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<strong>Guntersblum</strong> - 9 - Ausgabe 49/2012<br />
Dieser Kurs zeigt was das Internet ist, mit welchen Programmen<br />
hauptsächlich auf das Internet zugegriffen wird, wie diese benutzt<br />
werden, wie Suchmaschinen (z.B. Google) verwendet werden und wie<br />
das Internet zum Beispiel durch Updates, Computern hilft.<br />
Internet für Fortgeschrittene (freitags 16:00 - 17:30 Uhr)<br />
In diesem Kurs geht es um die Nutzung von Webdiensten, wie z.B.<br />
Kommunikation und Informationssuche über das Internet oder die<br />
Hotel-, Flug- oder Bahnfahrtsuche über Suchformulare.<br />
Weiterhin möchte ich bereits heute alle Bürgerinnen und Bürger des<br />
Landkreises, die einen (neuen) Arbeitsplatz suchen oder sich über<br />
Bewerbungen oder beruflichen Wiedereinstieg informieren wollen, auf die<br />
1. Arbeitsmarkt-Börse Mainz-Bingen „Aktiv in den Beruf“ in Ingelheim<br />
hinweisen, die am Freitag, den 22.02.2013 um 10.00 Uhr im JobCenter<br />
Mainz-Bingen, Konrad-Adenauer-Straße in 55218 Ingelheim stattfinden<br />
wird.<br />
Die 1. Arbeitsmarkt-Börse Mainz-Bingen wird veranstaltet von Job-<br />
Center Mainz-Bingen und Büro für Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung<br />
Mainz-Bingen in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle<br />
der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen<br />
e. V., Agentur für Arbeit, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern der<br />
Region, Kammern und Verbänden.<br />
Informationen und Anmeldeformulare für Arbeitgeber/innen sind unter<br />
www.mainz-bingen.de zu finden. Auskunft und Information sind von<br />
Frau A. Becker, Tel. 06132/7876053 oder Frau A. Schneider-Braun,<br />
Tel. 06132/7871090 zu erhalten.<br />
Ihre Ulrike Schindel, Gleichstellungsbeauftragte<br />
Achtung<br />
Neue Rufnummer bei Störungen<br />
Abwasserbeseitigungseinrichtung<br />
Rufbereitschaft der<br />
Abwasserbeseitigungseinrichtung<br />
Der Bereitschaftsdienst ist ab sofort bei<br />
Störungen über die<br />
Neue Rufnummer<br />
0171 / 3655361<br />
zu erreichen.<br />
Oberfinanzdirektion Koblenz<br />
Welche Daten speichert<br />
die Finanzverwaltung und wie prüfe ich das?<br />
Arbeitnehmer sollten ihre Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte<br />
prüfen - Hotline der Finanzämter informiert<br />
Unter dem Namen „ELStAM“ (Elektronische LohnSteuerAbzugs-<br />
Merkmale) werden alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer,<br />
die bislang auf der Lohnsteuerkarte aus Papier zu finden waren,<br />
also Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Freibeträge etc., elektronisch<br />
gespeichert. Für 2013 können diese Daten, die die Arbeitgeber für den<br />
monatlichen Lohnsteuerabzug benötigen, nun von dem Arbeitgeber<br />
sowie dem Finanzamt, aber auch von den betroffenen Arbeitnehmern<br />
elektronisch abgerufen werden.<br />
Wie erfahre ich, welche Angaben über mich gespeichert und ob<br />
sie richtig erfasst sind? Was ist bei fehlerhaften Daten oder Änderungen<br />
zu tun?<br />
Dies und viele weitere Fragen beantwortet die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen<br />
Finanzämter am Donnerstag, 6. Dezember 2012 in<br />
der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 0261- 20 179 279.<br />
Wer sicher gehen möchte, dass alle Angaben zur Berechnung der<br />
eigenen Lohnsteuer korrekt erfasst sind, kann seine eigenen Daten<br />
im Elster-Online-Portal unter www.elsteronline.de/eportal überprüfen.<br />
Aus Sicherheitsgründen ist hierzu eine einmalige, kostenfreie Registrierung<br />
mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Diese<br />
Registrierung bietet zudem den Vorteil, dass damit künftig die Abgabe<br />
der elektronischen Steuererklärung in vielen Fällen komplett papierlos<br />
möglich ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.fin-rlp.<br />
de/elster.<br />
Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, die Daten telefonisch<br />
abzufragen.<br />
Vollzug der Landesverordnung<br />
über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle<br />
außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen<br />
Die Verwertung pflanzlicher Abfälle hatte schon nach dem alten<br />
Bundesabfallrecht zur Schonung der natürlichen Ressourcen<br />
Vorrang vor der Beseitigung. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle<br />
nach der Verordnung stellt eine Beseitigung im Sinne der Abfallgesetze<br />
dar.<br />
Am 01.06.2012 ist das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts-<br />
und Abfallrechts des Bundes in Kraft getreten, welches<br />
das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung<br />
der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen ändert.<br />
Danach nimmt die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen in der<br />
Hierarchie den letzten Platz ein. Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 KrW/<br />
AbfG ist der Besitzer von Abfällen zur Verwertung verpflichtet.<br />
Nach § 7 Abs. 4 kann nur dann von einer Verwertung abgesehen<br />
werden, wenn diese technisch unmöglich oder wirtschaftlich<br />
unzumutbar ist. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben,<br />
wenn mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis<br />
zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu<br />
tragen wären.<br />
Das Abfallrecht lässt daher eine Verbrennung von pflanzlichen<br />
Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsablagen auf Grundlage<br />
der Landesverordnung nur noch in Ausnahmefällen und unter<br />
strengen Vorgaben zu.<br />
Die vorhandenen Verwertungsoptionen des öffentlich-rechtlichen<br />
Entsorgungsträgers stellen sich im Landkreis Mainz-Bingen<br />
in Form von Biotonne, Wertstoffhöfen (haushaltsüblichen<br />
Mengen) und dem Humuswerk in Essenheim dar. Für Mengen,<br />
die eine Anzeige nötig machen, kommt deshalb wohl nur das<br />
Humuswerk in Essenheim in Betracht. Nur wenn zumutbare Verwertungsoptionen<br />
ausscheiden, kann in Ansehung der weiteren<br />
Voraussetzungen der Landesverordnung eine Verbrennung an<br />
Ort und Stelle in Erwägung gezogen werden.<br />
Zur Feststellung des Vorliegens einer zumutbaren Verwertungsoption<br />
ist für jede begehrte Verbrennung eine Einzelfallprüfung<br />
von Nöten, wobei der Verwertungsvorrang pflanzlicher Abfälle<br />
stets zu berücksichtigen ist.<br />
Wir bitten um Beachtung!!<br />
Ihr Bürgermeister<br />
Michael Stork<br />
Verwaltungs-Verlag erstellt neue Kreiskarte<br />
- unbedingt Schreiben vorlegen lassen!<br />
Der „Verwaltungs-Verlag GmbH - Verlag für staatliche und kommunale<br />
Veröffentlichungen und Co. Betriebs OHG“ erstellt eine Neuauflage<br />
der Kreiskarte für den Landkreis Mainz-Bingen, die kostenfrei an Interessierte<br />
ausgegeben werden kann. Die Karten geben einen Überblick<br />
über die geographische Lage, Verkehrswege und Einrichtungen im<br />
Landkreis und dienen somit als Orientierungshilfe im Landkreis Mainz-<br />
Bingen. Eine „Minimap“ wird auf der Homepage des Kreises verlinkt.<br />
Die Kreisverwaltung unterstützt die Erstellung dieser werbefinanzierten<br />
Karte. Die Mitarbeiter des Verwaltungs-Verlages haben deshalb<br />
ein Schreiben von Landrat Claus Schick vorliegen, mit dem sie die<br />
Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen dokumentieren<br />
können. Alle, die wegen einer Anzeigenschaltung im Zusammenhang<br />
mit dem Landkreis oder der Kreisverwaltung Mainz-Bingen<br />
angesprochen werden, sollten sich deshalb unbedingt dieses Schreiben<br />
vorlegen lassen! Für weitere Fragen steht die Pressestelle der<br />
Kreisverwaltung unter 06132/787-1012 zur Verfügung.<br />
Erste Arbeitsmarkt-Börse Mainz-Bingen<br />
„Aktiv in den Beruf“<br />
Um der aktuellen Situation des Fachkräftebedarfes entgegen zu treten<br />
und die regionale Wirtschaft zu unterstützen, wird die Kreisverwaltung<br />
Mainz-Bingen 2013 erstmals die Arbeitsmarkt-Börse Mainz-Bingen<br />
unter dem Motto „Aktiv in den Beruf“ durchführen. Diese wird gemeinsam<br />
vom JobCenter Mainz-Bingen und dem Büro für Wirtschaftsförderung<br />
in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle organisiert. Die<br />
Arbeitsmarkt-Börse findet am Freitag, 22. Februar ab 10 Uhr im Job-<br />
Center Mainz-Bingen in Ingelheim statt.<br />
Unternehmen können hier mit potenziellen Fachkräften aus der<br />
Region in persönlichen Kontakt kommen. Ziel ist es, offene Stellen bei<br />
den teilnehmenden Arbeitgebern aus dem Landkreis Mainz-Bingen<br />
schnell und passgenau an ausgewählte Bewerber aus dem Kundenkreis<br />
des JobCenters, der Agentur für Arbeit und sonstige Arbeitsuchende<br />
zu vergeben.