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0XVLN]XJ (LPVKHLP - Verbandsgemeinde Guntersblum

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<strong>Guntersblum</strong> - 7 - Ausgabe 49/2012<br />

4. Beschaffung eines Einsatzleitfahrzeuges (ELW 1) für die FF<br />

<strong>Guntersblum</strong><br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 die<br />

Risikoklasseneinteilung gemäß Änderung der Feuerwehrverordnung<br />

vom 25.06.2010 beschlossen. Danach ist die Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong><br />

in die Risikoklassen B3, T3, ABC 2, und W 4 eingestuft und<br />

hat folgende Fahrzeuge vorzuhalten: ein Hilfeleistungsfahrzeug 10/10<br />

(HLF 10/10), ein Einsatzleitfahrzeug (ELW 1), ein Rettungsboot (RTB 2)<br />

und eine Drehleiter (DLK 18/12). Durch die Einführung des Digitalfunks<br />

in Rheinland-Pfalz (Anfang 2013 in Rheinhessen) wird die Umrüstung<br />

des ELW auf digitale Funktechnik erforderlich. Das vorhandene Einsatzleitfahrzeug,<br />

Baujahr 1993 ist nach 19 Jahren Dienstzeit reparaturanfällig<br />

geworden. Es ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll dieses<br />

Fahrzeug mit erheblichem Aufwand nochmals auf Digitalfunk umzurüsten.<br />

Deshalb soll ein neues ELW 1 mit Digitalfunkausstattung für<br />

die FF <strong>Guntersblum</strong> beschafft werden.<br />

Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung hat deshalb die Neubeschaffung<br />

eines ELW 1 ausgeschrieben. Von den 5 angefragten Herstellern<br />

haben 4 ein Angebot abgegeben und wie folgt angeboten:<br />

Fa. Esser, Neuwied 87.726,80 €<br />

Fa GIMAEX, Wilnsdorf kein Angebot abgegeben<br />

Fa. Hartmann, Alsfeld 87.149,65 €<br />

Fa. Kalina Funktechnik, Niederwörresbach 89.438,02 €<br />

Fa Schäfer, Oberderdingen 92.161,94 €<br />

Alle abgegebenen Angebote entsprechen dem von der Verwaltung<br />

vorgegebenen Leistungsverzeichnis. Die Angebotspreise verstehen<br />

sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit<br />

19 %. Alle Anbieter haben als Fahrgestell einen VW Crafter 35 mit 120<br />

KW und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,88 t angeboten.<br />

Die Fa. Esser hat als Alternative eine interne Klimaanlage angeboten.<br />

Diese Alternative wurde von der Verwaltung und der Feuerwehr begutachtet<br />

und als zulässig erachtet. Dadurch verändert sich der Angebotspreis<br />

der Fa. Esser auf 85.346,80 €.<br />

Günstigster Anbieter ist somit die Fa. Esser, Mülheim-Kärlich zu einem<br />

Angebotspreis von 85.346,80 €. Haushaltsmittel sind ausreichend im<br />

Haushalt enthalten. Im Jahr 2009 wurde ein Zuschussantrag für die<br />

Beschaffung eines ELW 1 gestellt. Die grundsätzliche Notwendigkeit<br />

der Beschaffung wurde durch die ADD anerkannt und die Gewährung<br />

einer Landeszuwendung in Höhe von 32.000 € in Aussicht gestellt.<br />

Wann die Landeszuwendung gewährt wird ist zurzeit noch nicht festgelegt.<br />

Die Bewilligung zur Zuschuss unschädlichen Beschaffung liegt<br />

der Verwaltung jedoch bereits vor.<br />

Die Fa. Esser ist als Fachfirma für den Bau von Einsatzleitfahrzeugen<br />

bekannt. Die fachliche Ausführung der begutachteten Fahrzeuge, die<br />

von der Fa. Esser gebaut wurden, war einwandfrei<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Stork erläutert, dass durch die Einführung des Digitalfunks<br />

in Rheinland-Pfalz die Umrüstung des ELW grundsätzlich<br />

erforderlich werde. Das vorhandene ELW 1 aus dem Jahre 1993 sei<br />

nunmehr 19 Jahre alt und reparaturanfällig geworden. Es mache wirtschaftlich<br />

keinen Sinn mehr, die-ses Fahrzeug weiter zu unterhalten.<br />

Es solle daher ein neues ELW beschafft werden. In Absprache mit der<br />

Feuerwehr bezüglich Aufbau und Ausrüstung sei eine entsprechende<br />

Ausschreibung durchgeführt worden. Als günstigster Bieter wurde die<br />

Firma Esser aus Neuwied ermittelt, wie in der Beschlussvorlage Nr.<br />

939 dargestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stünden zur Verfügung.<br />

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat erteilt der Fa. Esser GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich<br />

den Auftrag zur Herstellung und Lieferung eines Einsatzleitfahrzeuges<br />

(ELW 1) zum Angebotspreis von 85.346,80 € inklusive<br />

Mehrwertsteuer.<br />

5. VG <strong>Guntersblum</strong>; Beitritt zur Energiegenossenschaft Worms-<br />

Wonnegau eG<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.08.2012<br />

wurde unter TOP 2 die Satzung der neuen Energiegenossenschaft<br />

Worms-Wonnegau vorgestellt und der Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />

Der Ausschuss hatte vorgeschlagen der Genossenschaft durch<br />

Erwerb eines Genossenschaftsanteiles in Höhe von 500 € beizutreten.<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Stork teilt mit, dass am 24.08.2012 unter der Federführung<br />

der VOBA Worms und des EWR eine Energiegenossenschaft<br />

gegründet worden sei. Ziel der Genossenschaft sei die Förderung<br />

der Erneuerbaren Energien in der Region durch z.B. Beteiligung an<br />

Windkraftanlagen oder auch an PV-Anlagen, wenn dies wirtschaftlich<br />

sei. Die Genossenschaft soll auch für Bürger und Firmen zugänglich<br />

sein. Alle Nachbarkommunen haben ihre Beteiligung an der Genossenschaft<br />

mit mindestens einem Anteil in Höhe von 500 € bereits<br />

zugesagt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat vorgeschlagen, sich<br />

ebenfalls mit einem Anteil zu beteiligen.<br />

Nachdem kein weiterer Klärungsbedarf mehr vorliegt, die Ratsmitglieder<br />

sich auch durch Vorlage der Satzung im Rahmen der Niederschrift<br />

zu Haupt- und Finanzausschusssitzung informieren konnten, fasst der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgenden<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt dem Beitritt zur Energiegenossenschaft<br />

Worms-Wonnegau eG durch Erwerb eines Genossenschaftsanteiles<br />

zu.<br />

Zweckverband Abwasserentsorgung<br />

Rheinhessen<br />

Feststellung Eröffnungsbilanz 01.01.2010<br />

und Jahresabschluss 31.12.2010<br />

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung<br />

Rheinhessen hat in der Sitzung am 18.01.2012 die<br />

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 und den Jahresabschluss zum<br />

31.12.2010 gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung<br />

festgestellt. Die Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss mit Lagebericht,<br />

Anhang und Bestätigungsvermerk liegen in der Zeit von Montag,<br />

dem 10.12.2012 bis Dienstag, dem 18.12.2012 beim Zweckverband<br />

Abwasserentsorgung Rheinhessen, Amtgasse 10, 55232 Alzey während<br />

den Dienststunden öffentlich aus.<br />

Alzey, 27.11.2012<br />

gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher<br />

Zweckverband Abwasserentsorgung<br />

Rheinhessen<br />

Feststellung Jahresabschluss 31.12.2011<br />

Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung<br />

Rheinhessen hat in der Sitzung am 11.09.2012 den Jahresabschluss<br />

zum 31.12.2011 gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebs- und<br />

Anstaltsverordnung festgestellt. Der Jahresabschluss mit Lagebericht,<br />

Anhang und Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2011 liegt in<br />

der Zeit von Montag, dem 10.12.2012 bis Dienstag, dem 18.12.2012<br />

beim Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, Amtgasse<br />

10, 55232 Alzey während den Dienststunden öffentlich aus.<br />

Alzey, 27.11.2012<br />

gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher<br />

Sonstige amtliche Mitteilungen<br />

Ihr Bürgermeister vor Ort<br />

Sprechstunde des Bürgermeisters um Anliegen, die die Verwaltung<br />

und unsere <strong>Verbandsgemeinde</strong> betreffen, zu besprechen.<br />

Die Sprechstunden finden von 18:00 - 19:00 Uhr im jeweiligen Rathaus<br />

/ Gemeindehaus statt.<br />

17.12. Uelversheim<br />

Gerne können nach Absprache auch andere Termine vereinbart werden.<br />

Die Terminvereinbarung nehmen Sie bitte über mein Vorzimmer,<br />

Frau Kohler (06249 / 902 213) vor.<br />

Das Abwasserwerk der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Guntersblum</strong> informiert:<br />

1. Abwassergebühren 2012 für Weinbau- und Landwirtschaftsbetriebe<br />

- Erhebungsbogen Abwasser<br />

- Nachweis über die Entsorgung von Reststoffen aus der<br />

Weinbereitung<br />

Den weinbereitenden Betrieben in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong>,<br />

die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, werden in<br />

der 50. Kalenderwoche die Erhebungsbogen 1 und 2 für die Berechnung<br />

der Abwassergebühren 2012 zugestellt.<br />

Die Erhebungsbogen müssen bis zum 31. Januar 2013 ausgefüllt und<br />

unterschrieben zurückgegeben werden.<br />

Im Rahmen der Mitwirkungspflicht bitten wir die Weinbaubetriebe, die<br />

die Erhebungsbogen nicht erhalten haben, sich beim<br />

Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen<br />

Amtgasse 10<br />

55232 Alzey<br />

Tel. 06731/547 76 14<br />

zu melden. Die Unterlagen werden dann umgehend nachgereicht.<br />

Hinsichtlich der Nachweisführung zur Entsorgung von Hefe und<br />

Trubstoffen aus der Weinbereitung entfällt die Vorlagepflicht der<br />

Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung, wenn eine Einverständniserklärung<br />

des Winzers über den Datenaustausch mit der Landwirtschaftskammer<br />

vorliegt.

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