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0XVLN]XJ (LPVKHLP - Verbandsgemeinde Guntersblum

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<strong>Guntersblum</strong> - 20 - Ausgabe 49/2012<br />

Zur Verdauung spendierte Klaus einen „Klaren“. So war wieder Platz<br />

für die mit Streusel überbackenen Zimtäpfel mit Vanilleeis. Losgelöst<br />

und frei vom Alltag und mit guter Stimmung verging die Zeit recht<br />

schnell. Doch mit Blick auf den Arbeitseinsatz trennten wir uns nicht<br />

zu spät, um am nächsten Morgen wieder frisch und fit zu sein.<br />

Und zum nächsten Herbstessen kann sich jeder schon mal Gedanken<br />

machen, was es sonst noch Leckeres vom Schwein zwischen „Rüssel<br />

und Schwänzje“ gibt. Anregungen werden gerne entgegengenommen.(mh)<br />

DRK-Rotkehlchen-Bus<br />

Ob zum Einkauf oder sonstige Fahrten - wir fahren kostenlos unsere<br />

mobilitätseingeschränkten Mitbürgerinnen und Mitbürger jeden Donnerstag:<br />

➜ von 10 - 12 Uhr zu Zielen in <strong>Guntersblum</strong> und<br />

➜ von 13 - 17 Uhr zu Zielen in Alsheim und Oppenheim.<br />

Anmeldung bitte mittwochs telefonisch von 15 - 17 Uhr unter der Tel.<br />

Nr. 8110 - DRK - Bereitschaft Ortsverein <strong>Guntersblum</strong>.<br />

Das DRK - Rotkehlchen - Team<br />

Ortsgemeinde<br />

Hillesheim<br />

www.hillesheim-rhh.de<br />

Amtlicher Teil<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Information der Einwohner<br />

über die wichtigsten Beschlüsse<br />

des Ortsgemeinderates Hillesheim<br />

aus seiner Sitzung vom 24.10.2012 gemäß § 41 der<br />

Gemeindeordnung:<br />

1. Annahme von Spenden<br />

Der Ortsgemeinde Hillesheim wurden folgende Sach- und Geldspenden<br />

für das Herrichten des Außengeländes der Kindertagesstätte Hillesheim<br />

angeboten:<br />

1.011,50 € - Baggerbetrieb Schaad für Baggerarbeiten 1.500,00 € -<br />

EWR AG, Worms<br />

300,00 € - SPD-Ortsverein Hillesheim<br />

300,00 € - Rationator Maschinenbau GmbH<br />

250,00 € - Volksbank Worms-Wonnegau eG<br />

Beratung:<br />

Ortsbürgermeister Schmitt führt aus, dass nach öffentlichem Spendenaufruf<br />

einige Spenden geflossen sind, die durch die Kreisverwaltung<br />

Mainz-Bingen zu genehmigen sind, sofern der Betrag von 100<br />

€ überschritten ist. Ohne diese Spendengelder wären viele Arbeiten<br />

nicht durchführbar gewesen, insofern bedankt er sich sehr bei den<br />

Spendern.<br />

Sodann trägt er gemäß der Sitzungsvorlage die Höhe der Spendengelder<br />

vor und bittet gleichzeitig Herrn Philipp Schaad vom Ratstisch<br />

wegen Befangenheit zurück zu rücken.<br />

Sodann wird wie folgt abgestimmt:<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Sach- und Geldspenden<br />

unter der Bedingung zu, dass seitens der Kommunalaufsichtsbehörde<br />

keine Bedenken geäußert werden.<br />

2. Annahme von Spenden<br />

Der Ortsgemeinde Hillesheim wurde folgende Spende angeboten:<br />

4.000,00 € vom Gewinnsparverein der Sparda-Bank Südwest e.V.,<br />

Mainz, als Geldzuwendung aus dem Reinertrag 2012 für die Jugendarbeit<br />

(Spendenzahlung im Rahmen der Teilnahme an der RPR 1 Bürgermeisterschaft)<br />

Beratung:<br />

Im Anschluss zu TOP 1 lässt Ortsbürgermeister Schmitt über die weiteren<br />

Spenden abstimmen, an dem auch Ratsmitglied Philipp Schaad<br />

wieder teilnimmt.<br />

Beschluss:<br />

Der Ortsgemeinderat stimmt der Annahme der Spende unter der<br />

Bedingung zu, dass seitens der Kommunalaufsichtsbehörde keine<br />

Bedenken geäußert werden.<br />

3. Verlängerung des Straßenbeleuchtungsvertrages;<br />

Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Straßenbeleuchtungsinstandhaltung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Mit Vertrag ab 01.01.2010 hat die Ortsgemeinde die Wartung der im<br />

Eigentum befindlichen Straßenbeleuchtung im Rahmen einer gemeinsamen<br />

Ausschreibung mit anderen Kommunen an die EWR Netz<br />

GmbH mit Sitz in Worms vergeben. Der Instandhaltungsvertrag endet<br />

am 31. Dezember 2012;<br />

Zum damaligen Zeitpunkt waren die Beteiligten sowohl auf Seiten der<br />

Kommunen als auch des regionalen Energieversorgungsunternehmens<br />

davon ausgegangen, dass bis Mitte 2012 die Stromkonzessionsverhandlungen<br />

abgeschlossen sind. Zwar wurden in allen unseren<br />

neun Ortsgemeinden die Stromkonzessionsverträge bereits vor dem<br />

30.06.2012 mit der EWR Netz GmbH unterzeichnet, jedoch auf Grund<br />

rechtlicher Anforderungen (gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt<br />

und Bundesnetzagentur) an das Verfahren zur Konzessionsvergabe<br />

sind die Verhandlungen in vielen anderen Kommunen aktuell<br />

noch nicht abgeschlossen.<br />

Eine gemeinsame rechtssichere Vergabe der Stromkonzession und<br />

eines Wartungsvertrages für die Straßenbeleuchtung innerhalb eines<br />

so kurzen Zeitraumes ist juristisch sehr aufwendig. Hinzu kommt noch,<br />

dass in einer erneuten Ausschreibung des Straßenbeleuchtungsvertrages<br />

die Vorgaben zur Energieeffizienz in der Straßenbeleuchtung<br />

berücksichtigt werden sollten. Somit wird der Zeitaufwand zur Vorbereitung<br />

dieser Ausschreibung gegenüber der letzten Ausschreibung<br />

erheblich steigen.<br />

Um der Ortsgemeinde die Möglichkeit zu geben, wieder mit den anderen<br />

Kommunen eine gemeinsame Ausschreibung durchführen zu können,<br />

hat die EWR Netz GmbH unseren neun Ortsgemeinden, als auch<br />

den weiteren in 2009 an der Ausschreibung beteiligten Kommunen<br />

eine Vereinbarung zur einmaligen Verlängerung des aktuellen Straßenbeleuchtungsvertrages<br />

zu absolut unveränderten Konditionen bis zum<br />

31. Dezember 2013 angeboten.<br />

In dieser Vereinbarung ist ein vorzeitiges Kündigungsrecht des Vertrages<br />

zum 30. Juni 2013 enthalten, wodurch die Ortsgemeinde den<br />

neuen Vertrag auch alternativ bereits mit Beginn 1. Juli 2013 ausschreiben<br />

könnte.<br />

Seitens der Verwaltung wurde eine Empfehlung zur Vertragsunterzeichnung<br />

in Bezug auf die angebotene Zusatzvereinbarung zum<br />

Vertrag über die Instandhaltung der Straßenbeleuchtung an die Ortsbürgermeister<br />

ausgesprochen, da eine Vertragsverlängerung um ein<br />

weiteres Jahr für die Ortsgemeinde keinen finanziellen od. rechtlichen<br />

Nachteil hat. Eine Neuausschreibung der Leistung ist gem.<br />

EuGH-Urteil vom 19.06.2008 nicht erforderlich, da keinerlei inhaltliche<br />

Vertragsänderungen vorgenommen werden. Folge dessen ist die Vertragsverlängerung<br />

um ein weiteres Jahr als vergaberechtsfreie Fortsetzung<br />

des noch bestehenden Vertragsverhältnisses zu bewerten. In<br />

allen neun Ortsgemeinden wurden deshalb diese Zusatzvereinbarungen<br />

in den vergangenen Wochen bereits unterzeichnet, da auch ein<br />

vorheriger Beschluss in den Gremien nicht erforderlich gewesen ist.<br />

Beratung:<br />

Herr Ortsbürgermeister Schmitt verweist auf die Sitzungsvorlage und<br />

erklärt, dass die Vereinbarung nur zur Info dient. Eine Beschlussfassung<br />

ist nicht erforderlich.<br />

4. Neuabschluss des Gas-Konzessionsvertrages;<br />

Hier: Interessensbekundungs- u. Bekanntmachungsphase i- S.<br />

des § 46 Abs. 3 EnWG<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Am 30. April 2015 wird der derzeit gültige Gas-Konzessionsvertrag in<br />

Bezug auf das zwischen der Ortsgemeinde und der e-rp GmbH mit<br />

Sitz in Alzey bestehende Vertragsverhältnis enden.<br />

Die gesetzlichen Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)<br />

sehen keinen detaillierten Zeitplan für den Ablauf des bevorstehenden<br />

Konzessionierungsverfahrens vor. Gleichwohl kann und sollte ein<br />

entsprechender Fahrplan sowohl im Interesse der Eröffnung eines<br />

diskriminierungsfreien Wettbewerbs als auch im kommunalen Interesse<br />

frühzeitig aufgestellt werden. Dabei empfiehlt es sich, mit den<br />

entsprechenden Bekanntmachungsverfahren früher - als in den in §<br />

46 Abs. 2 Satz 1 EnWG als spätestens genannten zwei Jahren vor<br />

Auslaufen des bisherigen Vertrages - zu beginnen.<br />

Innerhalb der sog. Interessenbekundungs- / Bekanntmachungsphase<br />

sollte vor dem eigentlichen Konzessionierungsverfahren im<br />

Vorfeld bereits eine Prüfung des laufenden Konzessionsvertrages<br />

erfolgen. Hierbei gilt es, die Regelungen des bisherigen Konzessionsvertrages<br />

zu bewerten und in einer ergebnisoffenen Vorgehensweise<br />

Richtlinien und Fixpunkte einer Konzessionierung festzulegen. Um<br />

etwaige Kriterien einer Konzessionierung (= Festlegen von Bewertungskriterien<br />

/ Erstellen einer Bewertungsmatrix) an den vorhandenen<br />

kommunalen Parametern bestimmen zu können, ist zunächst die<br />

Geltendmachung von vertraglichen Auskunftsansprüchen gegenüber<br />

dem Altkonzessionär zeitnah voranzustellen.

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