wethautal_amtl_18 - Verbandsgemeinde Wethautal
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VGem. <strong>Wethautal</strong> Seite 12<br />
Nr. <strong>18</strong>/2009<br />
5. Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserzweckverbandes<br />
Bad Kösen für das Haushaltsjahr 2008<br />
Beschluss => 227 - 2/2009<br />
6. Behandlung des Jahresverlustes des Abwasserzweckverbandes<br />
Bad Kösen für das Haushaltsjahr 2008<br />
Beschluss => 228 - 2/2009<br />
7. Entlastung des Verbandsgeschäftsführers des Abwasserzweckverbandes<br />
Bad Kösen für das Haushaltsjahr 2008<br />
Beschluss => 229 - 2/2009<br />
8. Verschiedenes<br />
gez. Hohenstern<br />
Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />
__________________________________________________________<br />
Landesamt für Vermessung und Geoinformation<br />
Sachsen-Anhalt<br />
Neustädter Passage 15<br />
06122 Halle (Saale)<br />
Tel. 03 45/69 12 -0<br />
Halle (Saale), 25.08.2009<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
des Landesamtes für Vermessung und<br />
Geoinformation Sachsen-Anhalt Verfahren nach<br />
dem Bodensonderungsgesetz- BoSoG in<br />
Verbindung mit dem<br />
Verkehrsflächenbereinigungsgesetz - VerkFIBerG<br />
Sonderungsplan-Nr. V25-22002-2007<br />
In der Gemeinde Wethau, Gemarkung Wethau, Flur 5, Flurstück<br />
71, 72, 73, 78/3 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über<br />
die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach<br />
der Karte (Bodensonderungsgesetz) vom 20. Dezember 1993<br />
(BGBl. IS. 2<strong>18</strong>2) in Verbindung mit dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz<br />
vom 26. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2716) - jeweils<br />
IMPRESSUM<br />
in der gültigen Fassung - eingeleitet worden.<br />
Hierdurch soll das Erwerbsrecht der öffentlichen Nutzer an Verkehrsflächen<br />
und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken<br />
ausgeübt werden. Sonderungsbehörde ist das Landesamt<br />
für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.<br />
Der Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />
verwendeten Unterlagen liegen<br />
vom 16.09.2009 bis 15.10.2009<br />
während der Öffnungszeiten im Geokompetenz-Center des Landesamtes<br />
für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt,<br />
Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale) zur Einsicht aus.<br />
Die Öffnungszeiten sind wie folgt geregelt:<br />
Mo., Di., Mi., Do. von 8.00 bis <strong>18</strong>.00 Uhr<br />
Fr. von 8.00 bis 15.00 Uhr.<br />
Alle Planbetroffenen können innerhalb des o. g. Zeitraumes den<br />
Entwurf des Sonderungsplanes sowie die zu seiner Aufstellung<br />
verwendeten Unterlagen einsehen und Einwände gegen die Feststellungen<br />
zu den dinglichen Rechtsverhältnissen beim Landesamt<br />
für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt erheben.<br />
Planbetroffene sind die Eigentümer der betroffenen Grundstücke,<br />
die Inhaber von dinglichen Nutzungsrechten, von Gebäudeeigentum<br />
und Anspruchsberechtigte nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz.<br />
Das Gleiche gilt für Anmelder von Rückübertragungsansprüchen<br />
nach dem Vermögensgesetz oder aus Restitution (§ 11 Abs. 1<br />
des Vermögenszuordnungsgesetzes) und für die Inhaber<br />
beschränkter dinglicher Rechte an den betroffenen Grundstücken<br />
oder von Rechten an diesen Grundstücken.<br />
Die Einwände sind nur bei der Sonderungsbehörde unter der oben<br />
genannten Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.<br />
Im Auftrag<br />
gez.Thorsten Seeck<br />
Heimatspiegel der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong><br />
Kommunales Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Crölpa-Löbschütz, Gieckau,<br />
Goldschau, Görschen, Heidegrund, Janisroda, Leislau, Löbitz, Meineweh, Mertendorf, Molau, Pretzsch, Prießnitz, Schönburg, Utenbach, Unterkaka, Waldau,<br />
Wethau und der VGem. <strong>Wethautal</strong> – Burgenlandkreis –<br />
Der Heimatspiegel erscheint vierzehntäglich, jeweils in den ungeraden Wochen.<br />
Herausgeber<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong>,<br />
Corseburger Weg 11, 06721 Osterfeld, Telefon 03 44 22/4 14 -0<br />
vertreten durch die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes,<br />
Frau Beckmann<br />
Verantwortlicher für den redaktionellen Teil<br />
Die Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes, Frau Beckmann<br />
Druck und Verlag<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,<br />
04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (0 35 35) 4 89 -0,<br />
Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89 -1 55<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG,<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller<br />
Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Frau Annett Brunner, Telefon: 01 71/3 14 76 21<br />
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