Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 7<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
2 Planungsanlass und Planungserfordernis<br />
Die Grundstücke des Plangebietes sind komplett dem Innenbereich zuzuordnen.<br />
Der „Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan <strong>Gaschwitz</strong>“ wurde vom <strong>Stadt</strong>rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong><br />
am 22.01.2009 gefasst. Dabei wurde beschlossen, dass der Bebauungsplan als<br />
Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt und das Verfahren gemäß § 13a BauGB<br />
durchgeführt wird (beschleunigtes Verfahren).<br />
Ebenfalls am 22.01.2009 wurde ein „Beschluss zur Veränderungssperre für den Bereich des<br />
Bebauungsplanes <strong>Gaschwitz</strong>“ gefasst (Beschluss-Nr.: 540-50/2009), welcher die „Satzung<br />
über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes <strong>Gaschwitz</strong> vom 21. Januar<br />
2009“ zur Rechtswirksamkeit brachte.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011