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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 62<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Eine faunistische bzw. floristische Erfassung hat nicht stattgefunden und ist auch nicht Gegenstand<br />

der vorliegenden Planung. Vorkommen von streng oder besonders geschützten<br />

Tierarten sind nicht bekannt.<br />

Vorbelastungen, Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien<br />

Im Geltungsbereich der vorliegenden Planung befinden sich keine Schutzgebiete oder<br />

Schutzobjekte nach Naturschutzrecht (LSG, NSG, FND, SPA/FFH, pauschal geschützte Biotope).<br />

Übergeordnete Schutzanforderungen auf der Grundlage der FFH-Richtlinie (Anhang I)<br />

bestehen im Untersuchungsraum nicht.<br />

Die nächstgelegenen Schutzgebiete sind<br />

SPA Rückhaltebecken Stöhna; DE 4740-401;<br />

knapp 2 km entfernt; jenseits der Pleiße, A 38 und B 2<br />

SPA Leipziger Auwald; DE-4639-451;<br />

mehr als 2 km in nördliche Richtung; jenseits der Pleiße, B 2 und <strong>Ortslage</strong> Großstädteln<br />

FFH Leipziger Auensystem; DE 4639-301;<br />

mehr als 5 km entfernt; jenseits des Cospudener Sees<br />

und haben keinen räumlich-funktionellen Zusammenhang zum Plangebiet.<br />

Arten des Anhanges II FFH-RL, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen<br />

werden müssen, sind für das Plangebiet nicht bekannt.<br />

Auf Grundstücken aller Besitzformen im Bereich des Gemeindegebietes werden durch die<br />

Baumschutzsatzung 4 (Satzung vom 21. Juni 2000 zum Schutz und zur Pflege des Gehölzbestandes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong> -Gehölzschutzsatzung-) Bäume, Hecken, Strauchgruppen<br />

und Fassadenbegrünungen unter Schutz gestellt. Dieser Schutz umfasst im Bestand alle<br />

Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm (Obstbäume ab 50 cm), in<br />

1,00 m Höhe über dem Erdboden gemessen, sowie geschlossene Heckenformationen ab<br />

3 m bzw. 5 m² Fläche bei einer Mindesthöhe von einem Meter.<br />

Bewertung<br />

Es sind innerhalb des BPL-Umgriffs keine nach § 20 c BNatSchG und § 26 SächsNatSchG<br />

pauschal geschützten Biotope enthalten. Die Biotope werden als gering/nachrangig eingeschätzt.<br />

Der Baumbestand nördlich des Hans-Steche-Wegs wird im Landschaftsplan ebenfalls<br />

vergleichsweise geringwertig eingeschätzt. Jedoch kommt allen reifen Gehölzbeständen<br />

im Plangebiet eine besondere Bedeutung auf Grund ihrer Wirkung auf <strong>Stadt</strong>klima, Biodiversität<br />

und Ortsbild zu.<br />

Die vorliegende B-Planung, die vorrangig den Bestand städtebaulich ordnet und nur punktuell<br />

neue Bauflächen ausweist, wirkt sich nicht erheblich auf das Schutzgut aus.<br />

4 Satzung vom 21. Juni 2000 i.d.F. v. 15. November 2000 und 2. Änderungssatzung vom 14. Novem-<br />

ber 2001<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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