0XVLN]XJ (LPVKHLP - Verbandsgemeinde Guntersblum
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<strong>Guntersblum</strong> - 7 - Ausgabe 49/2012<br />
4. Beschaffung eines Einsatzleitfahrzeuges (ELW 1) für die FF<br />
<strong>Guntersblum</strong><br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2011 die<br />
Risikoklasseneinteilung gemäß Änderung der Feuerwehrverordnung<br />
vom 25.06.2010 beschlossen. Danach ist die Ortsgemeinde <strong>Guntersblum</strong><br />
in die Risikoklassen B3, T3, ABC 2, und W 4 eingestuft und<br />
hat folgende Fahrzeuge vorzuhalten: ein Hilfeleistungsfahrzeug 10/10<br />
(HLF 10/10), ein Einsatzleitfahrzeug (ELW 1), ein Rettungsboot (RTB 2)<br />
und eine Drehleiter (DLK 18/12). Durch die Einführung des Digitalfunks<br />
in Rheinland-Pfalz (Anfang 2013 in Rheinhessen) wird die Umrüstung<br />
des ELW auf digitale Funktechnik erforderlich. Das vorhandene Einsatzleitfahrzeug,<br />
Baujahr 1993 ist nach 19 Jahren Dienstzeit reparaturanfällig<br />
geworden. Es ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll dieses<br />
Fahrzeug mit erheblichem Aufwand nochmals auf Digitalfunk umzurüsten.<br />
Deshalb soll ein neues ELW 1 mit Digitalfunkausstattung für<br />
die FF <strong>Guntersblum</strong> beschafft werden.<br />
Die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung hat deshalb die Neubeschaffung<br />
eines ELW 1 ausgeschrieben. Von den 5 angefragten Herstellern<br />
haben 4 ein Angebot abgegeben und wie folgt angeboten:<br />
Fa. Esser, Neuwied 87.726,80 €<br />
Fa GIMAEX, Wilnsdorf kein Angebot abgegeben<br />
Fa. Hartmann, Alsfeld 87.149,65 €<br />
Fa. Kalina Funktechnik, Niederwörresbach 89.438,02 €<br />
Fa Schäfer, Oberderdingen 92.161,94 €<br />
Alle abgegebenen Angebote entsprechen dem von der Verwaltung<br />
vorgegebenen Leistungsverzeichnis. Die Angebotspreise verstehen<br />
sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit<br />
19 %. Alle Anbieter haben als Fahrgestell einen VW Crafter 35 mit 120<br />
KW und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,88 t angeboten.<br />
Die Fa. Esser hat als Alternative eine interne Klimaanlage angeboten.<br />
Diese Alternative wurde von der Verwaltung und der Feuerwehr begutachtet<br />
und als zulässig erachtet. Dadurch verändert sich der Angebotspreis<br />
der Fa. Esser auf 85.346,80 €.<br />
Günstigster Anbieter ist somit die Fa. Esser, Mülheim-Kärlich zu einem<br />
Angebotspreis von 85.346,80 €. Haushaltsmittel sind ausreichend im<br />
Haushalt enthalten. Im Jahr 2009 wurde ein Zuschussantrag für die<br />
Beschaffung eines ELW 1 gestellt. Die grundsätzliche Notwendigkeit<br />
der Beschaffung wurde durch die ADD anerkannt und die Gewährung<br />
einer Landeszuwendung in Höhe von 32.000 € in Aussicht gestellt.<br />
Wann die Landeszuwendung gewährt wird ist zurzeit noch nicht festgelegt.<br />
Die Bewilligung zur Zuschuss unschädlichen Beschaffung liegt<br />
der Verwaltung jedoch bereits vor.<br />
Die Fa. Esser ist als Fachfirma für den Bau von Einsatzleitfahrzeugen<br />
bekannt. Die fachliche Ausführung der begutachteten Fahrzeuge, die<br />
von der Fa. Esser gebaut wurden, war einwandfrei<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Stork erläutert, dass durch die Einführung des Digitalfunks<br />
in Rheinland-Pfalz die Umrüstung des ELW grundsätzlich<br />
erforderlich werde. Das vorhandene ELW 1 aus dem Jahre 1993 sei<br />
nunmehr 19 Jahre alt und reparaturanfällig geworden. Es mache wirtschaftlich<br />
keinen Sinn mehr, die-ses Fahrzeug weiter zu unterhalten.<br />
Es solle daher ein neues ELW beschafft werden. In Absprache mit der<br />
Feuerwehr bezüglich Aufbau und Ausrüstung sei eine entsprechende<br />
Ausschreibung durchgeführt worden. Als günstigster Bieter wurde die<br />
Firma Esser aus Neuwied ermittelt, wie in der Beschlussvorlage Nr.<br />
939 dargestellt. Die erforderlichen Haushaltsmittel stünden zur Verfügung.<br />
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat erteilt der Fa. Esser GmbH, 56218 Mülheim-Kärlich<br />
den Auftrag zur Herstellung und Lieferung eines Einsatzleitfahrzeuges<br />
(ELW 1) zum Angebotspreis von 85.346,80 € inklusive<br />
Mehrwertsteuer.<br />
5. VG <strong>Guntersblum</strong>; Beitritt zur Energiegenossenschaft Worms-<br />
Wonnegau eG<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.08.2012<br />
wurde unter TOP 2 die Satzung der neuen Energiegenossenschaft<br />
Worms-Wonnegau vorgestellt und der Niederschrift als Anlage beigefügt.<br />
Der Ausschuss hatte vorgeschlagen der Genossenschaft durch<br />
Erwerb eines Genossenschaftsanteiles in Höhe von 500 € beizutreten.<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Stork teilt mit, dass am 24.08.2012 unter der Federführung<br />
der VOBA Worms und des EWR eine Energiegenossenschaft<br />
gegründet worden sei. Ziel der Genossenschaft sei die Förderung<br />
der Erneuerbaren Energien in der Region durch z.B. Beteiligung an<br />
Windkraftanlagen oder auch an PV-Anlagen, wenn dies wirtschaftlich<br />
sei. Die Genossenschaft soll auch für Bürger und Firmen zugänglich<br />
sein. Alle Nachbarkommunen haben ihre Beteiligung an der Genossenschaft<br />
mit mindestens einem Anteil in Höhe von 500 € bereits<br />
zugesagt. Der Haupt- und Finanzausschuss hat vorgeschlagen, sich<br />
ebenfalls mit einem Anteil zu beteiligen.<br />
Nachdem kein weiterer Klärungsbedarf mehr vorliegt, die Ratsmitglieder<br />
sich auch durch Vorlage der Satzung im Rahmen der Niederschrift<br />
zu Haupt- und Finanzausschusssitzung informieren konnten, fasst der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>rat folgenden<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Verbandsgemeinde</strong>rat stimmt dem Beitritt zur Energiegenossenschaft<br />
Worms-Wonnegau eG durch Erwerb eines Genossenschaftsanteiles<br />
zu.<br />
Zweckverband Abwasserentsorgung<br />
Rheinhessen<br />
Feststellung Eröffnungsbilanz 01.01.2010<br />
und Jahresabschluss 31.12.2010<br />
Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung<br />
Rheinhessen hat in der Sitzung am 18.01.2012 die<br />
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010 und den Jahresabschluss zum<br />
31.12.2010 gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung<br />
festgestellt. Die Eröffnungsbilanz und Jahresabschluss mit Lagebericht,<br />
Anhang und Bestätigungsvermerk liegen in der Zeit von Montag,<br />
dem 10.12.2012 bis Dienstag, dem 18.12.2012 beim Zweckverband<br />
Abwasserentsorgung Rheinhessen, Amtgasse 10, 55232 Alzey während<br />
den Dienststunden öffentlich aus.<br />
Alzey, 27.11.2012<br />
gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher<br />
Zweckverband Abwasserentsorgung<br />
Rheinhessen<br />
Feststellung Jahresabschluss 31.12.2011<br />
Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserentsorgung<br />
Rheinhessen hat in der Sitzung am 11.09.2012 den Jahresabschluss<br />
zum 31.12.2011 gemäß § 27 Abs. 2 Eigenbetriebs- und<br />
Anstaltsverordnung festgestellt. Der Jahresabschluss mit Lagebericht,<br />
Anhang und Bestätigungsvermerk für das Wirtschaftsjahr 2011 liegt in<br />
der Zeit von Montag, dem 10.12.2012 bis Dienstag, dem 18.12.2012<br />
beim Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, Amtgasse<br />
10, 55232 Alzey während den Dienststunden öffentlich aus.<br />
Alzey, 27.11.2012<br />
gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher<br />
Sonstige amtliche Mitteilungen<br />
Ihr Bürgermeister vor Ort<br />
Sprechstunde des Bürgermeisters um Anliegen, die die Verwaltung<br />
und unsere <strong>Verbandsgemeinde</strong> betreffen, zu besprechen.<br />
Die Sprechstunden finden von 18:00 - 19:00 Uhr im jeweiligen Rathaus<br />
/ Gemeindehaus statt.<br />
17.12. Uelversheim<br />
Gerne können nach Absprache auch andere Termine vereinbart werden.<br />
Die Terminvereinbarung nehmen Sie bitte über mein Vorzimmer,<br />
Frau Kohler (06249 / 902 213) vor.<br />
Das Abwasserwerk der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Guntersblum</strong> informiert:<br />
1. Abwassergebühren 2012 für Weinbau- und Landwirtschaftsbetriebe<br />
- Erhebungsbogen Abwasser<br />
- Nachweis über die Entsorgung von Reststoffen aus der<br />
Weinbereitung<br />
Den weinbereitenden Betrieben in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Guntersblum</strong>,<br />
die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, werden in<br />
der 50. Kalenderwoche die Erhebungsbogen 1 und 2 für die Berechnung<br />
der Abwassergebühren 2012 zugestellt.<br />
Die Erhebungsbogen müssen bis zum 31. Januar 2013 ausgefüllt und<br />
unterschrieben zurückgegeben werden.<br />
Im Rahmen der Mitwirkungspflicht bitten wir die Weinbaubetriebe, die<br />
die Erhebungsbogen nicht erhalten haben, sich beim<br />
Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen<br />
Amtgasse 10<br />
55232 Alzey<br />
Tel. 06731/547 76 14<br />
zu melden. Die Unterlagen werden dann umgehend nachgereicht.<br />
Hinsichtlich der Nachweisführung zur Entsorgung von Hefe und<br />
Trubstoffen aus der Weinbereitung entfällt die Vorlagepflicht der<br />
Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung, wenn eine Einverständniserklärung<br />
des Winzers über den Datenaustausch mit der Landwirtschaftskammer<br />
vorliegt.