Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 93<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
Begründung:<br />
Es wird Aufenthaltsqualität geschaffen, indem eine Abschirmung der Stellflächen erfolgt. Die<br />
Artenwahl der Hecke lehnt sich an die auentypische Artenzusammensetzung an. Die Anpflanzung<br />
hat positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima.<br />
Die verbleibende Fläche des ehemaligen Kleingartens soll als Gemeinschaftsgarten den<br />
Nutzern (z. B. Spaziergängern und ehemalige Kleingärtnern) als Verweilort dienen und kann<br />
Bildungsfunktionen für die Kinder im Christlichen Jugenddorf-Objekt (CJD) und der Kindertagesstätte<br />
erfüllen (Obsternte, Eicheln als Wildfutter und zum Basteln, Schulgarten…)."<br />
11.8.11 Maßnahme F11 – Böschung am S-Bahnhaltepunkt <strong>Gaschwitz</strong><br />
Textliche Festsetzung<br />
F11 Die Fläche ist mit einer Reihe aus 5 mittel- bis kleinkronigen Laubbaum-<br />
Hochstämmen (Auswahlliste 2.1 – Buchstaben K und M, Qualität 4xv., StU 20 - 25)<br />
zu bepflanzen. Geeignete Laubgehölze sind zu erhalten und können hierbei angerechnet<br />
werden.<br />
Weiterhin sind Laubsträucher (Auswahlliste 3.1, Qualität 3xv., m. B.) auf wenigstens<br />
50 % der festgesetzten Fläche zu pflanzen.<br />
Begründung:<br />
Die Hecke schirmt das Grundstück von der Straße Neue Harth ab und sichert die Böschung.<br />
Die Artenwahl berücksichtigt sowohl gestalterische als auch ökologische Aspekte. Die Anpflanzung<br />
hat positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima, bietet Lebensraum für Tiere und strukturiert<br />
den Brückenbereich.<br />
11.8.12 Maßnahme F12 – Randliche Hecke auf gewerblich genutztem<br />
Grundstück (Gustav-Meisel-Straße 6)<br />
Textliche Festsetzung<br />
F12 Die per Planeintrag festgesetzte Fläche ist entlang ihrer westlichen Grenze auf mindestens<br />
3 m Breite lückenlos mit Laubsträuchern (Auswahllisten 3.1 und 3.2, Qualität<br />
3xv., m. B.) zu bepflanzen. Dabei sind 60 % heimische Arten einzusetzen. Nicht mit<br />
Laubsträuchern bepflanzte Flächenanteile sind als Rasenfläche anzulegen.<br />
Begründung:<br />
Die Hecke schirmt das Gewerbegrundstück von der benachbarten Kindertagesstätte ab. Die<br />
Artenwahl berücksichtigt sowohl gestalterische als auch ökologische Aspekte. Die Anpflanzung<br />
hat nebenbei positive Wirkung auf das <strong>Stadt</strong>klima und bietet Lebensraum für Tiere.<br />
11.8.13 Maßnahme F13 – Ergänzung Baumbestand Gustav-Meisel-Straße 3<br />
Textliche Festsetzung<br />
F13 Die gekennzeichnete Fläche ist mit Laubbäumen und -sträuchern (Auswahllisten 3.1<br />
und 3.2, Qualität 3xv., m. B.) zu bepflanzen. Dabei ist ein städtebaulich wirksamer,<br />
großkroniger Laubbaum-Hochstamm (Auswahlliste 2.1 und 2.2 – Buchstabe G, Qualität<br />
4xv., StU 20 - 25) gemäß Planzeichnungseintrag zu integrieren.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011