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Ortslage Gaschwitz - Begruendung - Stadt Markkleeberg

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Begründung zur Satzung des Seite 75<br />

Bebauungsplanes "<strong>Ortslage</strong> <strong>Gaschwitz</strong>“ in <strong>Markkleeberg</strong><br />

9 Städtebauliches Konzept<br />

Mit dem Städtebaulichen Konzept soll auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eine<br />

Konkretisierung der Entwicklungsziele aus dem FNP der <strong>Stadt</strong> für das Plangebiet erfolgen.<br />

9.1 Gliederung des Gebietes<br />

Das Plangebiet ist hinsichtlich der Nutzungsart in Baugebiete, Flächen für den Gemeinbedarf,<br />

öffentliche Straßenverkehrsflächen, öffentliche und private Verkehrsflächen besonderer<br />

Zweckbestimmung sowie in öffentliche und private Grünflächen gegliedert.<br />

9.2 Bebauungs- und Nutzungskonzept<br />

Hauptziele des Bebauungsplanes sind:<br />

die Beseitigung städtebaulicher Missstände<br />

die maßvolle Ausweisung von Baufeldern (zur Ansiedlung von Familien)<br />

die Qualifizierung des Verkehrssystems<br />

die Sicherung und die Weiterentwicklung gebietsprägender Grünflächen<br />

In diesem Sinne werden Baugebiete, deren Maß, öffentliche und private Verkehrsflächen,<br />

Grünflächen usw. festgesetzt und damit ein Mindestmaß an städtebaulicher Ordnung im Bestand<br />

gesichert.<br />

Die bauliche Nutzung im Plangebiet wird in Abgrenzung zu anderen Nutzungen im Sinne eines<br />

einfachen Bebauungsplanes als „Baugebiet“ festgesetzt, es erfolgt keine weitere Ausdifferenzierung.<br />

Die städtebauliche Struktur wird über die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen,<br />

d. h. mittels Baugrenzen und Baulinien, umgesetzt.<br />

Die Festsetzung von Baulinien beschränkt sich auf Bereiche, denen eine besondere städtebauliche<br />

Bedeutung zukommt, welche also maßgeblich den Charakter des Gebietes prägen.<br />

Dies ist bei der Gründerzeitbebauung entlang der Hauptstraße ebenso der Fall wie bei dem<br />

alten Dorfkern zwischen Gustav-Meisel-Straße und Cröbernsche Straße/Brunnengasse sowie<br />

dem Wohnensemble Hans-Steche-Weg.<br />

Um die Entwicklungsmöglichkeiten infolge dieser restriktiven Festsetzung nicht übermäßig<br />

einzuschränken, werden bei den oben genannten Gebäuden - je nach städtebaulichem Erfordernis<br />

- überwiegend nur die straßenseitigen Gebäudekanten durch Baulinien festgesetzt.<br />

Im Plangebiet wird keine Grundflächenzahl (GRZ) festgesetzt, der zulässige Versiegelungsgrad<br />

wird daher grundstücksbezogen gemäß § 34 BauGB aus der Eigenart der näheren<br />

Umgebung im Rahmen des jeweiligen Bauantragsverfahrens durch die <strong>Stadt</strong> ermittelt.<br />

Eine ggf. später vorzunehmende Öffnung des Walgrabens, eines Gewässers II. Ordnung,<br />

wird mit den Festsetzungen des B-Plans nicht behindert.<br />

Satzungsfassung vom 20.07.2011

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