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Amtsblatt Nr. 04 vom 02.03.2012 - Verwaltungsgemeinschaft "An der ...

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Schmücke“<br />

mit dem Geltungsbereich<br />

Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben,<br />

Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben.<br />

Jahrgang 17 Freitag, den 2. März 2012 Nummer 4<br />

Frühlingsboten


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 2– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

des <strong>Amtsblatt</strong>es <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ <strong>04</strong>/2012<br />

1. Inhaltsverzeichnis<br />

2. Dienst- und Sprechzeiten <strong>der</strong> VGem<br />

und <strong>der</strong> Gemeinden<br />

• Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />

• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek Heldrungen<br />

• Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

3. Telefonnummern<br />

4. E-Mail-Adressen/Homepage<br />

5. Dienst- und Sprechzeiten<br />

des Abwasserzweckverbandes<br />

6. Amtliche Bekanntmachung<br />

Stadt Heldrungen<br />

• Öffentliche Bekanntmachung <strong>der</strong> Benutzungsordnung<br />

mit Gebührenordnung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />

• <strong>An</strong>kündigung von Straßenschlussvermessung<br />

im Bereich Ortsumgehung Heldrungen<br />

Gemeinde Oberheldrungen<br />

• Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Straßenausbaubeitragssatzung<br />

• Bekanntmachungen über die Einleitung<br />

eines Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahrens im Bereich <strong>der</strong><br />

Schachtstraße und des Oberbachs<br />

7. Aus unserer Stadt und den Gemeinden<br />

Stadt Heldrungen<br />

• Dia-Vortrag im Rathaussaal<br />

Gemeinde Oldisleben<br />

• Unterstützung für gesundes Frühstück<br />

8. Aus unseren Vereinen<br />

Heimatverein „Schloss Heldrungen“<br />

• Jahreshauptversammlung<br />

9. Kirchliche Nachrichten<br />

10. Wir gratulieren<br />

11. Informationen<br />

LIFE-Projekt<br />

• Landschaftspflegemaßnahmen im FFH-Gebiet<br />

„Westliche Schmücke-Spatenberg“<br />

KAT Artern<br />

• Tag <strong>der</strong> offenen Tür<br />

Stadt Wiehe<br />

• J. S. Bachs Johannes-Passion in Kloster Donndorf<br />

IHK Erfurt<br />

• Besucherrekord zum Beratertag<br />

• Existenzgrün<strong>der</strong>seminar in Nordhausen<br />

• Neue Broschüre „Soziale Absicherung“<br />

VHS Artern<br />

• VHS-Kurs zur Bibel<br />

Impressum:<br />

<strong>Amtsblatt</strong> <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Herausgeber: <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG<br />

In den Folgen 43, 987<strong>04</strong> Langewiesen<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21<br />

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Frau Steinhof, Erreichbar unter <strong>der</strong> <strong>An</strong>schrift <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“ Heldrungen<br />

Verantwortlich für den <strong>An</strong>zeigenteil: <strong>An</strong>dreas Barschtipan – Erreichbar unter <strong>der</strong><br />

<strong>An</strong>schrift des Verlages. Für die Richtigkeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>zeigen übernimmt <strong>der</strong> Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte <strong>An</strong>zeigenmotive dürfen nicht an<strong>der</strong>weitig<br />

verwendet werden. Für <strong>An</strong>zeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

<strong>An</strong>zeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Son<strong>der</strong>farben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwie<strong>der</strong>gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet:<br />

Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto<br />

und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

„<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Dienstag: ......................09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ..................09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr<br />

Freitag...............................................................09.00 - 11.00 Uhr<br />

Hinweis:<br />

Die <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> ist auch über Internet erreichbar,<br />

dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter:<br />

www.vgem-schmuecke.de<br />

Öffnungszeiten Standesamt<br />

Am Bahnhof 43, Heldrungen<br />

Dienstag: ................................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

und ................................................................14.00 bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ............................................von 09.00 bis 12.00 Uhr<br />

...............................................................und 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

Dienstag............................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag .......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefon: ..................................................................034673/78618<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

Bretleben:<br />

Bürgermeister:<br />

Donnerstag: ......................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Etzleben:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 1. Donnerstag im Monat von ...................09.00 - 11.30 Uhr<br />

jeden 3. Donnerstag im Monat von ...................15.30 - 18.00 Uhr<br />

o<strong>der</strong> nach Vereinbarung<br />

Gorsleben:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 2. Dienstag und<br />

4. Dienstag: ......................................................17.00 - 19.00 Uhr<br />

Bei Notwendigkeit können abweichende Termine telefonisch<br />

vereinbart werden.<br />

Hauteroda:<br />

Bürgermeister:<br />

Dienstag............................................................17.00 - 18.00 Uhr<br />

Gemeindebüro:<br />

Dienstag:...........................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />

Heldrungen:<br />

Bürgermeister:<br />

Dienstag:.......................................................... 16.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ............................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />

Freitag:....................................nach Vereinbarung (mdl. o<strong>der</strong> tel.)<br />

Hemleben:<br />

Bürgermeister:<br />

jeden 1. Montag im Monat: ...............................17.00 - 19.00 Uhr<br />

Oberheldrungen:<br />

Bürgermeisterin:<br />

jeden 1. und 3. Montag im Monat......................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Oldisleben:<br />

Bürgermeister:<br />

Montag:............................................................ 12.00 - 13.00 Uhr<br />

Dienstag:...........................................................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde<br />

Donnerstag: ......................................................12.00 - 13.00 Uhr<br />

Freitag:................nach Vereinbarung (mündlich o<strong>der</strong> telefonisch)<br />

Sachsenburg:<br />

Ortsbürgermeister:<br />

nach telefonischer Rücksprache............................034673/98010<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Schiedsstelle <strong>der</strong> VGem<br />

2. Dienstag im Monat ....................17.00 - 18.00 Uhr, Zimmer 19<br />

VGem „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Am Bahnhof 43, 06577 Heldrungen<br />

Telefon: 034673/72137<br />

(Än<strong>der</strong>ungen vorbehalten)


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 3– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek<br />

<strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />

Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen<br />

Montag ...............................................................9.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag ........................9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag ......................................................14.00 - 18.00 Uhr<br />

Telefon: 034673 / 91376<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliotheken<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden<br />

Hauteroda: Dienstag: ..........................16.00 - 17.00 Uhr<br />

Gorsleben: Mittwoch: ..........................17.00 - 18.00 Uhr<br />

Oberheldrungen: jeden 1. + 3. Mittwoch<br />

im Monat...........................16.00 - 18.00 Uhr<br />

Telefonnummern<br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong> „<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke“<br />

Am Bahnhof 43<br />

Zentrale.................................................................................7210<br />

Telefax ..................................................................................7222<br />

Sekretariat ............................................................................7211<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>..........................................................................7212<br />

Kasse....................................................................................7214<br />

Kasse....................................................................................7220<br />

Sachgebietsleiter Finanzen ..................................................7215<br />

Finanzen / Abgaben..............................................................7226<br />

Steuern .................................................................................7216<br />

Personal / Öffentlichkeitsarbeit .............................................7223<br />

Hauptamt ..............................................................................7224<br />

Liegenschaften / Bauverwaltung...........................................7225<br />

Beitragswesen ......................................................................7218<br />

Sachgebietsleiter Bau.........................................................72135<br />

Ordnungsamt ......................................................................72132<br />

Einwohnermeldeamt...........................................................72136<br />

Standesamt / Friedhofsverwaltung .......................................7217<br />

Rathaus Heldrungen<br />

Hauptstraße 49/50<br />

Bürgermeisteramt ...............................................................70910<br />

Fax......................................................................................70922<br />

E-Mail-Adressen/Homepage<br />

Verwaltungsbereich/ Telefon-Durchwahl/<br />

Arbeitsplatz E-Mail-Adresse<br />

Zentrale 034673/7210<br />

Telefax 034673/7222<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> 7212<br />

Herr Häßler haessler@vgem-schmuecke.de<br />

Einwohnermeldeamt 72136<br />

Herr Schulze ema@vgem-schmuecke.de<br />

Standesamt /<br />

Friedhofsverwaltung/<br />

Invest 7217<br />

Frau Schulze standesamt@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt<br />

Sachbearbeiterin<br />

Personal 7223<br />

Frau Both both@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt Sachbearbeiterin<br />

Personal/<br />

Öffentlichkeitsarbeit/<br />

Beschaffung/ <strong>Amtsblatt</strong> 7223<br />

Frau Steinhof steinhof@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt,<br />

Sitzungsdienst 7211<br />

Herr Lange lange@vgem-schmuecke.de<br />

info@vgem-schmuecke.de<br />

Hauptamt, Poststelle/Soziales<br />

Sitzungsdienst 7224<br />

Frau Grünert gruenert@vgem-schmuecke.de<br />

Ordnungsamt 72132<br />

Frau Werner werner@vgem-schmuecke.de<br />

Ordnungsamt 72132<br />

Frau Schubert<br />

schubert@vgem-schmuecke.de<br />

Kasse 7214<br />

Frau Graf graf@vgem-schmuecke.de<br />

Kasse 7220<br />

Frau Blume blume@vgem-schmuecke.de<br />

Steuern 7216<br />

Frau Main main@vgem-schmuecke.de<br />

Steuern/Mieten und<br />

Pachten 7226<br />

Frau Panße pansse@vgem-schmuecke.de<br />

Sachgebietsleiter 7215<br />

Finanzen<br />

Herr Nöthlich noethlich@vgem-schmuecke.de<br />

Haushalt und Finanzen 7226<br />

Frau Gleichmann gleichmann@vgem-schmuecke.de<br />

Sachgebietsleiter<br />

Bauen 72135<br />

Herr Liebe liebe@vgem-schmuecke.de<br />

Liegenschaften 7225<br />

Frau Bergmann bergmann@vgem-schmuecke.de<br />

Bauen/Beitragsabrechnung<br />

7218<br />

Frau Zimmer zimmer@vgem-schmuecke.de<br />

Bauen 7225<br />

Frau Axthelm axthelm@vgem-schmuecke.de<br />

Weitere Informationen zu unserer <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

finden Sie auf unserer Homepage unter www.vgem-schmuecke.de.<br />

Schwimmbä<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Verwaltungsgemeinschaft</strong><br />

(tel. erreichbar nur während <strong>der</strong> Freibadsaison)<br />

Naturschwimmbad Heldrungen<br />

Telefon: ...............................................................0151/27143151<br />

Schwimmbad Oldisleben<br />

Telefon: ...............................................................0151/56989522<br />

Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“<br />

Sprechzeiten <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des AZV „Thüringer Pforte“<br />

Die Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ befindet sich im<br />

Rathaus <strong>der</strong> Gemeinde Oldisleben, 1. Etage, Zi. 4 - 9<br />

Sprechzeiten:<br />

Dienstag: .............................09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag: ......................................................09.00 - 12.00 Uhr<br />

Telefonnummern <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des AZV „Thüringer Pforte“<br />

Werkleiter Herr Wicht......................034673/9 98 77<br />

r.wicht@azv-thueringer-pforte.de<br />

Finanzen Frau Webendörfer ..........034673/9 98 78<br />

u.webendoerfer@azv-thueringer-pforte.de<br />

Gebührenerhebung/<br />

Kasse Frau Kraft.......................034673/9 14 61<br />

k.kraft@azv-thueringer-pforte.de<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser/<br />

Fäkalschlammentsorgung<br />

Frau Grube ....................034673/9 14 63<br />

c.grube@azv-thueringer-pforte.de<br />

Allgemeinde Verwaltung/<br />

Sekretariat Frau Tettenborn..............034673/9 98 79<br />

a.tettenborn@azv-thueringer-pforte.de<br />

Fax:................................034673/9 14 62<br />

Störfälle können nach Dienstschluss und an Wochenenden unter<br />

folgen<strong>der</strong> Rufnummer angezeigt werden: 0172/ 8663518<br />

Kin<strong>der</strong>ärztlicher Notdienst<br />

im Kyffhäuserkreis<br />

Ab dem 01.<strong>04</strong>.2011 wird im Kyffhäuserkreis außerhalb <strong>der</strong> normalen<br />

Sprechzeiten ein neuer kin<strong>der</strong>ärztlicher Notdienst eingerichtet.<br />

Notdienstsprechzeiten:<br />

Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und<br />

sowie am 24.12. und 31.12. von 16 Uhr bis 19 Uhr


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 4– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Unter <strong>der</strong> folgenden Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle können<br />

Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:<br />

03632 59330<br />

Der kin<strong>der</strong>ärztliche Notdienst wird in <strong>der</strong> Praxis des jeweils<br />

diensthabenden Arztes durchgeführt.<br />

Außerhalb dieser Sprechzeiten werden kin<strong>der</strong>ärztliche Notfälle<br />

<strong>vom</strong> allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen<br />

Sie auch über die Rufnummer <strong>der</strong> Rettungsleitstelle 03632<br />

59330.<br />

Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte<br />

sofort an die Rettungsleitstelle unter <strong>der</strong> Telefonnummer 112.<br />

Eine Initiative<br />

<strong>der</strong> nie<strong>der</strong>gelassenen Kin<strong>der</strong>ärzte des Kyffhäuserkreises<br />

und <strong>der</strong> Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen<br />

Erlass von Satzungen<br />

Stadt Heldrungen<br />

Die <strong>vom</strong> Stadtrat <strong>der</strong> Stadt Heldrungen am 19.12.2011 beschlossene<br />

Benutzungsordnung mit Gebührenordnung zur Benutzung<br />

<strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen ist mit Beschluss-<br />

<strong>Nr</strong>.: 2011/0032 zur rechtsaufsichtlichen <strong>An</strong>zeige vorgelegt<br />

worden.<br />

Eingangsbestätigung<br />

Die o. g. Satzung ist am 18.01.2012 eingegangen.<br />

Nach §§ 19 ff ThürKO darf die Satzung nach Ablauf eines Monats<br />

bekannt gemacht werden.<br />

Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen (§ 21 Abs. 3<br />

ThürKO). Die Satzung kann ab sofort bekannt gemacht werden.<br />

Es wird gebeten, die Benutzungsordnung und die Gebührenordnung<br />

mit Datum, Unterschrift und Siegel zu versehen<br />

und eine Ausfertigung hier vorzulegen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Friedrich<br />

Amtsleiterin Kommunalaufsicht - Siegel -<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Son<strong>der</strong>shausen, 08.02.2012<br />

Benutzungsordnung mit Gebührenordnung<br />

zur Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />

Gemäß <strong>der</strong> §§ 19 bis 21 <strong>der</strong> ThürKO i.V. mit §§ 2, 10 und 12<br />

des ThürKAG in <strong>der</strong> jeweils gültigen Fassung hat <strong>der</strong> Stadtrat<br />

<strong>der</strong> Stadt Heldrungen in <strong>der</strong> Sitzung <strong>vom</strong> 19.12.2011 nachfolgende<br />

Benutzungs- und Gebührenordnung erlassen.<br />

§ 1<br />

Allgemeines<br />

(1) Die vorliegende Benutzungsordnung regelt die Benutzung<br />

<strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen.<br />

(2) Die Einrichtung ist für die Interessenten innerhalb <strong>der</strong> festgelegten<br />

Öffnungszeiten zugänglich. Die Öffnungszeiten werden<br />

durch öffentliche Bekanntmachung und Aushang mitgeteilt. Besuche<br />

von Gruppen (z.B. Schulklassen) sind auch außerhalb<br />

<strong>der</strong> Öffnungszeiten nach vorheriger Absprache möglich.<br />

(3) Die als <strong>An</strong>lage beigefügte Gebührenordnung ist Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Benutzungsordnung.<br />

§ 2<br />

Verhalten in <strong>der</strong> Bibliothek<br />

(1) In den öffentlich zugänglichen Räumen <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong><br />

Stadt haben sich die Besucher so zu verhalten, dass sie sich<br />

nicht gegenseitig o<strong>der</strong> den Betriebsablauf stören o<strong>der</strong> behin<strong>der</strong>n.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e sind laute Unterhaltungen, Essen, Trinken<br />

und Rauchen untersagt. Das mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.<br />

(2) Die Stadt Heldrungen haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände<br />

und Gar<strong>der</strong>obe.<br />

(3) Den <strong>An</strong>weisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu<br />

leisten.<br />

(4) Besucher, die gegen die vorliegende Benutzungsordnung<br />

verstoßen, können zeitweilig o<strong>der</strong> dauernd von <strong>der</strong> Benutzung<br />

<strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen ausgeschlossen werden.<br />

§ 3<br />

<strong>An</strong>meldung<br />

(1) <strong>An</strong> die Benutzer <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen wird<br />

bei <strong>der</strong> <strong>An</strong>meldung zur erstmaligen Benutzung gegen Vorlage<br />

<strong>der</strong> Personaldokumente ein Ausweis ausgegeben, <strong>der</strong> zur Nutzung<br />

<strong>der</strong> Einrichtung berechtigt. Entleihungen sind nur gegen<br />

Vorlage des Benutzerausweises möglich. Der Benutzerausweis<br />

wird ab vollendetem 7. Lebensjahr ausgestellt.<br />

(2) Kin<strong>der</strong> und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr<br />

haben das schriftliche Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten<br />

zur <strong>An</strong>meldung vorzulegen. Bei Jugendlichen über 14<br />

Jahren kann auf die Einverständniserklärung verzichtet werden,<br />

sofern ein gültiger Schüler- bzw. Personalausweis vorliegt.<br />

(3) Mit <strong>der</strong> <strong>An</strong>meldung zur Benutzung und <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

Unterschriftsleistung erkennen die Benutzer o<strong>der</strong> ihre gesetzlichen<br />

Vertreter die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung<br />

an und erklären sich mit <strong>der</strong> elektronischen Speicherung<br />

ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke <strong>der</strong> Bibliotheksbenutzung<br />

einverstanden.<br />

(4) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum<br />

<strong>der</strong> Bibliothek<br />

(5) Namensän<strong>der</strong>ung und Wohnungswechsel des Benutzers sowie<br />

Verlust des Ausweises sind <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt umgehend<br />

mitzuteilen.<br />

(6) Für Schäden, die durch Verlust o<strong>der</strong> Missbrauch des Benutzerausweises<br />

entstehen, haftet <strong>der</strong> Inhaber des Ausweises o<strong>der</strong><br />

dessen gesetzlicher Vertreter.<br />

(7) Der Ausweis ist zurückzugeben, wenn die Bibliothek es verlangt,<br />

o<strong>der</strong> die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr<br />

gegeben sind (z.B. bei Wegzug)<br />

§ 4<br />

Entleihung, Verlängerung<br />

(1) Mit Ausnahme <strong>der</strong> Präsenzbestände (Informationsbestand,<br />

Handbestand) stehen sämtliche Medienbestände zur freien Verfügung<br />

und können von jedem Benutzer entliehen werden.<br />

(2) Das Bibliothekspersonal gibt bei Bedarf dazu Hilfestellung,<br />

erteilt Auskünfte und berät bei <strong>der</strong> Auswahl.<br />

(3) Entliehene Bestände dürfen nicht an an<strong>der</strong>e Personen o<strong>der</strong><br />

Einrichtungen weitergegeben werden.<br />

(4) Für ausleihbare Medieneinheiten gelten folgende Ausleihfristen:<br />

Bücher 4 Wochen<br />

Zeitschriften 2 Wochen<br />

Tonträger 2 Wochen<br />

Elektronische Medien 2 Wochen<br />

(5) Die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ist berechtigt, aus wichtigem Grund<br />

die Rückgabe entliehener Medien bereits vor Ablauf <strong>der</strong> Leihfrist<br />

zu for<strong>der</strong>n.<br />

(6) Die Leihfrist kann vor Ablauf auf mündlichen, telefonischen<br />

o<strong>der</strong> schriftlichen <strong>An</strong>trag bis zu zweimal verlängert werden, sofern<br />

keine Vorbestellung vorliegt.<br />

§ 5<br />

Vorbestellung<br />

(1) Vorbestellungen sind kostenpflichtig und werden nur für Bücher<br />

entgegengenommen.<br />

§ 6<br />

Rückgabe<br />

(1) Bei nicht fristgemäßer Rückgabe ist eine Versäumnisgebühr<br />

zu entrichten. Die Gebühren sind auch dann zu entrichten,<br />

wenn <strong>der</strong> Benutzer keine Mahnung erhalten hat.<br />

(2) Bei erfolglosen Mahnungen werden die ausgeliehenen Medien<br />

kostenpflichtig auf dem Verwaltungsweg eingezogen.<br />

(3) Die Bibliothek kann die Ausleihe weiterer Bücher und an<strong>der</strong>er<br />

Medien von <strong>der</strong> Rückgabe angemahnter Medien sowie <strong>der</strong><br />

Erfüllung bestehen<strong>der</strong> Zahlungsverpflichtungen abhängig machen.<br />

§ 7<br />

Leihverkehr mit auswärtigen Bibliotheken<br />

(1) Bücher, Fachbücher und Fachzeitschriften, die nicht im Bestand<br />

<strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt vorhanden sind, können im Leihverkehr<br />

mit <strong>der</strong> Stadt- und Kreisbibliothek Son<strong>der</strong>shausen nach


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 5– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

<strong>der</strong> Leihverkehrsordnung für die Deutschen Bibliotheken in ihrer<br />

jeweiligen Fassung beschafft werden.<br />

(2) Die Nutzung dieser Medien richtet sich nach den Bestimmungen<br />

<strong>der</strong> betreffenden auswärtigen Bibliotheken.<br />

(3) Bestellungen für den Leihverkehr werden unter vollständiger<br />

<strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> bibliografischen Daten schriftlich entgegengenommen.<br />

§ 8<br />

Behandlung <strong>der</strong> entliehenen Medien, Haftung<br />

(1) Je<strong>der</strong> Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien pfleglich<br />

zu behandeln und sie vor Verän<strong>der</strong>ung, Beschmutzung und<br />

Beschädigung zu bewahren. Als Beschädigung gelten auch das<br />

Umbiegen und Umknicken von Seiten, korrigieren und Unterstreichen<br />

von Texten sowie das Einfügen von Bemerkungen.<br />

(2) Entliehene Tonträger dürfen nur auf handelsüblichen Geräten<br />

und unter den vorgeschriebenen technischen Bedingungen<br />

genutzt werden.<br />

(3) Der Benutzer haftet für die Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen<br />

des Urheberrechts.<br />

(4) Jegliche Beschädigung o<strong>der</strong> Verlust sind <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong><br />

Stadt unverzüglich anzuzeigen. Für Beschädigung und Verlust<br />

ist <strong>der</strong> Benutzer o<strong>der</strong> dessen gesetzlicher Vertreter schaden-ersatzpflichtig.<br />

(5) Benutzer, in <strong>der</strong>en Wohnung eine meldepflichtige, übertragbare<br />

Krankheit auftritt, dürfen während <strong>der</strong> Zeit <strong>der</strong> <strong>An</strong>steckungsgefahr<br />

die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt nicht benutzen. Die entliehenen<br />

Medien sind durch den Benutzer zu eigenen Lasten vor<br />

Rückgabe zu desinfizieren. Ein Nachweis darüber ist vorzulegen.<br />

(6) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung<br />

<strong>der</strong> Medien entstehen.<br />

§ 9<br />

Benutzungsregelung für öffentlich zugängliche<br />

Internet-Arbeitsplätze<br />

(1) Zur Internet-Nutzung ist je<strong>der</strong> Bibliotheksbenutzer mit gültigem<br />

Bibliotheksausweis <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ab 7 Jahren<br />

berechtigt.<br />

(2) Der Internet- Benutzer hinterlegt für die Dauer <strong>der</strong> Arbeit am<br />

Internet- PC den Bibliotheksausweis an <strong>der</strong> Verbuchungstheke.<br />

(3) Die Nutzung des Internet- Zugangs ist grundsätzlich gebührenpflichtig.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Gebühren richtet sich nach <strong>der</strong> jeweils<br />

gültigen Gebührenordnung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt.<br />

(4) Informationen/Adressen gewaltverherrlichenden, pornografischen<br />

und/o<strong>der</strong> rassistischen Inhalts dürfen we<strong>der</strong> aufgerufen,<br />

abgespeichert noch ausgedruckt und verbreitet werden.<br />

(5) Urheberrechtliche Bestimmungen sind durch den Benutzer<br />

einzuhalten. Handlungen im Internet, die Straftatbeständen<br />

nach dem Strafgesetzbuch o<strong>der</strong> Ordnungswidrigkeiten im Sinne<br />

des Ordnungswidrigkeitsgesetzes entsprechen, sind verboten.<br />

(6) Im Internet angebotene kostenpflichtige Datenbanken dürfen<br />

nicht benutzt werden.<br />

(7) Die Funktion „Chat“ darf nicht benutzt werden.<br />

(8) Verän<strong>der</strong>ungen an <strong>der</strong> System- und Netzwerkkonfiguration<br />

sind nicht gestattet.<br />

(9) Das Herunterladen von Software und Betriebssystemen ist<br />

nicht gestattet.<br />

(10) Für entstandene Schäden und Kosten haftet <strong>der</strong> Benutzer.<br />

(11) Die Bibliothek <strong>der</strong> Stadt übernimmt keine Garantie, dass<br />

<strong>der</strong> Internetzugang zu je<strong>der</strong> Zeit gewährleistet ist.<br />

(12) Voranmeldung für die Internet- Nutzung ist möglich. Die Reservierung<br />

wird spätestens 15 Minuten nach Ablauf des Termins<br />

gelöscht, wenn <strong>der</strong> Voranmel<strong>der</strong> bis dahin nicht erschienen ist.<br />

(13) Die Zeit <strong>der</strong> Internet- Nutzung wird auf maximal 30 Minuten<br />

pro Nutzungshandlung beschränkt. Begründete Ausnahmen<br />

sind möglich. Der Nutzungsbeginn wird registriert.<br />

Heldrungen, den 15.02.2012<br />

N. Enke<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

<strong>An</strong>lagen<br />

Gebührenordnung<br />

zur Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />

1. Die Benutzung <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt ist grundsätzlich gebührenpflichtig.<br />

Die Gebühren sind mit Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Leistungen sofort fällig.<br />

2. Gebühr pro Medieneinheit<br />

(Buch, CD, DVD, Zeitung, CD-ROM)<br />

Erwachsene 0,50 EUR<br />

Kin<strong>der</strong> und Schüler 0,25 EUR<br />

3. Pauschale als Jahresgebühr, unabhängig von <strong>der</strong> <strong>An</strong>zahl<br />

<strong>der</strong> ausgeliehenen Medieneinheiten:<br />

Erwachsene 10,00 EUR<br />

Kin<strong>der</strong> und Schüler 3,60 EUR<br />

Die Gebühr nach Abs. 2 ist am Tag <strong>der</strong> Ausleihe, die nach<br />

Abs. 3 am Tag <strong>der</strong> 1. Ausleihe für das laufende Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

zu entrichten ist. Ein Rückerstattungsanspruch für die Pauschalgebühr<br />

bei Abmeldung vor Jahresende besteht nicht.<br />

4. Versäumnisgebühren für das Überschreiten <strong>der</strong> Leihfrist je<br />

Medieneinheit:<br />

Erwachsene Kin<strong>der</strong> bis 13 Jahre<br />

um 1 Woche 0,20 EUR 0,10 EUR<br />

um 2 Wochen 0,50 EUR 0,20 EUR<br />

um 3 Wochen 1,00 EUR 0,50 EUR<br />

zuzüglich Portokosten.<br />

Nach vierwöchiger Leihfristüberschreitung erfolgt unter Berechnung<br />

von Vollstreckungsgebühren <strong>der</strong> Einzug auf dem<br />

Verwaltungsweg.<br />

5. Vorbestellung entliehener Bücher<br />

je Medieneinheit mit Benachrichtigung<br />

(schriftlich o<strong>der</strong> mündlich). 0,50 EUR<br />

6. <strong>An</strong>fertigungen von Kopien aus Bibliotheksbeständen<br />

und von Computerausdrucken.<br />

je Blatt A4 0,10 EUR<br />

7. Ausstellung eines Benutzerausweises 1,00 EUR<br />

8. Ausstellung eines Ersatzbenutzerausweises 2,50 EUR<br />

9. Bearbeitungsgebühr bei Beschädigung<br />

o<strong>der</strong> Verlust von Medien<br />

(je Exemplar) 2,50 EUR<br />

Tritt beim Benutzer <strong>der</strong> Verlust o<strong>der</strong> eine Beschädigung <strong>der</strong><br />

ausgeliehenen Medieneinheit ein, ist er verpflichtet, diese zu<br />

ersetzen, o<strong>der</strong> zu bezahlen. Hierzu gehören <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungspreis<br />

sowie die Bearbeitungsgebühr.<br />

10. Benutzung des Internetanschlusses<br />

je halbe Stunde 1,00 EUR<br />

Öffnungszeiten <strong>der</strong> Bibliothek <strong>der</strong> Stadt Heldrungen<br />

Montag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Die Benutzungsordnung tritt am 03.03.2012 in Kraft.<br />

Heldrungen, den 15.02.2012<br />

N. Enke<br />

Bürgermeister (Siegel)<br />

zur Vorlage eingereicht am: 16.01.2012<br />

Bestätigt am: 13.02.2012<br />

veröffentlicht am: <strong>02.03.2012</strong><br />

Landesamt für Vermessung<br />

und Geoinformation<br />

Katasterbereich Artern<br />

Alte Poststraße 10 · 06556 Artern<br />

<strong>An</strong> die Eigentümer <strong>der</strong> Grundstücke in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Heldrungen, Fluren 2, 3, 5 und 6<br />

im Bereich <strong>der</strong> Landesstraße L 2287<br />

Ortsumgehung Heldrungen<br />

Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer<br />

Vermessungs- und Geoinformationsgesetz<br />

<strong>An</strong>kündigung von örtlichen Vermessungsarbeiten<br />

Straßenschlussvermessung Ortsumgehung Heldrungen<br />

im Auftrag des Straßenbauamtes Nordthüringen<br />

mit Sitz in Leinefelde-Worbis


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 6– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde Heldrungen<br />

Gemarkung: Heldrungen<br />

Flur(en): 2, 3, 5, 6<br />

Flurstück(e): im Bereich <strong>der</strong> Landesstraße L2287<br />

(Ortsumgehung Heldrungen)<br />

werden wir ab April 2012<br />

die Liegenschaftsvermessung durchführen und voraussichtlich<br />

Ihr Grundstück betreten um dort Vermessungsarbeiten auszuführen.<br />

Wir bitten Sie, uns gemäß § 24 (1) des Thüringer Vermessungsund<br />

Geoinformationsgesetzes <strong>vom</strong> 16. Dezember 2008 (GVBl.<br />

S. 574) den Zutritt zu Ihrem Grundstück während <strong>der</strong> Vermessungsarbeiten<br />

zu gewähren.<br />

Wir danken für Ihre Unterstützung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Steffen Kramer<br />

Sachbearbeiter<br />

Gemeinde Oberheldrungen<br />

Erlass von Satzungen<br />

Die <strong>vom</strong> Gemein<strong>der</strong>at Oberheldrungen am 16.01.2012 beschlossene<br />

Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für<br />

öffentliche Verkehrsanlagen <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen<br />

(Straßenausbaubeitragssatzung) ist mit Beschluss-<strong>Nr</strong>.:<br />

2012/0001 zur rechtsaufsichtlichen <strong>An</strong>zeige vorgelegt worden.<br />

Eingangsbestätigung<br />

Die o. g. Satzung ist am 30.01.2012 eingegangen.<br />

Nach §§ 19 ff ThürKO i.V.m. § 2 Abs. 5 Satz 2 ThürKAG darf die<br />

Satzung nach Ablauf eines Monats bekannt gemacht werden.<br />

Eine vorherige Bekanntmachung wird zugelassen (§ 21 Abs. 3<br />

ThürKO i.V.m § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG). Die Satzung kann ab<br />

sofort bekannt gemacht werden.<br />

Es wird gebeten, die Satzung mit Datum, Unterschrift und Siegel<br />

zu versehen und eine Ausfertigung hier vorzulegen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Friedrich<br />

Amtsleiterin Kommunalaufsicht - Siegel -<br />

Landratsamt Kyffhäuserkreis<br />

Son<strong>der</strong>shausen, 09.02.2012<br />

Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge<br />

für öffentliche Verkehrsanlagen <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Oberheldrungen (Straßenausbaubeitragssatzung)<br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung<br />

(ThürKO) <strong>vom</strong> 16. August 1993 (GVBl. S. 501), in <strong>der</strong> Fassung<br />

<strong>der</strong> Neubekanntmachung <strong>vom</strong> 28. Januar 2003 (GVBl. S<br />

41) und <strong>der</strong> §§ 2 und 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) <strong>vom</strong> 07. August 1991 (GVBl. S. 285, 329), letzte<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>vom</strong> 29. März 2011 (GVBl. S. 61), hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen in seiner Sitzung am<br />

16.01.2012 folgende Satzung beschlossen:<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

§ 1 Erhebung des Beitrages<br />

§ 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes<br />

§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands<br />

§ 4 <strong>An</strong>teil <strong>der</strong> Gemeinde und <strong>der</strong> Beitragspflichtigen am Aufwand<br />

§ 5 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes<br />

§ 6 Abschnittsbildung, Erschließungseinheit und Abrechnungsgebiet<br />

§ 7 Kostenspaltung<br />

§ 8 Vorauszahlungen und Ablösung<br />

§ 9 Beitragspflichtige<br />

§ 10 Fälligkeit<br />

§ 11 Inkrafttreten<br />

§ 1<br />

Erhebung des Beitrages<br />

(1) Zur anteiligen Deckung des Aufwandes für die Herstellung,<br />

<strong>An</strong>schaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von<br />

öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Erschließungsanlagen)<br />

und als Gegenleistung für die dadurch den erschlossenen<br />

Grundstücken erwachsenden beson<strong>der</strong>en Vorteile erhebt die<br />

Gemeinde Oberheldrungen von den Beitragspflichtigen nach §<br />

9, Beiträge nach Maßgabe dieser Satzung, soweit nicht Erschließungsbeiträge<br />

nach dem Baugesetzbuch zu erheben<br />

sind.<br />

(2) Zu den Erschließungsanlagen im Sinne des Absatzes 1 gehören<br />

auch die aus tatsächlichen o<strong>der</strong> rechtlichen Gründen mit<br />

Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Wohnwege, selbständigen<br />

Grünanlagen und Kin<strong>der</strong>spielplätze, sofern diese <strong>An</strong>lagen in <strong>der</strong><br />

Baulast <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen stehen. Für Wirtschaftswege<br />

und <strong>An</strong>lagen, die dem Schutz von Baugebieten gegen<br />

schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes<br />

(BlmSchG) dienen (Immissionsschutzanlagen),<br />

können Beiträge nur aufgrund einer beson<strong>der</strong>en Satzung<br />

erhoben werden.<br />

§ 2<br />

Umfang des beitragsfähigen Aufwandes<br />

(1) Beitragsfähig ist insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufwand für<br />

1. den Erwerb und die Freilegung <strong>der</strong> für die Herstellung, <strong>An</strong>schaffung,<br />

Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung <strong>der</strong><br />

Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen (einschließlich<br />

<strong>der</strong> Nebenkosten),<br />

2. den Wert <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen aus ihrem<br />

Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Bereitstellung<br />

(zuzüglich <strong>der</strong> Nebenkosten),<br />

3. die Herstellung, <strong>An</strong>schaffung, Erweiterung, Verbesserung<br />

und Erneuerung <strong>der</strong> Fahrbahn<br />

4. die Herstellung, <strong>An</strong>schaffung, Erweiterung, Verbesserung<br />

und Erneuerung von<br />

a) Rinnen und Bordsteinen,<br />

b) Radwegen,<br />

c) Gehwegen,<br />

d) Beleuchtungseinrichtungen,<br />

e) Oberflächenentwässerung<br />

f) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,<br />

g) Parkflächen,<br />

h) unselbständigen Grünanlagen.<br />

(2) Die Fahrbahnen <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landesund<br />

Kreisstraßen sind nur insoweit beitragsfähig, als sie breiter<br />

sind als die anschließenden freien Strecken.<br />

(3) Nicht beitragsfähig sind die Kosten<br />

1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung <strong>der</strong> in § 1<br />

genannten Erschließungsanlagen,<br />

2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den<br />

Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen),<br />

ferner Brücken, Tunnels und Unterführungen<br />

mit den dazugehörigen Rampen.<br />

§ 3<br />

Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands<br />

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den tatsächlichen Aufwendungen<br />

ermittelt.<br />

§ 4<br />

<strong>An</strong>teil <strong>der</strong> Gemeinde und <strong>der</strong> Beitragspflichtigen<br />

am Aufwand<br />

(1) Die Gemeinde trägt den Teil des Aufwandes, <strong>der</strong><br />

a) auf die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Erschließungsanlagen durch<br />

die Allgemeinheit entfällt,<br />

b) bei <strong>der</strong> Verteilung des Aufwandes nach § 5 auf ihre eigenen<br />

Grundstücke entfällt.<br />

Der übrige Teil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu<br />

tragen.<br />

(2) Überschreiten Erschließungsanlagen die nach Abs. 3 anrechenbaren<br />

Breiten, so trägt die Gemeinde den durch die Überschreitung<br />

verursachten Mehraufwand allein. Bei den Bundes-,<br />

Landes- und Kreisstraßen beziehen sich die anrechenbaren<br />

Breiten <strong>der</strong> Fahrbahnen auf die Breite, die über die beitragsfreie<br />

Fahrbahnbreite nach § 2 Abs. 2 hinausgeht.<br />

(3) Der <strong>An</strong>teil <strong>der</strong> Beitragspflichtigen am Aufwand nach Absatz<br />

1 Satz 2 und die anrechenbaren Breiten <strong>der</strong> Erschließungsanlagen<br />

werden wie folgt festgesetzt:


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 7– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

1. bei Straßen, die überwiegend <strong>der</strong> Erschließung <strong>der</strong> angrenzenden<br />

o<strong>der</strong> durch private Zuwegung mit ihnen verbundenen<br />

Grundstücke dienen (<strong>An</strong>liegerstraßen)<br />

<strong>An</strong>rechenbare Breite<br />

Teileinrichtung I (*) II (*) <strong>An</strong>teil <strong>der</strong><br />

Beitragspflichtigen<br />

Fahrbahn 8,50 m 5,50 m 65 %<br />

Radweg einschl.<br />

Sicherheitsstreifen je 1,75 m je 1,75 m 65 %<br />

Parkfläche je 5,00 m je 5,00 m 75 %<br />

Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 75 %<br />

Beleuchtung und Oberflächenentwässerung<br />

./. ./. 65 %<br />

Unselbständige Grünanlagen<br />

bzw. Straßenbegleitgrün<br />

je 2,00 m je 2,00 m 55 %<br />

2. bei Straßen, die <strong>der</strong> Erschließung von Grundstücken und<br />

gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten o<strong>der</strong> innerhalb<br />

von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen,<br />

soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen nach Ziff. 3 sind<br />

(Haupterschließungsstraßen)<br />

<strong>An</strong>rechenbare Breite<br />

Teileinrichtung I (*) II (*) <strong>An</strong>teil <strong>der</strong><br />

Beitragspflichtigen<br />

Fahrbahn 8,50 m 6,50 m 45 %<br />

Radweg einschl.<br />

Sicherheitsstreifen je 1,75 m je 1,75 m 45 %<br />

Parkfläche je 5,00 m je 5,00 m 65 %<br />

Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 65 %<br />

Beleuchtung und Oberflächenentwässerung<br />

./. ./. 45 %<br />

Unselbständige Grünanlagen<br />

bzw. Straßenbegleitgrün<br />

je 2,00 m je 2,00 m 55 %<br />

3. bei Straßen, die überwiegend dem durchgehenden innerörtlichen<br />

Verkehr o<strong>der</strong> dem überörtlichen Durchgangsverkehr<br />

dienen, insbeson<strong>der</strong>e Bundes-, Landes- und Kreisstraßen<br />

(Hauptverkehrsstraßen)<br />

<strong>An</strong>rechenbare Breite<br />

Teileinrichtung I (*) II (*) <strong>An</strong>teil <strong>der</strong><br />

Beitragspflichtigen<br />

Fahrbahn 8,50 m 8,50 m 25 %<br />

Radweg einschl.<br />

Sicherheitsstreifen je 1,75 m je 1,75 m 25 %<br />

Parkflächen je 5,00 m je 5,00 m 55 %<br />

Gehweg je 2,50 m je 2,50 m 55 %<br />

Beleuchtung und Oberflächenentwässerung<br />

./. ./. 35 %<br />

Unselbständige Grünanlagen<br />

bzw. Straßenbegleitgrün<br />

je 2,00 m je 2,00 m 55 %<br />

(*) = Die in den Ziffern 1 bis 3 unter „I“ genannten anrechenbaren<br />

Breiten gelten in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten, in<br />

den sonstigen Baugebieten gelten die unter „II“ genannten anrechenbaren<br />

Breiten.<br />

Fehlen bei einer Straße ein o<strong>der</strong> beide Parkstreifen, erhöht sich<br />

die anrechenbare Breite <strong>der</strong> Fahrbahn um die anrechenbare<br />

Breite des o<strong>der</strong> <strong>der</strong> fehlenden Parkstreifen, höchstens jedoch<br />

um je 2,50 m, falls und soweit auf <strong>der</strong> Straße eine Parkmöglichkeit<br />

geboten wird.<br />

(4) Bei den in Abs. 3 genannten Baugebieten handelt es sich<br />

um beplante wie unbeplante Gebiete; die in Abs. 3 Ziffern 1 bis<br />

3 angegebenen Breiten sind Durchschnittsbreiten.<br />

(5) Für Fußgängergeschäftsstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche<br />

und sonstige Fußgängerstraßen werden die anrechenbaren<br />

Breiten und <strong>An</strong>teile <strong>der</strong> Beitragspflichtigen am Aufwand im Einzelfall<br />

durch eine geson<strong>der</strong>te Satzung festgesetzt.<br />

(6) Im Sinne des Absatzes 5 gelten als<br />

1. Fußgängergeschäftsstraßen:<br />

Straßen nach Abs. 3 Ziffern 1 und 2, in denen die Frontlänge<br />

<strong>der</strong> Grundstücke mit Ladengeschäften o<strong>der</strong> Gaststätten im Erdgeschoss<br />

überwiegt und die zugleich in ihrer gesamten Breite<br />

dem Fußgängerverkehr dienen, auch wenn eine zeitlich begrenzte<br />

Nutzung für den <strong>An</strong>lieferverkehr möglich ist;<br />

2. verkehrsberuhigte Bereiche:<br />

als Mischfläche gestaltete <strong>An</strong>liegerstraßen, die in ihrer ganzen<br />

Breite von Fußgängern benutzt werden dürfen, jedoch auch mit<br />

Kraftfahrzeugen benutzt werden können;<br />

3. sonstige Fußgängerstraßen:<br />

<strong>An</strong>liegerstraßen, die in ihrer gesamten Breite von Fußgängern<br />

benutzt werden dürfen, auch wenn eine Nutzung für den <strong>An</strong>liegerverkehr<br />

mit Kraftfahrzeugen möglich ist.<br />

(7) Grenzt eine Straße ganz o<strong>der</strong> in einzelnen Abschnitten mit<br />

einer Seite an ein Kern-, Gewerbe- o<strong>der</strong> Industriegebiet und mit<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite an ein sonstiges Baugebiet und ergeben sich<br />

dabei nach Absatz 3 unterschiedliche anrechenbare Breiten, so<br />

gilt für die gesamte Straße die größte Breite.<br />

(8) Für Erschließungsanlagen, die in den Absätzen 3 und 5<br />

nicht erfasst sind o<strong>der</strong> bei denen die festgesetzten anrechenbaren<br />

Breiten o<strong>der</strong> <strong>An</strong>teile <strong>der</strong> Beitragspflichtigen offensichtlich<br />

nicht zutreffen, werden durch eine geson<strong>der</strong>te Satzung im Einzelfall<br />

die anrechenbaren Breiten und <strong>An</strong>teile <strong>der</strong> Beitragspflichtigen<br />

festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Verteilung des umlagefähigen Aufwandes<br />

(1) Der nach den §§ 2 bis 4 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe<br />

ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit<br />

<strong>der</strong> Erschließungsanlage beson<strong>der</strong>e<br />

Vorteile vermittelt (erschlossene Grundstücke). Dabei wird die<br />

unterschiedliche Nutzung <strong>der</strong> erschlossenen Grundstücke nach<br />

Art und Maß durch Vervielfachung <strong>der</strong> maßgeblichen Grundstücksfläche<br />

mit dem nach Absätzen 5 bis 8 maßgeblichen Nutzungsfaktor<br />

berücksichtigt.<br />

(2) Als Grundstücksfläche i. S. des Abs. 1 gilt grundsätzlich <strong>der</strong><br />

Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn.<br />

Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches<br />

unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück<br />

nicht vorhanden, so gilt die <strong>vom</strong> Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter<br />

o<strong>der</strong> Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts<br />

im Sinne des Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum bürgerlichen<br />

Gesetzbuche (EGBGB) zusammenhängend genutzte<br />

Fläche als Grundstück.<br />

Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich o<strong>der</strong> gewerblich<br />

nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors<br />

nach Abs. 6 und 7. Für die übrigen Flächen - einschließlich<br />

<strong>der</strong> im Außenbereich liegenden Teilflächen jenseits einer<br />

Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Grenze einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB - richtet sich die<br />

Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Abs. 8.<br />

(3) Als baulich o<strong>der</strong> gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen<br />

Grundstücken<br />

a) die insgesamt o<strong>der</strong> teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes<br />

und mit <strong>der</strong> Restfläche innerhalb eines im<br />

Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche<br />

des Grundstücks,<br />

b) die über die Grenzen des Bebauungsplanes in den Außenbereich<br />

hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplanes,<br />

c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen<br />

und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen<br />

Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich,<br />

d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34<br />

Abs. 4 BauGB besteht,<br />

aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteiles (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche<br />

des Grundstücks<br />

bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34<br />

BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB)<br />

liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch<br />

die Fläche zwischen <strong>der</strong> Erschließungsanlage und<br />

einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 35<br />

m zu ihr verläuft;. bei Grundstücken, die nicht an die Erschließungsanlage<br />

angrenzen o<strong>der</strong> lediglich durch einen<br />

zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden<br />

sind, die Fläche zwischen <strong>der</strong> <strong>der</strong> Erschließungsanlage


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 8– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die einem<br />

gleichmäßigen Abstand von 35 m verläuft,<br />

e) die über die sich nach Buchstabe b) o<strong>der</strong> Buchstabe d) mit<br />

bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut o<strong>der</strong> gewerblich genutzt<br />

sind, die Fläche zwischen <strong>der</strong> Erschließungsanlage<br />

bzw. im Fall von Buchstabe d) mit bb) <strong>der</strong> <strong>der</strong> Erschließungsanlage<br />

zugewandten Grundstücksseite und einer Linie<br />

hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, <strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

übergreifenden Bebauung o<strong>der</strong> gewerblichen Nutzung entspricht.<br />

(4) Bei erschlossenen Grundstücken, die<br />

a) nicht baulich o<strong>der</strong> gewerblich, son<strong>der</strong>n nur in vergleichbarer<br />

Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibä<strong>der</strong>,<br />

Dauerkleingärten) o<strong>der</strong> innerhalb des im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteils so genutzt werden,<br />

o<strong>der</strong><br />

b) ganz o<strong>der</strong> teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen<br />

o<strong>der</strong> wegen entsprechen<strong>der</strong> Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />

nur in an<strong>der</strong>er Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche<br />

Nutzung)<br />

ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des<br />

Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in<br />

Abs. 3 nicht erfasst wird.<br />

(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes <strong>der</strong> Nutzung<br />

wird die Fläche von Grundstücken, die baulich o<strong>der</strong> gewerblich<br />

nutzbar sind (Abs. 3) vervielfacht mit<br />

a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,<br />

b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,<br />

c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,<br />

d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,<br />

e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen.<br />

(6) Für Grundstücke, die ganz o<strong>der</strong> teilweise innerhalb des Geltungsbereiches<br />

eines Bebauungsplanes liegen, ergibt sich die<br />

Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse wie folgt:<br />

a) Ist die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse festgesetzt, aus <strong>der</strong> höchstzulässigen<br />

Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse.<br />

b) Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />

die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei<br />

Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet<br />

und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle<br />

Zahl aufgerundet werden).<br />

c) Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl<br />

<strong>der</strong> Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Son<strong>der</strong>gebieten<br />

i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe<br />

geteilt durch 3,5, in allen an<strong>der</strong>en Gebieten die höchstzulässige<br />

Höhe geteilt durch 3 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf<br />

die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5<br />

auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); dies<br />

gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die zulässige<br />

Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl<br />

festgesetzt ist.<br />

d) Dürfen nur Garagen o<strong>der</strong> Stellplätze errichtet werden, gilt<br />

die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene.<br />

e) Ist gewerbliche o<strong>der</strong> industrielle Nutzung ohne Bebauung<br />

festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss.<br />

f) Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />

vorhanden o<strong>der</strong> zugelassen, so ist diese zugrunde<br />

zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl<br />

o<strong>der</strong> die höchstzulässige Gebäudehöhe<br />

überschritten wird.<br />

(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines<br />

Bebauungsplanes o<strong>der</strong> für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan<br />

die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse, die Baumassenzahl o<strong>der</strong> die<br />

Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse:<br />

a) bei bebauten Grundstücken aus <strong>der</strong> Höchstzahl <strong>der</strong> tatsächlich<br />

vorhandenen Vollgeschosse,<br />

b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus <strong>der</strong><br />

Zahl <strong>der</strong> auf den Grundstücken <strong>der</strong> näheren Umgebung<br />

überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,<br />

c) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen o<strong>der</strong> Stellplätze<br />

zulässig o<strong>der</strong> vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein<br />

Vollgeschoss zugrunde gelegt,<br />

d) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist,<br />

die aber gewerblich o<strong>der</strong> industriell genutzt werden können,<br />

wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt;<br />

(8) Für die Flächen nach § 5 Abs. 4 gelten als Nutzungsfaktoren<br />

bei Grundstücken, die<br />

1. aufgrund entsprechen<strong>der</strong> Festsetzungen in einem Bebauungsplan<br />

nicht baulich o<strong>der</strong> gewerblich son<strong>der</strong>n nur in ver-<br />

gleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />

Freibä<strong>der</strong>, Dauerkleingärten) o<strong>der</strong> innerhalb des im Zusammenhang<br />

bebauten Ortsteils so genutzt werden 0,5<br />

2. im Außenbereich liegen o<strong>der</strong> wegen entsprechen<strong>der</strong> Festsetzungen<br />

in einem Bebauungsplan nur in an<strong>der</strong>er Weise<br />

nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn<br />

a) sie ohne Bebauung sind, bei<br />

a. Waldbestand o<strong>der</strong> wirtschaftlich nutzbaren<br />

Wasserflächen 0,0167<br />

b. Nutzung als Grünland, Ackerland o<strong>der</strong><br />

Gartenland 0,0333<br />

c. gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau pp.) 1,0<br />

b) sie in einer <strong>der</strong> baulichen o<strong>der</strong> gewerblichen Nutzung vergleichbaren<br />

Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze,<br />

Freibä<strong>der</strong>, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne<br />

Bebauung) 0,5<br />

c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen<br />

o<strong>der</strong> landwirtschaftliche Nebengebäude (z.B. Feldscheunen)<br />

vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus<br />

<strong>der</strong> Grundfläche <strong>der</strong> Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl<br />

0,2 ergibt, 1,0<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung nach<br />

Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />

d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung<br />

besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus <strong>der</strong><br />

Grundfläche <strong>der</strong> Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl<br />

0,2 ergibt 1,0<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung nach<br />

Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. b),<br />

e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche,<br />

die sich rechnerisch aus <strong>der</strong> Grundfläche <strong>der</strong> Baulichkeiten<br />

geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,3<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung nach<br />

Abs. 5, für die Restfläche gilt lit. a),<br />

f) sie ganz o<strong>der</strong> teilweise im Geltungsbereich einer Satzung<br />

nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von <strong>der</strong> Satzung erfassten<br />

Teilflächen<br />

aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerks- o<strong>der</strong> Gewerbebetrieben<br />

dienen, 1,3<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung<br />

nach Abs. 5<br />

bb) mit sonstigen Baulichkeiten o<strong>der</strong> ohne Bebauung 1,0<br />

mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich<br />

vorhandene Vollgeschoss entsprechend <strong>der</strong> Staffelung<br />

nach Abs. 5,<br />

für die Restfläche gilt lit.a).<br />

(9) Vollgeschosse sind Geschosse i. S. des § 2 Abs. 5 ThürBO.<br />

Abweichend hiervon zählen bei Grundstücken außerhalb des<br />

Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes als Vollgeschosse<br />

alle Geschosse, <strong>der</strong>en Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40<br />

m über die Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens<br />

zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens<br />

1,90 m haben. Satz 2 gilt auch für Grundstücke in Gebieten,<br />

in denen <strong>der</strong> Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5<br />

Abs. 6 Buchstabe a) bis c) enthält. Ist die Zahl <strong>der</strong> Vollgeschosse<br />

wegen <strong>der</strong> Beson<strong>der</strong>heit des Bauwerkes nicht feststellbar, so<br />

werden bei gewerblich o<strong>der</strong> industriell genutzten Grundstücken<br />

je angefangene 3,50 m und bei allen in an<strong>der</strong>er Weise baulich<br />

genutzten Grundstücken je angefangene 5,0 m Höhe des Bauwerks<br />

(Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Kirchengebäude<br />

werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.<br />

(10) Zur Berücksichtigung <strong>der</strong> unterschiedlichen Art <strong>der</strong> Nutzung<br />

werden die in Abs. 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht<br />

a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten<br />

Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Son<strong>der</strong>gebieten<br />

mit <strong>der</strong> Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige<br />

Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse;<br />

b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung<br />

durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchstabe<br />

a) genannten Gebieten vorhanden o<strong>der</strong> zulässig ist;<br />

c) bei Grundstücken außerhalb <strong>der</strong> unter den Buchstaben a)<br />

und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell o<strong>der</strong><br />

in ähnlicher Weise genutzt werden (so z.B. Grundstücke mit<br />

Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden),<br />

wenn diese Nutzung nach Maßgabe <strong>der</strong> Geschossflächen<br />

überwiegt. Liegt eine <strong>der</strong>artige Nutzung ohne


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 9– <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Bebauung o<strong>der</strong> zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich<br />

so genutzte Fläche als Geschossfläche.<br />

(11) Grundstücke an zwei o<strong>der</strong> mehreren Erschließungsanlagen<br />

im Sinne dieser Satzung werden für jede <strong>An</strong>lage mit <strong>der</strong> Maßgabe<br />

herangezogen, dass bei <strong>der</strong> Berechnung des Beitrags<br />

nach den vorstehenden Absätzen die sich ergebenden Beträge<br />

jeweils um ein Drittel gekürzt werden.<br />

(12) Die Ermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke<br />

(Abs. 11) gilt nicht für die in Abs. 10 Buchstaben a bis c bezeichneten<br />

Grundstücke.<br />

§ 6<br />

Abschnittsbildung, Erschließungseinheit<br />

und Abrechnungsgebiet<br />

(1) Für selbständig benutzbare Abschnitte einer Erschließungsanlage<br />

kann <strong>der</strong> Aufwand getrennt ermittelt und abgerechnet<br />

werden (Abschnittsbildung). Erstreckt sich eine straßenbauliche<br />

Maßnahme auf mehrere Straßenabschnitte, für die sich nach §<br />

4 Abs. 2 unterschiedliche anrechenbare Breiten o<strong>der</strong> unterschiedliche<br />

<strong>An</strong>teile <strong>der</strong> Beitragspflichtigen ergeben, so sind die<br />

Straßenabschnitte geson<strong>der</strong>t abzurechnen.<br />

(2) Für mehrere Erschließungsanlagen, die für die Erschließung<br />

<strong>der</strong> Grundstücke eine Einheit bilden, kann <strong>der</strong> Aufwand insgesamt<br />

ermittelt werden (Erschließungseinheit).<br />

(3) Die von einer Erschließungsanlage, einem Abschnitt o<strong>der</strong> einer<br />

Erschließungseinheit erschlossenen Grundstücke bilden<br />

das Abrechnungsgebiet.<br />

§ 7<br />

Kostenspaltung<br />

Der Beitrag kann für<br />

1. die Fahrbahn<br />

2. die Radwege<br />

3. die Gehwege<br />

4. die Parkflächen<br />

5. die Beleuchtung<br />

6. die Oberflächenentwässerung<br />

7. die unselbständigen Grünanlagen<br />

geson<strong>der</strong>t und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.<br />

§ 8<br />

Vorauszahlungen und Ablösung<br />

(1) Sobald mit <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Maßnahme begonnen worden<br />

ist, kann die Gemeinde Oberheldrungen Vorauszahlungen<br />

bis zur Höhe <strong>der</strong> voraussichtlichen Beitragsschuld erheben.<br />

(2) Der Straßenausbaubeitrag kann vor Entstehung <strong>der</strong> Beitragspflicht<br />

durch Vertrag abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag<br />

richtet sich nach <strong>der</strong> voraussichtlichen Höhe des nach<br />

Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Straßenausbaubeitrages.<br />

§ 9<br />

Beitragspflichtige<br />

(1) Beitragspflichtig ist <strong>der</strong>jenige, <strong>der</strong> im Zeitpunkt <strong>der</strong> Bekanntgabe<br />

des Beitragsbescheides Eigentümer des Grundstückes,<br />

Erbbauberechtigter o<strong>der</strong> Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechtes<br />

nach Artikel 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen<br />

Gesetzbuch ist. Mehrere Eigentümer eines Grundstückes<br />

haften als Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und<br />

Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer<br />

nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.<br />

(2) Ist <strong>der</strong> Eigentümer o<strong>der</strong> Erbbauberechtigte nicht im Grundbuch<br />

eingetragen o<strong>der</strong> ist die Eigentums- o<strong>der</strong> Berechtigungslage<br />

in sonstiger Weise ungeklärt, so ist an seiner Stelle <strong>der</strong>jenige<br />

abgabepflichtig, <strong>der</strong> im Zeitpunkt des Entstehens <strong>der</strong> Abgabepflicht<br />

<strong>der</strong> Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer<br />

Mehrheit von Besitzern ist je<strong>der</strong> entsprechend <strong>der</strong> Höhe seines<br />

<strong>An</strong>teils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet.<br />

§ 10<br />

Fälligkeit<br />

(1) Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Baumaßnahme tatsächlich<br />

beendet ist. Im Falle <strong>der</strong> Kostenspaltung (§ 7) entsteht<br />

die Beitragsschuld mit <strong>der</strong> tatsächlichen Beendigung <strong>der</strong> Teilmaßnahme,<br />

bei <strong>der</strong> Bildung von Erschließungseinheiten (§ 6<br />

Abs. 2) mit <strong>der</strong> Beendigung <strong>der</strong> Maßnahmen an den die Erschließungseinheit<br />

bildenden Straßen.<br />

(2) Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides<br />

fällig.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen<br />

<strong>vom</strong> 29.07.2003 außer Kraft.<br />

(3) Sie findet <strong>An</strong>wendung auch auf Baumaßnahmen, durch die<br />

Erschließungsanlagen nach Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes,<br />

aber vor Inkrafttreten dieser Satzung hergestellt,<br />

angeschafft, erweitert, verbessert o<strong>der</strong> erneuert worden sind.<br />

Oberheldrungen, den 17.02.2012<br />

Karin Klimek<br />

Bürgermeisterin (Siegel)<br />

Gemeinde Oberheldrungen<br />

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: 25.01.2012<br />

Von dieser genehmigt am: 16.02.2012<br />

Bekannt gemacht am: <strong>02.03.2012</strong><br />

Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation<br />

Katasterbereich Artern<br />

Alte Poststraße 10, 06556 Artern<br />

Bekanntmachung<br />

über die Einleitung eines<br />

Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahrens nach dem<br />

Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz (BoSoG) <strong>vom</strong> 20.12.1993<br />

(BGBl. I S. 2215)<br />

Auf <strong>An</strong>trag <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen wird durch das Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) als<br />

zuständige Son<strong>der</strong>ungsbehörde ein Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahren<br />

gemäß § 1 Ziffer 1 i.V.m. § 10 (BoSoG) in <strong>der</strong><br />

Gemeinde: Oberheldrungen<br />

Gemarkung: Oberheldrungen<br />

Flur(en): 9<br />

Flurstück(e): 14/156<br />

Lage: Oberbach<br />

eingeleitet.<br />

Betroffen sind die <strong>An</strong>teile am ungetrennten Hofraum Oberbach<br />

2 und 4 sowie öffentliche Flächen im Oberbach. Das Verfahrensgebiet<br />

ist in dem als <strong>An</strong>lage beigefügten Kartenauszug gekennzeichnet.<br />

Durch das Verfahren soll die Reichweite des unvermessenen Eigentums<br />

bestimmt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen<br />

werden. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Berichtigung<br />

des Grundbuches. Im Ergebnis werden verkehrs- und beleihungsfähige<br />

Grundstücke geschaffen.<br />

Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche<br />

Arbeiten durchführen, sind gemäß § 24 (1) Thüringer Vermessung-<br />

und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) <strong>vom</strong><br />

16.12.2008 (GVBl. S. 574) berechtigt, bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben Grundstücke zu betreten.<br />

Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstige berechtigte<br />

Personen, Behörden und Stellen werden gebeten, am Verfahren<br />

mitzuwirken.<br />

Vorhandene Karten, Pläne und sonstigen Unterlagen die zur<br />

Klärung <strong>der</strong> Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind <strong>der</strong><br />

Bodenson<strong>der</strong>ungsbehörde bis zum 05.<strong>04</strong>.2012 vorzulegen.<br />

Der Termin zur Information über die Ziele, den Zweck und den<br />

Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten<br />

rechtzeitig bekannt gemacht.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen im TLVermGeo Katasterbereich<br />

Artern, Alte Poststraße 10 in 06556 Artern und auch telefonisch<br />

unter <strong>der</strong> Rufnummer 03466/3399-271 während <strong>der</strong> Bürozeiten<br />

gern zur Verfügung.<br />

Artern, den 13.02.2012<br />

im Auftrag<br />

Ulrich Reimann<br />

Katasterbereichsleiter<br />

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<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 10 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Bekanntmachung über die Einleitung eines Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahrens nach dem Bodenson<strong>der</strong>ungsgesetz<br />

(BoSoG) <strong>vom</strong> 20.12.1993 (BGBl. I S. 2215)<br />

Auf <strong>An</strong>trag <strong>der</strong> Gemeinde Oberheldrungen wird durch das Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo) als<br />

zuständige Son<strong>der</strong>ungsbehörde ein Bodenson<strong>der</strong>ungsverfahren<br />

gemäß § 1 Ziffer 1 i.V.m. § 10 (BoSoG) in <strong>der</strong><br />

Gemeinde: Oberheldrungen<br />

Gemarkung: Oberheldrungen<br />

Flur(en): 9<br />

Flurstück(e): 14/157<br />

Lage: Schachtstraße<br />

eingeleitet.<br />

Betroffen sind die <strong>An</strong>teile am ungetrennten Hofraum Schachtstraße<br />

10, 12, 14, 15 und 16 sowie öffentliche Flächen <strong>der</strong><br />

Schachtstraße. Das Verfahrensgebiet ist in dem als <strong>An</strong>lage beigefügten<br />

Kartenauszug gekennzeichnet.<br />

Durch das Verfahren soll die Reichweite des unvermessenen Eigentums<br />

bestimmt und im Liegenschaftskataster nachgewiesen<br />

werden. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Berichtigung<br />

des Grundbuches. Im Ergebnis werden verkehrs- und beleihungsfähige<br />

Grundstücke geschaffen.<br />

Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche<br />

Arbeiten durchführen, sind gemäß § 24 (1) Thüringer Vermessung-<br />

und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) <strong>vom</strong><br />

16.12.2008 (GVBl. S. 574) berechtigt, bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben Grundstücke zu betreten.<br />

Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstige berechtigte<br />

Personen, Behörden und Stellen werden gebeten, am Verfahren<br />

mitzuwirken.<br />

Vorhandene Karten, Pläne und sonstigen Unterlagen die zur<br />

Klärung <strong>der</strong> Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind <strong>der</strong><br />

Bodenson<strong>der</strong>ungsbehörde bis zum 05.<strong>04</strong>.2012 vorzulegen.<br />

Der Termin zur Information über die Ziele, den Zweck und den<br />

Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten<br />

rechtzeitig bekannt gemacht.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen im TLVermGeo Katasterbereich<br />

Artern, Alte Poststraße 10 in 06556 Artern und auch telefonisch<br />

unter <strong>der</strong> Rufnummer 03466/3399-271 während <strong>der</strong> Bürozeiten<br />

gern zur Verfügung.<br />

Artern, den 09.02.2012<br />

im Auftrag<br />

Ulrich Reimann<br />

Katasterbereichsleiter


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 11 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Stadt Heldrungen<br />

Sparkasse gibt“, antworteten die Kin<strong>der</strong> mit „Geld“. „Und was<br />

macht man mit dem Geld?“ - „Essen kaufen“, sagte eines <strong>der</strong><br />

Kin<strong>der</strong>. Genau dafür soll das Geld auch investiert werden. Denn<br />

<strong>An</strong>lass für die Spende ist die Aktion „gesundes Frühstück“, bei<br />

<strong>der</strong> einmal in <strong>der</strong> Woche ein gemeinsames Frühstück stattfindet.<br />

Und das nicht mit Nutella, Marmelade und Co.! Nur gesunde<br />

Sachen kommen auf den Tisch.<br />

„Damit ist das Frühstück bis in den Sommer gesichert“, freute<br />

sich Frau Koksch die das Projekt betreut.<br />

Mit Lie<strong>der</strong>n wie „Unser Schneemann Max“ und „Schneeflöck-<br />

Dia-Vortrag im Rathaussaal<br />

chen Weißröckchen“ bedankten sich die Kin<strong>der</strong> musikalisch bei<br />

den Bankern. Als Dankeschön gab es auch ein von den Kin<strong>der</strong>n<br />

Einmal zu Fuß durch Asien - und jetzt in Heldrungen<br />

gebasteltes Bild und eine Einladung zum gesunden Frühstück.<br />

Am Dienstag, den 13.03.2012 um 19:00 Uhr wird <strong>der</strong> WORL-<br />

DRUNNER Robby Clemens im Rathaussaal <strong>der</strong> Stadt Heldrungen,<br />

Hauptstraße 49 - 50, 06577 Heldrungen über seine Erlebnisse<br />

beim Lauf durch Asien - live in DIA und Film - berichten.<br />

Tauchen Sie mit uns ein in eine geheimnisvolle und exotische<br />

Welt Jahrtausende alter Kulturen, in herrliche Paläste und eine<br />

magische Atmosphäre, <strong>der</strong> man sich nicht entziehen kann.<br />

Die Laufroute führte Robby Clemens und sein Team durch Pakistan,<br />

Indien, Bangladesh, Vietnam und China.<br />

92 Tage + fast 4000 Kilometer + 5 Län<strong>der</strong><br />

+ bis zu 50 Grad Hitze<br />

Eine Veranstaltung die noch lange in Erinnerung bleiben wird!<br />

Karten erhalten Sie in <strong>der</strong> Bibliothek Heldrungen:<br />

Vorverkauf 7,00 EUR<br />

Abendkasse 8,00 EUR<br />

Gemeinde Oldisleben<br />

Unterstützung für gesundes Frühstück<br />

Große Aufregung herrschte in <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>tagesstätte Oldisleben.<br />

25 Kin<strong>der</strong>, <strong>der</strong>en Erzieher und die Leiterin Birgit Henschel erwarteten<br />

Gäste.<br />

René Jacob und David Barth von <strong>der</strong> Kyffhäusersparkasse besuchten<br />

die Rasselbande und hatten einen Scheck in Höhe von<br />

300 Euro dabei. Die Kin<strong>der</strong> waren gespannt und lauschten den<br />

Worten von Frau Henschel. Auf die Frage „was es denn in <strong>der</strong><br />

Heimatverein „Schloss-Heldrungen“<br />

Die Jahreshauptversammlung und die damit verbundene Wahl<br />

des neuen Vorstandes des Heimatvereins findet am<br />

Freitag, dem 16. März um 19.30 Uhr<br />

auf <strong>der</strong> Wasserburg in Heldrungen<br />

statt.<br />

Dazu lädt <strong>der</strong> Vorstand alle Mitglie<strong>der</strong> recht herzlich ein.<br />

Noch fehlende Jahresbeiträge können bereits ab 19.00 Uhr entrichtet<br />

werden.<br />

<strong>An</strong> die Jahreshauptversammlung schließt sich für Interessierte<br />

ein Vortrag über das Naturschutzgroßprojekt: Hohe Schrecke -<br />

„Alter Wald mit Zukunft“ an.<br />

Referenten sind: Dr. Jürgen König und <strong>der</strong> Leiter <strong>der</strong> Heldrungener<br />

Schutzgemeinschaft, Martin Eckardt.<br />

Evangelische Regionalgemeinde<br />

Pfarrbereich Heldrungen<br />

Freitag, den <strong>02.03.2012</strong><br />

14.00 Uhr Weltgebetstag, Gemeindesaal Oberheldrungen<br />

16.00 Uhr Weltgebetstag, Gemeindesaal Hauteroda<br />

19.00 Uhr Weltgebetstag, Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />

Sonntag, den <strong>04</strong>.03.2012<br />

09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />

Sonntag, den 11.03.2012<br />

09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen, mit Abendmahl<br />

14.00 Uhr Gemeindesaal Hauteroda, mit Abendmahl<br />

Sonntag, den 18.03.2012<br />

09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />

14.00 Uhr Gemeindesaal Oberheldrungen, mit Abendmahl<br />

Sonntag, den 25.03.2012<br />

09.30 Uhr Martin-Luther-Raum Heldrungen<br />

14.00 Uhr Gemeindesaal Oberheldrungen<br />

Frauenkreise<br />

Dienstag, den 06.03. 14.30 Uhr M.-L.-R. Heldrungen<br />

Dienstag, den 20.03. 14.00 Uhr G.-S. Oberheldrungen<br />

Donnerstag, den 15.03. 14.00 Uhr G.-S. Hauteroda<br />

Chor<br />

Donnerstag, den 01.03. 19.00 Uhr G.-S. Oberheldrungen<br />

Donnerstag, den 15.03. 19.00Uhr G.-S. Hauteroda<br />

Donnerstag, den 29.03. 19.00 Uhr G.-S. Oberheldrungen<br />

Bibelgespräche ab 28.02. mit Passionsandacht<br />

jeweils dienstags 19.30 Uhr M.-L.-R. Heldrungen<br />

Friedensgebete<br />

jeweils freitags 19.00 Uhr M.-L.-R. Heldrungen<br />

Bibelwoche<br />

05., 06., 07. und 08.03.<br />

19.30 Uhr Martin-Luther Raum Heldrungen<br />

19., 20. und 21.03.<br />

14.00 Uhr Gemeindesaal Oberheldrungen<br />

19., 20. und 21.03.<br />

19.30 Uhr Gemeindesaal Hauteroda<br />

Ihr <strong>An</strong>sprechpartner im Seelsorgebereich Heldrungen ist Pfarrer<br />

Lucke, Hauptstraße 57, 06577 Heldrungen<br />

Tel.: 034673 91349, Fax 034673 929008


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 12 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Selbständige Evangelisch-Lutherische<br />

Kirche (SELK)<br />

Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße)<br />

Sonntag, den <strong>04</strong>.03.2012<br />

11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl,<br />

mit Pfr. Pietrusky.<br />

Sonntag, den 11.03.2012<br />

09.30 Uhr (!) Predigtgottesdienst, mit Pfr. Pietrusky.<br />

<strong>An</strong>schließend Gemeindeversammlung<br />

mit Gemeindebericht und Kassenbericht.<br />

Bibelwoche in Heldrungen <strong>vom</strong> 5. bis 8. März,<br />

jeweils 19.30 Uhr im Martin-Luther-Raum:<br />

„Psalmen - Atem unseres Betens“.<br />

Passionsandacht<br />

mit Besinnung auf den Leidensweg Jesu,<br />

im Martin-Luther-Raum:<br />

Dienstag, den 13.03., mit Pfarrer Pietrusky.<br />

Beginn 19.30 Uhr.<br />

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben<br />

Sonntag, den <strong>04</strong>.03.2012<br />

09.30 Uhr Gottesdienst<br />

Sonntag, den 11.03.2012<br />

09.30 Uhr Gottesdienst<br />

Katholische Kirchgemeinde<br />

Bad Frankenhausen<br />

Freitag, 2. März 2012<br />

17.00 Uhr Abendmesse<br />

Sonntag, 4. März 2012 - 2. SONNTAG DER FASTENZEIT<br />

10.30 Uhr Heilige Messe<br />

17.00 Uhr Kreuzweg-<strong>An</strong>dacht<br />

Freitag, 9. März 2012<br />

17.00 Uhr Abendmesse<br />

Sonntag, 11. März 2012 - 3. SONNTAG DER FASTENZEIT<br />

10.30 Uhr Heilige Messe<br />

17.00 Uhr Kreuzweg-<strong>An</strong>dacht<br />

Freitag, 16. März 2012<br />

17.00 Uhr Abendmesse<br />

Sonntag, 18. März 2012 - 4. SONNTAG DER FASTENZEIT<br />

10.30 Uhr Heilige Messe<br />

17.00 Uhr Kreuzweg-<strong>An</strong>dacht<br />

Bitte beachten Sie auch die Vermeldungen und Aushänge in unserem<br />

Schaukasten sowie im Internet unter www.st-elisabethson<strong>der</strong>shausen.de,<br />

um sich über mögliche Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

weitere Gottesdienste und an<strong>der</strong>e kirchliche Veranstaltungen in<br />

unserer Gemeinde zu informieren.<br />

… zum Geburtstag<br />

Bretleben<br />

am <strong>04</strong>.03. Lehmann, Eberhard zum 68. Geburtstag<br />

am 06.03. Helbing, Siegfried zum 75. Geburtstag<br />

am 11.03. Laurenat, Hildegard zum 87. Geburtstag<br />

Etzleben<br />

am 03.03. Schwalbe, Gertrud zum 86. Geburtstag<br />

Gorsleben<br />

am 02.03. Böttcher, Gerda zum 77. Geburtstag<br />

am 02.03. Lange, Doris zum 70. Geburtstag<br />

am <strong>04</strong>.03. Zeidler, Heinz zum 79. Geburtstag<br />

am 06.03. Zimmer, Gudrun zum 75. Geburtstag<br />

am 07.03. Creutzberg, Arno zum 76. Geburtstag<br />

am 07.03. Treimer, Lieselotte zum 75. Geburtstag<br />

am 09.03. Naumann, Monika zum 73. Geburtstag<br />

am 11.03. Koch, <strong>An</strong>ita zum 77. Geburtstag<br />

am 14.03. Witt, Tessie zum 80. Geburtstag<br />

am 14.03. Kreyer, Brigitte zum 66. Geburtstag<br />

Hauteroda<br />

am 05.03. Schaub, Helga zum 65. Geburtstag<br />

am 10.03. Jakobi, Gertrud zum 73. Geburtstag<br />

am 11.03. Hörold, Brigitte zum 72. Geburtstag<br />

am 14.03. Schmundt, Elisabeth zum 86. Geburtstag<br />

am 15.03. Grauel, Gerhard zum 83. Geburtstag<br />

Heldrungen<br />

am 06.03. Hesse, Kurt zum 82. Geburtstag<br />

am 06.03. Fricke, Horst zum 75. Geburtstag<br />

am 06.03. Metze, Brigitta zum 74. Geburtstag<br />

am 08.03. Mösgen, Franz zum 84. Geburtstag<br />

am 08.03. Plischka, Helga zum 72. Geburtstag<br />

am 09.03. Sladeck, <strong>An</strong>nerose zum 78. Geburtstag<br />

am 10.03. Fickardt, Irene zum 80. Geburtstag<br />

am 11.03. Fickardt, Frieda zum 77. Geburtstag<br />

am 11.03. Stelzner, Franz zum 68. Geburtstag<br />

am 11.03. Körner, Otto zum 67. Geburtstag<br />

am 12.03. Junge, Ilsemarie zum 74. Geburtstag<br />

Heldrungen, OT Bahnhof Heldrungen<br />

am 03.03. Gerstmann, Hildegard zum 68. Geburtstag<br />

am 05.03. Fahnert, Ingetraut zum 68. Geburtstag<br />

am 08.03. Hesse, <strong>An</strong>na zum 79. Geburtstag<br />

am 11.03. Werkling, Roswitha zum 69. Geburtstag<br />

am 13.03. Hellmann, Horst zum 82. Geburtstag<br />

am 13.03. Schendel, Werner zum 73. Geburtstag<br />

am 15.03. Liese, Gerhard zum 69. Geburtstag<br />

Hemleben<br />

am 14.03. Haferburg, Helga zum 72. Geburtstag<br />

Oberheldrungen<br />

am 02.03. Herrmann, Gerlinde zum 89. Geburtstag<br />

am 02.03. Weber, Edith zum 83. Geburtstag<br />

am 05.03. Kebekus, <strong>An</strong>gela zum 69. Geburtstag<br />

am 06.03. Witt, Robert zum 76. Geburtstag<br />

am 08.03. Daniel, Erika zum 88. Geburtstag<br />

am 08.03. Zimmermann, Jens-Georg zum 69. Geburtstag<br />

am 11.03. Rönnecke, Charlotte zum 77. Geburtstag<br />

am 12.03. Engler, Hubertus zum 71. Geburtstag<br />

Oberheldrungen, OT Harras<br />

am 13.03. Kanzler, Erika zum 78. Geburtstag<br />

am 15.03. Straßburg, Margita zum 75. Geburtstag<br />

Oldisleben<br />

am 02.03. Zinke, Ingeburg zum 76. Geburtstag<br />

am 03.03. Pösch, Julius zum 73. Geburtstag<br />

am 03.03. Schulz, Willi zum 72. Geburtstag<br />

am 03.03. Preer, Klaus zum 71. Geburtstag<br />

am <strong>04</strong>.03. Berghoff, Hartmut zum 69. Geburtstag<br />

am 05.03. Wiesel, Irmgard zum 69. Geburtstag<br />

am 06.03. Stiller, Walter zum 74. Geburtstag<br />

am 07.03. Zuter, Christa zum 72. Geburtstag<br />

am 09.03. Metze, Werner zum 82. Geburtstag<br />

am 09.03. Michaelis, Klaus-Dieter zum 68. Geburtstag<br />

am 10.03. Schinköthe, Evelin zum 76. Geburtstag<br />

am 11.03. <strong>An</strong><strong>der</strong>lik, Elfriede zum 93. Geburtstag<br />

am 11.03. Bothmann, lrmtraut zum 74. Geburtstag<br />

am 12.03. Zuleger, Wolfgang zum 71. Geburtstag<br />

am 14.03. Zinke, Rolf zum 76. Geburtstag<br />

am 14.03. Sonnrein, Arndt zum 65. Geburtstag<br />

am 15.03. Scherrer, Ruth zum 89. Geburtstag<br />

Oldisleben, OT Sachsenburg<br />

am 03.03. Becker, Gerhard zum 84. Geburtstag<br />

am 11.03. Becker, Luzie zum 82. Geburtstag<br />

am 12.03. Müller, Werner zum 77. Geburtstag<br />

am 14.03. Lehmann, Bernd zum 66. Geburtstag<br />

und wünschen allen Jubilaren<br />

Gesundheit und Wohlergehen.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 13 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Landschaftspflegemaßnahmen<br />

im Fauna-Flora-Habitat-Gebiet<br />

„Westliche Schmücke - Spatenberge“<br />

durch das EU LIFE+ -Projekt<br />

„Erhaltung und Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Steppenrasen Thüringens“<br />

Gewöhnliche Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris)<br />

(Foto: LIFE-Projektbüro)<br />

Die Muschelkalkschicht-Rippe <strong>der</strong> westlichen Schmücke zeichnet<br />

sich durch ein Mosaik aus Trockenrasen, Felsfluren, Streuobstwiesen<br />

sowie Kalkscherben-Äckern und Trockengebüschen<br />

aus. <strong>An</strong> den teils steilen Südhängen bzw. im Kammbereich steht<br />

<strong>der</strong> Muschelkalk an vielen Stellen oberflächlich an. Die kargen<br />

Bodenverhältnisse und das extrem trockenwarme Klima bieten<br />

Lebensraum für viele wärmeliebende Pflanzen- und Tierarten.<br />

Beson<strong>der</strong>s hervorzuheben sind hier z.B. die Gewöhnliche Küchenschelle<br />

(Pulsatilla vulgaris), das Frühlings-Adonisröschen<br />

(Adonis vernalis), das Haar-Pfriemengras (Stipa capillata) und<br />

<strong>der</strong> Steppen-Spitzkiel (Oxytropis pilosa).<br />

Um den Erhalt dieser europaweit bedeutsamen Lebensräume<br />

zu gewährleisten sollen im Rahmen des EU LIFE+ -Projekts<br />

„Erhaltung und Entwicklung <strong>der</strong> Steppenrasen Thüringens“ Flächen<br />

entbuscht werden. Weiterhin ist vorgesehen die vorhandenen<br />

Müllablagerungen zu beseitigen. Die Maßnahmen sollen im<br />

Zeitraum von Februar/März 2012 und Oktober/November 2012<br />

durchgeführt werden.<br />

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.<br />

Das LIFE-Projektteam<br />

LIFE-Projektbüro des TMLFUN<br />

Uhlandstr. 3, 99610 Sömmerda<br />

Tel.: 03634 - 359 190 / Fax: 03634 - 359 193<br />

life-steppenrasen@thueringen.de<br />

www.steppenrasen.thueringen.de<br />

Weltwassertag am 22. März 2012<br />

Jährlich findet am 22. März <strong>der</strong> Weltwassertag<br />

statt. Er steht in jedem Jahr unter einem<br />

an<strong>der</strong>en Thema. Der Weltwassertag 2012 hat<br />

das Motto<br />

„Nahrungssicherheit und Wasser“.<br />

Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband führt am 22.<br />

März 2012 in <strong>der</strong> Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Tag <strong>der</strong><br />

offenen Tür durch.<br />

In dieser Zeit kann die Kläranlage in Artern besichtigt werden:<br />

Kyffhäuser Abwasser- und<br />

Trinkwasserverband<br />

Sitz Artern<br />

Bartels<br />

Werkleiter<br />

Bachs Johannes-Passion<br />

im Kloster Donndorf<br />

Kartenreservierung für Konzert am 5. April<br />

hat begonnen<br />

Nach dem erfolgreichen und gelungenen Auftakt am 06. Januar<br />

2012 in <strong>der</strong> Klosterschule Roßleben beginnt nun <strong>der</strong> Vorverkauf<br />

für das zweite Konzert im Rahmen <strong>der</strong> Konzertreihe „Glanz und<br />

Pracht protestantischer Kirchenmusik an Unstrut und Kyffhäuser“.<br />

In <strong>der</strong> Barockkirche Kloster Donndorf kommt am 5. April (Gründonnerstag)<br />

um 19.00 Uhr Johann Sebastian Bachs Johannes-<br />

Passion zur Aufführung.<br />

Die vertonte Passionsgeschichte, also dem biblischen Bericht<br />

<strong>vom</strong> Leiden und Tod Jesu Christi, wird heute meist als Konzertmusik<br />

aufgeführt, hatte ihren ursprünglichen Platz jedoch im<br />

Gottesdienst und wurde somit am Karfreitag 1724 in <strong>der</strong> Leipziger<br />

Nikolaikirche unter Bachs Leitung uraufgeführt. Die Konzertbesucher<br />

dürfen sich, wie bereits in Roßleben, auf das Barockorchester<br />

„Merseburger Hofmusik“, das Collegium Vocale<br />

Leipzig sowie namhafte Solisten unter <strong>der</strong> Leitung von Gewandhausorganist<br />

Michael Schönheit freuen. Und auch diesmal werden<br />

wie<strong>der</strong> einige außergewöhnliche Instrumente alter Mensur<br />

wie Laute, Gambe, Traversflöte zu sehen und zu hören sein.<br />

Eintrittskarten zum Vorverkaufspreis von 10,00 Euro bzw. 6,00<br />

Euro (ermäßigt) gibt es ab sofort in <strong>der</strong> Tourist-Information Wiehe<br />

(034672/69807), <strong>der</strong> Ländlichen Heimvolkshochschule<br />

Donndorf (034672/8510) und in <strong>der</strong> Stadtverwaltung Wiehe<br />

(034672/8918) sowie in den Tourist-Informationen Bad Frankenhausen<br />

und Son<strong>der</strong>shausen als auch an <strong>der</strong> Abendkasse. Man<br />

muss also keine langen Wege in Kauf nehmen, um an die begehrten<br />

Karten zu gelangen.<br />

Die Musikliebhaber können sich terminlich auch schon auf das<br />

danach folgende Konzert im Rahmen des Festivals einstimmen:<br />

„Klingendes Mühlhausen“ heißt es am Samstag, dem 05. Mai.<br />

Ab 15.30 Uhr gibt es Städtische Musik des 17. und 18. Jahrhun<strong>der</strong>ts,<br />

eine dreigeteilte Veranstaltung in <strong>der</strong> historischen Rathaushalle,<br />

<strong>der</strong> Kirche St. Marien und in <strong>der</strong> Kornmarktkirche.<br />

Weitere Infos auch unter www.musikundreformation.de<br />

Besucherrekord<br />

Mit über 30 Ratsuchenden wurde gestern <strong>der</strong> Beratertag „Netzwerk<br />

in Nordthüringen“ im BIC Nordthüringen frequentiert. Das<br />

seit über 10 Jahren bestehende Beraternetzwerk erfreut sich<br />

bei Existenzgrün<strong>der</strong>n und Unternehmern wachsen<strong>der</strong> Beliebtheit<br />

und stellt sich als Insi<strong>der</strong>tipp in <strong>der</strong> Grün<strong>der</strong>szene heraus.<br />

Hier beraten zehn Experten zu Gründungsmodalitäten, Zugangsvoraussetzungen,<br />

rechtlichen Aspekten, För<strong>der</strong>programmen<br />

und Finanzierungsmöglichkeiten. So erhalten Grün<strong>der</strong> und<br />

Firmen Informationen gebündelt und aus erster Hand, was sich<br />

letztendlich zeitersparend auswirkt.


<strong>An</strong> <strong>der</strong> Schmücke – 14 – <strong>Nr</strong>. 4/2012<br />

Der nächste Netzwerkberatertag findet am 13. März im BIC<br />

Nordthüringen statt. Um vorherige <strong>An</strong>meldung unter Tel. 03631<br />

908210 zwecks Terminkoordinierung wird gebeten.<br />

Udo Rockmann<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

Existenzgrün<strong>der</strong>seminar <strong>vom</strong> 26. bis 29. März 2012 im<br />

Regionalen Service-Center Nordhausen <strong>der</strong> IHK Erfurt<br />

Berufliche Selbständigkeit hat viele Vorzüge. Damit Ihre Geschäftsidee<br />

in eine langfristige erfolgreiche Unternehmensgründung<br />

mündet, bedarf es einer umfassenden Vorbereitung. Die<br />

Teilnahme an einem Existenzgrün<strong>der</strong>seminar sichert Ihnen einen<br />

guten Start in Ihr Vorhaben und wird bei Beantragung von<br />

För<strong>der</strong>mitteln oftmals vorausgesetzt.<br />

Da zurzeit die Nachfrage groß ist, bietet die IHK Erfurt ein zusätzliches<br />

Existenzgrün<strong>der</strong>seminar <strong>vom</strong> 26. bis 29. März 2012,<br />

täglich von 9:00 bis 16:00 Uhr, im Regionalen Service-Center<br />

Nordhausen, Wallrothstraße 4, mit folgenden Schwerpunkten<br />

an:<br />

• <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ungen an den Existenzgrün<strong>der</strong><br />

• Gründungsidee und Marktstrategie<br />

• Planung des Vorhabens<br />

• Rechtliche Voraussetzungen<br />

• Finanzierung<br />

• Steuereinmaleins<br />

• Rentabilität und Rechnungswesen<br />

Bei Interesse bitten wir um vorherige <strong>An</strong>meldung im Regionalen<br />

Service-Center Nordhausen unter Telefon 03631 908210.<br />

Udo Rockmann<br />

Leiter Regionales Service-Center<br />

Soziale Absicherung für Selbstständige<br />

Neue Broschüre liegt vor<br />

„Soziale Absicherung 2012“ ist <strong>der</strong> Titel einer neuen Broschüre,<br />

die von <strong>der</strong> Industrie- und Handelskammer herausgegeben wurde.<br />

Sie informiert sowohl über den Themenkreis <strong>der</strong> sozialen<br />

Absicherung für Existenzgrün<strong>der</strong> und Selbstständige allgemein<br />

als auch über die Neuerungen für 2012. Beson<strong>der</strong>s das Kapitel<br />

„Krankenversicherung“ wurde überarbeitet und um Berechnungsbeispiele<br />

ergänzt.<br />

Die überarbeitete IHK-Publikation bietet Orientierung im teilweise<br />

schwer durchschaubaren System <strong>der</strong> sozialen Sicherung.<br />

Der Leser erhält einen Überblick über die für Selbstständige relevanten<br />

Regelungen rund um Kranken-, Renten, Arbeitslosen-,<br />

Unfall- und Pflegeversicherung. Das Heft ist erhältlich im Regionalen<br />

Service-Center Nordhausen, Tel. 03631 908210, o<strong>der</strong><br />

Heiligenstadt, Tel. 03606 612114.<br />

Volkshochschulkurs zur Bibel<br />

Die Bibel - ein „Buch mit sieben Siegeln“? Das muss nicht so<br />

bleiben. Ein Kurs an <strong>der</strong> Volkshochschule Artern gibt eine erste<br />

Einführung in die Bibel und hilft Ihnen, sich in ihr zu orientieren.<br />

Sie lernen einige grundlegende Texte kennen. Vorkenntnisse<br />

sind nicht erfor<strong>der</strong>lich. Der Kurs ist gebührenfrei. Referent ist<br />

Pfarrer Michael Pietrusky aus Sangerhausen.<br />

VHS Artern, Puschkinstr. 58<br />

3 Doppelstunden<br />

Mittwoch, 07.03., 14.03., 21.03.2012<br />

18.00 - 19.30 Uhr<br />

<strong>An</strong>meldung: VHS Artern, Tel. (0 34 66) 36 49 80

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