wethautal_amtl_18 - Verbandsgemeinde Wethautal
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VGem. <strong>Wethautal</strong> Seite 2<br />
Nr. <strong>18</strong>/2009<br />
Wahlbezirk 2 Grundschule Sieglitz, Dorfstr. 57,<br />
Sieglitz 066<strong>18</strong> Molau OT Sieglitz<br />
Gemeinde Waldau<br />
Wahlbezirk 1 Versammlungsraum im<br />
Waldau Gemeindeamt,<br />
Oberdorf 5 06721 Waldau<br />
Wahlbezirk 2 Kindergarten, Hauptstr. 02,<br />
Haardorf 06721 Waldau OT Haardorf<br />
Die Briefwahlvorstände für den Bereich des Burgenlandkreises<br />
treten am 27. September 2009, 16:00 Uhr in der Kreisverwaltung,<br />
Schönburger Str. 41, 066<strong>18</strong> Naumburg, zusammen.<br />
Die Auszählung der Briefwahl beginnt um <strong>18</strong>:00 Uhr. Die jeweiligen<br />
Diensträume werden an den genannten Standorten durch<br />
Aushang bekannt gegeben.<br />
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes<br />
wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen<br />
ist.<br />
Die Wähler haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und<br />
ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.<br />
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben<br />
werden.<br />
Gewählt wird mit <strong>amtl</strong>ichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält<br />
beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.<br />
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />
1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen<br />
der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter<br />
Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,<br />
auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem<br />
des Kennworts und rechts von dem Namen des jeweiligen<br />
Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,<br />
2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung<br />
der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,<br />
auch dieser, und jeweils die Namen der ersten 5 Bewerber<br />
der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung<br />
einen Kreis für die Kennzeichnung.<br />
Der Wähler gibt:<br />
seine Erststimme in der Weise ab,<br />
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise<br />
eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />
und seine Zweitstimme in der Weise.<br />
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise<br />
eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.<br />
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes<br />
oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet<br />
und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe<br />
nicht erkennbar ist.<br />
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung<br />
erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses<br />
im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,<br />
soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich<br />
ist.<br />
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im<br />
Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses<br />
Wahlkreises oder<br />
b) durch Briefwahl teilnehmen.<br />
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde<br />
einen <strong>amtl</strong>ichen Stimmzettel, einen <strong>amtl</strong>ichen<br />
Stimmzettelumschlag sowie einen <strong>amtl</strong>ichen Wahlbriefumschlag<br />
beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel<br />
(im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen<br />
Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahl-<br />
briefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens<br />
am Wahltage bis <strong>18</strong>:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief<br />
kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und<br />
nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).<br />
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer<br />
Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der<br />
Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).<br />
Osterfeld, 01. September 2009<br />
gez. Beckmann<br />
Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes<br />
________________________________________________________<br />
Verwaltungsgemeinschaft <strong>Wethautal</strong><br />
(zukünftige <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Wethautal</strong>)<br />
Wahlbekanntmachungen nach § 88 Nr. 2 und 6 der Kommunalwahlordnung<br />
für das Land Sachsen-Anhalt<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1. Am 27. September 2009 finden in den Gemeinden Abtlöbnitz,<br />
Casekirchen, Gieckau, Goldschau, Görschen, Heidegrund,<br />
Leislau, Löbitz, Meineweh, Mertendorf, Molau,<br />
Stadt Osterfeld, Pretzsch, Schönburg, Stadt Stößen, Unterkaka,<br />
Utenbach, Waldau und Wethau<br />
folgende Kommunalwahlen statt:<br />
Wahl zum <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat<br />
Wahl zum <strong>Verbandsgemeinde</strong>bürgermeister.<br />
Die Wahl dauert von 8.00 bis <strong>18</strong>.00 Uhr.<br />
2. Die Gemeinden Abtlöbnitz, Casekirchen, Gieckau, Goldschau,<br />
Görschen, Leislau, Löbitz, Meineweh, Mertendorf,<br />
Stadt Osterfeld, Pretzsch, Schönburg, Stadt Stößen, Unterkaka,<br />
Utenbach und Wethau bilden je einen Wahlbezirk.<br />
Die Wahlräume werden wie folgt eingerichtet<br />
Gemeinde Abtlöbnitz<br />
Gemeindebüro, Abtlöbnitz 42<br />
06628 Abtlöbnitz<br />
Gemeinde Casekirchen<br />
Kulturraum, Dorfstr. 22<br />
066<strong>18</strong> Casekirchen<br />
Gemeinde Gieckau<br />
Mehrzweckgebäude, Hauptstr. 20<br />
066<strong>18</strong> Gieckau<br />
Gemeinde Goldschau<br />
Versammlungsraum im Gemeindeamt, Oberdorf 2, 06721<br />
Goldschau<br />
Gemeinde Görschen<br />
Gemeindebüro, Droitzen 23<br />
066<strong>18</strong> Görschen OT Droitzen<br />
Gemeinde Leislau<br />
Gemeindebüro, Leislau 25<br />
066<strong>18</strong> Leislau<br />
Gemeinde Löbitz<br />
Kulturhaus, Hauptstr. 12<br />
066<strong>18</strong> Löbitz<br />
Gemeinde Meineweh<br />
Gemeindeamt, Lindenplatz 7,<br />
06721 Meineweh<br />
Gemeinde Mertendorf<br />
Mehrzweckgebäude, Straße der Jugend 5<br />
066<strong>18</strong> Mertendorf