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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 30<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

Darüber hinaus ergänzen zwei weitere Anliegerstraßen in Nord-Süd-Richtung das Verkehrssystem<br />

– die Neue Straße sowie die Brunnengasse.<br />

Das Erschließungssystem wird außerdem durch fünf Privatwege sowie vier Fußweg-/<br />

Radwegverbindungen komplettiert.<br />

Im folgenden Abschnitt wird der Ist-Zustand der Erschließungssysteme beschrieben:<br />

Hauptstraße<br />

Die als Staatsstraße S 72 klassifizierte Ortsdurchfahrt der Hauptstraße durchquert das Plangebiet<br />

auf einer Länge von ca. 350 m.<br />

Sie wurde im Jahre 2007 grundhaft ausgebaut und verfügt über eine asphaltierte, durchschnittliche<br />

Fahrbahnbreite von ca. 7,0 m inklusive eines abmarkierten Radweges in nördliche<br />

Fahrtrichtung. Östlich der Straße befindet sich ein schmaler Gehweg, westlich der Straße<br />

ein breiterer Gehweg, welcher abschnittsweise als kombinierter Geh- und Radweg ausgeführt<br />

ist.<br />

Parken ist auf der Straße nicht gestattet, was sich insbesondere für die Kundschaft der Gewerbetreibenden<br />

im Ortszentrum als problematisch erweist. Im Plangebiet gibt es keine Ampeln<br />

oder Querungshilfen, die nächstliegenden Querungshilfen befinden sich nördlich (in<br />

Höhe der Straße des Aufbaus) bzw. südlich (in Höhe des Bahnhofes <strong>Gaschwitz</strong>). In beiden<br />

Fällen handelt es sich um Mittelinseln. Im öffentlichen Straßenraum gibt es keine Bäume, jedoch<br />

wirkt der Baumbestand der öffentlichen Grünfläche bandartig in den Straßenraum hinein.<br />

Darüber hinaus gibt es auf angrenzenden Privatflächen punktuell weitere Einzelbäume<br />

und Baumgruppen, die ebenfalls den Straßenraum optisch aufwerten.<br />

Neue Harth<br />

Die als Sammelstraße fungierende Neue Harth stellt die einzige direkte Verbindung zu der<br />

westlich der Bahnstrecke gelegenen Siedlung dar. Der Abschnitt im Plangebiet ist ca. 45 m<br />

lang und ca. 6,50 m breit und z. T. in einem desolaten Zustand. Die Plangebietsgrenze verläuft<br />

unmittelbar vor der Bahnbrücke, so dass der betreffende Abschnitt bis zur Unterführung<br />

komplett im Gefälle liegt. Ein Abweiser beschränkt die Brückendurchfahrtshöhe auf 3 m. Der<br />

Fahrbahnbelag zwischen Hauptstraße und Abweiser besteht aus einer intakten Asphaltdecke.<br />

Im sich anschließenden Abschnitt besteht er aus einer dünnen, stark beschädigten Asphaltschicht<br />

auf Kopfsteinpflaster, während im unmittelbaren Unterführungsbereich gar keine<br />

Asphaltschicht vorhanden ist.<br />

In dem betreffenden Straßenabschnitt sind keine Querungshilfen vorhanden.<br />

Südlich der Fahrbahn befindet sich ein Gehweg. Er setzt sich - außerhalb des Plangebiets -<br />

entlang des südlichen Brückenwiderlagers fort, winkelt anschließend nach Süden ab und<br />

endet in Höhe Schachtweg.<br />

Ab dem Abweiser wird der Fußweg durch ein Geländer gegenüber der Straße gesichert, da<br />

er die Bahnanlagen in einer anderen Höhenlage als die Straße unterquert. Von der Hauptstraße<br />

an bis zu seinem Ende am Schachtweg verläuft er daher nahezu niveaugleich.<br />

Straßenbäume sind nicht vorhanden, auf der nördlich angrenzenden Böschung gibt es jedoch<br />

einige wild aufgewachsene Bäume.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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