Amtsblatt Nr. 04 vom 02.03.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
Amtsblatt Nr. 04 vom 02.03.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
Amtsblatt Nr. 04 vom 02.03.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Schmücke“<br />
mit dem Geltungsbereich<br />
Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben,<br />
Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben.<br />
Jahrgang 17 Freitag, den 2. März 2012 Nummer 4<br />
Frühlingsboten
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 2– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
des <strong>Amtsblatt</strong>es <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ <strong>04</strong>/2012<br />
1. Inhaltsverzeichnis<br />
2. Dienst- und Sprechzeiten <strong>der</strong> VGem<br />
und <strong>der</strong> Gemeinden<br />
• Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />
• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek Heldrungen<br />
• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
3. Telefonnummern<br />
4. E-Mail-Adressen/Homepage<br />
5. Dienst- und Sprechzeiten<br />
des Abwasserzweckverbandes<br />
6. Amtliche Bekanntmachung<br />
Stadt Heldrungen<br />
• Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Benutzungsordnung<br />
mit Gebührenordnung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />
• <strong>An</strong>kündigung von Straßenschlussvermessung<br />
im Bereich Ortsumgehung Heldrungen<br />
Gemeinde Oberheldrungen<br />
• Öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung<br />
• Bekanntmachungen über die Einleitung<br />
eines Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahrens im Bereich <strong>der</strong><br />
Schachtstraße und des Oberbachs<br />
7. Aus unserer Stadt und den Gemeinden<br />
Stadt Heldrungen<br />
• Dia-Vortrag im Rathaussaal<br />
Gemeinde Oldisleben<br />
• Unterstützung für gesundes Frühstück<br />
8. Aus unseren Vereinen<br />
Heimatverein „Schloss Heldrungen“<br />
• Jahreshauptversammlung<br />
9. Kirchliche Nachrichten<br />
10. Wir gratulieren<br />
11. Informationen<br />
LIFE-Projekt<br />
• Landschaftspflegemaßnahmen im FFH-Gebiet<br />
„Westliche Schmücke-Spatenberg“<br />
KAT Artern<br />
• Tag <strong>der</strong> offenen Tür<br />
Stadt Wiehe<br />
• J. S. Bachs Johannes-Passion in Kloster Donndorf<br />
IHK Erfurt<br />
• Besucherrekord zum Beratertag<br />
• Existenzgrün<strong>der</strong>seminar in Nordhausen<br />
• Neue Broschüre „Soziale Absicherung“<br />
VHS Artern<br />
• VHS-Kurs zur Bibel<br />
Impressum:<br />
<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />
In den Folgen 43, 987<strong>04</strong> Langewiesen<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Frau Steinhof, Erreichbar unter <strong>der</strong> <strong>An</strong>schrift <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen<br />
Verantwortlich für den <strong>An</strong>zeigenteil: <strong>An</strong>dreas Barschtipan – Erreichbar unter <strong>der</strong><br />
<strong>An</strong>schrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>zeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte <strong>An</strong>zeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />
verwendet werden. Für <strong>An</strong>zeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />
<strong>An</strong>zeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet:<br />
Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto<br />
und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Dienstag: ......................09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ..................09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr<br />
Freitag...............................................................09.00 - 11.00 Uhr<br />
Hinweis:<br />
Die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> ist auch über Internet erreichbar,<br />
dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter:<br />
www.vgem-schmuecke.de<br />
Öffnungszeiten Standesamt<br />
Am Bahnhof 43, Heldrungen<br />
Dienstag: ................................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
und ................................................................14.00 bis 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ............................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />
...............................................................und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
Dienstag............................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag .......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefon: ..................................................................034673/78618<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> Bürgermeister<br />
Bretleben:<br />
Bürgermeister:<br />
Donnerstag: ......................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Etzleben:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 1. Donnerstag im Monat von ...................09.00 - 11.30 Uhr<br />
jeden 3. Donnerstag im Monat von ...................15.30 - 18.00 Uhr<br />
o<strong>der</strong> nach Vereinbarung<br />
Gorsleben:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 2. Dienstag und<br />
4. Dienstag: ......................................................17.00 - 19.00 Uhr<br />
Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch<br />
vereinbart werden.<br />
Hauteroda:<br />
Bürgermeister:<br />
Dienstag............................................................17.00 - 18.00 Uhr<br />
Gemeindebüro:<br />
Dienstag:...........................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />
Heldrungen:<br />
Bürgermeister:<br />
Dienstag:.......................................................... 16.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ............................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />
Freitag:....................................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />
Hemleben:<br />
Bürgermeister:<br />
jeden 1. Montag im Monat: ...............................17.00 - 19.00 Uhr<br />
Oberheldrungen:<br />
Bürgermeisterin:<br />
jeden 1. und 3. Montag im Monat......................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Oldisleben:<br />
Bürgermeister:<br />
Montag:............................................................ 12.00 - 13.00 Uhr<br />
Dienstag:...........................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde<br />
Donnerstag: ......................................................12.00 - 13.00 Uhr<br />
Freitag:................nach Vereinbarung (mündlich o<strong>der</strong> telefonisch)<br />
Sachsenburg:<br />
Ortsbürgermeister:<br />
nach telefonischer Rücksprache............................034673/98010<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />
2. Dienstag im Monat ....................17.00 - 18.00 Uhr, Zimmer 19<br />
VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen<br />
Telefon: 034673/72137<br />
(Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten)
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 3– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek<br />
<strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />
Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen<br />
Montag ...............................................................9.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag ........................9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag ......................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />
Telefon: 034673 / 91376<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken<br />
<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />
Hauteroda: Dienstag: ..........................16.00 - 17.00 Uhr<br />
Gorsleben: Mittwoch: ..........................17.00 - 18.00 Uhr<br />
Oberheldrungen: jeden 1. + 3. Mittwoch<br />
im Monat...........................16.00 - 18.00 Uhr<br />
Telefonnummern<br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />
Am Bahnhof 43<br />
Zentrale.................................................................................7210<br />
Telefax ..................................................................................7222<br />
Sekretariat ............................................................................7211<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>..........................................................................7212<br />
Kasse....................................................................................7214<br />
Kasse....................................................................................7220<br />
Sachgebietsleiter Finanzen ..................................................7215<br />
Finanzen / Abgaben..............................................................7226<br />
Steuern .................................................................................7216<br />
Personal / Öffentlichkeitsarbeit .............................................7223<br />
Hauptamt ..............................................................................7224<br />
Liegenschaften / Bauverwaltung...........................................7225<br />
Beitragswesen ......................................................................7218<br />
Sachgebietsleiter Bau.........................................................72135<br />
Ordnungsamt ......................................................................72132<br />
Einwohnermeldeamt...........................................................72136<br />
Standesamt / Friedhofsverwaltung .......................................7217<br />
Rathaus Heldrungen<br />
Hauptstraße 49/50<br />
Bürgermeisteramt ...............................................................70910<br />
Fax......................................................................................70922<br />
E-Mail-Adressen/Homepage<br />
Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/<br />
Arbeitsplatz E-Mail-Adresse<br />
Zentrale 034673/7210<br />
Telefax 034673/7222<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> 7212<br />
Herr Häßler haessler@vgem-schmuecke.de<br />
Einwohnermeldeamt 72136<br />
Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de<br />
Standesamt /<br />
Friedhofsverwaltung/<br />
Invest 7217<br />
Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt<br />
Sachbearbeiterin<br />
Personal 7223<br />
Frau Both both@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt Sachbearbeiterin<br />
Personal/<br />
Öffentlichkeitsarbeit/<br />
Beschaffung/ <strong>Amtsblatt</strong> 7223<br />
Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt,<br />
Sitzungsdienst 7211<br />
Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de<br />
info@vgem-schmuecke.de<br />
Hauptamt, Poststelle/Soziales<br />
Sitzungsdienst 7224<br />
Frau Grünert gruenert@vgem-schmuecke.de<br />
Ordnungsamt 72132<br />
Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de<br />
Ordnungsamt 72132<br />
Frau Schubert<br />
schubert@vgem-schmuecke.de<br />
Kasse 7214<br />
Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de<br />
Kasse 7220<br />
Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de<br />
Steuern 7216<br />
Frau Main main@vgem-schmuecke.de<br />
Steuern/Mieten und<br />
Pachten 7226<br />
Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de<br />
Sachgebietsleiter 7215<br />
Finanzen<br />
Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de<br />
Haushalt und Finanzen 7226<br />
Frau Gleichmann gleichmann@vgem-schmuecke.de<br />
Sachgebietsleiter<br />
Bauen 72135<br />
Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de<br />
Liegenschaften 7225<br />
Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de<br />
Bauen/Beitragsabrechnung<br />
7218<br />
Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de<br />
Bauen 7225<br />
Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de<br />
Weitere Informationen zu unserer <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
finden Sie auf unserer Homepage unter www.vgem-schmuecke.de.<br />
Schwimmbä<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />
(tel. erreichbar nur während <strong>der</strong> Freibadsaison)<br />
Naturschwimmbad Heldrungen<br />
Telefon: ...............................................................0151/27143151<br />
Schwimmbad Oldisleben<br />
Telefon: ...............................................................0151/56989522<br />
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“<br />
Sprechzeiten <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des AZV „Thüringer Pforte“<br />
Die Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ befindet sich im<br />
Rathaus <strong>der</strong> Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4 - 9<br />
Sprechzeiten:<br />
Dienstag: .............................09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag: ......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />
Telefonnummern <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des AZV „Thüringer Pforte“<br />
Werkleiter Herr Wicht......................034673/9 98 77<br />
r.wicht@azv-thueringer-pforte.de<br />
Finanzen Frau Webendörfer ..........034673/9 98 78<br />
u.webendoerfer@azv-thueringer-pforte.de<br />
Gebührenerhebung/<br />
Kasse Frau Kraft.......................034673/9 14 61<br />
k.kraft@azv-thueringer-pforte.de<br />
Nie<strong>der</strong>schlagswasser/<br />
Fäkalschlammentsorgung<br />
Frau Grube ....................034673/9 14 63<br />
c.grube@azv-thueringer-pforte.de<br />
Allgemeinde Verwaltung/<br />
Sekretariat Frau Tettenborn..............034673/9 98 79<br />
a.tettenborn@azv-thueringer-pforte.de<br />
Fax:................................034673/9 14 62<br />
Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter<br />
folgen<strong>der</strong> Rufnummer angezeigt werden: 0172/ 8663518<br />
Kin<strong>der</strong>ärztlicher Notdienst<br />
im Kyffhäuserkreis<br />
Ab dem 01.<strong>04</strong>.2011 wird im Kyffhäuserkreis außerhalb <strong>der</strong> normalen<br />
Sprechzeiten ein neuer kin<strong>der</strong>ärztlicher Notdienst eingerichtet.<br />
Notdienstsprechzeiten:<br />
Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und<br />
sowie am 24.12. und 31.12. von 16 Uhr bis 19 Uhr
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 4– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Unter <strong>der</strong> folgenden Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle können<br />
Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:<br />
03632 59330<br />
Der kin<strong>der</strong>ärztliche Notdienst wird in <strong>der</strong> Praxis des jeweils<br />
diensthabenden Arztes durchgeführt.<br />
Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kin<strong>der</strong>ärztliche Notfälle<br />
<strong>vom</strong> allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen<br />
Sie auch über die Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle 03632<br />
59330.<br />
Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte<br />
sofort an die Rettungsleitstelle unter <strong>der</strong> Telefonnummer 112.<br />
Eine Initiative<br />
<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Kin<strong>der</strong>ärzte des Kyffhäuserkreises<br />
und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen<br />
Erlass von Satzungen<br />
Stadt Heldrungen<br />
Die <strong>vom</strong> Stadtrat <strong>der</strong> Stadt Heldrungen am 19.12.2011 beschlossene<br />
Benutzungsordnung mit Gebührenordnung zur Benutzung<br />
<strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen ist mit Beschluss-<br />
<strong>Nr</strong>.: 2011/0032 zur rechtsaufsichtlichen <strong>An</strong>zeige vorgelegt<br />
worden.<br />
Eingangsbestätigung<br />
Die o. g. Satzung ist am 18.01.2012 eingegangen.<br />
Nach §§ 19 ff ThürKO darf die Satzung nach Ablauf eines Monats<br />
bekannt gemacht werden.<br />
Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen (§ 21 Abs. 3<br />
ThürKO). Die Satzung kann ab sofort bekannt gemacht werden.<br />
Es wird gebeten, die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung<br />
mit Datum, Unterschrift und Siegel zu versehen<br />
und eine Ausfertigung hier vorzulegen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Friedrich<br />
Amtsleiterin Kommunalaufsicht - Siegel -<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Son<strong>der</strong>shausen, 08.02.2012<br />
Benutzungsordnung mit Gebührenordnung<br />
zur Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />
Gemäß <strong>der</strong> §§ 19 bis 21 <strong>der</strong> ThürKO i.V. mit §§ 2, 10 und 12<br />
des ThürKAG in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung hat <strong>der</strong> Stadtrat<br />
<strong>der</strong> Stadt Heldrungen in <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 19.12.2011 nachfolgende<br />
Benutzungs- und Gebührenordnung erlassen.<br />
§ 1<br />
Allgemeines<br />
(1) Die vorliegende Benutzungsordnung regelt die Benutzung<br />
<strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen.<br />
(2) Die Einrichtung ist für die Interessenten innerhalb <strong>der</strong> festgelegten<br />
Öffnungszeiten zugänglich. Die Öffnungszeiten werden<br />
durch öffentliche Bekanntmachung und Aushang mitgeteilt. Besuche<br />
von Gruppen (z.B. Schulklassen) sind auch außerhalb<br />
<strong>der</strong> Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache möglich.<br />
(3) Die als <strong>An</strong>lage beigefügte Gebührenordnung ist Bestandteil<br />
<strong>der</strong> Benutzungsordnung.<br />
§ 2<br />
Verhalten in <strong>der</strong> Bibliothek<br />
(1) In den öffentlich zugänglichen Räumen <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong><br />
Stadt haben sich die Besucher so zu verhalten, dass sie sich<br />
nicht gegenseitig o<strong>der</strong> den Betriebsablauf stören o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>n.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e sind laute Unterhaltungen, Essen, Trinken<br />
und Rauchen untersagt. Das mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.<br />
(2) Die Stadt Heldrungen haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände<br />
und Gar<strong>der</strong>obe.<br />
(3) Den <strong>An</strong>weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu<br />
leisten.<br />
(4) Besucher, die gegen die vorliegende Benutzungsordnung<br />
verstoßen, können zeitweilig o<strong>der</strong> dauernd von <strong>der</strong> Benutzung<br />
<strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen ausgeschlossen werden.<br />
§ 3<br />
<strong>An</strong>meldung<br />
(1) <strong>An</strong> die Benutzer <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen wird<br />
bei <strong>der</strong> <strong>An</strong>meldung zur erstmaligen Benutzung gegen Vorlage<br />
<strong>der</strong> Personaldokumente ein Ausweis ausgegeben, <strong>der</strong> zur Nutzung<br />
<strong>der</strong> Einrichtung berechtigt. Entleihungen sind nur gegen<br />
Vorlage des Benutzerausweises möglich. Der Benutzerausweis<br />
wird ab vollendetem 7. Lebensjahr ausgestellt.<br />
(2) Kin<strong>der</strong> und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr<br />
haben das schriftliche Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten<br />
zur <strong>An</strong>meldung vorzulegen. Bei Jugendlichen über 14<br />
Jahren kann auf die Einverständniserklärung verzichtet werden,<br />
sofern ein gültiger Schüler- bzw. Personalausweis vorliegt.<br />
(3) Mit <strong>der</strong> <strong>An</strong>meldung zur Benutzung und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />
Unterschriftsleistung erkennen die Benutzer o<strong>der</strong> ihre gesetzlichen<br />
Vertreter die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung<br />
an und erklären sich mit <strong>der</strong> elektronischen Speicherung<br />
ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke <strong>der</strong> Bibliotheksbenutzung<br />
einverstanden.<br />
(4) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum<br />
<strong>der</strong> Bibliothek<br />
(5) Namensän<strong>der</strong>ung und Wohnungswechsel des Benutzers sowie<br />
Verlust des Ausweises sind <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt umgehend<br />
mitzuteilen.<br />
(6) Für Schäden, die durch Verlust o<strong>der</strong> Missbrauch des Benutzerausweises<br />
entstehen, haftet <strong>der</strong> Inhaber des Ausweises o<strong>der</strong><br />
dessen gesetzlicher Vertreter.<br />
(7) Der Ausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek es verlangt,<br />
o<strong>der</strong> die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr<br />
gegeben sind (z.B. bei Wegzug)<br />
§ 4<br />
Entleihung, Verlängerung<br />
(1) Mit Ausnahme <strong>der</strong> Präsenzbestände (Informationsbestand,<br />
Handbestand) stehen sämtliche Medienbestände zur freien Verfügung<br />
und können von jedem Benutzer entliehen werden.<br />
(2) Das Bibliothekspersonal gibt bei Bedarf dazu Hilfestellung,<br />
erteilt Auskünfte und berät bei <strong>der</strong> Auswahl.<br />
(3) Entliehene Bestände dürfen nicht an an<strong>der</strong>e Personen o<strong>der</strong><br />
Einrichtungen weitergegeben werden.<br />
(4) Für ausleihbare Medieneinheiten gelten folgende Ausleihfristen:<br />
Bücher 4 Wochen<br />
Zeitschriften 2 Wochen<br />
Tonträger 2 Wochen<br />
Elektronische Medien 2 Wochen<br />
(5) Die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ist berechtigt, aus wichtigem Grund<br />
die Rückgabe entliehener Medien bereits vor Ablauf <strong>der</strong> Leihfrist<br />
zu for<strong>der</strong>n.<br />
(6) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf mündlichen, telefonischen<br />
o<strong>der</strong> schriftlichen <strong>An</strong>trag bis zu zweimal verlängert werden, sofern<br />
keine Vorbestellung vorliegt.<br />
§ 5<br />
Vorbestellung<br />
(1) Vorbestellungen sind kostenpflichtig und werden nur für Bücher<br />
entgegengenommen.<br />
§ 6<br />
Rückgabe<br />
(1) Bei nicht fristgemäßer Rückgabe ist eine Versäumnisgebühr<br />
zu entrichten. Die Gebühren sind auch dann zu entrichten,<br />
wenn <strong>der</strong> Benutzer keine Mahnung erhalten hat.<br />
(2) Bei erfolglosen Mahnungen werden die ausgeliehenen Medien<br />
kostenpflichtig auf dem Verwaltungsweg eingezogen.<br />
(3) Die Bibliothek kann die Ausleihe weiterer Bücher und an<strong>der</strong>er<br />
Medien von <strong>der</strong> Rückgabe angemahnter Medien sowie <strong>der</strong><br />
Erfüllung bestehen<strong>der</strong> Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.<br />
§ 7<br />
Leihverkehr mit auswärtigen Bibliotheken<br />
(1) Bücher, Fachbücher und Fachzeitschriften, die nicht im Bestand<br />
<strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt vorhanden sind, können im Leihverkehr<br />
mit <strong>der</strong> Stadt- und Kreisbibliothek Son<strong>der</strong>shausen nach
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 5– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
<strong>der</strong> Leihverkehrsordnung für die Deutschen Bibliotheken in ihrer<br />
jeweiligen Fassung beschafft werden.<br />
(2) Die Nutzung dieser Medien richtet sich nach den Bestimmungen<br />
<strong>der</strong> betreffenden auswärtigen Bibliotheken.<br />
(3) Bestellungen für den Leihverkehr werden unter vollständiger<br />
<strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> bibliografischen Daten schriftlich entgegengenommen.<br />
§ 8<br />
Behandlung <strong>der</strong> entliehenen Medien, Haftung<br />
(1) Je<strong>der</strong> Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien pfleglich<br />
zu behandeln und sie vor Verän<strong>der</strong>ung, Beschmutzung und<br />
Beschädigung zu bewahren. Als Beschädigung gelten auch das<br />
Umbiegen und Umknicken von Seiten, korrigieren und Unterstreichen<br />
von Texten sowie das Einfügen von Bemerkungen.<br />
(2) Entliehene Tonträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten<br />
und unter den vorgeschriebenen technischen Bedingungen<br />
genutzt werden.<br />
(3) Der Benutzer haftet für die Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />
des Urheberrechts.<br />
(4) Jegliche Beschädigung o<strong>der</strong> Verlust sind <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong><br />
Stadt unverzüglich anzuzeigen. Für Beschädigung und Verlust<br />
ist <strong>der</strong> Benutzer o<strong>der</strong> dessen gesetzlicher Vertreter schaden-ersatzpflichtig.<br />
(5) Benutzer, in <strong>der</strong>en Wohnung eine meldepflichtige, übertragbare<br />
Krankheit auftritt, dürfen während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>steckungsgefahr<br />
die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt nicht benutzen. Die entliehenen<br />
Medien sind durch den Benutzer zu eigenen Lasten vor<br />
Rückgabe zu desinfizieren. Ein Nachweis darüber ist vorzulegen.<br />
(6) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung<br />
<strong>der</strong> Medien entstehen.<br />
§ 9<br />
Benutzungsregelung für öffentlich zugängliche<br />
Internet-Arbeitsplätze<br />
(1) Zur Internet-Nutzung ist je<strong>der</strong> Bibliotheksbenutzer mit gültigem<br />
Bibliotheksausweis <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ab 7 Jahren<br />
berechtigt.<br />
(2) Der Internet- Benutzer hinterlegt für die Dauer <strong>der</strong> Arbeit am<br />
Internet- PC den Bibliotheksausweis an <strong>der</strong> Verbuchungstheke.<br />
(3) Die Nutzung des Internet- Zugangs ist grundsätzlich gebührenpflichtig.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Gebühren richtet sich nach <strong>der</strong> jeweils<br />
gültigen Gebührenordnung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt.<br />
(4) Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornografischen<br />
und/o<strong>der</strong> rassistischen Inhalts dürfen we<strong>der</strong> aufgerufen,<br />
abgespeichert noch ausgedruckt und verbreitet werden.<br />
(5) Urheberrechtliche Bestimmungen sind durch den Benutzer<br />
einzuhalten. Handlungen im Internet, die Straftatbeständen<br />
nach dem Strafgesetzbuch o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeiten im Sinne<br />
des Ordnungswidrigkeitsgesetzes entsprechen, sind verboten.<br />
(6) Im Internet angebotene kostenpflichtige Datenbanken dürfen<br />
nicht benutzt werden.<br />
(7) Die Funktion „Chat“ darf nicht benutzt werden.<br />
(8) Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> System- und Netzwerkkonfiguration<br />
sind nicht gestattet.<br />
(9) Das Herunterladen von Software und Betriebssystemen ist<br />
nicht gestattet.<br />
(10) Für entstandene Schäden und Kosten haftet <strong>der</strong> Benutzer.<br />
(11) Die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt übernimmt keine Garantie, dass<br />
<strong>der</strong> Internetzugang zu je<strong>der</strong> Zeit gewährleistet ist.<br />
(12) Voranmeldung für die Internet- Nutzung ist möglich. Die Reservierung<br />
wird spätestens 15 Minuten nach Ablauf des Termins<br />
gelöscht, wenn <strong>der</strong> Voranmel<strong>der</strong> bis dahin nicht erschienen ist.<br />
(13) Die Zeit <strong>der</strong> Internet- Nutzung wird auf maximal 30 Minuten<br />
pro Nutzungshandlung beschränkt. Begründete Ausnahmen<br />
sind möglich. Der Nutzungsbeginn wird registriert.<br />
Heldrungen, den 15.02.2012<br />
N. Enke<br />
Bürgermeister (Siegel)<br />
<strong>An</strong>lagen<br />
Gebührenordnung<br />
zur Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />
1. Die Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ist grundsätzlich gebührenpflichtig.<br />
Die Gebühren sind mit Inanspruchnahme<br />
<strong>der</strong> Leistungen sofort fällig.<br />
2. Gebühr pro Medieneinheit<br />
(Buch, CD, DVD, Zeitung, CD-ROM)<br />
Erwachsene 0,50 EUR<br />
Kin<strong>der</strong> und Schüler 0,25 EUR<br />
3. Pauschale als Jahresgebühr, unabhängig von <strong>der</strong> <strong>An</strong>zahl<br />
<strong>der</strong> ausgeliehenen Medieneinheiten:<br />
Erwachsene 10,00 EUR<br />
Kin<strong>der</strong> und Schüler 3,60 EUR<br />
Die Gebühr nach Abs. 2 ist am Tag <strong>der</strong> Ausleihe, die nach<br />
Abs. 3 am Tag <strong>der</strong> 1. Ausleihe für das laufende Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
zu entrichten ist. Ein Rückerstattungsanspruch für die Pauschalgebühr<br />
bei Abmeldung vor Jahresende besteht nicht.<br />
4. Versäumnisgebühren für das Überschreiten <strong>der</strong> Leihfrist je<br />
Medieneinheit:<br />
Erwachsene Kin<strong>der</strong> bis 13 Jahre<br />
um 1 Woche 0,20 EUR 0,10 EUR<br />
um 2 Wochen 0,50 EUR 0,20 EUR<br />
um 3 Wochen 1,00 EUR 0,50 EUR<br />
zuzüglich Portokosten.<br />
Nach vierwöchiger Leihfristüberschreitung erfolgt unter Berechnung<br />
von Vollstreckungsgebühren <strong>der</strong> Einzug auf dem<br />
Verwaltungsweg.<br />
5. Vorbestellung entliehener Bücher<br />
je Medieneinheit mit Benachrichtigung<br />
(schriftlich o<strong>der</strong> mündlich). 0,50 EUR<br />
6. <strong>An</strong>fertigungen von Kopien aus Bibliotheksbeständen<br />
und von Computerausdrucken.<br />
je Blatt A4 0,10 EUR<br />
7. Ausstellung eines Benutzerausweises 1,00 EUR<br />
8. Ausstellung eines Ersatzbenutzerausweises 2,50 EUR<br />
9. Bearbeitungsgebühr bei Beschädigung<br />
o<strong>der</strong> Verlust von Medien<br />
(je Exemplar) 2,50 EUR<br />
Tritt beim Benutzer <strong>der</strong> Verlust o<strong>der</strong> eine Beschädigung <strong>der</strong><br />
ausgeliehenen Medieneinheit ein, ist er verpflichtet, diese zu<br />
ersetzen, o<strong>der</strong> zu bezahlen. Hierzu gehören <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungspreis<br />
sowie die Bearbeitungsgebühr.<br />
10. Benutzung des Internetanschlusses<br />
je halbe Stunde 1,00 EUR<br />
Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />
Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Die Benutzungsordnung tritt am 03.03.2012 in Kraft.<br />
Heldrungen, den 15.02.2012<br />
N. Enke<br />
Bürgermeister (Siegel)<br />
zur Vorlage eingereicht am: 16.01.2012<br />
Bestätigt am: 13.02.2012<br />
veröffentlicht am: <strong>02.03.2012</strong><br />
Landesamt für Vermessung<br />
und Geoinformation<br />
Katasterbereich Artern<br />
Alte Poststraße 10 · 06556 Artern<br />
<strong>An</strong> die Eigentümer <strong>der</strong> Grundstücke in <strong>der</strong><br />
Gemarkung Heldrungen, Fluren 2, 3, 5 und 6<br />
im Bereich <strong>der</strong> Landesstraße L 2287<br />
Ortsumgehung Heldrungen<br />
Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer<br />
Vermessungs- und Geoinformationsgesetz<br />
<strong>An</strong>kündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten<br />
Straßenschlussvermessung Ortsumgehung Heldrungen<br />
im Auftrag des Straßenbauamtes Nordthüringen<br />
mit Sitz in Leinefelde-Worbis
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 6– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
in <strong>der</strong> Gemeinde Heldrungen<br />
Gemarkung: Heldrungen<br />
Flur(en): 2, 3, 5, 6<br />
Flurstück(e): im Bereich <strong>der</strong> Landesstraße L2287<br />
(Ortsumgehung Heldrungen)<br />
werden wir ab April 2012<br />
die Liegenschaftsvermessung durchführen und voraussichtlich<br />
Ihr Grundstück betreten um dort Vermessungsarbeiten auszuführen.<br />
Wir bitten Sie, uns gemäß § 24 (1) des Thüringer Vermessungsund<br />
Geoinformationsgesetzes <strong>vom</strong> 16. Dezember 2008 (GVBl.<br />
S. 574) den Zutritt zu Ihrem Grundstück während <strong>der</strong> Vermessungsarbeiten<br />
zu gewähren.<br />
Wir danken für Ihre Unterstützung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Steffen Kramer<br />
Sachbearbeiter<br />
Gemeinde Oberheldrungen<br />
Erlass von Satzungen<br />
Die <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at Oberheldrungen am 16.01.2012 beschlossene<br />
Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für<br />
öffentliche Verkehrsanlagen <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen<br />
(Straßenausbaubeitragssatzung) ist mit Beschluss-<strong>Nr</strong>.:<br />
2012/0001 zur rechtsaufsichtlichen <strong>An</strong>zeige vorgelegt worden.<br />
Eingangsbestätigung<br />
Die o. g. Satzung ist am 30.01.2012 eingegangen.<br />
Nach §§ 19 ff ThürKO i.V.m. § 2 Abs. 5 Satz 2 ThürKAG darf die<br />
Satzung nach Ablauf eines Monats bekannt gemacht werden.<br />
Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen (§ 21 Abs. 3<br />
ThürKO i.V.m § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG). Die Satzung kann ab<br />
sofort bekannt gemacht werden.<br />
Es wird gebeten, die Satzung mit Datum, Unterschrift und Siegel<br />
zu versehen und eine Ausfertigung hier vorzulegen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Im Auftrag<br />
Friedrich<br />
Amtsleiterin Kommunalaufsicht - Siegel -<br />
Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />
Son<strong>der</strong>shausen, 09.02.2012<br />
Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge<br />
für öffentliche Verkehrsanlagen <strong>der</strong> Gemeinde<br />
Oberheldrungen (Straßenausbaubeitragssatzung)<br />
Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />
(ThürKO) <strong>vom</strong> 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in <strong>der</strong> Fassung<br />
<strong>der</strong> Neubekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Januar 2003 (GVBl. S<br />
41) und <strong>der</strong> §§ 2 und 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) <strong>vom</strong> 07. August 1991 (GVBl. S. 285, 329), letzte<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>vom</strong> 29. März 2011 (GVBl. S. 61), hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen in seiner Sitzung am<br />
16.01.2012 folgende Satzung beschlossen:<br />
Inhaltsverzeichnis:<br />
§ 1 Erhebung des Beitrages<br />
§ 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes<br />
§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands<br />
§ 4 <strong>An</strong>teil <strong>der</strong> Gemeinde und <strong>der</strong> Beitragspflichtigen am Aufwand<br />
§ 5 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes<br />
§ 6 Abschnittsbildung, Erschließungseinheit und Abrechnungsgebiet<br />
§ 7 Kostenspaltung<br />
§ 8 Vorauszahlungen und Ablösung<br />
§ 9 Beitragspflichtige<br />
§ 10 Fälligkeit<br />
§ 11 Inkrafttreten<br />
§ 1<br />
Erhebung des Beitrages<br />
(1) Zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung,<br />
<strong>An</strong>schaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von<br />
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen)<br />
und als Gegenleistung für die dadurch den erschlossenen<br />
Grundstücken erwachsenden beson<strong>der</strong>en Vorteile erhebt die<br />
Gemeinde Oberheldrungen von den Beitragspflichtigen nach §<br />
9, Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung, soweit nicht Erschließungsbeiträge<br />
nach dem Baugesetzbuch zu erheben<br />
sind.<br />
(2) Zu den Erschließungsanlagen im Sinne des Absatzes 1 gehören<br />
auch die aus tatsächlichen o<strong>der</strong> rechtlichen Gründen mit<br />
Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Wohnwege, selbständigen<br />
Grünanlagen und Kin<strong>der</strong>spielplätze, sofern diese <strong>An</strong>lagen in <strong>der</strong><br />
Baulast <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen stehen. Für Wirtschaftswege<br />
und <strong>An</strong>lagen, die dem Schutz von Baugebieten gegen<br />
schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />
(BlmSchG) dienen (Immissionsschutzanlagen),<br />
können Beiträge nur aufgrund einer beson<strong>der</strong>en Satzung<br />
erhoben werden.<br />
§ 2<br />
Umfang des beitragsfähigen Aufwandes<br />
(1) Beitragsfähig ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufwand für<br />
1. den Erwerb und die Freilegung <strong>der</strong> für die Herstellung, <strong>An</strong>schaffung,<br />
Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung <strong>der</strong><br />
Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen (einschließlich<br />
<strong>der</strong> Nebenkosten),<br />
2. den Wert <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen aus ihrem<br />
Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bereitstellung<br />
(zuzüglich <strong>der</strong> Nebenkosten),<br />
3. die Herstellung, <strong>An</strong>schaffung, Erweiterung, Verbesserung<br />
und Erneuerung <strong>der</strong> Fahrbahn<br />
4. die Herstellung, <strong>An</strong>schaffung, Erweiterung, Verbesserung<br />
und Erneuerung von<br />
a) Rinnen und Bordsteinen,<br />
b) Radwegen,<br />
c) Gehwegen,<br />
d) Beleuchtungseinrichtungen,<br />
e) Oberflächenentwässerung<br />
f) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,<br />
g) Parkflächen,<br />
h) unselbständigen Grünanlagen.<br />
(2) Die Fahrbahnen <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landesund<br />
Kreisstraßen sind nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter<br />
sind als die anschließenden freien Strecken.<br />
(3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten<br />
1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung <strong>der</strong> in § 1<br />
genannten Erschließungsanlagen,<br />
2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den<br />
Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen),<br />
ferner Brücken, Tunnels und Unterführungen<br />
mit den dazugehörigen Rampen.<br />
§ 3<br />
Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands<br />
Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen<br />
ermittelt.<br />
§ 4<br />
<strong>An</strong>teil <strong>der</strong> Gemeinde und <strong>der</strong> Beitragspflichtigen<br />
am Aufwand<br />
(1) Die Gemeinde trägt den Teil des Aufwandes, <strong>der</strong><br />
a) auf die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Erschließungsanlagen durch<br />
die Allgemeinheit entfällt,<br />
b) bei <strong>der</strong> Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre eigenen<br />
Grundstücke entfällt.<br />
Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu<br />
tragen.<br />
(2) Überschreiten Erschließungsanlagen die nach Abs. 3 anrechenbaren<br />
Breiten, so trägt die Gemeinde den durch die Überschreitung<br />
verursachten Mehraufwand allein. Bei den Bundes-,<br />
Landes- und Kreisstraßen beziehen sich die anrechenbaren<br />
Breiten <strong>der</strong> Fahrbahnen auf die Breite, die über die beitragsfreie<br />
Fahrbahnbreite nach § 2 Abs. 2 hinausgeht.<br />
(3) Der <strong>An</strong>teil <strong>der</strong> Beitragspflichtigen am Aufwand nach Absatz<br />
1 Satz 2 und die anrechenbaren Breiten <strong>der</strong> Erschließungsanlagen<br />
werden wie folgt festgesetzt:
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 7– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
1. bei Straßen, die überwiegend <strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong> angrenzenden<br />
o<strong>der</strong> durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen<br />
Grundstücke dienen (<strong>An</strong>liegerstraßen)<br />
<strong>An</strong>rechenbare Breite<br />
Teileinrichtung I (*) II (*) <strong>An</strong>teil <strong>der</strong><br />
Beitragspflichtigen<br />
Fahrbahn 8,50 m 5,50 m 65 %<br />
Radweg einschl.<br />
Sicherheitsstreifen je 1,75 m je 1,75 m 65 %<br />
Parkfläche je 5,00 m je 5,00 m 75 %<br />
Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 75 %<br />
Beleuchtung und Oberflächenentwässerung<br />
./. ./. 65 %<br />
Unselbständige Grünanlagen<br />
bzw. Straßenbegleitgrün<br />
je 2,00 m je 2,00 m 55 %<br />
2. bei Straßen, die <strong>der</strong> Erschließung von Grundstücken und<br />
gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten o<strong>der</strong> innerhalb<br />
von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen,<br />
soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Ziff. 3 sind<br />
(Haupterschließungsstraßen)<br />
<strong>An</strong>rechenbare Breite<br />
Teileinrichtung I (*) II (*) <strong>An</strong>teil <strong>der</strong><br />
Beitragspflichtigen<br />
Fahrbahn 8,50 m 6,50 m 45 %<br />
Radweg einschl.<br />
Sicherheitsstreifen je 1,75 m je 1,75 m 45 %<br />
Parkfläche je 5,00 m je 5,00 m 65 %<br />
Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 65 %<br />
Beleuchtung und Oberflächenentwässerung<br />
./. ./. 45 %<br />
Unselbständige Grünanlagen<br />
bzw. Straßenbegleitgrün<br />
je 2,00 m je 2,00 m 55 %<br />
3. bei Straßen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen<br />
Verkehr o<strong>der</strong> dem überörtlichen Durchgangsverkehr<br />
dienen, insbeson<strong>der</strong>e Bundes-, Landes- und Kreisstraßen<br />
(Hauptverkehrsstraßen)<br />
<strong>An</strong>rechenbare Breite<br />
Teileinrichtung I (*) II (*) <strong>An</strong>teil <strong>der</strong><br />
Beitragspflichtigen<br />
Fahrbahn 8,50 m 8,50 m 25 %<br />
Radweg einschl.<br />
Sicherheitsstreifen je 1,75 m je 1,75 m 25 %<br />
Parkflächen je 5,00 m je 5,00 m 55 %<br />
Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 55 %<br />
Beleuchtung und Oberflächenentwässerung<br />
./. ./. 35 %<br />
Unselbständige Grünanlagen<br />
bzw. Straßenbegleitgrün<br />
je 2,00 m je 2,00 m 55 %<br />
(*) = Die in den Ziffern 1 bis 3 unter „I“ genannten anrechenbaren<br />
Breiten gelten in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, in<br />
den sonstigen Baugebieten gelten die unter „II“ genannten anrechenbaren<br />
Breiten.<br />
Fehlen bei einer Straße ein o<strong>der</strong> beide Parkstreifen, erhöht sich<br />
die anrechenbare Breite <strong>der</strong> Fahrbahn um die anrechenbare<br />
Breite des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> fehlenden Parkstreifen, höchstens jedoch<br />
um je 2,50 m, falls und soweit auf <strong>der</strong> Straße eine Parkmöglichkeit<br />
geboten wird.<br />
(4) Bei den in Abs. 3 genannten Baugebieten handelt es sich<br />
um beplante wie unbeplante Gebiete; die in Abs. 3 Ziffern 1 bis<br />
3 angegebenen Breiten sind Durchschnittsbreiten.<br />
(5) Für Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche<br />
und sonstige Fußgängerstraßen werden die anrechenbaren<br />
Breiten und <strong>An</strong>teile <strong>der</strong> Beitragspflichtigen am Aufwand im Einzelfall<br />
durch eine geson<strong>der</strong>te Satzung festgesetzt.<br />
(6) Im Sinne des Absatzes 5 gelten als<br />
1. Fußgängergeschäftsstraßen:<br />
Straßen nach Abs. 3 Ziffern 1 und 2, in denen die Frontlänge<br />
<strong>der</strong> Grundstücke mit Ladengeschäften o<strong>der</strong> Gaststätten im Erdgeschoss<br />
überwiegt und die zugleich in ihrer gesamten Breite<br />
dem Fußgängerverkehr dienen, auch wenn eine zeitlich begrenzte<br />
Nutzung für den <strong>An</strong>lieferverkehr möglich ist;<br />
2. verkehrsberuhigte Bereiche:<br />
als Mischfläche gestaltete <strong>An</strong>liegerstraßen, die in ihrer ganzen<br />
Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, jedoch auch mit<br />
Kraftfahrzeugen benutzt werden können;<br />
3. sonstige Fußgängerstraßen:<br />
<strong>An</strong>liegerstraßen, die in ihrer gesamten Breite von Fußgängern<br />
benutzt werden dürfen, auch wenn eine Nutzung für den <strong>An</strong>liegerverkehr<br />
mit Kraftfahrzeugen möglich ist.<br />
(7) Grenzt eine Straße ganz o<strong>der</strong> in einzelnen Abschnitten mit<br />
einer Seite an ein Kern-, Gewerbe- o<strong>der</strong> Industriegebiet und mit<br />
<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite an ein sonstiges Baugebiet und ergeben sich<br />
dabei nach Absatz 3 unterschiedliche anrechenbare Breiten, so<br />
gilt für die gesamte Straße die größte Breite.<br />
(8) Für Erschließungsanlagen, die in den Absätzen 3 und 5<br />
nicht erfasst sind o<strong>der</strong> bei denen die festgesetzten anrechenbaren<br />
Breiten o<strong>der</strong> <strong>An</strong>teile <strong>der</strong> Beitragspflichtigen offensichtlich<br />
nicht zutreffen, werden durch eine geson<strong>der</strong>te Satzung im Einzelfall<br />
die anrechenbaren Breiten und <strong>An</strong>teile <strong>der</strong> Beitragspflichtigen<br />
festgesetzt.<br />
§ 5<br />
Verteilung des umlagefähigen Aufwandes<br />
(1) Der nach den §§ 2 bis 4 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe<br />
ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit<br />
<strong>der</strong> Erschließungsanlage beson<strong>der</strong>e<br />
Vorteile vermittelt (erschlossene Grundstücke). Dabei wird die<br />
unterschiedliche Nutzung <strong>der</strong> erschlossenen Grundstücke nach<br />
Art und Maß durch Vervielfachung <strong>der</strong> maßgeblichen Grundstücksfläche<br />
mit dem nach Absätzen 5 bis 8 maßgeblichen Nutzungsfaktor<br />
berücksichtigt.<br />
(2) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt grundsätzlich <strong>der</strong><br />
Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn.<br />
Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches<br />
unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück<br />
nicht vorhanden, so gilt die <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter<br />
o<strong>der</strong> Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts<br />
im Sinne des Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum bürgerlichen<br />
Gesetzbuche (EGBGB) zusammenhängend genutzte<br />
Fläche als Grundstück.<br />
Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich o<strong>der</strong> gewerblich<br />
nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors<br />
nach Abs. 6 und 7. Für die übrigen Flächen - einschließlich<br />
<strong>der</strong> im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer<br />
Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Grenze einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB - richtet sich die<br />
Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Abs. 8.<br />
(3) Als baulich o<strong>der</strong> gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen<br />
Grundstücken<br />
a) die insgesamt o<strong>der</strong> teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes<br />
und mit <strong>der</strong> Restfläche innerhalb eines im<br />
Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche<br />
des Grundstücks,<br />
b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich<br />
hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes,<br />
c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen<br />
und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen<br />
Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich,<br />
d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34<br />
Abs. 4 BauGB besteht,<br />
aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche<br />
des Grundstücks<br />
bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34<br />
BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB)<br />
liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch<br />
die Fläche zwischen <strong>der</strong> Erschließungsanlage und<br />
einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 35<br />
m zu ihr verläuft;. bei Grundstücken, die nicht an die Erschließungsanlage<br />
angrenzen o<strong>der</strong> lediglich durch einen<br />
zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden<br />
sind, die Fläche zwischen <strong>der</strong> <strong>der</strong> Erschließungsanlage
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 8– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die einem<br />
gleichmäßigen Abstand von 35 m verläuft,<br />
e) die über die sich nach Buchstabe b) o<strong>der</strong> Buchstabe d) mit<br />
bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut o<strong>der</strong> gewerblich genutzt<br />
sind, die Fläche zwischen <strong>der</strong> Erschließungsanlage<br />
bzw. im Fall von Buchstabe d) mit bb) <strong>der</strong> <strong>der</strong> Erschließungsanlage<br />
zugewandten Grundstücksseite und einer Linie<br />
hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
übergreifenden Bebauung o<strong>der</strong> gewerblichen Nutzung entspricht.<br />
(4) Bei erschlossenen Grundstücken, die<br />
a) nicht baulich o<strong>der</strong> gewerblich, son<strong>der</strong>n nur in vergleichbarer<br />
Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibä<strong>der</strong>,<br />
Dauerkleingärten) o<strong>der</strong> innerhalb des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils so genutzt werden,<br />
o<strong>der</strong><br />
b) ganz o<strong>der</strong> teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen<br />
o<strong>der</strong> wegen entsprechen<strong>der</strong> Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />
nur in an<strong>der</strong>er Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche<br />
Nutzung)<br />
ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des<br />
Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in<br />
Abs. 3 nicht erfasst wird.<br />
(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes <strong>der</strong> Nutzung<br />
wird die Fläche von Grundstücken, die baulich o<strong>der</strong> gewerblich<br />
nutzbar sind (Abs. 3) vervielfacht mit<br />
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,<br />
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,<br />
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,<br />
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,<br />
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen.<br />
(6) Für Grundstücke, die ganz o<strong>der</strong> teilweise innerhalb des Geltungsbereiches<br />
eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die<br />
Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse wie folgt:<br />
a) Ist die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse festgesetzt, aus <strong>der</strong> höchstzulässigen<br />
Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse.<br />
b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />
die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei<br />
Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet<br />
und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle<br />
Zahl aufgerundet werden).<br />
c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl<br />
<strong>der</strong> Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Son<strong>der</strong>gebieten<br />
i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe<br />
geteilt durch 3,5, in allen an<strong>der</strong>en Gebieten die höchstzulässige<br />
Höhe geteilt durch 3 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf<br />
die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5<br />
auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); dies<br />
gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die zulässige<br />
Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl<br />
festgesetzt ist.<br />
d) Dürfen nur Garagen o<strong>der</strong> Stellplätze errichtet werden, gilt<br />
die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.<br />
e) Ist gewerbliche o<strong>der</strong> industrielle Nutzung ohne Bebauung<br />
festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss.<br />
f) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />
vorhanden o<strong>der</strong> zugelassen, so ist diese zugrunde<br />
zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl<br />
o<strong>der</strong> die höchstzulässige Gebäudehöhe<br />
überschritten wird.<br />
(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines<br />
Bebauungsplanes o<strong>der</strong> für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan<br />
die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse, die Baumassenzahl o<strong>der</strong> die<br />
Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse:<br />
a) bei bebauten Grundstücken aus <strong>der</strong> Höchstzahl <strong>der</strong> tatsächlich<br />
vorhandenen Vollgeschosse,<br />
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus <strong>der</strong><br />
Zahl <strong>der</strong> auf den Grundstücken <strong>der</strong> näheren Umgebung<br />
überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,<br />
c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen o<strong>der</strong> Stellplätze<br />
zulässig o<strong>der</strong> vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein<br />
Vollgeschoss zugrunde gelegt,<br />
d) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist,<br />
die aber gewerblich o<strong>der</strong> industriell genutzt werden können,<br />
wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt;<br />
(8) Für die Flächen nach § 5 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren<br />
bei Grundstücken, die<br />
1. aufgrund entsprechen<strong>der</strong> Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />
nicht baulich o<strong>der</strong> gewerblich son<strong>der</strong>n nur in ver-<br />
gleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />
Freibä<strong>der</strong>, Dauerkleingärten) o<strong>der</strong> innerhalb des im Zusammenhang<br />
bebauten Ortsteils so genutzt werden 0,5<br />
2. im Außenbereich liegen o<strong>der</strong> wegen entsprechen<strong>der</strong> Festsetzungen<br />
in einem Bebauungsplan nur in an<strong>der</strong>er Weise<br />
nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn<br />
a) sie ohne Bebauung sind, bei<br />
a. Waldbestand o<strong>der</strong> wirtschaftlich nutzbaren<br />
Wasserflächen 0,0167<br />
b. Nutzung als Grünland, Ackerland o<strong>der</strong><br />
Gartenland 0,0333<br />
c. gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau pp.) 1,0<br />
b) sie in einer <strong>der</strong> baulichen o<strong>der</strong> gewerblichen Nutzung vergleichbaren<br />
Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />
Freibä<strong>der</strong>, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne<br />
Bebauung) 0,5<br />
c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen<br />
o<strong>der</strong> landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feldscheunen)<br />
vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus<br />
<strong>der</strong> Grundfläche <strong>der</strong> Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl<br />
0,2 ergibt, 1,0<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung nach<br />
Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />
d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung<br />
besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus <strong>der</strong><br />
Grundfläche <strong>der</strong> Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl<br />
0,2 ergibt 1,0<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung nach<br />
Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. b),<br />
e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche,<br />
die sich rechnerisch aus <strong>der</strong> Grundfläche <strong>der</strong> Baulichkeiten<br />
geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,3<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung nach<br />
Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />
f) sie ganz o<strong>der</strong> teilweise im Geltungsbereich einer Satzung<br />
nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von <strong>der</strong> Satzung erfassten<br />
Teilflächen<br />
aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- o<strong>der</strong> Gewerbebetrieben<br />
dienen, 1,3<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung<br />
nach Abs. 5<br />
bb) mit sonstigen Baulichkeiten o<strong>der</strong> ohne Bebauung 1,0<br />
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />
vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung<br />
nach Abs. 5,<br />
für die Restfläche gilt lit.a).<br />
(9) Vollgeschosse sind Geschosse i. S. des § 2 Abs. 5 ThürBO.<br />
Abweichend hiervon zählen bei Grundstücken außerhalb des<br />
Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes als Vollgeschosse<br />
alle Geschosse, <strong>der</strong>en Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40<br />
m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens<br />
zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens<br />
1,90 m haben. Satz 2 gilt auch für Grundstücke in Gebieten,<br />
in denen <strong>der</strong> Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5<br />
Abs. 6 Buchstabe a) bis c) enthält. Ist die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />
wegen <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit des Bauwerkes nicht feststellbar, so<br />
werden bei gewerblich o<strong>der</strong> industriell genutzten Grundstücken<br />
je angefangene 3,50 m und bei allen in an<strong>der</strong>er Weise baulich<br />
genutzten Grundstücken je angefangene 5,0 m Höhe des Bauwerks<br />
(Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Kirchengebäude<br />
werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.<br />
(10) Zur Berücksichtigung <strong>der</strong> unterschiedlichen Art <strong>der</strong> Nutzung<br />
werden die in Abs. 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht<br />
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten<br />
Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />
mit <strong>der</strong> Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige<br />
Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse;<br />
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung<br />
durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe<br />
a) genannten Gebieten vorhanden o<strong>der</strong> zulässig ist;<br />
c) bei Grundstücken außerhalb <strong>der</strong> unter den Buchstaben a)<br />
und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell o<strong>der</strong><br />
in ähnlicher Weise genutzt werden (so z.B. Grundstücke mit<br />
Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden),<br />
wenn diese Nutzung nach Maßgabe <strong>der</strong> Geschossflächen<br />
überwiegt. Liegt eine <strong>der</strong>artige Nutzung ohne
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 9– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Bebauung o<strong>der</strong> zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich<br />
so genutzte Fläche als Geschossfläche.<br />
(11) Grundstücke an zwei o<strong>der</strong> mehreren Erschließungsanlagen<br />
im Sinne dieser Satzung werden für jede <strong>An</strong>lage mit <strong>der</strong> Maßgabe<br />
herangezogen, dass bei <strong>der</strong> Berechnung des Beitrags<br />
nach den vorstehenden Absätzen die sich ergebenden Beträge<br />
jeweils um ein Drittel gekürzt werden.<br />
(12) Die Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke<br />
(Abs. 11) gilt nicht für die in Abs. 10 Buchstaben a bis c bezeichneten<br />
Grundstücke.<br />
§ 6<br />
Abschnittsbildung, Erschließungseinheit<br />
und Abrechnungsgebiet<br />
(1) Für selbständig benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />
kann <strong>der</strong> Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet<br />
werden (Abschnittsbildung). Erstreckt sich eine straßenbauliche<br />
Maßnahme auf mehrere Straßenabschnitte, für die sich nach §<br />
4 Abs. 2 unterschiedliche anrechenbare Breiten o<strong>der</strong> unterschiedliche<br />
<strong>An</strong>teile <strong>der</strong> Beitragspflichtigen ergeben, so sind die<br />
Straßenabschnitte geson<strong>der</strong>t abzurechnen.<br />
(2) Für mehrere Erschließungsanlagen, die für die Erschließung<br />
<strong>der</strong> Grundstücke eine Einheit bilden, kann <strong>der</strong> Aufwand insgesamt<br />
ermittelt werden (Erschließungseinheit).<br />
(3) Die von einer Erschließungsanlage, einem Abschnitt o<strong>der</strong> einer<br />
Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke bilden<br />
das Abrechnungsgebiet.<br />
§ 7<br />
Kostenspaltung<br />
Der Beitrag kann für<br />
1. die Fahrbahn<br />
2. die Radwege<br />
3. die Gehwege<br />
4. die Parkflächen<br />
5. die Beleuchtung<br />
6. die Oberflächenentwässerung<br />
7. die unselbständigen Grünanlagen<br />
geson<strong>der</strong>t und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.<br />
§ 8<br />
Vorauszahlungen und Ablösung<br />
(1) Sobald mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme begonnen worden<br />
ist, kann die Gemeinde Oberheldrungen Vorauszahlungen<br />
bis zur Höhe <strong>der</strong> voraussichtlichen Beitragsschuld erheben.<br />
(2) Der Straßenausbaubeitrag kann vor Entstehung <strong>der</strong> Beitragspflicht<br />
durch Vertrag abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag<br />
richtet sich nach <strong>der</strong> voraussichtlichen Höhe des nach<br />
Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Straßenausbaubeitrages.<br />
§ 9<br />
Beitragspflichtige<br />
(1) Beitragspflichtig ist <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> im Zeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntgabe<br />
des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes,<br />
Erbbauberechtigter o<strong>der</strong> Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes<br />
nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />
Gesetzbuch ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstückes<br />
haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und<br />
Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer<br />
nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />
(2) Ist <strong>der</strong> Eigentümer o<strong>der</strong> Erbbauberechtigte nicht im Grundbuch<br />
eingetragen o<strong>der</strong> ist die Eigentums- o<strong>der</strong> Berechtigungslage<br />
in sonstiger Weise ungeklärt, so ist an seiner Stelle <strong>der</strong>jenige<br />
abgabepflichtig, <strong>der</strong> im Zeitpunkt des Entstehens <strong>der</strong> Abgabepflicht<br />
<strong>der</strong> Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer<br />
Mehrheit von Besitzern ist je<strong>der</strong> entsprechend <strong>der</strong> Höhe seines<br />
<strong>An</strong>teils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet.<br />
§ 10<br />
Fälligkeit<br />
(1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Baumaßnahme tatsächlich<br />
beendet ist. Im Falle <strong>der</strong> Kostenspaltung (§ 7) entsteht<br />
die Beitragsschuld mit <strong>der</strong> tatsächlichen Beendigung <strong>der</strong> Teilmaßnahme,<br />
bei <strong>der</strong> Bildung von Erschließungseinheiten (§ 6<br />
Abs. 2) mit <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Maßnahmen an den die Erschließungseinheit<br />
bildenden Straßen.<br />
(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />
fällig.<br />
§ 11<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen<br />
<strong>vom</strong> 29.07.2003 außer Kraft.<br />
(3) Sie findet <strong>An</strong>wendung auch auf Baumaßnahmen, durch die<br />
Erschließungsanlagen nach Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes,<br />
aber vor Inkrafttreten dieser Satzung hergestellt,<br />
angeschafft, erweitert, verbessert o<strong>der</strong> erneuert worden sind.<br />
Oberheldrungen, den 17.02.2012<br />
Karin Klimek<br />
Bürgermeisterin (Siegel)<br />
Gemeinde Oberheldrungen<br />
Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 25.01.2012<br />
Von dieser genehmigt am: 16.02.2012<br />
Bekannt gemacht am: <strong>02.03.2012</strong><br />
Landesamt<br />
für Vermessung und Geoinformation<br />
Katasterbereich Artern<br />
Alte Poststraße 10, 06556 Artern<br />
Bekanntmachung<br />
über die Einleitung eines<br />
Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahrens nach dem<br />
Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz (BoSoG) <strong>vom</strong> 20.12.1993<br />
(BGBl. I S. 2215)<br />
Auf <strong>An</strong>trag <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen wird durch das Landesamt<br />
für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) als<br />
zuständige Son<strong>der</strong>ungsbehörde ein Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahren<br />
gemäß § 1 Ziffer 1 i.V.m. § 10 (BoSoG) in <strong>der</strong><br />
Gemeinde: Oberheldrungen<br />
Gemarkung: Oberheldrungen<br />
Flur(en): 9<br />
Flurstück(e): 14/156<br />
Lage: Oberbach<br />
eingeleitet.<br />
Betroffen sind die <strong>An</strong>teile am ungetrennten Hofraum Oberbach<br />
2 und 4 sowie öffentliche Flächen im Oberbach. Das Verfahrensgebiet<br />
ist in dem als <strong>An</strong>lage beigefügten Kartenauszug gekennzeichnet.<br />
Durch das Verfahren soll die Reichweite des unvermessenen Eigentums<br />
bestimmt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen<br />
werden. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Berichtigung<br />
des Grundbuches. Im Ergebnis werden verkehrs- und beleihungsfähige<br />
Grundstücke geschaffen.<br />
Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche<br />
Arbeiten durchführen, sind gemäß § 24 (1) Thüringer Vermessung-<br />
und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) <strong>vom</strong><br />
16.12.2008 (GVBl. S. 574) berechtigt, bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben Grundstücke zu betreten.<br />
Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstige berechtigte<br />
Personen, Behörden und Stellen werden gebeten, am Verfahren<br />
mitzuwirken.<br />
Vorhandene Karten, Pläne und sonstigen Unterlagen die zur<br />
Klärung <strong>der</strong> Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind <strong>der</strong><br />
Bodenson<strong>der</strong>ungsbehörde bis zum 05.<strong>04</strong>.2012 vorzulegen.<br />
Der Termin zur Information über die Ziele, den Zweck und den<br />
Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten<br />
rechtzeitig bekannt gemacht.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen im TLVermGeo Katasterbereich<br />
Artern, Alte Poststraße 10 in 06556 Artern und auch telefonisch<br />
unter <strong>der</strong> Rufnummer 03466/3399-271 während <strong>der</strong> Bürozeiten<br />
gern zur Verfügung.<br />
Artern, den 13.02.2012<br />
im Auftrag<br />
Ulrich Reimann<br />
Katasterbereichsleiter<br />
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<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 10 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Bekanntmachung über die Einleitung eines Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahrens nach dem Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz<br />
(BoSoG) <strong>vom</strong> 20.12.1993 (BGBl. I S. 2215)<br />
Auf <strong>An</strong>trag <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen wird durch das Landesamt<br />
für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) als<br />
zuständige Son<strong>der</strong>ungsbehörde ein Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahren<br />
gemäß § 1 Ziffer 1 i.V.m. § 10 (BoSoG) in <strong>der</strong><br />
Gemeinde: Oberheldrungen<br />
Gemarkung: Oberheldrungen<br />
Flur(en): 9<br />
Flurstück(e): 14/157<br />
Lage: Schachtstraße<br />
eingeleitet.<br />
Betroffen sind die <strong>An</strong>teile am ungetrennten Hofraum Schachtstraße<br />
10, 12, 14, 15 und 16 sowie öffentliche Flächen <strong>der</strong><br />
Schachtstraße. Das Verfahrensgebiet ist in dem als <strong>An</strong>lage beigefügten<br />
Kartenauszug gekennzeichnet.<br />
Durch das Verfahren soll die Reichweite des unvermessenen Eigentums<br />
bestimmt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen<br />
werden. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Berichtigung<br />
des Grundbuches. Im Ergebnis werden verkehrs- und beleihungsfähige<br />
Grundstücke geschaffen.<br />
Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche<br />
Arbeiten durchführen, sind gemäß § 24 (1) Thüringer Vermessung-<br />
und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) <strong>vom</strong><br />
16.12.2008 (GVBl. S. 574) berechtigt, bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben Grundstücke zu betreten.<br />
Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstige berechtigte<br />
Personen, Behörden und Stellen werden gebeten, am Verfahren<br />
mitzuwirken.<br />
Vorhandene Karten, Pläne und sonstigen Unterlagen die zur<br />
Klärung <strong>der</strong> Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind <strong>der</strong><br />
Bodenson<strong>der</strong>ungsbehörde bis zum 05.<strong>04</strong>.2012 vorzulegen.<br />
Der Termin zur Information über die Ziele, den Zweck und den<br />
Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten<br />
rechtzeitig bekannt gemacht.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen im TLVermGeo Katasterbereich<br />
Artern, Alte Poststraße 10 in 06556 Artern und auch telefonisch<br />
unter <strong>der</strong> Rufnummer 03466/3399-271 während <strong>der</strong> Bürozeiten<br />
gern zur Verfügung.<br />
Artern, den 09.02.2012<br />
im Auftrag<br />
Ulrich Reimann<br />
Katasterbereichsleiter
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 11 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Stadt Heldrungen<br />
Sparkasse gibt“, antworteten die Kin<strong>der</strong> mit „Geld“. „Und was<br />
macht man mit dem Geld?“ - „Essen kaufen“, sagte eines <strong>der</strong><br />
Kin<strong>der</strong>. Genau dafür soll das Geld auch investiert werden. Denn<br />
<strong>An</strong>lass für die Spende ist die Aktion „gesundes Frühstück“, bei<br />
<strong>der</strong> einmal in <strong>der</strong> Woche ein gemeinsames Frühstück stattfindet.<br />
Und das nicht mit Nutella, Marmelade und Co.! Nur gesunde<br />
Sachen kommen auf den Tisch.<br />
„Damit ist das Frühstück bis in den Sommer gesichert“, freute<br />
sich Frau Koksch die das Projekt betreut.<br />
Mit Lie<strong>der</strong>n wie „Unser Schneemann Max“ und „Schneeflöck-<br />
Dia-Vortrag im Rathaussaal<br />
chen Weißröckchen“ bedankten sich die Kin<strong>der</strong> musikalisch bei<br />
den Bankern. Als Dankeschön gab es auch ein von den Kin<strong>der</strong>n<br />
Einmal zu Fuß durch Asien - und jetzt in Heldrungen<br />
gebasteltes Bild und eine Einladung zum gesunden Frühstück.<br />
Am Dienstag, den 13.03.2012 um 19:00 Uhr wird <strong>der</strong> WORL-<br />
DRUNNER Robby Clemens im Rathaussaal <strong>der</strong> Stadt Heldrungen,<br />
Hauptstraße 49 - 50, 06577 Heldrungen über seine Erlebnisse<br />
beim Lauf durch Asien - live in DIA und Film - berichten.<br />
Tauchen Sie mit uns ein in eine geheimnisvolle und exotische<br />
Welt Jahrtausende alter Kulturen, in herrliche Paläste und eine<br />
magische Atmosphäre, <strong>der</strong> man sich nicht entziehen kann.<br />
Die Laufroute führte Robby Clemens und sein Team durch Pakistan,<br />
Indien, Bangladesh, Vietnam und China.<br />
92 Tage + fast 4000 Kilometer + 5 Län<strong>der</strong><br />
+ bis zu 50 Grad Hitze<br />
Eine Veranstaltung die noch lange in Erinnerung bleiben wird!<br />
Karten erhalten Sie in <strong>der</strong> Bibliothek Heldrungen:<br />
Vorverkauf 7,00 EUR<br />
Abendkasse 8,00 EUR<br />
Gemeinde Oldisleben<br />
Unterstützung für gesundes Frühstück<br />
Große Aufregung herrschte in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte Oldisleben.<br />
25 Kin<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Erzieher und die Leiterin Birgit Henschel erwarteten<br />
Gäste.<br />
René Jacob und David Barth von <strong>der</strong> Kyffhäusersparkasse besuchten<br />
die Rasselbande und hatten einen Scheck in Höhe von<br />
300 Euro dabei. Die Kin<strong>der</strong> waren gespannt und lauschten den<br />
Worten von Frau Henschel. Auf die Frage „was es denn in <strong>der</strong><br />
Heimatverein „Schloss-Heldrungen“<br />
Die Jahreshauptversammlung und die damit verbundene Wahl<br />
des neuen Vorstandes des Heimatvereins findet am<br />
Freitag, dem 16. März um 19.30 Uhr<br />
auf <strong>der</strong> Wasserburg in Heldrungen<br />
statt.<br />
Dazu lädt <strong>der</strong> Vorstand alle Mitglie<strong>der</strong> recht herzlich ein.<br />
Noch fehlende Jahresbeiträge können bereits ab 19.00 Uhr entrichtet<br />
werden.<br />
<strong>An</strong> die Jahreshauptversammlung schließt sich für Interessierte<br />
ein Vortrag über das Naturschutzgroßprojekt: Hohe Schrecke -<br />
„Alter Wald mit Zukunft“ an.<br />
Referenten sind: Dr. Jürgen König und <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Heldrungener<br />
Schutzgemeinschaft, Martin Eckardt.<br />
Evangelische Regionalgemeinde<br />
Pfarrbereich Heldrungen<br />
Freitag, den <strong>02.03.2012</strong><br />
14.00 Uhr Weltgebetstag, Gemeindesaal Oberheldrungen<br />
16.00 Uhr Weltgebetstag, Gemeindesaal Hauteroda<br />
19.00 Uhr Weltgebetstag, Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />
Sonntag, den <strong>04</strong>.03.2012<br />
09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />
Sonntag, den 11.03.2012<br />
09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen, mit Abendmahl<br />
14.00 Uhr Gemeindesaal Hauteroda, mit Abendmahl<br />
Sonntag, den 18.03.2012<br />
09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />
14.00 Uhr Gemeindesaal Oberheldrungen, mit Abendmahl<br />
Sonntag, den 25.03.2012<br />
09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />
14.00 Uhr Gemeindesaal Oberheldrungen<br />
Frauenkreise<br />
Dienstag, den 06.03. 14.30 Uhr M.-L.-R. Heldrungen<br />
Dienstag, den 20.03. 14.00 Uhr G.-S. Oberheldrungen<br />
Donnerstag, den 15.03. 14.00 Uhr G.-S. Hauteroda<br />
Chor<br />
Donnerstag, den 01.03. 19.00 Uhr G.-S. Oberheldrungen<br />
Donnerstag, den 15.03. 19.00Uhr G.-S. Hauteroda<br />
Donnerstag, den 29.03. 19.00 Uhr G.-S. Oberheldrungen<br />
Bibelgespräche ab 28.02. mit Passionsandacht<br />
jeweils dienstags 19.30 Uhr M.-L.-R. Heldrungen<br />
Friedensgebete<br />
jeweils freitags 19.00 Uhr M.-L.-R. Heldrungen<br />
Bibelwoche<br />
05., 06., 07. und 08.03.<br />
19.30 Uhr Martin-Luther Raum Heldrungen<br />
19., 20. und 21.03.<br />
14.00 Uhr Gemeindesaal Oberheldrungen<br />
19., 20. und 21.03.<br />
19.30 Uhr Gemeindesaal Hauteroda<br />
Ihr <strong>An</strong>sprechpartner im Seelsorgebereich Heldrungen ist Pfarrer<br />
Lucke, Hauptstraße 57, 06577 Heldrungen<br />
Tel.: 034673 91349, Fax 034673 929008
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 12 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Selbständige Evangelisch-Lutherische<br />
Kirche (SELK)<br />
Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße)<br />
Sonntag, den <strong>04</strong>.03.2012<br />
11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl,<br />
mit Pfr. Pietrusky.<br />
Sonntag, den 11.03.2012<br />
09.30 Uhr (!) Predigtgottesdienst, mit Pfr. Pietrusky.<br />
<strong>An</strong>schließend Gemeindeversammlung<br />
mit Gemeindebericht und Kassenbericht.<br />
Bibelwoche in Heldrungen <strong>vom</strong> 5. bis 8. März,<br />
jeweils 19.30 Uhr im Martin-Luther-Raum:<br />
„Psalmen - Atem unseres Betens“.<br />
Passionsandacht<br />
mit Besinnung auf den Leidensweg Jesu,<br />
im Martin-Luther-Raum:<br />
Dienstag, den 13.03., mit Pfarrer Pietrusky.<br />
Beginn 19.30 Uhr.<br />
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben<br />
Sonntag, den <strong>04</strong>.03.2012<br />
09.30 Uhr Gottesdienst<br />
Sonntag, den 11.03.2012<br />
09.30 Uhr Gottesdienst<br />
Katholische Kirchgemeinde<br />
Bad Frankenhausen<br />
Freitag, 2. März 2012<br />
17.00 Uhr Abendmesse<br />
Sonntag, 4. März 2012 - 2. SONNTAG DER FASTENZEIT<br />
10.30 Uhr Heilige Messe<br />
17.00 Uhr Kreuzweg-<strong>An</strong>dacht<br />
Freitag, 9. März 2012<br />
17.00 Uhr Abendmesse<br />
Sonntag, 11. März 2012 - 3. SONNTAG DER FASTENZEIT<br />
10.30 Uhr Heilige Messe<br />
17.00 Uhr Kreuzweg-<strong>An</strong>dacht<br />
Freitag, 16. März 2012<br />
17.00 Uhr Abendmesse<br />
Sonntag, 18. März 2012 - 4. SONNTAG DER FASTENZEIT<br />
10.30 Uhr Heilige Messe<br />
17.00 Uhr Kreuzweg-<strong>An</strong>dacht<br />
Bitte beachten Sie auch die Vermeldungen und Aushänge in unserem<br />
Schaukasten sowie im Internet unter www.st-elisabethson<strong>der</strong>shausen.de,<br />
um sich über mögliche Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />
weitere Gottesdienste und an<strong>der</strong>e kirchliche Veranstaltungen in<br />
unserer Gemeinde zu informieren.<br />
… zum Geburtstag<br />
Bretleben<br />
am <strong>04</strong>.03. Lehmann, Eberhard zum 68. Geburtstag<br />
am 06.03. Helbing, Siegfried zum 75. Geburtstag<br />
am 11.03. Laurenat, Hildegard zum 87. Geburtstag<br />
Etzleben<br />
am 03.03. Schwalbe, Gertrud zum 86. Geburtstag<br />
Gorsleben<br />
am 02.03. Böttcher, Gerda zum 77. Geburtstag<br />
am 02.03. Lange, Doris zum 70. Geburtstag<br />
am <strong>04</strong>.03. Zeidler, Heinz zum 79. Geburtstag<br />
am 06.03. Zimmer, Gudrun zum 75. Geburtstag<br />
am 07.03. Creutzberg, Arno zum 76. Geburtstag<br />
am 07.03. Treimer, Lieselotte zum 75. Geburtstag<br />
am 09.03. Naumann, Monika zum 73. Geburtstag<br />
am 11.03. Koch, <strong>An</strong>ita zum 77. Geburtstag<br />
am 14.03. Witt, Tessie zum 80. Geburtstag<br />
am 14.03. Kreyer, Brigitte zum 66. Geburtstag<br />
Hauteroda<br />
am 05.03. Schaub, Helga zum 65. Geburtstag<br />
am 10.03. Jakobi, Gertrud zum 73. Geburtstag<br />
am 11.03. Hörold, Brigitte zum 72. Geburtstag<br />
am 14.03. Schmundt, Elisabeth zum 86. Geburtstag<br />
am 15.03. Grauel, Gerhard zum 83. Geburtstag<br />
Heldrungen<br />
am 06.03. Hesse, Kurt zum 82. Geburtstag<br />
am 06.03. Fricke, Horst zum 75. Geburtstag<br />
am 06.03. Metze, Brigitta zum 74. Geburtstag<br />
am 08.03. Mösgen, Franz zum 84. Geburtstag<br />
am 08.03. Plischka, Helga zum 72. Geburtstag<br />
am 09.03. Sladeck, <strong>An</strong>nerose zum 78. Geburtstag<br />
am 10.03. Fickardt, Irene zum 80. Geburtstag<br />
am 11.03. Fickardt, Frieda zum 77. Geburtstag<br />
am 11.03. Stelzner, Franz zum 68. Geburtstag<br />
am 11.03. Körner, Otto zum 67. Geburtstag<br />
am 12.03. Junge, Ilsemarie zum 74. Geburtstag<br />
Heldrungen, OT Bahnhof Heldrungen<br />
am 03.03. Gerstmann, Hildegard zum 68. Geburtstag<br />
am 05.03. Fahnert, Ingetraut zum 68. Geburtstag<br />
am 08.03. Hesse, <strong>An</strong>na zum 79. Geburtstag<br />
am 11.03. Werkling, Roswitha zum 69. Geburtstag<br />
am 13.03. Hellmann, Horst zum 82. Geburtstag<br />
am 13.03. Schendel, Werner zum 73. Geburtstag<br />
am 15.03. Liese, Gerhard zum 69. Geburtstag<br />
Hemleben<br />
am 14.03. Haferburg, Helga zum 72. Geburtstag<br />
Oberheldrungen<br />
am 02.03. Herrmann, Gerlinde zum 89. Geburtstag<br />
am 02.03. Weber, Edith zum 83. Geburtstag<br />
am 05.03. Kebekus, <strong>An</strong>gela zum 69. Geburtstag<br />
am 06.03. Witt, Robert zum 76. Geburtstag<br />
am 08.03. Daniel, Erika zum 88. Geburtstag<br />
am 08.03. Zimmermann, Jens-Georg zum 69. Geburtstag<br />
am 11.03. Rönnecke, Charlotte zum 77. Geburtstag<br />
am 12.03. Engler, Hubertus zum 71. Geburtstag<br />
Oberheldrungen, OT Harras<br />
am 13.03. Kanzler, Erika zum 78. Geburtstag<br />
am 15.03. Straßburg, Margita zum 75. Geburtstag<br />
Oldisleben<br />
am 02.03. Zinke, Ingeburg zum 76. Geburtstag<br />
am 03.03. Pösch, Julius zum 73. Geburtstag<br />
am 03.03. Schulz, Willi zum 72. Geburtstag<br />
am 03.03. Preer, Klaus zum 71. Geburtstag<br />
am <strong>04</strong>.03. Berghoff, Hartmut zum 69. Geburtstag<br />
am 05.03. Wiesel, Irmgard zum 69. Geburtstag<br />
am 06.03. Stiller, Walter zum 74. Geburtstag<br />
am 07.03. Zuter, Christa zum 72. Geburtstag<br />
am 09.03. Metze, Werner zum 82. Geburtstag<br />
am 09.03. Michaelis, Klaus-Dieter zum 68. Geburtstag<br />
am 10.03. Schinköthe, Evelin zum 76. Geburtstag<br />
am 11.03. <strong>An</strong><strong>der</strong>lik, Elfriede zum 93. Geburtstag<br />
am 11.03. Bothmann, lrmtraut zum 74. Geburtstag<br />
am 12.03. Zuleger, Wolfgang zum 71. Geburtstag<br />
am 14.03. Zinke, Rolf zum 76. Geburtstag<br />
am 14.03. Sonnrein, Arndt zum 65. Geburtstag<br />
am 15.03. Scherrer, Ruth zum 89. Geburtstag<br />
Oldisleben, OT Sachsenburg<br />
am 03.03. Becker, Gerhard zum 84. Geburtstag<br />
am 11.03. Becker, Luzie zum 82. Geburtstag<br />
am 12.03. Müller, Werner zum 77. Geburtstag<br />
am 14.03. Lehmann, Bernd zum 66. Geburtstag<br />
und wünschen allen Jubilaren<br />
Gesundheit und Wohlergehen.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 13 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Landschaftspflegemaßnahmen<br />
im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet<br />
„Westliche Schmücke - Spatenberge“<br />
durch das EU LIFE+ -Projekt<br />
„Erhaltung und Entwicklung<br />
<strong>der</strong> Steppenrasen Thüringens“<br />
Gewöhnliche Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris)<br />
(Foto: LIFE-Projektbüro)<br />
Die Muschelkalkschicht-Rippe <strong>der</strong> westlichen Schmücke zeichnet<br />
sich durch ein Mosaik aus Trockenrasen, Felsfluren, Streuobstwiesen<br />
sowie Kalkscherben-Äckern und Trockengebüschen<br />
aus. <strong>An</strong> den teils steilen Südhängen bzw. im Kammbereich steht<br />
<strong>der</strong> Muschelkalk an vielen Stellen oberflächlich an. Die kargen<br />
Bodenverhältnisse und das extrem trockenwarme Klima bieten<br />
Lebensraum für viele wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten.<br />
Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben sind hier z.B. die Gewöhnliche Küchenschelle<br />
(Pulsatilla vulgaris), das Frühlings-Adonisröschen<br />
(Adonis vernalis), das Haar-Pfriemengras (Stipa capillata) und<br />
<strong>der</strong> Steppen-Spitzkiel (Oxytropis pilosa).<br />
Um den Erhalt dieser europaweit bedeutsamen Lebensräume<br />
zu gewährleisten sollen im Rahmen des EU LIFE+ -Projekts<br />
„Erhaltung und Entwicklung <strong>der</strong> Steppenrasen Thüringens“ Flächen<br />
entbuscht werden. Weiterhin ist vorgesehen die vorhandenen<br />
Müllablagerungen zu beseitigen. Die Maßnahmen sollen im<br />
Zeitraum von Februar/März 2012 und Oktober/November 2012<br />
durchgeführt werden.<br />
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />
Das LIFE-Projektteam<br />
LIFE-Projektbüro des TMLFUN<br />
Uhlandstr. 3, 99610 Sömmerda<br />
Tel.: 03634 - 359 190 / Fax: 03634 - 359 193<br />
life-steppenrasen@thueringen.de<br />
www.steppenrasen.thueringen.de<br />
Weltwassertag am 22. März 2012<br />
Jährlich findet am 22. März <strong>der</strong> Weltwassertag<br />
statt. Er steht in jedem Jahr unter einem<br />
an<strong>der</strong>en Thema. Der Weltwassertag 2012 hat<br />
das Motto<br />
„Nahrungssicherheit und Wasser“.<br />
Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband führt am 22.<br />
März 2012 in <strong>der</strong> Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Tag <strong>der</strong><br />
offenen Tür durch.<br />
In dieser Zeit kann die Kläranlage in Artern besichtigt werden:<br />
Kyffhäuser Abwasser- und<br />
Trinkwasserverband<br />
Sitz Artern<br />
Bartels<br />
Werkleiter<br />
Bachs Johannes-Passion<br />
im Kloster Donndorf<br />
Kartenreservierung für Konzert am 5. April<br />
hat begonnen<br />
Nach dem erfolgreichen und gelungenen Auftakt am 06. Januar<br />
2012 in <strong>der</strong> Klosterschule Roßleben beginnt nun <strong>der</strong> Vorverkauf<br />
für das zweite Konzert im Rahmen <strong>der</strong> Konzertreihe „Glanz und<br />
Pracht protestantischer Kirchenmusik an Unstrut und Kyffhäuser“.<br />
In <strong>der</strong> Barockkirche Kloster Donndorf kommt am 5. April (Gründonnerstag)<br />
um 19.00 Uhr Johann Sebastian Bachs Johannes-<br />
Passion zur Aufführung.<br />
Die vertonte Passionsgeschichte, also dem biblischen Bericht<br />
<strong>vom</strong> Leiden und Tod Jesu Christi, wird heute meist als Konzertmusik<br />
aufgeführt, hatte ihren ursprünglichen Platz jedoch im<br />
Gottesdienst und wurde somit am Karfreitag 1724 in <strong>der</strong> Leipziger<br />
Nikolaikirche unter Bachs Leitung uraufgeführt. Die Konzertbesucher<br />
dürfen sich, wie bereits in Roßleben, auf das Barockorchester<br />
„Merseburger Hofmusik“, das Collegium Vocale<br />
Leipzig sowie namhafte Solisten unter <strong>der</strong> Leitung von Gewandhausorganist<br />
Michael Schönheit freuen. Und auch diesmal werden<br />
wie<strong>der</strong> einige außergewöhnliche Instrumente alter Mensur<br />
wie Laute, Gambe, Traversflöte zu sehen und zu hören sein.<br />
Eintrittskarten zum Vorverkaufspreis von 10,00 Euro bzw. 6,00<br />
Euro (ermäßigt) gibt es ab sofort in <strong>der</strong> Tourist-Information Wiehe<br />
(034672/69807), <strong>der</strong> Ländlichen Heimvolkshochschule<br />
Donndorf (034672/8510) und in <strong>der</strong> Stadtverwaltung Wiehe<br />
(034672/8918) sowie in den Tourist-Informationen Bad Frankenhausen<br />
und Son<strong>der</strong>shausen als auch an <strong>der</strong> Abendkasse. Man<br />
muss also keine langen Wege in Kauf nehmen, um an die begehrten<br />
Karten zu gelangen.<br />
Die Musikliebhaber können sich terminlich auch schon auf das<br />
danach folgende Konzert im Rahmen des Festivals einstimmen:<br />
„Klingendes Mühlhausen“ heißt es am Samstag, dem 05. Mai.<br />
Ab 15.30 Uhr gibt es Städtische Musik des 17. und 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts,<br />
eine dreigeteilte Veranstaltung in <strong>der</strong> historischen Rathaushalle,<br />
<strong>der</strong> Kirche St. Marien und in <strong>der</strong> Kornmarktkirche.<br />
Weitere Infos auch unter www.musikundreformation.de<br />
Besucherrekord<br />
Mit über 30 Ratsuchenden wurde gestern <strong>der</strong> Beratertag „Netzwerk<br />
in Nordthüringen“ im BIC Nordthüringen frequentiert. Das<br />
seit über 10 Jahren bestehende Beraternetzwerk erfreut sich<br />
bei Existenzgrün<strong>der</strong>n und Unternehmern wachsen<strong>der</strong> Beliebtheit<br />
und stellt sich als Insi<strong>der</strong>tipp in <strong>der</strong> Grün<strong>der</strong>szene heraus.<br />
Hier beraten zehn Experten zu Gründungsmodalitäten, Zugangsvoraussetzungen,<br />
rechtlichen Aspekten, För<strong>der</strong>programmen<br />
und Finanzierungsmöglichkeiten. So erhalten Grün<strong>der</strong> und<br />
Firmen Informationen gebündelt und aus erster Hand, was sich<br />
letztendlich zeitersparend auswirkt.
<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 14 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />
Der nächste Netzwerkberatertag findet am 13. März im BIC<br />
Nordthüringen statt. Um vorherige <strong>An</strong>meldung unter Tel. 03631<br />
908210 zwecks Terminkoordinierung wird gebeten.<br />
Udo Rockmann<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
Existenzgrün<strong>der</strong>seminar <strong>vom</strong> 26. bis 29. März 2012 im<br />
Regionalen Service-Center Nordhausen <strong>der</strong> IHK Erfurt<br />
Berufliche Selbständigkeit hat viele Vorzüge. Damit Ihre Geschäftsidee<br />
in eine langfristige erfolgreiche Unternehmensgründung<br />
mündet, bedarf es einer umfassenden Vorbereitung. Die<br />
Teilnahme an einem Existenzgrün<strong>der</strong>seminar sichert Ihnen einen<br />
guten Start in Ihr Vorhaben und wird bei Beantragung von<br />
För<strong>der</strong>mitteln oftmals vorausgesetzt.<br />
Da zurzeit die Nachfrage groß ist, bietet die IHK Erfurt ein zusätzliches<br />
Existenzgrün<strong>der</strong>seminar <strong>vom</strong> 26. bis 29. März 2012,<br />
täglich von 9:00 bis 16:00 Uhr, im Regionalen Service-Center<br />
Nordhausen, Wallrothstraße 4, mit folgenden Schwerpunkten<br />
an:<br />
• <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ungen an den Existenzgrün<strong>der</strong><br />
• Gründungsidee und Marktstrategie<br />
• Planung des Vorhabens<br />
• Rechtliche Voraussetzungen<br />
• Finanzierung<br />
• Steuereinmaleins<br />
• Rentabilität und Rechnungswesen<br />
Bei Interesse bitten wir um vorherige <strong>An</strong>meldung im Regionalen<br />
Service-Center Nordhausen unter Telefon 03631 908210.<br />
Udo Rockmann<br />
Leiter Regionales Service-Center<br />
Soziale Absicherung für Selbstständige<br />
Neue Broschüre liegt vor<br />
„Soziale Absicherung 2012“ ist <strong>der</strong> Titel einer neuen Broschüre,<br />
die von <strong>der</strong> Industrie- und Handelskammer herausgegeben wurde.<br />
Sie informiert sowohl über den Themenkreis <strong>der</strong> sozialen<br />
Absicherung für Existenzgrün<strong>der</strong> und Selbstständige allgemein<br />
als auch über die Neuerungen für 2012. Beson<strong>der</strong>s das Kapitel<br />
„Krankenversicherung“ wurde überarbeitet und um Berechnungsbeispiele<br />
ergänzt.<br />
Die überarbeitete IHK-Publikation bietet Orientierung im teilweise<br />
schwer durchschaubaren System <strong>der</strong> sozialen Sicherung.<br />
Der Leser erhält einen Überblick über die für Selbstständige relevanten<br />
Regelungen rund um Kranken-, Renten, Arbeitslosen-,<br />
Unfall- und Pflegeversicherung. Das Heft ist erhältlich im Regionalen<br />
Service-Center Nordhausen, Tel. 03631 908210, o<strong>der</strong><br />
Heiligenstadt, Tel. 03606 612114.<br />
Volkshochschulkurs zur Bibel<br />
Die Bibel - ein „Buch mit sieben Siegeln“? Das muss nicht so<br />
bleiben. Ein Kurs an <strong>der</strong> Volkshochschule Artern gibt eine erste<br />
Einführung in die Bibel und hilft Ihnen, sich in ihr zu orientieren.<br />
Sie lernen einige grundlegende Texte kennen. Vorkenntnisse<br />
sind nicht erfor<strong>der</strong>lich. Der Kurs ist gebührenfrei. Referent ist<br />
Pfarrer Michael Pietrusky aus Sangerhausen.<br />
VHS Artern, Puschkinstr. 58<br />
3 Doppelstunden<br />
Mittwoch, 07.03., 14.03., 21.03.2012<br />
18.00 - 19.30 Uhr<br />
<strong>An</strong>meldung: VHS Artern, Tel. (0 34 66) 36 49 80