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0XVLN]XJ (LPVKHLP - Verbandsgemeinde Guntersblum

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<strong>Guntersblum</strong> - 21 - Ausgabe 49/2012<br />

Pflicht zur rechtzeitigen Bekanntmachung:<br />

Vor Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages hat der Gesetzgeber<br />

nach § 46 Abs. 3 EnWG die Bekanntmachungspflicht der<br />

Gemeinden als ersten Verfahrensschritt festgelegt, die der Förderung<br />

des Wettbewerbs dienen soll. Nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG<br />

{= Bekanntmachungsfrist) müssen die Gemeinden das Vertragsende<br />

spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages bekannt<br />

geben. Allerdings kann unter Umständen der gesetzlich vorgeschriebene<br />

Mindestzeitraum von zwei Jahren dann zu knapp sein, wenn<br />

die Gemeinde eine Rekommunalisierung anpeilen sollte, bzw. optional<br />

ein Beteiligungsmodell neben der eigentlichen Konzessionierung<br />

die Kommune ausschreibt, mit dem Ziel, dass im späteren Konzessionsvertrag<br />

die angebotene Beteiligungsmöglichkeit, unter Angabe<br />

des Zeitrahmens für das Eingehen eines solchen Modells auch noch<br />

nach Vertragsbeginn, verbindlich vorgesehen wird. Für diesen Fall<br />

sollte deshalb mit dem Konzessionierungsverfahren bereits frühzeitig<br />

vor Vertragsende begonnen und für mögliche Interessenten ein entspr.<br />

Verfahrensbrief erstellt werden, der die weitere Vorgehensweise<br />

darlegt. Aus diesem Grund wurde die öffentliche Bekanntmachung i.<br />

S. des § 46 Abs. 3 EnWG in Bezug auf das Auslaufen Gas-Konzessionsvertrages<br />

zum 30.04.2015 bereits durchgeführt.<br />

Form und Tag der Bekanntmachung:<br />

Die Bekanntmachung erfolgte am 08. August 2012 im elektronischen<br />

Bundesanzeiger, da eine solche in Tageszeitungen oder der Fachpresse<br />

nicht ausreichend ist.<br />

Inhalt der Bekanntmachung:<br />

Eine wirksame Bekanntmachung erfordert die Mitteilung des Auslaufens<br />

des Konzessionsvertrages zu einem bestimmten Zeitpunkt<br />

unter zusätzlicher Angabe des alten Konzessionärs. Auch wenn es<br />

nicht zwingend notwendig ist, wurde darüber hinaus die Einwohnerzahl<br />

im Gemeindegebiet, die Größe der Gemeinde und daraus resultierend<br />

die Bevölkerungsdichte, sowie die Anzahl der bewohnten<br />

Straßen und bewohnten Adressen angegeben, um die Attraktivität der<br />

Bekanntmachung zu erhöhen. Ebenso wurde auch ein Bewerbungsfristende<br />

benannt. Mit der Bekanntmachung wurden die Energieversorgungsunternehmen<br />

aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden. Für<br />

diese Interessenbekundung wurde eine Frist bis zum 31. Dezember<br />

2012 gesetzt. Nach herrschender Meinung sollen die Gemeinden eine<br />

Frist von mindestens drei Monaten setzen. Explizite - und dies ist im<br />

Interesse eines diskriminierungsfreien Wettbewerbs auch sachgerecht<br />

- wurde mit Bekanntmachung angekündigt, verspätete Interessenbekundungen<br />

nicht zu berücksichtigen und dass die Energieversorgungsunternehmen<br />

bei ihrer Interessenbekundung zum Ausdruck<br />

bringen müssen, dass sie sich um die Konzession bewerben möchten.<br />

Beratung:<br />

Auch hier erfolgt seitens des Vorsitzenden Schmitt ein Verweis auf die<br />

Sitzungsvorlage. Analog zu Top 4 dient auch dieser Tagesordnungspunkt<br />

nur zur Information.<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.<br />

Sammelergebnis<br />

Die Sammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.<br />

ergab in diesem Jahr 539,70 Euro. Ich möchte mich im Namen der<br />

Gemeinde bei allen Spendern bedanken. Besonderer Dank gilt der Singgemeinschaft<br />

Frauenchor, die in diesem Jahr die Sammlung durchgeführt hat.<br />

gez. Helmut Schmitt, Ortsbürgermeister<br />

Achtung: Gewerbetreibende, Vereine und<br />

sonstige Einrichtungen!<br />

Lesen Sie bitte hierzu den Artikel unter der Rubrik „<strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> - Amtlicher Teil - Sonstige amtliche Mitteilungen.<br />

Nichtamtlicher Teil<br />

Aus Vereinen und Verbänden<br />

Singgemeinschaft Frauenchor Hillesheim<br />

1954/1996 e.V.<br />

Einladung zur Weihnachtsfeier<br />

Alle Ehrenmitglieder, Mitglieder, Freunde und Helfer sind sehr<br />

herzlich zu unserer Weihnachtsfeier am Dienstag, dem 18. Dezember<br />

2012, 19.00 Uhr im „alten“ Gemeindehaus, An der Jungwiese,<br />

Hillesheim eingeladen.<br />

Wir freuen uns auf reges Interesse und hoffen, dass unser gemütliches<br />

Beisammensein genutzt wird zum Gedankenaustausch und zum<br />

Abschalten vom vorweihnachtlichen und stressigen Alltag.<br />

Für das leibliche Wohl wird auch gesorgt.<br />

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung beim<br />

Vorsitzenden Karl Pfendt (Tel.: 06733-6207) bis spätestens Freitag,<br />

14. Dezember 2012.<br />

Wir wünschen allen eine schöne Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest<br />

und einen guten Start ins neue Jahr !<br />

Singgemeinschaft Frauenchor Hillesheim 1954/1996 e.V.<br />

Der Vorstand<br />

Hillesheimer Narrenverein<br />

Kartenvorverkauf<br />

Am Sonntag, 16. Dez. 2012 von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr findet in der<br />

„Alten Post“ der Kartenvorverkauf während des Hillesheimer Weihnachtsmarktes<br />

statt (erste Sitzung am 19. Jan. 2013, zweite Sitzung<br />

am 26. Jan. 2013).<br />

Jubiläums-Umzug in Gau-Odernheim am Sonntag, 10. Februar 2013<br />

Der Vorstand möchte gerne einen Wagen des HNV anmelden. Jeder,<br />

der mitmachen und/oder sich am Wagenbau beteiligen möchte, soll<br />

sich bitte bei Geo Diefenthäler melden (Tel. 0 67 33 - 92 96 29).<br />

Rosenmontagsumzug in Hillesheim am Montag, 11. Februar 2013<br />

Alle Fastnachtsgruppen, die beim Rosenmontagsumzug mit einem<br />

Wagen mitmachen möchten, sollen sich bitte bei Geo Diefenthäler<br />

anmelden (Tel. 0 67 33 - 92 96 29).<br />

Der Vorstand<br />

Ortsgemeinde<br />

Ludwigshöhe<br />

www.ludwigshoehe.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung über die Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Ludwigshöhe<br />

der Ortsgemeinde Ludwigshöhe<br />

Am Montag, 10. Dezember 2012, findet um 19:00 Uhr eine Sitzung<br />

des Ortsgemeinderates Ludwigshöhe im Rathaus Ludwigshöhe statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentliche Sitzung<br />

TOP 1 Einwohnerfragestunde<br />

TOP 2 Unterrichtung des Ortsgemeinderates über das<br />

Ergebnis des Bürgerentscheides vom 04.11.2012<br />

gemäß § 70 Kommunalwahlgesetz<br />

TOP 3 Bebauungsplanverfahren „In den Pflänzern II- 1.<br />

Änderung“<br />

1. Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen<br />

Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit, Beteiligung der Behörden<br />

und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange<br />

und der Offenlage.<br />

2. Satzungsbeschluss gem. §10 (1) Baugesetzbuch (BauG)<br />

TOP 4 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Unterstraße“<br />

der OG Ludwigshöhe gem. § 34 Abs. 4, Nr. 1. u. 2.<br />

Baugesetzbuch (BauGB);<br />

hier:<br />

a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2, Abs. 1, BauGB<br />

b) Beauftragung Planungsbüro<br />

c) Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB<br />

TOP 5 Beitritt zur Energiegenossenschaft<br />

TOP 6 Mitteilungen der Verwaltung<br />

TOP 7 Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Nicht öffentliche Sitzung<br />

TOP 8 Bauvoranfragen und Bauanträge<br />

TOP 9 Grundstücksangelegenheiten<br />

TOP10 Nutzungsänderung Elisabethenschule<br />

TOP 11 Grünflächenpflege<br />

TOP12 Mitteilungen der Verwaltung<br />

TOP13 Anfragen von Ratsmitgliedern<br />

Ludwigshöhe, den 04.12.2012<br />

gez.: Lamberth<br />

- Ortsbürgermeister -

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