Analysenliste - Aarelab
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4. Anträge auf Änderungen der Eidgenössischen <strong>Analysenliste</strong> (AL)<br />
Allgemeines<br />
Artikel 60 und 61 KVV bzw. Artikel 28 KLV regeln die Herausgabe der AL und die<br />
Handhabung von Vorschlägen bzw. Anträgen zur Aufnahme einer Analyse in die <strong>Analysenliste</strong>.<br />
Der Antragsprozess sowie die Antragsformulare sind 2007 vollständig überarbeitet<br />
worden. Für Vorschläge zur Aufnahme oder Änderung von Analysen ist zunächst immer<br />
das sog. Meldeformular an das BAG zu senden, per Post an: Bundesamt für Gesundheit,<br />
Kranken- und Unfallversicherung, Medizinische Leistungen, Sekretariat<br />
EAMGK-AL, 3003 Bern, oder per E-Mail an EAMGK-AL-Sekretariat@bag.admin.ch.<br />
Aufgrund der Rückmeldung des BAG ist sodann das spezifische Analysenantragsformular<br />
einzureichen. Nach Rücksprache mit dem BAG ist auch eine erleichterte Antragstellung<br />
möglich, indem nicht alle Formulare ausgefüllt oder nicht alle Fragen eines<br />
Formulars beantwortet werden müssen.<br />
Antragsprozess und Formulare können von folgender Internetseite heruntergeladen<br />
werden:<br />
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/04853/index.html<br />
?lang=de<br />
Die AL wird in der Regel einmal pro Jahr (Art. 60 KVV), jeweils auf den 1. Januar herausgegeben.<br />
Bei Bedarf werden Änderungen auch ausserhalb dieses Zeitpunktes in<br />
Kraft gesetzt und jeweils im Bulletin und auf der Internetseite des BAG veröffentlicht.<br />
Für jede Änderung der AL ist formal eine Verordnungsänderung auf Stufe des EDI nötig.<br />
Die zuständige Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände<br />
EAMGK (früher Eidgenössische Analysenkommission) und ihr Ausschuss für Analysen<br />
beraten das EDI bei der Erstellung der <strong>Analysenliste</strong> (Art. 37f KVV).<br />
Fristen<br />
Damit eine Änderung in die AL vom 1. Januar aufgenommen werden kann, muss das<br />
betreffende vollständig ausgefüllte Analysenantragsformular spätestens 10 Monate<br />
vorher im BAG vorliegen (Als erstes ist jedoch immer das sog. Meldeformular einzusenden).<br />
Anhang A<br />
Anträge auf Aufnahme und Änderungen von Analysen im Anhang A der AL sind von<br />
gesamtschweizerischen FMH-Fachgesellschaften, von den Spitälern der Schweiz H+,<br />
von den Privatkliniken Schweiz, vom Schweizerischen Verband der Leiter medizinisch-analytischer<br />
Laboratorien (FAMH), vom Schweizerischen Apothekerverband<br />
(pharmaSuisse), vom schweizerischen Verband der Diagnostica- und Diagnostica-<br />
Geräte-Industrie (SVDI) oder von den Sozialversicherern zu stellen.<br />
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