Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 99<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
Nach Errichtung des Brückenneubaus über die B 2/B 95 im Zuge der Cröbernschen Straße<br />
ist die Einrichtung einer „Neuseenland-Buslinie“ möglich. Zudem ist die Freiwillige Feuerwehr<br />
<strong>Gaschwitz</strong> im hinteren Teil der Cröbernschen Straße ansässig. Der Einbau von verkehrsberuhigenden<br />
Elementen (Schwelle, Einengung, Versatz) ist weder für einen Linienbusbetrieb<br />
noch für Einsatzfahrten der Feuerwehr förderlich.<br />
Daher werden die beiden Straßenkörper als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ gewidmet.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011