Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 11<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
4 Verfahren<br />
Der vorliegende Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren aufgestellt, da es sich<br />
um eine reine Innenentwicklung des Plangebietes handelt (§ 13a BauGB).<br />
Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von<br />
dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche<br />
Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden<br />
Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.<br />
Für die Plangebietsfläche existiert ein wirksamer Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahre<br />
1998 (Bekanntmachung am 27.02.1998). Am 30.05.2003 wurde die 3. Änderung als letzte<br />
rechtskräftige Änderung bekannt gemacht. Derzeit ist die 4. Änderung als komplexe Änderung<br />
(Fortschreibung) in Arbeit, die letzte Offenlegung des Änderungsentwurfes fand vom<br />
23.05. bis 01.07.2011 statt.<br />
Im Rahmen dieses Planverfahrens wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt:<br />
Verfahrensschritt Datum<br />
Einleitung des Verfahrens durch <strong>Stadt</strong>ratsbeschluss am<br />
(Positives Votum)<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011<br />
07.01.2009<br />
Erarbeitung Vorentwurf Bebauungsplan (BPL) 24.11.2009<br />
Erarbeitung Entwurf BPL<br />
Beschluss der Ratsversammlung zur Aufstellung sowie Billigung und Auslegung<br />
des Bebauungsplans<br />
Ortsübliche öffentliche Ankündigung der Auslegung - bekannt gemacht in<br />
den <strong>Markkleeberg</strong>er <strong>Stadt</strong>nachrichten Nr. 02 vom Februar 2011<br />
Öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 (2) BauGB<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach<br />
§ 4 (2) BauGB mit Anschreiben vom 31.01.2011<br />
„Digitale Auslegung“ des Entwurfs unter www.markkleeberg.de<br />
Auswertung des Beteiligungsverfahrens und Abwägung<br />
Einarbeitung in den Entwurf und Erstellung Genehmigungsplanung BPL<br />
Abwägungs- und Satzungsbeschluss<br />
24.09.2010<br />
19.01.2011<br />
Ausgabetag<br />
31.01.2011<br />
10.02.2011-<br />
11.03.2011<br />
bis<br />
11.03.2011<br />
07.02.2011-<br />
14.03.2011<br />
bis<br />
20.07.2011<br />
bis<br />
20.07.2011<br />
20.07.2011<br />
Baurecht gemäß § 33 BauGB kann auf der Grundlage des Bebauungsplans nach Abschluss<br />
der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) bestehen,<br />
soweit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingereicht werden.