0XVLN]XJ (LPVKHLP - Verbandsgemeinde Guntersblum
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<strong>Guntersblum</strong> - 20 - Ausgabe 49/2012<br />
Zur Verdauung spendierte Klaus einen „Klaren“. So war wieder Platz<br />
für die mit Streusel überbackenen Zimtäpfel mit Vanilleeis. Losgelöst<br />
und frei vom Alltag und mit guter Stimmung verging die Zeit recht<br />
schnell. Doch mit Blick auf den Arbeitseinsatz trennten wir uns nicht<br />
zu spät, um am nächsten Morgen wieder frisch und fit zu sein.<br />
Und zum nächsten Herbstessen kann sich jeder schon mal Gedanken<br />
machen, was es sonst noch Leckeres vom Schwein zwischen „Rüssel<br />
und Schwänzje“ gibt. Anregungen werden gerne entgegengenommen.(mh)<br />
DRK-Rotkehlchen-Bus<br />
Ob zum Einkauf oder sonstige Fahrten - wir fahren kostenlos unsere<br />
mobilitätseingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürger jeden Donnerstag:<br />
➜ von 10 - 12 Uhr zu Zielen in <strong>Guntersblum</strong> und<br />
➜ von 13 - 17 Uhr zu Zielen in Alsheim und Oppenheim.<br />
Anmeldung bitte mittwochs telefonisch von 15 - 17 Uhr unter der Tel.<br />
Nr. 8110 - DRK - Bereitschaft Ortsverein <strong>Guntersblum</strong>.<br />
Das DRK - Rotkehlchen - Team<br />
Ortsgemeinde<br />
Hillesheim<br />
www.hillesheim-rhh.de<br />
Amtlicher Teil<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Information der Einwohner<br />
über die wichtigsten Beschlüsse<br />
des Ortsgemeinderates Hillesheim<br />
aus seiner Sitzung vom 24.10.2012 gemäß § 41 der<br />
Gemeindeordnung:<br />
1. Annahme von Spenden<br />
Der Ortsgemeinde Hillesheim wurden folgende Sach- und Geldspenden<br />
für das Herrichten des Außengeländes der Kindertagesstätte Hillesheim<br />
angeboten:<br />
1.011,50 € - Baggerbetrieb Schaad für Baggerarbeiten 1.500,00 € -<br />
EWR AG, Worms<br />
300,00 € - SPD-Ortsverein Hillesheim<br />
300,00 € - Rationator Maschinenbau GmbH<br />
250,00 € - Volksbank Worms-Wonnegau eG<br />
Beratung:<br />
Ortsbürgermeister Schmitt führt aus, dass nach öffentlichem Spendenaufruf<br />
einige Spenden geflossen sind, die durch die Kreisverwaltung<br />
Mainz-Bingen zu genehmigen sind, sofern der Betrag von 100<br />
€ überschritten ist. Ohne diese Spendengelder wären viele Arbeiten<br />
nicht durchführbar gewesen, insofern bedankt er sich sehr bei den<br />
Spendern.<br />
Sodann trägt er gemäß der Sitzungsvorlage die Höhe der Spendengelder<br />
vor und bittet gleichzeitig Herrn Philipp Schaad vom Ratstisch<br />
wegen Befangenheit zurück zu rücken.<br />
Sodann wird wie folgt abgestimmt:<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Sach- und Geldspenden<br />
unter der Bedingung zu, dass seitens der Kommunalaufsichtsbehörde<br />
keine Bedenken geäußert werden.<br />
2. Annahme von Spenden<br />
Der Ortsgemeinde Hillesheim wurde folgende Spende angeboten:<br />
4.000,00 € vom Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest e.V.,<br />
Mainz, als Geldzuwendung aus dem Reinertrag 2012 für die Jugendarbeit<br />
(Spendenzahlung im Rahmen der Teilnahme an der RPR 1 Bürgermeisterschaft)<br />
Beratung:<br />
Im Anschluss zu TOP 1 lässt Ortsbürgermeister Schmitt über die weiteren<br />
Spenden abstimmen, an dem auch Ratsmitglied Philipp Schaad<br />
wieder teilnimmt.<br />
Beschluss:<br />
Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende unter der<br />
Bedingung zu, dass seitens der Kommunalaufsichtsbehörde keine<br />
Bedenken geäußert werden.<br />
3. Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages;<br />
Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Straßenbeleuchtungsinstandhaltung<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Mit Vertrag ab 01.01.2010 hat die Ortsgemeinde die Wartung der im<br />
Eigentum befindlichen Straßenbeleuchtung im Rahmen einer gemeinsamen<br />
Ausschreibung mit anderen Kommunen an die EWR Netz<br />
GmbH mit Sitz in Worms vergeben. Der Instandhaltungsvertrag endet<br />
am 31. Dezember 2012;<br />
Zum damaligen Zeitpunkt waren die Beteiligten sowohl auf Seiten der<br />
Kommunen als auch des regionalen Energieversorgungsunternehmens<br />
davon ausgegangen, dass bis Mitte 2012 die Stromkonzessionsverhandlungen<br />
abgeschlossen sind. Zwar wurden in allen unseren<br />
neun Ortsgemeinden die Stromkonzessionsverträge bereits vor dem<br />
30.06.2012 mit der EWR Netz GmbH unterzeichnet, jedoch auf Grund<br />
rechtlicher Anforderungen (gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt<br />
und Bundesnetzagentur) an das Verfahren zur Konzessionsvergabe<br />
sind die Verhandlungen in vielen anderen Kommunen aktuell<br />
noch nicht abgeschlossen.<br />
Eine gemeinsame rechtssichere Vergabe der Stromkonzession und<br />
eines Wartungsvertrages für die Straßenbeleuchtung innerhalb eines<br />
so kurzen Zeitraumes ist juristisch sehr aufwendig. Hinzu kommt noch,<br />
dass in einer erneuten Ausschreibung des Straßenbeleuchtungsvertrages<br />
die Vorgaben zur Energieeffizienz in der Straßenbeleuchtung<br />
berücksichtigt werden sollten. Somit wird der Zeitaufwand zur Vorbereitung<br />
dieser Ausschreibung gegenüber der letzten Ausschreibung<br />
erheblich steigen.<br />
Um der Ortsgemeinde die Möglichkeit zu geben, wieder mit den anderen<br />
Kommunen eine gemeinsame Ausschreibung durchführen zu können,<br />
hat die EWR Netz GmbH unseren neun Ortsgemeinden, als auch<br />
den weiteren in 2009 an der Ausschreibung beteiligten Kommunen<br />
eine Vereinbarung zur einmaligen Verlängerung des aktuellen Straßenbeleuchtungsvertrages<br />
zu absolut unveränderten Konditionen bis zum<br />
31. Dezember 2013 angeboten.<br />
In dieser Vereinbarung ist ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Vertrages<br />
zum 30. Juni 2013 enthalten, wodurch die Ortsgemeinde den<br />
neuen Vertrag auch alternativ bereits mit Beginn 1. Juli 2013 ausschreiben<br />
könnte.<br />
Seitens der Verwaltung wurde eine Empfehlung zur Vertragsunterzeichnung<br />
in Bezug auf die angebotene Zusatzvereinbarung zum<br />
Vertrag über die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung an die Ortsbürgermeister<br />
ausgesprochen, da eine Vertragsverlängerung um ein<br />
weiteres Jahr für die Ortsgemeinde keinen finanziellen od. rechtlichen<br />
Nachteil hat. Eine Neuausschreibung der Leistung ist gem.<br />
EuGH-Urteil vom 19.06.2008 nicht erforderlich, da keinerlei inhaltliche<br />
Vertragsänderungen vorgenommen werden. Folge dessen ist die Vertragsverlängerung<br />
um ein weiteres Jahr als vergaberechtsfreie Fortsetzung<br />
des noch bestehenden Vertragsverhältnisses zu bewerten. In<br />
allen neun Ortsgemeinden wurden deshalb diese Zusatzvereinbarungen<br />
in den vergangenen Wochen bereits unterzeichnet, da auch ein<br />
vorheriger Beschluss in den Gremien nicht erforderlich gewesen ist.<br />
Beratung:<br />
Herr Ortsbürgermeister Schmitt verweist auf die Sitzungsvorlage und<br />
erklärt, dass die Vereinbarung nur zur Info dient. Eine Beschlussfassung<br />
ist nicht erforderlich.<br />
4. Neuabschluss des Gas-Konzessionsvertrages;<br />
Hier: Interessensbekundungs- u. Bekanntmachungsphase i- S.<br />
des § 46 Abs. 3 EnWG<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Am 30. April 2015 wird der derzeit gültige Gas-Konzessionsvertrag in<br />
Bezug auf das zwischen der Ortsgemeinde und der e-rp GmbH mit<br />
Sitz in Alzey bestehende Vertragsverhältnis enden.<br />
Die gesetzlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)<br />
sehen keinen detaillierten Zeitplan für den Ablauf des bevorstehenden<br />
Konzessionierungsverfahrens vor. Gleichwohl kann und sollte ein<br />
entsprechender Fahrplan sowohl im Interesse der Eröffnung eines<br />
diskriminierungsfreien Wettbewerbs als auch im kommunalen Interesse<br />
frühzeitig aufgestellt werden. Dabei empfiehlt es sich, mit den<br />
entsprechenden Bekanntmachungsverfahren früher - als in den in §<br />
46 Abs. 2 Satz 1 EnWG als spätestens genannten zwei Jahren vor<br />
Auslaufen des bisherigen Vertrages - zu beginnen.<br />
Innerhalb der sog. Interessenbekundungs- / Bekanntmachungsphase<br />
sollte vor dem eigentlichen Konzessionierungsverfahren im<br />
Vorfeld bereits eine Prüfung des laufenden Konzessionsvertrages<br />
erfolgen. Hierbei gilt es, die Regelungen des bisherigen Konzessionsvertrages<br />
zu bewerten und in einer ergebnisoffenen Vorgehensweise<br />
Richtlinien und Fixpunkte einer Konzessionierung festzulegen. Um<br />
etwaige Kriterien einer Konzessionierung (= Festlegen von Bewertungskriterien<br />
/ Erstellen einer Bewertungsmatrix) an den vorhandenen<br />
kommunalen Parametern bestimmen zu können, ist zunächst die<br />
Geltendmachung von vertraglichen Auskunftsansprüchen gegenüber<br />
dem Altkonzessionär zeitnah voranzustellen.