Amtsblatt Nr. 17 vom 03.09.2010 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
Amtsblatt Nr. 17 vom 03.09.2010 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
Amtsblatt Nr. 17 vom 03.09.2010 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Schmücke“<br />
mit dem Geltungsbereich<br />
Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben,<br />
Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben.<br />
Jahrgang 15 Freitag, den 3. September 2010 Nummer <strong>17</strong><br />
Tag des offenen Denkmals<br />
am 12.09.2010<br />
Am Sonntag, dem 12.09.2010 findet in <strong>der</strong> Zeit von 11.00 - <strong>17</strong>.00 Uhr auf dem Burghof <strong>der</strong> unteren<br />
Sachsenburg die alljährliche Veranstaltung anlässlich des Tages des offenen Denkmals<br />
statt.<br />
Ab 11.00 Uhr können sich die Besucher<br />
mit Speisen <strong>vom</strong> Grill sowie <strong>der</strong><br />
beliebten „Heimatsuppe“ stärken, um<br />
danach die Stufen hinauf zur Turmspitze<br />
zu erklimmen. Am Nachmittag<br />
gibt es dann Kaffee und unseren beliebten<br />
Kuchen. Die Ausstellung von<br />
Herrn Norbert Röse steht in diesem<br />
Jahr unter dem Motto „ Kirchen - hier<br />
und an<strong>der</strong>swo“.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong> des Sachsenburgenvereins<br />
hoffen auf gutes Wetter und<br />
freuen sich auf ihre Besucher aus<br />
nah und fern.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 2– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
des <strong>Amtsblatt</strong>es <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ <strong>17</strong>/2010<br />
1. Inhaltsverzeichnis<br />
2. Dienst- und Sprechzeiten <strong>der</strong> VGem<br />
und <strong>der</strong> Gemeinden<br />
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek Heldrungen<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
3. Telefonnummern<br />
4. E-Mail-Adressen/Homepage<br />
5. Dienst- und Sprechzeiten<br />
des Abwasserzweckverbandes<br />
6. Amtliche Bekanntmachung<br />
• Stadt Heldrungen<br />
• Einladung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft zur Genossenschaftsversammlung<br />
Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband<br />
Gebührentrennung ab 2011<br />
7. Informationen aus den Ämtern<br />
Friedhofsverwaltung<br />
Mitteilung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
8. Aus unser Stadt und den Gemeinden<br />
• Gemeinde Bretleben<br />
• Benutzungsordnung<br />
Stadt Heldrungen<br />
• Goldene Hochzeit - Gerda und Werner Begeholdt<br />
• Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Heldrungen<br />
Gemeinde Oldisleben<br />
Ein Platz im Wandel <strong>der</strong> Zeiten<br />
- Der Schulplatz<br />
9. Aus unseren Vereinen<br />
• Bretlebener Jugendclubverein<br />
Der Bretlebener Jugendclubverein informiert:<br />
<strong>An</strong>gelverein Heldrungen e.V.<br />
Nachlese zum 16. Teichfest<br />
• VfB Oldisleben<br />
- Stellenausschreibung<br />
- 75 Jahre VfB Oldisleben<br />
Obst- und Gartenbauverein„ Möllendorf “ e.V.<br />
Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />
10. Kirchliche Nachrichten<br />
11. Wir gratulieren<br />
12. Informationen<br />
• Abgeordnete Gudrun Holbe begrüßt Flexibilisierung<br />
<strong>der</strong> Pflanzenabfallverodnung<br />
IHK<br />
- Beratersprechtage<br />
- Kostenloses Seminar „Erfolgreich im Ausland“<br />
- Studienprogramm mit IHK-Prüfung „Bilanzbuchhaltung -<br />
International“<br />
Volkshochschule<br />
Neue Kurse<br />
13. Da lacht die VGem<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Dienstag: ......................09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ..................09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr<br />
Freitag...............................................................09.00 - 11.00 Uhr<br />
Hinweis:<br />
Die VGemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind<br />
die wichtigen Informationen abzufragen unter:<br />
www.vgem-schmuecke.de<br />
Öffnungszeiten Standesamt<br />
Am Bahnhof 43, Heldrungen<br />
Dienstag: ................................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
und ................................................................14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ............................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Dienstag............................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag .......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: ..................................................................034673/78618<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> Bürgermeister<br />
Bretleben:<br />
Bürgermeister:<br />
Donnerstag: ......................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Etzleben:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 1. Dienstag im Monat von .......................09.00 - 11.30 Uhr<br />
jeden 3. Donnerstag im Monat von ...................15.30 - 18.00 Uhr<br />
o<strong>der</strong> nach Vereinbarung<br />
Gorsleben:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 2. Dienstag und<br />
4. Dienstag: ......................................................<strong>17</strong>.00 - 19.00 Uhr<br />
Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch<br />
vereinbart werden.<br />
Hauteroda:<br />
Bürgermeister:<br />
Dienstag............................................................<strong>17</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />
Gemeindebüro:<br />
Dienstag:...........................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />
Heldrungen:<br />
Bürgermeister:<br />
Dienstag:.......................................................... 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ............................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />
Freitag:....................................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />
Hemleben:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 1. Montag im Monat: ...............................<strong>17</strong>.00 - 19.00 Uhr<br />
Oberheldrungen:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 1. und 3. Montag im Monat......................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Oldisleben:<br />
Bürgermeister:<br />
Montag:............................................................ 12.00 - 13.00 Uhr<br />
Dienstag:...........................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde<br />
Donnerstag: ......................................................12.00 - 13.00 Uhr<br />
Freitag:................nach Vereinbarung (mündlich o<strong>der</strong> telefonisch)<br />
Sachsenburg:<br />
Ortsbürgermeister:<br />
nach telefonischer Rücksprache............................034673/98010<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />
2. Dienstag im Monat ....................<strong>17</strong>.00 - 18.00 Uhr, Zimmer 19<br />
VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen<br />
Telefon: 034673/72137<br />
(Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten)
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 3– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek<br />
<strong>der</strong> VGem. Heldrungen<br />
Tel.: ...................................................................................9 13 76<br />
Montag:.............................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag:...........................................................08.00 - 12.00 Uhr<br />
und ...................................................................13.00 - <strong>17</strong>.30 Uhr<br />
Donnerstag: ......................................................13.00 - <strong>17</strong>.30 Uhr<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
Hauteroda: Dienstag: ..........................16.00 - <strong>17</strong>.00 Uhr<br />
Gorsleben: Mittwoch: ..........................<strong>17</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />
Oberheldrungen: jeden 1. + 3. Mittwoch<br />
im Monat...........................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Telefonnummern<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Am Bahnhof 43<br />
Zentrale.................................................................................7210<br />
Telefax ..................................................................................7222<br />
Sekretariat ............................................................................7211<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>..........................................................................7212<br />
Kasse....................................................................................7214<br />
Kasse....................................................................................7220<br />
Sachgebietsleiter Finanzen ..................................................7215<br />
Finanzen / Abgaben..............................................................7226<br />
Steuern .................................................................................7216<br />
Personal / Öffentlichkeitsarbeit .............................................7223<br />
Hauptamt ..............................................................................7224<br />
Liegenschaften / Bauverwaltung...........................................7225<br />
Beitragswesen ......................................................................7218<br />
Invest / Bauverwaltung........................................................72137<br />
Sachgebietsleiter Bau.........................................................72135<br />
Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt ..................................72131<br />
Ordnungsamt ......................................................................72132<br />
Einwohnermeldeamt...........................................................72136<br />
Standesamt / Friedhofsverwaltung .......................................72<strong>17</strong><br />
Rathaus Heldrungen<br />
Hauptstraße 49/50<br />
Bürgermeisteramt ...............................................................70910<br />
Fax......................................................................................70922<br />
E-Mail-Adressen/Homepage<br />
Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/<br />
Arbeitsplatz E-Mail-Adresse<br />
Zentrale 034673/7210<br />
Telefax 034673/7222<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> 7212<br />
Herr Häßler haessler@vgem-schmuecke.de<br />
Amtsleiter Haupt- und<br />
Ordnungsamt 72131<br />
Herr Fickardt fickardt@vgem-schmuecke.de<br />
Einwohnermeldeamt 72136<br />
Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de<br />
Standesamt /<br />
Friedhofsverwaltung/<br />
Invest 72<strong>17</strong><br />
Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt<br />
Sachbearbeiterin<br />
Personal 7223<br />
Frau Both both@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt Sachbearbeiterin<br />
Personal/<br />
Öffentlichkeitsarbeit/<br />
Beschaffung/ <strong>Amtsblatt</strong> 7223<br />
Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt,<br />
Sitzungsdienst 7211<br />
Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de<br />
info@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt, Sachbearbeiterin<br />
Soziales/<br />
Sitzungsdienst 7224<br />
Hauptamt, Poststelle/<br />
Sitzungsdienst 7224<br />
Frau Grünert gruenert@vgem-schmuecke.de<br />
Ordnungsamt 72132<br />
Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de<br />
Ordnungsamt 72132<br />
Frau Schubert-Räuber<br />
schubert-raeuber@vgem-schmuecke.de<br />
Kasse 7214<br />
Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de<br />
Kasse 7220<br />
Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de<br />
Steuern 7216<br />
Frau Main main@vgem-schmuecke.de<br />
Steuern/Mieten und<br />
Pachten 7226<br />
Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de<br />
Sachgebietsleiter 7215<br />
Finanzen<br />
Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de<br />
Haushalt und Finanzen 7226<br />
Frau Gleichmann gleichmann@vgem-schmuecke.de<br />
Sachgebietsleiter<br />
Bauen 72135<br />
Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de<br />
Liegenschaften 7225<br />
Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de<br />
Bauen/Beitragsabrechnung<br />
7218<br />
Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de<br />
Bauen 7225<br />
Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de<br />
Weitere Informationen zu unserer <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
finden Sie auf unserer Homepage unter<br />
www.vgem-schmuecke.de.<br />
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des AZV „Thüringer Pforte“<br />
Die Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ befindet sich im<br />
Rathaus <strong>der</strong> Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4 - 9<br />
Sprechzeiten:<br />
Dienstag: .............................09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefonnummern <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des AZV „Thüringer Pforte“<br />
Werkleiter Herr Wicht...................................9 98 77<br />
Finanzen Frau Renz ...................................9 98 78<br />
Gebührenerhebung<br />
und Fäkalabfuhr Frau Kraft....................................9 14 61<br />
Fäkalschlammentsorgung/<br />
Bestandsdokumentation<br />
Frau Grube .................................9 14 63<br />
Allgemeinde Verwaltung/<br />
Sekretariat Frau Tettenborn...........................9 98 79<br />
Fax:.............................................9 14 62<br />
Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter<br />
folgen<strong>der</strong> Rufnummer angezeigt werden: 0<strong>17</strong>2/ 8663518
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 4– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
Stadt Heldrungen<br />
Das sind die Flächen, von denen das Oberflächenwasser in das<br />
Kanalsystem geleitet wird, wie zum Beispiel von einer Dachfläche<br />
die mit einer Dachrinne zur Straße entwässert und direkt<br />
mit dem Kanal verbunden ist, bzw. auch indirekt über die Straßenfläche<br />
in einen Gully geleitet wird o<strong>der</strong> auch von Hofflächen<br />
mit Neigung zur Straße.<br />
Nicht abflusswirksame Flächen sind die Flächen auf dem eigenen<br />
Grundstück, von denen das Oberflächenwasser zurückgehalten,<br />
d.h. versickert, bzw. in an<strong>der</strong>en Regenauffangsystemen<br />
gesammelt wird, ohne es dem Kanal zuzuführen.<br />
Einladung<br />
<strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Heldrungen zur<br />
Genossenschaftsversammlung<br />
Gem. § 7 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft lade ich<br />
Sie hiermit zur Genossenschaftsversammlung am 15.09.2010<br />
um 19 Uhr in den Rittersaal <strong>der</strong> Wasserburg Heldrungen ein.<br />
Tagesordnung<br />
1) Begrüßung<br />
2) Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
3) Bestätigung des Versammlungsleiters<br />
4) Feststellung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
5) Rechenschaftsbericht 2001 - 2009<br />
6) Kassenbericht 2001 - 2009<br />
7) Vorstellung Haushaltsplan 2010<br />
8) Entlastung Vorstand und Schatzmeister<br />
9) Beschlussfassung über:<br />
a) Verwendung Pachtreinerlös<br />
b) Aktualisierung Jagdkataster<br />
c) Flächenberichtigung nach Aktualisierung Jagdkataster<br />
und Pächterfeststellung<br />
d) neue Mustersatzung<br />
10 Diskussion<br />
11)Wahl <strong>der</strong> neuen Rechnungsprüfer<br />
12)Wahl des Vorstandes und <strong>der</strong> Berater<br />
13)Konstituierende Sitzung des Vorstandes<br />
14) Schlusswort und Verabschiedung<br />
Matthias Kopf<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> des Jagdvorstandes<br />
Kyffhäuser Abwasser- und<br />
Trinkwasserverband (KAT)<br />
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“<br />
Gebührensplittung ab 2011 beim AZV „Thüringer<br />
Pforte“<br />
Nach <strong>der</strong> letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2006, hatte sich<br />
<strong>der</strong> AZV unter Beachtung <strong>der</strong> damaligen Gesetzeslage nicht für<br />
die Gebührensplittung entschieden. Durch Nachweis <strong>der</strong> homogenen<br />
Bebauung in unserem Verbandsgebiet wurde auf eine<br />
zusätzliche Gebühr verzichtet.<br />
Mit dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Weimar <strong>Nr</strong>. 3K<br />
636/08 We <strong>vom</strong> 25.11.2009 ist es für den Abwasserzweckverband<br />
„Thüringer Pforte“ unausweichlich,<br />
getrennte Gebühren, d.h. Gebühr für Oberflächenwasser, welches<br />
von den Grundstücken über die Kanalisation abgeleitet<br />
wird und eine Gebühr für Schmutzwasser, zu erheben.<br />
Das Ableiten von Oberflächenwasser durch Kanäle und Pumpwerke<br />
sowie die Abwasserbehandlung, verursachen dem<br />
Zweckverband Kosten. Diese Kosten waren bis jetzt in <strong>der</strong> Abwassergebühr<br />
mit eingerechnet. (Oberflächenwasser ist das<br />
Wasser welches durch befestigte Flächen wie Dächer, Höfe,<br />
Wege, Straßen und Plätze in ein öffentliches Kanalsystem abfließt<br />
und entwe<strong>der</strong> in ein offenes Grabensystem abschlägt o<strong>der</strong><br />
bis zur Kläranlage geleitet wird).<br />
Der finanzielle <strong>An</strong>teil für die Oberflächenentwässerung, wird ab<br />
dem Jahr 2011 in <strong>der</strong> Gebührenkalkulation ermittelt und getrennt<br />
von <strong>der</strong> Schmutzwassergebühr ausgewiesen. Zur Berechnung<br />
werden die abflusswirksamen Flächen <strong>der</strong> Grundstücke<br />
herangezogen. Was heißt „abflusswirksame Fläche“?<br />
Mitteilung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />
Im September wird auf den Friedhöfen <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedsgemeinden<br />
(ausgenommen Friedhöfe in kirchlicher Verwaltung)<br />
die Standfestigkeit <strong>der</strong> einzelnen Grabmale geprüft.<br />
Die Überprüfung erfolgt durch einen Sachverständigen nach<br />
den Unfallverhütungsvorschriften, § 9 <strong>der</strong> Gartenbau BG für<br />
Friedhöfe und <strong>der</strong> Technischen <strong>An</strong>leitung zur Standsicherheit<br />
von Grabmalen (TA Grabmal) <strong>der</strong> Deutschen Naturstein Akademie<br />
e.V. und/o<strong>der</strong> den Richtlinien zur Prüfung von Grabmalen<br />
des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz,-<br />
Stein- und Holzbildhauerhandwerks.<br />
Ein genauer Termin wird in <strong>der</strong> Presse noch mitgeteilt.<br />
Die einzelnen <strong>An</strong>gehörigen / Nutzungsberechtigten haben somit<br />
die Gelegenheit an <strong>der</strong> Prüfung teilzunehmen.<br />
Ein entsprechen<strong>der</strong> Aushang erfolgt in den einzelnen Schaukästen<br />
auf den Friedhöfen.<br />
Benutzungsordnung<br />
Gemeinde Bretleben<br />
Gemeindesaal und Vorsaal zum<br />
Dorfgemeinschaftshaus <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben<br />
1. Öffentliche Einrichtung<br />
Die Gemeinde Bretleben ist Eigentümerin des Objektes, Heldrungener<br />
Straße 69.<br />
Der Gemeindesaal mit Vorsaal und Sanitärbereich, ist eine öffentliche<br />
Einrichtung.<br />
Gemäß § 14 Thüringer Gemeindeordnung sind die Einwohner<br />
im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Vorschriften berechtigt, diese öffentliche<br />
Einrichtung <strong>der</strong> Gemeinde zu nutzen, und verpflichtet,<br />
die<br />
Lasten <strong>der</strong> Gemeinde zu tragen. Auswärts wohnende private<br />
und juristische Personen sowie nicht ansässige Vereine haben<br />
ebenfalls ein Recht auf Nutzung <strong>der</strong> Einrichtung im Rahmen <strong>der</strong><br />
geltenden Vorschriften.<br />
Die Nutzung soll zur Entwicklung und Festigung des Gemeinschaftslebens<br />
<strong>der</strong> Bürger und <strong>der</strong> Vereine in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Bretleben beitragen.<br />
2. Benutzung<br />
Die Bürger und Vereine <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben sowie die Gemeinde<br />
selbst sind zur Durchführung privater Feiern, Vereinsfeiern<br />
und sonstiger Veranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus<br />
berechtigt.<br />
Ein generelles Verbot besteht für Veranstaltungen, <strong>der</strong>en Inhalt<br />
und Ziele freiheitlich-demokratischen Grundordnung wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
Das Ausschanksrecht hat <strong>der</strong> Wirt <strong>der</strong> Gaststätte, wie im Pachtvertrag<br />
festgehalten.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 5– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
Vereinbarung<br />
zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Bretleben<br />
Die Gemeinde Bretleben überläßt die Räumlichkeiten/ Saal/ Vorsaal/<br />
des Dorfgemeinschaftshauses dem nachstehend genannten<br />
<strong>An</strong>tragsteller/Nutzer zur einmaligen / mehrmaligen Nutzung.<br />
Grund:...........................................................................................<br />
Sollte <strong>der</strong> Wirt den Ausschank o<strong>der</strong> die Bewirtung ablehnen,<br />
kann <strong>der</strong> Nutzer an<strong>der</strong>e <strong>An</strong>bieter zur Bewirtung nehmen.<br />
3. <strong>An</strong>trags- und Genehmigungsverfahren<br />
<strong>An</strong>tragsberechtigt sind Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben sowie<br />
Einwohner an<strong>der</strong>en Orte.<br />
Der <strong>An</strong>trag soll mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin<br />
beim Saalnutzungsverantwortlichen, wenn dieser verhin<strong>der</strong>t ist<br />
beim Bürgermeister eingereicht werden. Er bedarf <strong>der</strong> Genehmigung<br />
durch den Bürgermeister o<strong>der</strong> einer <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
beauftragten Person. In Ausnahmefällen kann die <strong>An</strong>tragsfrist<br />
verkürzt werden.<br />
Ausgenommen sind Gemein<strong>der</strong>atssitzungen im Vorsaal o<strong>der</strong><br />
Einwohnerversammlungen sowie Nutzungsgründe durch öffentlich-rechtliche<br />
Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände, die<br />
in einem kürzeren Zeitabstand einberufen werden können.<br />
Die Nutzung kann ohne Begründung abgelehnt werden.<br />
4. Benutzungsgebühren<br />
Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses stellt die Gemeinde<br />
die Räume und das Mobiliar bereit und trägt die Betriebskosten.<br />
Hierfür erhebt die Gemeinde Bretleben für den Tag <strong>der</strong> Veranstaltung<br />
eine Benutzungsgebühr.<br />
Die Benutzungsgebühr in <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben beträgt pro<br />
Veranstaltung für die Nutzung des<br />
Gemeindesaals 100,00 EURO<br />
Vorsaals 25,00 EURO<br />
Gemeindesaal und Vorsaal 125,00 EURO<br />
Die Vereine <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben zahlen keine Benutzungsgebühr.<br />
Nimmt <strong>der</strong> Wirt bei Veranstaltungen auf dem Gemeindesaal<br />
sein Ausschanksrecht wahr, gilt er als Nutzer und trägt die Benutzungsgebühr.<br />
Die Vereinbarung zur Nutzung des Gemeindesaals<br />
ist durch ihn zu unterschreiben.<br />
5. Sauberkeit und Ordnung<br />
Grundsätzlich ist <strong>der</strong> <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer für die Sauberkeit und<br />
Ordnung sowie die pflegliche Behandlung des Nutzungsobjektes<br />
sowie <strong>der</strong> Toiletten verantwortlich.<br />
Die Übergabe an die <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer erfolgt grundsätzlich<br />
am Tag vor <strong>der</strong> Veranstaltung durch schriftliche Bestätigung.<br />
Mit Abschluss <strong>der</strong> Nutzungsvereinbarung ist an die Gemeinde<br />
Bretleben eine Kaution in Höhe von 150,00 EURO pro Veranstaltung<br />
zu zahlen, die sofort nach unbeanstandeter Übernahme<br />
von <strong>der</strong> Gemeinde zinslos erstattet wird.<br />
Bei Beanstandungen wird die Kaution erst nach Beseitigung <strong>der</strong><br />
Mängel zinslos erstattet.<br />
Werden die Mängel bzw. Schäden nicht innerhalb einer von <strong>der</strong><br />
Gemeinde festgesetzten Frist beseitigt, wird die Kaution, unbeschadet<br />
an<strong>der</strong>er haftungsrechtlicher For<strong>der</strong>ungen, einbehalten.<br />
Sollte die Übergabe nicht in einem sauberen Zustand erfolgen,<br />
werden sämtliche Kosten mit <strong>der</strong> Kaution verrechnet. Sollte die<br />
Kaution nicht ausreichen, werden die Restkosten dem <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />
in Rechnung gestellt.<br />
Das Nutzungsobjekt sowie die Toiletten sind spätestens am 2.<br />
Tag nach <strong>der</strong> Nutzung in einem sauberen Zustand an die Gemeinde<br />
o<strong>der</strong> einen <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at beauftragten Verantwortlichen<br />
zu übergeben.<br />
6. Haftung<br />
Die Gemeinde Bretleben haftet nicht für Schäden und Verluste,<br />
die während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> Nutzung durch den <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />
und durch ihn eingelagerten Gegenständen entstehen.<br />
Der <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer hat einen durch die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses<br />
entstandenen Schaden zu ersetzen. Der<br />
<strong>An</strong>tragsteller/Nutzer hat sicherzustellen, daß schadhafte <strong>An</strong>lagen,<br />
Geräte und <strong>der</strong>gl. nicht benutzt werden.<br />
Festgestellte Mängel und Schäden sollen unverzüglich <strong>der</strong> Gemeinde<br />
gemeldet werden.<br />
7. Verantwortung<br />
Je<strong>der</strong> <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße<br />
Nutzung des Objektes.<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at beauftragt einen Mitarbeiter <strong>der</strong> Gemeinde,<br />
die ordnungsgemäße Übergabe/ Übernahme mit dem <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />
durchzuführen.<br />
Bretleben, den 05.08.2010<br />
N. Abicht<br />
Bürgermeister<br />
am / <strong>vom</strong>: ......................................................................................<br />
Name / Vorname:..........................................................................<br />
Straße: ..........................................................................................<br />
PLZ, Ort: .......................................................................................<br />
Die Nutzungsgebühr beträgt …EURO.<br />
Mit <strong>der</strong> Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird eine ordnungsgemäße<br />
Übergabe/Übernahme des Objektes sowie <strong>der</strong><br />
Toiletten und die Schlüsselübernahme/-übergabe bestätigt.<br />
Der <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer erklärt mit seiner Unterschrift, daß er<br />
im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung ist und für alle<br />
objektiven Schäden, die durch die Nutzung entstehen haftet.<br />
Mit Abschluss <strong>der</strong> Nutzungsvereinbarung ist an die Gemeinde<br />
Bretleben eine Kaution in Höhe von 150,00 EURO pro Nutzung<br />
zu zahlen, die sofort nach unbeschadeter Übernahme von <strong>der</strong><br />
Gemeinde Bretleben zinslos erstattet wird. Bei Beanstandungen<br />
wird die Kaution erst nach Beseitigung <strong>der</strong> Mängel zinslos erstattet.<br />
Die eingenverantwortliche, fachgerechte Beseitigung<br />
von Schäden ist mit <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben vorher abzustimmen.<br />
Werden die Mängel und Schäden nicht innerhalb einer<br />
von <strong>der</strong> Gemeinde festzusetzen<strong>der</strong> Frist beseitigt, wird die Kaution,<br />
unbeschadet an<strong>der</strong>er haftungsrechtlicher For<strong>der</strong>ungen einbehalten.<br />
Die Übergabe <strong>der</strong> Kaution an die Gemeinde wird bestätigt:<br />
....................................................................................................<br />
Unterschrift: Unterschrift:<br />
Gemeinde Bretleben/Vertreter <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />
Die Zurückgabe <strong>der</strong> Kaution an den <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer wird<br />
bestätigt:<br />
....................................................................................................<br />
Unterschrift: Unterschrift:<br />
Gemeinde Bretleben/Vertreter <strong>An</strong>tragsteller/Vertreter<br />
Weitere Vereinbarungen:<br />
Etwaige Mängelangabe:<br />
....................................................................................................<br />
....................................................................................................<br />
....................................................................................................<br />
....................................................................................................<br />
....................................................................................................<br />
....................................................................................................<br />
....................................................................................................<br />
....................................................................................................<br />
Bretleben, den ..............................................................................<br />
....................................................................................................<br />
Unterschrift: Unterschrift:<br />
Gemeinde Bretleben/Vertreter <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />
Rückgabe:<br />
Der Gemeindesaal / Vorsaal wurde ohne Mängel <strong>vom</strong> <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />
an die Gemeinde Bretleben zurückübergeben.<br />
Bretleben, den ..............................................................................<br />
....................................................................................................<br />
Unterschrift: Unterschrift:<br />
Gemeinde Bretleben/Vertreter <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 6– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
Stadt Heldrungen<br />
Goldene Hochzeit von Gerda<br />
und Werner Begehold<br />
Auf 50 gemeinsame Ehejahre konnten Gerda und Werner Begehold<br />
am 13.08.2010 zurückblicken.<br />
Sie lernten sich beim Tanz im Waldschlösschen kennen und die<br />
Hochzeit folgte dann im Jahre 1960.<br />
1962 wurde Tochter Heidi und 1965 Tochter Iris geboren. Auf 4<br />
Enkelkin<strong>der</strong> können sie heute stolz sein.<br />
<strong>An</strong>lässlich ihres Ehrentages erhielt das Jubelpaar auch Besuch<br />
von Bürgermeister Norbert Enke, welcher einen Blumenstrauß<br />
sowie ein Glückwunschschreiben überreichte.<br />
Am Nachmittag fand eine Feierstunde für das Goldhochzeitspaar<br />
in <strong>der</strong> St. Wigberti- Kirche statt und abends wurde dann mit<br />
<strong>der</strong> großen Verwandtschaft und den Kegelfreunden auf <strong>der</strong><br />
Wasserburg gefeiert.<br />
Die Stadt Heldrungen wünscht den Eheleuten Begehold für ihre<br />
weitere Zukunft alles Gute, Gesundheit und noch viele schöne<br />
Stunden zusammen mit ihren Lieben.<br />
Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
Heldrungen<br />
§ 1<br />
Name und Sitz <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
(1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks<br />
Heldrungen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
nach § 11 Abs. 1 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG). Sie führt<br />
den Namen<br />
„Jagdgenossenschaft Heldrungen“ und hat ihren Sitz in Heldrungen.<br />
(2) Aufsichtsbehörde ist <strong>der</strong> Landkreis / die kreisfreie Stadt<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis als untere Jagdbehörde.<br />
§ 2<br />
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk<br />
(1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk besteht aus allen jagdbaren<br />
Flächen <strong>der</strong> Gemarkung Heldrungen Flur 1 - Flur 14 (Stadt<br />
Heldrungen und OT Heldrungen Bahnhof und OT Braunsroda)<br />
im Sinne des § 8 des Bundesjagdgesetzes.<br />
(2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird begrenzt durch die<br />
Gemarkungsgrenzen vorbehaltlich getroffener und genehmigter<br />
Abrundungsvereinbarungen (<strong>An</strong>lage).<br />
§ 3<br />
Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
(1) Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer <strong>der</strong><br />
Grundflächen, die den gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden.<br />
Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,<br />
auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören<br />
nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
nicht an.<br />
(2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem alle<br />
Eigentümer <strong>der</strong> zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören-<br />
den Grundflächen und die Größe <strong>der</strong> Grundflächen ausgewiesen<br />
werden. Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen vor<br />
Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorstand alle zur<br />
<strong>An</strong>legung dieses Verzeichnisses erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen<br />
(Grundbuchauszüge) unaufgefor<strong>der</strong>t vorzulegen. Das Jagdkataster<br />
ist fortzuführen. Durch Eigentumswechsel eingetretene<br />
Verän<strong>der</strong>ungen hat <strong>der</strong> Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen.<br />
Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und <strong>der</strong>en<br />
schriftlich bevollmächtigte Vertreter für ihren Grundbesitz zur<br />
Einsicht in Heldrungen.<br />
(3) Die Größe <strong>der</strong> bejagbaren Fläche ist zum 1. April eines jeden<br />
Jahres festzustellen, getrennt nach Wald-, Feld- und Wasserflächen.<br />
§ 4<br />
Aufgaben <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
(1) Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortung<br />
nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit alle <strong>An</strong>gelegenheiten,<br />
die sich aus dem Jagdrecht <strong>der</strong> ihr angehörenden<br />
Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbeson<strong>der</strong>e die Aufgabe, das<br />
ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />
zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes in<br />
angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit<br />
zu sorgen.<br />
(2) Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes<br />
<strong>der</strong> Ersatz des Wildschadens, <strong>der</strong> an den zum gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirk gehörenden Grundstücken entsteht.<br />
Die Jagdgenossenschaft kann über den Jagdpachtvertrag<br />
die Erstattung des Wildschadens dem Jagdpächter ganz o<strong>der</strong><br />
teilweise übertragen.<br />
§ 5<br />
Organe <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
Die Organe <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft sind:<br />
1. die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen,<br />
2. <strong>der</strong> Jagdvorstand und<br />
3. <strong>der</strong> Jagdvorsteher.<br />
§ 6<br />
Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />
(1) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen beschließt die Satzung<br />
und <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ungen. Sie wählt<br />
1. den Vorsitzenden des Jagdvorstands (Jagdvorsteher und<br />
dessen Stellvertreter),<br />
2. mindestens zwei Beisitzer,<br />
3. einen Schriftführer,<br />
4. einen Kassenführer und<br />
5. zwei Rechnungsprüfer.<br />
(2) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen beschließt weiterhin<br />
über<br />
1. den Haushaltsplan,<br />
2. die Entlastung des Jagdvorstands,<br />
3. die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung innerhalb des<br />
Gemeinschaftsjagdbezirks,<br />
4. den Erwerb o<strong>der</strong> die <strong>An</strong>pachtung von Grundflächen für Maßnahmen<br />
<strong>der</strong> Jagdbezirksgestaltung o<strong>der</strong> Äsungsverbesserung,<br />
5. die Art <strong>der</strong> Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,<br />
6. die Art <strong>der</strong> Verpachtung und die Pachtbedingungen,<br />
7. die Erteilung des Zuschlags bei <strong>der</strong> Jagdverpachtung,<br />
8. die Än<strong>der</strong>ung und Verlängerung laufen<strong>der</strong> Jagdpachtverträge,<br />
9. die Zustimmung zur Weiterverpachtung des gemeinschaftlichen<br />
Jagdbezirks und zur<br />
Erteilung von Jag<strong>der</strong>laubnisscheinen auf Dauer,<br />
10. die Verwendung des Reinertrags <strong>der</strong> Jagdnutzung und den<br />
Zeitpunkt seiner Ausschüttung,<br />
11. die <strong>An</strong>stellung eines Berufsjägers o<strong>der</strong> bestätigten Jagdaufsehers,<br />
12. die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplans,<br />
13. die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstands<br />
nach § 9 Abs. 8<br />
Satz 2 und<br />
14. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für den<br />
Jagdvorstand und den Jagdvorsteher.<br />
Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen darf Entscheidungen nach<br />
Satz 1 nicht auf den Jagdvorstand übertragen.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 7– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
(3) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen kann den Jagdvorstand<br />
ermächtigen, die Führung <strong>der</strong> Kassengeschäfte durch öffentlich-rechtlichen<br />
Vertrag <strong>der</strong> Stadt-/Gemeindekasse von<br />
Heldrungen zu übertragen. Mit dem Wirksamwerden des Vertrags<br />
entfällt die Wahl des Kassenführers.<br />
§ 7<br />
Durchführung <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />
(1) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen ist <strong>vom</strong> Jagdvorsteher<br />
wenigstens einmal im Geschäftsjahr (§ 14 Abs. 2) einzuberufen.<br />
Der Jagdvorsteher muss die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />
auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel <strong>der</strong> stimmberechtigten<br />
Jagdgenossen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdvorstand die Einberufung bei<br />
ihm schriftlich unter <strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> auf die Tagesordnung zu setzenden<br />
<strong>An</strong>gelegenheiten beantragt o<strong>der</strong> wenn die untere Jagdbehörde<br />
dies im Wege <strong>der</strong> Aufsicht anordnet.<br />
(2) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen soll am Sitz <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
stattfinden. Sie ist nicht öffentlich, ausgenommen<br />
die Versammlung zur Versteigerung <strong>der</strong> Jagd o<strong>der</strong> zur Öffnung<br />
<strong>der</strong> Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Der Jagdvorsteher<br />
kann einzelnen Personen die <strong>An</strong>wesenheit gestatten. Der unteren<br />
Jagdbehörde ist die <strong>An</strong>wesenheit je<strong>der</strong>zeit gestattet.<br />
(3) Die Einladung zur Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen ergeht<br />
durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 15). Sie muss mindestens<br />
eine Woche vorher erfolgen und <strong>An</strong>gaben über den Ort<br />
und den Zeitpunkt <strong>der</strong> Versammlung sowie die Tagesordnung<br />
enthalten.<br />
(4) Den Vorsitz in <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen führt <strong>der</strong><br />
Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter <strong>An</strong>gelegenheiten,<br />
insbeson<strong>der</strong>e zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung,<br />
kann ein an<strong>der</strong>er Versammlungsleiter durch den Jagdvorsteher<br />
bestellt werden.<br />
(5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ können<br />
Beschlüsse nach § 6 nicht gefasst werden.<br />
(6) Über die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen ist die untere<br />
Jagdbehörde mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu unterrichten.<br />
§ 8<br />
Beschlussfassung <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen,<br />
Wahl<br />
(1) Beschlüsse <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen bedürfen<br />
nach § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes sowohl <strong>der</strong> Mehrheit<br />
<strong>der</strong> anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch <strong>der</strong><br />
Mehrheit <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.<br />
Stimmenthaltungen werden bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Stimmenmehrheit<br />
mitgezählt. Miteigentümer o<strong>der</strong> Gesamthandseigentümer<br />
eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk<br />
gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme<br />
und können das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der abstimmende<br />
Miteigentümer o<strong>der</strong> Gesamthandseigentümer gilt<br />
als Vertreter <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Mitberechtigten.<br />
(2) Beschlüsse nach § 6 Abs. 2 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 7 bis 9 sind schriftlich<br />
unter Verwendung von Stimmzetteln zu fassen. Das Gleiche gilt<br />
für sonstige Beschlüsse, wenn ihr Zustandekommen nach Absatz<br />
1 Satz 1 nicht einwandfrei festgestellt werden kann. Der<br />
Jagdvorstand hat die Unterlagen <strong>der</strong> schriftlichen Abstimmungen<br />
mindestens ein Jahr lang, im Fall <strong>der</strong> Beanstandung o<strong>der</strong><br />
<strong>An</strong>fechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren.<br />
(3) Bei <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft kann<br />
sich je<strong>der</strong> Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen<br />
volljährigen Verwandten in gera<strong>der</strong> Linie o<strong>der</strong> dessen Ehegatten,<br />
durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige<br />
Person o<strong>der</strong> durch einen bevollmächtigten, volljährigen, <strong>der</strong>selben<br />
Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten<br />
lassen. Für die Erteilung <strong>der</strong> Vollmacht an einen Jagdgenossen<br />
ist die schriftliche Form erfor<strong>der</strong>lich. Ein bevollmächtigter<br />
Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische<br />
Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragte.<br />
(4) Über den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse <strong>der</strong> Versammlung<br />
<strong>der</strong> Jagdgenossen ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen.<br />
Aus ihr muss insbeson<strong>der</strong>e hervorgehen, wie viele Jagdgenossen<br />
anwesend o<strong>der</strong> vertreten waren und welche Grundfläche<br />
von ihnen vertreten wurde, ferner <strong>der</strong> Wortlaut <strong>der</strong> gefassten<br />
Beschlüsse und die <strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> Mehrheit nach Kopfzahl und<br />
Fläche, mit <strong>der</strong> sie gefasst wurden. Die Nie<strong>der</strong>schrift ist <strong>vom</strong><br />
Jagdvorstand und <strong>vom</strong> Schriftführer zu unterzeichnen. Die<br />
Jagdbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse<br />
<strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen zu unterrichten.<br />
(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten auch für die von <strong>der</strong> Versammlung<br />
<strong>der</strong> Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen (§ 6<br />
Abs. 1 Satz 2) entsprechend, mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Mehrheit<br />
<strong>der</strong> anwesenden und vertretenen Jagdgenossen entscheidet.<br />
Wahlen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 <strong>Nr</strong>. 1 und 2 sind schriftlich<br />
unter Verwendung von Stimmzetteln durchzuführen.<br />
§ 9<br />
Jagdvorstand<br />
(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem<br />
Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer können<br />
auch die Funktion des Schriftführers und des Kassenführers<br />
übernehmen.<br />
(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist je<strong>der</strong> Jagdgenosse o<strong>der</strong>, in<br />
Ausnahmefällen, dessen Ehegatte o<strong>der</strong> ein Verwandter in gera<strong>der</strong><br />
Linie o<strong>der</strong> dessen Ehegatte, <strong>der</strong> volljährig und geschäftsfähig<br />
ist. Ist eine Personengemeinschaft o<strong>der</strong> eine juristische Person<br />
Mitglied <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft, so sind auch <strong>der</strong>en<br />
Vertreter wählbar.<br />
(3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Geschäftsjahren<br />
(§ 14 Abs. 2) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf<br />
die Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, dass zum Zeitpunkt<br />
<strong>der</strong> Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in<br />
diesem Fall beginnt sie mit <strong>der</strong> Wahl und verlängert sich um die<br />
Zeit von <strong>der</strong> Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres.<br />
Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen<br />
Jagdvorstands um höchstens drei Monate, sofern innerhalb <strong>der</strong><br />
letzten drei Monate vor dem Ende <strong>der</strong> satzungsmäßigen Amtszeit<br />
mindestens eine Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen stattgefunden<br />
hat und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstands<br />
gekommen ist.<br />
(4) Der Schriftführer und <strong>der</strong> Kassenführer werden für die gleiche<br />
Amtszeit wie <strong>der</strong> Jagdvorstand gewählt; Absatz 3 Satz 2<br />
und 3 findet entsprechende <strong>An</strong>wendung.<br />
(5) Endet die Amtszeit des Jagdvorstands vorzeitig durch Tod,<br />
Rücktritt o<strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Wählbarkeit, so ist für den Rest <strong>der</strong><br />
Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in <strong>der</strong><br />
nächsten Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen, eine Ersatzwahl<br />
vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein an<strong>der</strong>er<br />
Funktionsträger vorzeitig ausscheidet.<br />
(6) Der Jagdvorstand fasst den Beschluss über den Abschussplanvorschlag,<br />
den <strong>der</strong> Jagdbezirksinhaber zur Herstellung des<br />
Einvernehmens nach § 32 Abs.1 ThJG vorgelegt hat. Er befasst<br />
sich außerdem mit <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Hegegemeinschaft o<strong>der</strong><br />
des Vorsitzenden <strong>der</strong> Hegegemeinschaft zur Abschussplanung<br />
(§ 13 Abs. 2 ThJG). Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen kann<br />
dem Jagdvorstand unter Beachtung des § 6 Abs. 2 Satz 2 weitere<br />
Aufgaben übertragen.<br />
(7) Ein Mitglied des Jagdvorstands darf bei <strong>An</strong>gelegenheiten<br />
<strong>der</strong> Jagdgenossenschaft nicht beratend o<strong>der</strong> entscheidend mitwirken,<br />
wenn die Entscheidung ihm selbst o<strong>der</strong> einem <strong>An</strong>gehörigen<br />
o<strong>der</strong> einer von ihm kraft Gesetzes o<strong>der</strong> Vollmacht vertretenen<br />
Person einen unmittelbaren Vorteil o<strong>der</strong> Nachteil bringen<br />
kann.<br />
(8) In <strong>An</strong>gelegenheiten, die an sich <strong>der</strong> Beschlussfassung durch<br />
die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen unterliegen, entscheidet<br />
<strong>der</strong> Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet.<br />
In diesen Fällen hat <strong>der</strong> Jagdvorstand unverzüglich die Zustimmung<br />
<strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen einzuholen. Diese<br />
kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht<br />
schon Rechte Dritter entstanden sind.<br />
(9) Die Mitglie<strong>der</strong> des Jagdvorstands und die sonstigen Berufenen<br />
sind ehrenamtlich tätig.<br />
§ 10<br />
Sitzungen des Jagdvorstands<br />
(1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers<br />
nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein<br />
Mitglied dies schriftlich beantragt.<br />
(2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei<br />
Mitglie<strong>der</strong> anwesend sind. Er entscheidet mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />
Stimmen <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong>. Stimmenthaltung ist nicht<br />
zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des<br />
Jagdvorstehers.<br />
(3) Die Sitzungen des Jagdvorstands sind nicht öffentlich. Der<br />
Schriftführer und <strong>der</strong> Kassenführer sollen, auch wenn sie nicht<br />
dem Jagdvorstand angehören, an dessen Sitzungen teilnehmen.<br />
Sie sind zu den Sitzungen einzuladen. Der Jagdbehörde<br />
ist die <strong>An</strong>wesenheit je<strong>der</strong>zeit gestattet.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 8– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
§ 11<br />
Jagdvorsteher<br />
(1) Der Jagdvorsteher führt die laufenden Geschäfte <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft,<br />
sofern diese nicht ausdrücklich dem Jagdvorstand<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen zugewiesen<br />
sind. Er hat die Beschlüsse <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />
vorzubereiten und durchzuführen. Insbeson<strong>der</strong>e obliegt ihm<br />
1. die Aufstellung des Haushaltsplans und dessen Einhaltung<br />
bei <strong>der</strong> Bewirtschaftung <strong>der</strong><br />
Haushaltsmittel nach § 14 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2,<br />
2. die <strong>An</strong>fertigung <strong>der</strong> Jahresrechnung (Kassenbericht),<br />
3. die Überwachung <strong>der</strong> Schrift- und Kassenführung,<br />
4. die Aufstellung des Verteilungsplans für die Auszahlung des<br />
Reinertrags an die einzelnen Jagdgenossen und<br />
5. die Feststellung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Umlagen für die einzelnen<br />
Mitglie<strong>der</strong>.<br />
Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen kann diese Aufgaben dem<br />
Jagdvorstand übertragen.<br />
(2) Der Jagdvorsteher vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich<br />
und außergerichtlich. Seine Vertretungsvollmacht ist auf die<br />
Durchführung <strong>der</strong> gesetzmäßig und ordnungsgemäß gefassten<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen und des Jagdvorstands<br />
beschränkt.<br />
§ 12<br />
Kassenführer<br />
(1) Der Kassenführer muss gut beleumundet und seine wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse müssen geordnet sein.<br />
(2) Der Kassenführer ist dem Jagdvorsteher, <strong>der</strong> sich laufend<br />
über den Zustand und die Führung <strong>der</strong> Genossenschaftskasse<br />
zu unterrichten hat und das Recht sowie die Pflicht zur unvermuteten<br />
Kassenprüfung besitzt, für die ordnungsgemäße Führung<br />
<strong>der</strong> Genossenschaftskasse verantwortlich.<br />
(3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur Erteilung von Kassenanordnungen<br />
befugt ist.<br />
§ 13<br />
Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />
(1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen<br />
Haushaltsplan auf, wenn <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Geschäfts- und Wirtschaftsführung<br />
dies erfor<strong>der</strong>t. Übt die Jagdgenossenschaft die<br />
Jagd auf eigene Rechnung aus, so ist ein Haushaltsplan aufzustellen.<br />
Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.<br />
(2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung<br />
(Kassenbericht) zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur<br />
Prüfung und <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen zur Entlastung<br />
des Jagdvorstands vorzulegen ist. Führt die Prüfung zur<br />
Feststellung erheblicher Verstöße gegen die Grundsätze einer<br />
geordneten Haushalts- und Kassenführung, so wird dem Jagdvorstand<br />
Entlastung erst erteilt, wenn die Mängel ordnungsgemäß<br />
behoben sind.<br />
(3) Die Rechnungsprüfer werden für die gleiche Amtszeit wie<br />
<strong>der</strong> Jagdvorstand gewählt; § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 findet entsprechende<br />
<strong>An</strong>wendung. Rechnungsprüfer kann nicht sein, wer<br />
dem Jagdvorstand angehört o<strong>der</strong> zu dem Jagdvorstand in einer<br />
Beziehung <strong>der</strong> in § 9 Abs. 7 bezeichneten Art steht.<br />
§ 14<br />
Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung<br />
(1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze:<br />
1. Die <strong>An</strong>nahme- und Auszahlungsanordnungen <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
sind <strong>vom</strong> Jagdvorsteher zu unterzeichnen. Sie<br />
sind hinsichtlich <strong>der</strong> sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />
<strong>der</strong> <strong>An</strong>gaben in den Kassenanordnungen <strong>vom</strong> Kassenführer<br />
gegenzuzeichnen.<br />
2. Für den Nachweis <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher<br />
Reihenfolge und gegebenenfalls nach <strong>der</strong> im Haushaltsplan<br />
vorgesehenen Ordnung wird durch den Jagdvorstand<br />
ein Kassenbuch geführt, das nach Einnahmen,<br />
Ausgaben, Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand und -<br />
anlagen zu glie<strong>der</strong>n ist. Das Kassenbuch dient zusammen<br />
mit den entsprechenden Belegen als Rechnungslegungsbuch.<br />
Diese Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.<br />
3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, dass die Einnahmen<br />
<strong>der</strong> Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen und die Auszahlungen<br />
ordnungsgemäß geleistet werden. Außenstände<br />
sind durch ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf<br />
<strong>der</strong> hierbei gesetzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur<br />
zwangsweisen Beitreibung zu melden.<br />
4. Der Barbestand <strong>der</strong> Kasse ist möglichst gering zu halten.<br />
Entbehrliche Barbestände sind unverzüglich auf ein Konto<br />
bei einem Kreditinstitut einzuzahlen und dort bestverzinslich<br />
anzulegen.<br />
5. Kassenfehlbeträge sind <strong>vom</strong> Kassenführer zu ersetzen; <strong>der</strong><br />
Ersatz ist im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse<br />
sind als sonstige Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung<br />
ist <strong>der</strong> Kassenfehlbetrag als Vorschuss und <strong>der</strong> Kassenüberschuss<br />
als Verwahrung nachzuweisen.<br />
(2) Geschäftsjahr <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im<br />
Sinne des § 11 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes.<br />
(3) Die Einnahmen <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft sind, soweit sie<br />
nicht zur Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben o<strong>der</strong> nach Maßgabe des Haushaltsplans<br />
zur Bildung von Rücklagen o<strong>der</strong> zu an<strong>der</strong>en Zwecken<br />
zu verwenden sind, an die Mitglie<strong>der</strong> auszuschütten.<br />
Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitige<br />
Verwendung <strong>der</strong> Einnahmen wird <strong>der</strong> <strong>An</strong>spruch <strong>der</strong><br />
Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf<br />
Auszahlung ihres <strong>An</strong>teils am Reinertrag <strong>der</strong> Jagdnutzung nach<br />
§ 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes nicht berührt. Beschließt<br />
die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag <strong>der</strong> Jagdnutzung an<br />
ihre Mitglie<strong>der</strong> auszuschütten, so erlischt <strong>der</strong> <strong>An</strong>spruch eines<br />
Jagdgenossen auf Auszahlung seines <strong>An</strong>teils am Reinertrag<br />
<strong>der</strong> Jagdnutzung, falls er nicht innerhalb von sechs Monaten<br />
nach <strong>der</strong> Feststellung des Verteilungsplans schriftlich o<strong>der</strong><br />
mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung<br />
erfor<strong>der</strong>lichen <strong>An</strong>gaben geltend gemacht wird.<br />
(4) Von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen<br />
nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich<br />
des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist.<br />
§ 15<br />
Bekanntmachungen <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />
Für die Jagdgenossen bestimmte Bekanntmachungen werden<br />
im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft in ortsüblicher<br />
Weise vorgenommen. Die Satzung ist für die Dauer von<br />
zwei Wochen im Rathaus <strong>der</strong> Stadt-/Gemeindeverwaltung öffentlich<br />
auszulegen.<br />
§ 16<br />
Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
(1) Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung<br />
in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung <strong>vom</strong><br />
22.Mai 1992 außer Kraft.<br />
(2) Die Amtszeit des bei In-Kraft-Treten dieser Satzung amtierenden<br />
Jagdvorstehers, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />
endet mit dem 31. März 2011; § 9 Abs. 3 Satz 3 findet<br />
entsprechende <strong>An</strong>wendung.<br />
(3) Der erste Haushaltsplan nach § 13 Abs. 1 ist gegebenenfalls<br />
für das Geschäftsjahr 2010 / 2011 vorzunehmen.<br />
Vorstehende Satzung ist in <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />
<strong>vom</strong> … beschlossen worden.<br />
....................................., den ......................................................<br />
...................................................................................................<br />
...................................................................................................<br />
Jagdvorstand<br />
Der Schulplatz<br />
Gemeinde Oldisleben<br />
Nach dem Auszug des Kin<strong>der</strong>ferienlagers wurde die rechte Seite<br />
<strong>der</strong> Baracke Sportraum für die beiden Schulen und die linke<br />
Seite „Erntekin<strong>der</strong>garten“.<br />
Der Kin<strong>der</strong>garten in <strong>der</strong> Hohle war zu klein um alle Kin<strong>der</strong> aufzunehmen<br />
und man entschloss sich, die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Eltern in<br />
<strong>der</strong> Ernte in <strong>der</strong> LPG bzw. beim VEG während <strong>der</strong> Erntezeit halfen,<br />
in <strong>der</strong> Baracke unterzubringen. Diese Möglichkeit bestand<br />
aber nur ein Jahr. Auf dem Foto ist die Kin<strong>der</strong>gruppe zu sehen,<br />
die den „Erntekin<strong>der</strong>garten“ besuchte.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 9– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
1959 wurde die Baracke abgerissen. Da <strong>der</strong> Platz im Kin<strong>der</strong>garten<br />
nicht ausreichte, wurde sie im Hof <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />
aufgestellt.<br />
Ende <strong>der</strong> 50ziger Jahre wurden 14 Pappeln von den Lehrern<br />
<strong>der</strong> Schule auf den Schulplatz gepflanzt. Sie sollten zur Verschönerung<br />
und Begrenzung des Schulhofes dienen. Herr Odebrecht<br />
hat mir oft erzählt, dass beim Pflanzen <strong>der</strong> Pappeln die<br />
„hiesigen Lehrer“ auf die „Vergangenheit“ des Schulplatzes, die<br />
Grundmauern des Schafstalles <strong>der</strong> Oberschäferei, gestoßen<br />
sind.<br />
Ende <strong>der</strong> 60ziger Jahre reichten die Klassen <strong>der</strong> beiden Schulen<br />
auf dem Schulberg nicht mehr für die Schüler aus. Eine Lösung<br />
musste gefunden werden. Das alte Verwaltungsgebäude<br />
des Kalischachtes war bereits in den 20ziger Jahren des vorigen<br />
Jahrhun<strong>der</strong>ts vorübergehend Schule. Es wurde umgebaut<br />
und ein Teil <strong>der</strong> Schüler zog 1971 in die „Schachtschule“. Bis<br />
1982 waren alle Schüler aus <strong>der</strong> „Weißen-“ und „Roten Schule“<br />
ausgezogen. Der Schulplatz war verweist und dient nur noch als<br />
Parkplatz.<br />
Die gepflanzten Pappeln wuchsen sehr schnell heran und entwickelten<br />
sich zu „Umweltverschmutzern.“ Zur Blütezeit flogen<br />
Wattebällchen durch die Luft und verwandelten den Schulplatz<br />
und die Umgebung in eine „Winterlandschaft“.<br />
Die Bewohner, rund um den Schulplatz, waren zu recht verärgert<br />
und for<strong>der</strong>ten das Entfernen <strong>der</strong> Pappeln. So einfach war<br />
das aber nicht, zum Fällen <strong>der</strong> Bäume war eine Genehmigung<br />
erfor<strong>der</strong>lich und die gab es nur, wenn wie<strong>der</strong> neue Bäume gepflanzt<br />
werden. Die Verantwortlichen griffen zu einer List. So<br />
pflanzten die Gemeindearbeiter zwischen die Pappeln 12 Linden.<br />
Nun konnten die Pappeln gefällt werden.<br />
Im Juni 1987 wurde die erste Pappel gefällt und am 09. und 10.<br />
April 1988 fielen die letzten Pappeln <strong>der</strong> Säge zum Opfer.<br />
Mit dem neuen Spielplatz haben die Kin<strong>der</strong> den Schulplatz wie<strong>der</strong><br />
in Besitz genommen und setzten so auch nach fast 100<br />
Jahren den damaligen Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss aus dem Jahre<br />
1912 in die Tat um - Bewegung an frischer Luft.<br />
Damit endet mein Ausflug in die Geschichte des Schulplatzes.<br />
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern<br />
bedanken, die mir bei meinen Nachforschungen geholfen<br />
haben. Ohne Ihre Hilfe wäre es mir nicht möglich gewesen die<br />
Vergangenheit des Schulplatzes nie<strong>der</strong>zuschreiben.<br />
H. Amme<br />
Der Bretlebener Jugendclubverein<br />
informiert:<br />
Werte Eltern!<br />
Seit August 2010 haben wir auf eigenes Drängen von <strong>der</strong> AR-<br />
GE eine Arbeitskraft zur Jugendbetreuung zugeteilt bekommen.<br />
Darüber freuen wir uns natürlich, auch wenn das Arbeitsverhältnis<br />
bis Dezember 2010 begrenzt ist. Aber vielleicht erhalten wir<br />
auch danach weiterhin Unterstützung durch die Möglichkeit <strong>der</strong><br />
Ein-Euro-Jobs. Für die Aufgabe wurde Frau Gabriele Heyne aus<br />
Bretleben ausgewählt und wir stellen zwei separate Räume sowie<br />
das gesamte Außengelände für die Jugendarbeit zur Verfügung.<br />
Natürlich werden wir auch entsprechend des Besucheralters<br />
geeignetes Beschäftigungsmaterial sowie Spielgeräte zur<br />
Verfügung stellen. Ihre Kin<strong>der</strong> haben somit die Möglichkeit, unentgeltlich<br />
und unter Aufsicht einer Vertrauensperson ihre Freizeit<br />
zu gestalten. Auf Grund dieses <strong>An</strong>gebotes haben wir unsere<br />
Öffnungszeiten wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
Montag - Freitag <strong>vom</strong> 14.00 Uhr - 19.30 Uhr<br />
Selbstverständlich kann das <strong>An</strong>gebot auch auf das Wochenende<br />
erweitert werden. Dafür muss jedoch zunächst <strong>der</strong> Bedarf ermittelt<br />
werden.<br />
Auf eines möchten wir hinweisen:<br />
Bitte verstehen Sie uns nicht als Erzieher. Vielmehr stehen wir<br />
ihren Kin<strong>der</strong>n begleitend zur Seite, wenn diese es wünschen.<br />
Ihre Kin<strong>der</strong> können bei uns ganz zwanglos ihre Freizeit gestalten.<br />
Aber selbstverständlich müssen wir dafür sorgen, dass unsere<br />
Einrichtung und Ausstattung vor mutwilliger Zerstörung geschützt<br />
wird. Dies setzt natürlich einen vernünftigen und<br />
ordentlichen Umgang miteinan<strong>der</strong> voraus. Dafür bitten wir<br />
schon jetzt um ihr Verständnis und freuen uns auf den Besuch<br />
ihrer Kin<strong>der</strong>.<br />
Der Vorstand<br />
Bretlebener Jugendclubverein e. V.<br />
<strong>An</strong>gelverein Heldrungen e. V.<br />
<strong>An</strong>glerfest mit Volksfestcharakter!<br />
Zum 16. Male schmückte unser <strong>An</strong>gelverein Heldrungen e.V.<br />
sein Gelände um die Fischweide mit samt Festwiese heraus. So<br />
wurde Tage vor <strong>der</strong> eigentlichen Veranstaltung <strong>vom</strong> 16.07 bis<br />
zum 18.07.2010 alles aufgebaut und wie<strong>der</strong> unter erschwerten<br />
Bedingungen. Denn die unerträgliche Hitze <strong>der</strong> Vortage machte<br />
allen zu schaffen. Aber wenn alles steht, ist dann sowieso nicht<br />
mehr zu erkennen, welche Mühen <strong>der</strong> Aufbau gemacht hat.<br />
Musik zu Diskoklängen lockte am Freitagabend die Jugend auf<br />
unser Festgelände. Am Samstagmorgen ging es für unsere Einsatzkräfte<br />
weiter. Für die meisten mit wenig Schlaf, am nächsten<br />
Morgen war vieles für das Tagesprogramm aufzubauen.<br />
Um 10.00 Uhr begann dann die eigentliche Eröffnung, dieses<br />
Mal zu Klängen von <strong>der</strong> Schalmaienkapelle <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
Feuerwehr aus Reinsdorf.<br />
Langsam füllte sich wie<strong>der</strong> unser Festgelände, denn die eine<br />
o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Attraktion begann dann wie jedes Jahr um diese<br />
Zeit. So gab es wie<strong>der</strong> ein Ponyreiten und ein Kin<strong>der</strong>fest für unsere<br />
Kleinen, Schaustellerbetrieb, für Interessierte ein kostenloses<br />
Schnuppertauchen mit Tauchschule Aqua-Fun aus Erfurt,<br />
eine Modellbootschau (Segelboote - mit dem Modell-Segelsportverein<br />
Sömmerda), und vieles mehr. Auch unser Dachverband<br />
<strong>der</strong> TLAV war wie in den Jahren zuvor, durch unseren Vizepräsidenten<br />
Egbert Thon vertreten. Bei seinem separaten<br />
Stand konnte man sich bis ins Detail informieren, was alles dazu<br />
gehört, um ein <strong>An</strong>gler zu werden.<br />
Natürlich war auch Tagsüber für das leibliche Wohl gesorgt.<br />
Nach Belieben konnte man zum Mittag sich eine Erbsensuppe<br />
aus <strong>der</strong> Gulaschkanone holen o<strong>der</strong> man erwarb sich eben die<br />
Thüringer Spezialitäten <strong>vom</strong> Rost.<br />
Pünktlich 14.00 Uhr begann unser Nachmittagsprogramm. Mit<br />
einem Kanonenschuss <strong>der</strong> Heldrunger Kanoniere legten die Beteiligten<br />
zum diesjährigen Badewannenrennen los. Auch dieses<br />
Jahr waren die begehrten Pokale hart umkämpft. Als erstes liefen<br />
die Kanoniere <strong>der</strong> Kyffhäuserkameradschaft ins Ziel ein.<br />
Dicht gefolgt und zum ersten Mal dabei das Boot East Side<br />
Pearl <strong>vom</strong> Country Verein Eastside vor einem Ringerboot des<br />
RSV 09 (die wie<strong>der</strong> mit vier Booten an den Start gingen. Mit<br />
dem letzten Platz mussten sich die Schausteller, die dieses mal<br />
im Caprilook an den Start gingen, zufrieden geben.<br />
Nahtlos gingen wir dann zum Programm im Zelt über. Bei Kaffee<br />
und Kuchen hatte das Nachmittagsprogramm so einiges zu<br />
bieten. So traten dieses Mal die Tanzgruppe Powergirls aus Artern,<br />
<strong>der</strong> Tänzer Paul aus Nordrheinwestfalen und die Sängerin<br />
Eileen Puttkammer auf. Als Abschluss folgte dann die Siegerehrung<br />
zum Badewannenrennen und natürlich unser Neptun mit<br />
seinen Nixen. Wie jedes Jahr ist sein Auftreten ein absoluter Höhepunkt.<br />
Denn hier werden jedes Jahr Vereinsmitglie<strong>der</strong> und<br />
Besucher in einer lustigen und nassen Prozedur getauft und mit
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 10 – <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
Namen besehen. Dass Neptun vor keinem halt macht, zeigt<br />
dass in diesem Jahr unserer Bürgermeister auch zu den Kandidaten<br />
zählte. Nach diesem Abschluss gönnten wir uns alle eine<br />
kleine Verschnaufpause, um uns auf den Tanzabend mit seinem<br />
Programm und seinen Besuchern einzustellen.<br />
Am nächsten Morgen sahen sich die meisten wie<strong>der</strong> zum Frühschoppen<br />
auf unserem Festgelände, um das diesjährige Teichfest<br />
langsam ausklingen zu lassen.<br />
Dieses Teichfest war nun geschafft und zu einem Erfolg gebracht,<br />
und man hat dann schon wie<strong>der</strong> Pläne fürs Nächste, wie<br />
man das eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e besser und erfolgreicher machen<br />
könnte. Natürlich hat man immer ein offenes Ohr, wenn man<br />
Verbesserungen und zusätzliche Höhepunkte von unseren Gästen<br />
hinzu bekommt. Denn dieses Fest ist ja für unsere Besucher<br />
bzw. Gäste gedacht.<br />
Als Abschluss möchte <strong>der</strong> <strong>An</strong>gelverein Heldrungen e.V. natürlich<br />
Dank sagen an alle, die uns tatkräftig unterstützt haben, um<br />
ein solches Event überhaupt durchzuführen und auf die Beine<br />
zu stellen. Und einige die uns unterstützten in diesem Artikel mit<br />
aufführen und gleichzeitig Dankeschön sagen. So unter an<strong>der</strong>em<br />
bei:<br />
Allianzvertretung Dassler, Allianzvertretung Wittchow, Apotheke<br />
Claus, Autohaus Barbarossa, Bäckerei Surber, Dachdecker<br />
Jens Begehold, Diskothek Tornado, FHM Heldrungen, Fritz Müller<br />
GmbH, Gartenbau Stange, Zahnärztin Fr. Genther, Zahnärztin<br />
Frau Grahmann, Franz Grunert, Dennis Haarseim HMS, Fleischerei<br />
Holzapfel, Hugo Hoffmann, IBKM Dr. Krauspe, Fa.<br />
Junge (Schmied), Minimarkt Kabei, Rechtsanwalt Matthias<br />
Kopf, Markus Kästner, Dachdecker Kunze, Malermeister Kupfernagel,<br />
Elektrogeschäft Ringel, Zahnärztin Ludwig, Physiotherapie<br />
Machemehl, Steuerberater Naumann, Blumenladen Nixdorf,<br />
Friseur Nolle, Physiotherapie Nöpel, Petras Geschenkshop,<br />
Polsterei Schröter, Raiffeisen Baumarkt, Gaststätte Ratskeller,<br />
Getränke Großhandel Schinköthe, Schreibwaren Tänzel, Tankstelle<br />
Total, Blumenladen Taube, Wagner Beton GmbH und<br />
Kieswerk, Friseurin Sabine Steiger, Frau Wirrbach, Sparkasse<br />
Artern, Dem Tierheim Gehofen, <strong>der</strong> Tauchschule Aqua-Fun aus<br />
Erfurt, dem Reit-und Fahrverein Oldisleben, den Schaustellern,<br />
<strong>der</strong> Kyffhäuser-Kameradschaft, den Ringern <strong>vom</strong> RSV 09 Heldrungen,<br />
dem Countryverein Eastside aus Heldrungen, dem<br />
Schalmeien von <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr aus Reinsdorf, den<br />
Soldaten <strong>der</strong> Pateneinheit (Kaserne Bad Frankenhausen) <strong>der</strong><br />
Stadt Heldrungen, dem Bauhof Heldrungen, allen Ämtern die<br />
uns unterstützt haben, freiwilligen Helfern sowie allen Beteiligten<br />
unseres Vereines. Einen beson<strong>der</strong>en Dank möchten wir<br />
aber in diesem Schreiben unseren Bürgermeister, den Herrn<br />
Norbert Enke, <strong>der</strong> wie in den vergangenen Jahren uns bei <strong>der</strong><br />
Vorbereitung und Durchführung dieses Festes unterstützt hat.<br />
2.Vorsitzen<strong>der</strong> des <strong>An</strong>gelverein Heldrungen e.V.<br />
Jens Müller<br />
VfB Oldisleben e.V.<br />
Ehrenamt - Stellenausschreibung<br />
Wir sind:<strong>der</strong> aktuelle Kreismeister, Hallenkreismeister<br />
und Fair-Play-Pokal-Gewinner 2010 im<br />
Männerbereich mit 55 % eigenem Nachwuchsanteil<br />
Wir haben: lebendige und lernwillige junge Fußballer (Jugend)<br />
Wir suchen: interessierte Fußballer, die ein auf Übungsleiter,<br />
Organisator o<strong>der</strong> Vorbild machen wollen<br />
Wir bieten: Selbstverwirklichung, Spaß, ein soziales Netzwerk,<br />
Aus- und Weiterbildung zum Teamleiter,<br />
Verantwortung und Vergünstigung im Sportverein<br />
VfB Oldisleben e. v. (z. B freier Eintritt…)<br />
„Teamwork teilt die Aufgabe und verdoppelt den Erfolg“<br />
Hoher Besuch zu 75 Jahre VfB Oldisleben<br />
Das 75-jährige Bestehen des VfB Oldisleben wurde in einer Feierstunde<br />
während des traditionellen Sportfestes würdig begannen.<br />
Der TFV-Präsident Reiner Milkoreit ließ es sich nicht nehmen<br />
persönlich die Glückwünsche des Thüringer Fußball<br />
Verbandes zu überbringen. Zu den weiteren Gästen und Gratulanten<br />
gehörten <strong>der</strong> Bürgermeister von Oldisleben Herr Pötschke,<br />
<strong>der</strong> Vorsitzende des Kyffhäuser-Fußballausschusses Herr<br />
Schweser, Vereinsberater des Kyffhäuser-Kreissportbund Herr<br />
Mosebach, Ehrenmitglied Walter Kuhn sowie zahlreiche Ehrengäste.<br />
In einer kurzen <strong>An</strong>sprache bedankte sich <strong>der</strong> Vorsitzende<br />
des Vereins Thomas Röber bei den Gästen für ihr Kommen. <strong>An</strong>schließend<br />
gab Ehrenmitglied Horst Michel einen Überblick <strong>der</strong><br />
Geschichte und Entwicklung des Sportvereins <strong>der</strong> letzten Jahre.<br />
In seinen Glückwünschen ging <strong>der</strong> TFV-Präsident Reiner Milkoreit<br />
auf hohe Bedeutung des Sportes für die Entwicklung <strong>der</strong><br />
Jugend in unserem Land ein. Eine Präsentation zeigte den Gäste<br />
die Entwicklung von den <strong>An</strong>fängen <strong>der</strong> Vereinsgründung 1935<br />
bis in die heutige Zeit. Mit einen Gläschen Sekt wurde auf die<br />
weitere Zukunft des VfB angestoßen. <strong>An</strong> Ort und Stelle konnten<br />
sich unsere Gäste einen Einblick über die erfolgreiche Jugendarbeit<br />
des Vereines machen, denn auf den verschiedenen Plätzen<br />
kickten unsere Nachwuchsspieler um Medaillen und Pokale.<br />
Obst- und Gartenbauverein<br />
„Möllendorf “ e .V.<br />
Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />
Hiermit laden wir alle Vereinsmitglie<strong>der</strong> und Gartenbesitzer des<br />
Obst- und Gartenbauvereins „Möllendorf “ e. V. Oldisleben zur<br />
Jahreshauptversammlung, welche am<br />
Samstag, dem 11. September 2010 um 15.00 Uhr<br />
in die Gaststätte „Möllendorf“<br />
stattfindet, recht herzlich ein.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung u. Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung<br />
2. Feststellen <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />
3. Abstimmung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />
4. Rechenschaftsbericht des Vereinsvorsitzenden<br />
5. Rechenschaftsbericht des Kassierers<br />
6. Bericht <strong>der</strong> Kassenprüfer<br />
7. Diskussion zu den Berichten<br />
8. Entlastung des Vorstandes<br />
9. Allgemeine Diskussion zu Fragen des Vereinslebens<br />
10. Schlusswort des Vereinsvorsitzenden<br />
Vorschläge zur Satzungsän<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Gartenordnung<br />
müssen bis spätestens 8 Tage vor <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />
schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden.<br />
Oldisleben den 14.08.2010<br />
Peter Klückmann<br />
Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />
des Obst- u. Gartenbauvereins<br />
„Möllendorf “ e. V. Oldisleben
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 11 – <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
Ev. Luth. Kirchgemeinde Oldisleben<br />
Sonntag, den 05.09.2010<br />
09.30 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kin<strong>der</strong>abenteuerland<br />
Sonntag, den 12.09.2010<br />
09.30 Uhr Gottesdienst<br />
Selbständige evangelisch-lutherische Kirche<br />
- SELK<br />
Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße)<br />
Sonntag, den 05.09.2010<br />
12.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst <strong>der</strong> drei Kirchengemeinden<br />
in Heldrungen in <strong>der</strong> Ev.. Wigberti - Kirche.<br />
Es wirkt das Vokalensemble Ostinato <strong>der</strong> SELK<br />
mit.<br />
Sonntag, den 29.08.2010<br />
11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl in <strong>der</strong> Golgathakirche<br />
mit Pfr. Pietrusky.<br />
Ev. Kirchengemeinde Heldrungen<br />
Sonntag, den 12.09.2010<br />
09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl<br />
Ev. Kirchengemeinde Oberheldrungen<br />
Sonntag, den 12.09.2010<br />
14.00 Uhr Gottesdienst<br />
… zum Geburtstag<br />
Bretleben<br />
am 03.09. Lina Penzler zum 84. Geburtstag<br />
am 05.09. Heinz Jauch zum 70. Geburtstag<br />
am 06.09. Helmut Kühn zum 66. Geburtstag<br />
am 12.09. Karl Reuter zum 75. Geburtstag<br />
am 14.09. Siegfried Heine zum 70. Geburtstag<br />
am 15.09. Dieter Weber zum 71. Geburtstag<br />
am 16.09. Erich Betker zum 66. Geburtstag<br />
Etzleben<br />
am 06.09. Sieglinde Richter zum 67. Geburtstag<br />
Gorsleben<br />
am 04.09. Werner Schmidt zum 71. Geburtstag<br />
am 10.09. Gerhard Jahne zum 69. Geburtstag<br />
am 11.09. Helga Fuchs zum 69. Geburtstag<br />
Hauteroda<br />
am 06.09. Siegfried Walther zum 72. Geburtstag<br />
am 08.09. Waltraud Ernst zum 81. Geburtstag<br />
am 09.09. Brunhilde Gartenbach zum 70. Geburtstag<br />
am 13.09. Adelheid Kästner zum 74. Geburtstag<br />
am 13.09. Elfriede Opitz zum 73. Geburtstag<br />
am 14.09. Lothar Bergner zum 80. Geburtstag<br />
Stadt Heldrungen<br />
am 04.09. Erika Brodowski zum 90. Geburtstag<br />
am 05.09. Ursula Weyer zum 68. Geburtstag<br />
am 06.09. Hans Arndt zum 79. Geburtstag<br />
am 06.09. Fred Kleinsimon zum 73. Geburtstag<br />
am 06.09. Klemens Burchert zum 67. Geburtstag<br />
am 09.09. Sieglinde Minarik zum 70. Geburtstag<br />
am 10.09. <strong>An</strong>nemarie Holzapfel zum 69. Geburtstag<br />
am 11.09. <strong>An</strong>ni Stoepel zum 90. Geburtstag<br />
am 13.09. Gerald Treml zum 75. Geburtstag<br />
am 13.09. Birgit Fricke zum 67. Geburtstag<br />
am 14.09. Dora Wagner zum 75. Geburtstag<br />
am 14.09. Manfred Köhler zum 71. Geburtstag<br />
am 14.09. Manfred Vetter zum 67. Geburtstag<br />
am 15.09. Ingeborg Heinze zum 74. Geburtstag<br />
Heldrungen, OT Bahnhof Heldrungen<br />
am 03.09. Dieter Kaufmann zum 69. Geburtstag<br />
am 03.09. Heidemarie Keilhau zum 68. Geburtstag<br />
am 05.09. Alfred Bock zum 78. Geburtstag<br />
am 05.09. Marion Geyer zum 65. Geburtstag<br />
am 08.09. Ursula Henfling zum 79. Geburtstag<br />
am 08.09. Karl-Heinz Küchler zum 66. Geburtstag<br />
am 11.09. Käte Wiedemuth zum 90. Geburtstag<br />
am 14.09. Lieselotte Giltsch zum 69. Geburtstag<br />
am 15.09. Hannelore Bock zum 80. Geburtstag<br />
am 16.09. Thomas Beyer zum 66. Geburtstag<br />
Heldrungen, OT Braunsroda<br />
am 05.09. Inge Kunze zum 72. Geburtstag<br />
am 05.09. Renate Rostalski zum 69. Geburtstag<br />
am 13.09. Adolf Hesse zum 77. Geburtstag<br />
Hemleben<br />
am 04.09. Erika Beyer zum 73. Geburtstag<br />
am 06.09. Alfred Gaide zum 76. Geburtstag<br />
am 07.09. Klaus Kühnhold zum 68. Geburtstag<br />
Oberheldrungen<br />
am 05.09. Klaus Kittel zum 73. Geburtstag<br />
am 08.09. Sonja Jüngling zum 80. Geburtstag<br />
am 10.09. Siegfried Eichholz zum 70. Geburtstag<br />
am 11.09. Harri Hahn zum 73. Geburtstag<br />
am 12.09. <strong>An</strong>na Walther zum 90. Geburtstag<br />
am 12.09. Viktor Bissa zum 70. Geburtstag<br />
am 12.09. Eberhard Weber zum 65. Geburtstag<br />
am 16.09. Adele Prentzel zum 88. Geburtstag<br />
Oldisleben<br />
am 03.09. Volker Schmöller zum 67. Geburtstag<br />
am 05.09. Sigrid Grube zum 71. Geburtstag<br />
am 06.09. Rolf Becker zum 70. Geburtstag<br />
am 07.09. Wolfgang Bradtke zum 71. Geburtstag<br />
am 08.09. Dieter Baltrusch zum 74. Geburtstag<br />
am 09.09. Irmgard Bornemann zum 70. Geburtstag<br />
am 10.09. Ingrid Wackernagel zum 67. Geburtstag<br />
am 15.09. <strong>An</strong>ny Elsfeld zum 86. Geburtstag<br />
am 15.09. Uwe Darr zum 70. Geburtstag<br />
am 16.09. Helmut Steinkopf zum 79. Geburtstag<br />
Oldisleben, OT Sachsenburg<br />
am 07.09. <strong>An</strong>ni Held zum 74. Geburtstag<br />
am 12.09. Karl-Heinz Grimmer zum 73. Geburtstag<br />
am 16.09. Helga Appenrodt zum 65. Geburtstag<br />
und wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen.<br />
Abgeordnete Gudrun Holbe begrüßt<br />
Flexibilisierung <strong>der</strong> Pflanzenabfall-<br />
Verordnung<br />
Das Thüringer Kabinett hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 10. August<br />
2010 die Novellierung <strong>der</strong> Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung<br />
beschlossen. Demnach wird es bei <strong>der</strong> Grünabfallverbrennung<br />
künftig keine zeitlichen und örtlichen Vorgaben des Landes<br />
mehr geben, d. h. Begrenzungen, dass nur außerhalb von Ortsteilen<br />
und während <strong>der</strong> Monate März und April bzw. Oktober<br />
und November verbrannt werden darf, sind aufgehoben. <strong>An</strong><br />
Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen jedoch<br />
weiterhin unzulässig.<br />
Die CDU-Landtagsfraktion hatte einstimmig ein Votum zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> bisherigen Verordnung abgegeben. Im Vorfeld wurden<br />
zudem zahlreiche <strong>An</strong>regungen <strong>der</strong> Thüringer Kleingärtner<br />
aufgriffen, die nunmehr umgesetzt werden.<br />
Wie bisher liegt die Zuständigkeit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Pflanzenabfallverordnung<br />
bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.<br />
Die Abfallwirtschaft in den Verwaltungen kann jetzt nach den jeweiligen<br />
örtlichen Gegebenheiten über die Verbrennung von trockenem<br />
Baum- und Strauchschnitt entscheiden, ohne <strong>vom</strong> Land<br />
Thüringen auf bestimmte Bereiche und Zeiträume beschränkt<br />
zu werden.<br />
Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe wies darauf hin, dass die<br />
Verbrennung nur eine <strong>der</strong> möglichen Entsorgungsvarianten darstellt.<br />
Nach <strong>der</strong> Systematik <strong>der</strong> Pflanzenabfall-Verordnung habe<br />
die Kompostierung bzw. die Sammlung durch den Entsorgungsträger<br />
Vorrang.<br />
<strong>An</strong>dreas Schmölling
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 12 – <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />
Industrie- und Handelskammer<br />
Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“<br />
am 14. September 2010<br />
Um Existenzgründungswilligen sowie bestehenden Unternehmen<br />
bei <strong>der</strong> Lösung anstehen<strong>der</strong> Fragen und Probleme behilflich<br />
zu sein, stehen im Rahmen des Beratersprechtages „Netzwerk<br />
in Nordthüringen“ kompetente <strong>An</strong>sprechpartner <strong>der</strong><br />
Thüringer Aufbaubank, Bürgschaftsbank, Industrie- und Handelskammer,<br />
Handwerkskammer, GFAW und Agentur für Arbeit<br />
in persönlichen Gesprächen zur Verfügung; auch Vertreter <strong>der</strong><br />
Wirtschaftssenioren von „Alt hilft Jung Thüringen“ sowie <strong>vom</strong><br />
Bildungswerk <strong>der</strong> Thüringer Wirtschaft beantworten gern Ihre<br />
Fragen. Die Beratung des Netzwerkes ist kostenlos. Der nächste<br />
Beratersprechtag findet am 14. September 2010 in <strong>der</strong> Zeit<br />
von 09:00 bis 16:00 Uhr in <strong>der</strong> BIC-Nordthüringen GmbH,<br />
Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen / OT Bielen,<br />
statt.<br />
Ausführliche Informationen über das Netzwerk erhalten Sie<br />
auch auf unserer Homepage www.erfurt.ihk.de über den Link<br />
„Regionale Service-Center Ihrer IHK“.<br />
Um vorherige Terminabsprache im Regionalen Service-Center<br />
Nordhausen <strong>der</strong> IHK Erfurt unter Telefon 03631 908210<br />
wird gebeten.<br />
Udo Rockmann<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
Erfolgreich auf internationalem Parkett<br />
IHK unterstützt bei Auslandsengagement<br />
Ein kostenloses Seminar „Erfolgreich im Ausland“ bietet die<br />
IHK Erfurt am 23. September von 15 bis 18 Uhr in ihrem Regionalen<br />
Service-Center in Nordhausen. Unternehmer je<strong>der</strong> Branche,<br />
die ihre Businessaktivitäten über die Grenzen Deutschlands<br />
hinweg ausdehnen wollen, erhalten wichtige Hinweise<br />
und Informationen für die sorgfältige Planung Ihres Auslandsengagements,<br />
unter an<strong>der</strong>em zur Kontaktanbahnung, Transport<br />
<strong>der</strong> Waren, Zahlungsabwicklung und zu erfor<strong>der</strong>lichen Dokumenten.<br />
Auf <strong>An</strong>frage sind Einzelgespräche nach <strong>der</strong> Veranstaltung möglich.<br />
Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich vorab im<br />
RSC Nordhausen unter Tel. 03631 908210 anzumelden.<br />
Studienprogramm mit IHK-Prüfung<br />
„Bilanzbuchhaltung - International“ im RSC<br />
Nordhausen<br />
Für Mitarbeiter im betrieblichen Rechnungswesen, die sich für<br />
den Bereich <strong>der</strong> internationalen Rechnungslegung qualifizieren<br />
möchten bzw. diesbezügliche zukünftige Aufgabenstellungen<br />
übernehmen werden, bietet die Industrie- und Handelskammer<br />
Erfurt in <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 28.10.2010 bis 29.07.2011 berufsbegleitend<br />
in Nordhausen ein Studienprogramm mit IHK-Prüfung an,<br />
das folgende Schwerpunkte zum Inhalt hat:<br />
• Grundlagen internationaler Geschäftstätigkeit<br />
• Internationales Rechnungswesen<br />
• Internationales Steuerrecht<br />
• Fachbezogenes Englisch<br />
Um vorherige <strong>An</strong>meldung unter Tel. 03631 908210 wird gebeten.<br />
gez. Udo Rockmann<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
Beginn neuer Kurse <strong>der</strong> Volkshochschule,<br />
Außenstelle Heldrungen<br />
Floristik - Arbeiten mit sommerlichen Blumen<br />
8. September 2010<br />
18.00 - 20.15 Uhr Frau Jabin<br />
Präventive Rückenschule<br />
13. September 2010<br />
19.00 - 20.00 Uhr Frau Urbanowicz<br />
Yoga<br />
14. September 2010<br />
18.30 - 20.45 Uhr Frau Rümmler<br />
Töpfern für <strong>An</strong>fänger und Fortgeschrittene<br />
20. September 2010<br />
18.00 - 20.15 Uhr Frau Bittner<br />
Floristik- Bunter Herbst<br />
13. Oktober 2010<br />
18.00 - 20.15 Uhr Frau Jabin<br />
Florales zur Weihnacht<br />
<strong>17</strong>. November 2010<br />
18.00 - 20.15 Uhr Frau Jabin<br />
Töpfern für <strong>An</strong>fänger und Fortgeschrittene<br />
6. Dezember 2010<br />
18.00 - 20.15 Uhr Frau Bittner<br />
Alle Veranstaltungen finden in <strong>der</strong> “Schmücke-Grundschule”<br />
Heldrungen, Kantorstraße 5/6 statt.<br />
P. Bittner<br />
Außenstelle Heldrungen<br />
Da lacht die VGem<br />
<strong>An</strong>ton geht in den Tante Emma Laden von Frau Geissmeier. Er<br />
sagt: ‘Ich möchte gern ein Päckchen Gelertine.’ - ‘Gut, aber das<br />
heißt Schelertine:’ - ‘Dann möchte ich noch ein Glas Gelee:’ -<br />
‘Gut, aber das heißt: Schelee.’ Sagt <strong>An</strong>ton genervt: ‘Jetzt sagen<br />
sie mir bloß, ich bin nicht bei Frau Geissmeier, son<strong>der</strong>n Frau<br />
Scheissmeier!’<br />
***<br />
Mäxchen fährt in <strong>der</strong> Straßenbahn. Eine schwangere Frau steigt<br />
an <strong>der</strong> nächsten Haltestelle ein und findet keinen Sitzplatz mehr.<br />
Freundlich überlässt Mäxchen ihr seinen eigenen Platz. Darauf<br />
sagt die Frau zu ihm: ‘Du bist aber ein kleiner Gentleman!’ In <strong>der</strong><br />
Schule fragt <strong>der</strong> Lehrer die Kin<strong>der</strong>: ‘Wer weiß, was ein Gentleman<br />
ist?’ Mäxchen meldet sich ganz aufgeregt: ‘Ein Gentleman<br />
ist jemand, <strong>der</strong> eine schwangere Frau sitzen lässt...’<br />
Impressum:<br />
Impressum:<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Verlag und Druck:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Frau Steinhof, Erreichbar unter <strong>der</strong> <strong>An</strong>schrift <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen<br />
Verantwortlich für den <strong>An</strong>zeigenteil: <strong>An</strong>dreas Barschtipan – Erreichbar unter <strong>der</strong><br />
<strong>An</strong>schrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>zeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte <strong>An</strong>zeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />
verwendet werden. Für <strong>An</strong>zeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />
<strong>An</strong>zeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise:<br />
14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall<br />
können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim<br />
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