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Amtsblatt Nr. 17 vom 03.09.2010 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Schmücke“<br />

mit dem Geltungsbereich<br />

Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben,<br />

Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben.<br />

Jahrgang 15 Freitag, den 3. September 2010 Nummer <strong>17</strong><br />

Tag des offenen Denkmals<br />

am 12.09.2010<br />

Am Sonntag, dem 12.09.2010 findet in <strong>der</strong> Zeit von 11.00 - <strong>17</strong>.00 Uhr auf dem Burghof <strong>der</strong> unteren<br />

Sachsenburg die alljährliche Veranstaltung anlässlich des Tages des offenen Denkmals<br />

statt.<br />

Ab 11.00 Uhr können sich die Besucher<br />

mit Speisen <strong>vom</strong> Grill sowie <strong>der</strong><br />

beliebten „Heimatsuppe“ stärken, um<br />

danach die Stufen hinauf zur Turmspitze<br />

zu erklimmen. Am Nachmittag<br />

gibt es dann Kaffee und unseren beliebten<br />

Kuchen. Die Ausstellung von<br />

Herrn Norbert Röse steht in diesem<br />

Jahr unter dem Motto „ Kirchen - hier<br />

und an<strong>der</strong>swo“.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Sachsenburgenvereins<br />

hoffen auf gutes Wetter und<br />

freuen sich auf ihre Besucher aus<br />

nah und fern.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 2– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

des <strong>Amtsblatt</strong>es <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ <strong>17</strong>/2010<br />

1. Inhaltsverzeichnis<br />

2. Dienst- und Sprechzeiten <strong>der</strong> VGem<br />

und <strong>der</strong> Gemeinden<br />

Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek Heldrungen<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

3. Telefonnummern<br />

4. E-Mail-Adressen/Homepage<br />

5. Dienst- und Sprechzeiten<br />

des Abwasserzweckverbandes<br />

6. Amtliche Bekanntmachung<br />

• Stadt Heldrungen<br />

• Einladung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft zur Genossenschaftsversammlung<br />

Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband<br />

Gebührentrennung ab 2011<br />

7. Informationen aus den Ämtern<br />

Friedhofsverwaltung<br />

Mitteilung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

8. Aus unser Stadt und den Gemeinden<br />

• Gemeinde Bretleben<br />

• Benutzungsordnung<br />

Stadt Heldrungen<br />

• Goldene Hochzeit - Gerda und Werner Begeholdt<br />

• Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Heldrungen<br />

Gemeinde Oldisleben<br />

Ein Platz im Wandel <strong>der</strong> Zeiten<br />

- Der Schulplatz<br />

9. Aus unseren Vereinen<br />

• Bretlebener Jugendclubverein<br />

Der Bretlebener Jugendclubverein informiert:<br />

<strong>An</strong>gelverein Heldrungen e.V.<br />

Nachlese zum 16. Teichfest<br />

• VfB Oldisleben<br />

- Stellenausschreibung<br />

- 75 Jahre VfB Oldisleben<br />

Obst- und Gartenbauverein„ Möllendorf “ e.V.<br />

Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />

10. Kirchliche Nachrichten<br />

11. Wir gratulieren<br />

12. Informationen<br />

• Abgeordnete Gudrun Holbe begrüßt Flexibilisierung<br />

<strong>der</strong> Pflanzenabfallverodnung<br />

IHK<br />

- Beratersprechtage<br />

- Kostenloses Seminar „Erfolgreich im Ausland“<br />

- Studienprogramm mit IHK-Prüfung „Bilanzbuchhaltung -<br />

International“<br />

Volkshochschule<br />

Neue Kurse<br />

13. Da lacht die VGem<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Dienstag: ......................09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ..................09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Freitag...............................................................09.00 - 11.00 Uhr<br />

Hinweis:<br />

Die VGemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind<br />

die wichtigen Informationen abzufragen unter:<br />

www.vgem-schmuecke.de<br />

Öffnungszeiten Standesamt<br />

Am Bahnhof 43, Heldrungen<br />

Dienstag: ................................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

und ................................................................14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ............................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Dienstag............................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag .......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: ..................................................................034673/78618<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

Bretleben:<br />

Bürgermeister:<br />

Donnerstag: ......................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Etzleben:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 1. Dienstag im Monat von .......................09.00 - 11.30 Uhr<br />

jeden 3. Donnerstag im Monat von ...................15.30 - 18.00 Uhr<br />

o<strong>der</strong> nach Vereinbarung<br />

Gorsleben:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 2. Dienstag und<br />

4. Dienstag: ......................................................<strong>17</strong>.00 - 19.00 Uhr<br />

Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch<br />

vereinbart werden.<br />

Hauteroda:<br />

Bürgermeister:<br />

Dienstag............................................................<strong>17</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />

Gemeindebüro:<br />

Dienstag:...........................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />

Heldrungen:<br />

Bürgermeister:<br />

Dienstag:.......................................................... 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ............................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />

Freitag:....................................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />

Hemleben:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 1. Montag im Monat: ...............................<strong>17</strong>.00 - 19.00 Uhr<br />

Oberheldrungen:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 1. und 3. Montag im Monat......................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Oldisleben:<br />

Bürgermeister:<br />

Montag:............................................................ 12.00 - 13.00 Uhr<br />

Dienstag:...........................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde<br />

Donnerstag: ......................................................12.00 - 13.00 Uhr<br />

Freitag:................nach Vereinbarung (mündlich o<strong>der</strong> telefonisch)<br />

Sachsenburg:<br />

Ortsbürgermeister:<br />

nach telefonischer Rücksprache............................034673/98010<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />

2. Dienstag im Monat ....................<strong>17</strong>.00 - 18.00 Uhr, Zimmer 19<br />

VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen<br />

Telefon: 034673/72137<br />

(Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten)


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 3– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek<br />

<strong>der</strong> VGem. Heldrungen<br />

Tel.: ...................................................................................9 13 76<br />

Montag:.............................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag:...........................................................08.00 - 12.00 Uhr<br />

und ...................................................................13.00 - <strong>17</strong>.30 Uhr<br />

Donnerstag: ......................................................13.00 - <strong>17</strong>.30 Uhr<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

Hauteroda: Dienstag: ..........................16.00 - <strong>17</strong>.00 Uhr<br />

Gorsleben: Mittwoch: ..........................<strong>17</strong>.00 - 18.00 Uhr<br />

Oberheldrungen: jeden 1. + 3. Mittwoch<br />

im Monat...........................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Telefonnummern<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Am Bahnhof 43<br />

Zentrale.................................................................................7210<br />

Telefax ..................................................................................7222<br />

Sekretariat ............................................................................7211<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>..........................................................................7212<br />

Kasse....................................................................................7214<br />

Kasse....................................................................................7220<br />

Sachgebietsleiter Finanzen ..................................................7215<br />

Finanzen / Abgaben..............................................................7226<br />

Steuern .................................................................................7216<br />

Personal / Öffentlichkeitsarbeit .............................................7223<br />

Hauptamt ..............................................................................7224<br />

Liegenschaften / Bauverwaltung...........................................7225<br />

Beitragswesen ......................................................................7218<br />

Invest / Bauverwaltung........................................................72137<br />

Sachgebietsleiter Bau.........................................................72135<br />

Amtsleiter Haupt- und Ordnungsamt ..................................72131<br />

Ordnungsamt ......................................................................72132<br />

Einwohnermeldeamt...........................................................72136<br />

Standesamt / Friedhofsverwaltung .......................................72<strong>17</strong><br />

Rathaus Heldrungen<br />

Hauptstraße 49/50<br />

Bürgermeisteramt ...............................................................70910<br />

Fax......................................................................................70922<br />

E-Mail-Adressen/Homepage<br />

Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/<br />

Arbeitsplatz E-Mail-Adresse<br />

Zentrale 034673/7210<br />

Telefax 034673/7222<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> 7212<br />

Herr Häßler haessler@vgem-schmuecke.de<br />

Amtsleiter Haupt- und<br />

Ordnungsamt 72131<br />

Herr Fickardt fickardt@vgem-schmuecke.de<br />

Einwohnermeldeamt 72136<br />

Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de<br />

Standesamt /<br />

Friedhofsverwaltung/<br />

Invest 72<strong>17</strong><br />

Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt<br />

Sachbearbeiterin<br />

Personal 7223<br />

Frau Both both@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt Sachbearbeiterin<br />

Personal/<br />

Öffentlichkeitsarbeit/<br />

Beschaffung/ <strong>Amtsblatt</strong> 7223<br />

Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt,<br />

Sitzungsdienst 7211<br />

Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de<br />

info@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt, Sachbearbeiterin<br />

Soziales/<br />

Sitzungsdienst 7224<br />

Hauptamt, Poststelle/<br />

Sitzungsdienst 7224<br />

Frau Grünert gruenert@vgem-schmuecke.de<br />

Ordnungsamt 72132<br />

Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de<br />

Ordnungsamt 72132<br />

Frau Schubert-Räuber<br />

schubert-raeuber@vgem-schmuecke.de<br />

Kasse 7214<br />

Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de<br />

Kasse 7220<br />

Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de<br />

Steuern 7216<br />

Frau Main main@vgem-schmuecke.de<br />

Steuern/Mieten und<br />

Pachten 7226<br />

Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de<br />

Sachgebietsleiter 7215<br />

Finanzen<br />

Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de<br />

Haushalt und Finanzen 7226<br />

Frau Gleichmann gleichmann@vgem-schmuecke.de<br />

Sachgebietsleiter<br />

Bauen 72135<br />

Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de<br />

Liegenschaften 7225<br />

Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de<br />

Bauen/Beitragsabrechnung<br />

7218<br />

Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de<br />

Bauen 7225<br />

Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de<br />

Weitere Informationen zu unserer <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

finden Sie auf unserer Homepage unter<br />

www.vgem-schmuecke.de.<br />

Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des AZV „Thüringer Pforte“<br />

Die Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ befindet sich im<br />

Rathaus <strong>der</strong> Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4 - 9<br />

Sprechzeiten:<br />

Dienstag: .............................09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefonnummern <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des AZV „Thüringer Pforte“<br />

Werkleiter Herr Wicht...................................9 98 77<br />

Finanzen Frau Renz ...................................9 98 78<br />

Gebührenerhebung<br />

und Fäkalabfuhr Frau Kraft....................................9 14 61<br />

Fäkalschlammentsorgung/<br />

Bestandsdokumentation<br />

Frau Grube .................................9 14 63<br />

Allgemeinde Verwaltung/<br />

Sekretariat Frau Tettenborn...........................9 98 79<br />

Fax:.............................................9 14 62<br />

Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter<br />

folgen<strong>der</strong> Rufnummer angezeigt werden: 0<strong>17</strong>2/ 8663518


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 4– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

Stadt Heldrungen<br />

Das sind die Flächen, von denen das Oberflächenwasser in das<br />

Kanalsystem geleitet wird, wie zum Beispiel von einer Dachfläche<br />

die mit einer Dachrinne zur Straße entwässert und direkt<br />

mit dem Kanal verbunden ist, bzw. auch indirekt über die Straßenfläche<br />

in einen Gully geleitet wird o<strong>der</strong> auch von Hofflächen<br />

mit Neigung zur Straße.<br />

Nicht abflusswirksame Flächen sind die Flächen auf dem eigenen<br />

Grundstück, von denen das Oberflächenwasser zurückgehalten,<br />

d.h. versickert, bzw. in an<strong>der</strong>en Regenauffangsystemen<br />

gesammelt wird, ohne es dem Kanal zuzuführen.<br />

Einladung<br />

<strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Heldrungen zur<br />

Genossenschaftsversammlung<br />

Gem. § 7 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft lade ich<br />

Sie hiermit zur Genossenschaftsversammlung am 15.09.2010<br />

um 19 Uhr in den Rittersaal <strong>der</strong> Wasserburg Heldrungen ein.<br />

Tagesordnung<br />

1) Begrüßung<br />

2) Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

3) Bestätigung des Versammlungsleiters<br />

4) Feststellung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

5) Rechenschaftsbericht 2001 - 2009<br />

6) Kassenbericht 2001 - 2009<br />

7) Vorstellung Haushaltsplan 2010<br />

8) Entlastung Vorstand und Schatzmeister<br />

9) Beschlussfassung über:<br />

a) Verwendung Pachtreinerlös<br />

b) Aktualisierung Jagdkataster<br />

c) Flächenberichtigung nach Aktualisierung Jagdkataster<br />

und Pächterfeststellung<br />

d) neue Mustersatzung<br />

10 Diskussion<br />

11)Wahl <strong>der</strong> neuen Rechnungsprüfer<br />

12)Wahl des Vorstandes und <strong>der</strong> Berater<br />

13)Konstituierende Sitzung des Vorstandes<br />

14) Schlusswort und Verabschiedung<br />

Matthias Kopf<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Jagdvorstandes<br />

Kyffhäuser Abwasser- und<br />

Trinkwasserverband (KAT)<br />

Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“<br />

Gebührensplittung ab 2011 beim AZV „Thüringer<br />

Pforte“<br />

Nach <strong>der</strong> letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2006, hatte sich<br />

<strong>der</strong> AZV unter Beachtung <strong>der</strong> damaligen Gesetzeslage nicht für<br />

die Gebührensplittung entschieden. Durch Nachweis <strong>der</strong> homogenen<br />

Bebauung in unserem Verbandsgebiet wurde auf eine<br />

zusätzliche Gebühr verzichtet.<br />

Mit dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Weimar <strong>Nr</strong>. 3K<br />

636/08 We <strong>vom</strong> 25.11.2009 ist es für den Abwasserzweckverband<br />

„Thüringer Pforte“ unausweichlich,<br />

getrennte Gebühren, d.h. Gebühr für Oberflächenwasser, welches<br />

von den Grundstücken über die Kanalisation abgeleitet<br />

wird und eine Gebühr für Schmutzwasser, zu erheben.<br />

Das Ableiten von Oberflächenwasser durch Kanäle und Pumpwerke<br />

sowie die Abwasserbehandlung, verursachen dem<br />

Zweckverband Kosten. Diese Kosten waren bis jetzt in <strong>der</strong> Abwassergebühr<br />

mit eingerechnet. (Oberflächenwasser ist das<br />

Wasser welches durch befestigte Flächen wie Dächer, Höfe,<br />

Wege, Straßen und Plätze in ein öffentliches Kanalsystem abfließt<br />

und entwe<strong>der</strong> in ein offenes Grabensystem abschlägt o<strong>der</strong><br />

bis zur Kläranlage geleitet wird).<br />

Der finanzielle <strong>An</strong>teil für die Oberflächenentwässerung, wird ab<br />

dem Jahr 2011 in <strong>der</strong> Gebührenkalkulation ermittelt und getrennt<br />

von <strong>der</strong> Schmutzwassergebühr ausgewiesen. Zur Berechnung<br />

werden die abflusswirksamen Flächen <strong>der</strong> Grundstücke<br />

herangezogen. Was heißt „abflusswirksame Fläche“?<br />

Mitteilung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

Im September wird auf den Friedhöfen <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedsgemeinden<br />

(ausgenommen Friedhöfe in kirchlicher Verwaltung)<br />

die Standfestigkeit <strong>der</strong> einzelnen Grabmale geprüft.<br />

Die Überprüfung erfolgt durch einen Sachverständigen nach<br />

den Unfallverhütungsvorschriften, § 9 <strong>der</strong> Gartenbau BG für<br />

Friedhöfe und <strong>der</strong> Technischen <strong>An</strong>leitung zur Standsicherheit<br />

von Grabmalen (TA Grabmal) <strong>der</strong> Deutschen Naturstein Akademie<br />

e.V. und/o<strong>der</strong> den Richtlinien zur Prüfung von Grabmalen<br />

des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz,-<br />

Stein- und Holzbildhauerhandwerks.<br />

Ein genauer Termin wird in <strong>der</strong> Presse noch mitgeteilt.<br />

Die einzelnen <strong>An</strong>gehörigen / Nutzungsberechtigten haben somit<br />

die Gelegenheit an <strong>der</strong> Prüfung teilzunehmen.<br />

Ein entsprechen<strong>der</strong> Aushang erfolgt in den einzelnen Schaukästen<br />

auf den Friedhöfen.<br />

Benutzungsordnung<br />

Gemeinde Bretleben<br />

Gemeindesaal und Vorsaal zum<br />

Dorfgemeinschaftshaus <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben<br />

1. Öffentliche Einrichtung<br />

Die Gemeinde Bretleben ist Eigentümerin des Objektes, Heldrungener<br />

Straße 69.<br />

Der Gemeindesaal mit Vorsaal und Sanitärbereich, ist eine öffentliche<br />

Einrichtung.<br />

Gemäß § 14 Thüringer Gemeindeordnung sind die Einwohner<br />

im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Vorschriften berechtigt, diese öffentliche<br />

Einrichtung <strong>der</strong> Gemeinde zu nutzen, und verpflichtet,<br />

die<br />

Lasten <strong>der</strong> Gemeinde zu tragen. Auswärts wohnende private<br />

und juristische Personen sowie nicht ansässige Vereine haben<br />

ebenfalls ein Recht auf Nutzung <strong>der</strong> Einrichtung im Rahmen <strong>der</strong><br />

geltenden Vorschriften.<br />

Die Nutzung soll zur Entwicklung und Festigung des Gemeinschaftslebens<br />

<strong>der</strong> Bürger und <strong>der</strong> Vereine in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bretleben beitragen.<br />

2. Benutzung<br />

Die Bürger und Vereine <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben sowie die Gemeinde<br />

selbst sind zur Durchführung privater Feiern, Vereinsfeiern<br />

und sonstiger Veranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus<br />

berechtigt.<br />

Ein generelles Verbot besteht für Veranstaltungen, <strong>der</strong>en Inhalt<br />

und Ziele freiheitlich-demokratischen Grundordnung wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Das Ausschanksrecht hat <strong>der</strong> Wirt <strong>der</strong> Gaststätte, wie im Pachtvertrag<br />

festgehalten.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 5– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

Vereinbarung<br />

zur Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bretleben<br />

Die Gemeinde Bretleben überläßt die Räumlichkeiten/ Saal/ Vorsaal/<br />

des Dorfgemeinschaftshauses dem nachstehend genannten<br />

<strong>An</strong>tragsteller/Nutzer zur einmaligen / mehrmaligen Nutzung.<br />

Grund:...........................................................................................<br />

Sollte <strong>der</strong> Wirt den Ausschank o<strong>der</strong> die Bewirtung ablehnen,<br />

kann <strong>der</strong> Nutzer an<strong>der</strong>e <strong>An</strong>bieter zur Bewirtung nehmen.<br />

3. <strong>An</strong>trags- und Genehmigungsverfahren<br />

<strong>An</strong>tragsberechtigt sind Einwohner <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben sowie<br />

Einwohner an<strong>der</strong>en Orte.<br />

Der <strong>An</strong>trag soll mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin<br />

beim Saalnutzungsverantwortlichen, wenn dieser verhin<strong>der</strong>t ist<br />

beim Bürgermeister eingereicht werden. Er bedarf <strong>der</strong> Genehmigung<br />

durch den Bürgermeister o<strong>der</strong> einer <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

beauftragten Person. In Ausnahmefällen kann die <strong>An</strong>tragsfrist<br />

verkürzt werden.<br />

Ausgenommen sind Gemein<strong>der</strong>atssitzungen im Vorsaal o<strong>der</strong><br />

Einwohnerversammlungen sowie Nutzungsgründe durch öffentlich-rechtliche<br />

Arbeitsgemeinschaften und Zweckverbände, die<br />

in einem kürzeren Zeitabstand einberufen werden können.<br />

Die Nutzung kann ohne Begründung abgelehnt werden.<br />

4. Benutzungsgebühren<br />

Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses stellt die Gemeinde<br />

die Räume und das Mobiliar bereit und trägt die Betriebskosten.<br />

Hierfür erhebt die Gemeinde Bretleben für den Tag <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

eine Benutzungsgebühr.<br />

Die Benutzungsgebühr in <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben beträgt pro<br />

Veranstaltung für die Nutzung des<br />

Gemeindesaals 100,00 EURO<br />

Vorsaals 25,00 EURO<br />

Gemeindesaal und Vorsaal 125,00 EURO<br />

Die Vereine <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben zahlen keine Benutzungsgebühr.<br />

Nimmt <strong>der</strong> Wirt bei Veranstaltungen auf dem Gemeindesaal<br />

sein Ausschanksrecht wahr, gilt er als Nutzer und trägt die Benutzungsgebühr.<br />

Die Vereinbarung zur Nutzung des Gemeindesaals<br />

ist durch ihn zu unterschreiben.<br />

5. Sauberkeit und Ordnung<br />

Grundsätzlich ist <strong>der</strong> <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer für die Sauberkeit und<br />

Ordnung sowie die pflegliche Behandlung des Nutzungsobjektes<br />

sowie <strong>der</strong> Toiletten verantwortlich.<br />

Die Übergabe an die <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer erfolgt grundsätzlich<br />

am Tag vor <strong>der</strong> Veranstaltung durch schriftliche Bestätigung.<br />

Mit Abschluss <strong>der</strong> Nutzungsvereinbarung ist an die Gemeinde<br />

Bretleben eine Kaution in Höhe von 150,00 EURO pro Veranstaltung<br />

zu zahlen, die sofort nach unbeanstandeter Übernahme<br />

von <strong>der</strong> Gemeinde zinslos erstattet wird.<br />

Bei Beanstandungen wird die Kaution erst nach Beseitigung <strong>der</strong><br />

Mängel zinslos erstattet.<br />

Werden die Mängel bzw. Schäden nicht innerhalb einer von <strong>der</strong><br />

Gemeinde festgesetzten Frist beseitigt, wird die Kaution, unbeschadet<br />

an<strong>der</strong>er haftungsrechtlicher For<strong>der</strong>ungen, einbehalten.<br />

Sollte die Übergabe nicht in einem sauberen Zustand erfolgen,<br />

werden sämtliche Kosten mit <strong>der</strong> Kaution verrechnet. Sollte die<br />

Kaution nicht ausreichen, werden die Restkosten dem <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />

in Rechnung gestellt.<br />

Das Nutzungsobjekt sowie die Toiletten sind spätestens am 2.<br />

Tag nach <strong>der</strong> Nutzung in einem sauberen Zustand an die Gemeinde<br />

o<strong>der</strong> einen <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at beauftragten Verantwortlichen<br />

zu übergeben.<br />

6. Haftung<br />

Die Gemeinde Bretleben haftet nicht für Schäden und Verluste,<br />

die während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> Nutzung durch den <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />

und durch ihn eingelagerten Gegenständen entstehen.<br />

Der <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer hat einen durch die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses<br />

entstandenen Schaden zu ersetzen. Der<br />

<strong>An</strong>tragsteller/Nutzer hat sicherzustellen, daß schadhafte <strong>An</strong>lagen,<br />

Geräte und <strong>der</strong>gl. nicht benutzt werden.<br />

Festgestellte Mängel und Schäden sollen unverzüglich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

gemeldet werden.<br />

7. Verantwortung<br />

Je<strong>der</strong> <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße<br />

Nutzung des Objektes.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at beauftragt einen Mitarbeiter <strong>der</strong> Gemeinde,<br />

die ordnungsgemäße Übergabe/ Übernahme mit dem <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />

durchzuführen.<br />

Bretleben, den 05.08.2010<br />

N. Abicht<br />

Bürgermeister<br />

am / <strong>vom</strong>: ......................................................................................<br />

Name / Vorname:..........................................................................<br />

Straße: ..........................................................................................<br />

PLZ, Ort: .......................................................................................<br />

Die Nutzungsgebühr beträgt …EURO.<br />

Mit <strong>der</strong> Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird eine ordnungsgemäße<br />

Übergabe/Übernahme des Objektes sowie <strong>der</strong><br />

Toiletten und die Schlüsselübernahme/-übergabe bestätigt.<br />

Der <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer erklärt mit seiner Unterschrift, daß er<br />

im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung ist und für alle<br />

objektiven Schäden, die durch die Nutzung entstehen haftet.<br />

Mit Abschluss <strong>der</strong> Nutzungsvereinbarung ist an die Gemeinde<br />

Bretleben eine Kaution in Höhe von 150,00 EURO pro Nutzung<br />

zu zahlen, die sofort nach unbeschadeter Übernahme von <strong>der</strong><br />

Gemeinde Bretleben zinslos erstattet wird. Bei Beanstandungen<br />

wird die Kaution erst nach Beseitigung <strong>der</strong> Mängel zinslos erstattet.<br />

Die eingenverantwortliche, fachgerechte Beseitigung<br />

von Schäden ist mit <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben vorher abzustimmen.<br />

Werden die Mängel und Schäden nicht innerhalb einer<br />

von <strong>der</strong> Gemeinde festzusetzen<strong>der</strong> Frist beseitigt, wird die Kaution,<br />

unbeschadet an<strong>der</strong>er haftungsrechtlicher For<strong>der</strong>ungen einbehalten.<br />

Die Übergabe <strong>der</strong> Kaution an die Gemeinde wird bestätigt:<br />

....................................................................................................<br />

Unterschrift: Unterschrift:<br />

Gemeinde Bretleben/Vertreter <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />

Die Zurückgabe <strong>der</strong> Kaution an den <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer wird<br />

bestätigt:<br />

....................................................................................................<br />

Unterschrift: Unterschrift:<br />

Gemeinde Bretleben/Vertreter <strong>An</strong>tragsteller/Vertreter<br />

Weitere Vereinbarungen:<br />

Etwaige Mängelangabe:<br />

....................................................................................................<br />

....................................................................................................<br />

....................................................................................................<br />

....................................................................................................<br />

....................................................................................................<br />

....................................................................................................<br />

....................................................................................................<br />

....................................................................................................<br />

Bretleben, den ..............................................................................<br />

....................................................................................................<br />

Unterschrift: Unterschrift:<br />

Gemeinde Bretleben/Vertreter <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />

Rückgabe:<br />

Der Gemeindesaal / Vorsaal wurde ohne Mängel <strong>vom</strong> <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer<br />

an die Gemeinde Bretleben zurückübergeben.<br />

Bretleben, den ..............................................................................<br />

....................................................................................................<br />

Unterschrift: Unterschrift:<br />

Gemeinde Bretleben/Vertreter <strong>An</strong>tragsteller/Nutzer


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 6– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

Stadt Heldrungen<br />

Goldene Hochzeit von Gerda<br />

und Werner Begehold<br />

Auf 50 gemeinsame Ehejahre konnten Gerda und Werner Begehold<br />

am 13.08.2010 zurückblicken.<br />

Sie lernten sich beim Tanz im Waldschlösschen kennen und die<br />

Hochzeit folgte dann im Jahre 1960.<br />

1962 wurde Tochter Heidi und 1965 Tochter Iris geboren. Auf 4<br />

Enkelkin<strong>der</strong> können sie heute stolz sein.<br />

<strong>An</strong>lässlich ihres Ehrentages erhielt das Jubelpaar auch Besuch<br />

von Bürgermeister Norbert Enke, welcher einen Blumenstrauß<br />

sowie ein Glückwunschschreiben überreichte.<br />

Am Nachmittag fand eine Feierstunde für das Goldhochzeitspaar<br />

in <strong>der</strong> St. Wigberti- Kirche statt und abends wurde dann mit<br />

<strong>der</strong> großen Verwandtschaft und den Kegelfreunden auf <strong>der</strong><br />

Wasserburg gefeiert.<br />

Die Stadt Heldrungen wünscht den Eheleuten Begehold für ihre<br />

weitere Zukunft alles Gute, Gesundheit und noch viele schöne<br />

Stunden zusammen mit ihren Lieben.<br />

Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

Heldrungen<br />

§ 1<br />

Name und Sitz <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

(1) Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks<br />

Heldrungen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

nach § 11 Abs. 1 des Thüringer Jagdgesetzes (ThJG). Sie führt<br />

den Namen<br />

„Jagdgenossenschaft Heldrungen“ und hat ihren Sitz in Heldrungen.<br />

(2) Aufsichtsbehörde ist <strong>der</strong> Landkreis / die kreisfreie Stadt<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis als untere Jagdbehörde.<br />

§ 2<br />

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk<br />

(1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk besteht aus allen jagdbaren<br />

Flächen <strong>der</strong> Gemarkung Heldrungen Flur 1 - Flur 14 (Stadt<br />

Heldrungen und OT Heldrungen Bahnhof und OT Braunsroda)<br />

im Sinne des § 8 des Bundesjagdgesetzes.<br />

(2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird begrenzt durch die<br />

Gemarkungsgrenzen vorbehaltlich getroffener und genehmigter<br />

Abrundungsvereinbarungen (<strong>An</strong>lage).<br />

§ 3<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

(1) Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft sind die Eigentümer <strong>der</strong><br />

Grundflächen, die den gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden.<br />

Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,<br />

auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören<br />

nach § 9 Abs. 1 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

nicht an.<br />

(2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem alle<br />

Eigentümer <strong>der</strong> zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören-<br />

den Grundflächen und die Größe <strong>der</strong> Grundflächen ausgewiesen<br />

werden. Zu diesem Zweck haben die Jagdgenossen vor<br />

Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorstand alle zur<br />

<strong>An</strong>legung dieses Verzeichnisses erfor<strong>der</strong>lichen Unterlagen<br />

(Grundbuchauszüge) unaufgefor<strong>der</strong>t vorzulegen. Das Jagdkataster<br />

ist fortzuführen. Durch Eigentumswechsel eingetretene<br />

Verän<strong>der</strong>ungen hat <strong>der</strong> Erwerber dem Jagdvorsteher nachzuweisen.<br />

Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und <strong>der</strong>en<br />

schriftlich bevollmächtigte Vertreter für ihren Grundbesitz zur<br />

Einsicht in Heldrungen.<br />

(3) Die Größe <strong>der</strong> bejagbaren Fläche ist zum 1. April eines jeden<br />

Jahres festzustellen, getrennt nach Wald-, Feld- und Wasserflächen.<br />

§ 4<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

(1) Die Jagdgenossenschaft verwaltet unter eigener Verantwortung<br />

nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit alle <strong>An</strong>gelegenheiten,<br />

die sich aus dem Jagdrecht <strong>der</strong> ihr angehörenden<br />

Jagdgenossen ergeben. Sie hat insbeson<strong>der</strong>e die Aufgabe, das<br />

ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />

zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes in<br />

angemessenem Umfang und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit<br />

zu sorgen.<br />

(2) Ihr obliegt nach Maßgabe des § 29 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes<br />

<strong>der</strong> Ersatz des Wildschadens, <strong>der</strong> an den zum gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirk gehörenden Grundstücken entsteht.<br />

Die Jagdgenossenschaft kann über den Jagdpachtvertrag<br />

die Erstattung des Wildschadens dem Jagdpächter ganz o<strong>der</strong><br />

teilweise übertragen.<br />

§ 5<br />

Organe <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

Die Organe <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft sind:<br />

1. die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen,<br />

2. <strong>der</strong> Jagdvorstand und<br />

3. <strong>der</strong> Jagdvorsteher.<br />

§ 6<br />

Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />

(1) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen beschließt die Satzung<br />

und <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ungen. Sie wählt<br />

1. den Vorsitzenden des Jagdvorstands (Jagdvorsteher und<br />

dessen Stellvertreter),<br />

2. mindestens zwei Beisitzer,<br />

3. einen Schriftführer,<br />

4. einen Kassenführer und<br />

5. zwei Rechnungsprüfer.<br />

(2) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen beschließt weiterhin<br />

über<br />

1. den Haushaltsplan,<br />

2. die Entlastung des Jagdvorstands,<br />

3. die Abrundung, Zusammenlegung und Teilung innerhalb des<br />

Gemeinschaftsjagdbezirks,<br />

4. den Erwerb o<strong>der</strong> die <strong>An</strong>pachtung von Grundflächen für Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Jagdbezirksgestaltung o<strong>der</strong> Äsungsverbesserung,<br />

5. die Art <strong>der</strong> Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks,<br />

6. die Art <strong>der</strong> Verpachtung und die Pachtbedingungen,<br />

7. die Erteilung des Zuschlags bei <strong>der</strong> Jagdverpachtung,<br />

8. die Än<strong>der</strong>ung und Verlängerung laufen<strong>der</strong> Jagdpachtverträge,<br />

9. die Zustimmung zur Weiterverpachtung des gemeinschaftlichen<br />

Jagdbezirks und zur<br />

Erteilung von Jag<strong>der</strong>laubnisscheinen auf Dauer,<br />

10. die Verwendung des Reinertrags <strong>der</strong> Jagdnutzung und den<br />

Zeitpunkt seiner Ausschüttung,<br />

11. die <strong>An</strong>stellung eines Berufsjägers o<strong>der</strong> bestätigten Jagdaufsehers,<br />

12. die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplans,<br />

13. die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstands<br />

nach § 9 Abs. 8<br />

Satz 2 und<br />

14. die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für den<br />

Jagdvorstand und den Jagdvorsteher.<br />

Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen darf Entscheidungen nach<br />

Satz 1 nicht auf den Jagdvorstand übertragen.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 7– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

(3) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen kann den Jagdvorstand<br />

ermächtigen, die Führung <strong>der</strong> Kassengeschäfte durch öffentlich-rechtlichen<br />

Vertrag <strong>der</strong> Stadt-/Gemeindekasse von<br />

Heldrungen zu übertragen. Mit dem Wirksamwerden des Vertrags<br />

entfällt die Wahl des Kassenführers.<br />

§ 7<br />

Durchführung <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />

(1) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen ist <strong>vom</strong> Jagdvorsteher<br />

wenigstens einmal im Geschäftsjahr (§ 14 Abs. 2) einzuberufen.<br />

Der Jagdvorsteher muss die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />

auch einberufen, wenn mindestens ein Viertel <strong>der</strong> stimmberechtigten<br />

Jagdgenossen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Jagdvorstand die Einberufung bei<br />

ihm schriftlich unter <strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> auf die Tagesordnung zu setzenden<br />

<strong>An</strong>gelegenheiten beantragt o<strong>der</strong> wenn die untere Jagdbehörde<br />

dies im Wege <strong>der</strong> Aufsicht anordnet.<br />

(2) Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen soll am Sitz <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

stattfinden. Sie ist nicht öffentlich, ausgenommen<br />

die Versammlung zur Versteigerung <strong>der</strong> Jagd o<strong>der</strong> zur Öffnung<br />

<strong>der</strong> Gebote bei öffentlicher Ausbietung. Der Jagdvorsteher<br />

kann einzelnen Personen die <strong>An</strong>wesenheit gestatten. Der unteren<br />

Jagdbehörde ist die <strong>An</strong>wesenheit je<strong>der</strong>zeit gestattet.<br />

(3) Die Einladung zur Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen ergeht<br />

durch ortsübliche Bekanntmachung (§ 15). Sie muss mindestens<br />

eine Woche vorher erfolgen und <strong>An</strong>gaben über den Ort<br />

und den Zeitpunkt <strong>der</strong> Versammlung sowie die Tagesordnung<br />

enthalten.<br />

(4) Den Vorsitz in <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen führt <strong>der</strong><br />

Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter <strong>An</strong>gelegenheiten,<br />

insbeson<strong>der</strong>e zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung,<br />

kann ein an<strong>der</strong>er Versammlungsleiter durch den Jagdvorsteher<br />

bestellt werden.<br />

(5) Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ können<br />

Beschlüsse nach § 6 nicht gefasst werden.<br />

(6) Über die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen ist die untere<br />

Jagdbehörde mindestens zwei Wochen vor dem Termin zu unterrichten.<br />

§ 8<br />

Beschlussfassung <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen,<br />

Wahl<br />

(1) Beschlüsse <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen bedürfen<br />

nach § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes sowohl <strong>der</strong> Mehrheit<br />

<strong>der</strong> anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch <strong>der</strong><br />

Mehrheit <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.<br />

Stimmenthaltungen werden bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Stimmenmehrheit<br />

mitgezählt. Miteigentümer o<strong>der</strong> Gesamthandseigentümer<br />

eines zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk<br />

gehörenden Grundstücks haben zusammen nur eine Stimme<br />

und können das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Der abstimmende<br />

Miteigentümer o<strong>der</strong> Gesamthandseigentümer gilt<br />

als Vertreter <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Mitberechtigten.<br />

(2) Beschlüsse nach § 6 Abs. 2 Satz 1 <strong>Nr</strong>. 7 bis 9 sind schriftlich<br />

unter Verwendung von Stimmzetteln zu fassen. Das Gleiche gilt<br />

für sonstige Beschlüsse, wenn ihr Zustandekommen nach Absatz<br />

1 Satz 1 nicht einwandfrei festgestellt werden kann. Der<br />

Jagdvorstand hat die Unterlagen <strong>der</strong> schriftlichen Abstimmungen<br />

mindestens ein Jahr lang, im Fall <strong>der</strong> Beanstandung o<strong>der</strong><br />

<strong>An</strong>fechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren.<br />

(3) Bei <strong>der</strong> Beschlussfassung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft kann<br />

sich je<strong>der</strong> Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen<br />

volljährigen Verwandten in gera<strong>der</strong> Linie o<strong>der</strong> dessen Ehegatten,<br />

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige<br />

Person o<strong>der</strong> durch einen bevollmächtigten, volljährigen, <strong>der</strong>selben<br />

Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten<br />

lassen. Für die Erteilung <strong>der</strong> Vollmacht an einen Jagdgenossen<br />

ist die schriftliche Form erfor<strong>der</strong>lich. Ein bevollmächtigter<br />

Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische<br />

Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Beauftragte.<br />

(4) Über den wesentlichen Verlauf und die Beschlüsse <strong>der</strong> Versammlung<br />

<strong>der</strong> Jagdgenossen ist eine Nie<strong>der</strong>schrift zu fertigen.<br />

Aus ihr muss insbeson<strong>der</strong>e hervorgehen, wie viele Jagdgenossen<br />

anwesend o<strong>der</strong> vertreten waren und welche Grundfläche<br />

von ihnen vertreten wurde, ferner <strong>der</strong> Wortlaut <strong>der</strong> gefassten<br />

Beschlüsse und die <strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> Mehrheit nach Kopfzahl und<br />

Fläche, mit <strong>der</strong> sie gefasst wurden. Die Nie<strong>der</strong>schrift ist <strong>vom</strong><br />

Jagdvorstand und <strong>vom</strong> Schriftführer zu unterzeichnen. Die<br />

Jagdbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse<br />

<strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen zu unterrichten.<br />

(5) Die Absätze 1, 3 und 4 gelten auch für die von <strong>der</strong> Versammlung<br />

<strong>der</strong> Jagdgenossen durchzuführenden Wahlen (§ 6<br />

Abs. 1 Satz 2) entsprechend, mit <strong>der</strong> Maßgabe, dass die Mehrheit<br />

<strong>der</strong> anwesenden und vertretenen Jagdgenossen entscheidet.<br />

Wahlen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 <strong>Nr</strong>. 1 und 2 sind schriftlich<br />

unter Verwendung von Stimmzetteln durchzuführen.<br />

§ 9<br />

Jagdvorstand<br />

(1) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem<br />

Stellvertreter und mindestens zwei Beisitzern. Die Beisitzer können<br />

auch die Funktion des Schriftführers und des Kassenführers<br />

übernehmen.<br />

(2) Wählbar für den Jagdvorstand ist je<strong>der</strong> Jagdgenosse o<strong>der</strong>, in<br />

Ausnahmefällen, dessen Ehegatte o<strong>der</strong> ein Verwandter in gera<strong>der</strong><br />

Linie o<strong>der</strong> dessen Ehegatte, <strong>der</strong> volljährig und geschäftsfähig<br />

ist. Ist eine Personengemeinschaft o<strong>der</strong> eine juristische Person<br />

Mitglied <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft, so sind auch <strong>der</strong>en<br />

Vertreter wählbar.<br />

(3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von fünf Geschäftsjahren<br />

(§ 14 Abs. 2) gewählt. Die Amtszeit beginnt mit dem auf<br />

die Wahl folgenden Geschäftsjahr, es sei denn, dass zum Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Wahl kein gewählter Jagdvorstand vorhanden ist; in<br />

diesem Fall beginnt sie mit <strong>der</strong> Wahl und verlängert sich um die<br />

Zeit von <strong>der</strong> Wahl bis zum Beginn des nächsten Geschäftsjahres.<br />

Die Amtszeit verlängert sich bis zur Wahl eines neuen<br />

Jagdvorstands um höchstens drei Monate, sofern innerhalb <strong>der</strong><br />

letzten drei Monate vor dem Ende <strong>der</strong> satzungsmäßigen Amtszeit<br />

mindestens eine Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen stattgefunden<br />

hat und es in dieser nicht zur Wahl eines neuen Jagdvorstands<br />

gekommen ist.<br />

(4) Der Schriftführer und <strong>der</strong> Kassenführer werden für die gleiche<br />

Amtszeit wie <strong>der</strong> Jagdvorstand gewählt; Absatz 3 Satz 2<br />

und 3 findet entsprechende <strong>An</strong>wendung.<br />

(5) Endet die Amtszeit des Jagdvorstands vorzeitig durch Tod,<br />

Rücktritt o<strong>der</strong> Verlust <strong>der</strong> Wählbarkeit, so ist für den Rest <strong>der</strong><br />

Amtszeit innerhalb angemessener Frist, spätestens in <strong>der</strong><br />

nächsten Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen, eine Ersatzwahl<br />

vorzunehmen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn ein an<strong>der</strong>er<br />

Funktionsträger vorzeitig ausscheidet.<br />

(6) Der Jagdvorstand fasst den Beschluss über den Abschussplanvorschlag,<br />

den <strong>der</strong> Jagdbezirksinhaber zur Herstellung des<br />

Einvernehmens nach § 32 Abs.1 ThJG vorgelegt hat. Er befasst<br />

sich außerdem mit <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Hegegemeinschaft o<strong>der</strong><br />

des Vorsitzenden <strong>der</strong> Hegegemeinschaft zur Abschussplanung<br />

(§ 13 Abs. 2 ThJG). Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen kann<br />

dem Jagdvorstand unter Beachtung des § 6 Abs. 2 Satz 2 weitere<br />

Aufgaben übertragen.<br />

(7) Ein Mitglied des Jagdvorstands darf bei <strong>An</strong>gelegenheiten<br />

<strong>der</strong> Jagdgenossenschaft nicht beratend o<strong>der</strong> entscheidend mitwirken,<br />

wenn die Entscheidung ihm selbst o<strong>der</strong> einem <strong>An</strong>gehörigen<br />

o<strong>der</strong> einer von ihm kraft Gesetzes o<strong>der</strong> Vollmacht vertretenen<br />

Person einen unmittelbaren Vorteil o<strong>der</strong> Nachteil bringen<br />

kann.<br />

(8) In <strong>An</strong>gelegenheiten, die an sich <strong>der</strong> Beschlussfassung durch<br />

die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen unterliegen, entscheidet<br />

<strong>der</strong> Jagdvorstand, falls die Erledigung keinen Aufschub duldet.<br />

In diesen Fällen hat <strong>der</strong> Jagdvorstand unverzüglich die Zustimmung<br />

<strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen einzuholen. Diese<br />

kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht<br />

schon Rechte Dritter entstanden sind.<br />

(9) Die Mitglie<strong>der</strong> des Jagdvorstands und die sonstigen Berufenen<br />

sind ehrenamtlich tätig.<br />

§ 10<br />

Sitzungen des Jagdvorstands<br />

(1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers<br />

nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein<br />

Mitglied dies schriftlich beantragt.<br />

(2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei<br />

Mitglie<strong>der</strong> anwesend sind. Er entscheidet mit <strong>der</strong> Mehrheit <strong>der</strong><br />

Stimmen <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong>. Stimmenthaltung ist nicht<br />

zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des<br />

Jagdvorstehers.<br />

(3) Die Sitzungen des Jagdvorstands sind nicht öffentlich. Der<br />

Schriftführer und <strong>der</strong> Kassenführer sollen, auch wenn sie nicht<br />

dem Jagdvorstand angehören, an dessen Sitzungen teilnehmen.<br />

Sie sind zu den Sitzungen einzuladen. Der Jagdbehörde<br />

ist die <strong>An</strong>wesenheit je<strong>der</strong>zeit gestattet.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 8– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

§ 11<br />

Jagdvorsteher<br />

(1) Der Jagdvorsteher führt die laufenden Geschäfte <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft,<br />

sofern diese nicht ausdrücklich dem Jagdvorstand<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen zugewiesen<br />

sind. Er hat die Beschlüsse <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />

vorzubereiten und durchzuführen. Insbeson<strong>der</strong>e obliegt ihm<br />

1. die Aufstellung des Haushaltsplans und dessen Einhaltung<br />

bei <strong>der</strong> Bewirtschaftung <strong>der</strong><br />

Haushaltsmittel nach § 14 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 2,<br />

2. die <strong>An</strong>fertigung <strong>der</strong> Jahresrechnung (Kassenbericht),<br />

3. die Überwachung <strong>der</strong> Schrift- und Kassenführung,<br />

4. die Aufstellung des Verteilungsplans für die Auszahlung des<br />

Reinertrags an die einzelnen Jagdgenossen und<br />

5. die Feststellung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Umlagen für die einzelnen<br />

Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Die Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen kann diese Aufgaben dem<br />

Jagdvorstand übertragen.<br />

(2) Der Jagdvorsteher vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich<br />

und außergerichtlich. Seine Vertretungsvollmacht ist auf die<br />

Durchführung <strong>der</strong> gesetzmäßig und ordnungsgemäß gefassten<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen und des Jagdvorstands<br />

beschränkt.<br />

§ 12<br />

Kassenführer<br />

(1) Der Kassenführer muss gut beleumundet und seine wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse müssen geordnet sein.<br />

(2) Der Kassenführer ist dem Jagdvorsteher, <strong>der</strong> sich laufend<br />

über den Zustand und die Führung <strong>der</strong> Genossenschaftskasse<br />

zu unterrichten hat und das Recht sowie die Pflicht zur unvermuteten<br />

Kassenprüfung besitzt, für die ordnungsgemäße Führung<br />

<strong>der</strong> Genossenschaftskasse verantwortlich.<br />

(3) Kassenführer kann nicht sein, wer zur Erteilung von Kassenanordnungen<br />

befugt ist.<br />

§ 13<br />

Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen<br />

(1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen<br />

Haushaltsplan auf, wenn <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> Geschäfts- und Wirtschaftsführung<br />

dies erfor<strong>der</strong>t. Übt die Jagdgenossenschaft die<br />

Jagd auf eigene Rechnung aus, so ist ein Haushaltsplan aufzustellen.<br />

Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein.<br />

(2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung<br />

(Kassenbericht) zu erstellen, die den Rechnungsprüfern zur<br />

Prüfung und <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen zur Entlastung<br />

des Jagdvorstands vorzulegen ist. Führt die Prüfung zur<br />

Feststellung erheblicher Verstöße gegen die Grundsätze einer<br />

geordneten Haushalts- und Kassenführung, so wird dem Jagdvorstand<br />

Entlastung erst erteilt, wenn die Mängel ordnungsgemäß<br />

behoben sind.<br />

(3) Die Rechnungsprüfer werden für die gleiche Amtszeit wie<br />

<strong>der</strong> Jagdvorstand gewählt; § 9 Abs. 3 Satz 2 und 3 findet entsprechende<br />

<strong>An</strong>wendung. Rechnungsprüfer kann nicht sein, wer<br />

dem Jagdvorstand angehört o<strong>der</strong> zu dem Jagdvorstand in einer<br />

Beziehung <strong>der</strong> in § 9 Abs. 7 bezeichneten Art steht.<br />

§ 14<br />

Kassenverwaltung, Geschäfts- und Wirtschaftsführung<br />

(1) Für die Kassengeschäfte gelten folgende Grundsätze:<br />

1. Die <strong>An</strong>nahme- und Auszahlungsanordnungen <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

sind <strong>vom</strong> Jagdvorsteher zu unterzeichnen. Sie<br />

sind hinsichtlich <strong>der</strong> sachlichen und rechnerischen Richtigkeit<br />

<strong>der</strong> <strong>An</strong>gaben in den Kassenanordnungen <strong>vom</strong> Kassenführer<br />

gegenzuzeichnen.<br />

2. Für den Nachweis <strong>der</strong> Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher<br />

Reihenfolge und gegebenenfalls nach <strong>der</strong> im Haushaltsplan<br />

vorgesehenen Ordnung wird durch den Jagdvorstand<br />

ein Kassenbuch geführt, das nach Einnahmen,<br />

Ausgaben, Verwahrungen, Vorschüssen, Geldbestand und -<br />

anlagen zu glie<strong>der</strong>n ist. Das Kassenbuch dient zusammen<br />

mit den entsprechenden Belegen als Rechnungslegungsbuch.<br />

Diese Unterlagen sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren.<br />

3. Der Kassenführer hat dafür zu sorgen, dass die Einnahmen<br />

<strong>der</strong> Jagdgenossenschaft rechtzeitig eingehen und die Auszahlungen<br />

ordnungsgemäß geleistet werden. Außenstände<br />

sind durch ihn anzumahnen und nach fruchtlosem Ablauf<br />

<strong>der</strong> hierbei gesetzten Zahlungsfrist dem Jagdvorsteher zur<br />

zwangsweisen Beitreibung zu melden.<br />

4. Der Barbestand <strong>der</strong> Kasse ist möglichst gering zu halten.<br />

Entbehrliche Barbestände sind unverzüglich auf ein Konto<br />

bei einem Kreditinstitut einzuzahlen und dort bestverzinslich<br />

anzulegen.<br />

5. Kassenfehlbeträge sind <strong>vom</strong> Kassenführer zu ersetzen; <strong>der</strong><br />

Ersatz ist im Kassenbuch festzuhalten. Kassenüberschüsse<br />

sind als sonstige Einnahmen zu buchen. Bis zur Aufklärung<br />

ist <strong>der</strong> Kassenfehlbetrag als Vorschuss und <strong>der</strong> Kassenüberschuss<br />

als Verwahrung nachzuweisen.<br />

(2) Geschäftsjahr <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im<br />

Sinne des § 11 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes.<br />

(3) Die Einnahmen <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft sind, soweit sie<br />

nicht zur Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben o<strong>der</strong> nach Maßgabe des Haushaltsplans<br />

zur Bildung von Rücklagen o<strong>der</strong> zu an<strong>der</strong>en Zwecken<br />

zu verwenden sind, an die Mitglie<strong>der</strong> auszuschütten.<br />

Durch den Beschluss über die Bildung von Rücklagen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>weitige<br />

Verwendung <strong>der</strong> Einnahmen wird <strong>der</strong> <strong>An</strong>spruch <strong>der</strong><br />

Jagdgenossen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben, auf<br />

Auszahlung ihres <strong>An</strong>teils am Reinertrag <strong>der</strong> Jagdnutzung nach<br />

§ 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes nicht berührt. Beschließt<br />

die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag <strong>der</strong> Jagdnutzung an<br />

ihre Mitglie<strong>der</strong> auszuschütten, so erlischt <strong>der</strong> <strong>An</strong>spruch eines<br />

Jagdgenossen auf Auszahlung seines <strong>An</strong>teils am Reinertrag<br />

<strong>der</strong> Jagdnutzung, falls er nicht innerhalb von sechs Monaten<br />

nach <strong>der</strong> Feststellung des Verteilungsplans schriftlich o<strong>der</strong><br />

mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers mit den zur Auszahlung<br />

erfor<strong>der</strong>lichen <strong>An</strong>gaben geltend gemacht wird.<br />

(4) Von den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen<br />

nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich<br />

des Haushaltsplans unabweisbar notwendig ist.<br />

§ 15<br />

Bekanntmachungen <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft<br />

Für die Jagdgenossen bestimmte Bekanntmachungen werden<br />

im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft in ortsüblicher<br />

Weise vorgenommen. Die Satzung ist für die Dauer von<br />

zwei Wochen im Rathaus <strong>der</strong> Stadt-/Gemeindeverwaltung öffentlich<br />

auszulegen.<br />

§ 16<br />

Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

(1) Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung<br />

in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung <strong>vom</strong><br />

22.Mai 1992 außer Kraft.<br />

(2) Die Amtszeit des bei In-Kraft-Treten dieser Satzung amtierenden<br />

Jagdvorstehers, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />

endet mit dem 31. März 2011; § 9 Abs. 3 Satz 3 findet<br />

entsprechende <strong>An</strong>wendung.<br />

(3) Der erste Haushaltsplan nach § 13 Abs. 1 ist gegebenenfalls<br />

für das Geschäftsjahr 2010 / 2011 vorzunehmen.<br />

Vorstehende Satzung ist in <strong>der</strong> Versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossen<br />

<strong>vom</strong> … beschlossen worden.<br />

....................................., den ......................................................<br />

...................................................................................................<br />

...................................................................................................<br />

Jagdvorstand<br />

Der Schulplatz<br />

Gemeinde Oldisleben<br />

Nach dem Auszug des Kin<strong>der</strong>ferienlagers wurde die rechte Seite<br />

<strong>der</strong> Baracke Sportraum für die beiden Schulen und die linke<br />

Seite „Erntekin<strong>der</strong>garten“.<br />

Der Kin<strong>der</strong>garten in <strong>der</strong> Hohle war zu klein um alle Kin<strong>der</strong> aufzunehmen<br />

und man entschloss sich, die Kin<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Eltern in<br />

<strong>der</strong> Ernte in <strong>der</strong> LPG bzw. beim VEG während <strong>der</strong> Erntezeit halfen,<br />

in <strong>der</strong> Baracke unterzubringen. Diese Möglichkeit bestand<br />

aber nur ein Jahr. Auf dem Foto ist die Kin<strong>der</strong>gruppe zu sehen,<br />

die den „Erntekin<strong>der</strong>garten“ besuchte.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 9– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

1959 wurde die Baracke abgerissen. Da <strong>der</strong> Platz im Kin<strong>der</strong>garten<br />

nicht ausreichte, wurde sie im Hof <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>einrichtung<br />

aufgestellt.<br />

Ende <strong>der</strong> 50ziger Jahre wurden 14 Pappeln von den Lehrern<br />

<strong>der</strong> Schule auf den Schulplatz gepflanzt. Sie sollten zur Verschönerung<br />

und Begrenzung des Schulhofes dienen. Herr Odebrecht<br />

hat mir oft erzählt, dass beim Pflanzen <strong>der</strong> Pappeln die<br />

„hiesigen Lehrer“ auf die „Vergangenheit“ des Schulplatzes, die<br />

Grundmauern des Schafstalles <strong>der</strong> Oberschäferei, gestoßen<br />

sind.<br />

Ende <strong>der</strong> 60ziger Jahre reichten die Klassen <strong>der</strong> beiden Schulen<br />

auf dem Schulberg nicht mehr für die Schüler aus. Eine Lösung<br />

musste gefunden werden. Das alte Verwaltungsgebäude<br />

des Kalischachtes war bereits in den 20ziger Jahren des vorigen<br />

Jahrhun<strong>der</strong>ts vorübergehend Schule. Es wurde umgebaut<br />

und ein Teil <strong>der</strong> Schüler zog 1971 in die „Schachtschule“. Bis<br />

1982 waren alle Schüler aus <strong>der</strong> „Weißen-“ und „Roten Schule“<br />

ausgezogen. Der Schulplatz war verweist und dient nur noch als<br />

Parkplatz.<br />

Die gepflanzten Pappeln wuchsen sehr schnell heran und entwickelten<br />

sich zu „Umweltverschmutzern.“ Zur Blütezeit flogen<br />

Wattebällchen durch die Luft und verwandelten den Schulplatz<br />

und die Umgebung in eine „Winterlandschaft“.<br />

Die Bewohner, rund um den Schulplatz, waren zu recht verärgert<br />

und for<strong>der</strong>ten das Entfernen <strong>der</strong> Pappeln. So einfach war<br />

das aber nicht, zum Fällen <strong>der</strong> Bäume war eine Genehmigung<br />

erfor<strong>der</strong>lich und die gab es nur, wenn wie<strong>der</strong> neue Bäume gepflanzt<br />

werden. Die Verantwortlichen griffen zu einer List. So<br />

pflanzten die Gemeindearbeiter zwischen die Pappeln 12 Linden.<br />

Nun konnten die Pappeln gefällt werden.<br />

Im Juni 1987 wurde die erste Pappel gefällt und am 09. und 10.<br />

April 1988 fielen die letzten Pappeln <strong>der</strong> Säge zum Opfer.<br />

Mit dem neuen Spielplatz haben die Kin<strong>der</strong> den Schulplatz wie<strong>der</strong><br />

in Besitz genommen und setzten so auch nach fast 100<br />

Jahren den damaligen Gemein<strong>der</strong>atsbeschluss aus dem Jahre<br />

1912 in die Tat um - Bewegung an frischer Luft.<br />

Damit endet mein Ausflug in die Geschichte des Schulplatzes.<br />

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern<br />

bedanken, die mir bei meinen Nachforschungen geholfen<br />

haben. Ohne Ihre Hilfe wäre es mir nicht möglich gewesen die<br />

Vergangenheit des Schulplatzes nie<strong>der</strong>zuschreiben.<br />

H. Amme<br />

Der Bretlebener Jugendclubverein<br />

informiert:<br />

Werte Eltern!<br />

Seit August 2010 haben wir auf eigenes Drängen von <strong>der</strong> AR-<br />

GE eine Arbeitskraft zur Jugendbetreuung zugeteilt bekommen.<br />

Darüber freuen wir uns natürlich, auch wenn das Arbeitsverhältnis<br />

bis Dezember 2010 begrenzt ist. Aber vielleicht erhalten wir<br />

auch danach weiterhin Unterstützung durch die Möglichkeit <strong>der</strong><br />

Ein-Euro-Jobs. Für die Aufgabe wurde Frau Gabriele Heyne aus<br />

Bretleben ausgewählt und wir stellen zwei separate Räume sowie<br />

das gesamte Außengelände für die Jugendarbeit zur Verfügung.<br />

Natürlich werden wir auch entsprechend des Besucheralters<br />

geeignetes Beschäftigungsmaterial sowie Spielgeräte zur<br />

Verfügung stellen. Ihre Kin<strong>der</strong> haben somit die Möglichkeit, unentgeltlich<br />

und unter Aufsicht einer Vertrauensperson ihre Freizeit<br />

zu gestalten. Auf Grund dieses <strong>An</strong>gebotes haben wir unsere<br />

Öffnungszeiten wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

Montag - Freitag <strong>vom</strong> 14.00 Uhr - 19.30 Uhr<br />

Selbstverständlich kann das <strong>An</strong>gebot auch auf das Wochenende<br />

erweitert werden. Dafür muss jedoch zunächst <strong>der</strong> Bedarf ermittelt<br />

werden.<br />

Auf eines möchten wir hinweisen:<br />

Bitte verstehen Sie uns nicht als Erzieher. Vielmehr stehen wir<br />

ihren Kin<strong>der</strong>n begleitend zur Seite, wenn diese es wünschen.<br />

Ihre Kin<strong>der</strong> können bei uns ganz zwanglos ihre Freizeit gestalten.<br />

Aber selbstverständlich müssen wir dafür sorgen, dass unsere<br />

Einrichtung und Ausstattung vor mutwilliger Zerstörung geschützt<br />

wird. Dies setzt natürlich einen vernünftigen und<br />

ordentlichen Umgang miteinan<strong>der</strong> voraus. Dafür bitten wir<br />

schon jetzt um ihr Verständnis und freuen uns auf den Besuch<br />

ihrer Kin<strong>der</strong>.<br />

Der Vorstand<br />

Bretlebener Jugendclubverein e. V.<br />

<strong>An</strong>gelverein Heldrungen e. V.<br />

<strong>An</strong>glerfest mit Volksfestcharakter!<br />

Zum 16. Male schmückte unser <strong>An</strong>gelverein Heldrungen e.V.<br />

sein Gelände um die Fischweide mit samt Festwiese heraus. So<br />

wurde Tage vor <strong>der</strong> eigentlichen Veranstaltung <strong>vom</strong> 16.07 bis<br />

zum 18.07.2010 alles aufgebaut und wie<strong>der</strong> unter erschwerten<br />

Bedingungen. Denn die unerträgliche Hitze <strong>der</strong> Vortage machte<br />

allen zu schaffen. Aber wenn alles steht, ist dann sowieso nicht<br />

mehr zu erkennen, welche Mühen <strong>der</strong> Aufbau gemacht hat.<br />

Musik zu Diskoklängen lockte am Freitagabend die Jugend auf<br />

unser Festgelände. Am Samstagmorgen ging es für unsere Einsatzkräfte<br />

weiter. Für die meisten mit wenig Schlaf, am nächsten<br />

Morgen war vieles für das Tagesprogramm aufzubauen.<br />

Um 10.00 Uhr begann dann die eigentliche Eröffnung, dieses<br />

Mal zu Klängen von <strong>der</strong> Schalmaienkapelle <strong>der</strong> Freiwilligen<br />

Feuerwehr aus Reinsdorf.<br />

Langsam füllte sich wie<strong>der</strong> unser Festgelände, denn die eine<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Attraktion begann dann wie jedes Jahr um diese<br />

Zeit. So gab es wie<strong>der</strong> ein Ponyreiten und ein Kin<strong>der</strong>fest für unsere<br />

Kleinen, Schaustellerbetrieb, für Interessierte ein kostenloses<br />

Schnuppertauchen mit Tauchschule Aqua-Fun aus Erfurt,<br />

eine Modellbootschau (Segelboote - mit dem Modell-Segelsportverein<br />

Sömmerda), und vieles mehr. Auch unser Dachverband<br />

<strong>der</strong> TLAV war wie in den Jahren zuvor, durch unseren Vizepräsidenten<br />

Egbert Thon vertreten. Bei seinem separaten<br />

Stand konnte man sich bis ins Detail informieren, was alles dazu<br />

gehört, um ein <strong>An</strong>gler zu werden.<br />

Natürlich war auch Tagsüber für das leibliche Wohl gesorgt.<br />

Nach Belieben konnte man zum Mittag sich eine Erbsensuppe<br />

aus <strong>der</strong> Gulaschkanone holen o<strong>der</strong> man erwarb sich eben die<br />

Thüringer Spezialitäten <strong>vom</strong> Rost.<br />

Pünktlich 14.00 Uhr begann unser Nachmittagsprogramm. Mit<br />

einem Kanonenschuss <strong>der</strong> Heldrunger Kanoniere legten die Beteiligten<br />

zum diesjährigen Badewannenrennen los. Auch dieses<br />

Jahr waren die begehrten Pokale hart umkämpft. Als erstes liefen<br />

die Kanoniere <strong>der</strong> Kyffhäuserkameradschaft ins Ziel ein.<br />

Dicht gefolgt und zum ersten Mal dabei das Boot East Side<br />

Pearl <strong>vom</strong> Country Verein Eastside vor einem Ringerboot des<br />

RSV 09 (die wie<strong>der</strong> mit vier Booten an den Start gingen. Mit<br />

dem letzten Platz mussten sich die Schausteller, die dieses mal<br />

im Caprilook an den Start gingen, zufrieden geben.<br />

Nahtlos gingen wir dann zum Programm im Zelt über. Bei Kaffee<br />

und Kuchen hatte das Nachmittagsprogramm so einiges zu<br />

bieten. So traten dieses Mal die Tanzgruppe Powergirls aus Artern,<br />

<strong>der</strong> Tänzer Paul aus Nordrheinwestfalen und die Sängerin<br />

Eileen Puttkammer auf. Als Abschluss folgte dann die Siegerehrung<br />

zum Badewannenrennen und natürlich unser Neptun mit<br />

seinen Nixen. Wie jedes Jahr ist sein Auftreten ein absoluter Höhepunkt.<br />

Denn hier werden jedes Jahr Vereinsmitglie<strong>der</strong> und<br />

Besucher in einer lustigen und nassen Prozedur getauft und mit


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 10 – <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

Namen besehen. Dass Neptun vor keinem halt macht, zeigt<br />

dass in diesem Jahr unserer Bürgermeister auch zu den Kandidaten<br />

zählte. Nach diesem Abschluss gönnten wir uns alle eine<br />

kleine Verschnaufpause, um uns auf den Tanzabend mit seinem<br />

Programm und seinen Besuchern einzustellen.<br />

Am nächsten Morgen sahen sich die meisten wie<strong>der</strong> zum Frühschoppen<br />

auf unserem Festgelände, um das diesjährige Teichfest<br />

langsam ausklingen zu lassen.<br />

Dieses Teichfest war nun geschafft und zu einem Erfolg gebracht,<br />

und man hat dann schon wie<strong>der</strong> Pläne fürs Nächste, wie<br />

man das eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e besser und erfolgreicher machen<br />

könnte. Natürlich hat man immer ein offenes Ohr, wenn man<br />

Verbesserungen und zusätzliche Höhepunkte von unseren Gästen<br />

hinzu bekommt. Denn dieses Fest ist ja für unsere Besucher<br />

bzw. Gäste gedacht.<br />

Als Abschluss möchte <strong>der</strong> <strong>An</strong>gelverein Heldrungen e.V. natürlich<br />

Dank sagen an alle, die uns tatkräftig unterstützt haben, um<br />

ein solches Event überhaupt durchzuführen und auf die Beine<br />

zu stellen. Und einige die uns unterstützten in diesem Artikel mit<br />

aufführen und gleichzeitig Dankeschön sagen. So unter an<strong>der</strong>em<br />

bei:<br />

Allianzvertretung Dassler, Allianzvertretung Wittchow, Apotheke<br />

Claus, Autohaus Barbarossa, Bäckerei Surber, Dachdecker<br />

Jens Begehold, Diskothek Tornado, FHM Heldrungen, Fritz Müller<br />

GmbH, Gartenbau Stange, Zahnärztin Fr. Genther, Zahnärztin<br />

Frau Grahmann, Franz Grunert, Dennis Haarseim HMS, Fleischerei<br />

Holzapfel, Hugo Hoffmann, IBKM Dr. Krauspe, Fa.<br />

Junge (Schmied), Minimarkt Kabei, Rechtsanwalt Matthias<br />

Kopf, Markus Kästner, Dachdecker Kunze, Malermeister Kupfernagel,<br />

Elektrogeschäft Ringel, Zahnärztin Ludwig, Physiotherapie<br />

Machemehl, Steuerberater Naumann, Blumenladen Nixdorf,<br />

Friseur Nolle, Physiotherapie Nöpel, Petras Geschenkshop,<br />

Polsterei Schröter, Raiffeisen Baumarkt, Gaststätte Ratskeller,<br />

Getränke Großhandel Schinköthe, Schreibwaren Tänzel, Tankstelle<br />

Total, Blumenladen Taube, Wagner Beton GmbH und<br />

Kieswerk, Friseurin Sabine Steiger, Frau Wirrbach, Sparkasse<br />

Artern, Dem Tierheim Gehofen, <strong>der</strong> Tauchschule Aqua-Fun aus<br />

Erfurt, dem Reit-und Fahrverein Oldisleben, den Schaustellern,<br />

<strong>der</strong> Kyffhäuser-Kameradschaft, den Ringern <strong>vom</strong> RSV 09 Heldrungen,<br />

dem Countryverein Eastside aus Heldrungen, dem<br />

Schalmeien von <strong>der</strong> Freiwilligen Feuerwehr aus Reinsdorf, den<br />

Soldaten <strong>der</strong> Pateneinheit (Kaserne Bad Frankenhausen) <strong>der</strong><br />

Stadt Heldrungen, dem Bauhof Heldrungen, allen Ämtern die<br />

uns unterstützt haben, freiwilligen Helfern sowie allen Beteiligten<br />

unseres Vereines. Einen beson<strong>der</strong>en Dank möchten wir<br />

aber in diesem Schreiben unseren Bürgermeister, den Herrn<br />

Norbert Enke, <strong>der</strong> wie in den vergangenen Jahren uns bei <strong>der</strong><br />

Vorbereitung und Durchführung dieses Festes unterstützt hat.<br />

2.Vorsitzen<strong>der</strong> des <strong>An</strong>gelverein Heldrungen e.V.<br />

Jens Müller<br />

VfB Oldisleben e.V.<br />

Ehrenamt - Stellenausschreibung<br />

Wir sind:<strong>der</strong> aktuelle Kreismeister, Hallenkreismeister<br />

und Fair-Play-Pokal-Gewinner 2010 im<br />

Männerbereich mit 55 % eigenem Nachwuchsanteil<br />

Wir haben: lebendige und lernwillige junge Fußballer (Jugend)<br />

Wir suchen: interessierte Fußballer, die ein auf Übungsleiter,<br />

Organisator o<strong>der</strong> Vorbild machen wollen<br />

Wir bieten: Selbstverwirklichung, Spaß, ein soziales Netzwerk,<br />

Aus- und Weiterbildung zum Teamleiter,<br />

Verantwortung und Vergünstigung im Sportverein<br />

VfB Oldisleben e. v. (z. B freier Eintritt…)<br />

„Teamwork teilt die Aufgabe und verdoppelt den Erfolg“<br />

Hoher Besuch zu 75 Jahre VfB Oldisleben<br />

Das 75-jährige Bestehen des VfB Oldisleben wurde in einer Feierstunde<br />

während des traditionellen Sportfestes würdig begannen.<br />

Der TFV-Präsident Reiner Milkoreit ließ es sich nicht nehmen<br />

persönlich die Glückwünsche des Thüringer Fußball<br />

Verbandes zu überbringen. Zu den weiteren Gästen und Gratulanten<br />

gehörten <strong>der</strong> Bürgermeister von Oldisleben Herr Pötschke,<br />

<strong>der</strong> Vorsitzende des Kyffhäuser-Fußballausschusses Herr<br />

Schweser, Vereinsberater des Kyffhäuser-Kreissportbund Herr<br />

Mosebach, Ehrenmitglied Walter Kuhn sowie zahlreiche Ehrengäste.<br />

In einer kurzen <strong>An</strong>sprache bedankte sich <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

des Vereins Thomas Röber bei den Gästen für ihr Kommen. <strong>An</strong>schließend<br />

gab Ehrenmitglied Horst Michel einen Überblick <strong>der</strong><br />

Geschichte und Entwicklung des Sportvereins <strong>der</strong> letzten Jahre.<br />

In seinen Glückwünschen ging <strong>der</strong> TFV-Präsident Reiner Milkoreit<br />

auf hohe Bedeutung des Sportes für die Entwicklung <strong>der</strong><br />

Jugend in unserem Land ein. Eine Präsentation zeigte den Gäste<br />

die Entwicklung von den <strong>An</strong>fängen <strong>der</strong> Vereinsgründung 1935<br />

bis in die heutige Zeit. Mit einen Gläschen Sekt wurde auf die<br />

weitere Zukunft des VfB angestoßen. <strong>An</strong> Ort und Stelle konnten<br />

sich unsere Gäste einen Einblick über die erfolgreiche Jugendarbeit<br />

des Vereines machen, denn auf den verschiedenen Plätzen<br />

kickten unsere Nachwuchsspieler um Medaillen und Pokale.<br />

Obst- und Gartenbauverein<br />

„Möllendorf “ e .V.<br />

Einladung zur Jahreshauptversammlung<br />

Hiermit laden wir alle Vereinsmitglie<strong>der</strong> und Gartenbesitzer des<br />

Obst- und Gartenbauvereins „Möllendorf “ e. V. Oldisleben zur<br />

Jahreshauptversammlung, welche am<br />

Samstag, dem 11. September 2010 um 15.00 Uhr<br />

in die Gaststätte „Möllendorf“<br />

stattfindet, recht herzlich ein.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung u. Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung<br />

2. Feststellen <strong>der</strong> Beschlussfähigkeit<br />

3. Abstimmung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

4. Rechenschaftsbericht des Vereinsvorsitzenden<br />

5. Rechenschaftsbericht des Kassierers<br />

6. Bericht <strong>der</strong> Kassenprüfer<br />

7. Diskussion zu den Berichten<br />

8. Entlastung des Vorstandes<br />

9. Allgemeine Diskussion zu Fragen des Vereinslebens<br />

10. Schlusswort des Vereinsvorsitzenden<br />

Vorschläge zur Satzungsän<strong>der</strong>ung und <strong>der</strong> Gartenordnung<br />

müssen bis spätestens 8 Tage vor <strong>der</strong> Jahreshauptversammlung<br />

schriftlich beim Vorsitzenden eingereicht werden.<br />

Oldisleben den 14.08.2010<br />

Peter Klückmann<br />

Vorstandsvorsitzen<strong>der</strong><br />

des Obst- u. Gartenbauvereins<br />

„Möllendorf “ e. V. Oldisleben


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 11 – <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

Ev. Luth. Kirchgemeinde Oldisleben<br />

Sonntag, den 05.09.2010<br />

09.30 Uhr Gottesdienst, gleichzeitig Kin<strong>der</strong>abenteuerland<br />

Sonntag, den 12.09.2010<br />

09.30 Uhr Gottesdienst<br />

Selbständige evangelisch-lutherische Kirche<br />

- SELK<br />

Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße)<br />

Sonntag, den 05.09.2010<br />

12.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst <strong>der</strong> drei Kirchengemeinden<br />

in Heldrungen in <strong>der</strong> Ev.. Wigberti - Kirche.<br />

Es wirkt das Vokalensemble Ostinato <strong>der</strong> SELK<br />

mit.<br />

Sonntag, den 29.08.2010<br />

11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl in <strong>der</strong> Golgathakirche<br />

mit Pfr. Pietrusky.<br />

Ev. Kirchengemeinde Heldrungen<br />

Sonntag, den 12.09.2010<br />

09.30 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl<br />

Ev. Kirchengemeinde Oberheldrungen<br />

Sonntag, den 12.09.2010<br />

14.00 Uhr Gottesdienst<br />

… zum Geburtstag<br />

Bretleben<br />

am 03.09. Lina Penzler zum 84. Geburtstag<br />

am 05.09. Heinz Jauch zum 70. Geburtstag<br />

am 06.09. Helmut Kühn zum 66. Geburtstag<br />

am 12.09. Karl Reuter zum 75. Geburtstag<br />

am 14.09. Siegfried Heine zum 70. Geburtstag<br />

am 15.09. Dieter Weber zum 71. Geburtstag<br />

am 16.09. Erich Betker zum 66. Geburtstag<br />

Etzleben<br />

am 06.09. Sieglinde Richter zum 67. Geburtstag<br />

Gorsleben<br />

am 04.09. Werner Schmidt zum 71. Geburtstag<br />

am 10.09. Gerhard Jahne zum 69. Geburtstag<br />

am 11.09. Helga Fuchs zum 69. Geburtstag<br />

Hauteroda<br />

am 06.09. Siegfried Walther zum 72. Geburtstag<br />

am 08.09. Waltraud Ernst zum 81. Geburtstag<br />

am 09.09. Brunhilde Gartenbach zum 70. Geburtstag<br />

am 13.09. Adelheid Kästner zum 74. Geburtstag<br />

am 13.09. Elfriede Opitz zum 73. Geburtstag<br />

am 14.09. Lothar Bergner zum 80. Geburtstag<br />

Stadt Heldrungen<br />

am 04.09. Erika Brodowski zum 90. Geburtstag<br />

am 05.09. Ursula Weyer zum 68. Geburtstag<br />

am 06.09. Hans Arndt zum 79. Geburtstag<br />

am 06.09. Fred Kleinsimon zum 73. Geburtstag<br />

am 06.09. Klemens Burchert zum 67. Geburtstag<br />

am 09.09. Sieglinde Minarik zum 70. Geburtstag<br />

am 10.09. <strong>An</strong>nemarie Holzapfel zum 69. Geburtstag<br />

am 11.09. <strong>An</strong>ni Stoepel zum 90. Geburtstag<br />

am 13.09. Gerald Treml zum 75. Geburtstag<br />

am 13.09. Birgit Fricke zum 67. Geburtstag<br />

am 14.09. Dora Wagner zum 75. Geburtstag<br />

am 14.09. Manfred Köhler zum 71. Geburtstag<br />

am 14.09. Manfred Vetter zum 67. Geburtstag<br />

am 15.09. Ingeborg Heinze zum 74. Geburtstag<br />

Heldrungen, OT Bahnhof Heldrungen<br />

am 03.09. Dieter Kaufmann zum 69. Geburtstag<br />

am 03.09. Heidemarie Keilhau zum 68. Geburtstag<br />

am 05.09. Alfred Bock zum 78. Geburtstag<br />

am 05.09. Marion Geyer zum 65. Geburtstag<br />

am 08.09. Ursula Henfling zum 79. Geburtstag<br />

am 08.09. Karl-Heinz Küchler zum 66. Geburtstag<br />

am 11.09. Käte Wiedemuth zum 90. Geburtstag<br />

am 14.09. Lieselotte Giltsch zum 69. Geburtstag<br />

am 15.09. Hannelore Bock zum 80. Geburtstag<br />

am 16.09. Thomas Beyer zum 66. Geburtstag<br />

Heldrungen, OT Braunsroda<br />

am 05.09. Inge Kunze zum 72. Geburtstag<br />

am 05.09. Renate Rostalski zum 69. Geburtstag<br />

am 13.09. Adolf Hesse zum 77. Geburtstag<br />

Hemleben<br />

am 04.09. Erika Beyer zum 73. Geburtstag<br />

am 06.09. Alfred Gaide zum 76. Geburtstag<br />

am 07.09. Klaus Kühnhold zum 68. Geburtstag<br />

Oberheldrungen<br />

am 05.09. Klaus Kittel zum 73. Geburtstag<br />

am 08.09. Sonja Jüngling zum 80. Geburtstag<br />

am 10.09. Siegfried Eichholz zum 70. Geburtstag<br />

am 11.09. Harri Hahn zum 73. Geburtstag<br />

am 12.09. <strong>An</strong>na Walther zum 90. Geburtstag<br />

am 12.09. Viktor Bissa zum 70. Geburtstag<br />

am 12.09. Eberhard Weber zum 65. Geburtstag<br />

am 16.09. Adele Prentzel zum 88. Geburtstag<br />

Oldisleben<br />

am 03.09. Volker Schmöller zum 67. Geburtstag<br />

am 05.09. Sigrid Grube zum 71. Geburtstag<br />

am 06.09. Rolf Becker zum 70. Geburtstag<br />

am 07.09. Wolfgang Bradtke zum 71. Geburtstag<br />

am 08.09. Dieter Baltrusch zum 74. Geburtstag<br />

am 09.09. Irmgard Bornemann zum 70. Geburtstag<br />

am 10.09. Ingrid Wackernagel zum 67. Geburtstag<br />

am 15.09. <strong>An</strong>ny Elsfeld zum 86. Geburtstag<br />

am 15.09. Uwe Darr zum 70. Geburtstag<br />

am 16.09. Helmut Steinkopf zum 79. Geburtstag<br />

Oldisleben, OT Sachsenburg<br />

am 07.09. <strong>An</strong>ni Held zum 74. Geburtstag<br />

am 12.09. Karl-Heinz Grimmer zum 73. Geburtstag<br />

am 16.09. Helga Appenrodt zum 65. Geburtstag<br />

und wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen.<br />

Abgeordnete Gudrun Holbe begrüßt<br />

Flexibilisierung <strong>der</strong> Pflanzenabfall-<br />

Verordnung<br />

Das Thüringer Kabinett hat in seiner Sitzung <strong>vom</strong> 10. August<br />

2010 die Novellierung <strong>der</strong> Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung<br />

beschlossen. Demnach wird es bei <strong>der</strong> Grünabfallverbrennung<br />

künftig keine zeitlichen und örtlichen Vorgaben des Landes<br />

mehr geben, d. h. Begrenzungen, dass nur außerhalb von Ortsteilen<br />

und während <strong>der</strong> Monate März und April bzw. Oktober<br />

und November verbrannt werden darf, sind aufgehoben. <strong>An</strong><br />

Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen jedoch<br />

weiterhin unzulässig.<br />

Die CDU-Landtagsfraktion hatte einstimmig ein Votum zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> bisherigen Verordnung abgegeben. Im Vorfeld wurden<br />

zudem zahlreiche <strong>An</strong>regungen <strong>der</strong> Thüringer Kleingärtner<br />

aufgriffen, die nunmehr umgesetzt werden.<br />

Wie bisher liegt die Zuständigkeit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Pflanzenabfallverordnung<br />

bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.<br />

Die Abfallwirtschaft in den Verwaltungen kann jetzt nach den jeweiligen<br />

örtlichen Gegebenheiten über die Verbrennung von trockenem<br />

Baum- und Strauchschnitt entscheiden, ohne <strong>vom</strong> Land<br />

Thüringen auf bestimmte Bereiche und Zeiträume beschränkt<br />

zu werden.<br />

Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe wies darauf hin, dass die<br />

Verbrennung nur eine <strong>der</strong> möglichen Entsorgungsvarianten darstellt.<br />

Nach <strong>der</strong> Systematik <strong>der</strong> Pflanzenabfall-Verordnung habe<br />

die Kompostierung bzw. die Sammlung durch den Entsorgungsträger<br />

Vorrang.<br />

<strong>An</strong>dreas Schmölling


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 12 – <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“<br />

am 14. September 2010<br />

Um Existenzgründungswilligen sowie bestehenden Unternehmen<br />

bei <strong>der</strong> Lösung anstehen<strong>der</strong> Fragen und Probleme behilflich<br />

zu sein, stehen im Rahmen des Beratersprechtages „Netzwerk<br />

in Nordthüringen“ kompetente <strong>An</strong>sprechpartner <strong>der</strong><br />

Thüringer Aufbaubank, Bürgschaftsbank, Industrie- und Handelskammer,<br />

Handwerkskammer, GFAW und Agentur für Arbeit<br />

in persönlichen Gesprächen zur Verfügung; auch Vertreter <strong>der</strong><br />

Wirtschaftssenioren von „Alt hilft Jung Thüringen“ sowie <strong>vom</strong><br />

Bildungswerk <strong>der</strong> Thüringer Wirtschaft beantworten gern Ihre<br />

Fragen. Die Beratung des Netzwerkes ist kostenlos. Der nächste<br />

Beratersprechtag findet am 14. September 2010 in <strong>der</strong> Zeit<br />

von 09:00 bis 16:00 Uhr in <strong>der</strong> BIC-Nordthüringen GmbH,<br />

Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen / OT Bielen,<br />

statt.<br />

Ausführliche Informationen über das Netzwerk erhalten Sie<br />

auch auf unserer Homepage www.erfurt.ihk.de über den Link<br />

„Regionale Service-Center Ihrer IHK“.<br />

Um vorherige Terminabsprache im Regionalen Service-Center<br />

Nordhausen <strong>der</strong> IHK Erfurt unter Telefon 03631 908210<br />

wird gebeten.<br />

Udo Rockmann<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

Erfolgreich auf internationalem Parkett<br />

IHK unterstützt bei Auslandsengagement<br />

Ein kostenloses Seminar „Erfolgreich im Ausland“ bietet die<br />

IHK Erfurt am 23. September von 15 bis 18 Uhr in ihrem Regionalen<br />

Service-Center in Nordhausen. Unternehmer je<strong>der</strong> Branche,<br />

die ihre Businessaktivitäten über die Grenzen Deutschlands<br />

hinweg ausdehnen wollen, erhalten wichtige Hinweise<br />

und Informationen für die sorgfältige Planung Ihres Auslandsengagements,<br />

unter an<strong>der</strong>em zur Kontaktanbahnung, Transport<br />

<strong>der</strong> Waren, Zahlungsabwicklung und zu erfor<strong>der</strong>lichen Dokumenten.<br />

Auf <strong>An</strong>frage sind Einzelgespräche nach <strong>der</strong> Veranstaltung möglich.<br />

Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich vorab im<br />

RSC Nordhausen unter Tel. 03631 908210 anzumelden.<br />

Studienprogramm mit IHK-Prüfung<br />

„Bilanzbuchhaltung - International“ im RSC<br />

Nordhausen<br />

Für Mitarbeiter im betrieblichen Rechnungswesen, die sich für<br />

den Bereich <strong>der</strong> internationalen Rechnungslegung qualifizieren<br />

möchten bzw. diesbezügliche zukünftige Aufgabenstellungen<br />

übernehmen werden, bietet die Industrie- und Handelskammer<br />

Erfurt in <strong>der</strong> Zeit <strong>vom</strong> 28.10.2010 bis 29.07.2011 berufsbegleitend<br />

in Nordhausen ein Studienprogramm mit IHK-Prüfung an,<br />

das folgende Schwerpunkte zum Inhalt hat:<br />

• Grundlagen internationaler Geschäftstätigkeit<br />

• Internationales Rechnungswesen<br />

• Internationales Steuerrecht<br />

• Fachbezogenes Englisch<br />

Um vorherige <strong>An</strong>meldung unter Tel. 03631 908210 wird gebeten.<br />

gez. Udo Rockmann<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

Beginn neuer Kurse <strong>der</strong> Volkshochschule,<br />

Außenstelle Heldrungen<br />

Floristik - Arbeiten mit sommerlichen Blumen<br />

8. September 2010<br />

18.00 - 20.15 Uhr Frau Jabin<br />

Präventive Rückenschule<br />

13. September 2010<br />

19.00 - 20.00 Uhr Frau Urbanowicz<br />

Yoga<br />

14. September 2010<br />

18.30 - 20.45 Uhr Frau Rümmler<br />

Töpfern für <strong>An</strong>fänger und Fortgeschrittene<br />

20. September 2010<br />

18.00 - 20.15 Uhr Frau Bittner<br />

Floristik- Bunter Herbst<br />

13. Oktober 2010<br />

18.00 - 20.15 Uhr Frau Jabin<br />

Florales zur Weihnacht<br />

<strong>17</strong>. November 2010<br />

18.00 - 20.15 Uhr Frau Jabin<br />

Töpfern für <strong>An</strong>fänger und Fortgeschrittene<br />

6. Dezember 2010<br />

18.00 - 20.15 Uhr Frau Bittner<br />

Alle Veranstaltungen finden in <strong>der</strong> “Schmücke-Grundschule”<br />

Heldrungen, Kantorstraße 5/6 statt.<br />

P. Bittner<br />

Außenstelle Heldrungen<br />

Da lacht die VGem<br />

<strong>An</strong>ton geht in den Tante Emma Laden von Frau Geissmeier. Er<br />

sagt: ‘Ich möchte gern ein Päckchen Gelertine.’ - ‘Gut, aber das<br />

heißt Schelertine:’ - ‘Dann möchte ich noch ein Glas Gelee:’ -<br />

‘Gut, aber das heißt: Schelee.’ Sagt <strong>An</strong>ton genervt: ‘Jetzt sagen<br />

sie mir bloß, ich bin nicht bei Frau Geissmeier, son<strong>der</strong>n Frau<br />

Scheissmeier!’<br />

***<br />

Mäxchen fährt in <strong>der</strong> Straßenbahn. Eine schwangere Frau steigt<br />

an <strong>der</strong> nächsten Haltestelle ein und findet keinen Sitzplatz mehr.<br />

Freundlich überlässt Mäxchen ihr seinen eigenen Platz. Darauf<br />

sagt die Frau zu ihm: ‘Du bist aber ein kleiner Gentleman!’ In <strong>der</strong><br />

Schule fragt <strong>der</strong> Lehrer die Kin<strong>der</strong>: ‘Wer weiß, was ein Gentleman<br />

ist?’ Mäxchen meldet sich ganz aufgeregt: ‘Ein Gentleman<br />

ist jemand, <strong>der</strong> eine schwangere Frau sitzen lässt...’<br />

Impressum:<br />

Impressum:<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Verlag und Druck:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Frau Steinhof, Erreichbar unter <strong>der</strong> <strong>An</strong>schrift <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen<br />

Verantwortlich für den <strong>An</strong>zeigenteil: <strong>An</strong>dreas Barschtipan – Erreichbar unter <strong>der</strong><br />

<strong>An</strong>schrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>zeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte <strong>An</strong>zeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />

verwendet werden. Für <strong>An</strong>zeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

<strong>An</strong>zeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise:<br />

14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall<br />

können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim<br />

Verlag bestellen.

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