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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 9<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Die o. g. Ziele und Zwecke verfolgen - im Einklang mit dem vorliegenden Integrierten Entwicklungskonzept<br />

(IEK) - folgendes Gesamtziel:<br />

- Die Weichenstellung für die Schaffung einer nachhaltigen Bevölkerungsstruktur.<br />

- Die Erhöhung der Attraktivität als Wohngebiet für junge Familien.<br />

- Die Verbesserung der Angebote für ein Miteinander der Generationen.<br />

- Die Stärkung der Funktionen für die Naherholung im Zuge eines sanften Tourismus<br />

(Wandern, Radfahren, Wassersport).<br />

Die Flächen werden entsprechend der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung<br />

in der Planzeichnung festgesetzt.<br />

Die Grünordnerischen Festsetzungen regeln Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege<br />

und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Flächen zum Anpflanzen von<br />

Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und werden, soweit geeignet, in den Bebauungsplan<br />

übernommen. Die Festsetzungstiefe orientiert sich dabei an der Art des Bebauungsplans:<br />

dem a l l g e m e i n e n, nicht vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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