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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 78<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

C INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES<br />

10 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches<br />

Der räumliche Geltungsbereich umfasst 159 Flurstücke der Gemarkung <strong>Gaschwitz</strong>.<br />

Der Verlauf der Geltungsbereichsgrenze ist folgender:<br />

im Osten entlang der östlichen Grenze der Flurstücke 120/1, 48/12, 48/13, 48/17, 48/14,<br />

48/15, 51/1, 48/16, 157/3 anschließend quer durch die 157/6 und die 153/3 zur nördlichen<br />

Ecke der 30/6, entlang dessen östlicher und südlicher Grenze über die östliche und südliche<br />

Grenze der 24/17, nun entlang der südlichen Grenze der 22 und 21, von dort entlang der<br />

östlichen Grenze der Flurstücke 20/1, 19, 1/15 und 1/20;<br />

im Süden zuerst entlang der südlichen, dann der östlichen und schließlich wieder entlang<br />

der südlichen Grenze der 1/20, nun entlang der südlichen Grenze der Flurstücke 1/8, 3/2,<br />

3/1 zu den westlichen Grenzen der Flurstücke 3/1, 4a und 4/2, dann in der gedachten Verlängerung<br />

der südlichen Grenze des Flurstücks 33 quer über die Hauptstraße (157/27,<br />

157/22, 157/21, 157/25) bis zum Flurstück 33 und weiter entlang dieses Flurstücks zur südlichen<br />

Grenze des Flurstücks 35/3;<br />

im Westen entlang der westlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 35/3, weiter auf der<br />

westlichen und nordwestlichen Grenze des Flurstücks 157/7, dann entlang der östlichen<br />

Grenze vom Flurstück 83 bis zu dessen nordwestlicher Ecke und von dort quer durch das<br />

Flurstück 35/4 zur südwestlichen Ecke des Flurstücks 79, nun entlang der westlichen Grenze<br />

der Flurstücke 79, 78, 77/2, 76, 75, 74, 72/6, 111/1, 112a, 112c, 112b, 112/2, 112d, 113<br />

und 114/1;<br />

im Norden entlang der Nordgrenze des Flurstücks 114/1 bis zu einem Abstand von 35 m zur<br />

Friedhofsmauer des außerhalb vom Geltungsbereich liegenden <strong>Gaschwitz</strong>er Friedhofs, nun<br />

parallel zur Friedhofsmauer quer durch die Flurstücke 114/1, 113, 112d und 112/1 als östliche<br />

Begrenzung, durch die 112b im Bogen mit Abstand von 35 m zur Friedhofsmauer zur<br />

112c, dann weiter quer über die Hauptstraße (157/17, 157/29, 157/15) als nördliche Begrenzung<br />

bis zur westlichen Grenze der Flurstücke 157/35, 116/2 und 157/34, weiter entlang der<br />

nördlichen Grenze der Flurstücke 157/34 und 116, schließlich entlang der nördlichen, westlichen<br />

und erneut der nördlichen Grenze des Flurstücks 117/1, dann weiter auf der nördlichen<br />

Grenze der Flurstücke 119/6, 119/5, 119/3 und 120/1 zurück zum Ausgangspunkt.<br />

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 11,5 ha.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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