Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zum Anhang II<br />
Bebauungsplan "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
Anhang II Pflanzenwahl<br />
Die Grünordnerischen Festsetzungen verweisen auf spezielle Artenauswahllisten zu Straßenbäumen,<br />
sonstigen Bäumen, Laubsträuchern, Obstgehölzen und Kletterpflanzen, die auf<br />
die Erfordernisse im BPL-Gebiet abgestimmt wurden. Zusätzlich sei auf die „Gehölzliste für<br />
die Anpflanzungen in <strong>Markkleeberg</strong>“ (siehe Anhang 13 ) verwiesen.<br />
Vollständig verzichtet werden sollte aus ökologischen Gründen u. a. auf die Anpflanzung von<br />
Lebensbäumen (Zwischenwirt für Birnengitterrost) und von eingebürgerten Arten, die tendenziell<br />
zur übermäßigen Ausbreitung neigen (z. B. Herkulesstaude, Japanischer Staudenknöterich).<br />
Aus Gründen des Städtebaus, des Landschaftsbilds und der Ökologie sollte auf<br />
die Anpflanzung von Nadelgehölzen (vor allem Blau-Fichte, Weymouths-Kiefer) zugunsten<br />
von Laubgehölzen möglichst verzichtet werden.<br />
Pflanzqualitäten von Laubbäumen sollten, wenn nicht explizit festgesetzt, im Stammumfang<br />
20 - 25 cm, mindestens jedoch 16 - 18 cm betragen. Bei der Wahl einer bereits größeren<br />
Pflanzqualität wird der optische Effekt einer räumlichen Wirkung schneller erzielt. Voraussetzung<br />
dafür ist jedoch in erster Linie eine qualifizierte Folgepflege. Die Pflanzung der Gehölze<br />
richtet sich nach DIN 18916, die u. a. die Größe der notwendigen Pflanzgruben regelt.<br />
Die Quantität der Bäume wird in der Festsetzung geregelt; für Sträucher gelten die in den<br />
folgenden Tabellen aufgeführten Werte.<br />
Mit einem „*“ werden heimische Arten gekennzeichnet; „ N “ bezeichnet Nadelgehölze - hierfür<br />
wurde die Auswahl auf Arten beschränkt, die für Tierarten nützlich sind (z. B. Schlafbaum für<br />
Eulenarten, Samenspender für Singvögel im Winter).<br />
1. Straßenbäume<br />
Deutscher Name Wiss. Name Empfohlene Sorten<br />
Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus* ‚Atropurpureum’ oder<br />
‚Rotterdam’<br />
Spitz-Ahorn Acer platanoides* ‚Eurostar’, ‚Cleveland’, ‚Olmstedt’<br />
oder ‚Schwedleri’<br />
Winter-Linde Tilia cordata* ‚Greenspire’<br />
Tilia x intermedia ‚Pallida’<br />
Festsetzungsvorschlag F8 - Hochstämme entlang der Brunnengasse; Auswahl einer Art:<br />
Deutscher Name Wiss. Name Empfohlene Sorten<br />
Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus* ‚Atropurpureum’ oder<br />
‚Rotterdam’<br />
Spitz-Ahorn Acer platanoides* ‚Eurostar’, ‚Cleveland’,<br />
‚Olmstedt’ oder ‚Schwedleri’<br />
Winter-Linde Tilia cordata* ‚Greenspire’<br />
Tilia x intermedia ‚Pallida’<br />
Hainbuche Carpinus betulus* ‚Fastigiata’<br />
13 Quelle: http://www.markkleeberg.de/de/leben_wohnen/Umwelt/Gehoelzschutzsatzung_/gehoelzschuts.html<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011