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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 98<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

12.1.2 VbZ „Öffentliche Parkfläche“ – „Friedhof“<br />

Der <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhof hat seinen Eingang direkt an der Hauptstraße (S 72), auf welcher<br />

nicht geparkt werden darf. Somit ist gerade für fahrzeugführende ältere Menschen mit eingeschränkter<br />

Mobilität kein bequemes Abstellen des PKW mit kurzen Wegen zum Friedhofsbesuch<br />

möglich.<br />

Durch die Ausweisung von 30 Stellflächen (darunter 6 Behindertenparkplätze) direkt südlich<br />

des Friedhofes verbessert sich die Erreichbarkeit für Autofahrer erheblich. Der Weg vom<br />

Parkplatz zum Friedhofstor ist kurz und kann ggf. durch die Schaffung eines kleinen Einlasses<br />

an der südlichen Friedhofsmauer noch weiter verkürzt werden. Während der Schließzeiten<br />

der Friedhofsanlage ergänzt der Parkplatz das Angebot an öffentlichen Stellplätzen im<br />

nördlichen Plangebiet und verringert somit das Defizit an wohnortnahen Parkplätzen weiter.<br />

Durch eine entsprechende Beschilderung können Konflikte zwischen beiden Nutzergruppen<br />

vermieden werden.<br />

12.1.3 VbZ „Fußgängerbereich“ – „<strong>Stadt</strong>platz“<br />

Die gegenüber dem ehemaligen Gemeindeamt gelegene Fläche nimmt in <strong>Gaschwitz</strong>, optisch<br />

wie geografisch, eine zentrale Rolle ein. Die Schaffung eines Fußgängerbereiches bzw.<br />

Platzes an dieser Stelle stärkt den Ortsteil - baulich und sozial.<br />

Der <strong>Stadt</strong>platz sollte einerseits ausdifferenziert und strukturiert werden, andererseits genügend<br />

Aktionsfläche für einen kleinen Verkaufswagen, eine Versammlungsfläche, eine Freiluftausstellung<br />

etc. haben.<br />

Typologisch passende Ausstattungsgegenstände wie Sitzgelegenheiten, <strong>Stadt</strong>möblierung,<br />

Beleuchtung sowie Objektkunst sind zulässig.<br />

Mit der Textlichen Festsetzung „F6 – Grünanlage Cröbernsche/Ecke Hauptstraße“ wird eine<br />

Bepflanzung von bis zu 30 % der Fläche mit Sträuchern und Rasen sowie das Pflanzen<br />

zweier Bäume festgesetzt.<br />

Hierdurch wird das Motiv der starken Durchgrünung von <strong>Gaschwitz</strong> aufgegriffen und erreicht,<br />

dass der Platz sich gut in das Ortsbild integrieren kann.<br />

Die zahlreichen Nutzungsanforderungen erfordern auch - oder gerade - bei der geringen<br />

Größe des Platzes eine fundierte konzeptionelle Planung. Zur Entwicklung eines angemessenen<br />

Platzkonzeptes könnte ein Wettbewerb zweckdienlich sein.<br />

12.2 Öffentliche Straßenverkehrsflächen<br />

Die im Plangeltungsbereich liegenden Abschnitte der Straßen „Hauptstraße“, „Neue Harth“<br />

und „Cröbernsche Straße“ sowie die komplett hierin enthaltene „Neue Straße“ sind als „öffentliche<br />

Straßenverkehrsfläche“ per Planeintrag in ihrem Bestand festgesetzt.<br />

Lediglich bei der Straße „Neue Harth“ wurden zusätzliche Flächen mit einbezogen, um darauf<br />

drei Stellplätze ausweisen zu können.<br />

Eine Festsetzung der Cröbernschen Straße sowie der Neuen Straße als Verkehrsflächen<br />

besonderer Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ unterbleibt für diese Flächen<br />

aufgrund ihrer spezifischen Erschließungsfunktion, ihres Ausbauzustandes sowie des hier zu<br />

erwartenden, gesteigerten Fahrzeugaufkommens.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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