Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Begründung zur Satzung des Seite 98<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
12.1.2 VbZ „Öffentliche Parkfläche“ – „Friedhof“<br />
Der <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhof hat seinen Eingang direkt an der Hauptstraße (S 72), auf welcher<br />
nicht geparkt werden darf. Somit ist gerade für fahrzeugführende ältere Menschen mit eingeschränkter<br />
Mobilität kein bequemes Abstellen des PKW mit kurzen Wegen zum Friedhofsbesuch<br />
möglich.<br />
Durch die Ausweisung von 30 Stellflächen (darunter 6 Behindertenparkplätze) direkt südlich<br />
des Friedhofes verbessert sich die Erreichbarkeit für Autofahrer erheblich. Der Weg vom<br />
Parkplatz zum Friedhofstor ist kurz und kann ggf. durch die Schaffung eines kleinen Einlasses<br />
an der südlichen Friedhofsmauer noch weiter verkürzt werden. Während der Schließzeiten<br />
der Friedhofsanlage ergänzt der Parkplatz das Angebot an öffentlichen Stellplätzen im<br />
nördlichen Plangebiet und verringert somit das Defizit an wohnortnahen Parkplätzen weiter.<br />
Durch eine entsprechende Beschilderung können Konflikte zwischen beiden Nutzergruppen<br />
vermieden werden.<br />
12.1.3 VbZ „Fußgängerbereich“ – „<strong>Stadt</strong>platz“<br />
Die gegenüber dem ehemaligen Gemeindeamt gelegene Fläche nimmt in <strong>Gaschwitz</strong>, optisch<br />
wie geografisch, eine zentrale Rolle ein. Die Schaffung eines Fußgängerbereiches bzw.<br />
Platzes an dieser Stelle stärkt den Ortsteil - baulich und sozial.<br />
Der <strong>Stadt</strong>platz sollte einerseits ausdifferenziert und strukturiert werden, andererseits genügend<br />
Aktionsfläche für einen kleinen Verkaufswagen, eine Versammlungsfläche, eine Freiluftausstellung<br />
etc. haben.<br />
Typologisch passende Ausstattungsgegenstände wie Sitzgelegenheiten, <strong>Stadt</strong>möblierung,<br />
Beleuchtung sowie Objektkunst sind zulässig.<br />
Mit der Textlichen Festsetzung „F6 – Grünanlage Cröbernsche/Ecke Hauptstraße“ wird eine<br />
Bepflanzung von bis zu 30 % der Fläche mit Sträuchern und Rasen sowie das Pflanzen<br />
zweier Bäume festgesetzt.<br />
Hierdurch wird das Motiv der starken Durchgrünung von <strong>Gaschwitz</strong> aufgegriffen und erreicht,<br />
dass der Platz sich gut in das Ortsbild integrieren kann.<br />
Die zahlreichen Nutzungsanforderungen erfordern auch - oder gerade - bei der geringen<br />
Größe des Platzes eine fundierte konzeptionelle Planung. Zur Entwicklung eines angemessenen<br />
Platzkonzeptes könnte ein Wettbewerb zweckdienlich sein.<br />
12.2 Öffentliche Straßenverkehrsflächen<br />
Die im Plangeltungsbereich liegenden Abschnitte der Straßen „Hauptstraße“, „Neue Harth“<br />
und „Cröbernsche Straße“ sowie die komplett hierin enthaltene „Neue Straße“ sind als „öffentliche<br />
Straßenverkehrsfläche“ per Planeintrag in ihrem Bestand festgesetzt.<br />
Lediglich bei der Straße „Neue Harth“ wurden zusätzliche Flächen mit einbezogen, um darauf<br />
drei Stellplätze ausweisen zu können.<br />
Eine Festsetzung der Cröbernschen Straße sowie der Neuen Straße als Verkehrsflächen<br />
besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ unterbleibt für diese Flächen<br />
aufgrund ihrer spezifischen Erschließungsfunktion, ihres Ausbauzustandes sowie des hier zu<br />
erwartenden, gesteigerten Fahrzeugaufkommens.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011