0XVLN]XJ (LPVKHLP - Verbandsgemeinde Guntersblum
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<strong>Guntersblum</strong> - 21 - Ausgabe 49/2012<br />
Pflicht zur rechtzeitigen Bekanntmachung:<br />
Vor Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages hat der Gesetzgeber<br />
nach § 46 Abs. 3 EnWG die Bekanntmachungspflicht der<br />
Gemeinden als ersten Verfahrensschritt festgelegt, die der Förderung<br />
des Wettbewerbs dienen soll. Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG<br />
{= Bekanntmachungsfrist) müssen die Gemeinden das Vertragsende<br />
spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages bekannt<br />
geben. Allerdings kann unter Umständen der gesetzlich vorgeschriebene<br />
Mindestzeitraum von zwei Jahren dann zu knapp sein, wenn<br />
die Gemeinde eine Rekommunalisierung anpeilen sollte, bzw. optional<br />
ein Beteiligungsmodell neben der eigentlichen Konzessionierung<br />
die Kommune ausschreibt, mit dem Ziel, dass im späteren Konzessionsvertrag<br />
die angebotene Beteiligungsmöglichkeit, unter Angabe<br />
des Zeitrahmens für das Eingehen eines solchen Modells auch noch<br />
nach Vertragsbeginn, verbindlich vorgesehen wird. Für diesen Fall<br />
sollte deshalb mit dem Konzessionierungsverfahren bereits frühzeitig<br />
vor Vertragsende begonnen und für mögliche Interessenten ein entspr.<br />
Verfahrensbrief erstellt werden, der die weitere Vorgehensweise<br />
darlegt. Aus diesem Grund wurde die öffentliche Bekanntmachung i.<br />
S. des § 46 Abs. 3 EnWG in Bezug auf das Auslaufen Gas-Konzessionsvertrages<br />
zum 30.04.2015 bereits durchgeführt.<br />
Form und Tag der Bekanntmachung:<br />
Die Bekanntmachung erfolgte am 08. August 2012 im elektronischen<br />
Bundesanzeiger, da eine solche in Tageszeitungen oder der Fachpresse<br />
nicht ausreichend ist.<br />
Inhalt der Bekanntmachung:<br />
Eine wirksame Bekanntmachung erfordert die Mitteilung des Auslaufens<br />
des Konzessionsvertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />
unter zusätzlicher Angabe des alten Konzessionärs. Auch wenn es<br />
nicht zwingend notwendig ist, wurde darüber hinaus die Einwohnerzahl<br />
im Gemeindegebiet, die Größe der Gemeinde und daraus resultierend<br />
die Bevölkerungsdichte, sowie die Anzahl der bewohnten<br />
Straßen und bewohnten Adressen angegeben, um die Attraktivität der<br />
Bekanntmachung zu erhöhen. Ebenso wurde auch ein Bewerbungsfristende<br />
benannt. Mit der Bekanntmachung wurden die Energieversorgungsunternehmen<br />
aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden. Für<br />
diese Interessenbekundung wurde eine Frist bis zum 31. Dezember<br />
2012 gesetzt. Nach herrschender Meinung sollen die Gemeinden eine<br />
Frist von mindestens drei Monaten setzen. Explizite - und dies ist im<br />
Interesse eines diskriminierungsfreien Wettbewerbs auch sachgerecht<br />
- wurde mit Bekanntmachung angekündigt, verspätete Interessenbekundungen<br />
nicht zu berücksichtigen und dass die Energieversorgungsunternehmen<br />
bei ihrer Interessenbekundung zum Ausdruck<br />
bringen müssen, dass sie sich um die Konzession bewerben möchten.<br />
Beratung:<br />
Auch hier erfolgt seitens des Vorsitzenden Schmitt ein Verweis auf die<br />
Sitzungsvorlage. Analog zu Top 4 dient auch dieser Tagesordnungspunkt<br />
nur zur Information.<br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.<br />
Sammelergebnis<br />
Die Sammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.<br />
ergab in diesem Jahr 539,70 Euro. Ich möchte mich im Namen der<br />
Gemeinde bei allen Spendern bedanken. Besonderer Dank gilt der Singgemeinschaft<br />
Frauenchor, die in diesem Jahr die Sammlung durchgeführt hat.<br />
gez. Helmut Schmitt, Ortsbürgermeister<br />
Achtung: Gewerbetreibende, Vereine und<br />
sonstige Einrichtungen!<br />
Lesen Sie bitte hierzu den Artikel unter der Rubrik „<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Guntersblum</strong> - Amtlicher Teil - Sonstige amtliche Mitteilungen.<br />
Nichtamtlicher Teil<br />
Aus Vereinen und Verbänden<br />
Singgemeinschaft Frauenchor Hillesheim<br />
1954/1996 e.V.<br />
Einladung zur Weihnachtsfeier<br />
Alle Ehrenmitglieder, Mitglieder, Freunde und Helfer sind sehr<br />
herzlich zu unserer Weihnachtsfeier am Dienstag, dem 18. Dezember<br />
2012, 19.00 Uhr im „alten“ Gemeindehaus, An der Jungwiese,<br />
Hillesheim eingeladen.<br />
Wir freuen uns auf reges Interesse und hoffen, dass unser gemütliches<br />
Beisammensein genutzt wird zum Gedankenaustausch und zum<br />
Abschalten vom vorweihnachtlichen und stressigen Alltag.<br />
Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt.<br />
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung beim<br />
Vorsitzenden Karl Pfendt (Tel.: 06733-6207) bis spätestens Freitag,<br />
14. Dezember 2012.<br />
Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest<br />
und einen guten Start ins neue Jahr !<br />
Singgemeinschaft Frauenchor Hillesheim 1954/1996 e.V.<br />
Der Vorstand<br />
Hillesheimer Narrenverein<br />
Kartenvorverkauf<br />
Am Sonntag, 16. Dez. 2012 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr findet in der<br />
„Alten Post“ der Kartenvorverkauf während des Hillesheimer Weihnachtsmarktes<br />
statt (erste Sitzung am 19. Jan. 2013, zweite Sitzung<br />
am 26. Jan. 2013).<br />
Jubiläums-Umzug in Gau-Odernheim am Sonntag, 10. Februar 2013<br />
Der Vorstand möchte gerne einen Wagen des HNV anmelden. Jeder,<br />
der mitmachen und/oder sich am Wagenbau beteiligen möchte, soll<br />
sich bitte bei Geo Diefenthäler melden (Tel. 0 67 33 - 92 96 29).<br />
Rosenmontagsumzug in Hillesheim am Montag, 11. Februar 2013<br />
Alle Fastnachtsgruppen, die beim Rosenmontagsumzug mit einem<br />
Wagen mitmachen möchten, sollen sich bitte bei Geo Diefenthäler<br />
anmelden (Tel. 0 67 33 - 92 96 29).<br />
Der Vorstand<br />
Ortsgemeinde<br />
Ludwigshöhe<br />
www.ludwigshoehe.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Bekanntmachung über die Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Ludwigshöhe<br />
der Ortsgemeinde Ludwigshöhe<br />
Am Montag, 10. Dezember 2012, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung<br />
des Ortsgemeinderates Ludwigshöhe im Rathaus Ludwigshöhe statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentliche Sitzung<br />
TOP 1 Einwohnerfragestunde<br />
TOP 2 Unterrichtung des Ortsgemeinderates über das<br />
Ergebnis des Bürgerentscheides vom 04.11.2012<br />
gemäß § 70 Kommunalwahlgesetz<br />
TOP 3 Bebauungsplanverfahren „In den Pflänzern II- 1.<br />
Änderung“<br />
1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen<br />
Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden<br />
und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />
und der Offenlage.<br />
2. Satzungsbeschluss gem. §10 (1) Baugesetzbuch (BauG)<br />
TOP 4 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Unterstraße“<br />
der OG Ludwigshöhe gem. § 34 Abs. 4, Nr. 1. u. 2.<br />
Baugesetzbuch (BauGB);<br />
hier:<br />
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2, Abs. 1, BauGB<br />
b) Beauftragung Planungsbüro<br />
c) Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB<br />
TOP 5 Beitritt zur Energiegenossenschaft<br />
TOP 6 Mitteilungen der Verwaltung<br />
TOP 7 Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Nicht öffentliche Sitzung<br />
TOP 8 Bauvoranfragen und Bauanträge<br />
TOP 9 Grundstücksangelegenheiten<br />
TOP10 Nutzungsänderung Elisabethenschule<br />
TOP 11 Grünflächenpflege<br />
TOP12 Mitteilungen der Verwaltung<br />
TOP13 Anfragen von Ratsmitgliedern<br />
Ludwigshöhe, den 04.12.2012<br />
gez.: Lamberth<br />
- Ortsbürgermeister -