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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 84<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Textliche Festsetzung:<br />

3- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL2a“ ist mit einem Gehrecht zugunsten<br />

der Öffentlichkeit, einem Fahrrecht zugunsten der Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge<br />

sowie einem Leitungsrecht zugunsten der Medienversorger zu belasten.<br />

Begründung:<br />

Die festgesetzte Fläche (GFL2a) sichert ein Gehrecht zugunsten der Öffentlichkeit ab. Darüber<br />

hinaus erhalten Rettungsfahrzeuge zur Abfahrt vom Ärztehaus sowie Entsorgungsfahrzeuge<br />

zur Weiterfahrt aus dem Hans-Steche-Weg hinaus ein Fahrrecht eingeräumt. Weiterhin<br />

ist ein Leitungsrecht zugunsten der Medienversorger fixiert.<br />

Das Erfordernis des Gehrechtes liegt in dem allgemeinen öffentlichen Interesse begründet,<br />

die - faktisch existente und bereits genutzte - fußläufige Verbindung vom Hans-Steche-Weg/<br />

Ärztehaus zur Gustav-Meisel-Straße dauerhaft zu sichern.<br />

Die Ermöglichung einer auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkte Weiterfahrt vom Hans-<br />

Steche-Weg in die Gustav-Meisel-Straße liegt ebenfalls im öffentlichen Interesse, da hiermit<br />

sowohl die Weiterfahrt von Rettungsfahrzeugen, die das Ärztehaus angesteuert haben und<br />

weiterfahren wollen, als auch die Weiterfahrt von Entsorgungsfahrzeugen abgesichert wird.<br />

Das Leitungsrecht ermöglicht Medienversorgern den Ringschluss zwischen dem Hans-<br />

Steche-Weg und der Gustav-Meisel-Straße.<br />

Der Querschnitt des GFL2a ist nicht durchgängig gleich. Aus Gründen der Verkehrsgeometrie<br />

(Schleppkurven eines dreiachsigen Müllfahrzeuges) sind die Anknüpfpunkte des GFL2a<br />

an den Hans-Steche-Weg und die Gustav-Meisel-Straße auf das notwendige Maß geweitet.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

4- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL2b“ ist mit einem Gehrecht zugunsten<br />

der Öffentlichkeit zu belasten.<br />

Begründung:<br />

Die festgesetzte Fläche (GFL2b) sichert ein Gehrecht zugunsten der gesamten Öffentlichkeit<br />

ab.<br />

Hierdurch wird die Durchwegung des Plangebietes durch Anbindung an den Pleißeradweg<br />

erheblich verbessert.<br />

Ausgehend vom östlichen Ende der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Hans-<br />

Steche-Weg) wird der vorhandene, zuerst ostwärts und dann nordwärts führende Weg bis<br />

direkt an die Südwand des Garagengebäudes einbezogen. Entlang der Garage führt dann<br />

ein weiterer Pfad ostwärts bis an den die Plangebietsgrenze markierenden Pleißedamm.<br />

Die vorhandene Schranke südlich der Garage ist hierfür um einige Meter nordwärts bis direkt<br />

an die Garage hin zu versetzen.<br />

Textliche Festsetzung:<br />

5- Die planzeichnerisch festgesetzte Fläche „GFL3“ ist mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht<br />

zugunsten der Anlieger des Neuen Herrenhauses und des Jugendclubs,<br />

der Medienversorger, der Rettungsfahrzeuge sowie mit einem Gehrecht zugunsten<br />

der Öffentlichkeit zu belasten.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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