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Amtsblatt Nr. 07 vom 13.04.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Schmücke“<br />

mit dem Geltungsbereich<br />

Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben,<br />

Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben.<br />

Jahrgang 17 Freitag, den 13. April 2012 Nummer 7<br />

„Frühlingsfest<br />

auf <strong>der</strong> Sachsenburg“<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Sachsenburgenvereins laden ein, am<br />

Sonntag, den 29. April 2012 ab 12.00 Uhr<br />

auf die Untere Sachsenburg<br />

zum diesjährigen Frühlingsfest<br />

Bei Kaffee und Kuchen sowie Speisen <strong>vom</strong> Grill wollen wir gemeinsam mit Ihnen ein paar gemütliche<br />

Stunden auf <strong>der</strong> Sachsenburg verbringen.<br />

Für die musikalische Umrahmung und Stimmung an diesem Nachmittag sorgt Ingo Naumann.<br />

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und hoffen auf schönes Wetter.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 2– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

des <strong>Amtsblatt</strong>es <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ <strong>07</strong>/2012<br />

1. Inhaltsverzeichnis<br />

2. Dienst- und Sprechzeiten<br />

<strong>der</strong> VGem und <strong>der</strong> Gemeinden<br />

• Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />

• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek Heldrungen<br />

• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

3. Telefonnummern<br />

4. E-Mail-Adressen/Homepage<br />

5. Dienst- und Sprechzeiten<br />

des Abwasserzweckverbandes<br />

6. Amtliche Bekanntmachung<br />

Gemeinde Bretleben<br />

Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />

Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Widmung des Flurstückes 444/124 <strong>der</strong> Flur 2<br />

Gemeinde Etzleben<br />

Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />

Gemeinde Gorsleben<br />

Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />

Benutzungsordnung für gemeindliche Objekte<br />

Gemeinde Hauteroda<br />

Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />

Stadt Heldrungen<br />

Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />

Gemeinde Hemleben<br />

Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />

Gemeinde Oberheldrungen<br />

Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />

Gemeinde Oldisleben<br />

Wahlbekanntmachung zur Landratswahl<br />

Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

AZV „Thüringer Pforte“<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2012<br />

7. Aus unserer <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

Teilnehmerliste Jugendweihe 2012<br />

8. Informationen aus den Ämtern<br />

Das Ordnungsamt informiert<br />

Kontrollen über die Kennzeichnung von Hunden<br />

mit einem Mikrochip<br />

Schadstoffkleinmengensammlung<br />

Das Landratsamt informiert<br />

Kyffhäuserbus unterwegs<br />

9. Aus unserer Stadt und den Gemeinden<br />

Jagdgenossenschaft Heldrungen<br />

Veröffentlichung Beschlüsse <strong>vom</strong> 27.10.2010<br />

Jugendfreizeitzentrum Heldrungen<br />

Sommerferienangebot<br />

Fahrt nach Soltau<br />

Kin<strong>der</strong>flohmarkt<br />

Grundschule Heldrungen<br />

Beim Wan<strong>der</strong>n entdeckt …<br />

10. Aus unseren Vereinen<br />

RSV 09 Heldrungen<br />

Nachwuchs erkämpft 3 Goldmedaillen<br />

Sozialverband VdK Oldisleben-Gorsleben-Heldrungen<br />

Einladung zum Aktionstag<br />

VfB Oldisleben<br />

Internationale Woche gegen Rassismus<br />

11. Kirchliche Nachrichten<br />

12. Wir gratulieren<br />

13. Informationen<br />

1. BSV 94 Artern<br />

19. Arterner Streetballturnier<br />

Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V.<br />

Neue ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter<br />

Sozialkaufhaus Glücksgriff Roßleben<br />

Lernen vor Ort<br />

Kyffhäuser Bildungsstudie kurz gefasst<br />

Hospizberatungsdienst<br />

Vertiefungskurs in Straußberg<br />

IHK<br />

Unterstützung bei Nachfolgeregelung<br />

Beratung zur Unternehmensnachfolge<br />

Erfin<strong>der</strong>beratung<br />

Freikarten für Hannover Messe<br />

Verbraucherzentrale Thüringen<br />

Was Energieversorger mitteilen müssen<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Dienstag: ......................09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ..................09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Freitag...............................................................09.00 - 11.00 Uhr<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> ist auch über Internet erreichbar,<br />

dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter:<br />

www.vgem-schmuecke.de<br />

Öffnungszeiten Standesamt<br />

Am Bahnhof 43, Heldrungen<br />

Dienstag: ................................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

und ................................................................14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ............................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

...............................................................und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Dienstag............................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag .......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: ..................................................................034673/78618<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

Bretleben:<br />

Bürgermeister:<br />

Donnerstag: ......................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Etzleben:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 1. Donnerstag im Monat von ...................09.00 - 11.30 Uhr<br />

jeden 3. Donnerstag im Monat von ...................15.30 - 18.00 Uhr<br />

o<strong>der</strong> nach Vereinbarung<br />

Gorsleben:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 2. Dienstag und<br />

4. Dienstag: ......................................................17.00 - 19.00 Uhr<br />

Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch<br />

vereinbart werden.<br />

Hauteroda:<br />

Bürgermeister:<br />

Dienstag............................................................17.00 - 18.00 Uhr<br />

Gemeindebüro:<br />

Dienstag:...........................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />

Heldrungen:<br />

Bürgermeister:<br />

Dienstag:.......................................................... 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ............................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />

Freitag:....................................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />

Hemleben:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 1. Montag im Monat: ...............................17.00 - 19.00 Uhr<br />

Oberheldrungen:<br />

Bürgermeisterin:<br />

jeden 1. und 3. Montag im Monat......................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Oldisleben:<br />

Bürgermeister:<br />

Montag:............................................................ 12.00 - 13.00 Uhr<br />

Dienstag:...........................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde<br />

Donnerstag: ......................................................12.00 - 13.00 Uhr<br />

Freitag:................nach Vereinbarung (mündlich o<strong>der</strong> telefonisch)<br />

Sachsenburg:<br />

Ortsbürgermeister:<br />

nach telefonischer Rücksprache............................034673/98010<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />

2. Dienstag im Monat ....................17.00 - 18.00 Uhr, Zimmer 19<br />

VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen<br />

Telefon: 034673/72137<br />

(Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten)


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 3– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek<br />

<strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />

Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen<br />

Montag ...............................................................9.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag ........................9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag ......................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />

Telefon: 034673 / 91376<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

Hauteroda: Dienstag: ..........................16.00 - 17.00 Uhr<br />

Gorsleben: Mittwoch: ..........................17.00 - 18.00 Uhr<br />

Oberheldrungen: jeden 1. + 3. Mittwoch<br />

im Monat...........................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Telefonnummern<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Am Bahnhof 43<br />

Zentrale.................................................................................7210<br />

Telefax ..................................................................................7222<br />

Sekretariat ............................................................................7211<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>..........................................................................7212<br />

Kasse....................................................................................7214<br />

Kasse....................................................................................7220<br />

Sachgebietsleiter Finanzen ..................................................7215<br />

Finanzen / Abgaben..............................................................7226<br />

Steuern .................................................................................7216<br />

Personal / Öffentlichkeitsarbeit .............................................7223<br />

Hauptamt ..............................................................................7224<br />

Liegenschaften / Bauverwaltung...........................................7225<br />

Beitragswesen ......................................................................7218<br />

Sachgebietsleiter Bau.........................................................72135<br />

Ordnungsamt ......................................................................72132<br />

Einwohnermeldeamt...........................................................72136<br />

Standesamt / Friedhofsverwaltung .......................................7217<br />

Rathaus Heldrungen<br />

Hauptstraße 49/50<br />

Bürgermeisteramt ...............................................................70910<br />

Fax......................................................................................70922<br />

E-Mail-Adressen/Homepage<br />

Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/<br />

Arbeitsplatz E-Mail-Adresse<br />

Zentrale 034673/7210<br />

Telefax 034673/7222<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> 7212<br />

Herr Häßler haessler@vgem-schmuecke.de<br />

Einwohnermeldeamt 72136<br />

Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de<br />

Standesamt /<br />

Friedhofsverwaltung/<br />

Invest 7217<br />

Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt<br />

Sachbearbeiterin<br />

Personal 7223<br />

Frau Both both@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt Sachbearbeiterin<br />

Personal/<br />

Öffentlichkeitsarbeit/<br />

Beschaffung/ <strong>Amtsblatt</strong> 7223<br />

Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt,<br />

Sitzungsdienst 7211<br />

Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de<br />

info@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt, Poststelle/Soziales<br />

Sitzungsdienst 7224<br />

gruenert@vgem-schmuecke.de<br />

Ordnungsamt 72132<br />

Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de<br />

Ordnungsamt 72132<br />

Frau Schubert schubert@vgem-schmuecke.de<br />

Kasse 7214<br />

Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de<br />

Kasse 7220<br />

Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de<br />

Steuern 7216<br />

Frau Main main@vgem-schmuecke.de<br />

Steuern/Mieten und<br />

Pachten 7226<br />

Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de<br />

Sachgebietsleiter 7215<br />

Finanzen<br />

Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de<br />

Haushalt und Finanzen 7226<br />

Frau Gleichmann gleichmann@vgem-schmuecke.de<br />

Sachgebietsleiter<br />

Bauen 72135<br />

Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de<br />

Liegenschaften 7225<br />

Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de<br />

Bauen/Beitragsabrechnung<br />

7218<br />

Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de<br />

Bauen 7225<br />

Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de<br />

Weitere Informationen zu unserer <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

finden Sie auf unserer Homepage unter www.vgem-schmuecke.de.<br />

Schwimmbä<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

(tel. erreichbar nur während <strong>der</strong> Freibadsaison)<br />

Naturschwimmbad Heldrungen<br />

Telefon: ...............................................................0151/27143151<br />

Schwimmbad Oldisleben<br />

Telefon: ...............................................................0151/56989522<br />

Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des AZV „Thüringer Pforte“<br />

Die Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ befindet sich im<br />

Rathaus <strong>der</strong> Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4 - 9<br />

Sprechzeiten:<br />

Dienstag: .............................09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefonnummern <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des AZV „Thüringer Pforte“<br />

Werkleiter Herr Wicht......................034673/9 98 77<br />

r.wicht@azv-thueringer-pforte.de<br />

Finanzen Frau Webendörfer ..........034673/9 98 78<br />

u.webendoerfer@azv-thueringer-pforte.de<br />

Gebührenerhebung/<br />

Kasse Frau Kraft.......................034673/9 14 61<br />

k.kraft@azv-thueringer-pforte.de<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser/<br />

Fäkalschlammentsorgung<br />

Frau Grube ....................034673/9 14 63<br />

c.grube@azv-thueringer-pforte.de<br />

Allgemeinde Verwaltung/<br />

Sekretariat Frau Tettenborn..............034673/9 98 79<br />

a.tettenborn@azv-thueringer-pforte.de<br />

Fax:................................034673/9 14 62<br />

Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter<br />

folgen<strong>der</strong> Rufnummer angezeigt werden: 0172/ 8663518


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 4– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Kin<strong>der</strong>ärztlicher Notdienst<br />

im Kyffhäuserkreis<br />

Ab dem 01.04.2011 wird im Kyffhäuserkreis außerhalb <strong>der</strong> normalen<br />

Sprechzeiten ein neuer kin<strong>der</strong>ärztlicher Notdienst eingerichtet.<br />

Notdienstsprechzeiten:<br />

Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und<br />

sowie am 24.12. und 31.12. von 16 Uhr bis 19 Uhr<br />

Unter <strong>der</strong> folgenden Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle können<br />

Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:<br />

03632 59330<br />

Der kin<strong>der</strong>ärztliche Notdienst wird in <strong>der</strong> Praxis des jeweils<br />

diensthabenden Arztes durchgeführt.<br />

Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kin<strong>der</strong>ärztliche Notfälle<br />

<strong>vom</strong> allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen<br />

Sie auch über die Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle 03632<br />

59330.<br />

Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte<br />

sofort an die Rettungsleitstelle unter <strong>der</strong> Telefonnummer 112.<br />

Eine Initiative<br />

<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Kin<strong>der</strong>ärzte des Kyffhäuserkreises<br />

und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen<br />

Gemeinde Bretleben<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />

Wahlergebnis ermittelt.<br />

2.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />

April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />

auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

3.<br />

Die Gemeinde Bretleben bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />

befindet im Vorsaal des Gemeindehauses <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bretleben, Heldrungener Straße 69, 06556 Bretleben.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />

zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />

des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

4.<br />

Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />

auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />

noch benötigt wird.<br />

5.<br />

Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />

Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen worden.<br />

Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />

seine Stimme geben will.<br />

6. Wahlablauf<br />

Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />

nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />

anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />

festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />

muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />

<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an-<br />

<strong>der</strong>e Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />

am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />

seine <strong>An</strong>schrift.<br />

Zu beachten ist:<br />

Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />

a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />

o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />

dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />

hat o<strong>der</strong><br />

d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />

Wahlurne legen will.<br />

Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />

gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />

gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />

des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />

Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />

Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />

Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />

Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />

o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />

wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />

auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />

eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />

April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />

9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />

fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />

üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />

Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />

über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />

tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />

zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />

verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />

auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />

(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />

Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />

haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Heldrungen, den 30.03.2012<br />

i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />

Beschluss des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: (Vorlagen-<strong>Nr</strong>. 2012/0004)<br />

Datum <strong>der</strong> Sitzung: 22.03.2012<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />

Beratung und Beschluss zur Widmung des Flurstücks 444/124<br />

zur öffentlichen Straße (Spitteldamm)


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 5– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Beschlussantrag<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt, das Flurstücks 444/124 <strong>der</strong> Flur 2<br />

<strong>der</strong> Gemarkung Bretleben als öffentlichen Teil <strong>der</strong> <strong>An</strong>liegerstraße<br />

Spitteldamm auf <strong>der</strong> Grundlage des § 3 Abs. 3 Thüringer<br />

Straßengesetz als Gemeindestraße zu widmen.<br />

Beratungsergebnis<br />

Sollstimmen ................................................................................9<br />

Ist-Stimmen.................................................................................7<br />

angenommen lt. <strong>An</strong>trag...............................................................7<br />

angenommen mit Än<strong>der</strong>ung .......................................................0<br />

<strong>An</strong>trag abgelehnt ........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen.....................................................................0<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

über die Widmung des Flurstückes 444/124 <strong>der</strong> Flur 2<br />

Gemarkung Bretleben<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at Bretleben hat mit Beschluss-<strong>Nr</strong>.: 2012/0004<br />

das Flurstück 444/124 <strong>der</strong> Flur 2 Gemarkung Bretleben öffentlich<br />

gewidmet.<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage § 3 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 4 Thüringer Straßengesetz<br />

wird das Flurstück als Teilfläche zum Straßengrundstück Spitteldamm<br />

öffentlich gewidmet.<br />

Rechtsbehelfsbelehrung:<br />

Gegen diesen Widmungsbeschluss kann innerhalb eines Monats<br />

nach seiner Bekanntgabe Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt werden.<br />

Der Wi<strong>der</strong>spruch ist innerhalb dieser Frist beim Bauamt <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen, Am<br />

Bahnhof 43, 06577 Heldrungen schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift<br />

einzulegen.<br />

Bretleben, den 30.03.2012<br />

Abicht<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Etzleben<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />

Wahlergebnis ermittelt.<br />

2.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />

April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />

auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

3.<br />

Die Gemeinde Etzleben bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />

befindet im Dorfgemeinschaftshaus <strong>der</strong> Gemeinde Etzleben,<br />

Kiebitzweg 129, 06577 Etzleben.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />

zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />

des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

4.<br />

Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />

auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />

noch benötigt wird.<br />

5.<br />

Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />

Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen worden.<br />

Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />

seine Stimme geben will.<br />

6. Wahlablauf<br />

Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />

nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />

anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />

festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />

muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />

<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />

Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />

am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />

seine <strong>An</strong>schrift.<br />

Zu beachten ist:<br />

Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />

a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />

o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />

dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />

hat o<strong>der</strong><br />

d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />

Wahlurne legen will.<br />

Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />

gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />

gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />

des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />

Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />

Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />

Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />

Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />

o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />

wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />

auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />

eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />

April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />

9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />

fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />

üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />

Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />

über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />

tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />

zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />

verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />

auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />

(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />

Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />

haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Heldrungen, den 30.03.2012<br />

i. A . Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 6– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Gemeinde Gorsleben<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />

Wahlergebnis ermittelt.<br />

2.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />

April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />

auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

3.<br />

Die Gemeinde Gorsleben bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />

befindet im Feuerwehrgerätehaus, Harraser Weg 164,<br />

06577 Gorsleben.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />

zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />

des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

4.<br />

Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />

auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />

noch benötigt wird.<br />

5.<br />

Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />

Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen worden.<br />

Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />

seine Stimme geben will.<br />

6. Wahlablauf<br />

Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />

nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />

anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />

festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />

muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />

<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />

Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />

am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />

seine <strong>An</strong>schrift.<br />

Zu beachten ist:<br />

Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />

a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />

o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />

dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />

hat o<strong>der</strong><br />

d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />

Wahlurne legen will.<br />

Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />

gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />

gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />

des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />

Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />

Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />

Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />

Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />

o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />

wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />

auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />

eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />

April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />

9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />

fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />

üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />

Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />

über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />

tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />

zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />

verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />

auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />

(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />

Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />

haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Heldrungen, den 30.03.2012<br />

i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />

Benutzungsordnung<br />

für die öffentlichen Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Gorsleben<br />

1. Öffentliche Einrichtung<br />

Die Gemeinde Gorsleben ist Eigentümerin und Nutzungsberechtigte<br />

<strong>der</strong> Objekte:<br />

- Haus <strong>der</strong> Vereine, Räumlichkeiten im Gartenweg 187,<br />

- Gemeindesaal,<br />

- Speiseraum,<br />

- FFw Schulungsraum<br />

- Turnhalle<br />

- Sportlerheim<br />

Diese Räumlichkeiten sind öffentliche Einrichtungen.<br />

Gemäß § 14 Thüringer Kommunalordnung sind die Einwohner<br />

im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Vorschriften berechtigt, diese öffentliche<br />

Einrichtung <strong>der</strong> Gemeinde zu nutzen, und verpflichtet,<br />

die Lasten <strong>der</strong> Gemeinde zu tragen. Die Nutzung soll zur Entwicklung<br />

und Festigung des Gemeinschaftslebens <strong>der</strong> Einwohner<br />

und Vereine in <strong>der</strong> Gemeinde beitragen. Auswärts wohnende<br />

private und juristische Personen sowie nicht in <strong>der</strong><br />

Gemeinde ansässige Vereine haben ebenfalls ein Recht auf die<br />

Nutzung <strong>der</strong> Einrichtung im Rahmen <strong>der</strong> geltenden Vorschriften.<br />

Die Bestimmungen des § 14 Thüringer Kommunalordnung finden<br />

auf juristische Personen und Personenvereinigungen entsprechend<br />

<strong>An</strong>wendung.<br />

2. Benutzung<br />

Die Bürger und Vereine <strong>der</strong> Gemeinde Gorsleben sowie die Gemeinde<br />

selbst sind zur Durchführung privater Feiern, Vereinfeiern<br />

und sonstige Veranstaltungen wie Familienfeiern berechtigt.<br />

Ein generelles Verbot besteht für Veranstaltungen, <strong>der</strong>en Inhalt<br />

und Ziele <strong>der</strong> freiheitlich-demokratischen Grundordnung wi<strong>der</strong>sprechen.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 7– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

3. <strong>An</strong>trags- und Genehmigungsverfahren<br />

<strong>An</strong>tragsberechtigt sind Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Gorsleben sowie<br />

Einwohner an<strong>der</strong>er Orte. Der <strong>An</strong>trag soll schriftlich mindestens<br />

14 Tage vor dem geplanten Termin beim Bürgermeister<br />

eingereicht werden. Es bedarf <strong>der</strong> Genehmigung durch den Bürgermeister<br />

o<strong>der</strong> einer <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at beauftragten Person.<br />

Ausgenommen sind Gemein<strong>der</strong>atssitzungen o<strong>der</strong> Einwohnerversammlungen<br />

sowie Nutzungsgründe durch öffentlich-rechtliche<br />

Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände, die in einem<br />

kürzerem Zeitabstand einberufen werden können. Die Nutzung<br />

kann ohne Begründung abgelehnt werden. Beson<strong>der</strong>e Regelungen<br />

bedürfen <strong>der</strong> Abstimmung mit dem Gemein<strong>der</strong>at sowie mit<br />

den zuständigen Fachbereichen <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“, Sitz Heldrungen.<br />

4. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit, Schlüsselgewalt<br />

Grundsätzlich ist <strong>der</strong> <strong>An</strong>tragsteller für die Sicherheit, Ordnung<br />

und Sauberkeit sowie die pflegliche Behandlung des Nutzungsobjektes<br />

sowie <strong>der</strong> Außenanlagen, einschließlich des Inventars,<br />

zuständig und verantwortlich.<br />

Die Übergabe an die Nutzer erfolgt am Tag <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

bzw. ein Tag vor <strong>der</strong> Veranstaltung durch schriftliche Bestätigung.<br />

Mit Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ist an die Gemeinde<br />

Gorsleben eine Kaution pro Veranstaltung in Höhe von<br />

100,00 EURO zu zahlen, die sofort nach unbeanstandeter<br />

Übernahme von <strong>der</strong> Gemeinde zinslos erstattet bzw. verrechnet<br />

wird. Bei Beanstandungen wird die Kaution erst nach Beseitigung<br />

<strong>der</strong> Mängel zinslos erstattet. Werden die Mängel bzw.<br />

Schäden nicht innerhalb einer von <strong>der</strong> Gemeinde festgesetzten<br />

Frist beseitigt, wird die Kaution, unbeschadet an<strong>der</strong>er haftungsrechtlicher<br />

For<strong>der</strong>ung, einbehalten. Sollte die Übergabe nicht in<br />

einem sauberen Zustand erfolgen, werden sämtliche Kosten mit<br />

<strong>der</strong> Kaution verrechnet. Sollte die Kaution nicht ausreichen,<br />

werden die Restkosten dem Nutzer in Rechnung gestellt.<br />

Das Nutzungsobjekt sind spätestens am 2. Tag nach <strong>der</strong> Nutzung<br />

in einem sauberen Zustand an die Gemeinde o<strong>der</strong> <strong>vom</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at beauftragten Verantwortlichen zu übergeben.<br />

5. Nutzungsentgelt<br />

Für die Nutzung <strong>der</strong> Objekte stellt die Gemeinde Räume und<br />

das Mobiliar bereit und trägt die Betriebskosten. Hierfür erhebt<br />

die Gemeinde Gorsleben ein Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde Gorsleben beträgt pro Nutzung:<br />

Haus <strong>der</strong> Vereine,<br />

Räumlichkeiten im<br />

Gartenweg 187 30,- € pauschal<br />

Gemeindesaal<br />

- für gewerbliche<br />

Veranstaltungen 200,- € zzgl. Nebenkosten<br />

- für Einwohner von<br />

Gorsleben 50,- € zzgl. Nebenkosten<br />

nach Ablesung<br />

d. Zähler<br />

Gas, Wasser,<br />

Abwasser, Energie,<br />

- für Ortsfremde 100,- € zzgl. Nebenkosten<br />

nach Ablesung<br />

d. Zähler<br />

Gas, Wasser,<br />

Abwasser, Energie<br />

Speiseraum 20,- € pauschal<br />

FFw Schulungsraum 80,- € pauschal<br />

- für Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> FFw 20,- € Pauschale f.<br />

Betriebskosten<br />

- Trauerfeiern 20,- € Pauschale f.<br />

Betriebskosten<br />

Turnhalle 10,- € pauschal<br />

Auswertige Vereine 30,- € pauschal<br />

Sportlerheim 40,- € pauschal<br />

6. Haftung und Verantwortung<br />

Die Gemeinde Gorsleben haftet nicht für Schäden und Verluste,<br />

die während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> Nutzung durch den <strong>An</strong>tragsteller und<br />

durch ihn genutzte o<strong>der</strong> eingelagerte Gegenstände entstehen.<br />

Der <strong>An</strong>tragsteller hat einen durch die Nutzung entstandenen<br />

Schaden zu ersetzen und sicherzustellen, dass entstandene<br />

schadhafte <strong>An</strong>lagen, Geräte und dgl. nicht benutzt werden.<br />

Festgestellte Mängel und Schäden sollen unverzüglich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

gemeldet werden.<br />

Je<strong>der</strong> <strong>An</strong>tragsteller und Nutzer trägt die Verantwortung für die<br />

ordnungsgemäße Nutzung des jeweiligen Objektes.<br />

Gorsleben, den 27.10.2011<br />

D. Strickrodt<br />

Bürgermeister<br />

Gemeinde Hauteroda<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />

Wahlergebnis ermittelt.<br />

2.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />

April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />

auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

3.<br />

Die Gemeinde Hauteroda bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />

befindet im Kulturhaus, Hauptstraße 11, 06577 Hauteroda.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />

zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />

des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

4.<br />

Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />

auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />

noch benötigt wird.<br />

5.<br />

Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />

Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen worden.<br />

Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />

seine Stimme geben will.<br />

6. Wahlablauf<br />

Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />

nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />

anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />

festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />

muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />

<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />

Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />

am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />

seine <strong>An</strong>schrift.<br />

Zu beachten ist:<br />

Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />

a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />

o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />

dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />

hat o<strong>der</strong><br />

d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />

Wahlurne legen will.<br />

Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />

gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorlie-


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 8– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

gen, gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />

des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />

Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />

Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />

Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />

Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />

o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />

wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />

auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />

eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />

April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />

9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />

fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />

üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />

Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />

über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />

tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />

zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />

verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />

auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />

(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />

Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />

haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Heldrungen, den 30.03.2012<br />

i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />

Stadt Heldrungen<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />

Wahlergebnis ermittelt.<br />

2.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />

April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />

auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

3.<br />

Die Stadt Heldrungen bildet drei Stimmbezirke. Die Wahlräume<br />

befinden sich<br />

für die Stadt im Jugend- und Seniorenclub,<br />

Schillerstraße 6, 06577 Heldrungen,<br />

für den Ortsteil<br />

Bahnhof Heldrungen im IBKM Heldrungen,<br />

Am Bahnhof 12/13,<br />

06577 Heldrungen<br />

OT Bahnhof Heldrungen,<br />

für den Ortsteil<br />

Braunsroda im Feuerwehrgerätehaus,<br />

Heidelbergstraße,<br />

06577 Heldrungen OT Braunsroda.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />

zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />

des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

4.<br />

Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />

auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />

noch benötigt wird.<br />

5.<br />

Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />

Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen worden.<br />

Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />

seine Stimme geben will.<br />

6. Wahlablauf<br />

Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />

nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />

anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />

festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />

muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />

<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />

Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />

am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />

seine <strong>An</strong>schrift.<br />

Zu beachten ist:<br />

Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />

a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />

o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />

dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />

hat o<strong>der</strong><br />

d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />

Wahlurne legen will.<br />

Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />

gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />

gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />

des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />

Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />

Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />

Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />

Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />

o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />

wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />

auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />

eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 9– <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />

April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />

9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />

fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />

üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />

Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />

über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />

tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />

zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />

verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />

auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />

(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />

Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />

haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Heldrungen, den 30.03.2012<br />

i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />

Gemeinde Hemleben<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />

Wahlergebnis ermittelt.<br />

2.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />

April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />

auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

3.<br />

Die Gemeinde Hemleben bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum<br />

befindet im Dorfgemeinschaftshaus, Harraser Straße 124,<br />

06577 Hemleben.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />

zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />

des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

4.<br />

Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />

auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />

noch benötigt wird.<br />

5.<br />

Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />

Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen worden.<br />

Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />

seine Stimme geben will.<br />

6. Wahlablauf<br />

Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />

nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />

anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerver-<br />

zeichnisses festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />

muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />

<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />

Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />

am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />

seine <strong>An</strong>schrift.<br />

Zu beachten ist:<br />

Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />

a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />

o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />

dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />

hat o<strong>der</strong><br />

d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />

Wahlurne legen will.<br />

Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />

gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />

gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />

des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />

Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />

Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />

Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />

Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />

o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />

wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />

auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />

eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />

April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />

9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />

fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />

üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />

Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />

über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />

tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />

zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />

verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />

auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />

(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />

Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />

haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Heldrungen, den 30.03.2012<br />

i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 10 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Gemeinde Oberheldrungen<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />

Wahlergebnis ermittelt.<br />

2.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />

April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />

auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

3.<br />

Die Gemeinde Oberheldrungen bildet einen Stimmbezirk. Der<br />

Wahlraum befindet sich im Schützenhaus, Schachtstraße 22,<br />

06577 Oberheldrungen.<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />

zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />

des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

4.<br />

Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />

auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />

noch benötigt wird.<br />

5.<br />

Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />

Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen worden.<br />

Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />

seine Stimme geben will.<br />

6. Wahlablauf<br />

Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />

nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />

anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />

festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />

muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />

<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />

Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />

am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />

seine <strong>An</strong>schrift.<br />

Zu beachten ist:<br />

Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />

a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />

o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />

dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />

hat o<strong>der</strong><br />

d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />

Wahlurne legen will.<br />

Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />

gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />

gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />

des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />

Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />

Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />

Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />

Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />

o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />

wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />

auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />

eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />

April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />

9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräumen<br />

fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />

üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />

Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />

über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />

tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />

zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />

verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />

auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />

(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />

Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />

haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Heldrungen, den 30.03.2012<br />

i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />

Gemeinde Oldisleben<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1.<br />

Am 22. April 2012 finden die Landratswahlen des Kyffhäuserkreises<br />

von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt. <strong>An</strong>schließend wird das<br />

Wahlergebnis ermittelt.<br />

2.<br />

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind<br />

öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne<br />

Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.<br />

Wahlbriefe müssen <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen<br />

Stelle so übersandt werden, dass sie spätestens am 22.<br />

April 2012 bis 18:00 Uhr bei <strong>der</strong> auf dem Wahlbriefumschlag<br />

angegebenen Stelle eingehen. Wahlbriefe können auch bei <strong>der</strong><br />

auf dem Wahlumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

3.<br />

Die Gemeinde Oldisleben bildet drei Stimmbezirke. Die Wahlräume<br />

befinden sich<br />

für den Stimmbezirk 0010 in <strong>der</strong> Sozialstation,<br />

Am Höckfeld 11,<br />

06578 Oldisleben;<br />

für den Stimmbezirk 0011 im Rathaus-Mehrzwecksaal,<br />

Karl-Marx-Str. 12,<br />

06578 Oldisleben;<br />

für den Stimmbezirk 0012 im Feuerwehrhaus,<br />

Hauptstraße 50,<br />

06578 Oldisleben,<br />

OT Sachsenburg.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 11 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis<br />

zum 01. April 2012 zugestellt worden sind, sind <strong>der</strong> Stimmbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem <strong>der</strong> Wahlberechtigte zu<br />

wählen hat. Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum<br />

des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />

ist.<br />

4.<br />

Bitte bringen Sie ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen<br />

Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis<br />

- o<strong>der</strong> Reisepass zur Wahl mit. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigungskarte<br />

auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl<br />

noch benötigt wird.<br />

5.<br />

Amtliche Stimmzettel erhält <strong>der</strong> Wähler im Wahlraum.<br />

Für die Wahl des Landrates sind mehrere Wahlvorschläge<br />

zugelassen worden.<br />

Die Stimmabgabe geschieht wie folgt: Der Wähler hat eine Stimme.<br />

Der Wähler gibt seine Stimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass er auf<br />

dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er<br />

seine Stimme geben will.<br />

6. Wahlablauf<br />

Der Wähler erhält im Wahlraum am Tisch des Wahlvorstandes,<br />

nachdem ein Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlberechtigung<br />

anhand <strong>der</strong> Wahlbenachrichtigung o<strong>der</strong> des Wählerverzeichnisses<br />

festgestellt hat, einen Stimmzettel. Auf Verlangen<br />

muss er sich ausweisen. Er kennzeichnet seinen Stimmzettel in<br />

<strong>der</strong> Wahlzelle und faltet ihn so, dass seine Kennzeichnung an<strong>der</strong>e<br />

Personen nicht erkennen können. Danach nennt <strong>der</strong> Wähler<br />

am Tisch des Wahlvorstandes seinen Namen und auf <strong>An</strong>frage<br />

seine <strong>An</strong>schrift.<br />

Zu beachten ist:<br />

Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, <strong>der</strong><br />

a) seinen Stimmzettel außerhalb <strong>der</strong> Wahlzelle gekennzeichnet<br />

o<strong>der</strong> gefaltet hat,<br />

b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so<br />

dass erkennbar ist, wie <strong>der</strong> Wähler gewählt hat,<br />

c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen<br />

hat o<strong>der</strong><br />

d) außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die<br />

Wahlurne legen will.<br />

Sobald <strong>der</strong> Schriftführer den Namen des Wählers im Wählerverzeichnis<br />

gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen,<br />

gibt <strong>der</strong> Wahlvorsteher o<strong>der</strong> ein von ihm beauftragtes Mitglied<br />

des Wahlvorstandes die Wahlurne frei.<br />

Der Wähler legt daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der<br />

Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in <strong>der</strong> dafür vorgesehenen<br />

Spalte des Wählerverzeichnisses. Hat jemand seinen<br />

Stimmzettel verschrieben o<strong>der</strong> versehentlich unbrauchbar gemacht<br />

o<strong>der</strong> wenn er aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen<br />

wird, so ist ihm auf Verlangen ein neuer Stimmzettel<br />

auszuhändigen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein<br />

eines Mitgliedes des Wahlvorstandes zerrissen hat.<br />

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis<br />

gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur<br />

ein Wähler in <strong>der</strong> Wahlzelle aufhält.<br />

Ein Wähler, <strong>der</strong> des Lesens unkundig o<strong>der</strong> wegen einer körperlichen<br />

Beeinträchtigung gehin<strong>der</strong>t ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen,<br />

zu falten o<strong>der</strong> selbst in die Wahlurne zu legen, kann<br />

eine an<strong>der</strong>e Person bestimmen, <strong>der</strong>en Hilfe er sich bei <strong>der</strong><br />

Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand<br />

bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein <strong>vom</strong> Wähler bestimmtes<br />

Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf<br />

die Erfüllung <strong>der</strong> Wünsche des Wählers zu beschränken. Die<br />

Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen,<br />

wenn dies zur Hilfeleistung erfor<strong>der</strong>lich ist. Die Hilfsperson<br />

ist zur Geheimhaltung <strong>der</strong> Kenntnisse verpflichtet, die sie<br />

bei <strong>der</strong> Hilfeleistung von <strong>der</strong> Wahl erlangt hat.<br />

7.<br />

Je<strong>der</strong> Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur<br />

persönlich ausüben.<br />

Wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />

Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft; <strong>der</strong><br />

Versuch ist strafbar (§ 1<strong>07</strong>a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />

8.<br />

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 23.<br />

April 2012 und ggf. am Dienstag, dem 24. April 2012, jeweils um<br />

9.00 Uhr bis voraussichtlich 16.00 Uhr, in denselben Wahlräu-<br />

men fortgesetzt, falls sie im <strong>An</strong>schluss an die Wahlhandlung<br />

nicht beendet werden kann.<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Der Wahlvorsteher bzw. bei seiner Abwesenheit sein Stellvertreter<br />

üben in den Wahlräumen das Hausrecht aus.<br />

Hausrecht: Gesamtheit <strong>der</strong> rechtlich geschützten Befugnisse,<br />

über Wohnung, Geschäftsräume und eingefriedetes Besitztum<br />

tatsächlich frei zu verfügen, an<strong>der</strong>e am wi<strong>der</strong>rechtlichen Eindringen<br />

zu hin<strong>der</strong>n und je<strong>der</strong>mann, <strong>der</strong> ohne Befugnis darin<br />

verweilt, zum Verlassen zu zwingen. Im StGB wird Hausfriedensbruch<br />

auf <strong>An</strong>trag mit Freiheitsstrafe o<strong>der</strong> mit Geldstrafe geahndet<br />

(§ 123 StGB). Inhaber des Hausrechts muss nicht <strong>der</strong><br />

Eigentümer sein; er muss nur ein stärkeres Recht als <strong>der</strong> Störer<br />

haben. Einzelheiten ergeben sich aus <strong>der</strong> Rechtsprechung.<br />

Heldrungen, den 30.03.2012<br />

i. A. Häßler, Leiter Verwaltungsbehörde<br />

Beschlüsse des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: (Vorlagen-<strong>Nr</strong>. 2012/0001)<br />

Datum <strong>der</strong> Sitzung: 27.02.2012<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />

Beratung und Beschlussfassung <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2012 mit<br />

<strong>An</strong>lagen<br />

Beschlussantrag<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt die Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr<br />

2012. Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil<br />

des Beschlusses.<br />

Beratungsergebnis<br />

Sollstimmen ..............................................................................15<br />

Ist-Stimmen...............................................................................13<br />

angenommen lt. <strong>An</strong>trag.............................................................13<br />

angenommen mit Än<strong>der</strong>ung .......................................................0<br />

<strong>An</strong>trag abgelehnt ........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen.....................................................................0<br />

Beschluss-<strong>Nr</strong>.: (Vorlagen-<strong>Nr</strong>. 2012/0002)<br />

Datum <strong>der</strong> Sitzung: 27.02.2012<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Beschlussvorlage<br />

Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und Investitionsprogramms<br />

für den Zeitraum 2011 - 2015<br />

Beschlussantrag<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beschließt den Finanzplan und das Investitionsprogramm<br />

für den Zeitraum 2011 - 2015.<br />

Die angeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm<br />

sind Bestandteil des Beschlusses.<br />

Beratungsergebnis<br />

Sollstimmen ..............................................................................15<br />

Ist-Stimmen...............................................................................13<br />

angenommen lt. <strong>An</strong>trag.............................................................13<br />

angenommen mit Än<strong>der</strong>ung .......................................................0<br />

<strong>An</strong>trag abgelehnt ........................................................................0<br />

Stimmenthaltungen.....................................................................0<br />

Abwasserzweckverband<br />

„Thüringer Pforte“<br />

Bekanntmachungs- und<br />

Genehmigungsvermerk<br />

Der nachstehend bekannt gemachten Haushaltssatzung 2012<br />

des AZV „Thüringer Pforte” Oldisleben wurde mit Schreiben <strong>der</strong><br />

Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Kyffhäuserkreis, <strong>vom</strong><br />

15.03.2012 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt.<br />

Die Bekanntmachung erfolgt in <strong>der</strong> „Thüringer Allgemeine“.<br />

Oldisleben, den 22.03.2012


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 12 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Haushaltssatzung<br />

des Abwasserzweckverbandes „Thüringer Pforte“,<br />

Sitz Oldisleben<br />

für das Wirtschaftsjahr 2012<br />

Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes<br />

„Thüringer Pforte“, Sitz Oldisleben, hat in ihrer Sitzung <strong>vom</strong><br />

01.03.2012 aufgrund <strong>der</strong> §§ 53 ff <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung <strong>vom</strong><br />

28. Januar 2003 (GVBl. 2003, <strong>Nr</strong>. 2, S. 41), zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 21. Dezember 2011 (GVBl. S.<br />

531, 532 ) und des § 36 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die<br />

Kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes <strong>vom</strong> 21. Dezember 2011 (GVBl. S.<br />

531, 532) sowie <strong>der</strong> §§ 13 ff. <strong>der</strong> Thüringer Eigenbetriebsverordnung<br />

(ThürEBV) <strong>vom</strong> 15.<strong>07</strong>.1993, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Verordnung<br />

<strong>vom</strong> 30. November 2011 (GVBl. S. 561) mit Beschluss-<br />

<strong>Nr</strong>. 01-02-2012 NG folgende Haushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Der als <strong>An</strong>lage beigefügte Wirtschaftsplan für das Jahr 2012<br />

wird hiermit festgesetzt; dadurch werden für die Aufgaben des<br />

Verbandes in <strong>der</strong> Abwasserentsorgung<br />

a) im Erfolgsplan:<br />

die Erträge auf 2.152.371,00 EUR<br />

die Aufwendungen auf 1.942.296,00 EUR<br />

<strong>der</strong> Jahresgewinn auf 210.<strong>07</strong>6,00 EUR<br />

b) im Vermögensplan:<br />

die Einnahmen und Ausgaben auf je 1.164.452,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag <strong>der</strong> Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf<br />

500.000,00 EUR<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Der Verband erhebt gem. §15(2) Verbandssatzung eine Umlage<br />

von seinen Mitgliedsgemeinden zur Deckung des ausgabewirksamen<br />

Verlustes des Jahres 2010 in Höhe von 52.390,84 EUR<br />

und des gesamten Verlustes des Jahres 2005 in Höhe von<br />

1<strong>07</strong>.669,32 EUR.<br />

Es wird somit ein Gesamtumlagebedarf von 160.060,16 EUR<br />

festgesetzt und nach dem Verhältnis <strong>der</strong> Einwohnerzahl <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

bemessen.<br />

Für die Berechnung <strong>der</strong> Umlage wird die maßgebliche Einwohnerzahl<br />

<strong>vom</strong> 31.12.2010 auf 8.977 Einwohner festgesetzt.<br />

Die Umlage je Einwohner wird auf 17,830028 EUR festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Diese Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.<br />

Oldisleben, den 22.03.2012<br />

gez. J. Pötzschke<br />

Verbandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Der Wirtschaftsplan des Jahres 2012 des Abwasserzweckverbandes<br />

„Thüringer Pforte“ liegt ab dem Tag nach <strong>der</strong> Bekanntgabe<br />

<strong>der</strong> Veröffentlichung im Mitteilungs- und Bekanntmachungsblatt<br />

des AZV, <strong>der</strong> „Thüringer Allgemeine“ 2 Wochen<br />

aus.<br />

Die Möglichkeit <strong>der</strong> Einsichtnahme besteht jeweils zu den Geschäftszeiten<br />

dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis<br />

18.00 Uhr und donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr im Zimmer<br />

08 des Abwasserzweckverbandes „Thüringer Pforte“, Karl-<br />

Marx-Str. 12, 06578 Oldisleben. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> Wirrtschaftsplan<br />

bis zur Entlastung und Beschlussfassung über den<br />

Jahresabschluss dieses Wirtschaftsjahres zur Einsichtnahme<br />

zur Verfügung gehalten.<br />

Oldisleben, den 22.03.2012<br />

gez. J. Pötzschke<br />

Verbandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

Ortsvereinigung für Jugendweihe e.V.<br />

Feierstunde zur Jugendweihe am 28. April 2012<br />

im Saal des Rathauses in Bad Frankenhausen<br />

Feierstunde 9.00 Uhr<br />

Mädchen<br />

<strong>An</strong>dres, Nina Artern, Hermann-Franke-Str. 13<br />

Beinroth, Sarah Bad Frankenhausen, Kurstr. 6<br />

Beinroth, Hannah Bad Frankenhausen, Kurstr. 6<br />

Boldt, Vanessa Etzleben, Bahnhofstr. 74<br />

Ehret, Maria Artern, Mittelfeld 43<br />

Goldschmidt, Lisa Seega, Neustadtstr. 51<br />

Gröschner, Sarah Oberheldrungen, Hauptstr. 43<br />

Heyroth, Karolin Ringleben, Ichstedter Str. 7<br />

Hirsch, Stephanie Oldisleben, Frankenhäuser Str. 44<br />

Keck, Victoria Ichstedt, Hauptstr. 23<br />

Kunze, Jennifer Borxleben, Ortsstr. 85<br />

Otto, Isabelle Bad Frankenhausen,<br />

Kyffhäuserstr. 19<br />

Perreca, Vivien Bad Frankenhausen, Bornstr. 28a<br />

Riese, Josephin Reinsdorf, Reihe 4<br />

Salin, Rosalinde Oldisleben, Heldrunger Str. 22<br />

Schadowske, Sara Seehausen, Brunnenstr. 2<br />

Schinköthe, Sarah Seega, Untergasse 26<br />

Stolze, Carolin Ringleben, Lutherstr. 9<br />

Wickler, Katja Bad Frankenhausen,<br />

Thomas-Müntzer-Str. 01<br />

Woelk, Alexandra Artern, Talstr. 13<br />

Jungen<br />

Böttcher, Florian Günserode, Haupstr. 61<br />

Heide, Nick Bad Frankenhausen,<br />

Lange Str. 12<br />

Heide, Jan Bad Frankenhausen,<br />

Lange Str. 12<br />

Hoppe, Enrico Bad Frankenhausen, <strong>An</strong>dreasstr. 7<br />

Jan<strong>der</strong>, Kevin Bad Frankenhausen,<br />

Am Schackenfeld 19<br />

Keil, Robin Artern, Rudolf-Breitscheid-Str. 16a<br />

Klausing, Philip Bad Frankenhausen,<br />

Am Teichfeld 34<br />

Lange, Kevin U<strong>der</strong>sleben, Hauptstr. 26<br />

Langenhahn, Jan Bad Frankenhausen, Klosterstr. 36<br />

Mandry, Michel-Richard Bad Frankenhausen,<br />

Am Teichfeld 53<br />

Meyer, Philipp Hauteroda, Hauptstr. 7<br />

Müller, Steve Bad Frankenhausen, Bornstr. 5<br />

Rüdiger, Christian Oberheldrungen, Heldrunger Str. 8<br />

Rudel, Tillmann Hemleben, Hauptstr. 5<br />

Thomalla, Kevin Bad Frankenhausen,<br />

Am Teichfeld 54<br />

Zunkel, Noah Hendryk Artern, Leipziger Str. 15<br />

Feierstunde zur Jugendweihe am 28. April 2012<br />

im Saal des Rathauses in Bad Frankenhausen<br />

Feierstunde 10.45 Uhr<br />

Mädchen<br />

Appenrodt, Celine Göllingen,<br />

Hermann-Heuser-Str. <strong>07</strong><br />

Beyer, Nina Bad Frankenhausen,<br />

Franz-Winter-Str. 03<br />

Busch, <strong>An</strong>ne Sophie Bad Frankenhausen,<br />

Kyffhäuserstr. 18<br />

Dietel, Lisa Bad Frankenhausen, Klosterstr. 13<br />

Günther, Sophie Oldisleben, Weststraße 15<br />

Herrmann, Svenja <strong>An</strong>ne Artern, Mühlwer<strong>der</strong> 7<br />

Koch, Laura Seega, Dorfgraben 116<br />

Linke, Justine Seraphine Seehausen, Seegaer Str. 26<br />

Meyer, Gina-A. Artern, Salzdamm 35a<br />

Pauling, Romy Bad Frankenhausen, Gebickestr. 1<br />

Peix, <strong>An</strong>nie Rottleben, Bahnhofstr. 64


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 13 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Plaschke, Gwyneth Bad Frankenhausen,<br />

Am Teichfeld 10<br />

Raschka, Nathalie Heldrungen, Str. <strong>der</strong> RTS 3<br />

Riese, Natalie Bretleben, Drachenschwanz 149<br />

Roth, Theresa-Sophie Bad Frankenhausen,<br />

Bahnhofstr. 14<br />

Wegner, Franziska Bad Frankenhausen,<br />

Rottlebener Str. 27<br />

Jungen<br />

<strong>An</strong>drä, Stefan Göllingen, Am Schacht 7<br />

Feye, Florian Bad Frankenhausen,<br />

Bahnhofstr. 30<br />

Franke, Alexandro Voigtstedt, Hohle 14<br />

Gartenbach, Tristan Hauteroda, Wachtberg 4<br />

Hoang, Viet Tam Artern, Str. <strong>der</strong> Jugend 19<br />

Hundt, Franz Bad Frankenhausen,<br />

Steinbrückstr. 27<br />

Illing, Lukas Bad Frankenhausen,<br />

Zachariästr. 10<br />

Leue, Lucas Bad Frankenhausen,<br />

Am Wallgraben 34<br />

Lobodasch, Sebastian Bad Frankenhausen,<br />

Nordhäuser Str. 5<br />

Rother, Dominic Artern, Schloßstr. 1a<br />

Römer, Maximilian Bad Frankenhausen,<br />

Rottlebener Str. 59<br />

Rüdiger, Bastian Voigtstedt, Karl-Liebknecht-Str. 2<br />

Schmidt, Dustin Artern, Talstr. 6<br />

Sieland, Sebastian Bad Frankenhausen, Bornstr. 3<br />

Steinacker, Frank Seega, Untergasse 8<br />

Weidemann, Dominik Etzleben, Birkenweg 121<br />

Weis, Christian Bad Frankenhausen,<br />

Schachtweg 8a<br />

Weißhuhn, Marcus Artern, Gustav-Adolf-str. 9<br />

Welgosch, Fabian Artern, Luisenstr. 12<br />

Feierstunde zur Jugendweihe am 28. April 2012<br />

im Saal des Rathauses in Bad Frankenhausen<br />

Feierstunde 12.30 Uhr<br />

Mädchen<br />

Erfurt, Natalie Bad Frankenhausen,<br />

Thomas-Müntzer-Siedl.19<br />

Kohl, Justine Seega, Hirtenstr. 109<br />

Küster, Victoria Mireya Ichstedt, Bergstr. 164<br />

Oswald, Lisa-Marie Steinthaleben, Damm 91<br />

Reeschke, Michelle Bad Frankenhausen,<br />

Bahnhofstr. 38<br />

Reinhardt, Celine Bad Frankenhausen, Goethestr. 11<br />

Richter, Sophie Bad Frankenhausen,<br />

Am Schlachtberg 02<br />

Rieger (Bätzoldt), Jennifer Bad Frankenhausen,<br />

Frauenstr. 37a<br />

Rüther, Martina Bendeleben, Backhausstr. 1<br />

Schramm, Tina-Maria U<strong>der</strong>sleben, Hauptstr. 24<br />

Sosa-Fernandez, <strong>An</strong>gela Seega, Hauptstr. 7<br />

Zachariae, Jennifer Bad Frankenhausen,<br />

Schachtweg 7<br />

Jungen<br />

Bienias, Kevin Bendeleben, Göllinger Weg <strong>07</strong><br />

Briehme, Pascal Seega, Hauptstr. 4<br />

Buntrock, Alexan<strong>der</strong> Heldrungen, Am Bahnhof 19<br />

Domschke, Erik Bad Frankenhausen, Frauenstr. 21<br />

Exner, Tim U<strong>der</strong>sleben, Wassergasse 5<br />

Großert, Sebastian Bad Frankenhausen,<br />

Seehäuser Str. 51<br />

Gulamov, Ramil Steinthaleben, Rathsfeld 1<br />

Gutjahr, Maximilian Bad Frankenhausen,<br />

Zachariästr. 14<br />

Hylla, Marcus Seehausen, Pfarrstr. 3<br />

Klein, Felix Rottleben, Rinnebach 20<br />

Lange, Kevin Bad Frankenhausen, Gebickestr. 8<br />

Lange, Steven Bad Frankenhausen, Kräme 13<br />

Liese, Maximilian Bad Frankenhausen,<br />

Florian-Geyer-Siedl. 2a<br />

Naumann, Philipp Steinthaleben, Klingestr. 38a<br />

Pfeifer, Leon U<strong>der</strong>sleben,<br />

Frankenhäuser Weg 8<br />

Pieper, Florian Steinthaleben, Damm 93<br />

Plath, Fabian Steinthaleben,<br />

Bendelebener Str. 161<br />

Pohlitz, Maximilian Rottleben, Barbarossastr. 40<br />

Rödiger, Daniel Bendeleben, Lehdenstr. 27<br />

Rüger, Enrico Bad Frankenhausen, Ratstr. 12<br />

Schuster, Fabian Bad Frankenhausen, Schloßstr. 14<br />

Stachowiak, Oliver Matthias Göllingen, Unterdorf 22<br />

Stern, Peter-Marten Seega, Hauptstr. 149<br />

Tränkner, Tom Steinthaleben, Klinge 36<br />

Weber, Steven Ringleben, Querstr. 6a<br />

Weller, Robert Bad Frankenhausen,<br />

Kleine Gasse 3<br />

Feierstunde zur Jugendweihe am 28. April 2012<br />

im Saal des Rathauses in Bad Frankenhausen<br />

Feierstunde 14.15 Uhr<br />

Mädchen<br />

Appenrodt, <strong>An</strong>ne Oldisleben, Frankenhäuser Str. 30<br />

Grimmer, Julia Hemleben, Harraser Str. 102<br />

Groß, Samantha Heldrungen, Bahnhofstr. 24a<br />

Hörning, Vanessa Heldrungen, Teichweg 32<br />

Kulczak, Carolin Braunsroda, Heidelbergstr. 6<br />

Kühn, Emmely Hauteroda, Hauptstr. 55<br />

Müller, Kathi Heldrungen, Am Bahnhof 38a<br />

Ostwald, Isabell Heldrungen, Teichweg 13<br />

Otto, Nadja Heldrungen, Am Wässerchen 03<br />

Schäfer, <strong>An</strong>na Oldisleben, Karl-Marx-Str. 28<br />

Schmidt, Sabrina Sachsenburg, Zur Glockenbreite 2<br />

Schobeß, Luisa Oldisleben, Quergasse 2<br />

Winkler, Celine Heldrungen, Am Stufenberg 22<br />

Wolf, Isabel Oldisleben, Fritz-Hankel-Str. 6<br />

Jungen<br />

Bauer, Roy Heldrungen, Steinstr. 2<br />

Böttcher, Oliver-Janek Oldisleben, Marktstr. 22<br />

Cepa, Florian Heldrungen, Hauptstr. 57b<br />

Grimmer, Marc Hauteroda, Hauptstr. 73<br />

Horlbog, Adrian Gorsleben, Reichengasse 18a<br />

Kämpfe, David Bad Frankenhausen, Stiftstr. 5<br />

Kießler, Sebastian Gorsleben, Hemlebener Weg 154<br />

Marktscheffel, Tim Oldisleben, Am Frauengebind 12<br />

Müller, Daniel Heldrungen, Mühlstr. 24a<br />

Noll, Pascal Bretleben, Bahnhofstr. 102A<br />

Schröter, Leon Heldrungen, Steinstr. 12<br />

Seidel, Nico Oldisleben, Klosterberg 1<br />

Töpfer, Lukas Gorsleben, Dorfstr. 54<br />

Wicht, Paul Gorsleben, Schafgasse 102<br />

Stellproben<br />

Am Freitag, dem 27. April 2012 finden die Stellproben im Saal<br />

des Rathauses in Bad Frankenhausen zu folgenden Zeiten<br />

statt:<br />

14.30 Uhr für die Feierstunde 09.00 Uhr<br />

15.00 Uhr für die Feierstunde 10.45 Uhr<br />

15.30 Uhr für die Feierstunde 12.30 Uhr<br />

16.00 Uhr für die Feierstunde 14.15 Uhr<br />

Veronika Volkland<br />

Vorsitzende<br />

Das Ordnungsamt informiert<br />

Kontrollen über die Kennzeichnung ihres Hundes mit<br />

einem Mikrochip<br />

Die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes <strong>der</strong> VGem „<strong>An</strong><br />

<strong>der</strong> Schmücke“ wurden mit einem Chiplesegerät ausgestattet.<br />

Dieses ermöglicht nunmehr die Kontrolle, ob und mit welcher<br />

Transpon<strong>der</strong>nummer <strong>der</strong> ausgeführte Hund versehen ist. Bei<br />

Vor-Ort-Kontrollen werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes<br />

den Hundeführer auffor<strong>der</strong>n, die Kontrolle selbst vorzunehmen.<br />

Zum Ablesevorgang wird dazu das Lesegerät dem Hundeführer<br />

ausgehändigt, <strong>der</strong> Ablesevorgang von diesem ausgeführt und<br />

die Chipnummer sowie bei Hunden, die nach dem Thüringer<br />

Gesetz zum Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor Tiergefahren als „ge-


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 14 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

fährliche Hunde“ gelten wird <strong>der</strong> Name des Hundeführers erfasst.<br />

Bis zum 29.02.2012 waren alle Hundehalter aufgefor<strong>der</strong>t <strong>der</strong><br />

Verpflichtung nachzukommen, die Kennzeichnung ihres Hundes<br />

mit einem Mikrochip sowie den Abschluss einer Haftpflichtversicherung<br />

zur Deckung <strong>der</strong> durch den Hund verursachten Personen-<br />

und Sachschaden bei <strong>der</strong> zuständigen Ordnungsbehörde<br />

anzuzeigen.<br />

Dieser Verpflichtung kamen bisher in den Mitgliedsgemeinden<br />

<strong>der</strong> VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ folgende Hundehalter nach:<br />

Gemeinde Abgabe <strong>der</strong> Nachweise in %<br />

Bretleben 80,25<br />

Etzleben 90,91<br />

Gorsleben 70,71<br />

Hauteroda 75,00<br />

Hemleben 86,84<br />

Heldrungen 75,62<br />

Oldisleben 78,53<br />

Oberheldrungen 76,69<br />

Ab dem 01.05.2012 wird die Behörde dazu übergehen Ordnungswidrigkeitsverfahren<br />

gegen jene Hundehalter einzuleiten,<br />

die dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind.<br />

Schadstoffkleinmengensammlung<br />

In <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 16.04. - 20.04.2012 wird <strong>vom</strong> Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

die nächste Schadstoffkleinmengensammlung<br />

durchgeführt. Mit <strong>der</strong> Durchführung wurde die Firma Remondis<br />

beauftragt.<br />

<strong>An</strong>genommen werden Farben- und Lackreste, Verdünner, Trockenbatterien,<br />

Quecksilber (Thermometer usw.), Säuren, Laugen,<br />

Fotochemikalien, Altmedikamente, Leuchtstoffröhren,<br />

Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölverunreinigte<br />

Betriebsmittel (Ölfilter, Schmierfette, Öllappen usw.),<br />

Haushaltsreiniger, Kosmetika, Altöl.<br />

Das Landratsamt informiert<br />

Nicht entgegengenommen werden infektiöse Abfälle (Einwegspritzen<br />

etc.), Munition, Sprengstoffe, Feuerwerkskörper, Feuerlöscher,<br />

Asbest, Altreifen, Autobatterien, Autoteile, Kühlschränke<br />

und defekte, unverschlossene Behältnisse.<br />

Bei <strong>der</strong> <strong>An</strong>lieferung durch die Bürger am Schadstoffmobil sollte<br />

darauf geachtet werden, dass die Schadstoffe möglichst in <strong>der</strong><br />

Originalverpackung abgegeben werden. Auch Firmen haben die<br />

Möglichkeit (kostenpflichtig) Schadstoffe bis zu einer Gesamtmenge<br />

von 100 kg abzuliefern. Die Son<strong>der</strong>abfälle sind in Einzelbehältnissen<br />

anzuliefern. Das Gesamtgewicht eines Behältnisses<br />

darf 30 kg, das Gesamtvolumen 30 l nicht überschreiten.<br />

Die Schadstoffe dürfen nicht unbeaufsichtigt an den Straßenrand<br />

o<strong>der</strong> Standplatz gestellt werden!<br />

Tourenplan für die Mitgliedsgemeinden<br />

<strong>der</strong> VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen<br />

Dienstag, 17.04.2012<br />

Hauteroda 09.00 - 09.15 Uhr Buswendeschleife<br />

Oberheldrungen 09.25 - 09.45 Uhr Dorfplatz<br />

Hemleben 10.00 - 10.20 Uhr Platz vor Gaststätte<br />

Etzleben 10.35 - 10.50 Uhr Bushaltestelle<br />

Bahnhofstr.<br />

Gorsleben 11.00 - 11.20 Uhr Platz Bäckerei Gerber<br />

Sachsenburg 11.40 - 11.55 Uhr Platz vor<br />

Feuerwehrhaus<br />

Heldrungen/<br />

Bahnhof 12.10. - 12.25 Uhr Bahnhofsplatz<br />

Heldrungen 13.10 - 13.55 Uhr Platz am Lidl<br />

Braunsroda 14.10 - 14.25 Uhr Buswendeschleife<br />

Bretleben 14.40 - 15.00 Uhr Hauptstr. /<br />

Bushaltestelle<br />

Mittwoch, 18.04.2012<br />

Oldisleben 12.35 - 13.05 Uhr Hinzeplatz


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 15 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Stadt Heldrungen<br />

Jagdgenossenschaft Heldrungen<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Heldrungen gibt die<br />

in <strong>der</strong> außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 27.<br />

Oktober 2010 gefassten Beschlüsse wie folgt bekannt:<br />

B1) Es soll Beschluss gefasst werden, dass Frau RA´in Nagel<br />

und Herr Gotthardt Beier die <strong>An</strong>wesenheit zu Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

gestattet ist.<br />

(10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />

- Beschluss zustande gekommen -)<br />

B2) Es soll Beschluss gefasst werden, dass Matthias Kopf<br />

zum Versammlungsleiter gewählt wird.<br />

(10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />

- Beschluss zustande gekommen -)<br />

B3) Es soll Beschluss gefasst werden, die im <strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong><br />

VG „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ am 15.10.2010 veröffentlichte Tagesordnung<br />

Punkt 1 - 7 zu beschließen.<br />

(10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen<br />

- Beschluss zustande gekommen -)<br />

B4) Es soll Beschluss gefasst werden, den Vorstand sowie<br />

den Schatzmeister für die Geschäftsjahre 2001/2002 bis<br />

2009/2010 zu entlasten.<br />

(8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen<br />

- Beschluss zustande gekommen -)<br />

B5) Es soll Beschluss gefasst werden, die von <strong>der</strong> Unteren<br />

Jagdbehörde bereits als Eigenjagdbezirke ausgewiesenen<br />

o<strong>der</strong> noch auszuweisenden Flächen des Jagdgenossen<br />

von Bismarck werden zum 31.03.2011 aus <strong>der</strong><br />

Jagdgenossenschaft Heldrungen ausgeglie<strong>der</strong>t.<br />

(9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen<br />

- Beschluss zustande gekommen -)<br />

B6) Es soll Beschluss gefasst werden, die von <strong>der</strong> Unteren<br />

Jagdbehörde bereits als Eigenjagdbezirke ausgewiesenen<br />

o<strong>der</strong> noch auszuweisenden Flächen des Jagdgenossen<br />

Fehring werden zum 31.03.2012 aus <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

Heldrungen ausgeglie<strong>der</strong>t.<br />

(9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen<br />

- Beschluss zustande gekommen -)<br />

Aus unserer Stadt und den Gemeinden<br />

Jugendfreizeitzentrum Heldrungen<br />

Veranstaltungsangebot in den Sommerferien<br />

Am Montag den 01.08.2011 kochen wir uns zum Mittag Spaghetti<br />

und Tomatensoße.<br />

Beginn 11.00 Uhr<br />

Ab 15.00 Uhr können Tiermasken gebastelt werden.<br />

Am Dienstag, 02.08.2011 geht es mit dem Fahrrad nach Gehofen<br />

ins Tierheim. Die Kin<strong>der</strong>, die gern mitfahren möchten treffen<br />

sich 11.00 Uhr im Jugendzentrum. Unterwegs machen wir Rast<br />

mit Picknick.<br />

Im <strong>An</strong>gelverein Heldrungen sind wir am Mittwoch, den<br />

03.08.2011 zu Gast, da geht es zur Fischweide zum Schnuppertag,<br />

hier werden uns die aktiven <strong>An</strong>gler mal Ihre Tricks zeigen<br />

Donnerstag, den 04.08.2011, findet ein Kin<strong>der</strong>flohmarkt auf<br />

dem Gelände neben dem Lidl Parkplatz statt.<br />

Mistet Eure Schränke aus und verschärbelt Eure Sachen die Ihr<br />

nicht mehr braucht!<br />

Zu unseren Kin<strong>der</strong>flohmarkt, könnt Ihr gut erhaltene Kin<strong>der</strong>sachen,<br />

Spielzeug o<strong>der</strong> sonstiges Zubehör kaufen und verkaufen.<br />

Bitte bis 02.08.11 anmelden.<br />

Weitere Informationen im Freizeitzentrum.<br />

Freitag, 05.08.2011 fahren wir auf die ega nach Erfurt, anschließend<br />

geht es noch zur Shoppingtour in den Thüringer<br />

Park.<br />

Abfahrt 11.00 Uhr<br />

In <strong>der</strong> vorletzten Ferienwoche geht es am<br />

Montag, den 08.08.11 dann weiter, ab 15.00 Uhr werden wir<br />

unser T-Shirt verschönern, sie werden mit Bügelfolie aufgepeppt.<br />

Je<strong>der</strong> muss hierzu ein T- Shirt mitbringen.<br />

Beginn 15.00 Uhr<br />

Auf den Possen nach Son<strong>der</strong>shausen, in das Tiergehege fahren<br />

wir am<br />

Dienstag den 09.08.11.<br />

Abfahrt 13.00 Uhr<br />

Am Mittwoch, 10.08.11<br />

Wollen wir den Flugplatz in U<strong>der</strong>sleben besuchen.<br />

Donnerstag, den 11.08.11 werden wir uns sportlich betätigen,<br />

es geht um 15.00 Uhr auf die Kegelbahn in Heldrungen am<br />

Schützenhaus.<br />

Bitte Turnschuh mitbringen!


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 16 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Die Jugendlichen <strong>vom</strong> Freizeitzentrum möchte am Freitag, den<br />

12.08.11 ein Volleyballspiel organisieren, hierzu for<strong>der</strong>n die Kin<strong>der</strong><br />

ihre Eltern zu einem Match heraus.<br />

Welche Eltern machen ihren Kin<strong>der</strong>n die Freude und sind hier<br />

dabei?<br />

Beginn 17.00 Uhr<br />

Die letzte Ferienwoche, fängt am Montag, den 15.08.2011 mit<br />

einer Fahrt in den Heidepark Soltau an. Wenn sich hierzu viele<br />

Interessenten melden, wird <strong>der</strong> Eintrittspreis günstiger, statt<br />

37,00 EUR auf 17,50 EUR, und die Busfahrt wird je mehr Personen<br />

mitfahren auch Preisgünstiger.<br />

Wenn sich nicht genügend Interessenten finden, geht es auf die<br />

Sommerrodelbahn nach Wippra.<br />

Am Dienstag, 16.08.11 steht ein Kinobesuch in Sangerhausen<br />

auf den Plan, danach stärken wir uns bei Mc Donalds.<br />

Abfahrt und was für ein Film in <strong>der</strong> Zeit läuft, wird noch rechtzeitig<br />

bekannt gegeben.<br />

Viel Spaß werden wir am Mittwoch den 17.08.11 haben, denn<br />

da geht es in den Gaudi Park nach Jena.<br />

Abfahrt: 10:00 Uhr<br />

Ein Fußballpiel steht am Donnerstag den 18.08.11 im Freizeitzentrum<br />

auf dem Plan. Hierzu suchen wir noch eine Gegnerische<br />

Mannschaft aus an<strong>der</strong>en Einrichtungen. Bei Interesse meldet<br />

Euch im Freizeitzentrum Heldrungen. <strong>An</strong>stoß soll 16:00 Uhr<br />

sein.<br />

Die Ferien runden wir am Freitag den 19.08.11 mit einer Grillparty,<br />

die wir um 16.00 Uhr beginnen ab.<br />

Wer an verschiedenen Tagen das <strong>An</strong>gebot wahr nehmen möchte,<br />

meldet sich zwecks Planung einige Tage vorher an.<br />

Kin<strong>der</strong>, Jugendliche und Erwachsene<br />

Aufgepasst!<br />

<strong>An</strong> alle die, die in den Sommerferien was erleben wollen,<br />

<strong>der</strong> kommt mit uns mit.<br />

Das Kin<strong>der</strong>- und Jugendfreizeitzentrum Heldrungen möchte zwischen<br />

dem 15.08. - 21.08.2011 eine Fahrt mit dem Bus in den<br />

Heidepark nach Soltau organisieren. Für diese Fahrt suchen wir<br />

noch interessierte Kin<strong>der</strong>, Jugendliche und Erwachsene.<br />

Wenn sich hierzu viele Interessenten melden, wird <strong>der</strong> Eintrittspreis<br />

günstiger, statt 37,00 EUR auf 17,50 EUR, und die Busfahrt<br />

wird je mehr Personen mitfahren auch Preisgünstiger.<br />

Wer mitfahren möchte, meldet sich zwecks Planung im Freizeitzentrum.<br />

Telefonnummer: 034673/78169 o<strong>der</strong> 01520 4567 599.<br />

Jugendfreizeitzentrum Heldrungen<br />

Aufruf<br />

zum Kin<strong>der</strong>flohmarkt<br />

Hallo Kin<strong>der</strong> von Heldrungen und Umgebung<br />

aufgepasst!<br />

Mistet Eure Schränke aus und verschärbelt Eure Sachen,<br />

die Ihr nicht mehr braucht!<br />

Zu unseren Kin<strong>der</strong>flohmarkt könnt Ihr gut erhaltene Kin<strong>der</strong>sachen,<br />

Spielzeug o<strong>der</strong> sonstiges Zubehör mit ausgewiesenem<br />

Preis zum Verkauf anbieten.<br />

Der Flohmarkt findet am 04.08.2011 in <strong>der</strong> Zeit von 11.00 -<br />

17.00 Uhr auf dem Gelände neben dem Lidl Parkplatz statt.<br />

Wer von Euch Kin<strong>der</strong>n Interesse hat, daran teilzunehmen,<br />

kann sich im Freizeitzentrum Heldrungen, Schillerstraße 6,<br />

o<strong>der</strong> telefonisch unter 034673/78169, Mobil 01520 4567<br />

599, in <strong>der</strong> Zeit von 12.00 - 20.00.00 Uhr weitere Informationen<br />

holen. <strong>An</strong>meldungen werden bis zum 02.08.2011 entgegen<br />

genommen.<br />

Renate Hohn<br />

Kin<strong>der</strong>- und Jugendfreizeitzentrum Heldrungen<br />

Grundschule Heldrungen<br />

Beim Wan<strong>der</strong>n entdeckt….<br />

Am 30. März 2012 waren die Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong><br />

Grundschule Heldrungen, Kurs 1 und 2 (Stammgruppe 6) mit<br />

Klassenlehrerin Katrin Kohlschreiber zur Fischweide unterwegs,<br />

um die Natur zu erkunden und die Schwanenfamilie zu besuchen.<br />

Als Überraschung hatte <strong>der</strong> Osterhase dort kleine Körbchen<br />

mit Süßigkeiten und kleinen Präsenten versteckt. Dabei<br />

entstand dieses Foto.<br />

Yvette Friedrich<br />

Mutti einer Zweitklässlerin<br />

RSV 09 Heldrungen<br />

Ringen in Waltershausen<br />

Heldrungener Nachwuchs erkämpft 3 Goldmedaillen<br />

Am Samstag startete <strong>der</strong> Heldrungener Ringernachwuchs beim<br />

21. Tenneberg-Pokalturnier bei <strong>der</strong> ZSG in Waltershausen im<br />

Freien Stil. Bei diesem gutklassigem Nachwuchsturnier <strong>der</strong> E-,<br />

D-, C-Jugend waren 127 Ringer-und Ringerinnen aus 22 Vereinen<br />

aus Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Bayern und Hessen<br />

am Start um ihren gegenwärtigen Leistungsstand unter Wettkampfbedingungen<br />

zu überprüfen. Drei Goldmedaillen, eine<br />

Bronzemedaille und ein fünfter Platz bescherten dem kleinen<br />

heldrunger Team um Trainer Heiko Kupfernagel einen guten<br />

zehnten Platz in <strong>der</strong> Mannschaftswertung unter 22 Teams.<br />

Wie<strong>der</strong>einmal waren die Rostowski- Geschwister Jo-<strong>An</strong>n und<br />

Jaden am erfolgreichsten. Jo-<strong>An</strong>n (23 kg, E-Jugend) erwies sich<br />

erneut als Jungenschreck. Sie besiegte ihre männlichen Konkurrenten<br />

aus Elgershausen, Taucha und Apolda mit 2 Schultersiegen<br />

und einem deutlichen Punktsieg. Mit schönen Techniken<br />

und einem unbändigem Siegeswillen überraschte sie ihre Gegner<br />

und <strong>der</strong>en Betreuer. Gold war <strong>der</strong> verdiente Lohn.<br />

Auch Jaden (27 kg, D-Jugend) beherrschte seine mit 8 Startern<br />

besetzte Gewichtsklasse. Er zeigte ebenso viele Techniken, mit<br />

denen er im Turnierverlauf 38 Einzelpunkte erkämpfte. Dabei<br />

wendete er auch erfolgreich neu im Training erlernte Abläufe an.<br />

Nach 3 Schultersiegen und einer technischen Überlegenheit gegen<br />

Kämpfer aus Plauen, Sömmerda, Taucha und einer Lokalmatadorin<br />

aus Waltershausen durfte sich Jaden verdient mit <strong>der</strong><br />

Goldmedaille schmücken lassen.<br />

Heldrungens Jüngster Robin Renz ( 27 kg, E-Jugend) steuerte<br />

dem guten Mannschaftsergebnis seine erste Bronzemedaille<br />

bei. Er hatte 3 Gegner aus Waltershausen, Münster und Leipzig.<br />

Neuling Patrick Voß (34 kg, D-Jugend) bestätigte seine guten<br />

Trainingsleistungen im Wettkampf. Mit jeweils zwei Siegen und<br />

Nie<strong>der</strong>lagen konnte er seinen Trainer überzeugen und sich einen<br />

guten 5. Platz erkämpfen.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 17 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Lara Weber konnte sich in <strong>der</strong> selben Gewichtsklasse in ihren<br />

Kämpfen lei<strong>der</strong> nicht durchsetzen. Ihre merkte man die mangelnde<br />

Trainingserfahrung und zu viel Respekt vor ihren Gegnern<br />

an.<br />

Der einzige Heldrungener Starter in <strong>der</strong> C-Jugend Maik Seebonn<br />

(27 kg, klass. Stil) kam vergleichsweise leicht zu seiner<br />

Goldmedaille. Da in seiner Gewichtsklasse kein Gegner war,<br />

konnte Maik nur einen Freundschaftskampf in <strong>der</strong> nächst höheren<br />

Klasse bestreiten.<br />

H.K.<br />

Sozialverband VdK<br />

Oldisleben - Gorsleben - Heldrungen<br />

Einladung<br />

Zum Aktionstag für Gleichstellung und Teilhabe<br />

von Menschen mit Behin<strong>der</strong>ung<br />

am <strong>07</strong>. Mai 2012<br />

ladet <strong>der</strong> VdK Ortsverband Oldisleben - Gorsleben - Heldrungen<br />

alle interessierten Bürger zu einem Informationsnachmittag unter<br />

dem Motto:<br />

…jede Barriere ist eine zu viel!<br />

recht herzlich ein.<br />

Ort: Gorsleben, Gartenweg (alte Schule)<br />

Beginn: 14.00 Uhr<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

M. Goldacker<br />

Vors. d. Ortverbandes<br />

VfB Oldisleben<br />

Internationale Woche gegen Rassismus<br />

Die internationale Woche<br />

gegen Rassismus mahnt<br />

uns alle an dem 21. März<br />

den „Internationalen Tag für<br />

die Beseitigung rassistischer<br />

Diskriminierung“. Auch <strong>der</strong><br />

Sport kann sich vor dieser<br />

Problematik nicht verschließen<br />

und muss Flagge zeigen.<br />

Aus diesem Grund<br />

wurde anlässlich des Punktspieles<br />

VfB Oldisleben gegen<br />

VfB Werther ein Bekenntnis<br />

zur Allgemeinen<br />

Erklärung <strong>der</strong> Menschenrechte<br />

„Alle Menschen sind<br />

frei und gleich an Würde geboren<br />

und die Würde des<br />

Menschen ist unantastbar“<br />

abgegeben. In diesem Sinne<br />

wurden junge Mitglie<strong>der</strong> des VfB Oldisleben von dem 1. Vorsitzenden<br />

des VfB Thomas Röber die jungen Fußballer Felix Bohne,<br />

Jason Lee Israel, Carsten Klatt, Leon Mieth, Luca Rißlan,<br />

Sebastian Schwan und Kevin Voigt mit einer Mitgliedsurkunden<br />

des VfB Oldisleben geehrt. Wir wünschen, dass sie diese Allgemeine<br />

Erklärung <strong>der</strong> Menschenrechte mit Leben erfüllen und<br />

unserem Verein lange die Treue halten und später den Ka<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Männer- und Frauenmannschaften stärken.<br />

B. Wollweber<br />

Evangelische Regionalgemeinde<br />

Pfarrbereich Heldrungen<br />

Gottesdienste<br />

Sonntag, den 15.04.2012<br />

09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />

14.00 Uhr Gemeindesaal Hauteroda<br />

Sonntag, den 22.04.2012<br />

14.00 Uhr Regionalgottesdienst<br />

Sonntag, den 29.04.2012<br />

09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />

17.00 Uhr Gemeindesaal, Oberheldrungen, mit Abdm.<br />

Frauenkreise<br />

24.04.2012 14.00 Uhr: Gemeindesaal Oberheldrungen<br />

19.04.2012 14.00 Uhr: Gemeindesaal Hauteroda


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 18 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Chor<br />

Donnerstag, den 19.04. 19.00 Uhr Gemeindesaal Hauteroda<br />

Kin<strong>der</strong>kirche in Heldrungen<br />

24.04.2012 16.30 - 18.00 Uhr<br />

Klei<strong>der</strong>abgabe für das Spangenberg Sozialwerk<br />

Sonnabend, den 21.04.2012, 09.00 - 12.00 Uhr<br />

in Heldrungen, Oberheldrungen und Hauteroda<br />

Bibelgespräche<br />

jeweils dienstags<br />

19.30 Uhr im Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />

Friedensgebete<br />

jeweils freitags<br />

19.00 Uhr im Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />

Vorschau<br />

Heldrungener Gespräche: „Politik zw. Ethik und Pragmatismus“<br />

Gottesdienst zur Wie<strong>der</strong>einweihung <strong>der</strong> Kirche in Hauteroda<br />

05.05.2012 14.00 Uhr mit Abdm.<br />

Ihr <strong>An</strong>sprechpartner im Seelsorgebereich Heldrungen<br />

ist Pfarrer Lucke, Hauptstraße 57, 06577 Heldrungen<br />

Tel. 034673 91349, Fax 034673 929008<br />

Selbständige Evangelisch-Lutherische<br />

Kirche (SELK)<br />

Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße)<br />

Sonntag, den 15.04.2012<br />

11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl,<br />

mit Pfr. Pietrusky.<br />

Sonntag, den 22.04.2012<br />

11.00 Uhr Beichtandacht und Gottesdienst<br />

mit hl. Abendmahl, mit Pfr. Pietrusky.<br />

Gespräch über Bibeltexte<br />

im Martin-Luther-Raum, Hauptstr. 57:<br />

Dienstag, den 17.04., mit Prediger Schmidt.<br />

Dienstag, den 24.04., mit Pfr. Lucke.<br />

Beginn 19.30 Uhr.<br />

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben<br />

Sonntag, den 15.04.2012<br />

17.00 Uhr Auftaktgottesdienst zur Christuswallfahrt<br />

mit dem Jugendchor des EC Lossa<br />

Sonntag, den 22.04.2012<br />

13.30 Uhr Gottesdienst zur Jubelkonfirmation<br />

Katholische Kirchgemeinde<br />

Bad Frankenhausen<br />

Freitag, 13. April 2012<br />

17.00 Uhr Abendmesse<br />

Sonntag, 15. April 2012 - 2. OSTERSONNTAG<br />

10.30 Uhr Heilige Messe<br />

Mittwoch, 18. März 2012<br />

14.30 Uhr Seniorennachmittag mit <strong>An</strong>dacht<br />

Freitag, 20. April 2012<br />

17.00 Uhr Abendmesse<br />

Sonntag, 22. April 2012 - 3. OSTERSONNTAG<br />

10.30 Uhr Heilige Messe<br />

Freitag, 27. April 2012<br />

17.00 Uhr Abendmesse<br />

Samstag, 28. April 2012<br />

08.45 Uhr Religionsunterrichtstag<br />

Sonntag, 29. April 2012 - 4. OSTERSONNTAG<br />

10.30 Uhr Heilige Messe (Familiengottesdienst)<br />

17.00 Uhr Vesper im Klosterturm Göllingen<br />

Bitte beachten Sie auch die Vermeldungen und Aushänge in unserem<br />

Schaukasten sowie im Internet unter www.st-elisabethson<strong>der</strong>shausen.de,<br />

um sich über mögliche Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

weitere Gottesdienste und an<strong>der</strong>e kirchliche Veranstaltungen in<br />

unserer Gemeinde zu informieren.<br />

… zum Geburtstag<br />

Bretleben<br />

am 13.04. Freundt, Elli zum 74. Geburtstag<br />

am 14.04. Bärschnei<strong>der</strong>, Helga zum 70. Geburtstag<br />

am 17.04. Dienemann, Artur zum 85. Geburtstag<br />

am 25.04. Junker, Konrad zum 79. Geburtstag<br />

am 26.04. Kohls, Ingeborg zum 84. Geburtstag<br />

am 26.04. Riese, Helmut zum 79. Geburtstag<br />

Etzleben<br />

am 18.04. Jung, Eleonore zum 78. Geburtstag<br />

Gorsleben<br />

am 14.04. Treimer, Erich zum 75. Geburtstag<br />

am 15.04. Steinicke, Elise zum 92. Geburtstag<br />

am 16.04. Faust, Horst zum 86. Geburtstag<br />

am 17.04. Nordhause, Heinz zum 73. Geburtstag<br />

am 24.04. Pfanne, Gerda zum 76. Geburtstag<br />

am 25.04. Bierfreund, Thea zum 82. Geburtstag<br />

am 25.04. Wiesel, Brigitte zum 65. Geburtstag<br />

Hauteroda<br />

am 14.04. Ruskowski, Käthe zum 84. Geburtstag<br />

am 21.04. Hörold, Günter zum 74. Geburtstag<br />

am 23.04. Siegfried, Margit zum 68. Geburtstag<br />

Heldrungen<br />

am 13.04. Wagner, Rudolf zum 75. Geburtstag<br />

am 13.04. Leich, Edith zum 68. Geburtstag<br />

am 14.04. Mauf, Ursel zum 68. Geburtstag<br />

am 16.04. Grömmer, Hella zum 73. Geburtstag<br />

am 17.04. Hartung, Günther zum 80. Geburtstag<br />

am 21.04. Beier, Helga zum 81. Geburtstag<br />

Heldrungen, OT Bahnhof Heldrungen<br />

am 13.04. Eidner, Waltraud zum 72. Geburtstag<br />

am 18.04. Steiner, Jonny zum 78. Geburtstag<br />

am 24.04. Schäffner, Elli zum 65. Geburtstag<br />

Hemleben<br />

am 16.04. Schreiber, Gerhard zum 68. Geburtstag<br />

am 20.04. Schwerdtfeger, Heinz zum 74. Geburtstag<br />

am 25.04. Markscheffel, Hilmar zum 74. Geburtstag<br />

Oberheldrungen<br />

am 15.04. Schaar, Gerhard zum 77. Geburtstag<br />

am 18.04. Ruschke, Helga zum 79. Geburtstag<br />

am 19.04. Eichholz, Ingrid zum 73. Geburtstag<br />

am 23.04. Eckardt, Oskar zum 79. Geburtstag<br />

am 26.04. Heidenreich, Gerhard zum 78. Geburtstag<br />

am 26.04. Taube, Gisela zum 66. Geburtstag<br />

Oberheldrungen, OT Harras<br />

am 24.04. Knespel, Karin zum 76. Geburtstag<br />

Oldisleben<br />

am 13.04. Seydenschwanz, Edith zum 70. Geburtstag<br />

am 14.04. Schilling, Bernd zum 65. Geburtstag<br />

am 15.04. Haase, Marlitt zum 84. Geburtstag<br />

am 15.04. Amann, Wolfgang zum 78. Geburtstag<br />

am 15.04. Schlücke, Siegrid zum 75. Geburtstag<br />

am 15.04. Pötzschke, Klaus-Dieter zum 70. Geburtstag<br />

am 18.04. Beisich, Karl zum 81. Geburtstag<br />

am 19.04. Haase, Kurt zum 79. Geburtstag<br />

am 19.04. Krieg, Edith zum 73. Geburtstag<br />

am 22.04. Nowak, Gertrud zum 85. Geburtstag<br />

am 26.04. Dobritz, Klaus zum 65. Geburtstag<br />

Oldisleben, OT Sachsenburg<br />

am 13.04. Lipinski, Siegrun zum 71. Geburtstag<br />

am 14.04. Schmidt, Rositta zum 71. Geburtstag<br />

am 18.04. Jersch, <strong>An</strong>na zum 87. Geburtstag<br />

und wünschen allen Jubilaren<br />

Gesundheit und Wohlergehen.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 19 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

1. BSV 94 Artern<br />

19. Arterner Streetballturnier<br />

Auch in diesem Jahr wird am 1. Mai auf dem Parkplatz im Gewerbegebiet<br />

<strong>der</strong> Sport großgeschrieben, das nunmehr 19.<br />

Streetballturnier findet an diesem Tag statt. Die Vorbereitungen<br />

dazu laufen auf Hochtouren. Dabei konnten wir als Organisationsteam<br />

<strong>vom</strong> 1. BSV 94 Artern mit Freude feststellen, dass viele<br />

Sponsoren, allen voran die Kyffhäusersparkasse, uns auch in<br />

diesem Jahr wie<strong>der</strong> ihre tatkräftige Unterstützung zugesagt haben.<br />

Das Turnier in Artern wird wie<strong>der</strong> den Auftakt für die Thüringentour<br />

im Streetbasketball des Thüringer Basketball Verbands bilden.<br />

Hier und in weiteren Städten können sich an verschiedenen<br />

Terminen die Mannschaften für die German Champion<br />

Ships qualifizieren. Gespielt wird wie immer in verschiedenen<br />

Altersklassen weiblich, männlich und Mixed. In Artern ist außerdem<br />

das Rolli-Turnier ein fester Bestandteil. Ein beson<strong>der</strong>er<br />

Aufruf geht dabei auch an das weibliche Geschlecht, da dieses<br />

in den letzten Jahren recht spärlich vertreten war.<br />

Neben den Spielen soll es auch wie<strong>der</strong> ein umfangreiches Rahmenprogramm<br />

geben, dazu gehören <strong>der</strong> Three Point Champion<br />

Artern 2012, Time Shooter und Silberball genauso wie die Hüpfburg<br />

für die Kleinsten und noch viele weitere Überraschungen.<br />

Einige Basketballprofis zum Beispiel aus Gotha werden sicher<br />

auch in Artern ihr Können unter Beweis stellen. Und Ex-NBA-<br />

Profi und jetziger Trainer in Ludwigsburg Steven Key war im<br />

letzten Jahr von dem Turnier so angetan, dass er auch schon<br />

für dieses Jahr sein Kommen fest zugesagt hat. Außerdem gibt<br />

es am Stand des Weißen Rings wie<strong>der</strong> eine Autogrammstunde<br />

mit prominenten Spitzensportlern aus dem Bereich Wintersport.<br />

Also den 1. Mai dick im Kalen<strong>der</strong> ankreuzen! Egal ob in einer<br />

Mannschaft o<strong>der</strong> nur als Zuschauer - es wird für jeden etwas<br />

geboten. Und versprochen - diesmal gibt es wie<strong>der</strong> Erbsensuppe<br />

aus <strong>der</strong> Gulaschkanone.<br />

Die Flyer mit den <strong>An</strong>meldungsdaten und Altersklassen liegen in<br />

den Filialen <strong>der</strong> Kyffhäusersparkasse, dem Edeka-Markt in Artern,<br />

im Baumarkt Artern sowie im Arterner Rathaus aus o<strong>der</strong><br />

können unter www.tbv-online.de heruntergeladen werden.<br />

Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V.<br />

Neue ehrenamtliche<br />

Jugendgruppenleiter im<br />

Kyffhäuserkreis<br />

Seit dem 25.03.2012 ist <strong>der</strong> Kyffhäuserkreis<br />

um 19 ausgebildete JugendgruppenleiterInnen<br />

reicher. Im März<br />

führte <strong>der</strong> Kreisjugendring Kyffhäuserkreis<br />

e.V. eine Grundlagenschulung für ehrenamtliche FreizeitbetreuerInnen<br />

zum Erhalt <strong>der</strong> Jugendleitercard (Juleica)<br />

durch. <strong>An</strong> zwei Seminarwochenenden eigneten sich die TeilnehmerInnen<br />

unter an<strong>der</strong>em Wissen zu pädagogischen und psychologischen<br />

Aspekten <strong>der</strong> Arbeit mit Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen<br />

sowie zu den rechtlichen Grundlagen an, um Kin<strong>der</strong>- und Jugendgruppen<br />

sicher zu betreuen. Themen wie Jugendkultur,<br />

Rechtsextremismus sowie Organisation und Finanzierung von<br />

Veranstaltungen spielten dabei eine wichtige Rolle. Neben vielen<br />

fachlichen Inhalten blieb den TeilnehmerInnen aber auch<br />

Raum, um sich in verschiedenen Übungen auszuprobieren und<br />

selbst als Gruppe zu erleben.<br />

Sozialkaufhaus „Glücksgriff“ Roßleben<br />

Schon gewusst?<br />

In Roßleben gibt es bereits seit dem 3. Mai vergangenen Jahres<br />

ein Sozialkaufhaus.<br />

Das „Glücksgriff“ öffnet täglich seine Pforten von 9.00 bis 12.00<br />

Uhr und montags + freitags von 15.00 bis 17.00 und dienstags<br />

+ donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr.<br />

Hier kann je<strong>der</strong>mann nach Herzenslust stöbern und einkaufen,<br />

auch wenn <strong>der</strong> Geldbeutel noch so klein ist. Das freundliche<br />

Team berät gerne. Auch wenn Sie Möbel, Kleidung o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>s<br />

für das Sozialkaufhaus spenden wollen, können Sie das je<strong>der</strong>zeit<br />

gerne tun. Sie finden uns in den Räumlichkeiten <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Stadtverwaltung auf dem Weinberg 24 in Roßleben. Telefonisch<br />

sind wir unter folgen<strong>der</strong> Nummer zu erreichen: 034672 -<br />

697010.<br />

Das Team um Ute Schröck freut sich schon auf Ihren Besuch.<br />

„Lernen vor Ort“<br />

Kyffhäuser Bildungsstudie kurz gefasst<br />

Das <strong>vom</strong> Landratsamt getragene Bundesprojekt „Lernen vor<br />

Ort“ hat im Zuge <strong>der</strong> Veröffentlichung des ersten Bildungsberichts<br />

im Kyffhäuserkreis im Februar vier verschiedene Infoblätter<br />

(Flyer) herausgegeben. Die Inhalte beziehen sich auf verschiedene<br />

Bereiche <strong>der</strong> Bildungsstudie:<br />

1. Flyer: Frühkindliche Bildung und Grundschulbildung<br />

2. Flyer: Allgemeinbildende Schulbildung und<br />

berufliche Schulbildung<br />

3. Flyer: Wirtschaftliche Rahmenbedingungen und Ausbildung<br />

4. Flyer: Informelles Lernen (z. B. durch Vereine und Kultur)<br />

Die Flyer geben einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse<br />

aus dem Bildungsbericht und zeigen Herausfor<strong>der</strong>ungen in<br />

den jeweiligen Schwerpunkten auf. Vom Aufbau entsprechen die<br />

Flyer denen des Bildungsberichts. Es wurde z. B. darauf geachtet,<br />

dass die Nummerierungen in den Grafiken identisch sind.<br />

So weiß <strong>der</strong> interessierte Leser sofort, an welcher Stelle sich<br />

die Übersicht im Flyer auch im Bildungsbericht befindet. Zusätzlich<br />

sind Hinweiskästchen mit genaueren Erläuterungen zu den<br />

ausgewählten Ergebnissen sowie zusätzlichen Informationen<br />

eingearbeitet worden.<br />

Der Vorteil dieser Flyer ist, dass <strong>der</strong> eilige Leser innerhalb weniger<br />

Minuten bedeutende Informationen über spezielle Bereiche<br />

von Bildung erhalten kann. „Lernen vor Ort“ erhofft sich mit den<br />

Flyern, verstärkt „Bürger von nebenan“ zu erreichen. Die Flyer<br />

können auf <strong>der</strong> Homepage<br />

http://www.lernen-vor-ort-kyf.de unter <strong>der</strong> Rubrik<br />

„Downloads/ Links“ kostenfrei heruntergeladen werden.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 20 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Hospizberatungsdienst<br />

Vertiefungskurs mit „Trauerwochenende auf <strong>der</strong><br />

Feuerkuppe“<br />

in Straußberg am 24. - 25.03.12.<br />

7 Teilnehmende, Susanne List und Constance Hunold als Koordinatorinnen,<br />

trafen sich letztes Wochenende bei schönstem<br />

Frühlingswetter zum Abschluss <strong>der</strong> Befähigung zur ehrenamtlichen<br />

Hospizbegleitung auf <strong>der</strong> Feuerkuppe.<br />

Nach 14-monatigem Kurs und Leitung durch Frau List unter<br />

dem Motto „Was können wir noch tun?“ haben alle den Abschluss<br />

erlangt. Wir sechs Damen und ein Herr wurden für das<br />

sensible Thema: Abschied, Sterben, Tod und Trauer und den<br />

Umgang damit sensibilisiert. Dabei ging es um neue Sichtweisen<br />

und vor allem um die Begleitung <strong>der</strong> Betroffenen. Frau List<br />

führte alle mit sehr viel Einfühlungsvermögen, Kompetenz und<br />

Praxisnähe in die Aufgaben eines Begleiters und die damit verbundene<br />

Palliativ-Pflege (Lin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Begleiterscheinungen<br />

im Sterbeprozess) ein. Wir fühlten uns alle sehr gut aufgehoben<br />

in <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den nicht immer einfachen<br />

Schwerpunkten. Somit können wir unter dem Dach <strong>vom</strong> Novalis<br />

Diakonieverein e. V., Sterbenden und ihren Nahestehenden zukünftig<br />

eine aktive Stütze sein.<br />

Für das Wochenende auf dem Straußberg, wo wir alle noch tiefere<br />

und intensivere Einblicke und Erfahrungen machen durften,<br />

möchten wir uns ganz herzlich bei Susanne List und Constance<br />

Hunold für ihre tolle Arbeit und die angenehme Atmosphäre bedanken.<br />

Am Sonntag, in einer Feierstunde bei Kaffee und Kuchen,<br />

mit Unterstützung von Paten und langjährigen ehrenamtlichen<br />

Hospizlerinnen, erhielten alle Teilnehmenden ein Zertifikat<br />

als HospizbegleiterIn. Wir danken außerdem dem Team <strong>der</strong><br />

„Feuerkuppe“ Straußberg für die gute Verpflegung und Unterkunft.<br />

Für Hilfesuchende gibt es die Rufbereitschaft über die Telefonnummer<br />

0172- 3587968 <strong>vom</strong> Ambulanten Hospiz- und Pallativberatungsdienst<br />

und in <strong>der</strong> Puschkinstraße 58 in Sömmerda<br />

ist jeden Mittwochnachmittag Sprechtag.<br />

Es war für alle ein unvergessliches Erleben, nicht nur dieses<br />

Wochenende, son<strong>der</strong>n auch die Einblicke und Sichtweisen, die<br />

wir durch die Themenabende erfahren durften: „Sehr empfehlenswert“.<br />

Christina Georgi<br />

Die IHK informiert<br />

Unterstützung bei Nachfolgeregelungen über nexxtchange<br />

- Unternehmensbörse<br />

Nach <strong>An</strong>gaben des IfM Bonn suchen jährlich rund 22.000 Unternehmen<br />

in Deutschland einen Nachfolger, sei es im Zuge einer<br />

geplanten Altersnachfolge o<strong>der</strong> plötzlich durch den Tod des<br />

Inhabers. Auch etablierten Unternehmen kann das Aus drohen,<br />

wenn die Nachfolge nicht o<strong>der</strong> nicht rechtzeitig geregelt wurde.<br />

In gleicher Weise sind Freiberufler aus Architektur- und Ingenieurbüros,<br />

Arzt- und Zahnarztpraxen, Fahrschulen, Physiotherapeuten<br />

o<strong>der</strong> <strong>An</strong>walts- und Steuerberatungskanzleien betroffen.<br />

Unterstützung bei <strong>der</strong> Nachfolgeregelung bietet die Unternehmensbörse<br />

„nexxt-change“, die seit 2006 online ist und <strong>An</strong>gebote<br />

und Nachfragen zusammenführt. Eingestellt wurden bisher<br />

ca. 38.000 <strong>An</strong>gebote und fast 19.000 Gesuche, von denen rund<br />

7.000 <strong>An</strong>gebote und 1.000 Gesuche erfolgreich vermittelt werden<br />

konnten. Nachhaltige Vermittlungshilfe erhalten Sie unter<br />

www.nexxt-change.org.<br />

Ihr <strong>An</strong>sprechpartner zum Thema Unternehmensnachfolge und<br />

Börse nexxt-change bei <strong>der</strong> IHK Erfurt ist: Bernd Kutschan,<br />

Tel. 0361 3484222.<br />

Udo Rockmann<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

Kostenfreie Beratung zu Fragen <strong>der</strong><br />

Unternehmensnachfolge durch das NUN-Netzwerk<br />

Unternehmensnachfolge Nordthüringen am 3. Mai<br />

2012 im RSC Heiligenstadt<br />

Für alle Fragen zur Unternehmensnachfolge bietet das NUN -<br />

Netzwerk Unternehmensnachfolge Nordthüringen quartalsweise<br />

Sprechtage an. Zur Lösung konkreter Probleme stehen hier Vertreter<br />

von Banken, Sparkassen und einer Steuerberaterkanzlei<br />

im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Diese Beratung ist<br />

kostenfrei und wird im II. Quartal 2012 im Landkreis Eichsfeld<br />

durchgeführt.<br />

Der Wechsel in <strong>der</strong> unternehmerischen Verantwortung ist irgendwann<br />

für jedes Unternehmen ein Thema. In vielen Fällen<br />

bedeutet dies den Übergang des Unternehmens auf die nächste<br />

Generation innerhalb <strong>der</strong> Familie. Die Nachfolgeplanung ist<br />

ein außerordentlich komplexes Projekt und sollte früh genug in<br />

<strong>An</strong>griff genommen werden.<br />

Der nächste Beratersprechtag des Netzwerkes findet am 3. Mai<br />

2012 in <strong>der</strong> Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr im Regionalen Service-Center<br />

Heilbad Heiligenstadt, Nordhäuser Straße 2,<br />

37308 Heilbad Heiligenstadt, statt.<br />

Zur Koordination ist eine vorherige Terminabsprache unter<br />

Tel. 03631 908210 unbedingt erfor<strong>der</strong>lich. Wir freuen uns auf Ihren<br />

<strong>An</strong>ruf!<br />

Udo Rockmann<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

Erfin<strong>der</strong>beratung II. Quartal 2012 in <strong>der</strong> IHK Erfurt -<br />

hier finden Sie die aktuellen Termine!<br />

Seit Jahren bietet die Industrie- und Handelskammer Erfurt die<br />

„Erfin<strong>der</strong>beratung“ als Service speziell für kleinere Mitgliedsunternehmen<br />

und freie Erfin<strong>der</strong> an. Hier wird je<strong>der</strong>mann die Gelegenheit<br />

geboten, sich von einem Patentanwalt kostenlos über<br />

Schutzrechte wie Patent, Gebrauchsmuster, Marke und Geschmacksmuster<br />

informieren zu lassen.<br />

Die nächsten Beratungen finden am 03.05. und <strong>07</strong>.06.2012,<br />

15:00 bis 17:00 Uhr, in <strong>der</strong> IHK Erfurt, Arnstädter Straße 34,<br />

Raum A2.11, statt.<br />

Die Nachfrage an diesen Beratungen ist sehr groß, daher ist eine<br />

vorherige <strong>An</strong>meldung unbedingt erfor<strong>der</strong>lich. Für Interessenten<br />

steht als <strong>An</strong>sprechpartner <strong>der</strong> IHK Erfurt Frau Frenzel unter<br />

Tel. 0361 3484-260 o<strong>der</strong> per Mail unter frenzel@erfurt.ihk.de<br />

zur Verfügung.<br />

Udo Rockmann<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

Freikarten für IHK-Mitgliedsunternehmen zur<br />

HANNOVER MESSE <strong>vom</strong> 23. bis 27. April 2012<br />

Das weltweit wichtigste Technologieereignis HANNOVER MES-<br />

SE 2012 präsentiert <strong>vom</strong> 23. - 27. April 2012, 9:00 - 18:00 Uhr,<br />

Weltneuheiten und Innovationen zu den Themen:<br />

• EnergieEffizienz in Industriellen Prozessen<br />

• Leichtbau + Solutions Area<br />

• Global Business & Markets<br />

• Job & Career Market<br />

• TectoYou<br />

• Fachkongress WoMenPower<br />

Die IndustriealGreenTec feiert 2012 Prämiere als neue Leitmesse<br />

für Umwelttechnologien und stellt aktuelle Trends und Lösungen<br />

für eine nachhaltige Produktion vor. Durch die gesamte<br />

HANNOVER MESSE zieht sich wie ein roter Faden das Leitthema<br />

„greentelligence“. Hier informieren Aussteller aus verschiedenen<br />

Branchen über intelligente Verbindungen von effizienten<br />

Verfahren, umweltverträglichen Materialien und nachhaltigen<br />

Erzeugnissen.<br />

Freikarten für Fachbesucher und weitere Informationen erhalten<br />

Sie bei <strong>der</strong> IHK Erfurt, Herrn Bremer (Tel. 0361 3484-200), sowie<br />

im RSC Nordhausen (Tel. 03631 908210).<br />

Udo Rockmann<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

Verbraucherzentrale Thüringen<br />

Rechnungen für Strom und Gas:<br />

Was Energieversorger mitteilen müssen<br />

Erfurt, 02.04.2012<br />

Strom- und Gasrechnungen müssen einfach und verständlich<br />

sein. Das kürzlich novellierte Energiewirtschaftsgesetz<br />

regelt die Mindestangaben, die künftig auf <strong>der</strong> Rechnung zu<br />

stehen haben.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 21 – <strong>Nr</strong>. 7/2012<br />

Um Verbrauchern den Wechsel des <strong>An</strong>bieters zu erleichtern,<br />

gehören künftig die Vertragsdauer, die geltenden Preise, die<br />

nächstmögliche Kündigungsmöglichkeit, die Kündigungsfrist<br />

und die Zählernummer des Kunden zu den Pflichtangaben auf<br />

<strong>der</strong> Rechnung. Ferner findet man dort neben dem aktuellen Verbrauch<br />

auch den Vergleich zum eigenen Vorjahresverbrauch sowie<br />

zum Jahresverbrauch vergleichbarer Kunden. Prüfen sollten<br />

Sie insbeson<strong>der</strong>e die <strong>An</strong>gaben zu Messstelle, Zählerständen,<br />

Abrechnungszeitraum, Preis und Abschlagszahlungen.<br />

Fehlerhafte Abrechnung reklamieren<br />

Die Abrechnungsperiode darf 12 Monate nicht wesentlich überschreiten,<br />

die Rechnung muss spätestens sechs Wochen nach<br />

Beendigung <strong>der</strong> Abrechnungsperiode o<strong>der</strong> des Lieferverhältnisses<br />

erstellt werden. Wer keine Rechnung erhält, sollte unbedingt<br />

nachfragen, denn trotz fehlen<strong>der</strong> Rechnung verjährt die<br />

For<strong>der</strong>ung nicht. Wollen Sie eine fehlerhafte Rechnung nicht bezahlen,<br />

teilen Sie dem Energieversorger - am besten per Einschreiben<br />

- den Fehler mit und for<strong>der</strong>n Sie ihn auf, eine ordnungsgemäße<br />

Abrechnung zu erstellen. <strong>An</strong>sonsten kann das<br />

Unternehmen nach einer <strong>An</strong>kündigung die Versorgung unterbrechen.<br />

Das ist auch schon bei relativ geringen „Rückständen“<br />

von mindestens 100 Euro möglich.<br />

Schlichtungsverfahren als Option für Verbraucher<br />

Auf Beschwerden muss <strong>der</strong> Energieversorger innerhalb von 4<br />

Wochen mit einer Begründung antworten. Danach kann die im<br />

Energiewirtschaftsgesetz vorgesehene Schlichtungsstelle eingeschaltet<br />

werden. Deren Entscheidung ist für den Kunden kostenfrei.<br />

Die <strong>An</strong>schrift <strong>der</strong> Schlichtungsstelle sowie die Kontaktdaten<br />

<strong>der</strong> Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde finden sich<br />

ebenfalls auf <strong>der</strong> Rechnung.<br />

Weitere Informationen enthält die Broschüre „Energierechnungen<br />

verstehen“, die kostenlos bei <strong>der</strong> Verbraucherzentrale Thüringen<br />

erhältlich ist.<br />

Bei Fragen zur Strom- und Gasrechnung o<strong>der</strong> beim Wechsel<br />

des Energieversorgers helfen die Energieberater <strong>der</strong> Verbraucherzentrale<br />

gerne weiter. Beratung und Termine gibt es unter<br />

Tel. 018 - 809 802 400 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen<br />

Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). In Artern<br />

findet die Beratung in <strong>der</strong> Leipziger Straße 17 statt. Eine<br />

Terminvereinbarung für Artern ist auch möglich unter 0361-<br />

55514-0.<br />

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de<br />

Impressum:<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Frau Steinhof, Erreichbar unter <strong>der</strong> <strong>An</strong>schrift <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen<br />

Verantwortlich für den <strong>An</strong>zeigenteil: <strong>An</strong>dreas Barschtipan – Erreichbar unter <strong>der</strong><br />

<strong>An</strong>schrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>zeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte <strong>An</strong>zeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />

verwendet werden. Für <strong>An</strong>zeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

<strong>An</strong>zeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet:<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto<br />

und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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