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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 34<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Der Weg befindet sich im Eigentum der <strong>Stadt</strong> <strong>Markkleeberg</strong>, er ist nicht öffentlich gewidmet.<br />

Er ist beidseitig vollkommen eingegrünt, wobei vereinzelt Pflanzen die Grundstücksgrenzen<br />

überwunden haben und so den nutzbaren Wegequerschnitt nochmals reduzieren.<br />

Ausweichstellen gibt es nicht, Straßenbeleuchtung ist keine vorhanden.<br />

Privatweg Wochenendgrundstücke (P2)<br />

Der ca. 90,0 m lange Weg setzt am Ende des öffentlichen Teils vom Hans-Steche-Weg an<br />

und führt von dort aus nordwärts. Er ist nicht befestigt und befindet sich im Besitz einer großen<br />

Eigentümergemeinschaft von privaten (Wochenend-) Gärten (ca. 9 Eigentümer) auf den<br />

Flurstücken 120/1 und 119/3. Aufgrund der geringen Breite ist davon auszugehen, dass auf<br />

den Grundstücken gewendet wird. Es gibt keine Straßenbeleuchtung.<br />

Privatweg am Ärztehaus (P3)<br />

Die Wegeverbindung zwischen Hans-Steche-Weg und Gustav-Meisel-Straße ist ca. 80 m<br />

lang und verläuft auf dem Grundstück der Wohnungsbaugesellschaft <strong>Markkleeberg</strong> (WBG).<br />

Der Privatweg ermöglicht das Abfließen des PKW-Verkehrs vom frequentierten Ärztehaus in<br />

südwärtige Richtung (zur Gustav-Meisel-Straße) und hilft somit, die Zahl der Fahrzeugbegegnungen<br />

auf dem bereichsweise sehr schmalen Hans-Steche-Weg zu reduzieren. Er ist<br />

als Betonpflasterweg ausgeführt und an der Ostseite von einem mit Hecken hinterpflanzten<br />

Zaun begrenzt. Im südlichen Abschnitt flankieren beidseitig Zäune den Weg.<br />

An der Gustav-Meisel-Straße, westlich des Wegs, bildet ein ausgewachsener Bergahorn einen<br />

wichtigen Akzent. Tore an beiden Enden schränken jedoch die Nutzbarkeit der Wegeverbindung<br />

ein.<br />

Am südlichen Ende des Weges befindet sich eine Straßenleuchte.<br />

Privatweg am Rittergut (P4)<br />

Am südlichen Ende der Brunnengasse - direkt nördlich der Scheune vom Rittergut - befindet<br />

sich ein Privatweg im Eigentum der <strong>Stadt</strong>.<br />

Der Fahrweg verläuft entlang des Rittergutes ca. 50 m ostwärts und erschließt einen kleinen<br />

Garagenkomplex aus sechs Garagen, der zum Grundstück Brunnengasse 1 gehört. Dahinter<br />

verhindern Poller eine Durchfahrt zum weiteren Erschließungsweg von der Cröbernschen<br />

Straße zum Neuen Herrenhaus (außerhalb des Plangebiets). Abschnittsweise wird der Weg<br />

randlich von Grünstreifen eingefasst, auf denen z. T. Büsche (Südseite) und Bäume (Nordseite)<br />

stehen. Ausgebildet ist der Weg als unbefestigte Fahrspur mit mittigem Rasenstreifen.<br />

Es gibt keine Beleuchtung.<br />

Privatweg an der Hauptstraße (P5)<br />

Auf der Westseite der Hauptstraße, zwischen den Nummern 290 und 292b, zweigt ein Privatweg<br />

ab. Er führt ca. 80 m westwärts, verschwenkt kurz nach Norden und gleich wieder<br />

nach Westen, um sich anschließend zu einer Fläche aufzuweiten. Der Weg ist in städtischem<br />

Eigentum, an ihn binden im vorderen Teil ein bewohntes Grundstück nördlich sowie<br />

zwei bewohnte Grundstücke südlich an. Im hinteren Teil grenzen mehrere Privatgärten an<br />

den geweiteten Weg. Dahinter schließen sich die Bahnanlagen der DB AG an.<br />

Die Aufweitung ermöglicht ein Wenden in mehreren Zügen.<br />

Beleuchtung ist nicht vorhanden.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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