Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 87<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
Das „GFL9“ führt bis an die östliche Grenze des Flurstücks 77/2 heran, wobei diese Grenze<br />
inmitten des Baufeldes HS6 liegt. Durch die Festsetzung einer lichten Höhe von 4 m für das<br />
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird einerseits ermöglicht, dass es innerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen teilweise überbaut werden kann und andererseits abgesichert, dass<br />
in diesem Fall der Hinterlieger trotzdem erschlossen ist.<br />
11.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />
Anpflanzungen dienen vielfältigen städtebaulichen und ökologischen Zielsetzungen.<br />
Aus städtebaulicher Sicht steht die Gliederung, Gestaltung und Durchgrünung und die damit<br />
verbundene verbesserte Aufenthaltsqualität im Vordergrund. Ökologisch gesehen setzen<br />
Bepflanzungen Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Siedlungsbereich um.<br />
Gehölze bieten je nach Habitus, Alter und Entwicklungszustand Lebensraum für andere<br />
Pflanzen und Tiere. Sie sind wichtiger und oft einziger Bestandteil innerörtlicher Grünraumvernetzung.<br />
In der Vegetationsperiode schützen sie vor übermäßiger Einstrahlung und Wind<br />
und mildern Temperaturextreme in Bodennähe, binden Luftschadstoffe und beeinflussen die<br />
Verdunstung (mikroklimatische Funktion).<br />
Standortgerechte Artwahl ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Vitalität, Widerstandsfähigkeit<br />
und Langlebigkeit einer Bepflanzung. Die Verwendung von gebietsheimischen<br />
Pflanzen hilft, Genressourcen zu erhalten, und bietet oft eine bessere Voraussetzung<br />
für die Ansiedlung von Flora und Fauna.<br />
11.8.1 Maßnahme F1 - Öffentliche Grünfläche Hans-Steche-Weg<br />
Textliche Festsetzung<br />
F1 F1a: Lindenquadrat mit Sitzbereich und westlich vorgelagerter Lindenreihe:<br />
Die vorhandenen großkronigen Linden sind zu erhalten. Lücken sind in einer Art<br />
und Weise zu ersetzen, dass sich von der Hauptstraße her der Anblick einer<br />
Baumreihe ergibt und die Mitte der Anlage mit einer regelmäßigen Anordnung von<br />
12 Linden in einem Quadrat von 13 m Kantenlänge betont wird.<br />
Bei Abgang sind Linden (im <strong>Stadt</strong>raum bewährte Lindensorten), Qualität 4xv., StU 20 - 25,<br />
nachzupflanzen. Die Fläche unter den Linden ist als Rasenfläche zu pflegen.<br />
In der Mitte des Lindenquadrats ist ein Sitzbereich mit dazugehöriger <strong>Stadt</strong>möblierung<br />
sowie Objektkunst zulässig.<br />
Die Lindenreihe parallel zur Hauptstraße ist gleichfalls mit Linden (im <strong>Stadt</strong>raum<br />
bewährte Lindensorten) Qualität 4xv., StU 20 - 25, zu ergänzen.<br />
F1b: Umgrenzung geschnittene Hecke<br />
Die vorhandene geschnittene Hecke ist zu erhalten, Lücken sind nachzupflanzen,<br />
bei Abgang sind schnittgeeignete Laubgehölzarten zu wählen. Durchwegungen<br />
sind an vorhandenen Zugängen und -fahrten zur Hauptstraße Nr. 285 sowie an<br />
der Hauptstraße in Höhe der optischen Mitte der Anlage (Lindenquadrat) zulässig.<br />
Am Hans-Steche-Weg ist das Sichtfeld nach RaSt 2006 freizuhalten.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011