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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 70<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

7.4.2.1 Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft gemäß § 9 (1) 20 BauGB<br />

Besondere Flächen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

werden nicht ausgewiesen, da weder bestehende Schutzgebiete oder landschaftspflegerisch<br />

bedeutende Flächen noch Flächen für einen ökologischen Ausgleich zu sichern sind.<br />

7.4.2.2 Sonstige Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft gemäß § 9 (1) 20 BauGB<br />

Sonstige Maßnahmen zu Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

werden durch die Festsetzung des Umgangs mit auf den Baugrundstücken anfallenden Niederschlagswasser<br />

sowie die Festsetzung zur Verwendung insektenfreundlicher Lampen ergriffen.<br />

7.4.2.3 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen gemäß § 9 (1) 25a BauGB<br />

Anpflanzungen dienen vielfältigen städtebaulichen und ökologischen Zielsetzungen. Aus<br />

städtebaulicher Sicht steht die Gliederung, Gestaltung und Durchgrünung und die damit verbundene<br />

verbesserte Aufenthaltsqualität im Vordergrund. Ökologisch gesehen setzen Bepflanzungen<br />

Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege im Siedlungsbereich um.<br />

Gehölze bieten je nach Habitus, Alter und Entwicklungszustand Lebensraum für andere<br />

Pflanzen und Tiere. Sie sind wichtiger und oft einziger Bestandteil innerörtlicher Grünraumvernetzung.<br />

In der Vegetationsperiode schützen sie vor übermäßiger Einstrahlung und Wind<br />

und mildern Temperaturextreme in Bodennähe, binden Luftschadstoffe und beeinflussen die<br />

Verdunstung (mikroklimatische Funktion).<br />

Standortgerechte Artwahl ist dabei eine wichtige Voraussetzung für die Vitalität, Widerstandsfähigkeit<br />

und Langlebigkeit einer Bepflanzung. Die Verwendung von gebietsheimischen<br />

Pflanzen hilft, Genressourcen zu erhalten, und bietet oft eine bessere Voraussetzung<br />

für die Ansiedlung von Flora und Fauna.<br />

Die vorgeschlagenen Festsetzungen sind in der Satzungsfassung angenommen und werden<br />

in Kapitel 11.8 benannt.<br />

7.4.2.4 Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

gemäß § 9 (1) 25b BauGB<br />

Alter Gehölzbestand aus Laubbäumen und -sträuchern sowie Großbäume, Hecken und Klettergehölze<br />

dienen aus städtebaulicher Sicht der Gliederung, Gestaltung und Durchgrünung<br />

und damit einer hohen Aufenthaltsqualität. Ökologisch gesehen bieten solche Gehölzbestände<br />

wertvollen Lebensraum für andere Pflanzen und Tiere. Sie sind ein bedeutender Bestandteil<br />

innerörtlicher Grünraumvernetzung und erfüllen wichtige mikroklimatische Funktionen,<br />

indem sie in der Vegetationsperiode vor übermäßiger Einstrahlung und Wind schützen<br />

und Temperaturextreme in Bodennähe mildern, Luftschadstoffe binden und die Verdunstung<br />

günstig beeinflussen.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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