Amtsblatt Nr. 07 vom 13.04.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
Amtsblatt Nr. 07 vom 13.04.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
Amtsblatt Nr. 07 vom 13.04.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Schmücke“<br />
mit dem Geltungsbereich<br />
Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben,<br />
Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben.<br />
Jahrgang 17 Freitag, den 13. April 2012 Nummer 7<br />
„Frühlingsfest<br />
auf <strong>der</strong> Sachsenburg“<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Sachsenburgenvereins laden ein, am<br />
Sonntag, den 29. April 2012 ab 12.00 Uhr<br />
auf die Untere Sachsenburg<br />
zum diesjährigen Frühlingsfest<br />
Bei Kaffee und Kuchen sowie Speisen <strong>vom</strong> Grill wollen wir gemeinsam mit Ihnen ein paar gemütliche<br />
Stunden auf <strong>der</strong> Sachsenburg verbringen.<br />
Für die musikalische Umrahmung und Stimmung an diesem Nachmittag sorgt Ingo Naumann.<br />
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen auf schönes Wetter.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 2– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
des <strong>Amtsblatt</strong>es <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ <strong>07</strong>/2012<br />
1. Inhaltsverzeichnis<br />
2. Dienst- und Sprechzeiten<br />
<strong>der</strong> VGem und <strong>der</strong> Gemeinden<br />
• Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />
• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek Heldrungen<br />
• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
3. Telefonnummern<br />
4. E-Mail-Adressen/Homepage<br />
5. Dienst- und Sprechzeiten<br />
des Abwasserzweckverbandes<br />
6. Amtliche Bekanntmachung<br />
Gemeinde Bretleben<br />
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />
Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
Widmung des Flurstückes 444/124 <strong>der</strong> Flur 2<br />
Gemeinde Etzleben<br />
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />
Gemeinde Gorsleben<br />
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />
Benutzungsordnung für gemeindliche Objekte<br />
Gemeinde Hauteroda<br />
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />
Stadt Heldrungen<br />
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />
Gemeinde Hemleben<br />
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />
Gemeinde Oberheldrungen<br />
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />
Gemeinde Oldisleben<br />
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />
Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
AZV „Thüringer Pforte“<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2012<br />
7. Aus unserer <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
Teilnehmerliste Jugendweihe 2012<br />
8. Informationen aus den Ämtern<br />
Das Ordnungsamt informiert<br />
Kontrollen über die Kennzeichnung von Hunden<br />
mit einem Mikrochip<br />
Schadstoffkleinmengensammlung<br />
Das Landratsamt informiert<br />
Kyffhäuserbus unterwegs<br />
9. Aus unserer Stadt und den Gemeinden<br />
Jagdgenossenschaft Heldrungen<br />
Veröffentlichung Beschlüsse <strong>vom</strong> 27.10.2010<br />
Jugendfreizeitzentrum Heldrungen<br />
Sommerferienangebot<br />
Fahrt nach Soltau<br />
Kin<strong>der</strong>flohmarkt<br />
Grundschule Heldrungen<br />
Beim Wan<strong>der</strong>n entdeckt …<br />
10. Aus unseren Vereinen<br />
RSV 09 Heldrungen<br />
Nachwuchs erkämpft 3 Goldmedaillen<br />
Sozialverband VdK Oldisleben-Gorsleben-Heldrungen<br />
Einladung zum Aktionstag<br />
VfB Oldisleben<br />
Internationale Woche gegen Rassismus<br />
11. Kirchliche Nachrichten<br />
12. Wir gratulieren<br />
13. Informationen<br />
1. BSV 94 Artern<br />
19. Arterner Streetballturnier<br />
Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V.<br />
Neue ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter<br />
Sozialkaufhaus Glücksgriff Roßleben<br />
Lernen vor Ort<br />
Kyffhäuser Bildungsstudie kurz gefasst<br />
Hospizberatungsdienst<br />
Vertiefungskurs in Straußberg<br />
IHK<br />
Unterstützung bei Nachfolgeregelung<br />
Beratung zur Unternehmensnachfolge<br />
Erfin<strong>der</strong>beratung<br />
Freikarten für Hannover Messe<br />
Verbraucherzentrale Thüringen<br />
Was Energieversorger mitteilen müssen<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Dienstag: ......................09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ..................09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr<br />
Freitag...............................................................09.00 - 11.00 Uhr<br />
Hinweis:<br />
Die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> ist auch über Internet erreichbar,<br />
dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter:<br />
www.vgem-schmuecke.de<br />
Öffnungszeiten Standesamt<br />
Am Bahnhof 43, Heldrungen<br />
Dienstag: ................................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
und ................................................................14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ............................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
...............................................................und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Dienstag............................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag .......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: ..................................................................034673/78618<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> Bürgermeister<br />
Bretleben:<br />
Bürgermeister:<br />
Donnerstag: ......................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Etzleben:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 1. Donnerstag im Monat von ...................09.00 - 11.30 Uhr<br />
jeden 3. Donnerstag im Monat von ...................15.30 - 18.00 Uhr<br />
o<strong>der</strong> nach Vereinbarung<br />
Gorsleben:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 2. Dienstag und<br />
4. Dienstag: ......................................................17.00 - 19.00 Uhr<br />
Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch<br />
vereinbart werden.<br />
Hauteroda:<br />
Bürgermeister:<br />
Dienstag............................................................17.00 - 18.00 Uhr<br />
Gemeindebüro:<br />
Dienstag:...........................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />
Heldrungen:<br />
Bürgermeister:<br />
Dienstag:.......................................................... 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ............................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />
Freitag:....................................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />
Hemleben:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 1. Montag im Monat: ...............................17.00 - 19.00 Uhr<br />
Oberheldrungen:<br />
Bürgermeisterin:<br />
jeden 1. und 3. Montag im Monat......................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Oldisleben:<br />
Bürgermeister:<br />
Montag:............................................................ 12.00 - 13.00 Uhr<br />
Dienstag:...........................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde<br />
Donnerstag: ......................................................12.00 - 13.00 Uhr<br />
Freitag:................nach Vereinbarung (mündlich o<strong>der</strong> telefonisch)<br />
Sachsenburg:<br />
Ortsbürgermeister:<br />
nach telefonischer Rücksprache............................034673/98010<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />
2. Dienstag im Monat ....................17.00 - 18.00 Uhr, Zimmer 19<br />
VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen<br />
Telefon: 034673/72137<br />
(Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten)
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 3– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek<br />
<strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />
Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen<br />
Montag ...............................................................9.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag ........................9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag ......................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />
Telefon: 034673 / 91376<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
Hauteroda: Dienstag: ..........................16.00 - 17.00 Uhr<br />
Gorsleben: Mittwoch: ..........................17.00 - 18.00 Uhr<br />
Oberheldrungen: jeden 1. + 3. Mittwoch<br />
im Monat...........................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Telefonnummern<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Am Bahnhof 43<br />
Zentrale.................................................................................7210<br />
Telefax ..................................................................................7222<br />
Sekretariat ............................................................................7211<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>..........................................................................7212<br />
Kasse....................................................................................7214<br />
Kasse....................................................................................7220<br />
Sachgebietsleiter Finanzen ..................................................7215<br />
Finanzen / Abgaben..............................................................7226<br />
Steuern .................................................................................7216<br />
Personal / Öffentlichkeitsarbeit .............................................7223<br />
Hauptamt ..............................................................................7224<br />
Liegenschaften / Bauverwaltung...........................................7225<br />
Beitragswesen ......................................................................7218<br />
Sachgebietsleiter Bau.........................................................72135<br />
Ordnungsamt ......................................................................72132<br />
Einwohnermeldeamt...........................................................72136<br />
Standesamt / Friedhofsverwaltung .......................................7217<br />
Rathaus Heldrungen<br />
Hauptstraße 49/50<br />
Bürgermeisteramt ...............................................................70910<br />
Fax......................................................................................70922<br />
E-Mail-Adressen/Homepage<br />
Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/<br />
Arbeitsplatz E-Mail-Adresse<br />
Zentrale 034673/7210<br />
Telefax 034673/7222<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> 7212<br />
Herr Häßler haessler@vgem-schmuecke.de<br />
Einwohnermeldeamt 72136<br />
Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de<br />
Standesamt /<br />
Friedhofsverwaltung/<br />
Invest 7217<br />
Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt<br />
Sachbearbeiterin<br />
Personal 7223<br />
Frau Both both@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt Sachbearbeiterin<br />
Personal/<br />
Öffentlichkeitsarbeit/<br />
Beschaffung/ <strong>Amtsblatt</strong> 7223<br />
Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt,<br />
Sitzungsdienst 7211<br />
Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de<br />
info@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt, Poststelle/Soziales<br />
Sitzungsdienst 7224<br />
gruenert@vgem-schmuecke.de<br />
Ordnungsamt 72132<br />
Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de<br />
Ordnungsamt 72132<br />
Frau Schubert schubert@vgem-schmuecke.de<br />
Kasse 7214<br />
Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de<br />
Kasse 7220<br />
Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de<br />
Steuern 7216<br />
Frau Main main@vgem-schmuecke.de<br />
Steuern/Mieten und<br />
Pachten 7226<br />
Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de<br />
Sachgebietsleiter 7215<br />
Finanzen<br />
Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de<br />
Haushalt und Finanzen 7226<br />
Frau Gleichmann gleichmann@vgem-schmuecke.de<br />
Sachgebietsleiter<br />
Bauen 72135<br />
Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de<br />
Liegenschaften 7225<br />
Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de<br />
Bauen/Beitragsabrechnung<br />
7218<br />
Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de<br />
Bauen 7225<br />
Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de<br />
Weitere Informationen zu unserer <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
finden Sie auf unserer Homepage unter www.vgem-schmuecke.de.<br />
Schwimmbä<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
(tel. erreichbar nur während <strong>der</strong> Freibadsaison)<br />
Naturschwimmbad Heldrungen<br />
Telefon: ...............................................................0151/27143151<br />
Schwimmbad Oldisleben<br />
Telefon: ...............................................................0151/56989522<br />
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des AZV „Thüringer Pforte“<br />
Die Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ befindet sich im<br />
Rathaus <strong>der</strong> Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4 - 9<br />
Sprechzeiten:<br />
Dienstag: .............................09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefonnummern <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des AZV „Thüringer Pforte“<br />
Werkleiter Herr Wicht......................034673/9 98 77<br />
r.wicht@azv-thueringer-pforte.de<br />
Finanzen Frau Webendörfer ..........034673/9 98 78<br />
u.webendoerfer@azv-thueringer-pforte.de<br />
Gebührenerhebung/<br />
Kasse Frau Kraft.......................034673/9 14 61<br />
k.kraft@azv-thueringer-pforte.de<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser/<br />
Fäkalschlammentsorgung<br />
Frau Grube ....................034673/9 14 63<br />
c.grube@azv-thueringer-pforte.de<br />
Allgemeinde Verwaltung/<br />
Sekretariat Frau Tettenborn..............034673/9 98 79<br />
a.tettenborn@azv-thueringer-pforte.de<br />
Fax:................................034673/9 14 62<br />
Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter<br />
folgen<strong>der</strong> Rufnummer angezeigt werden: 0172/ 8663518
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 4– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Kin<strong>der</strong>ärztlicher Notdienst<br />
im Kyffhäuserkreis<br />
Ab dem 01.04.2011 wird im Kyffhäuserkreis außerhalb <strong>der</strong> normalen<br />
Sprechzeiten ein neuer kin<strong>der</strong>ärztlicher Notdienst eingerichtet.<br />
Notdienstsprechzeiten:<br />
Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und<br />
sowie am 24.12. und 31.12. von 16 Uhr bis 19 Uhr<br />
Unter <strong>der</strong> folgenden Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle können<br />
Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:<br />
03632 59330<br />
Der kin<strong>der</strong>ärztliche Notdienst wird in <strong>der</strong> Praxis des jeweils<br />
diensthabenden Arztes durchgeführt.<br />
Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kin<strong>der</strong>ärztliche Notfälle<br />
<strong>vom</strong> allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen<br />
Sie auch über die Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle 03632<br />
59330.<br />
Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte<br />
sofort an die Rettungsleitstelle unter <strong>der</strong> Telefonnummer 112.<br />
Eine Initiative<br />
<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Kin<strong>der</strong>ärzte des Kyffhäuserkreises<br />
und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen<br />
Gemeinde Bretleben<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />
Wahlergebnis ermittelt.<br />
2.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />
April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />
auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
3.<br />
Die Gemeinde Bretleben bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />
befindet im Vorsaal des Gemeindehauses <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Bretleben, Heldrungener Straße 69, 06556 Bretleben.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />
zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
4.<br />
Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />
auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />
noch benötigt wird.<br />
5.<br />
Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen worden.<br />
Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />
seine Stimme geben will.<br />
6. Wahlablauf<br />
Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />
nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />
anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />
festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />
muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />
<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an-<br />
<strong>der</strong>e Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />
am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />
seine <strong>An</strong>schrift.<br />
Zu beachten ist:<br />
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />
a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />
o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />
dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />
hat o<strong>der</strong><br />
d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />
Wahlurne legen will.<br />
Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />
gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />
gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />
des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />
Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />
Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />
Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />
wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />
auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />
eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
8.<br />
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />
April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />
9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />
fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />
üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />
Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />
über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />
tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />
zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />
verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />
auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />
(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />
Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />
haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Heldrungen, den 30.03.2012<br />
i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />
Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: (Vorlagen-<strong>Nr</strong>. 2012/0004)<br />
Datum <strong>der</strong> Sitzung: 22.03.2012<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />
Beratung und Beschluss zur Widmung des Flurstücks 444/124<br />
zur öffentlichen Straße (Spitteldamm)
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 5– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Beschlussantrag<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, das Flurstücks 444/124 <strong>der</strong> Flur 2<br />
<strong>der</strong> Gemarkung Bretleben als öffentlichen Teil <strong>der</strong> <strong>An</strong>liegerstraße<br />
Spitteldamm auf <strong>der</strong> Grundlage des § 3 Abs. 3 Thüringer<br />
Straßengesetz als Gemeindestraße zu widmen.<br />
Beratungsergebnis<br />
Sollstimmen ................................................................................9<br />
Ist-Stimmen.................................................................................7<br />
angenommen lt. <strong>An</strong>trag...............................................................7<br />
angenommen mit Än<strong>der</strong>ung .......................................................0<br />
<strong>An</strong>trag abgelehnt ........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen.....................................................................0<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
über die Widmung des Flurstückes 444/124 <strong>der</strong> Flur 2<br />
Gemarkung Bretleben<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at Bretleben hat mit Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 2012/0004<br />
das Flurstück 444/124 <strong>der</strong> Flur 2 Gemarkung Bretleben öffentlich<br />
gewidmet.<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage § 3 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 4 Thüringer Straßengesetz<br />
wird das Flurstück als Teilfläche zum Straßengrundstück Spitteldamm<br />
öffentlich gewidmet.<br />
Rechtsbehelfsbelehrung:<br />
Gegen diesen Widmungsbeschluss kann innerhalb eines Monats<br />
nach seiner Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden.<br />
Der Wi<strong>der</strong>spruch ist innerhalb dieser Frist beim Bauamt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen, Am<br />
Bahnhof 43, 06577 Heldrungen schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />
einzulegen.<br />
Bretleben, den 30.03.2012<br />
Abicht<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Etzleben<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />
Wahlergebnis ermittelt.<br />
2.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />
April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />
auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
3.<br />
Die Gemeinde Etzleben bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />
befindet im Dorfgemeinschaftshaus <strong>der</strong> Gemeinde Etzleben,<br />
Kiebitzweg 129, 06577 Etzleben.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />
zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
4.<br />
Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />
auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />
noch benötigt wird.<br />
5.<br />
Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen worden.<br />
Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />
seine Stimme geben will.<br />
6. Wahlablauf<br />
Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />
nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />
anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />
festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />
muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />
<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />
Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />
am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />
seine <strong>An</strong>schrift.<br />
Zu beachten ist:<br />
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />
a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />
o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />
dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />
hat o<strong>der</strong><br />
d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />
Wahlurne legen will.<br />
Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />
gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />
gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />
des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />
Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />
Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />
Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />
wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />
auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />
eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
8.<br />
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />
April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />
9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />
fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />
üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />
Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />
über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />
tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />
zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />
verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />
auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />
(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />
Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />
haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Heldrungen, den 30.03.2012<br />
i. A . Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 6– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Gemeinde Gorsleben<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />
Wahlergebnis ermittelt.<br />
2.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />
April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />
auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
3.<br />
Die Gemeinde Gorsleben bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />
befindet im Feuerwehrgerätehaus, Harraser Weg 164,<br />
06577 Gorsleben.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />
zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
4.<br />
Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />
auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />
noch benötigt wird.<br />
5.<br />
Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen worden.<br />
Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />
seine Stimme geben will.<br />
6. Wahlablauf<br />
Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />
nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />
anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />
festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />
muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />
<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />
Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />
am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />
seine <strong>An</strong>schrift.<br />
Zu beachten ist:<br />
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />
a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />
o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />
dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />
hat o<strong>der</strong><br />
d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />
Wahlurne legen will.<br />
Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />
gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />
gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />
des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />
Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />
Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />
Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />
wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />
auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />
eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
8.<br />
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />
April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />
9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />
fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />
üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />
Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />
über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />
tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />
zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />
verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />
auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />
(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />
Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />
haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Heldrungen, den 30.03.2012<br />
i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />
Benutzungsordnung<br />
für die öffentlichen Einrichtungen<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Gorsleben<br />
1. Öffentliche Einrichtung<br />
Die Gemeinde Gorsleben ist Eigentümerin und Nutzungsberechtigte<br />
<strong>der</strong> Objekte:<br />
- Haus <strong>der</strong> Vereine, Räumlichkeiten im Gartenweg 187,<br />
- Gemeindesaal,<br />
- Speiseraum,<br />
- FFw Schulungsraum<br />
- Turnhalle<br />
- Sportlerheim<br />
Diese Räumlichkeiten sind öffentliche Einrichtungen.<br />
Gemäß § 14 Thüringer Kommunalordnung sind die Einwohner<br />
im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Vorschriften berechtigt, diese öffentliche<br />
Einrichtung <strong>der</strong> Gemeinde zu nutzen, und verpflichtet,<br />
die Lasten <strong>der</strong> Gemeinde zu tragen. Die Nutzung soll zur Entwicklung<br />
und Festigung des Gemeinschaftslebens <strong>der</strong> Einwohner<br />
und Vereine in <strong>der</strong> Gemeinde beitragen. Auswärts wohnende<br />
private und juristische Personen sowie nicht in <strong>der</strong><br />
Gemeinde ansässige Vereine haben ebenfalls ein Recht auf die<br />
Nutzung <strong>der</strong> Einrichtung im Rahmen <strong>der</strong> geltenden Vorschriften.<br />
Die Bestimmungen des § 14 Thüringer Kommunalordnung finden<br />
auf juristische Personen und Personenvereinigungen entsprechend<br />
<strong>An</strong>wendung.<br />
2. Benutzung<br />
Die Bürger und Vereine <strong>der</strong> Gemeinde Gorsleben sowie die Gemeinde<br />
selbst sind zur Durchführung privater Feiern, Vereinfeiern<br />
und sonstige Veranstaltungen wie Familienfeiern berechtigt.<br />
Ein generelles Verbot besteht für Veranstaltungen, <strong>der</strong>en Inhalt<br />
und Ziele <strong>der</strong> freiheitlich-demokratischen Grundordnung wi<strong>der</strong>sprechen.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 7– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
3. <strong>An</strong>trags- und Genehmigungsverfahren<br />
<strong>An</strong>tragsberechtigt sind Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Gorsleben sowie<br />
Einwohner an<strong>der</strong>er Orte. Der <strong>An</strong>trag soll schriftlich mindestens<br />
14 Tage vor dem geplanten Termin beim Bürgermeister<br />
eingereicht werden. Es bedarf <strong>der</strong> Genehmigung durch den Bürgermeister<br />
o<strong>der</strong> einer <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at beauftragten Person.<br />
Ausgenommen sind Gemein<strong>der</strong>atssitzungen o<strong>der</strong> Einwohnerversammlungen<br />
sowie Nutzungsgründe durch öffentlich-rechtliche<br />
Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände, die in einem<br />
kürzerem Zeitabstand einberufen werden können. Die Nutzung<br />
kann ohne Begründung abgelehnt werden. Beson<strong>der</strong>e Regelungen<br />
bedürfen <strong>der</strong> Abstimmung mit dem Gemein<strong>der</strong>at sowie mit<br />
den zuständigen Fachbereichen <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“, Sitz Heldrungen.<br />
4. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit, Schlüsselgewalt<br />
Grundsätzlich ist <strong>der</strong> <strong>An</strong>tragsteller für die Sicherheit, Ordnung<br />
und Sauberkeit sowie die pflegliche Behandlung des Nutzungsobjektes<br />
sowie <strong>der</strong> Außenanlagen, einschließlich des Inventars,<br />
zuständig und verantwortlich.<br />
Die Übergabe an die Nutzer erfolgt am Tag <strong>der</strong> Veranstaltung<br />
bzw. ein Tag vor <strong>der</strong> Veranstaltung durch schriftliche Bestätigung.<br />
Mit Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ist an die Gemeinde<br />
Gorsleben eine Kaution pro Veranstaltung in Höhe von<br />
100,00 EURO zu zahlen, die sofort nach unbeanstandeter<br />
Übernahme von <strong>der</strong> Gemeinde zinslos erstattet bzw. verrechnet<br />
wird. Bei Beanstandungen wird die Kaution erst nach Beseitigung<br />
<strong>der</strong> Mängel zinslos erstattet. Werden die Mängel bzw.<br />
Schäden nicht innerhalb einer von <strong>der</strong> Gemeinde festgesetzten<br />
Frist beseitigt, wird die Kaution, unbeschadet an<strong>der</strong>er haftungsrechtlicher<br />
For<strong>der</strong>ung, einbehalten. Sollte die Übergabe nicht in<br />
einem sauberen Zustand erfolgen, werden sämtliche Kosten mit<br />
<strong>der</strong> Kaution verrechnet. Sollte die Kaution nicht ausreichen,<br />
werden die Restkosten dem Nutzer in Rechnung gestellt.<br />
Das Nutzungsobjekt sind spätestens am 2. Tag nach <strong>der</strong> Nutzung<br />
in einem sauberen Zustand an die Gemeinde o<strong>der</strong> <strong>vom</strong><br />
Gemein<strong>der</strong>at beauftragten Verantwortlichen zu übergeben.<br />
5. Nutzungsentgelt<br />
Für die Nutzung <strong>der</strong> Objekte stellt die Gemeinde Räume und<br />
das Mobiliar bereit und trägt die Betriebskosten. Hierfür erhebt<br />
die Gemeinde Gorsleben ein Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt<br />
in <strong>der</strong> Gemeinde Gorsleben beträgt pro Nutzung:<br />
Haus <strong>der</strong> Vereine,<br />
Räumlichkeiten im<br />
Gartenweg 187 30,- € pauschal<br />
Gemeindesaal<br />
- für gewerbliche<br />
Veranstaltungen 200,- € zzgl. Nebenkosten<br />
- für Einwohner von<br />
Gorsleben 50,- € zzgl. Nebenkosten<br />
nach Ablesung<br />
d. Zähler<br />
Gas, Wasser,<br />
Abwasser, Energie,<br />
- für Ortsfremde 100,- € zzgl. Nebenkosten<br />
nach Ablesung<br />
d. Zähler<br />
Gas, Wasser,<br />
Abwasser, Energie<br />
Speiseraum 20,- € pauschal<br />
FFw Schulungsraum 80,- € pauschal<br />
- für Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> FFw 20,- € Pauschale f.<br />
Betriebskosten<br />
- Trauerfeiern 20,- € Pauschale f.<br />
Betriebskosten<br />
Turnhalle 10,- € pauschal<br />
Auswertige Vereine 30,- € pauschal<br />
Sportlerheim 40,- € pauschal<br />
6. Haftung und Verantwortung<br />
Die Gemeinde Gorsleben haftet nicht für Schäden und Verluste,<br />
die während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> Nutzung durch den <strong>An</strong>tragsteller und<br />
durch ihn genutzte o<strong>der</strong> eingelagerte Gegenstände entstehen.<br />
Der <strong>An</strong>tragsteller hat einen durch die Nutzung entstandenen<br />
Schaden zu ersetzen und sicherzustellen, dass entstandene<br />
schadhafte <strong>An</strong>lagen, Geräte und dgl. nicht benutzt werden.<br />
Festgestellte Mängel und Schäden sollen unverzüglich <strong>der</strong> Gemeinde<br />
gemeldet werden.<br />
Je<strong>der</strong> <strong>An</strong>tragsteller und Nutzer trägt die Verantwortung für die<br />
ordnungsgemäße Nutzung des jeweiligen Objektes.<br />
Gorsleben, den 27.10.2011<br />
D. Strickrodt<br />
Bürgermeister<br />
Gemeinde Hauteroda<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />
Wahlergebnis ermittelt.<br />
2.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />
April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />
auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
3.<br />
Die Gemeinde Hauteroda bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />
befindet im Kulturhaus, Hauptstraße 11, 06577 Hauteroda.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />
zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
4.<br />
Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />
auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />
noch benötigt wird.<br />
5.<br />
Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen worden.<br />
Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />
seine Stimme geben will.<br />
6. Wahlablauf<br />
Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />
nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />
anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />
festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />
muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />
<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />
Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />
am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />
seine <strong>An</strong>schrift.<br />
Zu beachten ist:<br />
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />
a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />
o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />
dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />
hat o<strong>der</strong><br />
d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />
Wahlurne legen will.<br />
Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />
gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorlie-
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 8– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
gen, gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />
des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />
Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />
Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />
Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />
wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />
auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />
eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
8.<br />
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />
April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />
9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />
fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />
üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />
Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />
über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />
tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />
zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />
verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />
auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />
(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />
Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />
haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Heldrungen, den 30.03.2012<br />
i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />
Stadt Heldrungen<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />
Wahlergebnis ermittelt.<br />
2.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />
April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />
auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
3.<br />
Die Stadt Heldrungen bildet drei Stimmbezirke. Die Wahlräume<br />
befinden sich<br />
für die Stadt im Jugend- und Seniorenclub,<br />
Schillerstraße 6, 06577 Heldrungen,<br />
für den Ortsteil<br />
Bahnhof Heldrungen im IBKM Heldrungen,<br />
Am Bahnhof 12/13,<br />
06577 Heldrungen<br />
OT Bahnhof Heldrungen,<br />
für den Ortsteil<br />
Braunsroda im Feuerwehrgerätehaus,<br />
Heidelbergstraße,<br />
06577 Heldrungen OT Braunsroda.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />
zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
4.<br />
Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />
auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />
noch benötigt wird.<br />
5.<br />
Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen worden.<br />
Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />
seine Stimme geben will.<br />
6. Wahlablauf<br />
Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />
nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />
anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />
festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />
muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />
<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />
Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />
am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />
seine <strong>An</strong>schrift.<br />
Zu beachten ist:<br />
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />
a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />
o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />
dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />
hat o<strong>der</strong><br />
d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />
Wahlurne legen will.<br />
Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />
gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />
gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />
des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />
Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />
Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />
Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />
wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />
auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />
eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 9– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
8.<br />
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />
April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />
9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />
fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />
üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />
Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />
über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />
tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />
zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />
verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />
auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />
(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />
Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />
haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Heldrungen, den 30.03.2012<br />
i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />
Gemeinde Hemleben<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />
Wahlergebnis ermittelt.<br />
2.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />
April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />
auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
3.<br />
Die Gemeinde Hemleben bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />
befindet im Dorfgemeinschaftshaus, Harraser Straße 124,<br />
06577 Hemleben.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />
zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
4.<br />
Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />
auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />
noch benötigt wird.<br />
5.<br />
Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen worden.<br />
Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />
seine Stimme geben will.<br />
6. Wahlablauf<br />
Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />
nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />
anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerver-<br />
zeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />
muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />
<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />
Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />
am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />
seine <strong>An</strong>schrift.<br />
Zu beachten ist:<br />
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />
a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />
o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />
dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />
hat o<strong>der</strong><br />
d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />
Wahlurne legen will.<br />
Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />
gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />
gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />
des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />
Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />
Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />
Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />
wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />
auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />
eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
8.<br />
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />
April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />
9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />
fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />
üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />
Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />
über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />
tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />
zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />
verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />
auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />
(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />
Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />
haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Heldrungen, den 30.03.2012<br />
i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 10 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Gemeinde Oberheldrungen<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />
Wahlergebnis ermittelt.<br />
2.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />
April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />
auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
3.<br />
Die Gemeinde Oberheldrungen bildet einen Stimmbezirk. Der<br />
Wahlraum befindet sich im Schützenhaus, Schachtstraße 22,<br />
06577 Oberheldrungen.<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />
zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
4.<br />
Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />
auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />
noch benötigt wird.<br />
5.<br />
Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen worden.<br />
Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />
seine Stimme geben will.<br />
6. Wahlablauf<br />
Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />
nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />
anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />
festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />
muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />
<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />
Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />
am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />
seine <strong>An</strong>schrift.<br />
Zu beachten ist:<br />
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />
a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />
o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />
dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />
hat o<strong>der</strong><br />
d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />
Wahlurne legen will.<br />
Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />
gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />
gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />
des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />
Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />
Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />
Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />
wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />
auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />
eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
8.<br />
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />
April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />
9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />
fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />
üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />
Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />
über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />
tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />
zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />
verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />
auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />
(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />
Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />
haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Heldrungen, den 30.03.2012<br />
i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />
Gemeinde Oldisleben<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1.<br />
Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />
Wahlergebnis ermittelt.<br />
2.<br />
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />
öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />
Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />
Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />
Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />
April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />
angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />
auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
3.<br />
Die Gemeinde Oldisleben bildet drei Stimmbezirke. Die Wahlräume<br />
befinden sich<br />
für den Stimmbezirk 0010 in <strong>der</strong> Sozialstation,<br />
Am Höckfeld 11,<br />
06578 Oldisleben;<br />
für den Stimmbezirk 0011 im Rathaus-Mehrzwecksaal,<br />
Karl-Marx-Str. 12,<br />
06578 Oldisleben;<br />
für den Stimmbezirk 0012 im Feuerwehrhaus,<br />
Hauptstraße 50,<br />
06578 Oldisleben,<br />
OT Sachsenburg.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 11 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />
zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />
wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />
des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
4.<br />
Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />
Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />
- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />
auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />
noch benötigt wird.<br />
5.<br />
Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />
Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />
zugelassen worden.<br />
Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />
Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />
dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />
seine Stimme geben will.<br />
6. Wahlablauf<br />
Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />
nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />
anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />
festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />
muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />
<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />
Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />
am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />
seine <strong>An</strong>schrift.<br />
Zu beachten ist:<br />
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />
a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />
o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />
dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />
hat o<strong>der</strong><br />
d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />
Wahlurne legen will.<br />
Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />
gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />
gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />
des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />
Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />
Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />
Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />
o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />
wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />
auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />
eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />
ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />
Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />
Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />
zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />
eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />
Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />
bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />
Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />
die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />
Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />
wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />
ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />
bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />
7.<br />
Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />
persönlich ausüben.<br />
Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />
Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
8.<br />
Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />
April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />
9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräu-<br />
men fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />
nicht beendet werden kann.<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />
üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />
Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />
über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />
tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />
zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />
verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />
auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />
(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />
Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />
haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />
Heldrungen, den 30.03.2012<br />
i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />
Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: (Vorlagen-<strong>Nr</strong>. 2012/0001)<br />
Datum <strong>der</strong> Sitzung: 27.02.2012<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />
Beratung und Beschlussfassung <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2012 mit<br />
<strong>An</strong>lagen<br />
Beschlussantrag<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr<br />
2012. Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil<br />
des Beschlusses.<br />
Beratungsergebnis<br />
Sollstimmen ..............................................................................15<br />
Ist-Stimmen...............................................................................13<br />
angenommen lt. <strong>An</strong>trag.............................................................13<br />
angenommen mit Än<strong>der</strong>ung .......................................................0<br />
<strong>An</strong>trag abgelehnt ........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen.....................................................................0<br />
Beschluss-<strong>Nr</strong>.: (Vorlagen-<strong>Nr</strong>. 2012/0002)<br />
Datum <strong>der</strong> Sitzung: 27.02.2012<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />
Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und Investitionsprogramms<br />
für den Zeitraum 2011 - 2015<br />
Beschlussantrag<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm<br />
für den Zeitraum 2011 - 2015.<br />
Die angeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm<br />
sind Bestandteil des Beschlusses.<br />
Beratungsergebnis<br />
Sollstimmen ..............................................................................15<br />
Ist-Stimmen...............................................................................13<br />
angenommen lt. <strong>An</strong>trag.............................................................13<br />
angenommen mit Än<strong>der</strong>ung .......................................................0<br />
<strong>An</strong>trag abgelehnt ........................................................................0<br />
Stimmenthaltungen.....................................................................0<br />
Abwasserzweckverband<br />
„Thüringer Pforte“<br />
Bekanntmachungs- und<br />
Genehmigungsvermerk<br />
Der nachstehend bekannt gemachten Haushaltssatzung 2012<br />
des AZV „Thüringer Pforte” Oldisleben wurde mit Schreiben <strong>der</strong><br />
Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, <strong>vom</strong><br />
15.03.2012 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.<br />
Die Bekanntmachung erfolgt in <strong>der</strong> „Thüringer Allgemeine“.<br />
Oldisleben, den 22.03.2012
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 12 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Haushaltssatzung<br />
des Abwasserzweckverbandes „Thüringer Pforte“,<br />
Sitz Oldisleben<br />
für das Wirtschaftsjahr 2012<br />
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />
„Thüringer Pforte“, Sitz Oldisleben, hat in ihrer Sitzung <strong>vom</strong><br />
01.03.2012 aufgrund <strong>der</strong> §§ 53 ff <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />
(ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung <strong>vom</strong><br />
28. Januar 2003 (GVBl. 2003, <strong>Nr</strong>. 2, S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 21. Dezember 2011 (GVBl. S.<br />
531, 532 ) und des § 36 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die<br />
Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 21. Dezember 2011 (GVBl. S.<br />
531, 532) sowie <strong>der</strong> §§ 13 ff. <strong>der</strong> Thüringer Eigenbetriebsverordnung<br />
(ThürEBV) <strong>vom</strong> 15.<strong>07</strong>.1993, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Verordnung<br />
<strong>vom</strong> 30. November 2011 (GVBl. S. 561) mit Beschluss-<br />
<strong>Nr</strong>. 01-02-2012 NG folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der als <strong>An</strong>lage beigefügte Wirtschaftsplan für das Jahr 2012<br />
wird hiermit festgesetzt; dadurch werden für die Aufgaben des<br />
Verbandes in <strong>der</strong> Abwasserentsorgung<br />
a) im Erfolgsplan:<br />
die Erträge auf 2.152.371,00 EUR<br />
die Aufwendungen auf 1.942.296,00 EUR<br />
<strong>der</strong> Jahresgewinn auf 210.<strong>07</strong>6,00 EUR<br />
b) im Vermögensplan:<br />
die Einnahmen und Ausgaben auf je 1.164.452,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />
§ 4<br />
Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf<br />
500.000,00 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Der Verband erhebt gem. §15(2) Verbandssatzung eine Umlage<br />
von seinen Mitgliedsgemeinden zur Deckung des ausgabewirksamen<br />
Verlustes des Jahres 2010 in Höhe von 52.390,84 EUR<br />
und des gesamten Verlustes des Jahres 2005 in Höhe von<br />
1<strong>07</strong>.669,32 EUR.<br />
Es wird somit ein Gesamtumlagebedarf von 160.060,16 EUR<br />
festgesetzt und nach dem Verhältnis <strong>der</strong> Einwohnerzahl <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
bemessen.<br />
Für die Berechnung <strong>der</strong> Umlage wird die maßgebliche Einwohnerzahl<br />
<strong>vom</strong> 31.12.2010 auf 8.977 Einwohner festgesetzt.<br />
Die Umlage je Einwohner wird auf 17,830028 EUR festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.<br />
Oldisleben, den 22.03.2012<br />
gez. J. Pötzschke<br />
Verbandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Der Wirtschaftsplan des Jahres 2012 des Abwasserzweckverbandes<br />
„Thüringer Pforte“ liegt ab dem Tag nach <strong>der</strong> Bekanntgabe<br />
<strong>der</strong> Veröffentlichung im Mitteilungs- und Bekanntmachungsblatt<br />
des AZV, <strong>der</strong> „Thüringer Allgemeine“ 2 Wochen<br />
aus.<br />
Die Möglichkeit <strong>der</strong> Einsichtnahme besteht jeweils zu den Geschäftszeiten<br />
dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis<br />
18.00 Uhr und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr im Zimmer<br />
08 des Abwasserzweckverbandes „Thüringer Pforte“, Karl-<br />
Marx-Str. 12, 06578 Oldisleben. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> Wirrtschaftsplan<br />
bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den<br />
Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zur Einsichtnahme<br />
zur Verfügung gehalten.<br />
Oldisleben, den 22.03.2012<br />
gez. J. Pötzschke<br />
Verbandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
Ortsvereinigung für Jugendweihe e.V.<br />
Feierstunde zur Jugendweihe am 28. April 2012<br />
im Saal des Rathauses in Bad Frankenhausen<br />
Feierstunde 9.00 Uhr<br />
Mädchen<br />
<strong>An</strong>dres, Nina Artern, Hermann-Franke-Str. 13<br />
Beinroth, Sarah Bad Frankenhausen, Kurstr. 6<br />
Beinroth, Hannah Bad Frankenhausen, Kurstr. 6<br />
Boldt, Vanessa Etzleben, Bahnhofstr. 74<br />
Ehret, Maria Artern, Mittelfeld 43<br />
Goldschmidt, Lisa Seega, Neustadtstr. 51<br />
Gröschner, Sarah Oberheldrungen, Hauptstr. 43<br />
Heyroth, Karolin Ringleben, Ichstedter Str. 7<br />
Hirsch, Stephanie Oldisleben, Frankenhäuser Str. 44<br />
Keck, Victoria Ichstedt, Hauptstr. 23<br />
Kunze, Jennifer Borxleben, Ortsstr. 85<br />
Otto, Isabelle Bad Frankenhausen,<br />
Kyffhäuserstr. 19<br />
Perreca, Vivien Bad Frankenhausen, Bornstr. 28a<br />
Riese, Josephin Reinsdorf, Reihe 4<br />
Salin, Rosalinde Oldisleben, Heldrunger Str. 22<br />
Schadowske, Sara Seehausen, Brunnenstr. 2<br />
Schinköthe, Sarah Seega, Untergasse 26<br />
Stolze, Carolin Ringleben, Lutherstr. 9<br />
Wickler, Katja Bad Frankenhausen,<br />
Thomas-Müntzer-Str. 01<br />
Woelk, Alexandra Artern, Talstr. 13<br />
Jungen<br />
Böttcher, Florian Günserode, Haupstr. 61<br />
Heide, Nick Bad Frankenhausen,<br />
Lange Str. 12<br />
Heide, Jan Bad Frankenhausen,<br />
Lange Str. 12<br />
Hoppe, Enrico Bad Frankenhausen, <strong>An</strong>dreasstr. 7<br />
Jan<strong>der</strong>, Kevin Bad Frankenhausen,<br />
Am Schackenfeld 19<br />
Keil, Robin Artern, Rudolf-Breitscheid-Str. 16a<br />
Klausing, Philip Bad Frankenhausen,<br />
Am Teichfeld 34<br />
Lange, Kevin U<strong>der</strong>sleben, Hauptstr. 26<br />
Langenhahn, Jan Bad Frankenhausen, Klosterstr. 36<br />
Mandry, Michel-Richard Bad Frankenhausen,<br />
Am Teichfeld 53<br />
Meyer, Philipp Hauteroda, Hauptstr. 7<br />
Müller, Steve Bad Frankenhausen, Bornstr. 5<br />
Rüdiger, Christian Oberheldrungen, Heldrunger Str. 8<br />
Rudel, Tillmann Hemleben, Hauptstr. 5<br />
Thomalla, Kevin Bad Frankenhausen,<br />
Am Teichfeld 54<br />
Zunkel, Noah Hendryk Artern, Leipziger Str. 15<br />
Feierstunde zur Jugendweihe am 28. April 2012<br />
im Saal des Rathauses in Bad Frankenhausen<br />
Feierstunde 10.45 Uhr<br />
Mädchen<br />
Appenrodt, Celine Göllingen,<br />
Hermann-Heuser-Str. <strong>07</strong><br />
Beyer, Nina Bad Frankenhausen,<br />
Franz-Winter-Str. 03<br />
Busch, <strong>An</strong>ne Sophie Bad Frankenhausen,<br />
Kyffhäuserstr. 18<br />
Dietel, Lisa Bad Frankenhausen, Klosterstr. 13<br />
Günther, Sophie Oldisleben, Weststraße 15<br />
Herrmann, Svenja <strong>An</strong>ne Artern, Mühlwer<strong>der</strong> 7<br />
Koch, Laura Seega, Dorfgraben 116<br />
Linke, Justine Seraphine Seehausen, Seegaer Str. 26<br />
Meyer, Gina-A. Artern, Salzdamm 35a<br />
Pauling, Romy Bad Frankenhausen, Gebickestr. 1<br />
Peix, <strong>An</strong>nie Rottleben, Bahnhofstr. 64
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 13 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Plaschke, Gwyneth Bad Frankenhausen,<br />
Am Teichfeld 10<br />
Raschka, Nathalie Heldrungen, Str. <strong>der</strong> RTS 3<br />
Riese, Natalie Bretleben, Drachenschwanz 149<br />
Roth, Theresa-Sophie Bad Frankenhausen,<br />
Bahnhofstr. 14<br />
Wegner, Franziska Bad Frankenhausen,<br />
Rottlebener Str. 27<br />
Jungen<br />
<strong>An</strong>drä, Stefan Göllingen, Am Schacht 7<br />
Feye, Florian Bad Frankenhausen,<br />
Bahnhofstr. 30<br />
Franke, Alexandro Voigtstedt, Hohle 14<br />
Gartenbach, Tristan Hauteroda, Wachtberg 4<br />
Hoang, Viet Tam Artern, Str. <strong>der</strong> Jugend 19<br />
Hundt, Franz Bad Frankenhausen,<br />
Steinbrückstr. 27<br />
Illing, Lukas Bad Frankenhausen,<br />
Zachariästr. 10<br />
Leue, Lucas Bad Frankenhausen,<br />
Am Wallgraben 34<br />
Lobodasch, Sebastian Bad Frankenhausen,<br />
Nordhäuser Str. 5<br />
Rother, Dominic Artern, Schloßstr. 1a<br />
Römer, Maximilian Bad Frankenhausen,<br />
Rottlebener Str. 59<br />
Rüdiger, Bastian Voigtstedt, Karl-Liebknecht-Str. 2<br />
Schmidt, Dustin Artern, Talstr. 6<br />
Sieland, Sebastian Bad Frankenhausen, Bornstr. 3<br />
Steinacker, Frank Seega, Untergasse 8<br />
Weidemann, Dominik Etzleben, Birkenweg 121<br />
Weis, Christian Bad Frankenhausen,<br />
Schachtweg 8a<br />
Weißhuhn, Marcus Artern, Gustav-Adolf-str. 9<br />
Welgosch, Fabian Artern, Luisenstr. 12<br />
Feierstunde zur Jugendweihe am 28. April 2012<br />
im Saal des Rathauses in Bad Frankenhausen<br />
Feierstunde 12.30 Uhr<br />
Mädchen<br />
Erfurt, Natalie Bad Frankenhausen,<br />
Thomas-Müntzer-Siedl.19<br />
Kohl, Justine Seega, Hirtenstr. 109<br />
Küster, Victoria Mireya Ichstedt, Bergstr. 164<br />
Oswald, Lisa-Marie Steinthaleben, Damm 91<br />
Reeschke, Michelle Bad Frankenhausen,<br />
Bahnhofstr. 38<br />
Reinhardt, Celine Bad Frankenhausen, Goethestr. 11<br />
Richter, Sophie Bad Frankenhausen,<br />
Am Schlachtberg 02<br />
Rieger (Bätzoldt), Jennifer Bad Frankenhausen,<br />
Frauenstr. 37a<br />
Rüther, Martina Bendeleben, Backhausstr. 1<br />
Schramm, Tina-Maria U<strong>der</strong>sleben, Hauptstr. 24<br />
Sosa-Fernandez, <strong>An</strong>gela Seega, Hauptstr. 7<br />
Zachariae, Jennifer Bad Frankenhausen,<br />
Schachtweg 7<br />
Jungen<br />
Bienias, Kevin Bendeleben, Göllinger Weg <strong>07</strong><br />
Briehme, Pascal Seega, Hauptstr. 4<br />
Buntrock, Alexan<strong>der</strong> Heldrungen, Am Bahnhof 19<br />
Domschke, Erik Bad Frankenhausen, Frauenstr. 21<br />
Exner, Tim U<strong>der</strong>sleben, Wassergasse 5<br />
Großert, Sebastian Bad Frankenhausen,<br />
Seehäuser Str. 51<br />
Gulamov, Ramil Steinthaleben, Rathsfeld 1<br />
Gutjahr, Maximilian Bad Frankenhausen,<br />
Zachariästr. 14<br />
Hylla, Marcus Seehausen, Pfarrstr. 3<br />
Klein, Felix Rottleben, Rinnebach 20<br />
Lange, Kevin Bad Frankenhausen, Gebickestr. 8<br />
Lange, Steven Bad Frankenhausen, Kräme 13<br />
Liese, Maximilian Bad Frankenhausen,<br />
Florian-Geyer-Siedl. 2a<br />
Naumann, Philipp Steinthaleben, Klingestr. 38a<br />
Pfeifer, Leon U<strong>der</strong>sleben,<br />
Frankenhäuser Weg 8<br />
Pieper, Florian Steinthaleben, Damm 93<br />
Plath, Fabian Steinthaleben,<br />
Bendelebener Str. 161<br />
Pohlitz, Maximilian Rottleben, Barbarossastr. 40<br />
Rödiger, Daniel Bendeleben, Lehdenstr. 27<br />
Rüger, Enrico Bad Frankenhausen, Ratstr. 12<br />
Schuster, Fabian Bad Frankenhausen, Schloßstr. 14<br />
Stachowiak, Oliver Matthias Göllingen, Unterdorf 22<br />
Stern, Peter-Marten Seega, Hauptstr. 149<br />
Tränkner, Tom Steinthaleben, Klinge 36<br />
Weber, Steven Ringleben, Querstr. 6a<br />
Weller, Robert Bad Frankenhausen,<br />
Kleine Gasse 3<br />
Feierstunde zur Jugendweihe am 28. April 2012<br />
im Saal des Rathauses in Bad Frankenhausen<br />
Feierstunde 14.15 Uhr<br />
Mädchen<br />
Appenrodt, <strong>An</strong>ne Oldisleben, Frankenhäuser Str. 30<br />
Grimmer, Julia Hemleben, Harraser Str. 102<br />
Groß, Samantha Heldrungen, Bahnhofstr. 24a<br />
Hörning, Vanessa Heldrungen, Teichweg 32<br />
Kulczak, Carolin Braunsroda, Heidelbergstr. 6<br />
Kühn, Emmely Hauteroda, Hauptstr. 55<br />
Müller, Kathi Heldrungen, Am Bahnhof 38a<br />
Ostwald, Isabell Heldrungen, Teichweg 13<br />
Otto, Nadja Heldrungen, Am Wässerchen 03<br />
Schäfer, <strong>An</strong>na Oldisleben, Karl-Marx-Str. 28<br />
Schmidt, Sabrina Sachsenburg, Zur Glockenbreite 2<br />
Schobeß, Luisa Oldisleben, Quergasse 2<br />
Winkler, Celine Heldrungen, Am Stufenberg 22<br />
Wolf, Isabel Oldisleben, Fritz-Hankel-Str. 6<br />
Jungen<br />
Bauer, Roy Heldrungen, Steinstr. 2<br />
Böttcher, Oliver-Janek Oldisleben, Marktstr. 22<br />
Cepa, Florian Heldrungen, Hauptstr. 57b<br />
Grimmer, Marc Hauteroda, Hauptstr. 73<br />
Horlbog, Adrian Gorsleben, Reichengasse 18a<br />
Kämpfe, David Bad Frankenhausen, Stiftstr. 5<br />
Kießler, Sebastian Gorsleben, Hemlebener Weg 154<br />
Marktscheffel, Tim Oldisleben, Am Frauengebind 12<br />
Müller, Daniel Heldrungen, Mühlstr. 24a<br />
Noll, Pascal Bretleben, Bahnhofstr. 102A<br />
Schröter, Leon Heldrungen, Steinstr. 12<br />
Seidel, Nico Oldisleben, Klosterberg 1<br />
Töpfer, Lukas Gorsleben, Dorfstr. 54<br />
Wicht, Paul Gorsleben, Schafgasse 102<br />
Stellproben<br />
Am Freitag, dem 27. April 2012 finden die Stellproben im Saal<br />
des Rathauses in Bad Frankenhausen zu folgenden Zeiten<br />
statt:<br />
14.30 Uhr für die Feierstunde 09.00 Uhr<br />
15.00 Uhr für die Feierstunde 10.45 Uhr<br />
15.30 Uhr für die Feierstunde 12.30 Uhr<br />
16.00 Uhr für die Feierstunde 14.15 Uhr<br />
Veronika Volkland<br />
Vorsitzende<br />
Das Ordnungsamt informiert<br />
Kontrollen über die Kennzeichnung ihres Hundes mit<br />
einem Mikrochip<br />
Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes <strong>der</strong> VGem „<strong>An</strong><br />
<strong>der</strong> Schmücke“ wurden mit einem Chiplesegerät ausgestattet.<br />
Dieses ermöglicht nunmehr die Kontrolle, ob und mit welcher<br />
Transpon<strong>der</strong>nummer <strong>der</strong> ausgeführte Hund versehen ist. Bei<br />
Vor-Ort-Kontrollen werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes<br />
den Hundeführer auffor<strong>der</strong>n, die Kontrolle selbst vorzunehmen.<br />
Zum Ablesevorgang wird dazu das Lesegerät dem Hundeführer<br />
ausgehändigt, <strong>der</strong> Ablesevorgang von diesem ausgeführt und<br />
die Chipnummer sowie bei Hunden, die nach dem Thüringer<br />
Gesetz zum Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor Tiergefahren als „ge-
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 14 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
fährliche Hunde“ gelten wird <strong>der</strong> Name des Hundeführers erfasst.<br />
Bis zum 29.02.2012 waren alle Hundehalter aufgefor<strong>der</strong>t <strong>der</strong><br />
Verpflichtung nachzukommen, die Kennzeichnung ihres Hundes<br />
mit einem Mikrochip sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung<br />
zur Deckung <strong>der</strong> durch den Hund verursachten Personen-<br />
und Sachschaden bei <strong>der</strong> zuständigen Ordnungsbehörde<br />
anzuzeigen.<br />
Dieser Verpflichtung kamen bisher in den Mitgliedsgemeinden<br />
<strong>der</strong> VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ folgende Hundehalter nach:<br />
Gemeinde Abgabe <strong>der</strong> Nachweise in %<br />
Bretleben 80,25<br />
Etzleben 90,91<br />
Gorsleben 70,71<br />
Hauteroda 75,00<br />
Hemleben 86,84<br />
Heldrungen 75,62<br />
Oldisleben 78,53<br />
Oberheldrungen 76,69<br />
Ab dem 01.05.2012 wird die Behörde dazu übergehen Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />
gegen jene Hundehalter einzuleiten,<br />
die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind.<br />
Schadstoffkleinmengensammlung<br />
In <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 16.04. - 20.04.2012 wird <strong>vom</strong> Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
die nächste Schadstoffkleinmengensammlung<br />
durchgeführt. Mit <strong>der</strong> Durchführung wurde die Firma Remondis<br />
beauftragt.<br />
<strong>An</strong>genommen werden Farben- und Lackreste, Verdünner, Trockenbatterien,<br />
Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen,<br />
Fotochemikalien, Altmedikamente, Leuchtstoffröhren,<br />
Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte<br />
Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.),<br />
Haushaltsreiniger, Kosmetika, Altöl.<br />
Das Landratsamt informiert<br />
Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen<br />
etc.), Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Feuerlöscher,<br />
Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke<br />
und defekte, unverschlossene Behältnisse.<br />
Bei <strong>der</strong> <strong>An</strong>lieferung durch die Bürger am Schadstoffmobil sollte<br />
darauf geachtet werden, dass die Schadstoffe möglichst in <strong>der</strong><br />
Originalverpackung abgegeben werden. Auch Firmen haben die<br />
Möglichkeit (kostenpflichtig) Schadstoffe bis zu einer Gesamtmenge<br />
von 100 kg abzuliefern. Die Son<strong>der</strong>abfälle sind in Einzelbehältnissen<br />
anzuliefern. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses<br />
darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht überschreiten.<br />
Die Schadstoffe dürfen nicht unbeaufsichtigt an den Straßenrand<br />
o<strong>der</strong> Standplatz gestellt werden!<br />
Tourenplan für die Mitgliedsgemeinden<br />
<strong>der</strong> VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen<br />
Dienstag, 17.04.2012<br />
Hauteroda 09.00 - 09.15 Uhr Buswendeschleife<br />
Oberheldrungen 09.25 - 09.45 Uhr Dorfplatz<br />
Hemleben 10.00 - 10.20 Uhr Platz vor Gaststätte<br />
Etzleben 10.35 - 10.50 Uhr Bushaltestelle<br />
Bahnhofstr.<br />
Gorsleben 11.00 - 11.20 Uhr Platz Bäckerei Gerber<br />
Sachsenburg 11.40 - 11.55 Uhr Platz vor<br />
Feuerwehrhaus<br />
Heldrungen/<br />
Bahnhof 12.10. - 12.25 Uhr Bahnhofsplatz<br />
Heldrungen 13.10 - 13.55 Uhr Platz am Lidl<br />
Braunsroda 14.10 - 14.25 Uhr Buswendeschleife<br />
Bretleben 14.40 - 15.00 Uhr Hauptstr. /<br />
Bushaltestelle<br />
Mittwoch, 18.04.2012<br />
Oldisleben 12.35 - 13.05 Uhr Hinzeplatz
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 15 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Stadt Heldrungen<br />
Jagdgenossenschaft Heldrungen<br />
Der Vorstand <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Heldrungen gibt die<br />
in <strong>der</strong> außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 27.<br />
Oktober 2010 gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:<br />
B1) Es soll Beschluss gefasst werden, dass Frau RA´in Nagel<br />
und Herr Gotthardt Beier die <strong>An</strong>wesenheit zu Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
gestattet ist.<br />
(10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />
- Beschluss zustande gekommen -)<br />
B2) Es soll Beschluss gefasst werden, dass Matthias Kopf<br />
zum Versammlungsleiter gewählt wird.<br />
(10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />
- Beschluss zustande gekommen -)<br />
B3) Es soll Beschluss gefasst werden, die im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong><br />
VG „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ am 15.10.2010 veröffentlichte Tagesordnung<br />
Punkt 1 - 7 zu beschließen.<br />
(10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />
- Beschluss zustande gekommen -)<br />
B4) Es soll Beschluss gefasst werden, den Vorstand sowie<br />
den Schatzmeister für die Geschäftsjahre 2001/2002 bis<br />
2009/2010 zu entlasten.<br />
(8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen<br />
- Beschluss zustande gekommen -)<br />
B5) Es soll Beschluss gefasst werden, die von <strong>der</strong> Unteren<br />
Jagdbehörde bereits als Eigenjagdbezirke ausgewiesenen<br />
o<strong>der</strong> noch auszuweisenden Flächen des Jagdgenossen<br />
von Bismarck werden zum 31.03.2011 aus <strong>der</strong><br />
Jagdgenossenschaft Heldrungen ausgeglie<strong>der</strong>t.<br />
(9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen<br />
- Beschluss zustande gekommen -)<br />
B6) Es soll Beschluss gefasst werden, die von <strong>der</strong> Unteren<br />
Jagdbehörde bereits als Eigenjagdbezirke ausgewiesenen<br />
o<strong>der</strong> noch auszuweisenden Flächen des Jagdgenossen<br />
Fehring werden zum 31.03.2012 aus <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
Heldrungen ausgeglie<strong>der</strong>t.<br />
(9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen<br />
- Beschluss zustande gekommen -)<br />
Aus unserer Stadt und den Gemeinden<br />
Jugendfreizeitzentrum Heldrungen<br />
Veranstaltungsangebot in den Sommerferien<br />
Am Montag den 01.08.2011 kochen wir uns zum Mittag Spaghetti<br />
und Tomatensoße.<br />
Beginn 11.00 Uhr<br />
Ab 15.00 Uhr können Tiermasken gebastelt werden.<br />
Am Dienstag, 02.08.2011 geht es mit dem Fahrrad nach Gehofen<br />
ins Tierheim. Die Kin<strong>der</strong>, die gern mitfahren möchten treffen<br />
sich 11.00 Uhr im Jugendzentrum. Unterwegs machen wir Rast<br />
mit Picknick.<br />
Im <strong>An</strong>gelverein Heldrungen sind wir am Mittwoch, den<br />
03.08.2011 zu Gast, da geht es zur Fischweide zum Schnuppertag,<br />
hier werden uns die aktiven <strong>An</strong>gler mal Ihre Tricks zeigen<br />
Donnerstag, den 04.08.2011, findet ein Kin<strong>der</strong>flohmarkt auf<br />
dem Gelände neben dem Lidl Parkplatz statt.<br />
Mistet Eure Schränke aus und verschärbelt Eure Sachen die Ihr<br />
nicht mehr braucht!<br />
Zu unseren Kin<strong>der</strong>flohmarkt, könnt Ihr gut erhaltene Kin<strong>der</strong>sachen,<br />
Spielzeug o<strong>der</strong> sonstiges Zubehör kaufen und verkaufen.<br />
Bitte bis 02.08.11 anmelden.<br />
Weitere Informationen im Freizeitzentrum.<br />
Freitag, 05.08.2011 fahren wir auf die ega nach Erfurt, anschließend<br />
geht es noch zur Shoppingtour in den Thüringer<br />
Park.<br />
Abfahrt 11.00 Uhr<br />
In <strong>der</strong> vorletzten Ferienwoche geht es am<br />
Montag, den 08.08.11 dann weiter, ab 15.00 Uhr werden wir<br />
unser T-Shirt verschönern, sie werden mit Bügelfolie aufgepeppt.<br />
Je<strong>der</strong> muss hierzu ein T- Shirt mitbringen.<br />
Beginn 15.00 Uhr<br />
Auf den Possen nach Son<strong>der</strong>shausen, in das Tiergehege fahren<br />
wir am<br />
Dienstag den 09.08.11.<br />
Abfahrt 13.00 Uhr<br />
Am Mittwoch, 10.08.11<br />
Wollen wir den Flugplatz in U<strong>der</strong>sleben besuchen.<br />
Donnerstag, den 11.08.11 werden wir uns sportlich betätigen,<br />
es geht um 15.00 Uhr auf die Kegelbahn in Heldrungen am<br />
Schützenhaus.<br />
Bitte Turnschuh mitbringen!
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 16 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Die Jugendlichen <strong>vom</strong> Freizeitzentrum möchte am Freitag, den<br />
12.08.11 ein Volleyballspiel organisieren, hierzu for<strong>der</strong>n die Kin<strong>der</strong><br />
ihre Eltern zu einem Match heraus.<br />
Welche Eltern machen ihren Kin<strong>der</strong>n die Freude und sind hier<br />
dabei?<br />
Beginn 17.00 Uhr<br />
Die letzte Ferienwoche, fängt am Montag, den 15.08.2011 mit<br />
einer Fahrt in den Heidepark Soltau an. Wenn sich hierzu viele<br />
Interessenten melden, wird <strong>der</strong> Eintrittspreis günstiger, statt<br />
37,00 EUR auf 17,50 EUR, und die Busfahrt wird je mehr Personen<br />
mitfahren auch Preisgünstiger.<br />
Wenn sich nicht genügend Interessenten finden, geht es auf die<br />
Sommerrodelbahn nach Wippra.<br />
Am Dienstag, 16.08.11 steht ein Kinobesuch in Sangerhausen<br />
auf den Plan, danach stärken wir uns bei Mc Donalds.<br />
Abfahrt und was für ein Film in <strong>der</strong> Zeit läuft, wird noch rechtzeitig<br />
bekannt gegeben.<br />
Viel Spaß werden wir am Mittwoch den 17.08.11 haben, denn<br />
da geht es in den Gaudi Park nach Jena.<br />
Abfahrt: 10:00 Uhr<br />
Ein Fußballpiel steht am Donnerstag den 18.08.11 im Freizeitzentrum<br />
auf dem Plan. Hierzu suchen wir noch eine Gegnerische<br />
Mannschaft aus an<strong>der</strong>en Einrichtungen. Bei Interesse meldet<br />
Euch im Freizeitzentrum Heldrungen. <strong>An</strong>stoß soll 16:00 Uhr<br />
sein.<br />
Die Ferien runden wir am Freitag den 19.08.11 mit einer Grillparty,<br />
die wir um 16.00 Uhr beginnen ab.<br />
Wer an verschiedenen Tagen das <strong>An</strong>gebot wahr nehmen möchte,<br />
meldet sich zwecks Planung einige Tage vorher an.<br />
Kin<strong>der</strong>, Jugendliche und Erwachsene<br />
Aufgepasst!<br />
<strong>An</strong> alle die, die in den Sommerferien was erleben wollen,<br />
<strong>der</strong> kommt mit uns mit.<br />
Das Kin<strong>der</strong>- und Jugendfreizeitzentrum Heldrungen möchte zwischen<br />
dem 15.08. - 21.08.2011 eine Fahrt mit dem Bus in den<br />
Heidepark nach Soltau organisieren. Für diese Fahrt suchen wir<br />
noch interessierte Kin<strong>der</strong>, Jugendliche und Erwachsene.<br />
Wenn sich hierzu viele Interessenten melden, wird <strong>der</strong> Eintrittspreis<br />
günstiger, statt 37,00 EUR auf 17,50 EUR, und die Busfahrt<br />
wird je mehr Personen mitfahren auch Preisgünstiger.<br />
Wer mitfahren möchte, meldet sich zwecks Planung im Freizeitzentrum.<br />
Telefonnummer: 034673/78169 o<strong>der</strong> 01520 4567 599.<br />
Jugendfreizeitzentrum Heldrungen<br />
Aufruf<br />
zum Kin<strong>der</strong>flohmarkt<br />
Hallo Kin<strong>der</strong> von Heldrungen und Umgebung<br />
aufgepasst!<br />
Mistet Eure Schränke aus und verschärbelt Eure Sachen,<br />
die Ihr nicht mehr braucht!<br />
Zu unseren Kin<strong>der</strong>flohmarkt könnt Ihr gut erhaltene Kin<strong>der</strong>sachen,<br />
Spielzeug o<strong>der</strong> sonstiges Zubehör mit ausgewiesenem<br />
Preis zum Verkauf anbieten.<br />
Der Flohmarkt findet am 04.08.2011 in <strong>der</strong> Zeit von 11.00 -<br />
17.00 Uhr auf dem Gelände neben dem Lidl Parkplatz statt.<br />
Wer von Euch Kin<strong>der</strong>n Interesse hat, daran teilzunehmen,<br />
kann sich im Freizeitzentrum Heldrungen, Schillerstraße 6,<br />
o<strong>der</strong> telefonisch unter 034673/78169, Mobil 01520 4567<br />
599, in <strong>der</strong> Zeit von 12.00 - 20.00.00 Uhr weitere Informationen<br />
holen. <strong>An</strong>meldungen werden bis zum 02.08.2011 entgegen<br />
genommen.<br />
Renate Hohn<br />
Kin<strong>der</strong>- und Jugendfreizeitzentrum Heldrungen<br />
Grundschule Heldrungen<br />
Beim Wan<strong>der</strong>n entdeckt….<br />
Am 30. März 2012 waren die Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong><br />
Grundschule Heldrungen, Kurs 1 und 2 (Stammgruppe 6) mit<br />
Klassenlehrerin Katrin Kohlschreiber zur Fischweide unterwegs,<br />
um die Natur zu erkunden und die Schwanenfamilie zu besuchen.<br />
Als Überraschung hatte <strong>der</strong> Osterhase dort kleine Körbchen<br />
mit Süßigkeiten und kleinen Präsenten versteckt. Dabei<br />
entstand dieses Foto.<br />
Yvette Friedrich<br />
Mutti einer Zweitklässlerin<br />
RSV 09 Heldrungen<br />
Ringen in Waltershausen<br />
Heldrungener Nachwuchs erkämpft 3 Goldmedaillen<br />
Am Samstag startete <strong>der</strong> Heldrungener Ringernachwuchs beim<br />
21. Tenneberg-Pokalturnier bei <strong>der</strong> ZSG in Waltershausen im<br />
Freien Stil. Bei diesem gutklassigem Nachwuchsturnier <strong>der</strong> E-,<br />
D-, C-Jugend waren 127 Ringer-und Ringerinnen aus 22 Vereinen<br />
aus Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Bayern und Hessen<br />
am Start um ihren gegenwärtigen Leistungsstand unter Wettkampfbedingungen<br />
zu überprüfen. Drei Goldmedaillen, eine<br />
Bronzemedaille und ein fünfter Platz bescherten dem kleinen<br />
heldrunger Team um Trainer Heiko Kupfernagel einen guten<br />
zehnten Platz in <strong>der</strong> Mannschaftswertung unter 22 Teams.<br />
Wie<strong>der</strong>einmal waren die Rostowski- Geschwister Jo-<strong>An</strong>n und<br />
Jaden am erfolgreichsten. Jo-<strong>An</strong>n (23 kg, E-Jugend) erwies sich<br />
erneut als Jungenschreck. Sie besiegte ihre männlichen Konkurrenten<br />
aus Elgershausen, Taucha und Apolda mit 2 Schultersiegen<br />
und einem deutlichen Punktsieg. Mit schönen Techniken<br />
und einem unbändigem Siegeswillen überraschte sie ihre Gegner<br />
und <strong>der</strong>en Betreuer. Gold war <strong>der</strong> verdiente Lohn.<br />
Auch Jaden (27 kg, D-Jugend) beherrschte seine mit 8 Startern<br />
besetzte Gewichtsklasse. Er zeigte ebenso viele Techniken, mit<br />
denen er im Turnierverlauf 38 Einzelpunkte erkämpfte. Dabei<br />
wendete er auch erfolgreich neu im Training erlernte Abläufe an.<br />
Nach 3 Schultersiegen und einer technischen Überlegenheit gegen<br />
Kämpfer aus Plauen, Sömmerda, Taucha und einer Lokalmatadorin<br />
aus Waltershausen durfte sich Jaden verdient mit <strong>der</strong><br />
Goldmedaille schmücken lassen.<br />
Heldrungens Jüngster Robin Renz ( 27 kg, E-Jugend) steuerte<br />
dem guten Mannschaftsergebnis seine erste Bronzemedaille<br />
bei. Er hatte 3 Gegner aus Waltershausen, Münster und Leipzig.<br />
Neuling Patrick Voß (34 kg, D-Jugend) bestätigte seine guten<br />
Trainingsleistungen im Wettkampf. Mit jeweils zwei Siegen und<br />
Nie<strong>der</strong>lagen konnte er seinen Trainer überzeugen und sich einen<br />
guten 5. Platz erkämpfen.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 17 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Lara Weber konnte sich in <strong>der</strong> selben Gewichtsklasse in ihren<br />
Kämpfen lei<strong>der</strong> nicht durchsetzen. Ihre merkte man die mangelnde<br />
Trainingserfahrung und zu viel Respekt vor ihren Gegnern<br />
an.<br />
Der einzige Heldrungener Starter in <strong>der</strong> C-Jugend Maik Seebonn<br />
(27 kg, klass. Stil) kam vergleichsweise leicht zu seiner<br />
Goldmedaille. Da in seiner Gewichtsklasse kein Gegner war,<br />
konnte Maik nur einen Freundschaftskampf in <strong>der</strong> nächst höheren<br />
Klasse bestreiten.<br />
H.K.<br />
Sozialverband VdK<br />
Oldisleben - Gorsleben - Heldrungen<br />
Einladung<br />
Zum Aktionstag für Gleichstellung und Teilhabe<br />
von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />
am <strong>07</strong>. Mai 2012<br />
ladet <strong>der</strong> VdK Ortsverband Oldisleben - Gorsleben - Heldrungen<br />
alle interessierten Bürger zu einem Informationsnachmittag unter<br />
dem Motto:<br />
…jede Barriere ist eine zu viel!<br />
recht herzlich ein.<br />
Ort: Gorsleben, Gartenweg (alte Schule)<br />
Beginn: 14.00 Uhr<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
M. Goldacker<br />
Vors. d. Ortverbandes<br />
VfB Oldisleben<br />
Internationale Woche gegen Rassismus<br />
Die internationale Woche<br />
gegen Rassismus mahnt<br />
uns alle an dem 21. März<br />
den „Internationalen Tag für<br />
die Beseitigung rassistischer<br />
Diskriminierung“. Auch <strong>der</strong><br />
Sport kann sich vor dieser<br />
Problematik nicht verschließen<br />
und muss Flagge zeigen.<br />
Aus diesem Grund<br />
wurde anlässlich des Punktspieles<br />
VfB Oldisleben gegen<br />
VfB Werther ein Bekenntnis<br />
zur Allgemeinen<br />
Erklärung <strong>der</strong> Menschenrechte<br />
„Alle Menschen sind<br />
frei und gleich an Würde geboren<br />
und die Würde des<br />
Menschen ist unantastbar“<br />
abgegeben. In diesem Sinne<br />
wurden junge Mitglie<strong>der</strong> des VfB Oldisleben von dem 1. Vorsitzenden<br />
des VfB Thomas Röber die jungen Fußballer Felix Bohne,<br />
Jason Lee Israel, Carsten Klatt, Leon Mieth, Luca Rißlan,<br />
Sebastian Schwan und Kevin Voigt mit einer Mitgliedsurkunden<br />
des VfB Oldisleben geehrt. Wir wünschen, dass sie diese Allgemeine<br />
Erklärung <strong>der</strong> Menschenrechte mit Leben erfüllen und<br />
unserem Verein lange die Treue halten und später den Ka<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Männer- und Frauenmannschaften stärken.<br />
B. Wollweber<br />
Evangelische Regionalgemeinde<br />
Pfarrbereich Heldrungen<br />
Gottesdienste<br />
Sonntag, den 15.04.2012<br />
09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />
14.00 Uhr Gemeindesaal Hauteroda<br />
Sonntag, den 22.04.2012<br />
14.00 Uhr Regionalgottesdienst<br />
Sonntag, den 29.04.2012<br />
09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />
17.00 Uhr Gemeindesaal, Oberheldrungen, mit Abdm.<br />
Frauenkreise<br />
24.04.2012 14.00 Uhr: Gemeindesaal Oberheldrungen<br />
19.04.2012 14.00 Uhr: Gemeindesaal Hauteroda
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 18 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Chor<br />
Donnerstag, den 19.04. 19.00 Uhr Gemeindesaal Hauteroda<br />
Kin<strong>der</strong>kirche in Heldrungen<br />
24.04.2012 16.30 - 18.00 Uhr<br />
Klei<strong>der</strong>abgabe für das Spangenberg Sozialwerk<br />
Sonnabend, den 21.04.2012, 09.00 - 12.00 Uhr<br />
in Heldrungen, Oberheldrungen und Hauteroda<br />
Bibelgespräche<br />
jeweils dienstags<br />
19.30 Uhr im Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />
Friedensgebete<br />
jeweils freitags<br />
19.00 Uhr im Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />
Vorschau<br />
Heldrungener Gespräche: „Politik zw. Ethik und Pragmatismus“<br />
Gottesdienst zur Wie<strong>der</strong>einweihung <strong>der</strong> Kirche in Hauteroda<br />
05.05.2012 14.00 Uhr mit Abdm.<br />
Ihr <strong>An</strong>sprechpartner im Seelsorgebereich Heldrungen<br />
ist Pfarrer Lucke, Hauptstraße 57, 06577 Heldrungen<br />
Tel. 034673 91349, Fax 034673 929008<br />
Selbständige Evangelisch-Lutherische<br />
Kirche (SELK)<br />
Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße)<br />
Sonntag, den 15.04.2012<br />
11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl,<br />
mit Pfr. Pietrusky.<br />
Sonntag, den 22.04.2012<br />
11.00 Uhr Beichtandacht und Gottesdienst<br />
mit hl. Abendmahl, mit Pfr. Pietrusky.<br />
Gespräch über Bibeltexte<br />
im Martin-Luther-Raum, Hauptstr. 57:<br />
Dienstag, den 17.04., mit Prediger Schmidt.<br />
Dienstag, den 24.04., mit Pfr. Lucke.<br />
Beginn 19.30 Uhr.<br />
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben<br />
Sonntag, den 15.04.2012<br />
17.00 Uhr Auftaktgottesdienst zur Christuswallfahrt<br />
mit dem Jugendchor des EC Lossa<br />
Sonntag, den 22.04.2012<br />
13.30 Uhr Gottesdienst zur Jubelkonfirmation<br />
Katholische Kirchgemeinde<br />
Bad Frankenhausen<br />
Freitag, 13. April 2012<br />
17.00 Uhr Abendmesse<br />
Sonntag, 15. April 2012 - 2. OSTERSONNTAG<br />
10.30 Uhr Heilige Messe<br />
Mittwoch, 18. März 2012<br />
14.30 Uhr Seniorennachmittag mit <strong>An</strong>dacht<br />
Freitag, 20. April 2012<br />
17.00 Uhr Abendmesse<br />
Sonntag, 22. April 2012 - 3. OSTERSONNTAG<br />
10.30 Uhr Heilige Messe<br />
Freitag, 27. April 2012<br />
17.00 Uhr Abendmesse<br />
Samstag, 28. April 2012<br />
08.45 Uhr Religionsunterrichtstag<br />
Sonntag, 29. April 2012 - 4. OSTERSONNTAG<br />
10.30 Uhr Heilige Messe (Familiengottesdienst)<br />
17.00 Uhr Vesper im Klosterturm Göllingen<br />
Bitte beachten Sie auch die Vermeldungen und Aushänge in unserem<br />
Schaukasten sowie im Internet unter www.st-elisabethson<strong>der</strong>shausen.de,<br />
um sich über mögliche Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />
weitere Gottesdienste und an<strong>der</strong>e kirchliche Veranstaltungen in<br />
unserer Gemeinde zu informieren.<br />
… zum Geburtstag<br />
Bretleben<br />
am 13.04. Freundt, Elli zum 74. Geburtstag<br />
am 14.04. Bärschnei<strong>der</strong>, Helga zum 70. Geburtstag<br />
am 17.04. Dienemann, Artur zum 85. Geburtstag<br />
am 25.04. Junker, Konrad zum 79. Geburtstag<br />
am 26.04. Kohls, Ingeborg zum 84. Geburtstag<br />
am 26.04. Riese, Helmut zum 79. Geburtstag<br />
Etzleben<br />
am 18.04. Jung, Eleonore zum 78. Geburtstag<br />
Gorsleben<br />
am 14.04. Treimer, Erich zum 75. Geburtstag<br />
am 15.04. Steinicke, Elise zum 92. Geburtstag<br />
am 16.04. Faust, Horst zum 86. Geburtstag<br />
am 17.04. Nordhause, Heinz zum 73. Geburtstag<br />
am 24.04. Pfanne, Gerda zum 76. Geburtstag<br />
am 25.04. Bierfreund, Thea zum 82. Geburtstag<br />
am 25.04. Wiesel, Brigitte zum 65. Geburtstag<br />
Hauteroda<br />
am 14.04. Ruskowski, Käthe zum 84. Geburtstag<br />
am 21.04. Hörold, Günter zum 74. Geburtstag<br />
am 23.04. Siegfried, Margit zum 68. Geburtstag<br />
Heldrungen<br />
am 13.04. Wagner, Rudolf zum 75. Geburtstag<br />
am 13.04. Leich, Edith zum 68. Geburtstag<br />
am 14.04. Mauf, Ursel zum 68. Geburtstag<br />
am 16.04. Grömmer, Hella zum 73. Geburtstag<br />
am 17.04. Hartung, Günther zum 80. Geburtstag<br />
am 21.04. Beier, Helga zum 81. Geburtstag<br />
Heldrungen, OT Bahnhof Heldrungen<br />
am 13.04. Eidner, Waltraud zum 72. Geburtstag<br />
am 18.04. Steiner, Jonny zum 78. Geburtstag<br />
am 24.04. Schäffner, Elli zum 65. Geburtstag<br />
Hemleben<br />
am 16.04. Schreiber, Gerhard zum 68. Geburtstag<br />
am 20.04. Schwerdtfeger, Heinz zum 74. Geburtstag<br />
am 25.04. Markscheffel, Hilmar zum 74. Geburtstag<br />
Oberheldrungen<br />
am 15.04. Schaar, Gerhard zum 77. Geburtstag<br />
am 18.04. Ruschke, Helga zum 79. Geburtstag<br />
am 19.04. Eichholz, Ingrid zum 73. Geburtstag<br />
am 23.04. Eckardt, Oskar zum 79. Geburtstag<br />
am 26.04. Heidenreich, Gerhard zum 78. Geburtstag<br />
am 26.04. Taube, Gisela zum 66. Geburtstag<br />
Oberheldrungen, OT Harras<br />
am 24.04. Knespel, Karin zum 76. Geburtstag<br />
Oldisleben<br />
am 13.04. Seydenschwanz, Edith zum 70. Geburtstag<br />
am 14.04. Schilling, Bernd zum 65. Geburtstag<br />
am 15.04. Haase, Marlitt zum 84. Geburtstag<br />
am 15.04. Amann, Wolfgang zum 78. Geburtstag<br />
am 15.04. Schlücke, Siegrid zum 75. Geburtstag<br />
am 15.04. Pötzschke, Klaus-Dieter zum 70. Geburtstag<br />
am 18.04. Beisich, Karl zum 81. Geburtstag<br />
am 19.04. Haase, Kurt zum 79. Geburtstag<br />
am 19.04. Krieg, Edith zum 73. Geburtstag<br />
am 22.04. Nowak, Gertrud zum 85. Geburtstag<br />
am 26.04. Dobritz, Klaus zum 65. Geburtstag<br />
Oldisleben, OT Sachsenburg<br />
am 13.04. Lipinski, Siegrun zum 71. Geburtstag<br />
am 14.04. Schmidt, Rositta zum 71. Geburtstag<br />
am 18.04. Jersch, <strong>An</strong>na zum 87. Geburtstag<br />
und wünschen allen Jubilaren<br />
Gesundheit und Wohlergehen.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 19 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
1. BSV 94 Artern<br />
19. Arterner Streetballturnier<br />
Auch in diesem Jahr wird am 1. Mai auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet<br />
<strong>der</strong> Sport großgeschrieben, das nunmehr 19.<br />
Streetballturnier findet an diesem Tag statt. Die Vorbereitungen<br />
dazu laufen auf Hochtouren. Dabei konnten wir als Organisationsteam<br />
<strong>vom</strong> 1. BSV 94 Artern mit Freude feststellen, dass viele<br />
Sponsoren, allen voran die Kyffhäusersparkasse, uns auch in<br />
diesem Jahr wie<strong>der</strong> ihre tatkräftige Unterstützung zugesagt haben.<br />
Das Turnier in Artern wird wie<strong>der</strong> den Auftakt für die Thüringentour<br />
im Streetbasketball des Thüringer Basketball Verbands bilden.<br />
Hier und in weiteren Städten können sich an verschiedenen<br />
Terminen die Mannschaften für die German Champion<br />
Ships qualifizieren. Gespielt wird wie immer in verschiedenen<br />
Altersklassen weiblich, männlich und Mixed. In Artern ist außerdem<br />
das Rolli-Turnier ein fester Bestandteil. Ein beson<strong>der</strong>er<br />
Aufruf geht dabei auch an das weibliche Geschlecht, da dieses<br />
in den letzten Jahren recht spärlich vertreten war.<br />
Neben den Spielen soll es auch wie<strong>der</strong> ein umfangreiches Rahmenprogramm<br />
geben, dazu gehören <strong>der</strong> Three Point Champion<br />
Artern 2012, Time Shooter und Silberball genauso wie die Hüpfburg<br />
für die Kleinsten und noch viele weitere Überraschungen.<br />
Einige Basketballprofis zum Beispiel aus Gotha werden sicher<br />
auch in Artern ihr Können unter Beweis stellen. Und Ex-NBA-<br />
Profi und jetziger Trainer in Ludwigsburg Steven Key war im<br />
letzten Jahr von dem Turnier so angetan, dass er auch schon<br />
für dieses Jahr sein Kommen fest zugesagt hat. Außerdem gibt<br />
es am Stand des Weißen Rings wie<strong>der</strong> eine Autogrammstunde<br />
mit prominenten Spitzensportlern aus dem Bereich Wintersport.<br />
Also den 1. Mai dick im Kalen<strong>der</strong> ankreuzen! Egal ob in einer<br />
Mannschaft o<strong>der</strong> nur als Zuschauer - es wird für jeden etwas<br />
geboten. Und versprochen - diesmal gibt es wie<strong>der</strong> Erbsensuppe<br />
aus <strong>der</strong> Gulaschkanone.<br />
Die Flyer mit den <strong>An</strong>meldungsdaten und Altersklassen liegen in<br />
den Filialen <strong>der</strong> Kyffhäusersparkasse, dem Edeka-Markt in Artern,<br />
im Baumarkt Artern sowie im Arterner Rathaus aus o<strong>der</strong><br />
können unter www.tbv-online.de heruntergeladen werden.<br />
Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V.<br />
Neue ehrenamtliche<br />
Jugendgruppenleiter im<br />
Kyffhäuserkreis<br />
Seit dem 25.03.2012 ist <strong>der</strong> Kyffhäuserkreis<br />
um 19 ausgebildete JugendgruppenleiterInnen<br />
reicher. Im März<br />
führte <strong>der</strong> Kreisjugendring Kyffhäuserkreis<br />
e.V. eine Grundlagenschulung für ehrenamtliche FreizeitbetreuerInnen<br />
zum Erhalt <strong>der</strong> Jugendleitercard (Juleica)<br />
durch. <strong>An</strong> zwei Seminarwochenenden eigneten sich die TeilnehmerInnen<br />
unter an<strong>der</strong>em Wissen zu pädagogischen und psychologischen<br />
Aspekten <strong>der</strong> Arbeit mit Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />
sowie zu den rechtlichen Grundlagen an, um Kin<strong>der</strong>- und Jugendgruppen<br />
sicher zu betreuen. Themen wie Jugendkultur,<br />
Rechtsextremismus sowie Organisation und Finanzierung von<br />
Veranstaltungen spielten dabei eine wichtige Rolle. Neben vielen<br />
fachlichen Inhalten blieb den TeilnehmerInnen aber auch<br />
Raum, um sich in verschiedenen Übungen auszuprobieren und<br />
selbst als Gruppe zu erleben.<br />
Sozialkaufhaus „Glücksgriff“ Roßleben<br />
Schon gewusst?<br />
In Roßleben gibt es bereits seit dem 3. Mai vergangenen Jahres<br />
ein Sozialkaufhaus.<br />
Das „Glücksgriff“ öffnet täglich seine Pforten von 9.00 bis 12.00<br />
Uhr und montags + freitags von 15.00 bis 17.00 und dienstags<br />
+ donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr.<br />
Hier kann je<strong>der</strong>mann nach Herzenslust stöbern und einkaufen,<br />
auch wenn <strong>der</strong> Geldbeutel noch so klein ist. Das freundliche<br />
Team berät gerne. Auch wenn Sie Möbel, Kleidung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s<br />
für das Sozialkaufhaus spenden wollen, können Sie das je<strong>der</strong>zeit<br />
gerne tun. Sie finden uns in den Räumlichkeiten <strong>der</strong> ehemaligen<br />
Stadtverwaltung auf dem Weinberg 24 in Roßleben. Telefonisch<br />
sind wir unter folgen<strong>der</strong> Nummer zu erreichen: 034672 -<br />
697010.<br />
Das Team um Ute Schröck freut sich schon auf Ihren Besuch.<br />
„Lernen vor Ort“<br />
Kyffhäuser Bildungsstudie kurz gefasst<br />
Das <strong>vom</strong> Landratsamt getragene Bundesprojekt „Lernen vor<br />
Ort“ hat im Zuge <strong>der</strong> Veröffentlichung des ersten Bildungsberichts<br />
im Kyffhäuserkreis im Februar vier verschiedene Infoblätter<br />
(Flyer) herausgegeben. Die Inhalte beziehen sich auf verschiedene<br />
Bereiche <strong>der</strong> Bildungsstudie:<br />
1. Flyer: Frühkindliche Bildung und Grundschulbildung<br />
2. Flyer: Allgemeinbildende Schulbildung und<br />
berufliche Schulbildung<br />
3. Flyer: Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Ausbildung<br />
4. Flyer: Informelles Lernen (z. B. durch Vereine und Kultur)<br />
Die Flyer geben einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse<br />
aus dem Bildungsbericht und zeigen Herausfor<strong>der</strong>ungen in<br />
den jeweiligen Schwerpunkten auf. Vom Aufbau entsprechen die<br />
Flyer denen des Bildungsberichts. Es wurde z. B. darauf geachtet,<br />
dass die Nummerierungen in den Grafiken identisch sind.<br />
So weiß <strong>der</strong> interessierte Leser sofort, an welcher Stelle sich<br />
die Übersicht im Flyer auch im Bildungsbericht befindet. Zusätzlich<br />
sind Hinweiskästchen mit genaueren Erläuterungen zu den<br />
ausgewählten Ergebnissen sowie zusätzlichen Informationen<br />
eingearbeitet worden.<br />
Der Vorteil dieser Flyer ist, dass <strong>der</strong> eilige Leser innerhalb weniger<br />
Minuten bedeutende Informationen über spezielle Bereiche<br />
von Bildung erhalten kann. „Lernen vor Ort“ erhofft sich mit den<br />
Flyern, verstärkt „Bürger von nebenan“ zu erreichen. Die Flyer<br />
können auf <strong>der</strong> Homepage<br />
http://www.lernen-vor-ort-kyf.de unter <strong>der</strong> Rubrik<br />
„Downloads/ Links“ kostenfrei heruntergeladen werden.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 20 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Hospizberatungsdienst<br />
Vertiefungskurs mit „Trauerwochenende auf <strong>der</strong><br />
Feuerkuppe“<br />
in Straußberg am 24. - 25.03.12.<br />
7 Teilnehmende, Susanne List und Constance Hunold als Koordinatorinnen,<br />
trafen sich letztes Wochenende bei schönstem<br />
Frühlingswetter zum Abschluss <strong>der</strong> Befähigung zur ehrenamtlichen<br />
Hospizbegleitung auf <strong>der</strong> Feuerkuppe.<br />
Nach 14-monatigem Kurs und Leitung durch Frau List unter<br />
dem Motto „Was können wir noch tun?“ haben alle den Abschluss<br />
erlangt. Wir sechs Damen und ein Herr wurden für das<br />
sensible Thema: Abschied, Sterben, Tod und Trauer und den<br />
Umgang damit sensibilisiert. Dabei ging es um neue Sichtweisen<br />
und vor allem um die Begleitung <strong>der</strong> Betroffenen. Frau List<br />
führte alle mit sehr viel Einfühlungsvermögen, Kompetenz und<br />
Praxisnähe in die Aufgaben eines Begleiters und die damit verbundene<br />
Palliativ-Pflege (Lin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Begleiterscheinungen<br />
im Sterbeprozess) ein. Wir fühlten uns alle sehr gut aufgehoben<br />
in <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den nicht immer einfachen<br />
Schwerpunkten. Somit können wir unter dem Dach <strong>vom</strong> Novalis<br />
Diakonieverein e. V., Sterbenden und ihren Nahestehenden zukünftig<br />
eine aktive Stütze sein.<br />
Für das Wochenende auf dem Straußberg, wo wir alle noch tiefere<br />
und intensivere Einblicke und Erfahrungen machen durften,<br />
möchten wir uns ganz herzlich bei Susanne List und Constance<br />
Hunold für ihre tolle Arbeit und die angenehme Atmosphäre bedanken.<br />
Am Sonntag, in einer Feierstunde bei Kaffee und Kuchen,<br />
mit Unterstützung von Paten und langjährigen ehrenamtlichen<br />
Hospizlerinnen, erhielten alle Teilnehmenden ein Zertifikat<br />
als HospizbegleiterIn. Wir danken außerdem dem Team <strong>der</strong><br />
„Feuerkuppe“ Straußberg für die gute Verpflegung und Unterkunft.<br />
Für Hilfesuchende gibt es die Rufbereitschaft über die Telefonnummer<br />
0172- 3587968 <strong>vom</strong> Ambulanten Hospiz- und Pallativberatungsdienst<br />
und in <strong>der</strong> Puschkinstraße 58 in Sömmerda<br />
ist jeden Mittwochnachmittag Sprechtag.<br />
Es war für alle ein unvergessliches Erleben, nicht nur dieses<br />
Wochenende, son<strong>der</strong>n auch die Einblicke und Sichtweisen, die<br />
wir durch die Themenabende erfahren durften: „Sehr empfehlenswert“.<br />
Christina Georgi<br />
Die IHK informiert<br />
Unterstützung bei Nachfolgeregelungen über nexxtchange<br />
- Unternehmensbörse<br />
Nach <strong>An</strong>gaben des IfM Bonn suchen jährlich rund 22.000 Unternehmen<br />
in Deutschland einen Nachfolger, sei es im Zuge einer<br />
geplanten Altersnachfolge o<strong>der</strong> plötzlich durch den Tod des<br />
Inhabers. Auch etablierten Unternehmen kann das Aus drohen,<br />
wenn die Nachfolge nicht o<strong>der</strong> nicht rechtzeitig geregelt wurde.<br />
In gleicher Weise sind Freiberufler aus Architektur- und Ingenieurbüros,<br />
Arzt- und Zahnarztpraxen, Fahrschulen, Physiotherapeuten<br />
o<strong>der</strong> <strong>An</strong>walts- und Steuerberatungskanzleien betroffen.<br />
Unterstützung bei <strong>der</strong> Nachfolgeregelung bietet die Unternehmensbörse<br />
„nexxt-change“, die seit 2006 online ist und <strong>An</strong>gebote<br />
und Nachfragen zusammenführt. Eingestellt wurden bisher<br />
ca. 38.000 <strong>An</strong>gebote und fast 19.000 Gesuche, von denen rund<br />
7.000 <strong>An</strong>gebote und 1.000 Gesuche erfolgreich vermittelt werden<br />
konnten. Nachhaltige Vermittlungshilfe erhalten Sie unter<br />
www.nexxt-change.org.<br />
Ihr <strong>An</strong>sprechpartner zum Thema Unternehmensnachfolge und<br />
Börse nexxt-change bei <strong>der</strong> IHK Erfurt ist: Bernd Kutschan,<br />
Tel. 0361 3484222.<br />
Udo Rockmann<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
Kostenfreie Beratung zu Fragen <strong>der</strong><br />
Unternehmensnachfolge durch das NUN-Netzwerk<br />
Unternehmensnachfolge Nordthüringen am 3. Mai<br />
2012 im RSC Heiligenstadt<br />
Für alle Fragen zur Unternehmensnachfolge bietet das NUN -<br />
Netzwerk Unternehmensnachfolge Nordthüringen quartalsweise<br />
Sprechtage an. Zur Lösung konkreter Probleme stehen hier Vertreter<br />
von Banken, Sparkassen und einer Steuerberaterkanzlei<br />
im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist<br />
kostenfrei und wird im II. Quartal 2012 im Landkreis Eichsfeld<br />
durchgeführt.<br />
Der Wechsel in <strong>der</strong> unternehmerischen Verantwortung ist irgendwann<br />
für jedes Unternehmen ein Thema. In vielen Fällen<br />
bedeutet dies den Übergang des Unternehmens auf die nächste<br />
Generation innerhalb <strong>der</strong> Familie. Die Nachfolgeplanung ist<br />
ein außerordentlich komplexes Projekt und sollte früh genug in<br />
<strong>An</strong>griff genommen werden.<br />
Der nächste Beratersprechtag des Netzwerkes findet am 3. Mai<br />
2012 in <strong>der</strong> Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr im Regionalen Service-Center<br />
Heilbad Heiligenstadt, Nordhäuser Straße 2,<br />
37308 Heilbad Heiligenstadt, statt.<br />
Zur Koordination ist eine vorherige Terminabsprache unter<br />
Tel. 03631 908210 unbedingt erfor<strong>der</strong>lich. Wir freuen uns auf Ihren<br />
<strong>An</strong>ruf!<br />
Udo Rockmann<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
Erfin<strong>der</strong>beratung II. Quartal 2012 in <strong>der</strong> IHK Erfurt -<br />
hier finden Sie die aktuellen Termine!<br />
Seit Jahren bietet die Industrie- und Handelskammer Erfurt die<br />
„Erfin<strong>der</strong>beratung“ als Service speziell für kleinere Mitgliedsunternehmen<br />
und freie Erfin<strong>der</strong> an. Hier wird je<strong>der</strong>mann die Gelegenheit<br />
geboten, sich von einem Patentanwalt kostenlos über<br />
Schutzrechte wie Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Geschmacksmuster<br />
informieren zu lassen.<br />
Die nächsten Beratungen finden am 03.05. und <strong>07</strong>.06.2012,<br />
15:00 bis 17:00 Uhr, in <strong>der</strong> IHK Erfurt, Arnstädter Straße 34,<br />
Raum A2.11, statt.<br />
Die Nachfrage an diesen Beratungen ist sehr groß, daher ist eine<br />
vorherige <strong>An</strong>meldung unbedingt erfor<strong>der</strong>lich. Für Interessenten<br />
steht als <strong>An</strong>sprechpartner <strong>der</strong> IHK Erfurt Frau Frenzel unter<br />
Tel. 0361 3484-260 o<strong>der</strong> per Mail unter frenzel@erfurt.ihk.de<br />
zur Verfügung.<br />
Udo Rockmann<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
Freikarten für IHK-Mitgliedsunternehmen zur<br />
HANNOVER MESSE <strong>vom</strong> 23. bis 27. April 2012<br />
Das weltweit wichtigste Technologieereignis HANNOVER MES-<br />
SE 2012 präsentiert <strong>vom</strong> 23. - 27. April 2012, 9:00 - 18:00 Uhr,<br />
Weltneuheiten und Innovationen zu den Themen:<br />
• EnergieEffizienz in Industriellen Prozessen<br />
• Leichtbau + Solutions Area<br />
• Global Business & Markets<br />
• Job & Career Market<br />
• TectoYou<br />
• Fachkongress WoMenPower<br />
Die IndustriealGreenTec feiert 2012 Prämiere als neue Leitmesse<br />
für Umwelttechnologien und stellt aktuelle Trends und Lösungen<br />
für eine nachhaltige Produktion vor. Durch die gesamte<br />
HANNOVER MESSE zieht sich wie ein roter Faden das Leitthema<br />
„greentelligence“. Hier informieren Aussteller aus verschiedenen<br />
Branchen über intelligente Verbindungen von effizienten<br />
Verfahren, umweltverträglichen Materialien und nachhaltigen<br />
Erzeugnissen.<br />
Freikarten für Fachbesucher und weitere Informationen erhalten<br />
Sie bei <strong>der</strong> IHK Erfurt, Herrn Bremer (Tel. 0361 3484-200), sowie<br />
im RSC Nordhausen (Tel. 03631 908210).<br />
Udo Rockmann<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
Verbraucherzentrale Thüringen<br />
Rechnungen für Strom und Gas:<br />
Was Energieversorger mitteilen müssen<br />
Erfurt, 02.04.2012<br />
Strom- und Gasrechnungen müssen einfach und verständlich<br />
sein. Das kürzlich novellierte Energiewirtschaftsgesetz<br />
regelt die Mindestangaben, die künftig auf <strong>der</strong> Rechnung zu<br />
stehen haben.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 21 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />
Um Verbrauchern den Wechsel des <strong>An</strong>bieters zu erleichtern,<br />
gehören künftig die Vertragsdauer, die geltenden Preise, die<br />
nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit, die Kündigungsfrist<br />
und die Zählernummer des Kunden zu den Pflichtangaben auf<br />
<strong>der</strong> Rechnung. Ferner findet man dort neben dem aktuellen Verbrauch<br />
auch den Vergleich zum eigenen Vorjahresverbrauch sowie<br />
zum Jahresverbrauch vergleichbarer Kunden. Prüfen sollten<br />
Sie insbeson<strong>der</strong>e die <strong>An</strong>gaben zu Messstelle, Zählerständen,<br />
Abrechnungszeitraum, Preis und Abschlagszahlungen.<br />
Fehlerhafte Abrechnung reklamieren<br />
Die Abrechnungsperiode darf 12 Monate nicht wesentlich überschreiten,<br />
die Rechnung muss spätestens sechs Wochen nach<br />
Beendigung <strong>der</strong> Abrechnungsperiode o<strong>der</strong> des Lieferverhältnisses<br />
erstellt werden. Wer keine Rechnung erhält, sollte unbedingt<br />
nachfragen, denn trotz fehlen<strong>der</strong> Rechnung verjährt die<br />
For<strong>der</strong>ung nicht. Wollen Sie eine fehlerhafte Rechnung nicht bezahlen,<br />
teilen Sie dem Energieversorger - am besten per Einschreiben<br />
- den Fehler mit und for<strong>der</strong>n Sie ihn auf, eine ordnungsgemäße<br />
Abrechnung zu erstellen. <strong>An</strong>sonsten kann das<br />
Unternehmen nach einer <strong>An</strong>kündigung die Versorgung unterbrechen.<br />
Das ist auch schon bei relativ geringen „Rückständen“<br />
von mindestens 100 Euro möglich.<br />
Schlichtungsverfahren als Option für Verbraucher<br />
Auf Beschwerden muss <strong>der</strong> Energieversorger innerhalb von 4<br />
Wochen mit einer Begründung antworten. Danach kann die im<br />
Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Schlichtungsstelle eingeschaltet<br />
werden. Deren Entscheidung ist für den Kunden kostenfrei.<br />
Die <strong>An</strong>schrift <strong>der</strong> Schlichtungsstelle sowie die Kontaktdaten<br />
<strong>der</strong> Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde finden sich<br />
ebenfalls auf <strong>der</strong> Rechnung.<br />
Weitere Informationen enthält die Broschüre „Energierechnungen<br />
verstehen“, die kostenlos bei <strong>der</strong> Verbraucherzentrale Thüringen<br />
erhältlich ist.<br />
Bei Fragen zur Strom- und Gasrechnung o<strong>der</strong> beim Wechsel<br />
des Energieversorgers helfen die Energieberater <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />
gerne weiter. Beratung und Termine gibt es unter<br />
Tel. 018 - 809 802 400 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen<br />
Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). In Artern<br />
findet die Beratung in <strong>der</strong> Leipziger Straße 17 statt. Eine<br />
Terminvereinbarung für Artern ist auch möglich unter 0361-<br />
55514-0.<br />
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de<br />
Impressum:<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Frau Steinhof, Erreichbar unter <strong>der</strong> <strong>An</strong>schrift <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen<br />
Verantwortlich für den <strong>An</strong>zeigenteil: <strong>An</strong>dreas Barschtipan – Erreichbar unter <strong>der</strong><br />
<strong>An</strong>schrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>zeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte <strong>An</strong>zeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />
verwendet werden. Für <strong>An</strong>zeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />
<strong>An</strong>zeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet:<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto<br />
und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.