0XVLN]XJ (LPVKHLP - Verbandsgemeinde Guntersblum
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<strong>Guntersblum</strong> - 15 - Ausgabe 49/2012<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei Enthaltung der Betroffenen«<br />
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr<br />
2010 liegen in der Zeit von 10.12.2012 bis einschließlich<br />
19.12.2012 bei der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Guntersblum</strong>, Alsheimer<br />
Straße 29, Zimmer 22, 67583 <strong>Guntersblum</strong> zur Einsichtnahme<br />
offen.<br />
<strong>Guntersblum</strong>, 30.11.2012<br />
gez. Reiner Schmitt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Information der Einwohner<br />
über die wichtigsten Beschlüsse<br />
des Ortsgemeinderates <strong>Guntersblum</strong><br />
aus seiner Sitzung vom 25.10.2012<br />
gemäß § 41 der Gemeindeordnung:<br />
1. OG <strong>Guntersblum</strong>; S-Bahnausbau Mainz-Worms - Leistungsphase<br />
5-9;<br />
hier: Abgabe Kostenübernahmeerklärung<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Zunächst wird auf die bereits gefassten Beschlüsse des Gemeinderates<br />
<strong>Guntersblum</strong> zum Projekt S-Bahnausbau Mainz-Worms verwiesen,<br />
insbesondere auf den Beschluss vom 01.03.2012, mit dem der<br />
geplanten Umbaumaßnahme zugestimmt wurde.<br />
Die vom Gemeinderat, mit dem Beschluss vom 01.03.2012 aufgestellten<br />
Forderungen, wurden mit Anschreiben vom 20.03.2012 dem Projektbüro<br />
S-Bahn Rhein-Neckar, Mannheim, mitgeteilt.<br />
Zur Umsetzung des S-Bahnausbaus steht nunmehr die Beauftragung<br />
der weiteren Leistungsphasen an, was auch verbunden ist mit einer<br />
weiteren Kostenübernahmeerklärung von Seiten der OG <strong>Guntersblum</strong>.<br />
Das Anschreiben des Zweckverbands Rhein-Nahe (ZRNN) vom<br />
13.09.2012 inkl. Anlagen sind Bestandteil der Sitzungsvorlage.<br />
Die in der jetzt vorgelegten Kostenübernahmeerklärung aufgeführten<br />
Zahlungsleistungen entsprechen in der Summe dem Kostenstand,<br />
der dem Grundsatzbeschluss vom 01.03.2012 zugrunde gelegen hat<br />
(Gesamtkosten: 4.944 T€, davon Planungskosfen: 957 T€ und Baukosten:<br />
3.987 T€).<br />
Die Summe der Kostenübernahmeerklärung (1.159 T€) beinhaltet den<br />
15%igen Anteil der Baukosten<br />
(rd. 600 T€) und die Planungskosten für die Leistungsphase 5-9 (rd.<br />
558 T€).<br />
Die Kosten der Leistungsphasen 1-4 sind bereits von der Gemeinde<br />
erstattet worden.<br />
Bis zur Sitzung wird verwaltungsintern geklärt, ob eine weitere Zustimmung<br />
der Kommunalaufsicht erforderlich ist.<br />
Beratung:<br />
Ortsbürgermeister Schmitt erläutert kurz die Sachlage und nimmt<br />
hierbei die Gesamtkosten in den Fokus. Weiterhin verweist er auf die<br />
bereits in den Ausschüssen geführten Beratungen und deren Empfehlung,<br />
sich für die Abgabe der geforderten Kostenübernahmeerklärung<br />
auszusprechen.<br />
Es ergeht folgender Beschluss:<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt der Kostenübernahmeerklärung, wie vorgelegt,<br />
zu. Der Ortsbürgermeister wird zur Abgabe der Kostenübernahmeerklärung<br />
ermächtigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich<br />
aus der Kostenübernahmeerklärung ergebenden Auszahlungen in den<br />
nächsten Jahren bei der Aufstellung der Haushaltspläne zu berücksichtigen.<br />
2. 2. Nachtragshaushalt 2012<br />
Durch den Ortsgemeinderat wurde in der Sitzung der 2. Nachtragshaushalt<br />
2012 beschlossen. Das Zahlenwerk kann in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung,<br />
Abteilung Finanzen, eingesehen werden.<br />
3. Auftragsvergabe Alarmanlage Rathaus und Kindergarten Rathausplatz<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Gemäß des Haushaltsplanes 2012 sollen in verschiedenen Liegenschaften<br />
der Ortsgemeinde Alarmanlagen installiert werden.<br />
Vorgesehen sind die Anlagen im Rathaus sowie im Kindergarten Zwergenpalast.<br />
Durch das beauftragte Ingenieurbüro für Elektrotechnik<br />
Hauptmann aus Ingelheim wurde zu den genannten, sowie zu zwei<br />
weiteren Objekten, eine beschränkte Ausschreibung vorbereitet. Der<br />
Kindergarten in der Götzenstraße, sowie im Algersweg, sollen 2013<br />
mit einer Alarmanlage ausgestattet werden.<br />
Es wurden ausschließlich spezialisierte Fachfirmen aus der Region zur<br />
Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Im Einzelnen wurden nachfolgende<br />
Firmen zur Abgabe aufgefordert:<br />
1. Fa. Etealarm, Worms<br />
2. Fa. Helm, Ingelheim<br />
3. Fa. Euromicron, Mainz<br />
Nach fachlicher und rechnerischer Prüfung der Angebote wurde die<br />
Fa. Etealarm aus Worms als wirtschaftlichster Bieter ermittelt.<br />
Die geprüfte Angebotssumme für alle vier Kindergärten beträgt<br />
39.027,45 € inkl. MwSt. Davon entfällt auf das Rathaus, sowie den<br />
Kindergarten Zwergenpalast eine Angebotssumme von 19.958,86 €<br />
inkl. MwSt. In der Ausschreibung sind die Wartungskosten für eine<br />
Laufzeit von vier Jahren bereits berücksichtigt.<br />
Im Haushalt 2012 sind für diese Maßnahmen 20.000,00 € vorgesehen.<br />
Das Honorar des Planungsbüros beträgt für alle vier Objekte 2.300,00<br />
€ inkl. Mwst.<br />
Der zu erwartende Honoraranteil für das Haushaltsjahr 2012 beträgt<br />
demzufolge 1.150,00 € inkl. MwSt.<br />
Durch den Versicherungsträger, die GW-Versicherung aus Köln, wird<br />
ein Zuschüss pro Jahr von 1.420,95 € gewährt, allerdings immer nur<br />
für eine Maßnahme.<br />
Beratung:<br />
Ortsbürgermeister Schmitt verweist auf die Sitzungsvorlage, demnach<br />
geht die Fa. Etealarm als günstigster Anbieter hervor.<br />
Der Rat begrüßt, dass die Kosten der Maßnahme auf 2 Jahre verteilt<br />
werden, gerade auch deswegen weil unser Versicherer (GW Versicherung),<br />
pro Jahr ein Zuschüss i.H.v 1.420,95 €, für die Installation von<br />
Einbruchssicherungsanlagen, zur Verfügung stellt. Es wird angeregt,<br />
nochmals die Antragsfristen bei der GW Versicherung dahin gehend<br />
zu überprüfen, dass auch die Maßnahmen kurz hinter einander umgesetzt<br />
werden können.<br />
Trotz allem, wird die Verfahrensweise der Ausschreibung bemängelt,<br />
da vor längerer Zeit bereits eine Fachfirma beauftragt wurde, ein<br />
Angebot zu erstellen. Dies wurde auch vorgelegt, aber auf Grund der<br />
Kostenhöhe damals nicht realisiert. Die erneute Ausschreibung weist<br />
nun einen ähnlichen Kostenrahmen auf doch diese Firma wurde nicht<br />
in der Ausschreibung berücksichtigt. Die Verwaltung wird beauftragt,<br />
das Ausschreibungsverfahren dem Gemeinderat mitzuteilen.<br />
Nach kurzer Beratung ergeht folgender Beschluss:<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat <strong>Guntersblum</strong> beauftragt die Fa. Etealarm aus<br />
Worms mit der Installation einer Alarmanlage in den Liegenschaften<br />
Rathaus und Kindergarten Zwergenpalast. Die Auftragssumme<br />
beträgt 19.958,86 € inkl. MwSt.<br />
4. Einführung eines Fluglärmbeauftragten<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Seit geraumer Zeit gibt es Beschwerden über zunehmenden Fluglärm<br />
auch In der Ortsgemeinde Gun-. tersblum. Aus diesem Grunde veranstaltete<br />
die Verwaltung am 25. Juli 2012 um 19 Uhr einen Informationsabend<br />
im <strong>Guntersblum</strong>er Dorfgemeinschaftshaus, an dem die für<br />
den Fluglärm zuständige Vertreterin des Ministeriums des Innern für<br />
Sport und Infrastruktur, Frau Dr. Sylvia Pradel, die aktuelle Fluglärmsituatioh<br />
skizzierte. Hierbei wurde eine deutliche Fluglärmbelastung<br />
nördlich von Nierstein aufgezeigt, während der Raum <strong>Guntersblum</strong> im<br />
Kontext zu anderen Regionen als kaum betroffen skizziert wurde. Eine<br />
Zunahme des Flugverkehrs wird für <strong>Guntersblum</strong> dennoch registriert.<br />
Alleine die Intensität des Fluglärms wurde von den anwesenden Bürgerinnen<br />
und Bürgern aufgrund unterschiedlicher Wahrnehmungen<br />
kontrovers diskutiert. Um sich ein zeitnahes und aktuelles Lagebild<br />
zu verschaffen, wird seit des Bürgerinformationsabends die Ortsgemeinde<br />
bei ihrer Recherche zu den täglichen Flugbewegungen und<br />
bei der sachkundigen Behandlung des Themas, durch Herrn Dr. Jürgen<br />
Nolt unterstützt. Da die Fluglärmproblematik in ihrer Komplexität<br />
ein hohes Maß an zeitlichem Engagement erfordert, was angesichts<br />
der laufenden Verwaltungsgeschäfte durch die Verwaltung nicht<br />
erbracht werden kann, wird empfohlen die Stelle eines ehrenamtlich<br />
tätigen Fluglärmbeauftragten einzurichten. Herr Dr. Jürgen Noll ist<br />
bereit dieses Amt zu übernehmen und wird sich in der Sitzung des<br />
Ortsgemeinderates vorstellen. Sofern eine Berufung erfolgt, wird sich<br />
der Fluglärmbeauftragte den fluglärmbetreffenden Anliegen, so auch<br />
den Inhalten des CDU - Antrages, Messungen des Fluglärms und den<br />
Kontakt zum Verein Fluglärm Rheinhessen e. V. herzustellen, annehmen.<br />
Beratung:<br />
Dr. Jürgen Noll stellt sich dem Gemeinderat kurz vor und gibt einen<br />
kurzen Einblick zur aktuellen Situation des Flugverkehrs und den hieraus<br />
resultierenden Flugimmissionen. Er macht weiterhin deutlich,<br />
dass der Flugverkehr bis zum Jahr 2020 um 40 % ansteigen wird, was<br />
sich natürlich auch auf die Gemeinde <strong>Guntersblum</strong> auswirken kann.<br />
Auf die zukünftigen Weiterentwicklungen ist ein „wachsames Äuge“ zu<br />
halten, um die Gemeinde <strong>Guntersblum</strong> bei etwaigen Veränderungen in<br />
die Diskussion mit einzubringen.<br />
Dr. Noll hat dem Gemeinderat aktuelle Flugpläne mitgebracht, die der<br />
Niederschrift farbig beigelegt werden.<br />
Des Weiteren soll die PowerPoint-Präsentation des stattgefundenen<br />
Infoabends zum Thema Fluglärm den Ratsmitgliedern zur Verfügung<br />
gestellt werden.<br />
Es ergeht folgender Beschluss:<br />
a) Der Gemeinderat <strong>Guntersblum</strong> stimmt der Einrichtung des Ehrenamtes<br />
eines Fluglärmbeauftragten zu.<br />
b) Für das Ehrenamt des Fluglärmbeauftragten wird Herr Dr. Jochen<br />
Noll ernannt.