Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 78<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
C INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES<br />
10 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches<br />
Der räumliche Geltungsbereich umfasst 159 Flurstücke der Gemarkung <strong>Gaschwitz</strong>.<br />
Der Verlauf der Geltungsbereichsgrenze ist folgender:<br />
im Osten entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 120/1, 48/12, 48/13, 48/17, 48/14,<br />
48/15, 51/1, 48/16, 157/3 anschließend quer durch die 157/6 und die 153/3 zur nördlichen<br />
Ecke der 30/6, entlang dessen östlicher und südlicher Grenze über die östliche und südliche<br />
Grenze der 24/17, nun entlang der südlichen Grenze der 22 und 21, von dort entlang der<br />
östlichen Grenze der Flurstücke 20/1, 19, 1/15 und 1/20;<br />
im Süden zuerst entlang der südlichen, dann der östlichen und schließlich wieder entlang<br />
der südlichen Grenze der 1/20, nun entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 1/8, 3/2,<br />
3/1 zu den westlichen Grenzen der Flurstücke 3/1, 4a und 4/2, dann in der gedachten Verlängerung<br />
der südlichen Grenze des Flurstücks 33 quer über die Hauptstraße (157/27,<br />
157/22, 157/21, 157/25) bis zum Flurstück 33 und weiter entlang dieses Flurstücks zur südlichen<br />
Grenze des Flurstücks 35/3;<br />
im Westen entlang der westlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 35/3, weiter auf der<br />
westlichen und nordwestlichen Grenze des Flurstücks 157/7, dann entlang der östlichen<br />
Grenze vom Flurstück 83 bis zu dessen nordwestlicher Ecke und von dort quer durch das<br />
Flurstück 35/4 zur südwestlichen Ecke des Flurstücks 79, nun entlang der westlichen Grenze<br />
der Flurstücke 79, 78, 77/2, 76, 75, 74, 72/6, 111/1, 112a, 112c, 112b, 112/2, 112d, 113<br />
und 114/1;<br />
im Norden entlang der Nordgrenze des Flurstücks 114/1 bis zu einem Abstand von 35 m zur<br />
Friedhofsmauer des außerhalb vom Geltungsbereich liegenden <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhofs, nun<br />
parallel zur Friedhofsmauer quer durch die Flurstücke 114/1, 113, 112d und 112/1 als östliche<br />
Begrenzung, durch die 112b im Bogen mit Abstand von 35 m zur Friedhofsmauer zur<br />
112c, dann weiter quer über die Hauptstraße (157/17, 157/29, 157/15) als nördliche Begrenzung<br />
bis zur westlichen Grenze der Flurstücke 157/35, 116/2 und 157/34, weiter entlang der<br />
nördlichen Grenze der Flurstücke 157/34 und 116, schließlich entlang der nördlichen, westlichen<br />
und erneut der nördlichen Grenze des Flurstücks 117/1, dann weiter auf der nördlichen<br />
Grenze der Flurstücke 119/6, 119/5, 119/3 und 120/1 zurück zum Ausgangspunkt.<br />
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 11,5 ha.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011