Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg
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Begründung zur Satzung des Seite 30<br />
Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />
Darüber hinaus ergänzen zwei weitere Anliegerstraßen in Nord-Süd-Richtung das Verkehrssystem<br />
– die Neue Straße sowie die Brunnengasse.<br />
Das Erschließungssystem wird außerdem durch fünf Privatwege sowie vier Fußweg-/<br />
Radwegverbindungen komplettiert.<br />
Im folgenden Abschnitt wird der Ist-Zustand der Erschließungssysteme beschrieben:<br />
Hauptstraße<br />
Die als Staatsstraße S 72 klassifizierte Ortsdurchfahrt der Hauptstraße durchquert das Plangebiet<br />
auf einer Länge von ca. 350 m.<br />
Sie wurde im Jahre 2007 grundhaft ausgebaut und verfügt über eine asphaltierte, durchschnittliche<br />
Fahrbahnbreite von ca. 7,0 m inklusive eines abmarkierten Radweges in nördliche<br />
Fahrtrichtung. Östlich der Straße befindet sich ein schmaler Gehweg, westlich der Straße<br />
ein breiterer Gehweg, welcher abschnittsweise als kombinierter Geh- und Radweg ausgeführt<br />
ist.<br />
Parken ist auf der Straße nicht gestattet, was sich insbesondere für die Kundschaft der Gewerbetreibenden<br />
im Ortszentrum als problematisch erweist. Im Plangebiet gibt es keine Ampeln<br />
oder Querungshilfen, die nächstliegenden Querungshilfen befinden sich nördlich (in<br />
Höhe der Straße des Aufbaus) bzw. südlich (in Höhe des Bahnhofes <strong>Gaschwitz</strong>). In beiden<br />
Fällen handelt es sich um Mittelinseln. Im öffentlichen Straßenraum gibt es keine Bäume, jedoch<br />
wirkt der Baumbestand der öffentlichen Grünfläche bandartig in den Straßenraum hinein.<br />
Darüber hinaus gibt es auf angrenzenden Privatflächen punktuell weitere Einzelbäume<br />
und Baumgruppen, die ebenfalls den Straßenraum optisch aufwerten.<br />
Neue Harth<br />
Die als Sammelstraße fungierende Neue Harth stellt die einzige direkte Verbindung zu der<br />
westlich der Bahnstrecke gelegenen Siedlung dar. Der Abschnitt im Plangebiet ist ca. 45 m<br />
lang und ca. 6,50 m breit und z. T. in einem desolaten Zustand. Die Plangebietsgrenze verläuft<br />
unmittelbar vor der Bahnbrücke, so dass der betreffende Abschnitt bis zur Unterführung<br />
komplett im Gefälle liegt. Ein Abweiser beschränkt die Brückendurchfahrtshöhe auf 3 m. Der<br />
Fahrbahnbelag zwischen Hauptstraße und Abweiser besteht aus einer intakten Asphaltdecke.<br />
Im sich anschließenden Abschnitt besteht er aus einer dünnen, stark beschädigten Asphaltschicht<br />
auf Kopfsteinpflaster, während im unmittelbaren Unterführungsbereich gar keine<br />
Asphaltschicht vorhanden ist.<br />
In dem betreffenden Straßenabschnitt sind keine Querungshilfen vorhanden.<br />
Südlich der Fahrbahn befindet sich ein Gehweg. Er setzt sich - außerhalb des Plangebiets -<br />
entlang des südlichen Brückenwiderlagers fort, winkelt anschließend nach Süden ab und<br />
endet in Höhe Schachtweg.<br />
Ab dem Abweiser wird der Fußweg durch ein Geländer gegenüber der Straße gesichert, da<br />
er die Bahnanlagen in einer anderen Höhenlage als die Straße unterquert. Von der Hauptstraße<br />
an bis zu seinem Ende am Schachtweg verläuft er daher nahezu niveaugleich.<br />
Straßenbäume sind nicht vorhanden, auf der nördlich angrenzenden Böschung gibt es jedoch<br />
einige wild aufgewachsene Bäume.<br />
Satzungsfassung vom 20.07.2011