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Amtsblatt Nr. 17 vom 03.09.2010 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...

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<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 4– <strong>Nr</strong>. <strong>17</strong>/2010<br />

Stadt Heldrungen<br />

Das sind die Flächen, von denen das Oberflächenwasser in das<br />

Kanalsystem geleitet wird, wie zum Beispiel von einer Dachfläche<br />

die mit einer Dachrinne zur Straße entwässert und direkt<br />

mit dem Kanal verbunden ist, bzw. auch indirekt über die Straßenfläche<br />

in einen Gully geleitet wird o<strong>der</strong> auch von Hofflächen<br />

mit Neigung zur Straße.<br />

Nicht abflusswirksame Flächen sind die Flächen auf dem eigenen<br />

Grundstück, von denen das Oberflächenwasser zurückgehalten,<br />

d.h. versickert, bzw. in an<strong>der</strong>en Regenauffangsystemen<br />

gesammelt wird, ohne es dem Kanal zuzuführen.<br />

Einladung<br />

<strong>der</strong> Jagdgenossenschaft Heldrungen zur<br />

Genossenschaftsversammlung<br />

Gem. § 7 Abs. 2 <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft lade ich<br />

Sie hiermit zur Genossenschaftsversammlung am 15.09.2010<br />

um 19 Uhr in den Rittersaal <strong>der</strong> Wasserburg Heldrungen ein.<br />

Tagesordnung<br />

1) Begrüßung<br />

2) Feststellung <strong>der</strong> ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

3) Bestätigung des Versammlungsleiters<br />

4) Feststellung <strong>der</strong> Tagesordnung<br />

5) Rechenschaftsbericht 2001 - 2009<br />

6) Kassenbericht 2001 - 2009<br />

7) Vorstellung Haushaltsplan 2010<br />

8) Entlastung Vorstand und Schatzmeister<br />

9) Beschlussfassung über:<br />

a) Verwendung Pachtreinerlös<br />

b) Aktualisierung Jagdkataster<br />

c) Flächenberichtigung nach Aktualisierung Jagdkataster<br />

und Pächterfeststellung<br />

d) neue Mustersatzung<br />

10 Diskussion<br />

11)Wahl <strong>der</strong> neuen Rechnungsprüfer<br />

12)Wahl des Vorstandes und <strong>der</strong> Berater<br />

13)Konstituierende Sitzung des Vorstandes<br />

14) Schlusswort und Verabschiedung<br />

Matthias Kopf<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Jagdvorstandes<br />

Kyffhäuser Abwasser- und<br />

Trinkwasserverband (KAT)<br />

Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“<br />

Gebührensplittung ab 2011 beim AZV „Thüringer<br />

Pforte“<br />

Nach <strong>der</strong> letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2006, hatte sich<br />

<strong>der</strong> AZV unter Beachtung <strong>der</strong> damaligen Gesetzeslage nicht für<br />

die Gebührensplittung entschieden. Durch Nachweis <strong>der</strong> homogenen<br />

Bebauung in unserem Verbandsgebiet wurde auf eine<br />

zusätzliche Gebühr verzichtet.<br />

Mit dem Gerichtsurteil des Verwaltungsgerichtes Weimar <strong>Nr</strong>. 3K<br />

636/08 We <strong>vom</strong> 25.11.2009 ist es für den Abwasserzweckverband<br />

„Thüringer Pforte“ unausweichlich,<br />

getrennte Gebühren, d.h. Gebühr für Oberflächenwasser, welches<br />

von den Grundstücken über die Kanalisation abgeleitet<br />

wird und eine Gebühr für Schmutzwasser, zu erheben.<br />

Das Ableiten von Oberflächenwasser durch Kanäle und Pumpwerke<br />

sowie die Abwasserbehandlung, verursachen dem<br />

Zweckverband Kosten. Diese Kosten waren bis jetzt in <strong>der</strong> Abwassergebühr<br />

mit eingerechnet. (Oberflächenwasser ist das<br />

Wasser welches durch befestigte Flächen wie Dächer, Höfe,<br />

Wege, Straßen und Plätze in ein öffentliches Kanalsystem abfließt<br />

und entwe<strong>der</strong> in ein offenes Grabensystem abschlägt o<strong>der</strong><br />

bis zur Kläranlage geleitet wird).<br />

Der finanzielle <strong>An</strong>teil für die Oberflächenentwässerung, wird ab<br />

dem Jahr 2011 in <strong>der</strong> Gebührenkalkulation ermittelt und getrennt<br />

von <strong>der</strong> Schmutzwassergebühr ausgewiesen. Zur Berechnung<br />

werden die abflusswirksamen Flächen <strong>der</strong> Grundstücke<br />

herangezogen. Was heißt „abflusswirksame Fläche“?<br />

Mitteilung <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung<br />

Im September wird auf den Friedhöfen <strong>der</strong> einzelnen Mitgliedsgemeinden<br />

(ausgenommen Friedhöfe in kirchlicher Verwaltung)<br />

die Standfestigkeit <strong>der</strong> einzelnen Grabmale geprüft.<br />

Die Überprüfung erfolgt durch einen Sachverständigen nach<br />

den Unfallverhütungsvorschriften, § 9 <strong>der</strong> Gartenbau BG für<br />

Friedhöfe und <strong>der</strong> Technischen <strong>An</strong>leitung zur Standsicherheit<br />

von Grabmalen (TA Grabmal) <strong>der</strong> Deutschen Naturstein Akademie<br />

e.V. und/o<strong>der</strong> den Richtlinien zur Prüfung von Grabmalen<br />

des Bundesinnungsverbandes des Deutschen Steinmetz,-<br />

Stein- und Holzbildhauerhandwerks.<br />

Ein genauer Termin wird in <strong>der</strong> Presse noch mitgeteilt.<br />

Die einzelnen <strong>An</strong>gehörigen / Nutzungsberechtigten haben somit<br />

die Gelegenheit an <strong>der</strong> Prüfung teilzunehmen.<br />

Ein entsprechen<strong>der</strong> Aushang erfolgt in den einzelnen Schaukästen<br />

auf den Friedhöfen.<br />

Benutzungsordnung<br />

Gemeinde Bretleben<br />

Gemeindesaal und Vorsaal zum<br />

Dorfgemeinschaftshaus <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben<br />

1. Öffentliche Einrichtung<br />

Die Gemeinde Bretleben ist Eigentümerin des Objektes, Heldrungener<br />

Straße 69.<br />

Der Gemeindesaal mit Vorsaal und Sanitärbereich, ist eine öffentliche<br />

Einrichtung.<br />

Gemäß § 14 Thüringer Gemeindeordnung sind die Einwohner<br />

im Rahmen <strong>der</strong> bestehenden Vorschriften berechtigt, diese öffentliche<br />

Einrichtung <strong>der</strong> Gemeinde zu nutzen, und verpflichtet,<br />

die<br />

Lasten <strong>der</strong> Gemeinde zu tragen. Auswärts wohnende private<br />

und juristische Personen sowie nicht ansässige Vereine haben<br />

ebenfalls ein Recht auf Nutzung <strong>der</strong> Einrichtung im Rahmen <strong>der</strong><br />

geltenden Vorschriften.<br />

Die Nutzung soll zur Entwicklung und Festigung des Gemeinschaftslebens<br />

<strong>der</strong> Bürger und <strong>der</strong> Vereine in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bretleben beitragen.<br />

2. Benutzung<br />

Die Bürger und Vereine <strong>der</strong> Gemeinde Bretleben sowie die Gemeinde<br />

selbst sind zur Durchführung privater Feiern, Vereinsfeiern<br />

und sonstiger Veranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus<br />

berechtigt.<br />

Ein generelles Verbot besteht für Veranstaltungen, <strong>der</strong>en Inhalt<br />

und Ziele freiheitlich-demokratischen Grundordnung wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Das Ausschanksrecht hat <strong>der</strong> Wirt <strong>der</strong> Gaststätte, wie im Pachtvertrag<br />

festgehalten.

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