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wethautal_amtl_18 - Verbandsgemeinde Wethautal

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VGem. <strong>Wethautal</strong> Seite 12<br />

Nr. <strong>18</strong>/2009<br />

5. Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes<br />

Bad Kösen für das Haushaltsjahr 2008<br />

Beschluss => 227 - 2/2009<br />

6. Behandlung des Jahresverlustes des Abwasserzweckverbandes<br />

Bad Kösen für das Haushaltsjahr 2008<br />

Beschluss => 228 - 2/2009<br />

7. Entlastung des Verbandsgeschäftsführers des Abwasserzweckverbandes<br />

Bad Kösen für das Haushaltsjahr 2008<br />

Beschluss => 229 - 2/2009<br />

8. Verschiedenes<br />

gez. Hohenstern<br />

Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />

__________________________________________________________<br />

Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Neustädter Passage 15<br />

06122 Halle (Saale)<br />

Tel. 03 45/69 12 -0<br />

Halle (Saale), 25.08.2009<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

des Landesamtes für Vermessung und<br />

Geoinformation Sachsen-Anhalt Verfahren nach<br />

dem Bodensonderungsgesetz- BoSoG in<br />

Verbindung mit dem<br />

Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFIBerG<br />

Sonderungsplan-Nr. V25-22002-2007<br />

In der Gemeinde Wethau, Gemarkung Wethau, Flur 5, Flurstück<br />

71, 72, 73, 78/3 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über<br />

die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach<br />

der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 20. Dezember 1993<br />

(BGBl. IS. 2<strong>18</strong>2) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />

vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) - jeweils<br />

IMPRESSUM<br />

in der gültigen Fassung - eingeleitet worden.<br />

Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Verkehrsflächen<br />

und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken<br />

ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />

Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />

verwendeten Unterlagen liegen<br />

vom 16.09.2009 bis 15.10.2009<br />

während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Landesamtes<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt,<br />

Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus.<br />

Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:<br />

Mo., Di., Mi., Do. von 8.00 bis <strong>18</strong>.00 Uhr<br />

Fr. von 8.00 bis 15.00 Uhr.<br />

Alle Planbetroffenen können innerhalb des o. g. Zeitraumes den<br />

Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />

verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen die Feststellungen<br />

zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erheben.<br />

Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke,<br />

die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum<br />

und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.<br />

Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen<br />

nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1<br />

des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber<br />

beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken<br />

oder von Rechten an diesen Grundstücken.<br />

Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben<br />

genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />

Im Auftrag<br />

gez.Thorsten Seeck<br />

Heimatspiegel der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong><br />

Kommunales Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Crölpa-Löbschütz, Gieckau,<br />

Goldschau, Görschen, Heidegrund, Janisroda, Leislau, Löbitz, Meineweh, Mertendorf, Molau, Pretzsch, Prießnitz, Schönburg, Utenbach, Unterkaka, Waldau,<br />

Wethau und der VGem. <strong>Wethautal</strong> – Burgenlandkreis –<br />

Der Heimatspiegel erscheint vierzehntäglich, jeweils in den ungeraden Wochen.<br />

Herausgeber<br />

Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong>,<br />

Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, Telefon 03 44 22/4 14 -0<br />

vertreten durch die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes,<br />

Frau Beckmann<br />

Verantwortlicher für den redaktionellen Teil<br />

Die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes, Frau Beckmann<br />

Druck und Verlag<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,<br />

04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 -0,<br />

Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89 -1 55<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />

Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Frau Annett Brunner, Telefon: 01 71/3 14 76 21<br />

Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.<br />

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