Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 91<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
Die Bepflanzung mit Sträuchern, Zierpflanzen und Rasen sorgt für eine angenehme Durchgrünung<br />
und wirkt positiv auf das <strong>Stadt</strong>klima. Zu beachten ist der Anlagenbestand der Ver-<br />
und Entsorgungsunternehmen, in deren Schutzstreifen keine Baum- und Heckenpflanzen<br />
stehen dürfen.<br />
11.8.6 Maßnahme F6 - Grünanlage Cröbernsche/Ecke Hauptstraße<br />
Textliche Festsetzung<br />
F6 Die per Planeintrag festgesetzte Fläche ist als <strong>Stadt</strong>platz anzulegen. Die Bepflanzung<br />
ist auf bis zu 30 % mit Sträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2, Qualität 3xv., m. B.)<br />
und Rasen vorzunehmen, an der südlichen Grundstücksgrenze ist die geschnittene<br />
Laubholzhecke (Qualität 3xv., m. B.) als Hainbuchenhecke zu ergänzen.<br />
Bei Abgang der Bestandshecke ist entsprechend ein Ersatz als Hainbuchenhecke<br />
vorzunehmen. Der per Anpflanzungseintrag standörtlich festgesetzte Baum ist als<br />
Berg-Ahorn (Qualität 4xv., StU 20 - 25) zu pflanzen. Auf der Fläche ist ein weiterer<br />
Laubbaum (Auswahllisten 2.1 und 2.2, Qualität 4xv., StU 20 - 25) zulässig. Geeignete<br />
Laubgehölze sind zu erhalten.<br />
Begründung:<br />
Die Festsetzung soll absichern, dass die bezeichnete Fläche ihre Aufenthaltsqualität als<br />
Verbindung zwischen S-Bahn/ÖPNV-Haltestelle und dem <strong>Gaschwitz</strong>er Ortskern behält und<br />
verbessert. Es werden die Funktionen „Durchgangsraum“ (Weg für Fußgänger zum und vom<br />
Bahnhof/Bushalt) und „Aufenthaltsraum“ (<strong>Stadt</strong>platz/Bänke) vereint. Die Bepflanzung mit<br />
Sträuchern und Rasen sorgt für eine angenehme Durchgrünung und wirkt positiv auf das<br />
<strong>Stadt</strong>klima. Die Festsetzung des Berg-Ahorns soll eine „Tor-Situation“ schaffen, in der zum<br />
Bestand auf der Nordseite der Cröbernschen Straße ein Pendant gepflanzt wird.<br />
Die mögliche Einordnung eines weiteren Laubbaumes stellt auf die Bestandssituation ab und<br />
erlaubt eine Artenwahl, die abhängig von einer Neugestaltung (Ausführungsplanung) festgelegt<br />
werden kann, aber auch den Erhalt des Bestandsbaumes. Die Hecke kann das Grundstück<br />
nach Süden abschließen und dort als Blickfang dienen. Die Verringerung des Rasenanteils<br />
im Vergleich zum Bestand soll der Minimierung des Pflegeaufwandes dienen.<br />
11.8.7 Maßnahme F7 - Eingrünung Wendeanlage Hans-Steche-Weg<br />
Textliche Festsetzung<br />
F7 Auf der per Planeintrag festgesetzten Fläche ist eine blickdichte Laubholzhecke anzulegen.<br />
Begründung:<br />
Die Festsetzung sichert ab, dass die betreffende Fläche nach einer mit dem Umbau des<br />
Hans-Steche-Weges in diesem Bereich einhergehenden Entsiegelung einen Sichtschutz zur<br />
ausgebauten Verkehrsfläche erhält. Die Anlage einer Laubholzhecke wirkt sich zudem positiv<br />
auf das Ortsbild aus.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011