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wethautal_amtl_18 - Verbandsgemeinde Wethautal

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VGem. <strong>Wethautal</strong> Seite 8<br />

Nr. <strong>18</strong>/2009<br />

d) Sie legt den verschlossenen <strong>amtl</strong>ichen Wahlumschlag<br />

und den unterschriebenen Wahlschein in den <strong>amtl</strong>ichen<br />

Wahlbriefumschlag.<br />

e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.<br />

f) Sie übersendet den Wahlbrief durch ein Postunternehmen<br />

an die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n<br />

Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass der<br />

Wahlbrief spätestens am Wahltage bis zum Ende der<br />

Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle<br />

der/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters abgegeben<br />

werden. Auch wenn gleichzeitig mehrere Kommunalwahlen<br />

stattfinden (Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen),<br />

für den sie wahlberechtigt ist,<br />

benutzt die wählende Person für alle Kommunalwahlen<br />

nur einen Wahlumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.<br />

9. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahllokal<br />

Zutritt, soweit das ohne Störungen des Wahlgeschäfts<br />

möglich ist.<br />

10. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft,<br />

wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis<br />

einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht.<br />

Osterfeld, den 01. September 2009<br />

gez. Beckmann<br />

Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />

Wahlbekanntmachung<br />

Die Wahlkommission für die künftige Mitgliedsgemeinde Molauer<br />

Land hat in ihrer Sitzung am 1. September 2009 für die Bürgermeisterwahl<br />

in der künftigen Mitgliedsgemeinde Molauer Land<br />

am 27. September 2009 folgende Bewerber zugelassen:<br />

1. Wegner, Lars<br />

Geburtsjahr 1973<br />

Rechtsanwalt<br />

Dorfstraße 28<br />

066<strong>18</strong> Molau<br />

2. Werner, Rolf<br />

Geburtsjahr 1950<br />

Kfz-Meister<br />

Abtlöbnitz 8<br />

06628 Abtlöbnitz<br />

Osterfeld, 02.09.2009<br />

gez. Huth<br />

Vorsitzende der Wahlkommission für die künftige<br />

Mitgliedsgemeinde Molauer Land<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Die Wahlkommission der künftigen Mitgliedsgemeinde Molauer<br />

Land hat in öffentlicher Sitzung am 01.09.2009 die Bewerbungen<br />

zur Bürgermeisterwahl am 27.09.2009 zugelassen.<br />

Den zugelassenen Bewerbern wird Gelegenheit gegeben, sich<br />

den Einwohnern vorzustellen.<br />

Die Vorstellungsversammlung findet am Montag, 21.09.2009,<br />

19.00 Uhr, im Saal des Vereinshauses Molau, 066<strong>18</strong> Molau,<br />

Dorfstraße <strong>18</strong>, statt.<br />

gez. Huth<br />

Vorsitzende der Wahlkommission<br />

Gemeinden Gieckau und Wethau<br />

(zukünftige Mitgliedsgemeinde Wethau)<br />

Wahlbekanntmachungen nach § 88 Nr. 2 und 6 der Kommunalwahlordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am 27. September 2009 finden in den Gemeinden Gieckau<br />

und Wethau folgende Kommunalwahlen statt:<br />

Wahl zum Gemeinderat<br />

Wahl zum Bürgermeister.<br />

Die Wahl dauert von 8.00 bis <strong>18</strong>.00 Uhr.<br />

2. Die Gemeinden Gieckau und Wethau bilden je einen<br />

Wahlbezirk.<br />

Die Wahlräume werden wie folgt eingerichtet<br />

Gemeinde Gieckau<br />

Mehrzweckgebäude, Hauptstr. 20<br />

066<strong>18</strong> Gieckau<br />

Gemeinde Wethau<br />

ehemals Grundschule, Hirtengraben 1<br />

066<strong>18</strong> Wethau<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten<br />

bis zum 02.09.2009 zugestellt worden sind, ist der<br />

Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigte<br />

Person zu wählen hat.<br />

3. Jede wählende Person hat für die Wahl zum Gemeinderat<br />

drei Stimmen.<br />

Für die Bürgermeisterwahl hat jede wählende Person<br />

eine Stimme.<br />

4. Die Stimmzettel werden <strong>amtl</strong>ich hergestellt und im Wahllokal<br />

bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahlen zum<br />

Gemeinderat die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge<br />

und die zugelassenen Wahlvorschlagsverbindungen<br />

und die Namen der Bewerberinnen/Bewerber und<br />

jeweils drei Felder für jede Bewerberin/jeden Bewerber zur<br />

Kennzeichnung.<br />

Die Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl enthalten die<br />

zugelassenen Bewerbungen und jeweils ein Feld für jede<br />

Bewerberin/jeden Bewerber zur Kennzeichnung.<br />

5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab,<br />

dass sie bei der Wahl zum Gemeinderat auf dem Stimmzettel<br />

durch Ankreuzen von Feldern oder in sonstiger Weise<br />

die Bewerberin/den Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet,<br />

der oder dem sie die Stimme jeweils geben will.<br />

5.1 Sie kann<br />

a) einer Bewerberin oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen<br />

geben,<br />

b) ihre Stimmen auch verschiedenen Bewerberinnen und<br />

Bewerbern eines Wahlvorschlages geben, ohne an die<br />

Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden<br />

zu sein,<br />

c) ihre Stimmen Bewerberinnen und Bewerbern verschiedener<br />

Wahlvorschläge geben.<br />

Jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf<br />

dem Stimmzettel, der Stimmzettel ist sonst ungültig!<br />

5.2. bei der Bürgermeisterwahl auf dem Stimmzettel durch<br />

Ankreuzen oder in sonstiger Weise die Bewerberin/den<br />

Bewerber zweifelsfrei kennzeichnet, der oder dem sie die<br />

Stimme geben will.<br />

Jedoch nicht mehr als eine Stimme auf dem Stimmzettel,<br />

der Stimmzettel ist sonst ungültig!<br />

6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes<br />

über ihre Person auszuweisen.<br />

7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimmen<br />

nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahllokal abgeben.

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