ergänzungen der vorhandene Gartennutzungen<br />

Wiederherstellung des Walgrabens (Freihalten von Bebauung)<br />

Die im Grünordnungsplan vorgeschlagenen und aus den städtebaulichen und ökologischen<br />

Vorgaben resultierenden Festsetzungen werden, soweit sie rechtlich festsetzbar und geeignet<br />

sind, in den Bebauungsplan übernommen und damit rechtsverbindlich. Grundlegende<br />

Zielstellung ist es, eine bauliche Nutzung weitestgehend verträglich in die vorhandene Situation<br />

einzupassen (städtebauliche und gestalterische Aspekte) und durch Maßnahmen die<br />

Wirkungen auf den Naturhaushalt zu begrenzen (ökologische Aspekte).<br />

7.4.2 Vorschläge für Grünordnerische Festsetzungen gemäß § 9 BauGB<br />

Die aus den städtebaulichen und ökologischen Vorgaben resultierenden und im vorliegenden<br />

Kapitel vorgeschlagenen Festsetzungen werden, soweit sie rechtlich festsetzbar und<br />

geeignet sind, Bestandteil des Bebauungsplanes und damit rechtsverbindlich. Grundlegende<br />

Zielstellung ist es, die bauliche Nutzung weitestgehend verträglich in die vorhandene Situation<br />

einzupassen (städtebauliche und gestalterische Aspekte) und durch Maßnahmen die<br />

Wirkungen auf den Naturhaushalt zu begrenzen (ökologische Aspekte). Dies umfasst die<br />

Festsetzungen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie<br />

zu Anpflanzungen direkt auf den Baugrundstücken.<br />

Die Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen und deren Effizienzkontrolle sind zu dokumentieren.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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