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0XVLN]XJ (LPVKHLP - Verbandsgemeinde Guntersblum

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<strong>Guntersblum</strong> - 9 - Ausgabe 49/2012<br />

Dieser Kurs zeigt was das Internet ist, mit welchen Programmen<br />

hauptsächlich auf das Internet zugegriffen wird, wie diese benutzt<br />

werden, wie Suchmaschinen (z.B. Google) verwendet werden und wie<br />

das Internet zum Beispiel durch Updates, Computern hilft.<br />

Internet für Fortgeschrittene (freitags 16:00 - 17:30 Uhr)<br />

In diesem Kurs geht es um die Nutzung von Webdiensten, wie z.B.<br />

Kommunikation und Informationssuche über das Internet oder die<br />

Hotel-, Flug- oder Bahnfahrtsuche über Suchformulare.<br />

Weiterhin möchte ich bereits heute alle Bürgerinnen und Bürger des<br />

Landkreises, die einen (neuen) Arbeitsplatz suchen oder sich über<br />

Bewerbungen oder beruflichen Wiedereinstieg informieren wollen, auf die<br />

1. Arbeitsmarkt-Börse Mainz-Bingen „Aktiv in den Beruf“ in Ingelheim<br />

hinweisen, die am Freitag, den 22.02.2013 um 10.00 Uhr im JobCenter<br />

Mainz-Bingen, Konrad-Adenauer-Straße in 55218 Ingelheim stattfinden<br />

wird.<br />

Die 1. Arbeitsmarkt-Börse Mainz-Bingen wird veranstaltet von Job-<br />

Center Mainz-Bingen und Büro für Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung<br />

Mainz-Bingen in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle<br />

der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Kreisvolkshochschule Mainz-Bingen<br />

e. V., Agentur für Arbeit, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern der<br />

Region, Kammern und Verbänden.<br />

Informationen und Anmeldeformulare für Arbeitgeber/innen sind unter<br />

www.mainz-bingen.de zu finden. Auskunft und Information sind von<br />

Frau A. Becker, Tel. 06132/7876053 oder Frau A. Schneider-Braun,<br />

Tel. 06132/7871090 zu erhalten.<br />

Ihre Ulrike Schindel, Gleichstellungsbeauftragte<br />

Achtung<br />

Neue Rufnummer bei Störungen<br />

Abwasserbeseitigungseinrichtung<br />

Rufbereitschaft der<br />

Abwasserbeseitigungseinrichtung<br />

Der Bereitschaftsdienst ist ab sofort bei<br />

Störungen über die<br />

Neue Rufnummer<br />

0171 / 3655361<br />

zu erreichen.<br />

Oberfinanzdirektion Koblenz<br />

Welche Daten speichert<br />

die Finanzverwaltung und wie prüfe ich das?<br />

Arbeitnehmer sollten ihre Daten der elektronischen Lohnsteuerkarte<br />

prüfen - Hotline der Finanzämter informiert<br />

Unter dem Namen „ELStAM“ (Elektronische LohnSteuerAbzugs-<br />

Merkmale) werden alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer,<br />

die bislang auf der Lohnsteuerkarte aus Papier zu finden waren,<br />

also Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Freibeträge etc., elektronisch<br />

gespeichert. Für 2013 können diese Daten, die die Arbeitgeber für den<br />

monatlichen Lohnsteuerabzug benötigen, nun von dem Arbeitgeber<br />

sowie dem Finanzamt, aber auch von den betroffenen Arbeitnehmern<br />

elektronisch abgerufen werden.<br />

Wie erfahre ich, welche Angaben über mich gespeichert und ob<br />

sie richtig erfasst sind? Was ist bei fehlerhaften Daten oder Änderungen<br />

zu tun?<br />

Dies und viele weitere Fragen beantwortet die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen<br />

Finanzämter am Donnerstag, 6. Dezember 2012 in<br />

der Zeit von 8 bis 17 Uhr unter der Rufnummer 0261- 20 179 279.<br />

Wer sicher gehen möchte, dass alle Angaben zur Berechnung der<br />

eigenen Lohnsteuer korrekt erfasst sind, kann seine eigenen Daten<br />

im Elster-Online-Portal unter www.elsteronline.de/eportal überprüfen.<br />

Aus Sicherheitsgründen ist hierzu eine einmalige, kostenfreie Registrierung<br />

mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Diese<br />

Registrierung bietet zudem den Vorteil, dass damit künftig die Abgabe<br />

der elektronischen Steuererklärung in vielen Fällen komplett papierlos<br />

möglich ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.fin-rlp.<br />

de/elster.<br />

Aus Datenschutzgründen ist es nicht möglich, die Daten telefonisch<br />

abzufragen.<br />

Vollzug der Landesverordnung<br />

über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle<br />

außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen<br />

Die Verwertung pflanzlicher Abfälle hatte schon nach dem alten<br />

Bundesabfallrecht zur Schonung der natürlichen Ressourcen<br />

Vorrang vor der Beseitigung. Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle<br />

nach der Verordnung stellt eine Beseitigung im Sinne der Abfallgesetze<br />

dar.<br />

Am 01.06.2012 ist das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts-<br />

und Abfallrechts des Bundes in Kraft getreten, welches<br />

das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung<br />

der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen ändert.<br />

Danach nimmt die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen in der<br />

Hierarchie den letzten Platz ein. Nach § 7 Abs. 2 Satz 1 KrW/<br />

AbfG ist der Besitzer von Abfällen zur Verwertung verpflichtet.<br />

Nach § 7 Abs. 4 kann nur dann von einer Verwertung abgesehen<br />

werden, wenn diese technisch unmöglich oder wirtschaftlich<br />

unzumutbar ist. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben,<br />

wenn mit der Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis<br />

zu den Kosten stehen, die für eine Abfallbeseitigung zu<br />

tragen wären.<br />

Das Abfallrecht lässt daher eine Verbrennung von pflanzlichen<br />

Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsablagen auf Grundlage<br />

der Landesverordnung nur noch in Ausnahmefällen und unter<br />

strengen Vorgaben zu.<br />

Die vorhandenen Verwertungsoptionen des öffentlich-rechtlichen<br />

Entsorgungsträgers stellen sich im Landkreis Mainz-Bingen<br />

in Form von Biotonne, Wertstoffhöfen (haushaltsüblichen<br />

Mengen) und dem Humuswerk in Essenheim dar. Für Mengen,<br />

die eine Anzeige nötig machen, kommt deshalb wohl nur das<br />

Humuswerk in Essenheim in Betracht. Nur wenn zumutbare Verwertungsoptionen<br />

ausscheiden, kann in Ansehung der weiteren<br />

Voraussetzungen der Landesverordnung eine Verbrennung an<br />

Ort und Stelle in Erwägung gezogen werden.<br />

Zur Feststellung des Vorliegens einer zumutbaren Verwertungsoption<br />

ist für jede begehrte Verbrennung eine Einzelfallprüfung<br />

von Nöten, wobei der Verwertungsvorrang pflanzlicher Abfälle<br />

stets zu berücksichtigen ist.<br />

Wir bitten um Beachtung!!<br />

Ihr Bürgermeister<br />

Michael Stork<br />

Verwaltungs-Verlag erstellt neue Kreiskarte<br />

- unbedingt Schreiben vorlegen lassen!<br />

Der „Verwaltungs-Verlag GmbH - Verlag für staatliche und kommunale<br />

Veröffentlichungen und Co. Betriebs OHG“ erstellt eine Neuauflage<br />

der Kreiskarte für den Landkreis Mainz-Bingen, die kostenfrei an Interessierte<br />

ausgegeben werden kann. Die Karten geben einen Überblick<br />

über die geographische Lage, Verkehrswege und Einrichtungen im<br />

Landkreis und dienen somit als Orientierungshilfe im Landkreis Mainz-<br />

Bingen. Eine „Minimap“ wird auf der Homepage des Kreises verlinkt.<br />

Die Kreisverwaltung unterstützt die Erstellung dieser werbefinanzierten<br />

Karte. Die Mitarbeiter des Verwaltungs-Verlages haben deshalb<br />

ein Schreiben von Landrat Claus Schick vorliegen, mit dem sie die<br />

Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen dokumentieren<br />

können. Alle, die wegen einer Anzeigenschaltung im Zusammenhang<br />

mit dem Landkreis oder der Kreisverwaltung Mainz-Bingen<br />

angesprochen werden, sollten sich deshalb unbedingt dieses Schreiben<br />

vorlegen lassen! Für weitere Fragen steht die Pressestelle der<br />

Kreisverwaltung unter 06132/787-1012 zur Verfügung.<br />

Erste Arbeitsmarkt-Börse Mainz-Bingen<br />

„Aktiv in den Beruf“<br />

Um der aktuellen Situation des Fachkräftebedarfes entgegen zu treten<br />

und die regionale Wirtschaft zu unterstützen, wird die Kreisverwaltung<br />

Mainz-Bingen 2013 erstmals die Arbeitsmarkt-Börse Mainz-Bingen<br />

unter dem Motto „Aktiv in den Beruf“ durchführen. Diese wird gemeinsam<br />

vom JobCenter Mainz-Bingen und dem Büro für Wirtschaftsförderung<br />

in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle organisiert. Die<br />

Arbeitsmarkt-Börse findet am Freitag, 22. Februar ab 10 Uhr im Job-<br />

Center Mainz-Bingen in Ingelheim statt.<br />

Unternehmen können hier mit potenziellen Fachkräften aus der<br />

Region in persönlichen Kontakt kommen. Ziel ist es, offene Stellen bei<br />

den teilnehmenden Arbeitgebern aus dem Landkreis Mainz-Bingen<br />

schnell und passgenau an ausgewählte Bewerber aus dem Kundenkreis<br />

des JobCenters, der Agentur für Arbeit und sonstige Arbeitsuchende<br />

zu vergeben.

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