Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 9<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
Die o. g. Ziele und Zwecke verfolgen - im Einklang mit dem vorliegenden Integrierten Entwicklungskonzept<br />
(IEK) - folgendes Gesamtziel:<br />
- Die Weichenstellung für die Schaffung einer nachhaltigen Bevölkerungsstruktur.<br />
- Die Erhöhung der Attraktivität als Wohngebiet für junge Familien.<br />
- Die Verbesserung der Angebote für ein Miteinander der Generationen.<br />
- Die Stärkung der Funktionen für die Naherholung im Zuge eines sanften Tourismus<br />
(Wandern, Radfahren, Wassersport).<br />
Die Flächen werden entsprechend der Baunutzungsverordnung und der Planzeichenverordnung<br />
in der Planzeichnung festgesetzt.<br />
Die Grünordnerischen Festsetzungen regeln Flächen oder Maßnahmen zu Schutz, Pflege<br />
und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sowie Flächen zum Anpflanzen von<br />
Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und werden, soweit geeignet, in den Bebauungsplan<br />
übernommen. Die Festsetzungstiefe orientiert sich dabei an der Art des Bebauungsplans:<br />
dem a l l g e m e i n e n, nicht vorhabenbezogenen Bebauungsplan.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011