Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 62<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
Eine faunistische bzw. floristische Erfassung hat nicht stattgefunden und ist auch nicht Gegenstand<br />
der vorliegenden Planung. Vorkommen von streng oder besonders geschützten<br />
Tierarten sind nicht bekannt.<br />
Vorbelastungen, Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien<br />
Im Geltungsbereich der vorliegenden Planung befinden sich keine Schutzgebiete oder<br />
Schutzobjekte nach Naturschutzrecht (LSG, NSG, FND, SPA/FFH, pauschal geschützte Biotope).<br />
Übergeordnete Schutzanforderungen auf der Grundlage der FFH-Richtlinie (Anhang I)<br />
bestehen im Untersuchungsraum nicht.<br />
Die nächstgelegenen Schutzgebiete sind<br />
SPA Rückhaltebecken Stöhna; DE 4740-401;<br />
knapp 2 km entfernt; jenseits der Pleiße, A 38 und B 2<br />
SPA Leipziger Auwald; DE-4639-451;<br />
mehr als 2 km in nördliche Richtung; jenseits der Pleiße, B 2 und <strong>Ortslage</strong> Großstädteln<br />
FFH Leipziger Auensystem; DE 4639-301;<br />
mehr als 5 km entfernt; jenseits des Cospudener Sees<br />
und haben keinen räumlich-funktionellen Zusammenhang zum Plangebiet.<br />
Arten des Anhanges II FFH-RL, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen<br />
werden müssen, sind für das Plangebiet nicht bekannt.<br />
Auf Grundstücken aller Besitzformen im Bereich des Gemeindegebietes werden durch die<br />
Baumschutzsatzung 4 (Satzung vom 21. Juni 2000 zum Schutz und zur Pflege des Gehölzbestandes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> -Gehölzschutzsatzung-) Bäume, Hecken, Strauchgruppen<br />
und Fassadenbegrünungen unter Schutz gestellt. Dieser Schutz umfasst im Bestand alle<br />
Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm (Obstbäume ab 50 cm), in<br />
1,00 m Höhe über dem Erdboden gemessen, sowie geschlossene Heckenformationen ab<br />
3 m bzw. 5 m² Fläche bei einer Mindesthöhe von einem Meter.<br />
Bewertung<br />
Es sind innerhalb des BPL-Umgriffs keine nach § 20 c BNatSchG und § 26 SächsNatSchG<br />
pauschal geschützten Biotope enthalten. Die Biotope werden als gering/nachrangig eingeschätzt.<br />
Der Baumbestand nördlich des Hans-Steche-Wegs wird im Landschaftsplan ebenfalls<br />
vergleichsweise geringwertig eingeschätzt. Jedoch kommt allen reifen Gehölzbeständen<br />
im Plangebiet eine besondere Bedeutung auf Grund ihrer Wirkung auf <strong>Stadt</strong>klima, Biodiversität<br />
und Ortsbild zu.<br />
Die vorliegende B-Planung, die vorrangig den Bestand städtebaulich ordnet und nur punktuell<br />
neue Bauflächen ausweist, wirkt sich nicht erheblich auf das Schutzgut aus.<br />
4 Satzung vom 21. Juni 2000 i.d.F. v. 15. November 2000 und 2. Änderungssatzung vom 14. Novem-<br />
ber 2001<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011