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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 87<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Das „GFL9“ führt bis an die östliche Grenze des Flurstücks 77/2 heran, wobei diese Grenze<br />

inmitten des Baufeldes HS6 liegt. Durch die Festsetzung einer lichten Höhe von 4 m für das<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht wird einerseits ermöglicht, dass es innerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen teilweise überbaut werden kann und andererseits abgesichert, dass<br />

in diesem Fall der Hinterlieger trotzdem erschlossen ist.<br />

11.8 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)<br />

Anpflanzungen dienen vielfältigen städtebaulichen und ökologischen Zielsetzungen.<br />

Aus städtebaulicher Sicht steht die Gliederung, Gestaltung und Durchgrünung und die damit<br />

verbundene verbesserte Aufenthaltsqualität im Vordergrund. Ökologisch gesehen setzen<br />

Bepflanzungen Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Siedlungsbereich um.<br />

Gehölze bieten je nach Habitus, Alter und Entwicklungszustand Lebensraum für andere<br />

Pflanzen und Tiere. Sie sind wichtiger und oft einziger Bestandteil innerörtlicher Grünraumvernetzung.<br />

In der Vegetationsperiode schützen sie vor übermäßiger Einstrahlung und Wind<br />

und mildern Temperaturextreme in Bodennähe, binden Luftschadstoffe und beeinflussen die<br />

Verdunstung (mikroklimatische Funktion).<br />

Standortgerechte Artwahl ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Vitalität, Widerstandsfähigkeit<br />

und Langlebigkeit einer Bepflanzung. Die Verwendung von gebietsheimischen<br />

Pflanzen hilft, Genressourcen zu erhalten, und bietet oft eine bessere Voraussetzung<br />

für die Ansiedlung von Flora und Fauna.<br />

11.8.1 Maßnahme F1 - Öffentliche Grünfläche Hans-Steche-Weg<br />

Textliche Festsetzung<br />

F1 F1a: Lindenquadrat mit Sitzbereich und westlich vorgelagerter Lindenreihe:<br />

Die vorhandenen großkronigen Linden sind zu erhalten. Lücken sind in einer Art<br />

und Weise zu ersetzen, dass sich von der Hauptstraße her der Anblick einer<br />

Baumreihe ergibt und die Mitte der Anlage mit einer regelmäßigen Anordnung von<br />

12 Linden in einem Quadrat von 13 m Kantenlänge betont wird.<br />

Bei Abgang sind Linden (im <strong>Stadt</strong>raum bewährte Lindensorten), Qualität 4xv., StU 20 - 25,<br />

nachzupflanzen. Die Fläche unter den Linden ist als Rasenfläche zu pflegen.<br />

In der Mitte des Lindenquadrats ist ein Sitzbereich mit dazugehöriger <strong>Stadt</strong>möblierung<br />

sowie Objektkunst zulässig.<br />

Die Lindenreihe parallel zur Hauptstraße ist gleichfalls mit Linden (im <strong>Stadt</strong>raum<br />

bewährte Lindensorten) Qualität 4xv., StU 20 - 25, zu ergänzen.<br />

F1b: Umgrenzung geschnittene Hecke<br />

Die vorhandene geschnittene Hecke ist zu erhalten, Lücken sind nachzupflanzen,<br />

bei Abgang sind schnittgeeignete Laubgehölzarten zu wählen. Durchwegungen<br />

sind an vorhandenen Zugängen und -fahrten zur Hauptstraße Nr. 285 sowie an<br />

der Hauptstraße in Höhe der optischen Mitte der Anlage (Lindenquadrat) zulässig.<br />

Am Hans-Steche-Weg ist das Sichtfeld nach RaSt 2006 freizuhalten.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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