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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />

„Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“<br />

mit Gestaltungssatzung,<br />

Stadt Hagenbach<br />

Textliche Festsetzungen / Begründung / Hinweise<br />

ENTWURF (St<strong>an</strong>d 08.11.2012)<br />

Im Auftrag <strong>der</strong><br />

Stadt Hagenbach<br />

Humboldtstr. 15 A • 76870 K<strong>an</strong>del<br />

Tel.: 07275-95710 • Fax: 07275-957199<br />

e-mail: k<strong>an</strong>del@weibel-ness.de


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Inhalt Seite<br />

1 Pl<strong>an</strong>ungsrechtliche Festsetzungen ........................................................................... 1<br />

1.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB).......................................................... 1<br />

1.1.1 Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)....................................................................................... 1<br />

1.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO) .......... 2<br />

1.3 Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) .................................................. 2<br />

1.4 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 und 18 BauNVO) ............. 3<br />

1.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen (§ 9 (1) / 2 BauGB) ..................................................... 3<br />

1.6 Flächen für Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB) ................ 3<br />

1.7 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

(§ 9 (1) Nr. 14 BauGB)................................................................................................... 3<br />

1.8 Pfl<strong>an</strong>zbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote sowie Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen zum Schutz,<br />

zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und L<strong>an</strong>dschaft<br />

(§ 9 (1) Nr. 20 und Nr. 25 BauGB)................................................................................. 4<br />

1.8.1 Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />

(gemäß § 9 (1) Nr. 25b BauGB) .................................................................................... 4<br />

1.8.2 Anpfl<strong>an</strong>zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />

(gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB) .................................................................................... 4<br />

1.8.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

L<strong>an</strong>dschaft (gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB).................................................................... 6<br />

1.9 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)............................................................................................. 7<br />

2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen .................................................................... 8<br />

2.1 Dachausbildung und -materialien .................................................................................. 8<br />

2.2 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen........................................................................... 8<br />

2.3 Werbe<strong>an</strong>lagen................................................................................................................ 8<br />

2.4 Einfriedungen................................................................................................................. 9<br />

3 Begründung................................................................................................................ 10<br />

3.1 Geltungsbereich (§ 9 Abs. 7 BauGB) .......................................................................... 10<br />

3.2 Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>lass und Pl<strong>an</strong>ungsziele............................................................................. 11<br />

3.3 Einfügung in die Gesamtpl<strong>an</strong>ung................................................................................. 12<br />

3.4 Pl<strong>an</strong>ungsinhalt und Grundzüge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung............................................................... 13<br />

3.4.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung ........................................................................................... 13<br />

3.4.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung und Höhe <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anlagen.................. 15<br />

3.4.3 Bauweise...................................................................................................................... 15<br />

3.4.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen.......................................... 15<br />

3.4.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen ................................................................................... 16<br />

3.4.6 Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen..................................................................... 16<br />

3.4.7 Verkehrsflächen, Anbindung <strong>an</strong> den Straßenverkehr ................................................. 17<br />

3.4.8 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser ................ 17<br />

3.4.9 Erhaltungsbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote, Pfl<strong>an</strong>zbindungen sowie Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und L<strong>an</strong>dschaft ............... 17<br />

I


IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

II<br />

3.4.10 Flächen für Versorgungs<strong>an</strong>lagen (Elektrizität) ............................................................ 19<br />

3.4.11 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen ..................................... 19<br />

3.4.12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ....................................................................... 20<br />

3.5 Auswirkungen des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s ........................................................................... 20<br />

3.5.1 Lärmbelastung nächst gelegener schutzbedürftiger Nutzungen................................. 20<br />

3.5.2 Oberflächenentwässerung / Ver- und Entsorgung ...................................................... 21<br />

3.5.3 Abst<strong>an</strong>d zwischen Wald und zukünftiger Bebauung ................................................... 21<br />

3.5.4 Bauverbotszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19/ Schutzstreifen <strong>der</strong> Produktenfernleitung.............. 22<br />

3.5.5 Umweltbel<strong>an</strong>ge inkl. artenschutzrechtliche Vorgaben (Umweltbericht inkl.<br />

l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischer und artenschutzrechtlicher Beitrag sowie NATURA 2000-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung) ..................................................................................... 22<br />

3.6 Abwägung .................................................................................................................... 29<br />

3.7 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung...................................................................... 29<br />

3.8 Flächenbil<strong>an</strong>z............................................................................................................... 29<br />

4 Anh<strong>an</strong>g........................................................................................................................ 30<br />

Abbildungsverzeichnis Seite<br />

Abb. 1: Räumlicher Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

K 19“............................................................................................................................. 10


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

1 Pl<strong>an</strong>ungsrechtliche Festsetzungen<br />

1.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)<br />

1.1.1 Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)<br />

Das Gewerbegebiet dient vorwiegend <strong>der</strong> Unterbringung von nicht erheblich belästigenden<br />

Gewerbebetrieben.<br />

Zulässig sind (§ 8 (2) BauNVO):<br />

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe.<br />

2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.<br />

3. Anlagen für sportliche Zwecke.<br />

Als Ausnahme zulässig sind (§ 8 (3) BauNVO):<br />

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber<br />

und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber<br />

in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sind (gemäß § 8<br />

(3) Nr. 1 BauNVO); d. h. <strong>der</strong> gewerbliche Anteil auf dem Baugrundstück in Bezug<br />

zur Grundfläche und Baumasse beträgt mindestens 65 %, <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />

Wohnnutzung beträgt maximal 35 %. Die Wohnungen dürfen nur zeitparallel<br />

zu o<strong>der</strong> nach den Betriebsgebäuden errichtet werden.<br />

Die <strong>der</strong> Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie<br />

zur Ableitung von Abwasser (inkl. Kleinklär<strong>an</strong>lagen, Gruben) dienenden Neben<strong>an</strong>lagen<br />

im Sinne § 14 (2) BauNVO sind ausnahmsweise zulässig, auch soweit<br />

für sie im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> keine beson<strong>der</strong>en Flächen festgesetzt sind.<br />

Unzulässig sind (gemäß § 1 (5), (6) bzw. (9) BauNVO):<br />

1. T<strong>an</strong>kstellen.<br />

2. Betriebe des Beherbergungsgewerbes.<br />

3. Bordelle und bordellähnliche Betriebe sowie Vergnügungsstätten jeglicher Art<br />

(Ausnahmen gemäß § 8 (3) Nr. 3 BauNVO).<br />

4. Lagerhäuser und Lagerplätze für Reifen.<br />

5. Lagerplätze für Schrott und Autowracks.<br />

6. Eigenständige Stellplatz<strong>an</strong>lagen für Lastkraftwagen und Omnibusse über den<br />

durch die zulässige Nutzung erfor<strong>der</strong>lichen Bedarf hinaus.<br />

7. Offene und geschlossene Anlagen, die <strong>der</strong> Ausübung des Motorsports mit Verbrennungsmotoren<br />

dienen.<br />

8. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke (Ausnahmen<br />

gemäß § 8 (3) Nr. 2 BauNVO).<br />

9. Im GE1 Betriebe <strong>der</strong> Logistikbr<strong>an</strong>che (Tr<strong>an</strong>sportunternehmen, Speditionen, Kurier-,<br />

Express- und Postdienste sowie Logistikdienstleister).<br />

Die gen<strong>an</strong>nten zulässigen/ ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden unter<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

Seite 2 von 42<br />

die folgenden Vorbehalte gestellt (§ 2 Abs. 2 BauGB):<br />

- Eine verkehrssichere Anbindung des Gewerbegebiets <strong>an</strong> die K 19 ist zu<br />

gewährleisten. Sollte es verkehrlich erfor<strong>der</strong>lich werden o<strong>der</strong> sich die Einmündung<br />

als Unfallauffälligkeitsstelle entwickeln, so ist auf For<strong>der</strong>ung des<br />

L<strong>an</strong>desbetriebs Mobilität (LBM) Speyer hin auf Kosten des Vorhabensträgers<br />

die Einmündung verkehrsgerecht (z. B. mit einer Linksabbiegespur)<br />

umzubauen.<br />

- Eine Wasserversorgung/ Schmutzwasserentsorgung entsprechend den<br />

Regeln <strong>der</strong> Technik ist zu gewährleisten. Sollte es je nach <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Nutzung<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden, so ist auf For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />

Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz<br />

Neustadt a.d.Wstr. hin auf Kosten des Vorhabensträgers eine<br />

leitungsgebundene Trink-/Brauch-/Löschwasserversorgung bzw. Schmutzwasserentsorgung<br />

in das im Stadtgebiet bestehende öffentliche Ver-/ Entsorgungssystem<br />

herzustellen.<br />

1.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 -<br />

21a BauNVO)<br />

Das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung ist in <strong>der</strong> Nutzungsschablonierung im Pl<strong>an</strong> wie<br />

folgt festgesetzt:<br />

• Grundflächenzahl (GRZ): 0,8<br />

• Höhe baulicher Anlagen - Firsthöhe (FH): 9,0 m<br />

Die <strong>an</strong>gegebenen Werte sind Höchstwerte.<br />

Die Bezugspunkte werden wie folgt festgesetzt:<br />

Die Firsthöhe (FH) wird definiert als das senkrecht gemessene Maß zwischen Oberk<strong>an</strong>te<br />

des fertigen Straßenniveaus (Pl<strong>an</strong>straße) und <strong>der</strong> obersten Dachbegrenzungsk<strong>an</strong>te<br />

(bei Flachdächern inkl. Attika), zu messen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Straßenbegrenzungslinie<br />

in <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> straßenzugew<strong>an</strong>dten Gebäudeseite.<br />

Ausnahmen von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> baulichen Anlagen:<br />

Die maximal zulässige Firsthöhe darf für beson<strong>der</strong>e betriebliche Einrichtungen, z.<br />

B. notwendige technische Aufbauten wie Lüftungs<strong>an</strong>lagen, ausnahmsweise um bis<br />

zu 2,5 m überschritten werden; ihre Grundfläche darf maximal 10 % <strong>der</strong> Grundfläche<br />

des Gebäudes betragen.<br />

1.3 Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)<br />

Für das Gewerbegebiet GE1/ GE2 wird die offene Bauweise mit einer maximalen<br />

Gebäudelänge von 50 m festgesetzt (gemäß § 22 (2) BauNVO).


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Die Abst<strong>an</strong>dsflächen nach L<strong>an</strong>desbauordnung sind einzuhalten.<br />

Ausnahmsweise ist eine Grenzbebauung für H<strong>an</strong>dwerkerhöfe mit gemeinsamer<br />

Hoffläche möglich.<br />

1.4 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 und<br />

18 BauNVO)<br />

Die Höhe von Freilagern wird bezogen auf die im Mittel gemessene Achshöhe ab<br />

<strong>der</strong> Oberk<strong>an</strong>te des fertigen Straßenniveaus (Pl<strong>an</strong>straße) auf 8,0 m begrenzt.<br />

1.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen (§ 9 (1) / 2 BauGB)<br />

Die Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen, wie auch die Firstrichtung bei Gebäuden mit<br />

geneigten Dächern ist frei gestellt.<br />

1.6 Flächen für Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 (1)<br />

Nr. 4 BauGB)<br />

Garagen, Carports, Freilager und Neben<strong>an</strong>lagen - soweit sie Gebäude sind - sind<br />

nur innerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Offene Stellplätze<br />

sind auch außerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksfläche unter Beachtung <strong>der</strong><br />

sonstigen zeichnerischen Festsetzungen/ nachrichtlichen Übernahmen zulässig.<br />

1.7 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

(§ 9 (1) Nr. 14 BauGB)<br />

Es sind geeignete Rückhaltemöglichkeiten vorzusehen, um das im Gewerbegebiet<br />

<strong>an</strong>fallende Oberflächenwasser vollständig zurückzuhalten.<br />

Das <strong>an</strong>fallende nicht schädlich verunreinigte Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist auf den<br />

Grundstücken zu versickern (vorzugsweise breitflächig) und/ o<strong>der</strong> in Zisternen zwischenzuspeichern<br />

und als Brauchwasser zu nutzen.<br />

Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung entsprechend gekennzeichneten Flächen dienen <strong>der</strong> Anlage<br />

von Retentionsmulden zur Einleitung, breitflächigen Rückhaltung und Versickerung<br />

von im Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>fallendem, unbelastetem Oberflächenwasser. Zur<br />

Rückhaltung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers sind vorzugsweise flache Mulden/ Gräben<br />

mit flach und unterschiedlich geneigten Böschungen sowie variabler Sohlenbreite<br />

<strong>an</strong>zulegen. Befestigungen (u. a. im Bereich von Ein- und Auslässen) sind auf das<br />

technisch unbedingt erfor<strong>der</strong>liche Maß zu reduzieren.<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Zur Berechnung <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Retentionsräume sind die jeweils aktuellen Nie<strong>der</strong>schlagsdaten<br />

bzw. die gültigen Regelwerke her<strong>an</strong>zuziehen.<br />

Die Detailpl<strong>an</strong>ung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasserbewirtschaftung ist frühzeitig mit <strong>der</strong><br />

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,<br />

Bodenschutz Neustadt a.d.Wstr. abzustimmen.<br />

1.8 Pfl<strong>an</strong>zbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote sowie Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und L<strong>an</strong>dschaft (§ 9 (1) Nr. 20 und Nr. 25 BauGB)<br />

1.8.1 Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />

(gemäß § 9 (1) Nr. 25b BauGB)<br />

Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung entsprechend gekennzeichneten Einzelbäume (vier Eichen,<br />

zwei Salweiden, eine Birke, eine Pappel, eine Kiefer), Gehölzbestände (Eichenwald,<br />

Hainbuchen-Eichenwald, Laubmischwald, Zitterpappel-Vorwald, naturraumtypische<br />

Baumhecke, Besenginster-Gebüsch, Gebüsch mittlerer St<strong>an</strong>dorte<br />

mit Brombeer-Gestrüpp) sowie sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen (Hochstaudenflur) sind<br />

zu erhalten und bei Bauarbeiten gemäß DIN 18 920 bzw. RAS-LG-4 zu schützen.<br />

Die Traufbereiche <strong>der</strong> Bäume sind von Versiegelung sowie von Aufschüttungen<br />

und Abgrabung freizuhalten. Die Gehölze dürfen nur in dem Umf<strong>an</strong>g beseitigt werden,<br />

wie dies zur Verwirklichung <strong>der</strong> zugelassenen baulichen Nutzung unvermeidlich<br />

ist. Ausnahmen von <strong>der</strong> Erhaltungsbindung sind möglich, wenn auf dem betroffenen<br />

Grundstück Ersatzpfl<strong>an</strong>zungen (Einzelbäume: Neupfl<strong>an</strong>zung hochstämmiger<br />

Bäume mit einem Stammumf<strong>an</strong>g von mind. 20 / 25 cm in 1 m Höhe, 3 x verpfl<strong>an</strong>zt;<br />

Gehölzbestände: Neupfl<strong>an</strong>zung hochstämmiger Bäume mit einem Stammumf<strong>an</strong>g<br />

von mind. 18 / 20 cm in 1 m Höhe, 3 x verpfl<strong>an</strong>zt; Sträucher Mindestgröße 60-<br />

100 cm, 2 x verpfl<strong>an</strong>zt) vorgenommen bzw. entsprechende Hochstaudenfluren<br />

entwickelt werden.<br />

1.8.2 Anpfl<strong>an</strong>zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />

(gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB)<br />

1.8.2.1 Für die Anlage <strong>der</strong> Vegetationsflächen werden die folgenden zeitlichen<br />

Vorgaben getroffen:<br />

Verkehrsbegleitgrün: jeweils spätestens eine Pfl<strong>an</strong>zperiode nach Beginn<br />

<strong>der</strong> Erschließung.<br />

Private gärtnerisch <strong>an</strong>zulegende Freiflächen: jeweils spätestens eine<br />

Pfl<strong>an</strong>zperiode nach Bezugsfertigkeit <strong>der</strong> Gebäude.<br />

Die Artenauswahl für Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen soll die st<strong>an</strong>dörtlichen, natur- und<br />

kulturraumtypischen Gegebenheiten berücksichtigen (siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste,<br />

Anh<strong>an</strong>g A).<br />

Vorzugsweise ist Pfl<strong>an</strong>zmaterial aus regionaler Herkunft zu verwenden. Alle<br />

Bepfl<strong>an</strong>zungen sind fachgerecht durchzuführen, zu pflegen und dauer-


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

haft zu erhalten. Im Falle des „Eingehens“ bzw. des Abg<strong>an</strong>gs von Bäumen,<br />

Sträuchern o<strong>der</strong> von sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen sind Ersatzpfl<strong>an</strong>zungen gemäß<br />

den festgesetzten Pfl<strong>an</strong>zqualitäten vorzunehmen.<br />

Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 sind mit <strong>der</strong> zuständigen Straßenbauverwaltung<br />

sowie den Versorgungsträgern unterirdischer Leitungen<br />

abzustimmen.<br />

Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen im Bereich des Schutzstreifens <strong>der</strong> 20 kV-Freileitung<br />

bzw. entl<strong>an</strong>g von unterirdischen Stromleitungen sind mit dem zuständigen<br />

Versorgungsträger (PFALZWERKE AG) abzustimmen.<br />

1.8.2.2 Im Gewerbegebiet GE1/ GE2 sind mindestens 20 % <strong>der</strong> Grundstücksfläche<br />

gärtnerisch <strong>an</strong>zulegen.<br />

1.8.2.3 Mindestens 40 % <strong>der</strong> gärtnerisch <strong>an</strong>zulegenden Freiflächen <strong>der</strong> Baugrundstücke<br />

sind mit freiwachsenden, st<strong>an</strong>dortheimischen Gehölzen zu bepfl<strong>an</strong>zen<br />

(Arten siehe insbeson<strong>der</strong>e Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.1). Bei flächigen<br />

Bepfl<strong>an</strong>zungen ist pro 30,0 qm <strong>der</strong> Gehölzpfl<strong>an</strong>zung mind. ein Laubbaum<br />

vorzusehen.<br />

Entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen sind bei den am Nordr<strong>an</strong>d<br />

des Geltungsbereichs gelegenen Baugrundstücken die Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />

am Nordr<strong>an</strong>d <strong>an</strong>zuordnen; bei den am Ostr<strong>an</strong>d des Geltungsbereichs<br />

gelegenen Baugrundstücken sind die Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen darüber<br />

hinaus am Ostr<strong>an</strong>d <strong>an</strong>zuordnen. Die Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen dürfen hier eine<br />

Mindestbreite von 5,0 m nicht unterschreiten. Dabei ist ein gestufter Aufbau<br />

mit <strong>an</strong> den Rän<strong>der</strong>n niedrigeren und im mittleren Bereich höheren Gehölzen<br />

herzustellen. Die Eingrünung <strong>der</strong> westlichen Baugrenze mit Gehölzen<br />

wird empfohlen.<br />

Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung mit einer Erhaltungsbindung versehenen Einzelbäume<br />

und Gehölzbestände (Bäume und Sträucher) können auf das Gehölzpfl<strong>an</strong>zgebot<br />

<strong>an</strong>gerechnet werden.<br />

1.8.2.4 W<strong>an</strong>dflächen von fensterlosen, ungeglie<strong>der</strong>ten Fassaden und Fassadenteilen<br />

von mehr als 100 qm sind dauerhaft zu begrünen (Arten siehe insbeson<strong>der</strong>e<br />

Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.2). Je laufende 5,0 m W<strong>an</strong>dfläche ist<br />

mindestens eine Pfl<strong>an</strong>ze in einem Pfl<strong>an</strong>zbeet von mindestens 1,0 qm zu<br />

setzen.<br />

1.8.2.5 Entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Verkehrsfläche beson<strong>der</strong>er Zweckbestimmung sind <strong>an</strong> den in<br />

<strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung festgesetzten St<strong>an</strong>dorten auf den privaten Grundstücksflächen<br />

Laubbäume zu pfl<strong>an</strong>zen (Arten siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g<br />

A.3). Die Verschiebung <strong>der</strong> festgesetzten Baumst<strong>an</strong>dorte für notwendige<br />

Grundstückseinfahrten bis zu 5,0 m ist zulässig. Abstände von mindestens<br />

1,0 m von den Einfahrten zu den Baumst<strong>an</strong>dorten sind einzuhalten. Der<br />

Abst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Bäume unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> darf 30,0 m nicht überschreiten.<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Für die Pfl<strong>an</strong>zung ist die Mindestpfl<strong>an</strong>zqualität Hochstamm, Stammumf<strong>an</strong>g<br />

18 / 20 cm sowie 3 x verpfl<strong>an</strong>zt zu verwenden. Die Pfl<strong>an</strong>zflächen müssen<br />

eine Mindestgröße von 4,0 qm aufweisen.<br />

Die Baumscheiben sowie verbleibende Grünflächen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten<br />

Erschließungsstraße sind mit einer st<strong>an</strong>dortgerechten Pfl<strong>an</strong>zung zu versehen.<br />

1.8.2.6 Offene Stellplatz<strong>an</strong>lagen auf den privaten Grundstücksflächen sind durch<br />

Reihen bzw. Pfl<strong>an</strong>zinseln (Mindestgröße 4,0 qm) groß- o<strong>der</strong> mittelgroßkroniger<br />

Laubbäume zu glie<strong>der</strong>n (Arten siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.3). Dabei<br />

ist die Mindestpfl<strong>an</strong>zqualität Hochstamm, Stammumf<strong>an</strong>g 18 - 20 cm<br />

sowie 3 x verpfl<strong>an</strong>zt zu verwenden. Für je 5 Stellplätze ist mindestens ein<br />

hochstämmiger Laubbaum zu pfl<strong>an</strong>zen.<br />

1.8.2.7 Die Flächen des Verkehrsbegleitgrüns entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> öffentlichen Straßenverkehrsfläche<br />

sind mit einer artenreichen, st<strong>an</strong>dortgerechten Wiesensaatgutmischung<br />

<strong>an</strong>zusäen und extensiv zu pflegen.<br />

1.8.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und L<strong>an</strong>dschaft (gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB)<br />

1.8.3.1 In den nicht zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksteilen sind Bodenverdichtungen<br />

zu vermeiden. Der bei Unterkellerung <strong>an</strong>fallende Erdaushub<br />

ist nach Möglichkeit im Rahmen <strong>der</strong> Freiflächengestaltung <strong>der</strong> privaten<br />

Grün-/ Gartenflächen zu integrieren und einer unmittelbaren Nutzung zuzuführen.<br />

Für Aufschüttungen o<strong>der</strong> Auffüllungen ist nur einw<strong>an</strong>dfreies, nicht verunreinigtes<br />

Material zu verwenden. Dabei sind sowohl die Vorsorgewerte <strong>der</strong><br />

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1 ) sowie für<br />

Schadstoffe, für die in <strong>der</strong> BBodSchV keine Vorsorgewerte festgelegt sind,<br />

die Zuordnungswerte Z0 bis Z0* <strong>der</strong> Technischen Regel <strong>der</strong> LAGA „Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>an</strong> die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“, Teil II TR<br />

Boden 2 im Eluat und in Feststoffen einzuhalten. Die Verwendung von Z0*-<br />

Material ist nur unterhalb <strong>der</strong> durchwurzelbaren Bodenschicht zulässig. Die<br />

gen<strong>an</strong>nten Anfor<strong>der</strong>ungen gelten auch als eingehalten, wenn das Bodenmaterial<br />

aus natürlich <strong>an</strong>stehenden Schichten innerhalb des L<strong>an</strong>dkreises<br />

gewonnen wurde bei dem schädliche Kontaminationen aus <strong>an</strong>thropogenen<br />

Einflüssen nicht zu erwarten sind. Ein entsprechen<strong>der</strong> Nachweis über Herkunft<br />

und Qualität des zur Verwendung kommenden Bodenmaterials ist<br />

<strong>der</strong> SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bo-<br />

1 vom 12.07.1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geän<strong>der</strong>t am 23.12.2004 (BGBl. I S. 3807).<br />

2 Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), St<strong>an</strong>d: 06.11.2003, Mitteilung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft<br />

Abfall 20 (LAGA M 20) mit den abfallspezifischen Regelungen Teil II - Technische<br />

Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) vom 05.11.2004 und 1.4 Bauschutt<br />

vom 06.11.1997.


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

denschutz, Neustadt a.d.Wstr. vor Verwendung vorzulegen.<br />

In Verbindung mit § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) wird festgesetzt:<br />

Der Oberboden ist vor Beginn <strong>der</strong> Erdarbeiten entsprechend DIN<br />

18915 abzuschieben und bis zur Wie<strong>der</strong>verwertung auf Mieten von höchstens<br />

2,0 m Höhe zu lagern.<br />

1.8.3.2 Unnötige Versiegelungen sind im gesamten Pl<strong>an</strong>gebiet zu vermeiden. Wo<br />

immer dies technisch vertretbar ist, sind halbdurchlässige Materialien (wie<br />

Schottertragdeckschichten, weitfugiges Pflaster, stark durchlässiges Pflaster<br />

sog. „Öko- o<strong>der</strong> Drainpflaster“, Pflaster ohne Fugenverguss u. ä.) zu<br />

verwenden.<br />

Pkw-Stellplätze, notwendige Lager- und Abstellflächen (soweit keine wassergefährdenden<br />

Stoffe gelagert werden) sowie Feuerwehrumfahrungen<br />

sind in wasserdurchlässigem Material (Versickerungsleistung ≥ 50 %, wie<br />

Rasengittersteine, Schotterrasen u. ä.) herzustellen.<br />

1.9 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />

Für die im zeichnerischen Teil mit „G / F“ gekennzeichneten Flächen wird ein<br />

- Gehrecht zugunsten <strong>der</strong> Allgemeinheit sowie ein<br />

- Geh- und Fahrrecht zugunsten des Unterhaltungspflichtigen<br />

festgesetzt.<br />

Für die im zeichnerischen Teil mit „G / F / L“ und gelb hinterlegt gekennzeichneten<br />

Flächen<br />

wird ein<br />

-<br />

Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten <strong>der</strong> Pfalzwerke AG<br />

festgesetzt.<br />

Für die im zeichnerischen Teil mit „G / F / L“ und blau hinterlegt gekennzeichneten<br />

Flächen<br />

wird ein<br />

- Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten <strong>der</strong> Fernleitungs-Betriebsgesellschaft<br />

mbH (FBG)<br />

festgesetzt.<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

2.1 Dachausbildung und -materialien<br />

Zulässig sind Sattel-, Flach-, (versetzte) Pult- und Sheddächer sowie daraus zusammengesetzte<br />

Dächer. Die Dachneigung darf 0° - 35° betragen.<br />

Die zulässigen Dachneigungen sind aus den Eintragungen im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />

bzw. im Rahmen <strong>der</strong> Nutzungsschablone sowie <strong>der</strong> Legende ersichtlich.<br />

Für die Dacheindeckung sind Materialien mit reflektierenden, spiegelnden o<strong>der</strong> fluoreszierenden<br />

Elementen und mit glänzenden Farben nicht zulässig. Sonnenkollektoren<br />

o<strong>der</strong> Solarzellen zur Gewinnung von Strom o<strong>der</strong> Warmwasser aus Sonnenenergie<br />

sind zulässig.<br />

2.2 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen<br />

Bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Außenflächen <strong>der</strong> Gebäude sind hochglänzende, reflektierende<br />

und spiegelnde Metall- o<strong>der</strong> Kunststoffteile sowie glänzende o<strong>der</strong> fluoreszierende<br />

Fassadenfarben (Leuchtfarben o<strong>der</strong> intensive Farbwerte) unzulässig. Hiervon<br />

ausgenommen sind Werbe<strong>an</strong>lagen.<br />

2.3 Werbe<strong>an</strong>lagen<br />

Werbe<strong>an</strong>lagen sind nur <strong>an</strong> <strong>der</strong> Stätte <strong>der</strong> Leistung zur Eigenwerbung <strong>der</strong> auf dem<br />

betreffenden Grundstück <strong>an</strong>sässigen Betriebe zulässig; ausgenommen sind zentrale<br />

Werbetafeln und Hinweisschil<strong>der</strong> auf das Pl<strong>an</strong>gebiet und auf die <strong>an</strong>sässigen<br />

Firmen.<br />

Werbe<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> den Gebäuden, die fest und dauerhaft mit den baulichen Anlagen<br />

verbunden sind, sind unter folgenden Rahmenbedingungen zulässig:<br />

a) Die Werbe<strong>an</strong>lagen dürfen nicht größer als 10,3 qm sein.<br />

b) Sie dürfen bei geneigten Dächern nicht über die Traufabschlüsse bzw. bei<br />

Flachdächern nicht über die Attika-/ Gesimshöhe hinausragen.<br />

c) Ausleger dürfen maximal 2,0 m hoch und 0,5 m breit sein. Die Ausladung darf<br />

maximal 1,0 m betragen.<br />

Frei stehende Werbe<strong>an</strong>lagen sind mit folgenden Einschränkungen als Hinweis <strong>an</strong><br />

die Stätte <strong>der</strong> Leistung zulässig:<br />

a) Die Zahl <strong>der</strong> frei stehenden Werbe<strong>an</strong>lagen (inkl. Fahnen) ist auf drei Anlagen<br />

je Betrieb begrenzt.<br />

b) Der Abst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Werbe<strong>an</strong>lage von <strong>der</strong> Straßenbegrenzungslinie muss mindestens<br />

3,0 m betragen. Bei <strong>der</strong> Errichtung von Werbe<strong>an</strong>lagen im Umfeld <strong>der</strong><br />

K 19 sind die Vorgaben des § 23 LStrG zu beachten.


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

c) Die Gesamtfläche einer einzelnen Anlage darf die Größe von 1,5 qm nicht überschreiten.<br />

Die Größe von zentralen Werbetafeln und Hinweisschil<strong>der</strong>n auf<br />

das Pl<strong>an</strong>gebiet und auf die <strong>an</strong>sässigen Firmen darf 3,0 qm nicht überschreiten.<br />

d) Die Gesamthöhe wird auf 3,5 m, bezogen auf die Höhe <strong>der</strong> nächst gelegenen<br />

Verkehrsfläche, begrenzt.<br />

e) Fahnen dürfen eine Gesamthöhe von 6,0 m und eine Breite von 1,5 m nicht<br />

überschreiten.<br />

Leuchtschil<strong>der</strong>, Leuchtwerbung und Werbungs<strong>an</strong>lagen mit wechselndem, bewegtem,<br />

blinkendem o<strong>der</strong> laufendem Licht (z. B. Wechsellicht<strong>an</strong>lagen, laufende<br />

Schriftbän<strong>der</strong>, Skybeamer) sind unzulässig.<br />

Eine Nachtbeleuchtung <strong>der</strong> Werbe<strong>an</strong>lagen ist nicht zulässig (22.00 - 6.00 Uhr).<br />

2.4 Einfriedungen<br />

Einfriedungen zur freien L<strong>an</strong>dschaft hin dürfen maximal 2,0 m hoch sein und sind<br />

nur in tr<strong>an</strong>sparenter Ausführung (Stab-Gitterzaun, Drahtgeflecht, Holz) zugelassen.<br />

Ausgenommen hiervon sind lebende Hecken. Die Verwendung von Stacheldraht<br />

wird ausgeschlossen.<br />

Lagerplätze, St<strong>an</strong>dplätze für Mülltonnen und Müllcontainer sowie im Freien aufgestellte<br />

Behälter für flüssige und gasförmige Brennstoffe sind gegen Einblicke abzuschirmen.<br />

Sie sind falls möglich in das Gebäude einzubeziehen o<strong>der</strong> mit Hecken<br />

abzupfl<strong>an</strong>zen bzw. mit einer undurchsichtigen Einfriedung (Höhe max. 2,5 m) zu<br />

versehen.<br />

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3 Begründung<br />

3.1 Geltungsbereich (§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt (Luftlinie) ca. 1,1 km westlich <strong>der</strong> Ortslage von Hagenbach<br />

und zwar unmittelbar westlich <strong>der</strong> in Richtung L<strong>an</strong>genberg führenden K 19 im Gew<strong>an</strong>n<br />

„Mittelrhein“. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind in nachfolgen<strong>der</strong><br />

Abbildung durch eine unterbrochene schwarze Linie festgelegt. Im Geltungsbereich<br />

sind folgende Flurstücke enthalten: Nr. 3585/34, Nr. 3585/35, Nr.<br />

3585/37, Nr. 3585/38 (teilweise), Nr. 3585/39 (teilweise), Nr. 3585/40, Nr. 3585/41,<br />

Nr. 3585/42, Nr. 3585/43, Nr. 3585/44 und Nr. 3335/2 (teilweise).<br />

Abb. 1: Räumlicher Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

K 19“ (abgegrenzt durch schwarze unterbrochene Linie).<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“<br />

wird wie folgt umgrenzt:


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Im Westen: Die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verläuft von Nord nach Süd entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong><br />

westlichen Grenze <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/35, Nr. 3585/34 und Nr.<br />

3585/39 (Länge hier 72 m vom nord-westlichen Grenzpunkt);<br />

Im Süden: die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verschwenkt von dort in einem 87°-Winkel<br />

in östliche Richtung und verläuft als gerade, die Flurstücke Nr.<br />

3585/39 und Nr. 3585/38 kreuzende Linie ca. 200 m nach Osten bis<br />

zum Schnittpunkt mit <strong>der</strong> Ostgrenze des Flurstücks Nr. 3585/38;<br />

Im Osten: die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verläuft ab diesem Schnittpunkt entl<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Ostgrenze <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/38 und Nr. 3585/42 nach<br />

Norden bis zum nord-östlichen Grenzpunkt des letzt gen<strong>an</strong>nten Flurstücks;<br />

von diesem in einer Senkrechten zur östlichen Grenze des<br />

Flurstücks Nr. 3335/2 bis zum Schnittpunkt mit dieser Ostgrenze sowie<br />

von diesem entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Grenze in Richtung Norden bis zum<br />

nord-östlichen Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 3585/43;<br />

Im Norden: die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verläuft ab diesem Grenzpunkt entl<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Nordgrenze <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/43 und Nr. 3585/44, <strong>der</strong><br />

Westgrenze des letzt gen<strong>an</strong>nten Flurstücks und im Weiteren entl<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Nordgrenze des Flurstücks Nr. 3585/35 bis zum nord-westlichen<br />

Grenzpunkt des letzt gen<strong>an</strong>nten Flurstücks.<br />

Die Flächengröße des Pl<strong>an</strong>gebiets beträgt rd. 4,99 ha.<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt auf einer Höhe von etwa 119 m ü. NN und fällt leicht in Richtung<br />

Nordosten/ Osten (Hochgesta<strong>der</strong><strong>an</strong>d) sowie in Richtung Süden (Wiebelsbach)<br />

ab. Das Gebiet wird im Norden und Westen von Waldflächen, im Süden von<br />

Freiflächen (Restflächen <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/39 und Nr. 3585/38) mit dar<strong>an</strong><br />

<strong>an</strong>grenzendem Wald begrenzt. Im Osten grenzen ein von Gehölzbeständen gesäumter<br />

Weg (von dem Teilabschnitte im Geltungsbereich liegen) mit <strong>an</strong>schließenden<br />

l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Nutzflächen, am Nordostr<strong>an</strong>d ein Teilabschnitt <strong>der</strong><br />

K 19 mit <strong>an</strong>grenzenden L<strong>an</strong>dwirtschaftsflächen <strong>an</strong>.<br />

3.2 Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>lass und Pl<strong>an</strong>ungsziele<br />

Mit Aufstellung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ beabsichtigt<br />

die Stadt Hagenbach, die pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen für eine<br />

geordnete, städtebauliche Entwicklung auf dem im Außenbereich gelegenen ehemaligen<br />

Sägewerksgelände zu schaffen. Auf dem Gelände soll Baurecht für verschiedene<br />

gewerbliche Nutzungen ermöglicht werden.<br />

Für das Pl<strong>an</strong>gebiet existiert <strong>der</strong>zeit keine verbindliche Bauleitpl<strong>an</strong>ung. Mit Ausnahme<br />

von drei Wohneinheiten wurden lediglich Baugenehmigungen für den Sägewerksbetrieb<br />

mit Lagerhallen u. ä. im Rahmen einer Außenbereichsgenehmigung<br />

nach § 35 Abs. 1 BauGB (privilegierte Vorhaben) erteilt. Der Betrieb des Sägewerks<br />

ist schon vor Jahren aufgegeben worden; <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>dsschutz ist erloschen.<br />

Für fast alle Nutzungen, die zurzeit auf dem Gelände stattfinden (Garten- und<br />

L<strong>an</strong>dschaftsbaubetrieb, Tr<strong>an</strong>sportgewerbe für Erden, Steine u. ä. sowie Lagerhal-<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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tungen), liegen keine Baugenehmigungen vor. Die betroffenen Grundstücke liegen<br />

im Außenbereich <strong>der</strong> Gemarkung Hagenbach. Dort sind jedoch nur privilegierte<br />

Vorhaben gemäß § 35 BauGB, wie z. B. l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Betriebe, zulässig. Eine<br />

nachträgliche Genehmigung <strong>der</strong> baulichen Anlagen und <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit durchgeführten<br />

Nutzungen ist nach <strong>der</strong> heutigen Rechtslage nicht möglich. Dies ist nur<br />

möglich, wenn durch einen <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> für die verschiedenen gewerblichen<br />

Nutzungen Baurecht geschaffen wird.<br />

Mit Aufstellung des vorliegenden <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s sollen somit vorr<strong>an</strong>gig die rechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Sicherung <strong>der</strong> bestehenden baulichen Anlagen und<br />

Nutzungen geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine maßvolle und verträgliche<br />

Weiterentwicklung des Gewerbest<strong>an</strong>dorts ermöglicht werden.<br />

3.3 Einfügung in die Gesamtpl<strong>an</strong>ung<br />

Im rechtskräftigen Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinde Hagenbach<br />

(PLANUNGSBÜRO PRÖLL, Karlsruhe) ist das Pl<strong>an</strong>gebiet als bestehende Gewerbefläche<br />

mit gepl<strong>an</strong>ter r<strong>an</strong>dlicher Erweiterung (nach Westen und Süden, Pl<strong>an</strong>gebiet<br />

2.3 „Gewerbegebietserweiterung <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“) dargestellt. Die Größe des Erweiterungsbereichs<br />

wird mit ca. 3,0 ha <strong>an</strong>gegeben, die bestehende Gewerbefläche ist<br />

ca. 2,0 ha groß. Aus städtebaulicher Sicht ist bei einer Erweiterung <strong>der</strong> gewerblichen<br />

Nutzung unter dem Aspekt des umgebenden L<strong>an</strong>dschaftsbilds eine baulich<br />

sensible Gestaltung zu wählen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs folgt <strong>der</strong> im<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> dargestellten Gewerbegebietsfläche.<br />

Die das Pl<strong>an</strong>gebiet im Süden und Osten umgebenden Offenl<strong>an</strong>dflächen sind als<br />

„Flächen für die L<strong>an</strong>dwirtschaft“ dargestellt. Das Pl<strong>an</strong>gebiet sowie seine Umgebung<br />

sind zudem mit Ausweisungen des europäischen Schutzgebietssystems „NA-<br />

TURA 2000“ (Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet) sowie <strong>der</strong> Grundwassersicherung<br />

belegt. Für die Freiflächen auf dem Schwemmkegel wird darüber hinaus die<br />

naturschutzrechtliche Ausweisung als „Naturschutzgebiet“ vorgeschlagen (entsprechend<br />

den Aussagen im L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>).<br />

Am Westr<strong>an</strong>d des Gebiets verläuft eine unterirdische Versorgungsleitung (Erdöl);<br />

am Nordr<strong>an</strong>d sowie im Bereich <strong>der</strong> K 19 verlaufen weitere unterirdische Leitungen<br />

(Kabel). Von den bestehenden Gebäuden führt eine Elektro-Freileitung in Richtung<br />

Nordosten, die <strong>an</strong> eine Leitung entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 <strong>an</strong>bindet.<br />

Im Regionalen Raumordnungspl<strong>an</strong> Rheinpfalz (PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

RHEINPFALZ 2004) ist das Pl<strong>an</strong>gebiet als „Siedlungsfläche Industrie, Dienstleistung<br />

und Gewerbe“ im Best<strong>an</strong>d dargestellt.<br />

Die umgebenden Freiflächen (Gemarkung Stadt Wörth am Rhein sowie östlich <strong>der</strong><br />

ehemaligen Römerstraße) sind als Best<strong>an</strong>dteil eines „Regionalen Grünzugs“ ausgewiesen,<br />

<strong>der</strong> den unbesiedelten Bienwald und die <strong>an</strong>grenzende Rheinnie<strong>der</strong>ung<br />

umfasst. Die umgebenden Freiflächen sind zudem als „Vorr<strong>an</strong>ggebiet Wasserwirt-


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

schaft - Schwerpunkt Grundwasserschutz“ festgelegt. Die Vorr<strong>an</strong>ggebiete werden<br />

zur Deckung des l<strong>an</strong>gfristigen Bedarfs <strong>an</strong> Trinkwasser ausgewiesen.<br />

Der Regionalpl<strong>an</strong> wird zurzeit fortgeschrieben. Im aktuellen Entwurf des Einheitlichen<br />

Regionalpl<strong>an</strong>s Rhein-Neckar (Raumnutzungskarte St<strong>an</strong>d März 2012, Metropolregion<br />

Rhein-Neckar - Verb<strong>an</strong>d Region Rhein-Neckar) finden sich entsprechende<br />

Ausweisungen (Pl<strong>an</strong>gebiet: „Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe“ im Best<strong>an</strong>d;<br />

umgebende Freiflächen: „Regionaler Grünzug“ sowie „Vorr<strong>an</strong>ggebiet für<br />

den Grundwasserschutz“). Als Best<strong>an</strong>dteil des Netzes „NATURA 2000“ ist das<br />

Pl<strong>an</strong>gebiet darüber hinaus mit <strong>der</strong> Ausweisung „L<strong>an</strong>desweiter Biotopverbund<br />

Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz“ belegt.<br />

Die vorgesehene Pl<strong>an</strong>ung fügt sich somit in die Gesamtpl<strong>an</strong>ung ein bzw. ist aus ihr<br />

entwickelt.<br />

3.4 Pl<strong>an</strong>ungsinhalt und Grundzüge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />

Mit <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ werden<br />

folgende Ziele verfolgt:<br />

− Schaffung <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung <strong>der</strong> bestehenden<br />

baulichen Anlagen und gewerblichen Nutzungen.<br />

− Schaffung <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung weiterer,<br />

nicht wesentlich stören<strong>der</strong> Gewerbebetriebe (im Hinblick auf Wohnnutzung -<br />

Betriebswohnungen im Gebiet selbst und auf Wohnnutzungen in den nächst<br />

gelegenen Wohn-/ Mischgebieten <strong>der</strong> Ortslage Hagenbach sowie auf nutzungsbedingten<br />

Verkehr in <strong>der</strong> Ortslage Hagenbach) mit einem Schwerpunkt<br />

auf dem Kleingewerbe.<br />

− Schaffung <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dichte, kompakte<br />

Bebauung des Gewerbegebiets (Obergrenze <strong>der</strong> zulässigen Grundflächenzahl<br />

gemäß BauNVO) insb. aufgrund <strong>der</strong> geringen Flächengröße des Pl<strong>an</strong>gebiets.<br />

− L<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gewerbest<strong>an</strong>dorts in die umgebenden Freiflächen<br />

(insb. r<strong>an</strong>dliche Eingrünung, maßvolle Gebäudehöhen).<br />

− Beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen (Lage<br />

im Vogelschutz-/ FFH-Gebiet).<br />

3.4.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

Entsprechend <strong>der</strong> beschriebenen Zielsetzung wird die Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />

im vorliegenden <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> gemäß § 8 BauNVO als „Gewerbegebiet“ festgesetzt,<br />

in dem ausschließlich Betriebe zugelassen werden, die das Wohnen in den<br />

nächst gelegenen Wohn-/ Mischgebieten <strong>der</strong> Ortslage nicht wesentlich stören. Die<br />

Nutzungsfestsetzungen werden nach „zulässigen", „ausnahmsweise zulässigen"<br />

und „unzulässigen“ Nutzungsarten differenziert. In Gewerbegebieten allgemein<br />

bzw. ausnahmsweise zulässige Nutzungen, die zu immissionsschutzrechtlichen<br />

Konflikten mit beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Nutzungen führen können bzw. solche<br />

mit überdurchschnittlich hohem Verkehrsaufkommen (wie insb. größere Logistik-<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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betriebe) o<strong>der</strong> Störungen in Abend- und Nachtzeiten o<strong>der</strong> <strong>an</strong> Wochenenden (wie<br />

bspw. Anlagen, die <strong>der</strong> Ausübung des Motorsports mit Verbrennungsmotoren dienen<br />

wie bspw. Kart-Bahnen, o<strong>der</strong> auch Diskotheken, letztere insbeson<strong>der</strong>e durch<br />

gebietsfremden Zu- und Abfahrtverkehr), werden ausgeschlossen (siehe auch<br />

Kap. 3.5.1). Mit <strong>der</strong> Zulässigkeit <strong>der</strong> Ansiedlung von Betrieben <strong>der</strong> Logistikbr<strong>an</strong>che<br />

im GE2 reagiert <strong>der</strong> <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> auf die vorgefundene Örtlichkeit und Situation.<br />

Der Ansiedlung von Betrieben mit einem Umschlag größerer Gütermengen wird<br />

jedoch - vor dem Hintergrund möglicher immissionsschutzrechtlicher Konflikte mit<br />

beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Nutzungen - durch die begrenzte Gebäudelänge von<br />

maximal 50 m entgegengesteuert (siehe Kap. 3.4.3). Die Unzulässigkeit lärmintensiver<br />

Anlagen begründet sich auch aus <strong>der</strong> Lage des Pl<strong>an</strong>gebiets im FFH-/ Vogelschutz-Gebiet.<br />

Aufgrund seiner Lage in <strong>der</strong> freien L<strong>an</strong>dschaft sind darüber hinaus im Pl<strong>an</strong>gebiet<br />

visuell erheblich störende Anlagen (wie Lagerplätze für Schrott und Autowracks)<br />

unzulässig. Die Unzulässigkeit von Reifen-Lagern (potentiell hohe Br<strong>an</strong>dgefahr)<br />

begründet sich aus <strong>der</strong> Lage des Gebiets im Anströmbereich des Wasserschutzgebiets<br />

Hagenbach.<br />

Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen wird die Zulässigkeit <strong>der</strong> ausnahmsweise<br />

in <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche erlaubten Betriebswohnungen im Größenverhältnis<br />

zur Betriebsnutzfläche beschränkt (max. 35 % <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksfläche,<br />

deutlich untergeordnete Baumasse). Sie dürfen zudem nur gleichzeitig mit<br />

bzw. nach Errichtung des Betriebsgebäudes realisiert werden.<br />

Aufgrund des aktuell fehlenden Anschlusses des Gebiets <strong>an</strong> das öffentliche Versorgungs-/<br />

Entsorgungsnetz (Wasser/ Abwasser) ergibt sich zudem die Notwendigkeit<br />

auch Brunnen-, Gruben- und Kleinklär<strong>an</strong>lagen zuzulassen (siehe Kap.<br />

3.5.2). Die zulässigen/ ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden darüber hinaus<br />

unter den Vorbehalt <strong>der</strong> Gewährleistung einer Wasserversorgung/ Schmutzwasserentsorgung<br />

entsprechend den Regeln <strong>der</strong> Technik gestellt (§ 9 Abs. 2<br />

BauGB). Ob diese leitungsgebunden mit Anschluss <strong>an</strong> das öffentliche Ver-/ Entsorgungsnetz<br />

erfolgen muss o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Lösungen möglich sind, hängt mit <strong>der</strong> Art<br />

<strong>der</strong> Nutzung zusammen und ist im Rahmen des Bau<strong>an</strong>trags-/ Genehmigungsverfahrens<br />

zu prüfen.<br />

Darüber hinaus stehen diese unter dem Vorbehalt einer verkehrssicheren Anbindung<br />

<strong>an</strong> die K 19. Im Rahmen des Bau<strong>an</strong>trags-/ Genehmigungsverfahrens muss<br />

d<strong>an</strong>n geprüft werden, ob das Bauvorhaben aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt<br />

höheren Verkehrsaufkommens im Vergleich zur heutigen Situation o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Entwicklung<br />

einer Unfallauffälligkeitsstelle im Bereich <strong>der</strong> Einmündung bspw. die Einrichtung<br />

einer Linksabbiegespur auf <strong>der</strong> K 19 erfor<strong>der</strong>lich macht. Ist dies nicht <strong>der</strong><br />

Fall, ist das Bauvorhaben ohne eine entsprechende Umbaumaßnahme genehmigungsfähig.


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

3.4.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung und Höhe <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anla-<br />

gen<br />

Das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung (GRZ, Höhe <strong>der</strong> baulichen Anlagen) wird als<br />

Höchstmaß festgesetzt. Im Hinblick auf die Grundflächenzahl wird die in <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung<br />

<strong>an</strong>gegebene Obergrenze voll ausgeschöpft. Die festgesetzte<br />

maximale GRZ von 0,8 ermöglicht eine relativ hohe Baudichte, wodurch die für einen<br />

Gewerbest<strong>an</strong>dort in <strong>der</strong> heutigen Zeit geringe Flächengröße des Gebiets unter<br />

Wirtschaftlichkeitserwägungen kompensiert werden k<strong>an</strong>n. Darüber hinaus bestehen<br />

im Hinblick auf die natürlichen Bodenfunktionen bereits Vorbelastungen durch<br />

die ehemalige Sägewerksnutzung, so dass die Auswirkungen auf den Boden deutlich<br />

geringer einzustufen sind als im Falle <strong>der</strong> Neuin<strong>an</strong>spruchnahme einer Fläche.<br />

Die kompakte Bauweise auf <strong>der</strong> vormals bereits gewerblich genutzten Fläche ist<br />

ein Beitrag zum Freiflächenschutz. Die Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung von Flächen bzw.<br />

das Flächenrecycling ist aus Gründen des Bodenschutzes wünschenswert.<br />

Die festgesetzte maximale Firsthöhe (9,0 m) orientiert sich im Wesentlichen <strong>an</strong><br />

den Gebäudehöhen bereits bestehen<strong>der</strong> Gebäude und baulicher Anlagen. Die Begrenzung<br />

wird vorgenommen, um dem Ortscharakter und dem Umfeld <strong>an</strong>gepasste<br />

Kubaturen zu erzielen sowie die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Pl<strong>an</strong>gebiets in<br />

den umgebenden Freiraum zu gewährleisten. Die Begrenzung <strong>der</strong> Höhe von Freilagern<br />

auf maximal 8,0 m erfolgt ebenfalls aus den gen<strong>an</strong>nten Gründen und orientiert<br />

sich <strong>an</strong> den heutigen Gegebenheiten.<br />

3.4.3 Bauweise<br />

Für das Gewerbegebiet wird eine offene Bauweise mit einer Längenbegrenzung<br />

<strong>der</strong> Baukörper von 50 m festgesetzt. Im Vor<strong>der</strong>grund soll die Ansiedlung kleinerer<br />

Gewerbeeinheiten stehen. Da bei H<strong>an</strong>dwerkerhöfen auch eine zwei Grundstücke<br />

übergreifende Struktur mit gemeinsamer Hoffläche denkbar ist, soll in diesen Fällen<br />

eine Grenzbebauung möglich sein. Ausnahmsweise wird deshalb für H<strong>an</strong>dwerkerhöfe<br />

eine Grenzbebauung zugelassen, um zusätzlich - bei Bedarf - ein flexibles<br />

Strukturkonzept zu ermöglichen. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, im<br />

Gebiet die Voraussetzungen für eine verdichtete Bebauung zu schaffen.<br />

3.4.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Im<br />

Westen wird zur äußeren Grundstücksgrenze entsprechend dem nachrichtlich übernommenen<br />

Schutzstreifen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Produkten-Fernleitung ein Abst<strong>an</strong>d von<br />

10,0 m zzgl. eines 1,0 m breiten Sicherheitsabst<strong>an</strong>ds eingehalten. Im Nordosten<br />

wird die Bauverbotszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 bei <strong>der</strong> Abgrenzung des Baufensters<br />

berücksichtigt. Im Nordwesten und im Osten orientiert sich die Abgrenzung des<br />

Baufensters <strong>an</strong> den mit einer Erhaltungsbindung versehenen Gehölzbeständen,<br />

die u. a. zur R<strong>an</strong>deingrünung und l<strong>an</strong>dschaftlichen Einbindung des Gewerbegebiets<br />

bedeutsam sind (siehe unten). Darüber hinaus wird auf <strong>der</strong> Ostseite mit <strong>der</strong><br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Baugrenze ein Mindestabst<strong>an</strong>d von 5,0 m zum bestehenden Bodendenkmal/ Grabungsschutzgebiet<br />

„Römerstraße“ eingehalten. Entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> übrigen Gewerbegebietsgrenzen<br />

wird <strong>der</strong> Abst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Baugrenze zur Außengrenze auf 5,0 m festgelegt.<br />

3.4.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen<br />

Die Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen, wie auch die Firstrichtung bei Gebäuden mit<br />

geneigten Dächern wird frei gestellt. Damit wird eine optimale aktive o<strong>der</strong> passive<br />

Nutzung von Sonnenenergie auf den Dachflächen <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anlagen<br />

ermöglicht. Bei Verzicht auf die Nutzung von Sonnenenergie legen die Gesamtgröße<br />

des Pl<strong>an</strong>gebiets, die zentrale Anordnung <strong>der</strong> Zufahrtsstraße sowie <strong>der</strong><br />

Zuschnitt <strong>der</strong> Grundstücke bei optimaler/ wirtschaftlicher Ausnutzung eine Orientierung<br />

<strong>der</strong> Gebäude/ Firstrichtungen <strong>an</strong> den Grenzen des Baufensters nahe, wodurch<br />

auch ohne verbindliche Festsetzung eine innere Strukturierung <strong>der</strong> Bebauung<br />

bzw. städtebaulich harmonische Baukörpergruppierung erfolgen wird. Die<br />

Firstrichtung <strong>der</strong> bestehenden Gebäude mit geneigten Dächern ist zudem leicht<br />

Nordwest-Südost orientiert, wobei unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> geringfügige Abweichungen in<br />

<strong>der</strong> Gebäudestellung bestehen. Die gepl<strong>an</strong>te Freistellung dient somit auch dem<br />

Best<strong>an</strong>dsschutz. Im Hinblick auf die Außenwirkung <strong>der</strong> Gebäude wird das Gebiet<br />

nahezu allseitig von hohen und dichten Gehölzbeständen umgeben bzw. werden<br />

entsprechende r<strong>an</strong>dliche Erhaltungsbindungen/ Pfl<strong>an</strong>zgebote festgesetzt (siehe<br />

Kap. 3.4.9). so dass wesentliche Störungen auf das L<strong>an</strong>dschaftsbild nicht zu erwarten<br />

sind. Im Hinblick auf die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gewerbegebiets<br />

sind zudem die Dach- und Fassadengestaltung als relev<strong>an</strong>ter einzuschätzen (siehe<br />

hierzu Kap. 3.4.12). Aus lokalklimatischer Sicht (insb. Durchlüftung) ergeben<br />

sich darüber hinaus keine beson<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nisse im Hinblick auf die Stellung<br />

<strong>der</strong> baulichen Anlagen.<br />

3.4.6 Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen<br />

Die großzügige Abgrenzung des Baufensters ermöglicht eine höhere Variabilität<br />

<strong>der</strong> Stellung und Zuordnung <strong>der</strong> Gebäude je nach individuellem Betriebserfor<strong>der</strong>nis.<br />

Folgerichtig wird die Errichtung von als Gebäude einzustufenden Neben<strong>an</strong>lagen<br />

sowie von Garagen, Carports und Freilagern nur innerhalb <strong>der</strong> Baugrenzen<br />

zugelassen, um eine mögliche zusätzliche Versiegelung/ Bebauung des Außenr<strong>an</strong>des<br />

des Gewerbegebiets (außerhalb <strong>der</strong> zeichnerisch festgesetzten Pfl<strong>an</strong>zbindungen/<br />

Pfl<strong>an</strong>zgebote bzw. nachrichtlich übernommenen Schutzstreifen) zu verhin<strong>der</strong>n.


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

3.4.7 Verkehrsflächen, Anbindung <strong>an</strong> den Straßenverkehr<br />

Die verkehrliche Erschließung des Pl<strong>an</strong>gebiets orientiert sich <strong>an</strong> den heutigen Gegebenheiten<br />

3 . Die äußere Erschließung erfolgt über die K 19. Die Anbindung <strong>an</strong><br />

die K 19 erfolgt über eine gewidmete öffentliche Straße am Nordr<strong>an</strong>d des Gewerbegebiets<br />

mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 m (zzgl. je 1,5 m B<strong>an</strong>kett und beidseitigen<br />

Versickerungsmulden); im Einmündungstrichter <strong>an</strong> die K 19 wird ein aufmarkierter<br />

Tropfen zur Fahrspurtrennung vorgesehen; zudem wird das Sichtfeld im<br />

Einmündungsbereich freigehalten (Annäherungs- u. Anfahrsicht V85 = 70 km/h,<br />

Schenkellänge = 110 m). Der inneren Erschließung dient eine davon abzweigende<br />

zentrale, etwa von Nord nach Süd verlaufende Stichstraße (Länge: ca. 180 m,<br />

Breite: 8,0 m) mit einer Wendeschleife am Südende (äußerer Radius: 12,5 m). Die<br />

Stichstraße wird (entsprechend den <strong>der</strong>zeitigen Eigentumsverhältnissen und ihrer<br />

Funktion als Anliegerstraße) als private Verkehrsfläche festgesetzt.<br />

Bisher liegen keine Kenntnisse schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzes durch den Verkehr auf <strong>der</strong> K 19 auf die im Gebiet<br />

bereits vorh<strong>an</strong>dene Wohnnutzung vor; auch im Hinblick auf die zukünftigen<br />

Nutzungen im Gewerbegebiet sind keine entsprechenden schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

zu erwarten.<br />

3.4.8 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

Das im Gewerbegebiet <strong>an</strong>fallende Oberflächenwasser (Dachflächenwasser, Straßen-<br />

und Hofflächenwasser) muss im Pl<strong>an</strong>gebiet selbst zurückhalten werden. Das<br />

<strong>an</strong>fallende Oberflächenwasser (unbelastet) wird dabei vorzugsweise entwe<strong>der</strong><br />

unmittelbar in den <strong>an</strong> versiegelte, befestigte o<strong>der</strong> überbaute Bereiche <strong>an</strong>grenzenden<br />

Freiflächen versickert o<strong>der</strong> in Mulden gesammelt, zurückgehalten und zur<br />

Versickerung gebracht. Im Bereich <strong>der</strong> nicht überbaubaren Grundstücksflächen/<br />

gärtnerisch <strong>an</strong>zulegenden Freiflächen werden Flächen zur Rückhaltung und Versickerung<br />

des <strong>an</strong>fallenden unbelasteten Oberflächenwassers ausgewiesen. Denkbar<br />

ist auch die Anlage von Zisternen zur Sammlung und Nutzung des Dachflächenwassers<br />

als Brauch-/ Beregnungswasser.<br />

3.4.9 Erhaltungsbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote, Pfl<strong>an</strong>zbindungen sowie Maßnahmen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und L<strong>an</strong>dschaft<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet wird bereits heute <strong>an</strong> seinem Nord- und Ostr<strong>an</strong>d teilweise von gebietstypischen<br />

Gehölzbeständen umgrenzt (Gebüsche, Baumhecke, Wald-/ Vor-<br />

3 Gemäß Koalitionsvertrag <strong>der</strong> rot-grünen L<strong>an</strong>desregierung wird die beim Bund zur Linienbestimmung<br />

eingereichte Hagenbach-Vari<strong>an</strong>te nicht weiter verfolgt. Vorliegend wird deshalb davon ausgeg<strong>an</strong>gen,<br />

dass <strong>der</strong> Neubau <strong>der</strong> A 65 im Bereich K<strong>an</strong>del/ Wörth-Neulauterburg nicht realisiert wird.<br />

Die mit dem Neubau verbundenen Än<strong>der</strong>ungen im bestehenden Verkehrswegenetz werden deshalb<br />

bei <strong>der</strong> Erschließung des gepl<strong>an</strong>ten Gewerbegebietes nicht berücksichtigt.<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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waldbestände aus vorwiegend einheimischen Gehölzarten); hinzu kommen z. T.<br />

ältere, gebietstypische Einzelbäume (insb. Eichen, Salweiden, Birke) am R<strong>an</strong>d und<br />

inmitten des Pl<strong>an</strong>gebiets. Diese übernehmen eine wesentliche Funktion für die<br />

Ein-/ Durchgrünung und l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gebiets und sind zudem<br />

ökologisch bedeutsam (mittlere bis hohe Wertigkeit, Lebensraumfunktionen u. a.<br />

für Gebüschbrüter/ Arten <strong>der</strong> halboffenen Kulturl<strong>an</strong>dschaft, Abschirmwirkung vorhabensbedingter<br />

Störeffekte auf <strong>an</strong>grenzende Lebensräume, v. a. für Schwarzkehlchen<br />

und Neuntöter). Die gen<strong>an</strong>nten Gehölzbestände werden mit einer Erhaltungsbindung<br />

belegt.<br />

Insgesamt gesehen sind mindestens 20 % des Gewerbegebiets als Frei-/ Grünfläche<br />

<strong>an</strong>zulegen (insg. 9.073 qm). Ein Teil dieser Frei-/ Grünfläche wird durch die<br />

oben gen<strong>an</strong>nten Erhaltungsbindungen bzw. durch Freihaltestreifen von Versorgungsleitungen<br />

(insb. Produktenfernleitung im Westen des Pl<strong>an</strong>gebiets) sowie<br />

durch Mindestabst<strong>an</strong>dsflächen zum Bodendenkmal „Römerstraße“ resp. zur K 19<br />

gebildet (insg. ca. 4.652 qm). Durch die übrigen Frei-/ Grünflächen soll die innere<br />

grüngestalterische Glie<strong>der</strong>ung des Gebiets gewährleistet werden; sie können zudem<br />

teilweise zur Unterbringung von Retentionsflächen für das <strong>an</strong>fallende unbelastete<br />

Oberflächenwasser genutzt werden. Für die Frei-/ Grünflächen sowie für<br />

die baulichen Anlagen und Stellplatzflächen werden zudem Pfl<strong>an</strong>zgebote ben<strong>an</strong>nt,<br />

durch die Beeinträchtigungen von Natur und L<strong>an</strong>dschaft vermieden und gemin<strong>der</strong>t<br />

werden sollen (insb. Pfl<strong>an</strong>zung von st<strong>an</strong>dortheimischen Gehölzen, Fassadenbegrünung).<br />

Neben dem Arten- und Biotopschutz dienen die Festsetzungen vorr<strong>an</strong>gig<br />

<strong>der</strong> Verbesserung bzw. <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Bodenfunktionen, <strong>der</strong> Versickerung<br />

von Nie<strong>der</strong>schlägen und <strong>der</strong> Beschattung / Luftbefeuchtung durch Vegetationsbestände.<br />

Grünflächen sind darüber hinaus bedeutsame Gestaltungsmittel im Städtebau<br />

(optische Raumwirksamkeit, Identifikation, Charakterisierung eines Raums).<br />

Die Frei-/ Grünflächen sollen zu einem relativ hohen Anteil als Gehölzbestände<br />

<strong>an</strong>gelegt werden; hierdurch soll gewährleistet werden, dass auch bei einer verdichteten<br />

Bebauung eine gestalterisch wirksame Durchgrünung des Gewerbegebiets<br />

erfolgt. Zur l<strong>an</strong>dschaftlichen Einbindung des Pl<strong>an</strong>gebiets trägt insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Festsetzung von ergänzenden, breiten und durchgehenden Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />

aus gebietstypischen Laubbäumen und Sträuchern am Nord- und Ostr<strong>an</strong>d des<br />

Gebiets bei. Diese R<strong>an</strong>dbereiche des Pl<strong>an</strong>gebiets sind im Hinblick auf die Sichtbarkeit<br />

von außen (von <strong>der</strong> Zufahrt aus, von <strong>der</strong> K 19 aus bzw. von östlich gelegenen,<br />

weitgehend offen strukturierten L<strong>an</strong>dwirtschaftsflächen aus) beson<strong>der</strong>s bedeutsam.<br />

Im Westen grenzen unmittelbar Waldflächen, Süden grenzen Freiflächen<br />

mit lockeren Gehölzbeständen sowie Waldflächen <strong>an</strong>; so dass <strong>an</strong> diesen Rän<strong>der</strong>n<br />

die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gewerbegebiets bereits gewährleistet ist. Die<br />

am Ostr<strong>an</strong>d des Pl<strong>an</strong>gebiets vorgesehenen, ergänzenden Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen erhöhen<br />

zudem die Wirksamkeit des Sichtschutzes verbleiben<strong>der</strong> Gehölzbestände<br />

gegenüber vorhabensbedingten Störeffekten für die Tierwelt auf <strong>an</strong>grenzenden<br />

Freiflächen (siehe oben). Die Empfehlung zur Pfl<strong>an</strong>zung von Gehölzen <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

westlichen Baugrenze erfolgt vor dem Hintergrund des westlich verlaufenden<br />

Forstweges, <strong>der</strong> häufig von Spaziergängern frequentiert wird, und soll zur Eingrünung<br />

<strong>der</strong> Gebäude und baulichen Anlagen beitragen.


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Bei Realisierung <strong>der</strong> vorliegenden Pl<strong>an</strong>ung k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> naturschutzrechtliche Ausgleich<br />

nicht innerhalb des Geltungsbereichs erbracht werden (siehe Kap. 3.5.5,<br />

Umweltbel<strong>an</strong>ge/ Eingriffs-/ Ausgleichs-Bil<strong>an</strong>zierung). Die zusätzlich erfor<strong>der</strong>lichen<br />

naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen und die darauf auszuführenden Maßnahmen<br />

werden in einem separaten städtebaulichen Vertrag zwischen <strong>der</strong> Stadt<br />

Hagenbach und den Eigentümern des Pl<strong>an</strong>gebiets geregelt werden. Prinzipiell<br />

könnten die südlich <strong>an</strong> das Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>grenzenden Freiflächen (Restflächen <strong>der</strong><br />

Flurstücke Nr. 3585/39 und Nr. 3585/38; insg. ca. 1,8 ha) für den naturschutzrechtlichen<br />

Ausgleich her<strong>an</strong>gezogen werden. Sie sind verfügbar und besitzen ein entsprechendes<br />

Aufwertungspotential (siehe IUS 2012, Umweltbericht mit integriertem<br />

l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen und artenschutzrechtlichen Beitrag).<br />

Die weitgehende Verwendung halbdurchlässiger o<strong>der</strong> wasserdurchlässiger Materialien<br />

für die Befestigung von Verkehrs-, Lager- o<strong>der</strong> Abstellflächen (soweit keine<br />

wassergefährdenden Stoffe gelagert werden) sowie von Feuerwehrumfahrungen<br />

dient dem Boden- und Grundwasserschutz. Die Maßnahme dient zugleich <strong>der</strong><br />

Ortsbildgestaltung, da entsprechend befestigte Flächen in <strong>der</strong> Regel "natürlicher"<br />

wirken und so das Bild des Gebiets mitprägen.<br />

3.4.10 Flächen für Versorgungs<strong>an</strong>lagen (Elektrizität)<br />

Im Norden (östlich <strong>der</strong> Stichstraße) wird eine 5,0 m x 5,0 m große Fläche (zzgl.<br />

r<strong>an</strong>dlicher Freihaltestreifen) zur Anlage einer Verteilerstation/ Schalt<strong>an</strong>lage für<br />

Strom ausgewiesen. Im Gebiet existiert bereits eine entsprechende Verteilerstation;<br />

aufgrund ihrer ungünstigen Lage wird eine Neu-Verortung für sinnvoll erachtet.<br />

Die 20 kV-Freileitung sowie <strong>der</strong> im Gebiet stehende Strommasten werden erhalten<br />

und nachrichtlich in den <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> übernommen (inkl. beidseitig je 10 m breitem<br />

Sicherheitsstreifen). Innerhalb des Sicherheitsstreifens ist die Pl<strong>an</strong>ung von<br />

baulichen Anlagen sowie von Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen mit dem Stromversorgungsunternehmen<br />

abzustimmen.<br />

3.4.11 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />

Am Ostr<strong>an</strong>d führen zwei kurze Abschnitte eines Fuß-/ W<strong>an</strong><strong>der</strong>weges durch das<br />

Pl<strong>an</strong>gebiet. Für die im Pl<strong>an</strong>gebiet gelegenen Abschnitte wird im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />

ein Gehrecht für die Allgemeinheit bzw. ein Geh- und Fahrrecht für den Unterhaltungspflichtigen<br />

festgesetzt. Hierüber wird die <strong>der</strong>zeitige Nutzung des Weges gesichert.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> auf dem Privatgrundstück im Nordosten des Pl<strong>an</strong>gebiets bereits<br />

vorh<strong>an</strong>denen Freileitungstrasse inkl. Schutzstreifen wird zudem ein Geh-, Fahr-<br />

und Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers Pfalzwerke AG festgesetzt.<br />

Entsprechendes erfolgt im Bereich <strong>der</strong> Produktenfernleitung im Westen des Geltungsbereichs<br />

(Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten <strong>der</strong> Fernleitungs-Be-<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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triebsgesellschaft mbH - FBG).<br />

3.4.12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />

Mit den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird in positiver Weise auf die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> baulichen Anlagen Einfluss genommen. Durch die Lage des Gewerbegebiets<br />

im Außenbereich ohne unmittelbaren Anschluss <strong>an</strong> die bestehende<br />

Ortslage ist aus städtebaulicher Sicht die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung <strong>der</strong> Gebäude/<br />

baulichen Anlagen in die umgebenden Freiflächen zu gewährleisten. Die festgesetzten<br />

Dachformen/ -neigungen orientieren sich am <strong>der</strong>zeitigen Erscheinungsbild<br />

und werden entsprechend den typischen Formen gewerblich genutzter Betriebsgebäude<br />

ergänzt. Der Verzicht auf reflektierende, glänzende, spiegelnde u. ä.<br />

Dacheindeckungen und Fassadenmaterialien ist im Interesse <strong>der</strong> Einfügung in das<br />

L<strong>an</strong>dschaftsbild erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Beschränkungen im Hinblick auf die Dimensionierung, Positionierung und Beleuchtung<br />

von Werbe<strong>an</strong>lagen stellt ein Kompromiss zwischen dem Anliegen <strong>der</strong><br />

Gewerbetreibenden, von <strong>an</strong>grenzenden Verkehrsflächen aus sichtbar zu werben,<br />

und den weit reichenden Wirkungen von Werbe<strong>an</strong>lagen auf das L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />

bzw. dessen <strong>an</strong>thropogener Überprägung durch Werbe<strong>an</strong>lagen dar. Die Unzulässigkeit<br />

einer Nachtbeleuchtung <strong>der</strong> Werbe<strong>an</strong>lagen wird vor allem vor dem Hintergrund<br />

des Artenschutzes getroffen.<br />

Die maximale Höhe von 2,0 m für (nicht pfl<strong>an</strong>zliche) Einfriedungen ist heute zur<br />

Absicherung von Gewerbegrundstücken üblich. Gestalterische Aspekte werden<br />

dadurch berücksichtigt, dass nur tr<strong>an</strong>sparente Ausführungen <strong>der</strong> Einzäunung zulässig<br />

sind.<br />

3.5 Auswirkungen des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s<br />

3.5.1 Lärmbelastung nächst gelegener schutzbedürftiger Nutzungen<br />

Auf <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche selbst sind die allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen<br />

Nutzungen mit einem Schutz<strong>an</strong>spruch in <strong>der</strong> Nachtzeit weitgehend ausgeschlossen<br />

(insb. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für kirchliche,<br />

kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke). Betriebswohnungen sind nur ausnahmsweise<br />

zulässig. Unmittelbar <strong>an</strong> die Gewerbegebietsfläche grenzen keine<br />

schutzbedürftigen Nutzungen <strong>an</strong>. Die nächst gelegenen l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Aussiedlungen<br />

mit Wohnnutzung liegen Luftlinie mind. 800 m, die nächst gelegenen<br />

Wohn-/ Mischgebiete <strong>der</strong> Ortslage von Hagenbach liegen Luftlinie mind. 1,1 km<br />

von <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche entfernt.<br />

In Gewerbegebieten allgemein bzw. ausnahmsweise zulässige Nutzungen, die zu<br />

immissionsschutzrechtlichen Konflikten mit beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Nutzungen<br />

führen können bzw. solche mit überdurchschnittlich hohem Verkehrsaufkom-


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

men (wie insb. größere Logistikbetriebe) o<strong>der</strong> Störungen in Abend- und Nachtzeiten<br />

insbeson<strong>der</strong>e durch gebietsfremden Zu- und Abfahrtverkehr (wie Diskotheken)<br />

werden vorliegend explizit ausgeschlossen.<br />

In einem städtebaulichen Vertrag mit <strong>der</strong> Stadt Hagenbach k<strong>an</strong>n darüber hinaus<br />

vereinbart werden, dass bei Betrieben/ Anlagen, bei denen mit einem höherem<br />

Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, <strong>der</strong> An-/ Abfahrtsverkehr über die K 19/ B 9<br />

zu erfolgen hat.<br />

Insgesamt sind im Hinblick auf die schutzbedürftigen Nutzungen in den nächst gelegenen<br />

Siedlungsbereichen keine Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte<br />

nach <strong>der</strong> TA Lärm durch die gewerbliche Nutzung im Pl<strong>an</strong>gebiet zu erwarten.<br />

3.5.2 Oberflächenentwässerung / Ver- und Entsorgung<br />

Derzeit wird das <strong>an</strong>fallende, unbelastete Oberflächen-/ Dachflächenwasser vor Ort<br />

versickert (in den Freiflächen, die <strong>an</strong> die bebauten/ versiegelten Bereich <strong>an</strong>grenzen).<br />

Auch bei Erweiterung <strong>der</strong> gewerblichen Nutzung ist vorgesehen, das <strong>an</strong>fallende<br />

Oberflächenwasser vollständig unmittelbar auf den Grundstücken selbst zurückzuhalten.<br />

Hierzu sind geeignete Rückhaltemöglichkeiten vorzusehen. Im Pl<strong>an</strong>gebiet<br />

herrschen <strong>an</strong>lehmige bis lehmige S<strong>an</strong>de vor; die Böden sind daher grundsätzlich<br />

zur Versickerung geeignet. Im Rahmen des Bau<strong>an</strong>trags ist durch den Bauherren<br />

ein ingenieurtechnisches Konzept zur Oberflächenentwässerung vorzulegen.<br />

Das Gebiet ist aktuell nicht <strong>an</strong> das öffentliche Trinkwasserversorgungs-/ Abwasserentsorgungsnetz<br />

<strong>an</strong>geschlossen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über genehmigte<br />

Brunnen<strong>an</strong>lagen; das <strong>an</strong>fallende Schmutzwasser wird <strong>der</strong>zeit grundstücksbezogen<br />

in geschlossenen Gruben gesammelt, durch eine Fachfirma ordnungsgemäß<br />

abtr<strong>an</strong>sportiert und <strong>der</strong> öffentlichen Klär<strong>an</strong>lage zugeführt. Die zukünftige<br />

Form <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung/ Abwasserentsorgung hängt wesentlich<br />

von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Nutzung im Gewerbegebiet ab. Ob diese leitungsgebunden mit Anschluss<br />

<strong>an</strong> das öffentliche Ver-/ Entsorgungsnetz erfolgen wird o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Lösungen<br />

möglich sind (wie bspw. Bau einer Kleinklär<strong>an</strong>lage/ Gemeinschafts<strong>an</strong>lage)<br />

ist durch den Vorhabensträger im Zuge des Bau<strong>an</strong>trags-/ Genehmigungsverfahrens<br />

mit <strong>der</strong> Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Referat 34 abzustimmen<br />

(siehe Vorbehalt in Textfestsetzung Nr. 1.1.1).<br />

Die Versorgung des Gebiets mit elektrischer Energie ist durch einen bereits vorh<strong>an</strong>denen<br />

Anschluss <strong>an</strong> das Ortsnetz des Versorgungsträgers (Pfalzwerke AG)<br />

gewährleistet (20 kV-Leitung/ Verteilerstation im Pl<strong>an</strong>gebiet vorh<strong>an</strong>den). Entsprechendes<br />

gilt für die Einrichtungen <strong>der</strong> Telekommunikation.<br />

3.5.3 Abst<strong>an</strong>d zwischen Wald und zukünftiger Bebauung<br />

Sowohl im Norden als auch im Westen grenzt das Gewerbegebiet <strong>an</strong> Wald <strong>an</strong>. Ei-<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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ner möglichen Gefahrensituation, die von stürzenden Bäumen und Baumteilen<br />

ausgehen k<strong>an</strong>n, wurde dadurch Rechnung getragen, dass mit baulichen Anlagen/<br />

Gebäuden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Baugrenze im Norden und Westen des<br />

Pl<strong>an</strong>gebiets ein Mindestabst<strong>an</strong>d von 25 m eingehalten wird. Dieser Mindestabst<strong>an</strong>d<br />

liegt innerhalb <strong>der</strong> Vorgaben, wonach auf <strong>der</strong> Grundlage von Sachverständigenerfahrungen<br />

ein Mindestabst<strong>an</strong>d zwischen Wald und Bebauung von 25 - 35 m<br />

als ausreichend <strong>an</strong>genommen wird.<br />

3.5.4 Bauverbotszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19/ Schutzstreifen <strong>der</strong> Produktenfernleitung<br />

Nach § 22 Abs. 1 L<strong>an</strong>desstraßengesetz (LStrG) ist entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 eine Bauverbotszone<br />

von 15 m einzuhalten. Die Abgrenzung des Baufensters im Nordosten<br />

des Gewerbegebiets berücksichtigt eine entsprechend tiefe Bauverbotszone westlich<br />

<strong>der</strong> K 19. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> im Westen des Pl<strong>an</strong>gebiets gelegene<br />

Schutzstreifen <strong>der</strong> Produktenfernleitung Bellheim - Kehl von einer Bebauung frei<br />

gehalten (Abst<strong>an</strong>d zwischen Baufenster und Leitungstrasse gemäß Verlauf nach<br />

jetzigem Kenntnisst<strong>an</strong>d: 6 m).<br />

3.5.5 Umweltbel<strong>an</strong>ge inkl. artenschutzrechtliche Vorgaben (Umweltbericht<br />

inkl. l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischer und artenschutzrechtlicher Beitrag sowie<br />

NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung)<br />

Die Umweltbel<strong>an</strong>ge, die als Gegenst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Umweltprüfung bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />

des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s zu berücksichtigen sind, werden in einem separaten, qualifizierten<br />

Umweltbericht näher dargestellt und bewertet (IUS, November 2012). Die<br />

Erstellung des l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen Beitrags, mit dem die in § 1a Abs. 3<br />

BauGB gefor<strong>der</strong>te Einbringung <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Bel<strong>an</strong>ge in die Bauleitpl<strong>an</strong>ung<br />

erfolgt, wird in die Erarbeitung des Umweltberichts integriert. Im Umweltbericht<br />

werden darüber hinaus die artenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß §§<br />

44ff. BNatSchG (Zugriffsverbote im Hinblick auf europäische Vogelarten und Arten<br />

des Anh<strong>an</strong>g IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie 92/43/EWG) berücksichtigt.<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet ist zudem Teil des im Rahmen des europäischen Schutzgebietssystems<br />

„NATURA 2000“ ausgewiesenen FFH-Gebiets „Bienwaldschwemmfächer“<br />

(Nr. 6914-301, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG) sowie des Vogelschutzgebiets<br />

„Bienwald und Viehstrichwiesen“ (Nr. 6914-401, Vogelschutzrichtlinie<br />

79/409/EWG). Projekte, die ein FFH- o<strong>der</strong> ein Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen<br />

können, erfor<strong>der</strong>n gemäß Artikel 6 Absatz 3 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie eine Prüfung<br />

<strong>der</strong> Verträglichkeit mit den festgelegten Erhaltungszielen des Gebiets. Mit den<br />

§§ 31 - 34 des Gesetzes über Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz<br />

- BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) wurden die Vorgaben<br />

<strong>der</strong> EU-Vogelschutz-Richtlinie und <strong>der</strong> FFH-Richtlinie in bundesdeutsches<br />

Recht integriert. Die notwendigen Informationen für Verträglichkeitsprüfung nach §<br />

34 BNatSchG wird den zuständigen Fachbehörden in einer separaten Studie<br />

(FFH-/ Vogelschutzgebiets-Verträglichkeitsuntersuchung, IUS, November 2012)


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

bereitgestellt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Verträglichkeitsuntersuchung werden in die<br />

nachfolgende zusammenfassende Darstellung integriert.<br />

Der Zust<strong>an</strong>d <strong>der</strong> einzelnen Schutzgüter im Pl<strong>an</strong>gebiet, die voraussichtlichen erhebliche<br />

Umweltauswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung sowie geeignete Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von erheblichen negativen Auswirkungen<br />

(Beeinträchtigungen) lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen (inkl. biologische Vielfalt und beson<strong>der</strong>er Artenschutz gem. § 44<br />

BNatSchG)<br />

Zust<strong>an</strong>d: Lebensraumkomplex mit überwiegend geringem, mittel-geringem bzw. mittlerem<br />

bioökologischen Wert (neben Gebäuden, baulichen Anlagen und Lager-/ Verkehrsflächen<br />

insb. krautige Ru<strong>der</strong>alvegetation); zum Teil jedoch ökologisch bedeutsame Vegetationsbestände<br />

vorh<strong>an</strong>den: v. a. fragmentarischer Silikattrockenrasen (kleinflächig) sowie Wald-/ Gehölzbestände<br />

mit wichtigen Funktionen als Lebens-/ Nahrungsraum für Insekten und Vögel<br />

sowie Abschirmwirkung; Teil des LSG „Pfälzische Rheinauen“; Teil des FFH-Gebiets „Bienwaldschwemmfächer“<br />

und des Vogelschutzgebiets „Bienwald und Viehstrichwiesen“ (r<strong>an</strong>dliche<br />

Nachweise von Großem Mausohr, Wendehals, Neuntöter, Ziegenmelker, Rotmil<strong>an</strong>); artenschutzrechtlich<br />

bedeutsam insb. für weniger <strong>an</strong>spruchsvolle, weit verbreitete und i. d. R.<br />

ungefährdete Vögel sowie evtl. für die Zauneidechse sowie r<strong>an</strong>dlich Vorkommen o. g. Arten/<br />

weiterer Fle<strong>der</strong>mäuse (Jagdgebiet); Nachweis <strong>der</strong> Blauflügeligen Ödl<strong>an</strong>dschrecke; Entwicklungspotential<br />

für Offenl<strong>an</strong>dvegetation magerer, trockener St<strong>an</strong>dorte.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Evtl. Beeinträchtigung<br />

verbleiben<strong>der</strong>/ zukünftiger (Entwicklungspotential) Grünflächen innerhalb des Gewerbegebiets<br />

durch baubedingte Beschädigung, Bodenverdichtungen o. ä.; Individuenverluste<br />

von Vögeln (Eier, Jungvögel) und evtl. <strong>der</strong> Zauneidechse (Eier, überwinternde Tiere) bei zusätzlicher<br />

baubedingter Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme möglich (artenschutzrechtlicher Verbotstatbest<strong>an</strong>d);<br />

<strong>an</strong>lagebedingt: Dauerhafter Verlust von Biotopstrukturen, z. T. mittel-hoch-/<br />

hochwertig, größtenteils gering- mittel-gering- bzw. mittelwertig (jedoch mit Entwicklungspotential)<br />

durch Befestigung/ Versiegelung/ Überbauung (Nettoneuversiegelung max. 21.569<br />

qm), weitere Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bedeutung als Lebens- und Nahrungsraum, Flächen übernehmen<br />

Teilfunktionen für weitgehend <strong>an</strong>spruchslose Allerweltsarten; die ökologische Funktion<br />

<strong>der</strong> möglicherweise betroffenen Fortpfl<strong>an</strong>zungs- und Ruhestätten artenschutzrechtlich beson<strong>der</strong>s<br />

geschützter Arten bleibt jedoch weiterhin gewahrt; <strong>an</strong>lagebedingt sind zudem keine<br />

in den NATURA 2000-Gebieten beson<strong>der</strong>s zu schützenden Lebensraumtypen/ Lebensraumstrukturen<br />

<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s zu schützenden Arten betroffen; Individuenverluste von Vögeln<br />

(Eier, Jungvögel) und evtl. <strong>der</strong> Zauneidechse (Eier, überwinternde Tiere) bei Rodungsarbeiten/<br />

Vegetationsentfernungen möglich (artenschutzrechtlicher Verbotstatbest<strong>an</strong>d).<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Störwirkungen<br />

für die Tierwelt durch Lärm, Licht, Bewegungsunruhe, Erschütterungen (bei weitgehendem<br />

Erhalt <strong>der</strong> r<strong>an</strong>dlichen Gehölzbestände unerheblich); nutzungsbedingt: Beeinträchtigung/<br />

Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vegetation durch Trittbelastungen, Stoffeinträge durch Kfz-Emissionen,<br />

Zunahme <strong>der</strong> Störwirkungen (durch Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe) für die Tierwelt,<br />

auch im Hinblick auf beson<strong>der</strong>s/ streng geschützte Arten bzw. auf in den NATURA 2000-<br />

Gebieten beson<strong>der</strong>s zu schützende Arten (bei weitgehendem Erhalt <strong>der</strong> r<strong>an</strong>dlichen Gehölzbestände<br />

unerheblich).<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Boden<br />

Zust<strong>an</strong>d: Im östlichen Bienwald-Schwemmfächer nährstoffarme (podsolige) Braunerden<br />

vorherrschend; Deckschichten aus <strong>an</strong>lehmigen bis lehmigen S<strong>an</strong>den; mittleres Wasserrückhaltevermögen;<br />

Deckschichten mit sehr geringem bis mittlerem physiko-chemischen Filtervermögen,<br />

keine naturnahen Extrem- und Son<strong>der</strong>st<strong>an</strong>dorte; keine naturgeschichtlich bedeutsamen<br />

Böden; am Ostr<strong>an</strong>d archäologisches Bodendenkmal/ Grabungsschutzgebiet (alte<br />

Römerstraße); mittlere natürliche Ertragsfähigkeit für die ackerbauliche Nutzung, geringer<br />

Bodenerodierbarkeitsfaktor; Vorbelastungen durch ehemalige/ bestehende Nutzungen vorh<strong>an</strong>den,<br />

vorwiegend <strong>an</strong>thropogen hochgradig verän<strong>der</strong>te St<strong>an</strong>dorte; gemäß Nutzungsrecherche<br />

im Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Betriebst<strong>an</strong>kstelle Verdacht auf mögliche Bodenverunreinigungen.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Bodenverdichtung,<br />

qualitative Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bodeneigenschaften (z. B. Porenvolumen), z. T. Erhöhung des<br />

<strong>an</strong>thropogenen Einflusses; <strong>an</strong>lagebedingt: Zerstörung <strong>der</strong> Bodenhorizontierung, Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> natürlichen Bodenentwicklung und des Bodengefüges durch Abgrabungen, Umlagerungen<br />

o. ä. (trotz Vorbelastungen wesentlich), evtl. Nähr-/ Schadstoffbelastung durch<br />

Auffüllungen (Fremdmaterial), Funktionsverlust durch Flächenbefestigung/ -versiegelung/ -<br />

überbauung (Nettoneuversiegelung max. 21.569 qm); nutzungsbedingt: Bodenverdichtung,<br />

qualitative Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bodeneigenschaften, z. T. Erhöhung des <strong>an</strong>thropogenen Einflusses.<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Schadstoff<strong>an</strong>reicherung<br />

durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens gering);<br />

<strong>an</strong>lagebedingt: Auswirkungen auf das archäologische Bodendenkmal (Abschnitt alte<br />

Römerstraße) werden u. a. durch die Festsetzung von Mindestabständen minimiert; nutzungsbedingt:<br />

Schadstoff<strong>an</strong>reicherung durch Kfz-Emissionen, Entstehen von Abfällen (ordnungsgemäße<br />

Entsorgung/ Verwertung ist sicher gestellt).<br />

Wasser<br />

Zust<strong>an</strong>d: Außer Kunststoffbeckenteich keine Oberflächengewässer vorh<strong>an</strong>den; Grundwasser:<br />

hohe Grundwasserneubildungsrate (pot. Sickerwasserspende 200 - 300 mm/a), mittlere<br />

Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers, mittlere Nitratauswaschungsgefährdung,<br />

Lage im Anströmbereich des Wasserschutzgebiets Hagenbach; hohe Grundwasserflurabstände<br />

(im Mittel im Westen > 8 m u. GOF, im Osten > 5 - 8 m u. GOF).<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Reduzierung <strong>der</strong><br />

Sickerwassermenge durch Bodenverdichtungen im Zuge von Baumaßnahmen (kleinräumig);<br />

<strong>an</strong>lagebedingt: Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung bzw. des Wasserrückhaltevermögens<br />

<strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaft durch Befestigung/ Versiegelung/ Überbauung (Nettoneuversiegelung<br />

max. 21.569 qm), evtl. Verunreinigung durch Auffüllungen (Fremdmaterial).<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Potentielle Verunreinigungen<br />

von Grundwasser durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit<br />

des Eintretens gering); nutzungsbedingt: Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung durch<br />

nutzungsbedingte Bodenverdichtungen, potentielle Verunreinigungen von Grundwasser<br />

durch Kfz-Emissionen; die im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> festgesetzten zulässigen/ ausnahmsweise zulässigen<br />

Nutzungen werden unter den Vorbehalt <strong>der</strong> Gewährleistung einer Wasserversorgung/<br />

Schmutzwasserentsorgung entsprechend den Regeln <strong>der</strong> Technik gestellt.


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />

Zust<strong>an</strong>d: Lage inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, relativ geringe Nie<strong>der</strong>schlagsrate,<br />

häufige Inversionswetterlagen, großräumig bioklimatisch belastende Bedingungen; Freiflächen<br />

wirken entlastend (überwiegend Freil<strong>an</strong>d-Klimatop, r<strong>an</strong>dlich Übergänge zu Wald-<br />

Klimatop); Vorbelastungen durch befestigte, versiegelte und überbaute Flächen vorh<strong>an</strong>den;<br />

Freiflächen westlich Hagenbach mit Bezug zum Siedlungsraum, Frisch-/ Kaltluftabfluss in<br />

Richtung Wiebelsbach bzw. Hochuferk<strong>an</strong>te, Luftströmungen jedoch vermutlich gering ausgeprägt;<br />

lufthygienisch kritische Wetterlagen, Luftbelastung vorh<strong>an</strong>den, insbeson<strong>der</strong>e hohe<br />

Ozonbelastung; Verkehr auf umliegenden Straßen als hauptsächlicher Verursacher von<br />

Lärm.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/<br />

Beeinträchtigung von klimawirksamen Vegetationsbeständen (stellenweise r<strong>an</strong>dlich/<br />

<strong>an</strong>grenzend Gehölzbestände); <strong>an</strong>lagebedingt: Verlust von Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen<br />

mit Bezug zum Siedlungsraum durch Befestigung/ Versiegelung/ Überbauung<br />

(Nettoneuversiegelung max. 21.569 qm), Erhöhung <strong>der</strong> Belastungssituation im Gebiet.<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Erhöhung <strong>der</strong><br />

Immissionsbelastung (Luft, Lärm) durch den Baubetrieb; <strong>an</strong>lagebedingt: Barrierewirkung von<br />

Gebäuden und baulichen Anlagen für lokal wirksame Windsysteme, Retentionsmulden als<br />

abflusslose Senken für die Kaltluft; nutzungsbedingt: Zusätzliche Luftschadstoff- bzw. Lärmbelastung<br />

durch nutzungsbedingte Emissionen (Kfz-Verkehr, gewerbliche Nutzung) für<br />

schutzbedürftige Nutzungen in <strong>der</strong> Ortslage (soweit möglich minimiert), Verträglichkeit <strong>der</strong><br />

im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässigen Wohnbebauung mit den Straßenverkehrsgeräuschen<br />

von <strong>der</strong> K 19 ist <strong>an</strong>zunehmen; Energieverbrauch (auf Dachflächen optimale Nutzung<br />

von Sonnenenergie möglich).<br />

L<strong>an</strong>dschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />

Zust<strong>an</strong>d: Lage am Ostr<strong>an</strong>d des vorwiegend waldgeprägten und am Nord- und Südr<strong>an</strong>d<br />

durch weitgehend offene Nie<strong>der</strong>ungen begrenzten Bienwald-Schwemmkegels im Überg<strong>an</strong>g<br />

zur Rheinnie<strong>der</strong>ung; Pl<strong>an</strong>gebiet vorwiegend durch bestehende bzw. ehemalige gewerbliche<br />

Nutzung geprägt, maßstäbliche Gebäudekubaturen, ungeordnete Nutzung, Freiflächen<br />

durch Ru<strong>der</strong>alvegetation gekennzeichnet, z. T. (gebietstypische) Gehölze als R<strong>an</strong>deingrünung<br />

sowie lückige Durchgrünung mit Einzelbäumen; z. T. eingezäunt; nur im Nahbereich<br />

von <strong>an</strong>grenzenden Verkehrsflächen aus einsehbar; umgebende Offenl<strong>an</strong>d-/ Waldflächen mit<br />

einer mittleren bis hohen L<strong>an</strong>dschaftsbildqualität; örtlich bedeutsamer Naherholungsraum für<br />

die Tages- und Feieraben<strong>der</strong>holung (mit Defiziten im Hinblick auf fußläufige Erreichbarkeit<br />

und L<strong>an</strong>dschaftsbildqualität), Pl<strong>an</strong>gebiet nicht zugänglich (Kulissenfunktion); Erholungsnutzung<br />

vorwiegend auf <strong>an</strong>grenzenden Waldwegen durch Spaziergänger (Hundeauslauf) und<br />

Sporttreibende.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/<br />

Beeinträchtigung von l<strong>an</strong>dschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen (stellenweise<br />

r<strong>an</strong>dlich verbleibende/ <strong>an</strong>grenzende Gehölzbestände); <strong>an</strong>lagebedingt: Verlust von L<strong>an</strong>dschaftselementen,<br />

nachhaltige Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Oberflächengestalt durch Bodenabgrabungen/<br />

-auffüllungen, weitere Überprägung des L<strong>an</strong>dschaftsbilds durch Gebäude und bauliche<br />

Anlagen sowie evtl. monotone, ortsuntypische Bepfl<strong>an</strong>zung (Ziergrün), visuelle Störungen<br />

<strong>an</strong>grenzen<strong>der</strong> erholungswirksamer Freiräume durch Baukörper/ bauliche Anlagen.<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Erhöhung <strong>der</strong><br />

Immissionsbelastung (Luft, Lärm, Gerüche) sowie erhöhte Bewegungsunruhe durch den<br />

Baubetrieb; <strong>an</strong>lagebedingt: Kein Verlust von erholungswirksamem Freiraum, keine Verände-<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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rung erholungswirksamer Wegebeziehungen; nutzungsbedingt: Erhöhung des Erholungs-/<br />

Freizeitdrucks auf die <strong>an</strong>grenzenden Freiflächen, Schadstoff- bzw. Lärmbelastung durch nutzungsbedingte<br />

Emissionen (Kfz-Verkehr, gewerbliche Nutzung).<br />

Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Zust<strong>an</strong>d: Am Ostr<strong>an</strong>d archäologisches Bodendenkmal/ Grabungsschutzgebiet (Teilabschnitt<br />

alte Römerstraße, s. a. Schutzgut Boden), r<strong>an</strong>dlich verschiedene unterirdische Versorgungsleitungen<br />

inkl. Schutzstreifen, im Nordosten t<strong>an</strong>giert eine 20 kV-Freileitung inkl. Sicherheitsstreifen<br />

das Pl<strong>an</strong>gebiet, im Pl<strong>an</strong>gebiet Gebäude/ bauliche Anlagen/ Verkehrsflächen<br />

vorh<strong>an</strong>den; keine Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung, <strong>an</strong>grenzend Waldwege<br />

am R<strong>an</strong>de von Waldflächen, K 19 mit zwischenörtlicher Verbindungsfunktion.<br />

Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: bau-, <strong>an</strong>lage- und nutzungsbedingt:<br />

Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen sowie von Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />

innerhalb des Sicherheitsstreifens <strong>der</strong> 20 kV-Freileitung zulässig; Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />

resp. Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich <strong>der</strong> Bauverbots-/ Baubeschränkungszone<br />

entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 zulässig; evtl. erhöhter Kontrollaufw<strong>an</strong>d im <strong>an</strong>grenzenden<br />

Waldbereich im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht (Hinweis zur Kostenübernahme<br />

durch betroffenen Eigentümer bereits im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> enthalten); evtl. zunehmende Unfallhäufigkeit<br />

im Einmündungsbereich Zufahrt/ K 19 durch ein höheres Verkehrsaufkommen<br />

(Festsetzung eines Vorbehalts einer verkehrssicheren Anbindung <strong>an</strong> die K 19 bereits im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />

enthalten).<br />

Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: bau-, <strong>an</strong>lage- und nutzungsbedingt:<br />

Auswirkungen auf das archäologische Bodendenkmal (Abschnitt alte Römerstraße)<br />

werden u. a. durch die Festsetzung von Mindestabständen minimiert; Auswirkungen auf unterirdischen<br />

Versorgungsleitungen werden durch die Freihaltung <strong>der</strong> Trassen inkl. Schutzstreifen<br />

minimiert; keine Verän<strong>der</strong>ung von Wegebeziehungen.<br />

Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die voraussichtlichen<br />

erheblichen Auswirkungen<br />

- Beachtung von Ausschlusszeiten für Bewuchsentfernungen/ Erdarbeiten im Vorfeld <strong>der</strong><br />

Erschließungsarbeiten (Gehölzrodungen ohne Wurzelstockentfernung außerhalb <strong>der</strong><br />

Brutzeit <strong>der</strong> Vögel; Vegetationsentfernungen im Bereich möglicher Eiablageplätze <strong>der</strong><br />

Zauneidechse von Mitte/ Ende März bis Mitte/ Ende Mai o<strong>der</strong> von Mitte September bis<br />

Mitte Oktober; Wurzelstockrodungen und übrige Vegetationsentfernungen von Mitte/ Ende<br />

März bis Mitte Oktober; detaillierte Regelung im Zuge <strong>der</strong> Genehmigungs-/ Ausführungspl<strong>an</strong>ung;<br />

artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme);<br />

- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umg<strong>an</strong>g mit Baufahrzeugen, Baumaschinen und<br />

Betriebsstoffen, Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und<br />

Richtlinien zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während <strong>der</strong> Baumaßnahmen<br />

(Regelung im Zuge <strong>der</strong> Genehmigungs-/ Ausführungspl<strong>an</strong>ung);<br />

- Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen als Fahrwege und Lagerplätze im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen (Regelung im Zuge <strong>der</strong> Genehmigungs-/ Ausführungspl<strong>an</strong>ung);<br />

- Schonen<strong>der</strong>, sachgerechter Umg<strong>an</strong>g mit zu beseitigendem Oberboden;<br />

- Verwendung von einw<strong>an</strong>dfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche Auffüllungen;


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

- Falls erfor<strong>der</strong>lich Schutz verbleiben<strong>der</strong>/ r<strong>an</strong>dlicher Vegetationsbestände gemäß DIN<br />

18920 (Regelung im Zuge <strong>der</strong> Genehmigungs-/ Ausführungspl<strong>an</strong>ung);<br />

- Begrenzung <strong>der</strong> Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindest<strong>an</strong>teils <strong>an</strong> Vegetationsflächen,<br />

Ausweisung von Garten-/ Grünflächen mit Pfl<strong>an</strong>zbindungen, Begrünung<br />

von Stellplatz<strong>an</strong>lagen mit Laubbäumen und möglichst extensive Pflege/ Nutzung (gärtnerisch<br />

<strong>an</strong>zulegende Freiflächen);<br />

- Erhalt von mittel- bis hochwertigen Gehölzbeständen, von älteren gebietstypischen Einzelbäumen<br />

sowie von sonstigen Vegetationsbeständen;<br />

- Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pfl<strong>an</strong>zen, wodurch <strong>der</strong> Pflege/ Unterhaltung<br />

<strong>der</strong> Grün-/ Gartenflächen minimiert werden k<strong>an</strong>n;<br />

- Ausweisung von artenreichen, st<strong>an</strong>dortgerechten Grünflächen entl<strong>an</strong>g von öffentlichen<br />

Verkehrsflächen mit extensiver Pflege;<br />

- Abstimmung bzgl. <strong>der</strong> Errichtung von Gebäuden/ baulichen Anlagen sowie von Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />

im Bereich des Sicherheitsstreifens <strong>der</strong> Freileitung mit dem zuständigen<br />

Stromversorgungsunternehmen;<br />

- Abstimmung bzgl. Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen im Bereich <strong>der</strong> K 19 resp. bzgl. Errichtung baulicher<br />

Anlagen innerhalb <strong>der</strong> Bauverbots-/ Baubeschränkungszone mit <strong>der</strong> zuständigen<br />

Straßenbauverwaltung;<br />

- Erhaltungs-/ Pfl<strong>an</strong>zgebote im Bereich des archäologischen Kulturdenkmals (bereits mit<br />

den Denkmalschutzbehörden abgestimmt);<br />

- Fassadenbegrünung größerer, ungeglie<strong>der</strong>ter W<strong>an</strong>dflächen;<br />

- Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze, Lager- und Abstellflächen (soweit<br />

keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden) sowie Feuerwehrumfahrungen;<br />

- Rückhaltung des <strong>an</strong>fallenden, unbelasteten Oberflächenwassers im Gebiet (Versickerungsflächen,<br />

vorzugsweise Anlage von naturnahen Retentionsmulden, bzw. Speicherung<br />

in Zisternen und Verwendung als Brauchwasser o<strong>der</strong> Kombinationsrückhaltung);<br />

- Verbot einer Nachtbeleuchtung von Werbe<strong>an</strong>lagen, Verbot von Wechsellicht<strong>an</strong>lagen,<br />

laufenden Schriftbän<strong>der</strong>n, Skybeamern u. ä.;<br />

- Verwendung von Straßen-/ Außenbeleuchtungen mit geringer Anlockwirkung für Insekten;<br />

Verbot <strong>der</strong> Abstrahlung <strong>der</strong> Beleuchtungs<strong>an</strong>lagen in die umgebende freie L<strong>an</strong>dschaft<br />

und in den Nachthimmel;<br />

- Empfehlungen zur Gestaltung von Fassaden, Dacheindeckungen, Werbe<strong>an</strong>lagen, Einfriedungen<br />

o. ä.;<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> Energieeinsparverordnung (ENEV) bei <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Gebäude<br />

(Regelung im Genehmigungsverfahren);<br />

- Berücksichtigung <strong>der</strong> Verpflichtungen und Auflagen des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes,<br />

frühzeitige Abstimmung mit <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde;<br />

- Sicherstellung <strong>der</strong> Kompensation von Flächen-/ Wertverlusten auf externen Flächen -<br />

Ausweisung weiterer Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung in räumlich-funktionalem<br />

Zusammenh<strong>an</strong>g zum Pl<strong>an</strong>gebiet, Min<strong>der</strong>ung von Belastungen auf diesen Flächen;<br />

Multifunktionalität (Kompensation verschiedener Schutzgutfunktionen) <strong>der</strong> Flächen/<br />

Maßnahmen (Regelung in einem separaten städtebaulichen Vertrag; potentiell geeignet<br />

wären Aufwertungsmaßnahmen in den südlich <strong>an</strong> das Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>grenzenden<br />

Restflächen <strong>der</strong> beiden Flurstücke Nr. 3585/38 und 3585/39; Verfügbarkeit <strong>der</strong> Flächen<br />

gegeben).<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Soweit im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>verfahren regelbar, werden entsprechende grünordnerische/<br />

l<strong>an</strong>dschaftspflegerische Festsetzungen formuliert, die bereits in den <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />

übernommen worden sind. Ein Teil <strong>der</strong> Maßnahmen betreffen Regelungen,<br />

die im Rahmen <strong>der</strong> nachgelagerten Genehmigungsverfahren zu beachten<br />

sind.<br />

Für das Monitoring werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />

- Kontrolle im Hinblick auf die Beachtung von Ausschlusszeiten bei Gehölzrodungen/ Entfernen<br />

von Vegetationsbeständen/ Erdarbeiten im Rahmen <strong>der</strong> Erschließung zur Vermeidung<br />

von Individuenverlusten von Vögeln und evtl. <strong>der</strong> Zauneidechse.<br />

- Überprüfung von Zust<strong>an</strong>d und Wirksamkeit <strong>der</strong> Gehölzpfl<strong>an</strong>zgebote.<br />

- Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Vorgaben zur Beleuchtung von Gebäuden/ baulichen<br />

Anlagen/ Werbe<strong>an</strong>lagen.<br />

Für die zusammenfassende Bewertung des mit <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Bebauung verbundenen<br />

Gesamteingriffs (insb. im Hinblick auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)<br />

wird zum einen eine schutzgutbezogene Gesamtbil<strong>an</strong>zierung und zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />

eine Flächenbil<strong>an</strong>zierung für das Schutzgut Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen (inkl. biologischer<br />

Vielfalt) vorgenommen.<br />

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung <strong>der</strong> in Kapitel 4 gen<strong>an</strong>nten<br />

l<strong>an</strong>dschaftspflegerischen/ grünordnerischen Maßnahmen nur ein Teil <strong>der</strong> zu<br />

erwartenden negativen Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung (gemäß <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>-Entwurf<br />

vom November 2012) vermieden, verringert und ausgeglichen werden k<strong>an</strong>n.<br />

Mit Realisierung des Vorhabens ist <strong>der</strong> naturschutzrechtliche Ausgleich für den gepl<strong>an</strong>ten<br />

Eingriff nur d<strong>an</strong>n zu erreichen, wenn auf externen Flächen zusätzliche<br />

Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Die südlich <strong>an</strong> das Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>grenzenden<br />

Freiflächen (Restflächen <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/39 und Nr. 3585/38;<br />

insg. ca. 1,8 ha) wären für die Umsetzung entsprechen<strong>der</strong> Maßnahmen geeignet<br />

und prinzipiell verfügbar. Mit <strong>der</strong>en Realisierung würden die Bel<strong>an</strong>ge des Umweltschutzes,<br />

einschließlich des Naturschutzes und <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftspflege, wie sie in §<br />

1 Abs. 6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB ben<strong>an</strong>nt werden, entsprechend berücksichtigt<br />

werden.<br />

Aus artenschutzrechtlicher Sicht (beson<strong>der</strong>er Artenschutz gem. § 44 BNatSchG)<br />

ist davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine Verbotstatbestände erfüllt<br />

werden. Die Durchführung spezieller CEF-Maßnahmen ist nicht erfor<strong>der</strong>lich. Die<br />

ökologische Funktion <strong>der</strong> möglicherweise betroffenen Fortpfl<strong>an</strong>zungs- und Ruhestätten<br />

artenschutzrechtlich beson<strong>der</strong>s geschützter Arten (im Pl<strong>an</strong>gebiet lediglich<br />

Vorkommen weniger <strong>an</strong>spruchsvoller, weit verbreiteter und i. d. R. ungefährdeter<br />

Vögel sowie evtl. <strong>der</strong> Zauneidechse) bleibt weiterhin gewahrt. Mögliche baubedingte<br />

Individuenverluste (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) lassen sich durch Ausschlusszeiten<br />

für Rodungen/ Vegetationsentfernungen im Rahmen <strong>der</strong> Ausführung vermeiden.<br />

Die Zunahme vorhabensbedingter Störwirkungen (durch Lärm-, Lichtemissionen,<br />

Bewegungsunruhe) für die <strong>an</strong>grenzend vorkommende Tierwelt, auch<br />

im Hinblick auf beson<strong>der</strong>s/ streng geschützte Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />

und auf die in den NATURA 2000-Gebieten beson<strong>der</strong>s zu schützenden Arten wirkt<br />

sich bei weitgehendem Erhalt <strong>der</strong> r<strong>an</strong>dlichen Gehölzbestände, durch Beschränkungen<br />

<strong>der</strong> zulässigen Art <strong>der</strong> gewerblichen Nutzung sowie durch Vorgaben zur


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Beleuchtung <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anlagen sowie von Werbe<strong>an</strong>lagen (wie festgesetzt)<br />

voraussichtlich nicht wesentlich aus. Ergänzende Gehölzpfl<strong>an</strong>zgebote erhöhen<br />

zudem die Wirksamkeit des Sichtschutzes verbleiben<strong>der</strong> Gehölzbestände<br />

gegenüber vorhabensbedingten Störeffekten.<br />

Erhebliche Beeinträchtigungen von maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen und Erhaltungszielen<br />

im FFH-Gebiet „Bienwaldschwemmfächer“ und im Vogelschutzgebiet<br />

„Bienwald und Viehstrichwiesen“ sind bei Umsetzung des Vorhabens nicht zu erwarten<br />

bzw. können mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />

3.6 Abwägung<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s sind die öffentlichen und privaten<br />

Bel<strong>an</strong>ge gegenein<strong>an</strong><strong>der</strong> und unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> gerecht abzuwägen. Während <strong>der</strong> Öffentlichkeits-<br />

und Behördenbeteiligung (gemäß §§ 3, 4, 4a BauGB) vorgebrachte<br />

Anregungen und eingeg<strong>an</strong>gene Stellungnahmen wurden diskutiert und in den Abwägungsprozess<br />

eingestellt. Der Abwägungsprozess wird in den am Ende <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Begründung <strong>an</strong>gehängten Stellungnahmen dokumentiert. Der <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />

stellt letztlich das Ergebnis eines intensiven und detaillierten Abwägungsprozesses<br />

dar.<br />

Gemäß dem aktuellen Verfahrensst<strong>an</strong>d findet sich in Anh<strong>an</strong>g D (Dokumentation<br />

des Abwägungsprozesses) eine tabellarische Übersicht <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong><br />

frühzeitigen Anhörung (Scoping) <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Bel<strong>an</strong>ge (vom 15.12.2009 - 04.02.2010). Im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />

(Auslegung vom 05.01. - 04.02.2010) gingen keine Anregungen/ Einwände<br />

ein.<br />

3.7 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet befindet sich - mit Ausnahme <strong>der</strong> gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen<br />

- im Privateigentum. Eine Bodenordnung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3.8 Flächenbil<strong>an</strong>z<br />

Vorläufige Flächenbil<strong>an</strong>z:<br />

Gewerbegebiet GE1/ GE2 45.365 m 2<br />

(davon gärtnerisch <strong>an</strong>zulegende Freifläche mit<br />

Erhaltungsbindungen/ Pfl<strong>an</strong>zgeboten mind. 9.073 m 2 )<br />

Private Verkehrsfläche 1.860 m 2<br />

Öffentliche Straßenverkehrsfläche 2.637 m 2<br />

Fläche für Versorgungs<strong>an</strong>lagen (Elektrizität) 25 m 2<br />

Gesamt 49.887 m 2<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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4 Anh<strong>an</strong>g<br />

Anh<strong>an</strong>g A: Auswahlliste sowie Qualitäts<strong>an</strong>for<strong>der</strong>ungen für Gehölze zu den<br />

textlichen Festsetzungen des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach<br />

A.1:<br />

Bäume (außer Obstbäume): Hochstämme o<strong>der</strong> Stammbüsche mit einem Stammumf<strong>an</strong>g<br />

von mindestens 10 / 12 cm (mind. 2 x verpfl<strong>an</strong>zt) bzw. Heister mit einer<br />

Mindesthöhe von 200 - 250 cm (mind. 2 x verpfl<strong>an</strong>zt);<br />

Obstbäume: Stammumf<strong>an</strong>g mindestens 8 / 10 cm, insb. Hochstamm-Obstbäume<br />

mit einer Stammlänge von mind. 1,6 m bis zum untersten Ast<strong>an</strong>satz;<br />

Sträucher: Mindestgröße 60 - 100 cm (2 x verpfl<strong>an</strong>zt bzw. entsprechende Forstware)<br />

Bäume:<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

Feld-Ahorn Acer campestre<br />

Flatter-Ulme Ulmus laevis<br />

Gemeine Esche Fraxinus excelsior<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Rot-Buche Fagus sylvatica<br />

Stiel-Eiche Quercus robur<br />

Trauben-Eiche Quercus petraea<br />

Vogel-Kirsche Prunus avium<br />

Waldkiefer Pinus sylvestris<br />

Weiß-Birke Betula pendula<br />

Winter-Linde Tilia cordata<br />

Auf wechselfeuchten St<strong>an</strong>dorten wie insb. im Bereich von Retentionsmulden:<br />

Rötliche Bruchweide Salix x rubens<br />

Schwarz-Erle Alnus glutinosa<br />

Silber-Weide Salix alba<br />

Sträucher:<br />

Blutroter Hartriegel Cornus s<strong>an</strong>guinea<br />

Gemeiner Schneeball Viburnum opulus*<br />

Hasel Corylus avell<strong>an</strong>a<br />

Hunds-Rose Rosa c<strong>an</strong>ina<br />

Kreuzdorn Rhamnus cartharticus<br />

Kriechende Rose Rosa arvensis<br />

Liguster Ligustrum vulgare*<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus*<br />

Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum*<br />

Sal-Weide Salix caprea


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Schlehe Prunus spinosa<br />

Schwarzer Holun<strong>der</strong> Sambucus nigra<br />

Trauben-Holun<strong>der</strong> Sambucus racemosa<br />

Weißdorn, eingriffelig Crataegus monogyna<br />

Auf wechselfeuchten St<strong>an</strong>dorten wie insb. Bereich von Retentionsmulden:<br />

Grau-Weide Salix cinerea<br />

Korbweide Salix viminalis<br />

M<strong>an</strong>delweide Salix tri<strong>an</strong>dra<br />

Purpur-Weide Salix purpurea<br />

* = wg. Giftigkeit <strong>der</strong> Früchte bzw. <strong>an</strong><strong>der</strong>er Pfl<strong>an</strong>zenteile Verwendung dieser Art nur am äußeren<br />

R<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Gehölzpfl<strong>an</strong>zung zu den <strong>an</strong>grenzenden Frei-/ Verkehrsflächen hin.<br />

b) kulturraumtypische Arten <strong>der</strong> Gärten:<br />

Bäume:<br />

Obstbäume: Apfel, Birne, Kirsche, Reneklode<br />

in nach Möglichkeit regionaltypischen Sorten<br />

(z. B. Alte Sternrenette, Berlepsch, Bohnapfel, Brettacher,<br />

Jakob Fischer, Jakob Lebel, L<strong>an</strong>dsberger Renette, Rheinischer<br />

Winterrambour, Roter Boskoop, Rote Sternrenette,<br />

Roter Stettiner, Roter Zigeuner, Schöner von Boskoop,<br />

Winterglockenapfel, Clapps Liebling, Gelbmöstler, Gellerts<br />

Butterbirne, Gute Graue, Pastorenbirne, Petersbirne,<br />

Schweizer Wasserbirne, Stuttgarter Geißhirtle, Schweizerhose,<br />

Veldenzer, Vereinsdech<strong>an</strong>tsbirne, Große<br />

Schwarze Knorpel, Haumüllers Mitteldicke, Hedelfinger<br />

Riesenkirsche, Meckenheimer Frühe Rote, Schnei<strong>der</strong>s<br />

Späte Knorpelkirsche, Teickners Schwarze Herzkirsche,<br />

Bühler Frühzwetschge, Deutsche Hauszwetschge, Ersinger<br />

Frühzwetschge, N<strong>an</strong>cy-Mirabelle)<br />

Aprikosenbaum Prunus armeniaca<br />

Eß-Kast<strong>an</strong>ie Cast<strong>an</strong>ea sativa<br />

M<strong>an</strong>delbaum Amygdalus communis<br />

Maulbeerbaum Morus alba<br />

Mispel Mespilus germ<strong>an</strong>ica<br />

Pfirsichbaum Prunus persica<br />

Quitte Cydonia oblonga<br />

Speierling Sorbus domestica<br />

Walnuss Jugl<strong>an</strong>s regia<br />

Sträucher:<br />

Flie<strong>der</strong> Syringa vulgaris<br />

Gartenjasmin Philadelphus coronarius<br />

Kornelkirsche Cornus mas<br />

Schmetterlingsstrauch Buddleja davidii<br />

Sommerflie<strong>der</strong> Buddleja alternifolia<br />

Strauchrosen Rosa spec.<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Weißer Hartriegel Cornus alba<br />

Beerensträucher<br />

Das Anpfl<strong>an</strong>zen von Nadelgehölzen ist (mit Ausnahme <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nten Art)<br />

nicht zulässig.<br />

A.2:<br />

Nicht auf R<strong>an</strong>khilfe <strong>an</strong>gewiesene Pfl<strong>an</strong>zen, wie z. B.:<br />

Efeu He<strong>der</strong>a helix<br />

Trompetenblume Campsis radic<strong>an</strong>s<br />

Wil<strong>der</strong> Wein Parthenocissus tricuspidata<br />

Pfl<strong>an</strong>zen, die R<strong>an</strong>khilfen benötigen:<br />

A.3:<br />

Blauregen Wisteria sinensis<br />

Jelängerjelieber Lonicera caprifolium<br />

Kletter-Hortensie Hydr<strong>an</strong>gea petiolaris<br />

Kletterrosen Rosa in Sorten<br />

Schlingknöterich Fallopia aubertii<br />

Waldrebe Clematis - Wildformen<br />

Spalierobst<br />

Weinreben<br />

Hochstämme mit einem Stammumf<strong>an</strong>g von mindestens 18 / 20 cm (mind. 3 x verpfl<strong>an</strong>zt),<br />

Bäume am Straßenr<strong>an</strong>d (wegen Lichtraumprofil) mit beson<strong>der</strong>s hohem<br />

Kronen<strong>an</strong>satz:<br />

Baumhasel Corylus colurna<br />

Feld-Ahorn Acer campestre (auch Sorte `Elsrijk`)<br />

Gefüllte Vogel-Kirsche Prunus avium `Plena`<br />

Gemeine Esche Fraxinus excelsior (auch Sorten `Atlas`,<br />

`Diversifolia`, `Geessink`, ´Globosa`, ´Westhofs´s<br />

Glorie`)<br />

Hainbuche Carpinus betulus (auch Sorten `Fastigiata`,<br />

`Fr<strong>an</strong>s Fontaine`)<br />

Spitz-Ahorn Acer plat<strong>an</strong>oides (auch Sorten `Clevel<strong>an</strong>d`,<br />

`Columnare´, `Globosum`)<br />

Stiel-Eiche Quercus robur (auch Sorte `Fastigiata`)<br />

Trauben-Eiche Quercus petraea<br />

Winter-Linde Tilia cordata (auch Sorten `Erecta`, `Greenspire`,<br />

´R<strong>an</strong>cho, `Roelvo`)


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Anh<strong>an</strong>g B: Hinweise<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

Ordnungswidrig im Sinne des § 89 LbauO h<strong>an</strong>delt, wer den Festsetzungen <strong>der</strong><br />

hiermit nach § 88 LbauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB erlassenen örtlichen Bauvorschriften<br />

zuwi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>delt.<br />

Verstöße gegen die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB (Pfl<strong>an</strong>zgebote)<br />

werden gemäß § 213 BauGB als Ordnungswidrigkeiten geahndet.<br />

Beleuchtung<br />

Für die Straßen- und Außenbeleuchtung sind Beleuchtungssysteme mit einer niedrigen<br />

Anlockwirkung für nachtaktive Insekten zu verwenden. Empfohlen werden<br />

Lampen mit einem Strahlungsmaximum im Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Nie<strong>der</strong>drucklampen,<br />

LED). Die Leuchten sind staubdicht auszubilden.<br />

Art, St<strong>an</strong>dorte und Höhe <strong>der</strong> Beleuchtungssysteme sind so zu wählen, dass eine<br />

Lichtwirkung nur auf die zu beleuchtende Fläche bzw. das zu beleuchtende Objekt<br />

erfolgt und dass eine Abstrahlung in die umgebende freie L<strong>an</strong>dschaft und in den<br />

Nachthimmel sowie eine Blendung von Verkehrsteilnehmern auf <strong>der</strong> K 19 ausgeschlossen<br />

wird.<br />

Beachtung von Ausschlusszeiten für Bewuchsentfernungen/ Erdarbeiten im<br />

Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten (artenschutzrechtlich im Hinblick auf Vögel<br />

und Zauneidechse relev<strong>an</strong>t)<br />

- Durchführung <strong>der</strong> Gehölzrodungen (ohne Wurzelstockentfernung) außerhalb<br />

<strong>der</strong> Brutzeit <strong>der</strong> Vögel, also nicht in <strong>der</strong> Zeit vom 1. März bis 30. September<br />

- Entfernen <strong>der</strong> Vegetationsbestände bzw. Erdarbeiten im Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten<br />

im Bereich möglicher Eiablageplätze <strong>der</strong> Zauneidechse (in<br />

nachfolgen<strong>der</strong> Abbildung rot schraffierte Bereiche) im Zeitraum von Mitte/ Ende<br />

März bis Mitte/ Ende Mai o<strong>der</strong> von Mitte September bis Mitte Oktober mit<br />

jeweils <strong>an</strong>schließendem Beginn <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten<br />

- Entfernen von Wurzelstöcken und sonstiger Vegetationsbestände bzw. Erdarbeiten<br />

im Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten außerhalb möglicher Eiablageplätze<br />

<strong>der</strong> Zauneidechse (siehe oben) im Zeitraum von Mitte/ Ende März bis<br />

Mitte Oktober mit <strong>an</strong>schließendem Beginn <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten.<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Freiflächengestaltungspläne<br />

Mit <strong>der</strong> Vorlage von Bauunterlagen für einzelne Grundstücke sind vom Bauherrn<br />

qualifizierte Freiflächengestaltungspläne mit Darstellung und Erläuterung <strong>der</strong> grüngestalterischen<br />

Maßnahmen sowie des Versiegelungsgrades vorzulegen.<br />

Gehölzst<strong>an</strong>dorte<br />

Die im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> zur Erhaltung festgesetzten Gehölze und sonstigen Vegetationsbestände<br />

sind lagemäßig nicht eingemessen. Es wird empfohlen, vor Beginn<br />

<strong>der</strong> Baumaßnahmen insbeson<strong>der</strong>e die genauen St<strong>an</strong>dorte <strong>der</strong> Gehölze (nach<br />

Lage und Höhe) einzumessen und zu kartieren.<br />

Nachbarrecht Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz/ Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen/ Freihaltung des Lichtraumprofils<br />

entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19<br />

Auf die Regelungen des Nachbarrechtes Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz insbeson<strong>der</strong>e die Abst<strong>an</strong>dsregelungen<br />

für Bepfl<strong>an</strong>zungen (§§ 44ff.) wird hingewiesen.<br />

Bei Bepfl<strong>an</strong>zungen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Kreisstraße ist die gültige RPS (Richtlinien für passiven<br />

Schutz <strong>an</strong> Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme 2009) mit den sich<br />

daraus ergebenden Abständen zur klassifizierten Straße zu beachten.<br />

Bei Bepfl<strong>an</strong>zungen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 ist das Lichtraumprofil <strong>der</strong> Kreisstraße frei zu<br />

halten. Im Bedarfsfall sind in den Luftraum über <strong>der</strong> Straße hineinragende Äste zurückzuschneiden,<br />

um ein gefahrloses Befahren <strong>der</strong> Straße bzw. des Wegs zu er-


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

möglichen.<br />

Schutz/ Verän<strong>der</strong>ung von unterirdischen/ oberirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Produktenfernleitung Bellheim - Kehl<br />

Im Rahmen des Bau<strong>an</strong>trags-/ Baugenehmigungsverfahren ist auf Kosten des betroffenen<br />

Grundstückseigentümers und in Abstimmung mit <strong>der</strong> FGB-Betriebsstelle<br />

T<strong>an</strong>klager Bellheim eine Einmessung des Leitungsverlaufs <strong>der</strong> Produktenfernleitung<br />

Bellheim - Kehl mit einem Ortungsgerät durchzuführen. Bei <strong>der</strong> Errichtung<br />

von Gebäuden, baulichen Anlagen o. ä. sind <strong>der</strong> ermittelte Leitungsverlauf resp.<br />

<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Schutzstreifen frei zu halten.<br />

Die bestehenden Mess-/ Markierungspfähle sowie Kabelverbindungen zur Rohrleitung<br />

sind zu erhalten. Ein Versetzen ist in Absprache möglich.<br />

Alle gepl<strong>an</strong>ten Einzelmaßnahmen, die den Schutzbereich <strong>der</strong> Produktenfernleitung<br />

Bellheim - Kehl berühren, müssen rechtzeitig unter Vorlage von Detailplänen, bei<br />

<strong>der</strong> Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (FBG), Idar-Oberstein zur Prüfung und<br />

Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt werden, da gegebenenfalls größere<br />

Schutzabstände bzw. beson<strong>der</strong>e Sicherungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich sind. Kosten<br />

zu erfor<strong>der</strong>lichen Leitungssicherungs- und Anpassungsmaßnahmen - sofern keine<br />

<strong>an</strong><strong>der</strong>s lautenden vertraglichen Regelungen bestehen - sind vom Ver<strong>an</strong>lasser zu<br />

tragen.<br />

Alle Arbeiten innerhalb des Schutzbereichs, dürfen nur unter Beachtung <strong>der</strong> „Hinweise<br />

für Arbeiten im Bereich <strong>der</strong> Produktenfernleitungen <strong>der</strong> NATO und des Bundes<br />

in <strong>der</strong> BRD“ sowie unter Aufsicht eines Beauftragten <strong>der</strong> FBG durchgeführt<br />

werden.<br />

Eine In<strong>an</strong>spruchnahme des Schutzstreifens bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung<br />

West, Außenstelle Wiesbaden (WBV) und möglicherweise des<br />

Abschlusses eines Gestattungsvertrages, <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e Folgepflichten und<br />

Folgekosten regelt.<br />

Ferngasleitung Nr. 50/20<br />

Innerhalb des Schutzstreifens <strong>der</strong> unterirdischen Ferngasleitung (Nr. 50/20) sind<br />

die Errichtung von Gebäuden aller Art sowie von Mauern parallel über bzw. unmittelbar<br />

neben den Ferngasleitungen, die Einleitung aggressiver Abwässer sowie<br />

sonstige Einwirkungen, die den Best<strong>an</strong>d o<strong>der</strong> den Betrieb <strong>der</strong> Leitung gefährden<br />

o<strong>der</strong> beeinträchtigen können, nicht zulässig.<br />

Nur mit beson<strong>der</strong>er Zustimmung sind die Freilegung <strong>der</strong> Leitung, Sprengungen in<br />

Leitungsnähe, Niveauverän<strong>der</strong>ungen im Schutzstreifen zulässig.<br />

Der Neubau von kreuzenden o<strong>der</strong> parallel führenden Straßen, Wegen, K<strong>an</strong>älen,<br />

Rohrleitungen, Kabeln, Freileitungen und Gleis<strong>an</strong>lagen sowie die Durchführung<br />

sonstiger Baumaßnahmen - soweit eine Leitungsbeeinflussung nicht ausgeschlossen<br />

werden k<strong>an</strong>n - sowie Ausschachtarbeiten im Leitungsbereich sowie die vorübergehende<br />

o<strong>der</strong> dauernde Lagerung von Erdaushub, Baumaterial o<strong>der</strong> sonstigen<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Stoffen im Schutzstreifen sind mit <strong>der</strong> E.ON Ruhrgas AG, Essen abzustimmen. Vor<br />

Aufnahme von Arbeiten im Bereich o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Schutzstreifen ist die<br />

E.ON Ruhrgas AG, Essen zu benachrichtigen, damit erfor<strong>der</strong>lichenfalls die Lage<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Leitung und <strong>der</strong> zugehörigen Einrichtungen durch den Leitungsträger<br />

in <strong>der</strong> Örtlichkeit markiert und die Arbeiten überwacht werden können.<br />

Sonstige Ver- und Entsorgungsleitungen<br />

Vor Realisierung gepl<strong>an</strong>ter Maßnahmen im Bereich von sonstigen vorh<strong>an</strong>denen<br />

Versorgungsleitungen ist es erfor<strong>der</strong>lich, sich rechtzeitig für eine Einweisung zur<br />

genauen Lage <strong>der</strong> unterirdisch vorh<strong>an</strong>denen Leitungen sowie für eine technische<br />

Abstimmung erfor<strong>der</strong>lich werden<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen und/ o<strong>der</strong> Sicherungen <strong>der</strong> Leitungen<br />

mit den jeweils zuständigen Org<strong>an</strong>isationseinheiten in Verbindung zu setzen<br />

(Stromversorgung: Pfalzwerke AG Netzteam K<strong>an</strong>del bzw. Netzbetrieb L<strong>an</strong>dau,<br />

Telekommunikation: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Kaiserslautern).<br />

Kosten für erfor<strong>der</strong>liche Än<strong>der</strong>ungen und/ o<strong>der</strong> Sicherungen <strong>an</strong> den Versorgungs<strong>an</strong>lagen<br />

und -leitungen sind vom Ver<strong>an</strong>lasser zu übernehmen.<br />

Die Einrichtung und/ o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung baulicher Anlagen im Schutzstreifen <strong>der</strong> 20kV-Freileitung<br />

bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Pfalzwerke AG. Hierzu sind alle genehmigungsbedürftigen<br />

und genehmigungsfreien Vorhaben <strong>der</strong> Pfalzwerke AG zur<br />

Stellungnahme vorzulegen. Auflagen <strong>der</strong> Pfalzwerke AG sind von den Antragstellern<br />

für sich und ihre Rechtsnachfolger sowie von nachfolgenden Erwerbern <strong>der</strong><br />

Grundstücke als bindend <strong>an</strong>zuerkennen. In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g wird den Antragstellern<br />

empfohlen, ihre Vorhaben in Bezug auf einzuhaltende Abstände zu <strong>der</strong><br />

Freileitung bereits im Stadium <strong>der</strong> Vorpl<strong>an</strong>ung mit <strong>der</strong> Pfalzwerke AG abzustimmen.<br />

Bei einer Unterbauung <strong>der</strong> überirdischen Freileitung ist die ausgewiesene<br />

maximale Bauhöhe (Firsthöhe) eventuell zu reduzieren. Grundsätzlich ist eine Errichtung<br />

von Wohnungen und Wohngebäuden im ausgewiesenen Schutzstreifen<br />

nicht zulässig.<br />

Sämtliche <strong>der</strong> Versorgung des Gebietes dienende Elektro- und Fernmeldeleitungen<br />

sind vorr<strong>an</strong>gig zu verkabeln (gilt nicht für bestehende Hochsp<strong>an</strong>nungsfreileitungen);<br />

ggf. können sie auch oberirdisch verlegt werden. Für den rechtzeitigen<br />

Ausbau des Netzes sowie die Koordinierung mit den Erschließungsmaßnahmen<br />

bzw. den Baumaßnahmen <strong>der</strong> Leitungsträger unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> ist es notwendig, dass<br />

den Versorgungsträgern Beginn und Ablauf <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahmen so früh<br />

wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich <strong>an</strong>gezeigt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Verlegung von Leitungen sind die im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> festgesetzten Gehölzst<strong>an</strong>dorte<br />

freizuhalten. Bei Baumpfl<strong>an</strong>zungen ist zu unterirdischen Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen mindestens einen seitlichen Abst<strong>an</strong>d von 2,50 m zwischen<br />

Stammachse und Leitungsachse einzuhalten (siehe DVGW-Regelwerk GW 125<br />

sowie DIN 1988). Sonst müssen in Absprache mit dem jeweiligen Versorgungsträger<br />

technische Vorkehrungen zum Schutz <strong>der</strong> Leitungen getroffen werden (Kostenübernahme<br />

durch den Vorhabenträger).


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Denkmalschutz<br />

Am Ostr<strong>an</strong>d des Pl<strong>an</strong>gebiets verläuft ein Abschnitt des Bodendenkmals/ Grabungsschutzgebiets<br />

Römerstraße Strasbourg/ Speyer. Bei Erschließungsarbeiten<br />

im R<strong>an</strong>dbereich des Grabungsschutzgebiets sind die Verpflichtungen und Auflagen<br />

des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes (DSchPflG) zu berücksichtigen. Die<br />

Denkmalfachbehörde ist von Beginn <strong>an</strong> zu beteiligen. Bauliche Maßnahmen, die<br />

Kulturdenkmäler in ihrem Best<strong>an</strong>d, ihrem Erscheinungsbild o<strong>der</strong> in ihrem wissenschaftlichen<br />

Wert gefährden o<strong>der</strong> beeinträchtigen können, sind auf den unbedingt<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Umf<strong>an</strong>g zu beschränken. Jegliche Verän<strong>der</strong>ungen dürfen nur mit<br />

Genehmigung erfolgen.<br />

Der Pl<strong>an</strong>ungsträger bzw. <strong>der</strong> Bauträger/ Bauherr hat darüber hinaus bei <strong>der</strong> Vergabe<br />

<strong>der</strong> Erschließungsmaßnahmen / Erdarbeiten (wie K<strong>an</strong>alisation und Straßenbau,<br />

inkl. vorbereitende Maßnahmen wie Mutter-/ Oberbodenabtrag) die ausführenden<br />

Baufirmen vertraglich zu verpflichten, bei <strong>der</strong> Generaldirektion Kulturelles<br />

Erbe - Direktion Archäologie (Kleine Pfaffengasse 10, 67346 Speyer) rechtzeitig<br />

(mindestens 3 Wochen im Voraus) den Beginn <strong>der</strong> Arbeiten <strong>an</strong>zuzeigen bzw. den<br />

Termin abzustimmen, damit diese, sofern notwendig, von <strong>der</strong> Generaldirektion überwacht<br />

werden können (Meldepflicht <strong>der</strong> Baubeginns<strong>an</strong>zeige). Die Meldepflicht<br />

<strong>der</strong> Baubeginns<strong>an</strong>zeige gilt auch für Maßnahmen zur Vorbereitung <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahmen.<br />

Da diese Arbeiten in <strong>der</strong> Regel im Auftrag <strong>der</strong> Gemeinde/ Verb<strong>an</strong>dsgemeinde<br />

erfolgen, liegt diese Meldepflicht bei <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

Die Auflagen und Festlegungen sind in die Bauausführungspläne zu übernehmen.<br />

Die ausführenden Baufirmen sind auf die Bestimmungen des Denkmalschutz- und<br />

Pflegegesetzes vom 23.03.1978 (GVBl. 1978, Nr. 10, S. 159ff.) hinzuweisen. Je<strong>der</strong><br />

zutage kommende archäologische Fund (wie Mauern, Erdverfärbungen, Knochen<br />

und Skelettteilen, Gefäßen o<strong>der</strong> Scherben, Münzen und Eisengegenständen o<strong>der</strong><br />

auch Kleindenkmäler wie Grenzsteine) ist <strong>der</strong> Direktion Archäologie unverzüglich<br />

zu melden, die Fundstelle ist soweit als möglich unverän<strong>der</strong>t zu lassen und die<br />

Gegenstände sind sorgfältig gegen Verlust zu sichern.<br />

Im Pl<strong>an</strong>gebiet können sich zudem bisher nicht bek<strong>an</strong>nte Kleindenkmale (wie<br />

Grenzsteine) befinden. Diese sind zu berücksichtigen bzw. dürfen bei Pl<strong>an</strong>ierungen<br />

o. ä. nicht berührt o<strong>der</strong> von ihrem <strong>an</strong>gestammten, historischen St<strong>an</strong>dort entfernt<br />

werden.<br />

Der Bauträger/ Bauherr ist durch oben stehende Hinweise gegenüber den Baufirmen<br />

nicht von <strong>der</strong> Meldepflicht und <strong>der</strong> Haftung gegenüber <strong>der</strong> Generaldirektion<br />

Kulturelles Erbe - Direktion Archäologie entbunden.<br />

Sollten archäologische Objekte <strong>an</strong>getroffen werden, ist <strong>der</strong> Direktion L<strong>an</strong>desarchäologie<br />

ein <strong>an</strong>gemessener Zeitraum einzuräumen, damit sie die Rettungsgrabungen,<br />

in Absprache mit den ausführenden Firmen, pl<strong>an</strong>mäßig den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>der</strong> heutigen archäologischen Forschung entsprechend durchführen k<strong>an</strong>n. Je<br />

nach Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> evtl. notwendigen Grabungen sind von Seiten <strong>der</strong> Bauherren/<br />

Bauträger fin<strong>an</strong>zielle Beiträge für die Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Schutz des Mutterbodens<br />

Der bei Bauarbeiten <strong>an</strong>fallende Oberboden (Mutterboden) ist schonend zu beh<strong>an</strong>deln<br />

und einer sinnvollen Folgenutzung zuzuführen. Auf § 202 BauGB „Schutz des<br />

Mutterbodens“ und die DIN 18115, Blatt 2 „Bodenarbeiten für vegetationstechnische<br />

Zwecke“ wird ausdrücklich hingewiesen.<br />

Auffinden von Altablagerungen<br />

Aus <strong>der</strong> durchgeführten Nutzungsrecherche ergibt sich für den Bereich <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Betriebst<strong>an</strong>kstelle (Lage ca. 10 m nördlich des Wohnhauses) ein Verdacht<br />

auf mögliche Bodenverunreinigungen. Sofern im Rahmen einer Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />

in diesem Bereich Erdarbeiten erfor<strong>der</strong>lich werden, werden diese in Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt a. d. Wstr. gutachterlich begleitet/<br />

überwacht; bei Bedarf werden Bodenproben auf mögliche Verunreinigungen<br />

überprüft und entsprechende S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen resp. eine ordnungsgemäße<br />

Entsorgung belasteten Bodenmaterials durchgeführt werden.<br />

Sollten sich darüber hinaus im Rahmen von Nutzungsän<strong>der</strong>ungen, Erschließungsmaßnahmen<br />

o<strong>der</strong> Neubebauungen Hinweise auf das Vorh<strong>an</strong>densein von<br />

Altablagerungen ergeben, ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt a. d.<br />

Wstr. umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Sollten bei späteren Baumaßnahmen<br />

im Pl<strong>an</strong>gebiet Abfälle <strong>an</strong>fallen, die keiner Wie<strong>der</strong>verwertung zugeführt werden<br />

können, sind diese in einer zugelassenen Abfallentsorgungs<strong>an</strong>lage zu entsorgen.<br />

St<strong>an</strong>dsicherheit von Gebäuden<br />

Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke<br />

(DIN 4020, DIN EN 1997-1 und -2, DIN 1054) zu berücksichtigen.<br />

Ausbildung von Kellern und Drainagen - Grundwasserverhältnisse<br />

Die Ableitung von Fremdwasser, z. B. Drainagewasser, in ein Gewässer o<strong>der</strong> das<br />

K<strong>an</strong>alnetz ist nicht gestattet.<br />

Bei <strong>der</strong> Ausbildung von Kellern in Gebäuden ist, sofern erfor<strong>der</strong>lich, auf die ausreichende<br />

Sicherung gegen drückendes Wasser zu achten. Gegebenenfalls ist die<br />

Unterkellerung zum Schutz gegen Vernässung in Form einer wasserdichten W<strong>an</strong>ne<br />

o. ä. auszubilden.<br />

Einleitung von Oberflächenwasser/ Regenwasserversickerung<br />

Die Einleitung des Oberflächenwassers von Straßen- und Hofflächen über zentrale<br />

Retentions- und Sickerflächen in das Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen<br />

Erlaubnis <strong>der</strong> Struktur- und Genehmigungsdirektion als Obere Wasserbehörde.


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Die Versickerung des auf den Dachflächen <strong>an</strong>fallenden Nie<strong>der</strong>schlagswassers auf<br />

den jeweiligen Grundstücken bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis <strong>der</strong> Kreisverwaltung<br />

Germersheim als Untere Wasserbehörde, soweit es sich um konzentrierte<br />

Versickerungen h<strong>an</strong>delt (Sickerschächte, Sickerteiche, Rigolen u. ä.). Die<br />

großflächige Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />

über die belebte Bodenzone (z. B. in ausreichend dimensionierten Sickermulden)<br />

ist erlaubnisfrei.<br />

Bei <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung, <strong>der</strong> Ausführung, dem Betrieb und <strong>der</strong> Unterhaltung <strong>der</strong> Versickerungs<strong>an</strong>lagen<br />

sind die allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Regeln <strong>der</strong> Technik zu beachten<br />

(insb. ATV-DVWK Arbeitsblatt A 138).<br />

Bauverbotszone/ Baubeschränkungszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19/ Werbe<strong>an</strong>lagen<br />

außerhalb geschlossener Ortschaften<br />

Gemäß § 22 LStrG gilt entl<strong>an</strong>g von Kreisstraßen (außerhalb <strong>der</strong> zur Erschließung<br />

<strong>der</strong> <strong>an</strong>liegenden Grundstücke bestimmten Teile <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten) bis zu einer<br />

Tiefe von 15 m gemessen vom äußeren R<strong>an</strong>d <strong>der</strong> befestigten Fahrbahn ein Bauverbot<br />

für Hochbauten. Entsprechendes gilt für Aufschüttungen und Abgrabungen<br />

größeren Umf<strong>an</strong>gs. Gemäß § 23 LStrG bedürfen zudem die Errichtung, wesentliche<br />

Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> wesentliche <strong>an</strong><strong>der</strong>sartige Nutzung von baulichen Anlagen in<br />

einer Entfernung von bis 30 m zu Kreisstraßen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Straßenbaubehörde<br />

(L<strong>an</strong>desbetrieb Mobilität LBM Speyer). Dies gilt auch für Außenwerbung<br />

aller Art.<br />

Bei einer Leitungsverlegung im Straßeneigentum ist vor Baubeginn eine vertragliche<br />

Regelung erfor<strong>der</strong>lich. In <strong>der</strong> Bauverbots- bzw. Baubeschränkungszone bedarf<br />

es einer <strong>an</strong>baurechtlichen Genehmigung des L<strong>an</strong>desbetriebes Mobilität LBM Speyer.<br />

Oberflächenentwässerung/ Verschmutzungen im Bereich <strong>der</strong> K 19<br />

Der K 19 und ihren Entwässerungseinrichtungen darf kein zusätzliches Oberflächenwasser<br />

zugeführt werden.<br />

Es ist ferner sicherzustellen, dass die ordnungsgemäße Entwässerung <strong>der</strong> Kreisstraße<br />

weiterhin gewährleistet wird.<br />

Eine Verschmutzung <strong>der</strong> K 19 während Bau- o<strong>der</strong> Abrissmaßnahmen ist zu vermeiden;<br />

entstehende Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.<br />

Sichtdreiecke nach RAS-K 1<br />

An <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Forststraße in die K 19 ist ein Sichtdreieck gemäß RAS-K-<br />

1 (Ausgabe 1988 inkl. Beiblatt St<strong>an</strong>d September 2001) zwischen 0,8 m und 2,5 m<br />

von ständigen Sichthin<strong>der</strong>nissen, parkenden Fahrzeugen und sichtbehin<strong>der</strong>ndem<br />

Bewuchs frei zu halten. Bäume, Lichtmaste, Lichtsignalgeber und Ähnliches sind<br />

innerhalb des Sichtdreiecks möglich, sie dürfen wartepflichtigen Fahrern, die aus<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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dem St<strong>an</strong>d einbiegen o<strong>der</strong> kreuzen wollen, die Sicht auf bevorrechtigte Fahrzeuge<br />

o<strong>der</strong> nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer jedoch nicht verdecken.<br />

Radonkonzentrationen<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem ein erhöhtes und lokal über<br />

einzelnen Gesteinshorizonten ein hohes Radonpotential ermittelt wurde (40 bis<br />

100 kBq/m³ bzw. lokal > 100 kBq/m³). Von Seiten des LUWG wird eine Radonmessung<br />

in <strong>der</strong> Bodenluft des Bauplatzes o<strong>der</strong> Baugebietes dringend empfohlen. Die<br />

Ergebnisse sollten Grundlage für die Baupl<strong>an</strong>er und Bauherren sein, sich ggf. für<br />

bauliche Vorsorgemaßnahmen zu entscheiden<br />

Der Begriff „lokal“ bedeutet hierbei, dass ein hohes Radonpotential meist eng <strong>an</strong><br />

geologisch-tektonische Einheiten gebunden ist. Solche Bereiche besitzen deshalb<br />

eine sehr begrenzte Ausdehnung. Es wird dringend empfohlen, von Seiten des<br />

Bauherrn orientierende Radonmessungen in <strong>der</strong> Bodenluft durchführen zu lassen.<br />

Die Ergebnisse sollten Grundlage für die Baupl<strong>an</strong>er und Bauherren sein, sich ggf.<br />

für bauliche Vorsorgemaßnahmen zu entscheiden. Werden hierbei tatsächlich<br />

Werte über 100 kBq/m³ festgestellt wird <strong>an</strong>geraten, bauliche Vorsorgemaßnahmen<br />

zu treffen, um den Eintritt des Radons ins Gebäude weitgehend zu verhin<strong>der</strong>n. Für<br />

einen Neubau empfehlen sich auch bei niedrigen Radonkonzentrationen in <strong>der</strong><br />

Bodenluft einfache vorbeugende Maßnahmen, wie bspw. einer Bodenplatte aus<br />

konstruktiv bewehrtem Beton mit einer Mindeststärke von 15 cm. Für weitere Fragen<br />

zur Geologie sowie zur Durchführung und Bewertung <strong>der</strong> Radonmessung in<br />

<strong>der</strong> Luft steht das L<strong>an</strong>desamt für Geologie und Bergbau zur Verfügung. Weiterführende<br />

Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radons<strong>an</strong>ierungen<br />

können dem „Radon-H<strong>an</strong>dbuch“ des Bundesamts für Strahlenschutz entnommen<br />

werden. Weiterhin stehen zur Thematik Radon in Gebäuden bzw. in <strong>der</strong><br />

Bodenluft die Radon-Informationsstelle im L<strong>an</strong>desamt für Umwelt, Wasserwirtschaft<br />

und Gewerbeaufsicht (LUWG) zur Verfügung.<br />

Wald - Kosten von Verkehrssicherungsmaßnahmen<br />

Durch die zukünftige gewerbliche Nutzung des Pl<strong>an</strong>gebiets über das bereits bestehende<br />

Maß hinaus entstehen Kosten von Verkehrssicherungsmaßnahmen (einschließlich<br />

des Kontrollaufw<strong>an</strong>des), die zu Gunsten des gepl<strong>an</strong>ten Gewerbegebietes<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden. Die Übernahme <strong>der</strong> Kosten erfolgt durch die Grundstückseigentümer<br />

waldr<strong>an</strong>dnaher Grundstücke (Regelung im Bau<strong>an</strong>trags-/ Baugenehmigungsverfahren).


<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Anh<strong>an</strong>g C: Verfahrensablauf<br />

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) 13.11.2008<br />

2. Bek<strong>an</strong>ntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) 25.12.2009<br />

3. Pl<strong>an</strong>entwurfsbeschluss 03.12.2009<br />

4. Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) 05.01. - 04.02.2010<br />

5. Beteiligung <strong>der</strong> Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) 15.12.2009 - 04.02.2010<br />

6. Beschlussfassung über die während des Anhörverfahrens vorgebrachten<br />

Anregungen und Stellungnahmen (§ 4 Abs. 1 BauGB) 08.11.2012<br />

7. Annahmebeschluss 08.11.2012<br />

8. Auslegungsbeschluss öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) 08.11.2012<br />

9. Bek<strong>an</strong>ntmachung <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) .............<br />

10. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) .............<br />

11. Beschlussfassung über die während <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung vorgebrachten<br />

Anregungen und Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) .............<br />

12. Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB) .............<br />

13. ausgefertigt:<br />

Hagenbach, den ------------------------------------------------<br />

F.X. Scherrer, Stadtbürgermeister<br />

14. Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s<br />

Mit dieser Bek<strong>an</strong>ntmachung wird <strong>der</strong> <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ mit<br />

Gestaltungssatzung einschließlich <strong>der</strong> textlichen Festsetzungen und <strong>der</strong> gestalterischen Festsetzungen<br />

nach § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO rechtsverbindlich.<br />

Hagenbach, den ------------------------------------------------<br />

F.X. Scherrer, Stadtbürgermeister<br />

15. Die Übereinstimmung <strong>der</strong> vorliegenden Pl<strong>an</strong>ausfertigung mit dem rechtskräftig gewordenen <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />

„Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ mit Gestaltungssatzung wird hiermit bestätigt.<br />

Hagenbach, den ------------------------------------------------<br />

F.X. Scherrer, Stadtbürgermeister<br />

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

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Anh<strong>an</strong>g D: Dokumentation des Abwägungsprozesses

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