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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 93<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Begründung:<br />

Es wird Aufenthaltsqualität geschaffen, indem eine Abschirmung der Stellflächen erfolgt. Die<br />

Artenwahl der Hecke lehnt sich an die auentypische Artenzusammensetzung an. Die Anpflanzung<br />

hat positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima.<br />

Die verbleibende Fläche des ehemaligen Kleingartens soll als Gemeinschaftsgarten den<br />

Nutzern (z. B. Spaziergängern und ehemalige Kleingärtnern) als Verweilort dienen und kann<br />

Bildungsfunktionen für die Kinder im Christlichen Jugenddorf-Objekt (CJD) und der Kindertagesstätte<br />

erfüllen (Obsternte, Eicheln als Wildfutter und zum Basteln, Schulgarten…)."<br />

11.8.11 Maßnahme F11 – Böschung am S-Bahnhaltepunkt <strong>Gaschwitz</strong><br />

Textliche Festsetzung<br />

F11 Die Fläche ist mit einer Reihe aus 5 mittel- bis kleinkronigen Laubbaum-<br />

Hochstämmen (Auswahlliste 2.1 – Buchstaben K und M, Qualität 4xv., StU 20 - 25)<br />

zu bepflanzen. Geeignete Laubgehölze sind zu erhalten und können hierbei angerechnet<br />

werden.<br />

Weiterhin sind Laubsträucher (Auswahlliste 3.1, Qualität 3xv., m. B.) auf wenigstens<br />

50 % der festgesetzten Fläche zu pflanzen.<br />

Begründung:<br />

Die Hecke schirmt das Grundstück von der Straße Neue Harth ab und sichert die Böschung.<br />

Die Artenwahl berücksichtigt sowohl gestalterische als auch ökologische Aspekte. Die Anpflanzung<br />

hat positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima, bietet Lebensraum für Tiere und strukturiert<br />

den Brückenbereich.<br />

11.8.12 Maßnahme F12 – Randliche Hecke auf gewerblich genutztem<br />

Grundstück (Gustav-Meisel-Straße 6)<br />

Textliche Festsetzung<br />

F12 Die per Planeintrag festgesetzte Fläche ist entlang ihrer westlichen Grenze auf mindestens<br />

3 m Breite lückenlos mit Laubsträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2, Qualität<br />

3xv., m. B.) zu bepflanzen. Dabei sind 60 % heimische Arten einzusetzen. Nicht mit<br />

Laubsträuchern bepflanzte Flächenanteile sind als Rasenfläche anzulegen.<br />

Begründung:<br />

Die Hecke schirmt das Gewerbegrundstück von der benachbarten Kindertagesstätte ab. Die<br />

Artenwahl berücksichtigt sowohl gestalterische als auch ökologische Aspekte. Die Anpflanzung<br />

hat nebenbei positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima und bietet Lebensraum für Tiere.<br />

11.8.13 Maßnahme F13 – Ergänzung Baumbestand Gustav-Meisel-Straße 3<br />

Textliche Festsetzung<br />

F13 Die gekennzeichnete Fläche ist mit Laubbäumen und -sträuchern (Auswahllisten 3.1<br />

und 3.2, Qualität 3xv., m. B.) zu bepflanzen. Dabei ist ein städtebaulich wirksamer,<br />

großkroniger Laubbaum-Hochstamm (Auswahlliste 2.1 und 2.2 – Buchstabe G, Qualität<br />

4xv., StU 20 - 25) gemäß Planzeichnungseintrag zu integrieren.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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