Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />
„Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“<br />
mit Gestaltungssatzung,<br />
Stadt Hagenbach<br />
Textliche Festsetzungen / Begründung / Hinweise<br />
ENTWURF (St<strong>an</strong>d 08.11.2012)<br />
Im Auftrag <strong>der</strong><br />
Stadt Hagenbach<br />
Humboldtstr. 15 A • 76870 K<strong>an</strong>del<br />
Tel.: 07275-95710 • Fax: 07275-957199<br />
e-mail: k<strong>an</strong>del@weibel-ness.de
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Inhalt Seite<br />
1 Pl<strong>an</strong>ungsrechtliche Festsetzungen ........................................................................... 1<br />
1.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB).......................................................... 1<br />
1.1.1 Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)....................................................................................... 1<br />
1.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO) .......... 2<br />
1.3 Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) .................................................. 2<br />
1.4 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 und 18 BauNVO) ............. 3<br />
1.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen (§ 9 (1) / 2 BauGB) ..................................................... 3<br />
1.6 Flächen für Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB) ................ 3<br />
1.7 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
(§ 9 (1) Nr. 14 BauGB)................................................................................................... 3<br />
1.8 Pfl<strong>an</strong>zbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote sowie Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen zum Schutz,<br />
zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und L<strong>an</strong>dschaft<br />
(§ 9 (1) Nr. 20 und Nr. 25 BauGB)................................................................................. 4<br />
1.8.1 Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />
(gemäß § 9 (1) Nr. 25b BauGB) .................................................................................... 4<br />
1.8.2 Anpfl<strong>an</strong>zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />
(gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB) .................................................................................... 4<br />
1.8.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
L<strong>an</strong>dschaft (gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB).................................................................... 6<br />
1.9 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)............................................................................................. 7<br />
2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen .................................................................... 8<br />
2.1 Dachausbildung und -materialien .................................................................................. 8<br />
2.2 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen........................................................................... 8<br />
2.3 Werbe<strong>an</strong>lagen................................................................................................................ 8<br />
2.4 Einfriedungen................................................................................................................. 9<br />
3 Begründung................................................................................................................ 10<br />
3.1 Geltungsbereich (§ 9 Abs. 7 BauGB) .......................................................................... 10<br />
3.2 Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>lass und Pl<strong>an</strong>ungsziele............................................................................. 11<br />
3.3 Einfügung in die Gesamtpl<strong>an</strong>ung................................................................................. 12<br />
3.4 Pl<strong>an</strong>ungsinhalt und Grundzüge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung............................................................... 13<br />
3.4.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung ........................................................................................... 13<br />
3.4.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung und Höhe <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anlagen.................. 15<br />
3.4.3 Bauweise...................................................................................................................... 15<br />
3.4.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen.......................................... 15<br />
3.4.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen ................................................................................... 16<br />
3.4.6 Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen..................................................................... 16<br />
3.4.7 Verkehrsflächen, Anbindung <strong>an</strong> den Straßenverkehr ................................................. 17<br />
3.4.8 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser ................ 17<br />
3.4.9 Erhaltungsbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote, Pfl<strong>an</strong>zbindungen sowie Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und L<strong>an</strong>dschaft ............... 17<br />
I
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
II<br />
3.4.10 Flächen für Versorgungs<strong>an</strong>lagen (Elektrizität) ............................................................ 19<br />
3.4.11 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen ..................................... 19<br />
3.4.12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ....................................................................... 20<br />
3.5 Auswirkungen des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s ........................................................................... 20<br />
3.5.1 Lärmbelastung nächst gelegener schutzbedürftiger Nutzungen................................. 20<br />
3.5.2 Oberflächenentwässerung / Ver- und Entsorgung ...................................................... 21<br />
3.5.3 Abst<strong>an</strong>d zwischen Wald und zukünftiger Bebauung ................................................... 21<br />
3.5.4 Bauverbotszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19/ Schutzstreifen <strong>der</strong> Produktenfernleitung.............. 22<br />
3.5.5 Umweltbel<strong>an</strong>ge inkl. artenschutzrechtliche Vorgaben (Umweltbericht inkl.<br />
l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischer und artenschutzrechtlicher Beitrag sowie NATURA 2000-<br />
Verträglichkeitsuntersuchung) ..................................................................................... 22<br />
3.6 Abwägung .................................................................................................................... 29<br />
3.7 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung...................................................................... 29<br />
3.8 Flächenbil<strong>an</strong>z............................................................................................................... 29<br />
4 Anh<strong>an</strong>g........................................................................................................................ 30<br />
Abbildungsverzeichnis Seite<br />
Abb. 1: Räumlicher Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
K 19“............................................................................................................................. 10
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
1 Pl<strong>an</strong>ungsrechtliche Festsetzungen<br />
1.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB)<br />
1.1.1 Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO)<br />
Das Gewerbegebiet dient vorwiegend <strong>der</strong> Unterbringung von nicht erheblich belästigenden<br />
Gewerbebetrieben.<br />
Zulässig sind (§ 8 (2) BauNVO):<br />
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe.<br />
2. Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.<br />
3. Anlagen für sportliche Zwecke.<br />
Als Ausnahme zulässig sind (§ 8 (3) BauNVO):<br />
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber<br />
und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber<br />
in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sind (gemäß § 8<br />
(3) Nr. 1 BauNVO); d. h. <strong>der</strong> gewerbliche Anteil auf dem Baugrundstück in Bezug<br />
zur Grundfläche und Baumasse beträgt mindestens 65 %, <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong><br />
Wohnnutzung beträgt maximal 35 %. Die Wohnungen dürfen nur zeitparallel<br />
zu o<strong>der</strong> nach den Betriebsgebäuden errichtet werden.<br />
Die <strong>der</strong> Versorgung des Baugebietes mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie<br />
zur Ableitung von Abwasser (inkl. Kleinklär<strong>an</strong>lagen, Gruben) dienenden Neben<strong>an</strong>lagen<br />
im Sinne § 14 (2) BauNVO sind ausnahmsweise zulässig, auch soweit<br />
für sie im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> keine beson<strong>der</strong>en Flächen festgesetzt sind.<br />
Unzulässig sind (gemäß § 1 (5), (6) bzw. (9) BauNVO):<br />
1. T<strong>an</strong>kstellen.<br />
2. Betriebe des Beherbergungsgewerbes.<br />
3. Bordelle und bordellähnliche Betriebe sowie Vergnügungsstätten jeglicher Art<br />
(Ausnahmen gemäß § 8 (3) Nr. 3 BauNVO).<br />
4. Lagerhäuser und Lagerplätze für Reifen.<br />
5. Lagerplätze für Schrott und Autowracks.<br />
6. Eigenständige Stellplatz<strong>an</strong>lagen für Lastkraftwagen und Omnibusse über den<br />
durch die zulässige Nutzung erfor<strong>der</strong>lichen Bedarf hinaus.<br />
7. Offene und geschlossene Anlagen, die <strong>der</strong> Ausübung des Motorsports mit Verbrennungsmotoren<br />
dienen.<br />
8. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke (Ausnahmen<br />
gemäß § 8 (3) Nr. 2 BauNVO).<br />
9. Im GE1 Betriebe <strong>der</strong> Logistikbr<strong>an</strong>che (Tr<strong>an</strong>sportunternehmen, Speditionen, Kurier-,<br />
Express- und Postdienste sowie Logistikdienstleister).<br />
Die gen<strong>an</strong>nten zulässigen/ ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden unter<br />
Seite 1 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 2 von 42<br />
die folgenden Vorbehalte gestellt (§ 2 Abs. 2 BauGB):<br />
- Eine verkehrssichere Anbindung des Gewerbegebiets <strong>an</strong> die K 19 ist zu<br />
gewährleisten. Sollte es verkehrlich erfor<strong>der</strong>lich werden o<strong>der</strong> sich die Einmündung<br />
als Unfallauffälligkeitsstelle entwickeln, so ist auf For<strong>der</strong>ung des<br />
L<strong>an</strong>desbetriebs Mobilität (LBM) Speyer hin auf Kosten des Vorhabensträgers<br />
die Einmündung verkehrsgerecht (z. B. mit einer Linksabbiegespur)<br />
umzubauen.<br />
- Eine Wasserversorgung/ Schmutzwasserentsorgung entsprechend den<br />
Regeln <strong>der</strong> Technik ist zu gewährleisten. Sollte es je nach <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Nutzung<br />
erfor<strong>der</strong>lich werden, so ist auf For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Struktur- und Genehmigungsdirektion<br />
Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz<br />
Neustadt a.d.Wstr. hin auf Kosten des Vorhabensträgers eine<br />
leitungsgebundene Trink-/Brauch-/Löschwasserversorgung bzw. Schmutzwasserentsorgung<br />
in das im Stadtgebiet bestehende öffentliche Ver-/ Entsorgungssystem<br />
herzustellen.<br />
1.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 -<br />
21a BauNVO)<br />
Das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung ist in <strong>der</strong> Nutzungsschablonierung im Pl<strong>an</strong> wie<br />
folgt festgesetzt:<br />
• Grundflächenzahl (GRZ): 0,8<br />
• Höhe baulicher Anlagen - Firsthöhe (FH): 9,0 m<br />
Die <strong>an</strong>gegebenen Werte sind Höchstwerte.<br />
Die Bezugspunkte werden wie folgt festgesetzt:<br />
Die Firsthöhe (FH) wird definiert als das senkrecht gemessene Maß zwischen Oberk<strong>an</strong>te<br />
des fertigen Straßenniveaus (Pl<strong>an</strong>straße) und <strong>der</strong> obersten Dachbegrenzungsk<strong>an</strong>te<br />
(bei Flachdächern inkl. Attika), zu messen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Straßenbegrenzungslinie<br />
in <strong>der</strong> Mitte <strong>der</strong> straßenzugew<strong>an</strong>dten Gebäudeseite.<br />
Ausnahmen von <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> baulichen Anlagen:<br />
Die maximal zulässige Firsthöhe darf für beson<strong>der</strong>e betriebliche Einrichtungen, z.<br />
B. notwendige technische Aufbauten wie Lüftungs<strong>an</strong>lagen, ausnahmsweise um bis<br />
zu 2,5 m überschritten werden; ihre Grundfläche darf maximal 10 % <strong>der</strong> Grundfläche<br />
des Gebäudes betragen.<br />
1.3 Bauweise (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)<br />
Für das Gewerbegebiet GE1/ GE2 wird die offene Bauweise mit einer maximalen<br />
Gebäudelänge von 50 m festgesetzt (gemäß § 22 (2) BauNVO).
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Die Abst<strong>an</strong>dsflächen nach L<strong>an</strong>desbauordnung sind einzuhalten.<br />
Ausnahmsweise ist eine Grenzbebauung für H<strong>an</strong>dwerkerhöfe mit gemeinsamer<br />
Hoffläche möglich.<br />
1.4 Höhe baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 und<br />
18 BauNVO)<br />
Die Höhe von Freilagern wird bezogen auf die im Mittel gemessene Achshöhe ab<br />
<strong>der</strong> Oberk<strong>an</strong>te des fertigen Straßenniveaus (Pl<strong>an</strong>straße) auf 8,0 m begrenzt.<br />
1.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen (§ 9 (1) / 2 BauGB)<br />
Die Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen, wie auch die Firstrichtung bei Gebäuden mit<br />
geneigten Dächern ist frei gestellt.<br />
1.6 Flächen für Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen (§ 9 (1)<br />
Nr. 4 BauGB)<br />
Garagen, Carports, Freilager und Neben<strong>an</strong>lagen - soweit sie Gebäude sind - sind<br />
nur innerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Offene Stellplätze<br />
sind auch außerhalb <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksfläche unter Beachtung <strong>der</strong><br />
sonstigen zeichnerischen Festsetzungen/ nachrichtlichen Übernahmen zulässig.<br />
1.7 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
(§ 9 (1) Nr. 14 BauGB)<br />
Es sind geeignete Rückhaltemöglichkeiten vorzusehen, um das im Gewerbegebiet<br />
<strong>an</strong>fallende Oberflächenwasser vollständig zurückzuhalten.<br />
Das <strong>an</strong>fallende nicht schädlich verunreinigte Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist auf den<br />
Grundstücken zu versickern (vorzugsweise breitflächig) und/ o<strong>der</strong> in Zisternen zwischenzuspeichern<br />
und als Brauchwasser zu nutzen.<br />
Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung entsprechend gekennzeichneten Flächen dienen <strong>der</strong> Anlage<br />
von Retentionsmulden zur Einleitung, breitflächigen Rückhaltung und Versickerung<br />
von im Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>fallendem, unbelastetem Oberflächenwasser. Zur<br />
Rückhaltung des Nie<strong>der</strong>schlagswassers sind vorzugsweise flache Mulden/ Gräben<br />
mit flach und unterschiedlich geneigten Böschungen sowie variabler Sohlenbreite<br />
<strong>an</strong>zulegen. Befestigungen (u. a. im Bereich von Ein- und Auslässen) sind auf das<br />
technisch unbedingt erfor<strong>der</strong>liche Maß zu reduzieren.<br />
Seite 3 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 4 von 42<br />
Zur Berechnung <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Retentionsräume sind die jeweils aktuellen Nie<strong>der</strong>schlagsdaten<br />
bzw. die gültigen Regelwerke her<strong>an</strong>zuziehen.<br />
Die Detailpl<strong>an</strong>ung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schlagswasserbewirtschaftung ist frühzeitig mit <strong>der</strong><br />
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft,<br />
Bodenschutz Neustadt a.d.Wstr. abzustimmen.<br />
1.8 Pfl<strong>an</strong>zbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote sowie Flächen o<strong>der</strong> Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und L<strong>an</strong>dschaft (§ 9 (1) Nr. 20 und Nr. 25 BauGB)<br />
1.8.1 Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />
(gemäß § 9 (1) Nr. 25b BauGB)<br />
Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung entsprechend gekennzeichneten Einzelbäume (vier Eichen,<br />
zwei Salweiden, eine Birke, eine Pappel, eine Kiefer), Gehölzbestände (Eichenwald,<br />
Hainbuchen-Eichenwald, Laubmischwald, Zitterpappel-Vorwald, naturraumtypische<br />
Baumhecke, Besenginster-Gebüsch, Gebüsch mittlerer St<strong>an</strong>dorte<br />
mit Brombeer-Gestrüpp) sowie sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen (Hochstaudenflur) sind<br />
zu erhalten und bei Bauarbeiten gemäß DIN 18 920 bzw. RAS-LG-4 zu schützen.<br />
Die Traufbereiche <strong>der</strong> Bäume sind von Versiegelung sowie von Aufschüttungen<br />
und Abgrabung freizuhalten. Die Gehölze dürfen nur in dem Umf<strong>an</strong>g beseitigt werden,<br />
wie dies zur Verwirklichung <strong>der</strong> zugelassenen baulichen Nutzung unvermeidlich<br />
ist. Ausnahmen von <strong>der</strong> Erhaltungsbindung sind möglich, wenn auf dem betroffenen<br />
Grundstück Ersatzpfl<strong>an</strong>zungen (Einzelbäume: Neupfl<strong>an</strong>zung hochstämmiger<br />
Bäume mit einem Stammumf<strong>an</strong>g von mind. 20 / 25 cm in 1 m Höhe, 3 x verpfl<strong>an</strong>zt;<br />
Gehölzbestände: Neupfl<strong>an</strong>zung hochstämmiger Bäume mit einem Stammumf<strong>an</strong>g<br />
von mind. 18 / 20 cm in 1 m Höhe, 3 x verpfl<strong>an</strong>zt; Sträucher Mindestgröße 60-<br />
100 cm, 2 x verpfl<strong>an</strong>zt) vorgenommen bzw. entsprechende Hochstaudenfluren<br />
entwickelt werden.<br />
1.8.2 Anpfl<strong>an</strong>zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen<br />
(gemäß § 9 (1) Nr. 25a BauGB)<br />
1.8.2.1 Für die Anlage <strong>der</strong> Vegetationsflächen werden die folgenden zeitlichen<br />
Vorgaben getroffen:<br />
Verkehrsbegleitgrün: jeweils spätestens eine Pfl<strong>an</strong>zperiode nach Beginn<br />
<strong>der</strong> Erschließung.<br />
Private gärtnerisch <strong>an</strong>zulegende Freiflächen: jeweils spätestens eine<br />
Pfl<strong>an</strong>zperiode nach Bezugsfertigkeit <strong>der</strong> Gebäude.<br />
Die Artenauswahl für Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen soll die st<strong>an</strong>dörtlichen, natur- und<br />
kulturraumtypischen Gegebenheiten berücksichtigen (siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste,<br />
Anh<strong>an</strong>g A).<br />
Vorzugsweise ist Pfl<strong>an</strong>zmaterial aus regionaler Herkunft zu verwenden. Alle<br />
Bepfl<strong>an</strong>zungen sind fachgerecht durchzuführen, zu pflegen und dauer-
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
haft zu erhalten. Im Falle des „Eingehens“ bzw. des Abg<strong>an</strong>gs von Bäumen,<br />
Sträuchern o<strong>der</strong> von sonstigen Bepfl<strong>an</strong>zungen sind Ersatzpfl<strong>an</strong>zungen gemäß<br />
den festgesetzten Pfl<strong>an</strong>zqualitäten vorzunehmen.<br />
Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 sind mit <strong>der</strong> zuständigen Straßenbauverwaltung<br />
sowie den Versorgungsträgern unterirdischer Leitungen<br />
abzustimmen.<br />
Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen im Bereich des Schutzstreifens <strong>der</strong> 20 kV-Freileitung<br />
bzw. entl<strong>an</strong>g von unterirdischen Stromleitungen sind mit dem zuständigen<br />
Versorgungsträger (PFALZWERKE AG) abzustimmen.<br />
1.8.2.2 Im Gewerbegebiet GE1/ GE2 sind mindestens 20 % <strong>der</strong> Grundstücksfläche<br />
gärtnerisch <strong>an</strong>zulegen.<br />
1.8.2.3 Mindestens 40 % <strong>der</strong> gärtnerisch <strong>an</strong>zulegenden Freiflächen <strong>der</strong> Baugrundstücke<br />
sind mit freiwachsenden, st<strong>an</strong>dortheimischen Gehölzen zu bepfl<strong>an</strong>zen<br />
(Arten siehe insbeson<strong>der</strong>e Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.1). Bei flächigen<br />
Bepfl<strong>an</strong>zungen ist pro 30,0 qm <strong>der</strong> Gehölzpfl<strong>an</strong>zung mind. ein Laubbaum<br />
vorzusehen.<br />
Entsprechend den zeichnerischen Festsetzungen sind bei den am Nordr<strong>an</strong>d<br />
des Geltungsbereichs gelegenen Baugrundstücken die Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />
am Nordr<strong>an</strong>d <strong>an</strong>zuordnen; bei den am Ostr<strong>an</strong>d des Geltungsbereichs<br />
gelegenen Baugrundstücken sind die Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen darüber<br />
hinaus am Ostr<strong>an</strong>d <strong>an</strong>zuordnen. Die Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen dürfen hier eine<br />
Mindestbreite von 5,0 m nicht unterschreiten. Dabei ist ein gestufter Aufbau<br />
mit <strong>an</strong> den Rän<strong>der</strong>n niedrigeren und im mittleren Bereich höheren Gehölzen<br />
herzustellen. Die Eingrünung <strong>der</strong> westlichen Baugrenze mit Gehölzen<br />
wird empfohlen.<br />
Die in <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung mit einer Erhaltungsbindung versehenen Einzelbäume<br />
und Gehölzbestände (Bäume und Sträucher) können auf das Gehölzpfl<strong>an</strong>zgebot<br />
<strong>an</strong>gerechnet werden.<br />
1.8.2.4 W<strong>an</strong>dflächen von fensterlosen, ungeglie<strong>der</strong>ten Fassaden und Fassadenteilen<br />
von mehr als 100 qm sind dauerhaft zu begrünen (Arten siehe insbeson<strong>der</strong>e<br />
Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.2). Je laufende 5,0 m W<strong>an</strong>dfläche ist<br />
mindestens eine Pfl<strong>an</strong>ze in einem Pfl<strong>an</strong>zbeet von mindestens 1,0 qm zu<br />
setzen.<br />
1.8.2.5 Entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Verkehrsfläche beson<strong>der</strong>er Zweckbestimmung sind <strong>an</strong> den in<br />
<strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>zeichnung festgesetzten St<strong>an</strong>dorten auf den privaten Grundstücksflächen<br />
Laubbäume zu pfl<strong>an</strong>zen (Arten siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g<br />
A.3). Die Verschiebung <strong>der</strong> festgesetzten Baumst<strong>an</strong>dorte für notwendige<br />
Grundstückseinfahrten bis zu 5,0 m ist zulässig. Abstände von mindestens<br />
1,0 m von den Einfahrten zu den Baumst<strong>an</strong>dorten sind einzuhalten. Der<br />
Abst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Bäume unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> darf 30,0 m nicht überschreiten.<br />
Seite 5 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 6 von 42<br />
Für die Pfl<strong>an</strong>zung ist die Mindestpfl<strong>an</strong>zqualität Hochstamm, Stammumf<strong>an</strong>g<br />
18 / 20 cm sowie 3 x verpfl<strong>an</strong>zt zu verwenden. Die Pfl<strong>an</strong>zflächen müssen<br />
eine Mindestgröße von 4,0 qm aufweisen.<br />
Die Baumscheiben sowie verbleibende Grünflächen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten<br />
Erschließungsstraße sind mit einer st<strong>an</strong>dortgerechten Pfl<strong>an</strong>zung zu versehen.<br />
1.8.2.6 Offene Stellplatz<strong>an</strong>lagen auf den privaten Grundstücksflächen sind durch<br />
Reihen bzw. Pfl<strong>an</strong>zinseln (Mindestgröße 4,0 qm) groß- o<strong>der</strong> mittelgroßkroniger<br />
Laubbäume zu glie<strong>der</strong>n (Arten siehe Pfl<strong>an</strong>zenliste, Anh<strong>an</strong>g A.3). Dabei<br />
ist die Mindestpfl<strong>an</strong>zqualität Hochstamm, Stammumf<strong>an</strong>g 18 - 20 cm<br />
sowie 3 x verpfl<strong>an</strong>zt zu verwenden. Für je 5 Stellplätze ist mindestens ein<br />
hochstämmiger Laubbaum zu pfl<strong>an</strong>zen.<br />
1.8.2.7 Die Flächen des Verkehrsbegleitgrüns entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> öffentlichen Straßenverkehrsfläche<br />
sind mit einer artenreichen, st<strong>an</strong>dortgerechten Wiesensaatgutmischung<br />
<strong>an</strong>zusäen und extensiv zu pflegen.<br />
1.8.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und L<strong>an</strong>dschaft (gemäß § 9 (1) Nr. 20 BauGB)<br />
1.8.3.1 In den nicht zur Bebauung vorgesehenen Grundstücksteilen sind Bodenverdichtungen<br />
zu vermeiden. Der bei Unterkellerung <strong>an</strong>fallende Erdaushub<br />
ist nach Möglichkeit im Rahmen <strong>der</strong> Freiflächengestaltung <strong>der</strong> privaten<br />
Grün-/ Gartenflächen zu integrieren und einer unmittelbaren Nutzung zuzuführen.<br />
Für Aufschüttungen o<strong>der</strong> Auffüllungen ist nur einw<strong>an</strong>dfreies, nicht verunreinigtes<br />
Material zu verwenden. Dabei sind sowohl die Vorsorgewerte <strong>der</strong><br />
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV 1 ) sowie für<br />
Schadstoffe, für die in <strong>der</strong> BBodSchV keine Vorsorgewerte festgelegt sind,<br />
die Zuordnungswerte Z0 bis Z0* <strong>der</strong> Technischen Regel <strong>der</strong> LAGA „Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>an</strong> die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen“, Teil II TR<br />
Boden 2 im Eluat und in Feststoffen einzuhalten. Die Verwendung von Z0*-<br />
Material ist nur unterhalb <strong>der</strong> durchwurzelbaren Bodenschicht zulässig. Die<br />
gen<strong>an</strong>nten Anfor<strong>der</strong>ungen gelten auch als eingehalten, wenn das Bodenmaterial<br />
aus natürlich <strong>an</strong>stehenden Schichten innerhalb des L<strong>an</strong>dkreises<br />
gewonnen wurde bei dem schädliche Kontaminationen aus <strong>an</strong>thropogenen<br />
Einflüssen nicht zu erwarten sind. Ein entsprechen<strong>der</strong> Nachweis über Herkunft<br />
und Qualität des zur Verwendung kommenden Bodenmaterials ist<br />
<strong>der</strong> SGD Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bo-<br />
1 vom 12.07.1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geän<strong>der</strong>t am 23.12.2004 (BGBl. I S. 3807).<br />
2 Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), St<strong>an</strong>d: 06.11.2003, Mitteilung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft<br />
Abfall 20 (LAGA M 20) mit den abfallspezifischen Regelungen Teil II - Technische<br />
Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) vom 05.11.2004 und 1.4 Bauschutt<br />
vom 06.11.1997.
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
denschutz, Neustadt a.d.Wstr. vor Verwendung vorzulegen.<br />
In Verbindung mit § 202 BauGB (Schutz des Mutterbodens) wird festgesetzt:<br />
Der Oberboden ist vor Beginn <strong>der</strong> Erdarbeiten entsprechend DIN<br />
18915 abzuschieben und bis zur Wie<strong>der</strong>verwertung auf Mieten von höchstens<br />
2,0 m Höhe zu lagern.<br />
1.8.3.2 Unnötige Versiegelungen sind im gesamten Pl<strong>an</strong>gebiet zu vermeiden. Wo<br />
immer dies technisch vertretbar ist, sind halbdurchlässige Materialien (wie<br />
Schottertragdeckschichten, weitfugiges Pflaster, stark durchlässiges Pflaster<br />
sog. „Öko- o<strong>der</strong> Drainpflaster“, Pflaster ohne Fugenverguss u. ä.) zu<br />
verwenden.<br />
Pkw-Stellplätze, notwendige Lager- und Abstellflächen (soweit keine wassergefährdenden<br />
Stoffe gelagert werden) sowie Feuerwehrumfahrungen<br />
sind in wasserdurchlässigem Material (Versickerungsleistung ≥ 50 %, wie<br />
Rasengittersteine, Schotterrasen u. ä.) herzustellen.<br />
1.9 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />
(§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)<br />
Für die im zeichnerischen Teil mit „G / F“ gekennzeichneten Flächen wird ein<br />
- Gehrecht zugunsten <strong>der</strong> Allgemeinheit sowie ein<br />
- Geh- und Fahrrecht zugunsten des Unterhaltungspflichtigen<br />
festgesetzt.<br />
Für die im zeichnerischen Teil mit „G / F / L“ und gelb hinterlegt gekennzeichneten<br />
Flächen<br />
wird ein<br />
-<br />
Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten <strong>der</strong> Pfalzwerke AG<br />
festgesetzt.<br />
Für die im zeichnerischen Teil mit „G / F / L“ und blau hinterlegt gekennzeichneten<br />
Flächen<br />
wird ein<br />
- Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten <strong>der</strong> Fernleitungs-Betriebsgesellschaft<br />
mbH (FBG)<br />
festgesetzt.<br />
Seite 7 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 8 von 42<br />
2 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
2.1 Dachausbildung und -materialien<br />
Zulässig sind Sattel-, Flach-, (versetzte) Pult- und Sheddächer sowie daraus zusammengesetzte<br />
Dächer. Die Dachneigung darf 0° - 35° betragen.<br />
Die zulässigen Dachneigungen sind aus den Eintragungen im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />
bzw. im Rahmen <strong>der</strong> Nutzungsschablone sowie <strong>der</strong> Legende ersichtlich.<br />
Für die Dacheindeckung sind Materialien mit reflektierenden, spiegelnden o<strong>der</strong> fluoreszierenden<br />
Elementen und mit glänzenden Farben nicht zulässig. Sonnenkollektoren<br />
o<strong>der</strong> Solarzellen zur Gewinnung von Strom o<strong>der</strong> Warmwasser aus Sonnenenergie<br />
sind zulässig.<br />
2.2 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen<br />
Bei <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Außenflächen <strong>der</strong> Gebäude sind hochglänzende, reflektierende<br />
und spiegelnde Metall- o<strong>der</strong> Kunststoffteile sowie glänzende o<strong>der</strong> fluoreszierende<br />
Fassadenfarben (Leuchtfarben o<strong>der</strong> intensive Farbwerte) unzulässig. Hiervon<br />
ausgenommen sind Werbe<strong>an</strong>lagen.<br />
2.3 Werbe<strong>an</strong>lagen<br />
Werbe<strong>an</strong>lagen sind nur <strong>an</strong> <strong>der</strong> Stätte <strong>der</strong> Leistung zur Eigenwerbung <strong>der</strong> auf dem<br />
betreffenden Grundstück <strong>an</strong>sässigen Betriebe zulässig; ausgenommen sind zentrale<br />
Werbetafeln und Hinweisschil<strong>der</strong> auf das Pl<strong>an</strong>gebiet und auf die <strong>an</strong>sässigen<br />
Firmen.<br />
Werbe<strong>an</strong>lagen <strong>an</strong> den Gebäuden, die fest und dauerhaft mit den baulichen Anlagen<br />
verbunden sind, sind unter folgenden Rahmenbedingungen zulässig:<br />
a) Die Werbe<strong>an</strong>lagen dürfen nicht größer als 10,3 qm sein.<br />
b) Sie dürfen bei geneigten Dächern nicht über die Traufabschlüsse bzw. bei<br />
Flachdächern nicht über die Attika-/ Gesimshöhe hinausragen.<br />
c) Ausleger dürfen maximal 2,0 m hoch und 0,5 m breit sein. Die Ausladung darf<br />
maximal 1,0 m betragen.<br />
Frei stehende Werbe<strong>an</strong>lagen sind mit folgenden Einschränkungen als Hinweis <strong>an</strong><br />
die Stätte <strong>der</strong> Leistung zulässig:<br />
a) Die Zahl <strong>der</strong> frei stehenden Werbe<strong>an</strong>lagen (inkl. Fahnen) ist auf drei Anlagen<br />
je Betrieb begrenzt.<br />
b) Der Abst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Werbe<strong>an</strong>lage von <strong>der</strong> Straßenbegrenzungslinie muss mindestens<br />
3,0 m betragen. Bei <strong>der</strong> Errichtung von Werbe<strong>an</strong>lagen im Umfeld <strong>der</strong><br />
K 19 sind die Vorgaben des § 23 LStrG zu beachten.
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
c) Die Gesamtfläche einer einzelnen Anlage darf die Größe von 1,5 qm nicht überschreiten.<br />
Die Größe von zentralen Werbetafeln und Hinweisschil<strong>der</strong>n auf<br />
das Pl<strong>an</strong>gebiet und auf die <strong>an</strong>sässigen Firmen darf 3,0 qm nicht überschreiten.<br />
d) Die Gesamthöhe wird auf 3,5 m, bezogen auf die Höhe <strong>der</strong> nächst gelegenen<br />
Verkehrsfläche, begrenzt.<br />
e) Fahnen dürfen eine Gesamthöhe von 6,0 m und eine Breite von 1,5 m nicht<br />
überschreiten.<br />
Leuchtschil<strong>der</strong>, Leuchtwerbung und Werbungs<strong>an</strong>lagen mit wechselndem, bewegtem,<br />
blinkendem o<strong>der</strong> laufendem Licht (z. B. Wechsellicht<strong>an</strong>lagen, laufende<br />
Schriftbän<strong>der</strong>, Skybeamer) sind unzulässig.<br />
Eine Nachtbeleuchtung <strong>der</strong> Werbe<strong>an</strong>lagen ist nicht zulässig (22.00 - 6.00 Uhr).<br />
2.4 Einfriedungen<br />
Einfriedungen zur freien L<strong>an</strong>dschaft hin dürfen maximal 2,0 m hoch sein und sind<br />
nur in tr<strong>an</strong>sparenter Ausführung (Stab-Gitterzaun, Drahtgeflecht, Holz) zugelassen.<br />
Ausgenommen hiervon sind lebende Hecken. Die Verwendung von Stacheldraht<br />
wird ausgeschlossen.<br />
Lagerplätze, St<strong>an</strong>dplätze für Mülltonnen und Müllcontainer sowie im Freien aufgestellte<br />
Behälter für flüssige und gasförmige Brennstoffe sind gegen Einblicke abzuschirmen.<br />
Sie sind falls möglich in das Gebäude einzubeziehen o<strong>der</strong> mit Hecken<br />
abzupfl<strong>an</strong>zen bzw. mit einer undurchsichtigen Einfriedung (Höhe max. 2,5 m) zu<br />
versehen.<br />
Seite 9 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 10 von 42<br />
3 Begründung<br />
3.1 Geltungsbereich (§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt (Luftlinie) ca. 1,1 km westlich <strong>der</strong> Ortslage von Hagenbach<br />
und zwar unmittelbar westlich <strong>der</strong> in Richtung L<strong>an</strong>genberg führenden K 19 im Gew<strong>an</strong>n<br />
„Mittelrhein“. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind in nachfolgen<strong>der</strong><br />
Abbildung durch eine unterbrochene schwarze Linie festgelegt. Im Geltungsbereich<br />
sind folgende Flurstücke enthalten: Nr. 3585/34, Nr. 3585/35, Nr.<br />
3585/37, Nr. 3585/38 (teilweise), Nr. 3585/39 (teilweise), Nr. 3585/40, Nr. 3585/41,<br />
Nr. 3585/42, Nr. 3585/43, Nr. 3585/44 und Nr. 3335/2 (teilweise).<br />
Abb. 1: Räumlicher Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
K 19“ (abgegrenzt durch schwarze unterbrochene Linie).<br />
Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“<br />
wird wie folgt umgrenzt:
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Im Westen: Die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verläuft von Nord nach Süd entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong><br />
westlichen Grenze <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/35, Nr. 3585/34 und Nr.<br />
3585/39 (Länge hier 72 m vom nord-westlichen Grenzpunkt);<br />
Im Süden: die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verschwenkt von dort in einem 87°-Winkel<br />
in östliche Richtung und verläuft als gerade, die Flurstücke Nr.<br />
3585/39 und Nr. 3585/38 kreuzende Linie ca. 200 m nach Osten bis<br />
zum Schnittpunkt mit <strong>der</strong> Ostgrenze des Flurstücks Nr. 3585/38;<br />
Im Osten: die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verläuft ab diesem Schnittpunkt entl<strong>an</strong>g<br />
<strong>der</strong> Ostgrenze <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/38 und Nr. 3585/42 nach<br />
Norden bis zum nord-östlichen Grenzpunkt des letzt gen<strong>an</strong>nten Flurstücks;<br />
von diesem in einer Senkrechten zur östlichen Grenze des<br />
Flurstücks Nr. 3335/2 bis zum Schnittpunkt mit dieser Ostgrenze sowie<br />
von diesem entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Grenze in Richtung Norden bis zum<br />
nord-östlichen Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 3585/43;<br />
Im Norden: die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verläuft ab diesem Grenzpunkt entl<strong>an</strong>g<br />
<strong>der</strong> Nordgrenze <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/43 und Nr. 3585/44, <strong>der</strong><br />
Westgrenze des letzt gen<strong>an</strong>nten Flurstücks und im Weiteren entl<strong>an</strong>g<br />
<strong>der</strong> Nordgrenze des Flurstücks Nr. 3585/35 bis zum nord-westlichen<br />
Grenzpunkt des letzt gen<strong>an</strong>nten Flurstücks.<br />
Die Flächengröße des Pl<strong>an</strong>gebiets beträgt rd. 4,99 ha.<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt auf einer Höhe von etwa 119 m ü. NN und fällt leicht in Richtung<br />
Nordosten/ Osten (Hochgesta<strong>der</strong><strong>an</strong>d) sowie in Richtung Süden (Wiebelsbach)<br />
ab. Das Gebiet wird im Norden und Westen von Waldflächen, im Süden von<br />
Freiflächen (Restflächen <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/39 und Nr. 3585/38) mit dar<strong>an</strong><br />
<strong>an</strong>grenzendem Wald begrenzt. Im Osten grenzen ein von Gehölzbeständen gesäumter<br />
Weg (von dem Teilabschnitte im Geltungsbereich liegen) mit <strong>an</strong>schließenden<br />
l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Nutzflächen, am Nordostr<strong>an</strong>d ein Teilabschnitt <strong>der</strong><br />
K 19 mit <strong>an</strong>grenzenden L<strong>an</strong>dwirtschaftsflächen <strong>an</strong>.<br />
3.2 Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>lass und Pl<strong>an</strong>ungsziele<br />
Mit Aufstellung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ beabsichtigt<br />
die Stadt Hagenbach, die pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen für eine<br />
geordnete, städtebauliche Entwicklung auf dem im Außenbereich gelegenen ehemaligen<br />
Sägewerksgelände zu schaffen. Auf dem Gelände soll Baurecht für verschiedene<br />
gewerbliche Nutzungen ermöglicht werden.<br />
Für das Pl<strong>an</strong>gebiet existiert <strong>der</strong>zeit keine verbindliche Bauleitpl<strong>an</strong>ung. Mit Ausnahme<br />
von drei Wohneinheiten wurden lediglich Baugenehmigungen für den Sägewerksbetrieb<br />
mit Lagerhallen u. ä. im Rahmen einer Außenbereichsgenehmigung<br />
nach § 35 Abs. 1 BauGB (privilegierte Vorhaben) erteilt. Der Betrieb des Sägewerks<br />
ist schon vor Jahren aufgegeben worden; <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>dsschutz ist erloschen.<br />
Für fast alle Nutzungen, die zurzeit auf dem Gelände stattfinden (Garten- und<br />
L<strong>an</strong>dschaftsbaubetrieb, Tr<strong>an</strong>sportgewerbe für Erden, Steine u. ä. sowie Lagerhal-<br />
Seite 11 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 12 von 42<br />
tungen), liegen keine Baugenehmigungen vor. Die betroffenen Grundstücke liegen<br />
im Außenbereich <strong>der</strong> Gemarkung Hagenbach. Dort sind jedoch nur privilegierte<br />
Vorhaben gemäß § 35 BauGB, wie z. B. l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Betriebe, zulässig. Eine<br />
nachträgliche Genehmigung <strong>der</strong> baulichen Anlagen und <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit durchgeführten<br />
Nutzungen ist nach <strong>der</strong> heutigen Rechtslage nicht möglich. Dies ist nur<br />
möglich, wenn durch einen <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> für die verschiedenen gewerblichen<br />
Nutzungen Baurecht geschaffen wird.<br />
Mit Aufstellung des vorliegenden <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s sollen somit vorr<strong>an</strong>gig die rechtlichen<br />
Voraussetzungen zur Sicherung <strong>der</strong> bestehenden baulichen Anlagen und<br />
Nutzungen geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine maßvolle und verträgliche<br />
Weiterentwicklung des Gewerbest<strong>an</strong>dorts ermöglicht werden.<br />
3.3 Einfügung in die Gesamtpl<strong>an</strong>ung<br />
Im rechtskräftigen Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinde Hagenbach<br />
(PLANUNGSBÜRO PRÖLL, Karlsruhe) ist das Pl<strong>an</strong>gebiet als bestehende Gewerbefläche<br />
mit gepl<strong>an</strong>ter r<strong>an</strong>dlicher Erweiterung (nach Westen und Süden, Pl<strong>an</strong>gebiet<br />
2.3 „Gewerbegebietserweiterung <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“) dargestellt. Die Größe des Erweiterungsbereichs<br />
wird mit ca. 3,0 ha <strong>an</strong>gegeben, die bestehende Gewerbefläche ist<br />
ca. 2,0 ha groß. Aus städtebaulicher Sicht ist bei einer Erweiterung <strong>der</strong> gewerblichen<br />
Nutzung unter dem Aspekt des umgebenden L<strong>an</strong>dschaftsbilds eine baulich<br />
sensible Gestaltung zu wählen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs folgt <strong>der</strong> im<br />
Flächennutzungspl<strong>an</strong> dargestellten Gewerbegebietsfläche.<br />
Die das Pl<strong>an</strong>gebiet im Süden und Osten umgebenden Offenl<strong>an</strong>dflächen sind als<br />
„Flächen für die L<strong>an</strong>dwirtschaft“ dargestellt. Das Pl<strong>an</strong>gebiet sowie seine Umgebung<br />
sind zudem mit Ausweisungen des europäischen Schutzgebietssystems „NA-<br />
TURA 2000“ (Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet) sowie <strong>der</strong> Grundwassersicherung<br />
belegt. Für die Freiflächen auf dem Schwemmkegel wird darüber hinaus die<br />
naturschutzrechtliche Ausweisung als „Naturschutzgebiet“ vorgeschlagen (entsprechend<br />
den Aussagen im L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>).<br />
Am Westr<strong>an</strong>d des Gebiets verläuft eine unterirdische Versorgungsleitung (Erdöl);<br />
am Nordr<strong>an</strong>d sowie im Bereich <strong>der</strong> K 19 verlaufen weitere unterirdische Leitungen<br />
(Kabel). Von den bestehenden Gebäuden führt eine Elektro-Freileitung in Richtung<br />
Nordosten, die <strong>an</strong> eine Leitung entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 <strong>an</strong>bindet.<br />
Im Regionalen Raumordnungspl<strong>an</strong> Rheinpfalz (PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />
RHEINPFALZ 2004) ist das Pl<strong>an</strong>gebiet als „Siedlungsfläche Industrie, Dienstleistung<br />
und Gewerbe“ im Best<strong>an</strong>d dargestellt.<br />
Die umgebenden Freiflächen (Gemarkung Stadt Wörth am Rhein sowie östlich <strong>der</strong><br />
ehemaligen Römerstraße) sind als Best<strong>an</strong>dteil eines „Regionalen Grünzugs“ ausgewiesen,<br />
<strong>der</strong> den unbesiedelten Bienwald und die <strong>an</strong>grenzende Rheinnie<strong>der</strong>ung<br />
umfasst. Die umgebenden Freiflächen sind zudem als „Vorr<strong>an</strong>ggebiet Wasserwirt-
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
schaft - Schwerpunkt Grundwasserschutz“ festgelegt. Die Vorr<strong>an</strong>ggebiete werden<br />
zur Deckung des l<strong>an</strong>gfristigen Bedarfs <strong>an</strong> Trinkwasser ausgewiesen.<br />
Der Regionalpl<strong>an</strong> wird zurzeit fortgeschrieben. Im aktuellen Entwurf des Einheitlichen<br />
Regionalpl<strong>an</strong>s Rhein-Neckar (Raumnutzungskarte St<strong>an</strong>d März 2012, Metropolregion<br />
Rhein-Neckar - Verb<strong>an</strong>d Region Rhein-Neckar) finden sich entsprechende<br />
Ausweisungen (Pl<strong>an</strong>gebiet: „Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe“ im Best<strong>an</strong>d;<br />
umgebende Freiflächen: „Regionaler Grünzug“ sowie „Vorr<strong>an</strong>ggebiet für<br />
den Grundwasserschutz“). Als Best<strong>an</strong>dteil des Netzes „NATURA 2000“ ist das<br />
Pl<strong>an</strong>gebiet darüber hinaus mit <strong>der</strong> Ausweisung „L<strong>an</strong>desweiter Biotopverbund<br />
Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz“ belegt.<br />
Die vorgesehene Pl<strong>an</strong>ung fügt sich somit in die Gesamtpl<strong>an</strong>ung ein bzw. ist aus ihr<br />
entwickelt.<br />
3.4 Pl<strong>an</strong>ungsinhalt und Grundzüge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ werden<br />
folgende Ziele verfolgt:<br />
− Schaffung <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung <strong>der</strong> bestehenden<br />
baulichen Anlagen und gewerblichen Nutzungen.<br />
− Schaffung <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung weiterer,<br />
nicht wesentlich stören<strong>der</strong> Gewerbebetriebe (im Hinblick auf Wohnnutzung -<br />
Betriebswohnungen im Gebiet selbst und auf Wohnnutzungen in den nächst<br />
gelegenen Wohn-/ Mischgebieten <strong>der</strong> Ortslage Hagenbach sowie auf nutzungsbedingten<br />
Verkehr in <strong>der</strong> Ortslage Hagenbach) mit einem Schwerpunkt<br />
auf dem Kleingewerbe.<br />
− Schaffung <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dichte, kompakte<br />
Bebauung des Gewerbegebiets (Obergrenze <strong>der</strong> zulässigen Grundflächenzahl<br />
gemäß BauNVO) insb. aufgrund <strong>der</strong> geringen Flächengröße des Pl<strong>an</strong>gebiets.<br />
− L<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gewerbest<strong>an</strong>dorts in die umgebenden Freiflächen<br />
(insb. r<strong>an</strong>dliche Eingrünung, maßvolle Gebäudehöhen).<br />
− Beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen (Lage<br />
im Vogelschutz-/ FFH-Gebiet).<br />
3.4.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
Entsprechend <strong>der</strong> beschriebenen Zielsetzung wird die Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
im vorliegenden <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> gemäß § 8 BauNVO als „Gewerbegebiet“ festgesetzt,<br />
in dem ausschließlich Betriebe zugelassen werden, die das Wohnen in den<br />
nächst gelegenen Wohn-/ Mischgebieten <strong>der</strong> Ortslage nicht wesentlich stören. Die<br />
Nutzungsfestsetzungen werden nach „zulässigen", „ausnahmsweise zulässigen"<br />
und „unzulässigen“ Nutzungsarten differenziert. In Gewerbegebieten allgemein<br />
bzw. ausnahmsweise zulässige Nutzungen, die zu immissionsschutzrechtlichen<br />
Konflikten mit beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Nutzungen führen können bzw. solche<br />
mit überdurchschnittlich hohem Verkehrsaufkommen (wie insb. größere Logistik-<br />
Seite 13 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 14 von 42<br />
betriebe) o<strong>der</strong> Störungen in Abend- und Nachtzeiten o<strong>der</strong> <strong>an</strong> Wochenenden (wie<br />
bspw. Anlagen, die <strong>der</strong> Ausübung des Motorsports mit Verbrennungsmotoren dienen<br />
wie bspw. Kart-Bahnen, o<strong>der</strong> auch Diskotheken, letztere insbeson<strong>der</strong>e durch<br />
gebietsfremden Zu- und Abfahrtverkehr), werden ausgeschlossen (siehe auch<br />
Kap. 3.5.1). Mit <strong>der</strong> Zulässigkeit <strong>der</strong> Ansiedlung von Betrieben <strong>der</strong> Logistikbr<strong>an</strong>che<br />
im GE2 reagiert <strong>der</strong> <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> auf die vorgefundene Örtlichkeit und Situation.<br />
Der Ansiedlung von Betrieben mit einem Umschlag größerer Gütermengen wird<br />
jedoch - vor dem Hintergrund möglicher immissionsschutzrechtlicher Konflikte mit<br />
beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Nutzungen - durch die begrenzte Gebäudelänge von<br />
maximal 50 m entgegengesteuert (siehe Kap. 3.4.3). Die Unzulässigkeit lärmintensiver<br />
Anlagen begründet sich auch aus <strong>der</strong> Lage des Pl<strong>an</strong>gebiets im FFH-/ Vogelschutz-Gebiet.<br />
Aufgrund seiner Lage in <strong>der</strong> freien L<strong>an</strong>dschaft sind darüber hinaus im Pl<strong>an</strong>gebiet<br />
visuell erheblich störende Anlagen (wie Lagerplätze für Schrott und Autowracks)<br />
unzulässig. Die Unzulässigkeit von Reifen-Lagern (potentiell hohe Br<strong>an</strong>dgefahr)<br />
begründet sich aus <strong>der</strong> Lage des Gebiets im Anströmbereich des Wasserschutzgebiets<br />
Hagenbach.<br />
Zur Vermeidung von Fehlentwicklungen wird die Zulässigkeit <strong>der</strong> ausnahmsweise<br />
in <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche erlaubten Betriebswohnungen im Größenverhältnis<br />
zur Betriebsnutzfläche beschränkt (max. 35 % <strong>der</strong> überbaubaren Grundstücksfläche,<br />
deutlich untergeordnete Baumasse). Sie dürfen zudem nur gleichzeitig mit<br />
bzw. nach Errichtung des Betriebsgebäudes realisiert werden.<br />
Aufgrund des aktuell fehlenden Anschlusses des Gebiets <strong>an</strong> das öffentliche Versorgungs-/<br />
Entsorgungsnetz (Wasser/ Abwasser) ergibt sich zudem die Notwendigkeit<br />
auch Brunnen-, Gruben- und Kleinklär<strong>an</strong>lagen zuzulassen (siehe Kap.<br />
3.5.2). Die zulässigen/ ausnahmsweise zulässigen Nutzungen werden darüber hinaus<br />
unter den Vorbehalt <strong>der</strong> Gewährleistung einer Wasserversorgung/ Schmutzwasserentsorgung<br />
entsprechend den Regeln <strong>der</strong> Technik gestellt (§ 9 Abs. 2<br />
BauGB). Ob diese leitungsgebunden mit Anschluss <strong>an</strong> das öffentliche Ver-/ Entsorgungsnetz<br />
erfolgen muss o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Lösungen möglich sind, hängt mit <strong>der</strong> Art<br />
<strong>der</strong> Nutzung zusammen und ist im Rahmen des Bau<strong>an</strong>trags-/ Genehmigungsverfahrens<br />
zu prüfen.<br />
Darüber hinaus stehen diese unter dem Vorbehalt einer verkehrssicheren Anbindung<br />
<strong>an</strong> die K 19. Im Rahmen des Bau<strong>an</strong>trags-/ Genehmigungsverfahrens muss<br />
d<strong>an</strong>n geprüft werden, ob das Bauvorhaben aufgrund eines zu diesem Zeitpunkt<br />
höheren Verkehrsaufkommens im Vergleich zur heutigen Situation o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Entwicklung<br />
einer Unfallauffälligkeitsstelle im Bereich <strong>der</strong> Einmündung bspw. die Einrichtung<br />
einer Linksabbiegespur auf <strong>der</strong> K 19 erfor<strong>der</strong>lich macht. Ist dies nicht <strong>der</strong><br />
Fall, ist das Bauvorhaben ohne eine entsprechende Umbaumaßnahme genehmigungsfähig.
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
3.4.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung und Höhe <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anla-<br />
gen<br />
Das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung (GRZ, Höhe <strong>der</strong> baulichen Anlagen) wird als<br />
Höchstmaß festgesetzt. Im Hinblick auf die Grundflächenzahl wird die in <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung<br />
<strong>an</strong>gegebene Obergrenze voll ausgeschöpft. Die festgesetzte<br />
maximale GRZ von 0,8 ermöglicht eine relativ hohe Baudichte, wodurch die für einen<br />
Gewerbest<strong>an</strong>dort in <strong>der</strong> heutigen Zeit geringe Flächengröße des Gebiets unter<br />
Wirtschaftlichkeitserwägungen kompensiert werden k<strong>an</strong>n. Darüber hinaus bestehen<br />
im Hinblick auf die natürlichen Bodenfunktionen bereits Vorbelastungen durch<br />
die ehemalige Sägewerksnutzung, so dass die Auswirkungen auf den Boden deutlich<br />
geringer einzustufen sind als im Falle <strong>der</strong> Neuin<strong>an</strong>spruchnahme einer Fläche.<br />
Die kompakte Bauweise auf <strong>der</strong> vormals bereits gewerblich genutzten Fläche ist<br />
ein Beitrag zum Freiflächenschutz. Die Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung von Flächen bzw.<br />
das Flächenrecycling ist aus Gründen des Bodenschutzes wünschenswert.<br />
Die festgesetzte maximale Firsthöhe (9,0 m) orientiert sich im Wesentlichen <strong>an</strong><br />
den Gebäudehöhen bereits bestehen<strong>der</strong> Gebäude und baulicher Anlagen. Die Begrenzung<br />
wird vorgenommen, um dem Ortscharakter und dem Umfeld <strong>an</strong>gepasste<br />
Kubaturen zu erzielen sowie die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Pl<strong>an</strong>gebiets in<br />
den umgebenden Freiraum zu gewährleisten. Die Begrenzung <strong>der</strong> Höhe von Freilagern<br />
auf maximal 8,0 m erfolgt ebenfalls aus den gen<strong>an</strong>nten Gründen und orientiert<br />
sich <strong>an</strong> den heutigen Gegebenheiten.<br />
3.4.3 Bauweise<br />
Für das Gewerbegebiet wird eine offene Bauweise mit einer Längenbegrenzung<br />
<strong>der</strong> Baukörper von 50 m festgesetzt. Im Vor<strong>der</strong>grund soll die Ansiedlung kleinerer<br />
Gewerbeeinheiten stehen. Da bei H<strong>an</strong>dwerkerhöfen auch eine zwei Grundstücke<br />
übergreifende Struktur mit gemeinsamer Hoffläche denkbar ist, soll in diesen Fällen<br />
eine Grenzbebauung möglich sein. Ausnahmsweise wird deshalb für H<strong>an</strong>dwerkerhöfe<br />
eine Grenzbebauung zugelassen, um zusätzlich - bei Bedarf - ein flexibles<br />
Strukturkonzept zu ermöglichen. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, im<br />
Gebiet die Voraussetzungen für eine verdichtete Bebauung zu schaffen.<br />
3.4.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Im<br />
Westen wird zur äußeren Grundstücksgrenze entsprechend dem nachrichtlich übernommenen<br />
Schutzstreifen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Produkten-Fernleitung ein Abst<strong>an</strong>d von<br />
10,0 m zzgl. eines 1,0 m breiten Sicherheitsabst<strong>an</strong>ds eingehalten. Im Nordosten<br />
wird die Bauverbotszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 bei <strong>der</strong> Abgrenzung des Baufensters<br />
berücksichtigt. Im Nordwesten und im Osten orientiert sich die Abgrenzung des<br />
Baufensters <strong>an</strong> den mit einer Erhaltungsbindung versehenen Gehölzbeständen,<br />
die u. a. zur R<strong>an</strong>deingrünung und l<strong>an</strong>dschaftlichen Einbindung des Gewerbegebiets<br />
bedeutsam sind (siehe unten). Darüber hinaus wird auf <strong>der</strong> Ostseite mit <strong>der</strong><br />
Seite 15 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 16 von 42<br />
Baugrenze ein Mindestabst<strong>an</strong>d von 5,0 m zum bestehenden Bodendenkmal/ Grabungsschutzgebiet<br />
„Römerstraße“ eingehalten. Entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> übrigen Gewerbegebietsgrenzen<br />
wird <strong>der</strong> Abst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Baugrenze zur Außengrenze auf 5,0 m festgelegt.<br />
3.4.5 Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen<br />
Die Stellung <strong>der</strong> baulichen Anlagen, wie auch die Firstrichtung bei Gebäuden mit<br />
geneigten Dächern wird frei gestellt. Damit wird eine optimale aktive o<strong>der</strong> passive<br />
Nutzung von Sonnenenergie auf den Dachflächen <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anlagen<br />
ermöglicht. Bei Verzicht auf die Nutzung von Sonnenenergie legen die Gesamtgröße<br />
des Pl<strong>an</strong>gebiets, die zentrale Anordnung <strong>der</strong> Zufahrtsstraße sowie <strong>der</strong><br />
Zuschnitt <strong>der</strong> Grundstücke bei optimaler/ wirtschaftlicher Ausnutzung eine Orientierung<br />
<strong>der</strong> Gebäude/ Firstrichtungen <strong>an</strong> den Grenzen des Baufensters nahe, wodurch<br />
auch ohne verbindliche Festsetzung eine innere Strukturierung <strong>der</strong> Bebauung<br />
bzw. städtebaulich harmonische Baukörpergruppierung erfolgen wird. Die<br />
Firstrichtung <strong>der</strong> bestehenden Gebäude mit geneigten Dächern ist zudem leicht<br />
Nordwest-Südost orientiert, wobei unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> geringfügige Abweichungen in<br />
<strong>der</strong> Gebäudestellung bestehen. Die gepl<strong>an</strong>te Freistellung dient somit auch dem<br />
Best<strong>an</strong>dsschutz. Im Hinblick auf die Außenwirkung <strong>der</strong> Gebäude wird das Gebiet<br />
nahezu allseitig von hohen und dichten Gehölzbeständen umgeben bzw. werden<br />
entsprechende r<strong>an</strong>dliche Erhaltungsbindungen/ Pfl<strong>an</strong>zgebote festgesetzt (siehe<br />
Kap. 3.4.9). so dass wesentliche Störungen auf das L<strong>an</strong>dschaftsbild nicht zu erwarten<br />
sind. Im Hinblick auf die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gewerbegebiets<br />
sind zudem die Dach- und Fassadengestaltung als relev<strong>an</strong>ter einzuschätzen (siehe<br />
hierzu Kap. 3.4.12). Aus lokalklimatischer Sicht (insb. Durchlüftung) ergeben<br />
sich darüber hinaus keine beson<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nisse im Hinblick auf die Stellung<br />
<strong>der</strong> baulichen Anlagen.<br />
3.4.6 Neben<strong>an</strong>lagen, Stellplätze und Garagen<br />
Die großzügige Abgrenzung des Baufensters ermöglicht eine höhere Variabilität<br />
<strong>der</strong> Stellung und Zuordnung <strong>der</strong> Gebäude je nach individuellem Betriebserfor<strong>der</strong>nis.<br />
Folgerichtig wird die Errichtung von als Gebäude einzustufenden Neben<strong>an</strong>lagen<br />
sowie von Garagen, Carports und Freilagern nur innerhalb <strong>der</strong> Baugrenzen<br />
zugelassen, um eine mögliche zusätzliche Versiegelung/ Bebauung des Außenr<strong>an</strong>des<br />
des Gewerbegebiets (außerhalb <strong>der</strong> zeichnerisch festgesetzten Pfl<strong>an</strong>zbindungen/<br />
Pfl<strong>an</strong>zgebote bzw. nachrichtlich übernommenen Schutzstreifen) zu verhin<strong>der</strong>n.
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
3.4.7 Verkehrsflächen, Anbindung <strong>an</strong> den Straßenverkehr<br />
Die verkehrliche Erschließung des Pl<strong>an</strong>gebiets orientiert sich <strong>an</strong> den heutigen Gegebenheiten<br />
3 . Die äußere Erschließung erfolgt über die K 19. Die Anbindung <strong>an</strong><br />
die K 19 erfolgt über eine gewidmete öffentliche Straße am Nordr<strong>an</strong>d des Gewerbegebiets<br />
mit einer Fahrbahnbreite von 5,5 m (zzgl. je 1,5 m B<strong>an</strong>kett und beidseitigen<br />
Versickerungsmulden); im Einmündungstrichter <strong>an</strong> die K 19 wird ein aufmarkierter<br />
Tropfen zur Fahrspurtrennung vorgesehen; zudem wird das Sichtfeld im<br />
Einmündungsbereich freigehalten (Annäherungs- u. Anfahrsicht V85 = 70 km/h,<br />
Schenkellänge = 110 m). Der inneren Erschließung dient eine davon abzweigende<br />
zentrale, etwa von Nord nach Süd verlaufende Stichstraße (Länge: ca. 180 m,<br />
Breite: 8,0 m) mit einer Wendeschleife am Südende (äußerer Radius: 12,5 m). Die<br />
Stichstraße wird (entsprechend den <strong>der</strong>zeitigen Eigentumsverhältnissen und ihrer<br />
Funktion als Anliegerstraße) als private Verkehrsfläche festgesetzt.<br />
Bisher liegen keine Kenntnisse schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzes durch den Verkehr auf <strong>der</strong> K 19 auf die im Gebiet<br />
bereits vorh<strong>an</strong>dene Wohnnutzung vor; auch im Hinblick auf die zukünftigen<br />
Nutzungen im Gewerbegebiet sind keine entsprechenden schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
zu erwarten.<br />
3.4.8 Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
Das im Gewerbegebiet <strong>an</strong>fallende Oberflächenwasser (Dachflächenwasser, Straßen-<br />
und Hofflächenwasser) muss im Pl<strong>an</strong>gebiet selbst zurückhalten werden. Das<br />
<strong>an</strong>fallende Oberflächenwasser (unbelastet) wird dabei vorzugsweise entwe<strong>der</strong><br />
unmittelbar in den <strong>an</strong> versiegelte, befestigte o<strong>der</strong> überbaute Bereiche <strong>an</strong>grenzenden<br />
Freiflächen versickert o<strong>der</strong> in Mulden gesammelt, zurückgehalten und zur<br />
Versickerung gebracht. Im Bereich <strong>der</strong> nicht überbaubaren Grundstücksflächen/<br />
gärtnerisch <strong>an</strong>zulegenden Freiflächen werden Flächen zur Rückhaltung und Versickerung<br />
des <strong>an</strong>fallenden unbelasteten Oberflächenwassers ausgewiesen. Denkbar<br />
ist auch die Anlage von Zisternen zur Sammlung und Nutzung des Dachflächenwassers<br />
als Brauch-/ Beregnungswasser.<br />
3.4.9 Erhaltungsbindungen, Pfl<strong>an</strong>zgebote, Pfl<strong>an</strong>zbindungen sowie Maßnahmen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und L<strong>an</strong>dschaft<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet wird bereits heute <strong>an</strong> seinem Nord- und Ostr<strong>an</strong>d teilweise von gebietstypischen<br />
Gehölzbeständen umgrenzt (Gebüsche, Baumhecke, Wald-/ Vor-<br />
3 Gemäß Koalitionsvertrag <strong>der</strong> rot-grünen L<strong>an</strong>desregierung wird die beim Bund zur Linienbestimmung<br />
eingereichte Hagenbach-Vari<strong>an</strong>te nicht weiter verfolgt. Vorliegend wird deshalb davon ausgeg<strong>an</strong>gen,<br />
dass <strong>der</strong> Neubau <strong>der</strong> A 65 im Bereich K<strong>an</strong>del/ Wörth-Neulauterburg nicht realisiert wird.<br />
Die mit dem Neubau verbundenen Än<strong>der</strong>ungen im bestehenden Verkehrswegenetz werden deshalb<br />
bei <strong>der</strong> Erschließung des gepl<strong>an</strong>ten Gewerbegebietes nicht berücksichtigt.<br />
Seite 17 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 18 von 42<br />
waldbestände aus vorwiegend einheimischen Gehölzarten); hinzu kommen z. T.<br />
ältere, gebietstypische Einzelbäume (insb. Eichen, Salweiden, Birke) am R<strong>an</strong>d und<br />
inmitten des Pl<strong>an</strong>gebiets. Diese übernehmen eine wesentliche Funktion für die<br />
Ein-/ Durchgrünung und l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gebiets und sind zudem<br />
ökologisch bedeutsam (mittlere bis hohe Wertigkeit, Lebensraumfunktionen u. a.<br />
für Gebüschbrüter/ Arten <strong>der</strong> halboffenen Kulturl<strong>an</strong>dschaft, Abschirmwirkung vorhabensbedingter<br />
Störeffekte auf <strong>an</strong>grenzende Lebensräume, v. a. für Schwarzkehlchen<br />
und Neuntöter). Die gen<strong>an</strong>nten Gehölzbestände werden mit einer Erhaltungsbindung<br />
belegt.<br />
Insgesamt gesehen sind mindestens 20 % des Gewerbegebiets als Frei-/ Grünfläche<br />
<strong>an</strong>zulegen (insg. 9.073 qm). Ein Teil dieser Frei-/ Grünfläche wird durch die<br />
oben gen<strong>an</strong>nten Erhaltungsbindungen bzw. durch Freihaltestreifen von Versorgungsleitungen<br />
(insb. Produktenfernleitung im Westen des Pl<strong>an</strong>gebiets) sowie<br />
durch Mindestabst<strong>an</strong>dsflächen zum Bodendenkmal „Römerstraße“ resp. zur K 19<br />
gebildet (insg. ca. 4.652 qm). Durch die übrigen Frei-/ Grünflächen soll die innere<br />
grüngestalterische Glie<strong>der</strong>ung des Gebiets gewährleistet werden; sie können zudem<br />
teilweise zur Unterbringung von Retentionsflächen für das <strong>an</strong>fallende unbelastete<br />
Oberflächenwasser genutzt werden. Für die Frei-/ Grünflächen sowie für<br />
die baulichen Anlagen und Stellplatzflächen werden zudem Pfl<strong>an</strong>zgebote ben<strong>an</strong>nt,<br />
durch die Beeinträchtigungen von Natur und L<strong>an</strong>dschaft vermieden und gemin<strong>der</strong>t<br />
werden sollen (insb. Pfl<strong>an</strong>zung von st<strong>an</strong>dortheimischen Gehölzen, Fassadenbegrünung).<br />
Neben dem Arten- und Biotopschutz dienen die Festsetzungen vorr<strong>an</strong>gig<br />
<strong>der</strong> Verbesserung bzw. <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Bodenfunktionen, <strong>der</strong> Versickerung<br />
von Nie<strong>der</strong>schlägen und <strong>der</strong> Beschattung / Luftbefeuchtung durch Vegetationsbestände.<br />
Grünflächen sind darüber hinaus bedeutsame Gestaltungsmittel im Städtebau<br />
(optische Raumwirksamkeit, Identifikation, Charakterisierung eines Raums).<br />
Die Frei-/ Grünflächen sollen zu einem relativ hohen Anteil als Gehölzbestände<br />
<strong>an</strong>gelegt werden; hierdurch soll gewährleistet werden, dass auch bei einer verdichteten<br />
Bebauung eine gestalterisch wirksame Durchgrünung des Gewerbegebiets<br />
erfolgt. Zur l<strong>an</strong>dschaftlichen Einbindung des Pl<strong>an</strong>gebiets trägt insbeson<strong>der</strong>e die<br />
Festsetzung von ergänzenden, breiten und durchgehenden Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />
aus gebietstypischen Laubbäumen und Sträuchern am Nord- und Ostr<strong>an</strong>d des<br />
Gebiets bei. Diese R<strong>an</strong>dbereiche des Pl<strong>an</strong>gebiets sind im Hinblick auf die Sichtbarkeit<br />
von außen (von <strong>der</strong> Zufahrt aus, von <strong>der</strong> K 19 aus bzw. von östlich gelegenen,<br />
weitgehend offen strukturierten L<strong>an</strong>dwirtschaftsflächen aus) beson<strong>der</strong>s bedeutsam.<br />
Im Westen grenzen unmittelbar Waldflächen, Süden grenzen Freiflächen<br />
mit lockeren Gehölzbeständen sowie Waldflächen <strong>an</strong>; so dass <strong>an</strong> diesen Rän<strong>der</strong>n<br />
die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gewerbegebiets bereits gewährleistet ist. Die<br />
am Ostr<strong>an</strong>d des Pl<strong>an</strong>gebiets vorgesehenen, ergänzenden Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen erhöhen<br />
zudem die Wirksamkeit des Sichtschutzes verbleiben<strong>der</strong> Gehölzbestände<br />
gegenüber vorhabensbedingten Störeffekten für die Tierwelt auf <strong>an</strong>grenzenden<br />
Freiflächen (siehe oben). Die Empfehlung zur Pfl<strong>an</strong>zung von Gehölzen <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
westlichen Baugrenze erfolgt vor dem Hintergrund des westlich verlaufenden<br />
Forstweges, <strong>der</strong> häufig von Spaziergängern frequentiert wird, und soll zur Eingrünung<br />
<strong>der</strong> Gebäude und baulichen Anlagen beitragen.
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Bei Realisierung <strong>der</strong> vorliegenden Pl<strong>an</strong>ung k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> naturschutzrechtliche Ausgleich<br />
nicht innerhalb des Geltungsbereichs erbracht werden (siehe Kap. 3.5.5,<br />
Umweltbel<strong>an</strong>ge/ Eingriffs-/ Ausgleichs-Bil<strong>an</strong>zierung). Die zusätzlich erfor<strong>der</strong>lichen<br />
naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen und die darauf auszuführenden Maßnahmen<br />
werden in einem separaten städtebaulichen Vertrag zwischen <strong>der</strong> Stadt<br />
Hagenbach und den Eigentümern des Pl<strong>an</strong>gebiets geregelt werden. Prinzipiell<br />
könnten die südlich <strong>an</strong> das Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>grenzenden Freiflächen (Restflächen <strong>der</strong><br />
Flurstücke Nr. 3585/39 und Nr. 3585/38; insg. ca. 1,8 ha) für den naturschutzrechtlichen<br />
Ausgleich her<strong>an</strong>gezogen werden. Sie sind verfügbar und besitzen ein entsprechendes<br />
Aufwertungspotential (siehe IUS 2012, Umweltbericht mit integriertem<br />
l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen und artenschutzrechtlichen Beitrag).<br />
Die weitgehende Verwendung halbdurchlässiger o<strong>der</strong> wasserdurchlässiger Materialien<br />
für die Befestigung von Verkehrs-, Lager- o<strong>der</strong> Abstellflächen (soweit keine<br />
wassergefährdenden Stoffe gelagert werden) sowie von Feuerwehrumfahrungen<br />
dient dem Boden- und Grundwasserschutz. Die Maßnahme dient zugleich <strong>der</strong><br />
Ortsbildgestaltung, da entsprechend befestigte Flächen in <strong>der</strong> Regel "natürlicher"<br />
wirken und so das Bild des Gebiets mitprägen.<br />
3.4.10 Flächen für Versorgungs<strong>an</strong>lagen (Elektrizität)<br />
Im Norden (östlich <strong>der</strong> Stichstraße) wird eine 5,0 m x 5,0 m große Fläche (zzgl.<br />
r<strong>an</strong>dlicher Freihaltestreifen) zur Anlage einer Verteilerstation/ Schalt<strong>an</strong>lage für<br />
Strom ausgewiesen. Im Gebiet existiert bereits eine entsprechende Verteilerstation;<br />
aufgrund ihrer ungünstigen Lage wird eine Neu-Verortung für sinnvoll erachtet.<br />
Die 20 kV-Freileitung sowie <strong>der</strong> im Gebiet stehende Strommasten werden erhalten<br />
und nachrichtlich in den <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> übernommen (inkl. beidseitig je 10 m breitem<br />
Sicherheitsstreifen). Innerhalb des Sicherheitsstreifens ist die Pl<strong>an</strong>ung von<br />
baulichen Anlagen sowie von Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen mit dem Stromversorgungsunternehmen<br />
abzustimmen.<br />
3.4.11 Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />
Am Ostr<strong>an</strong>d führen zwei kurze Abschnitte eines Fuß-/ W<strong>an</strong><strong>der</strong>weges durch das<br />
Pl<strong>an</strong>gebiet. Für die im Pl<strong>an</strong>gebiet gelegenen Abschnitte wird im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />
ein Gehrecht für die Allgemeinheit bzw. ein Geh- und Fahrrecht für den Unterhaltungspflichtigen<br />
festgesetzt. Hierüber wird die <strong>der</strong>zeitige Nutzung des Weges gesichert.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> auf dem Privatgrundstück im Nordosten des Pl<strong>an</strong>gebiets bereits<br />
vorh<strong>an</strong>denen Freileitungstrasse inkl. Schutzstreifen wird zudem ein Geh-, Fahr-<br />
und Leitungsrecht zugunsten des Versorgungsträgers Pfalzwerke AG festgesetzt.<br />
Entsprechendes erfolgt im Bereich <strong>der</strong> Produktenfernleitung im Westen des Geltungsbereichs<br />
(Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten <strong>der</strong> Fernleitungs-Be-<br />
Seite 19 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 20 von 42<br />
triebsgesellschaft mbH - FBG).<br />
3.4.12 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen<br />
Mit den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird in positiver Weise auf die<br />
Gestaltung <strong>der</strong> baulichen Anlagen Einfluss genommen. Durch die Lage des Gewerbegebiets<br />
im Außenbereich ohne unmittelbaren Anschluss <strong>an</strong> die bestehende<br />
Ortslage ist aus städtebaulicher Sicht die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung <strong>der</strong> Gebäude/<br />
baulichen Anlagen in die umgebenden Freiflächen zu gewährleisten. Die festgesetzten<br />
Dachformen/ -neigungen orientieren sich am <strong>der</strong>zeitigen Erscheinungsbild<br />
und werden entsprechend den typischen Formen gewerblich genutzter Betriebsgebäude<br />
ergänzt. Der Verzicht auf reflektierende, glänzende, spiegelnde u. ä.<br />
Dacheindeckungen und Fassadenmaterialien ist im Interesse <strong>der</strong> Einfügung in das<br />
L<strong>an</strong>dschaftsbild erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die Beschränkungen im Hinblick auf die Dimensionierung, Positionierung und Beleuchtung<br />
von Werbe<strong>an</strong>lagen stellt ein Kompromiss zwischen dem Anliegen <strong>der</strong><br />
Gewerbetreibenden, von <strong>an</strong>grenzenden Verkehrsflächen aus sichtbar zu werben,<br />
und den weit reichenden Wirkungen von Werbe<strong>an</strong>lagen auf das L<strong>an</strong>dschaftsbild<br />
bzw. dessen <strong>an</strong>thropogener Überprägung durch Werbe<strong>an</strong>lagen dar. Die Unzulässigkeit<br />
einer Nachtbeleuchtung <strong>der</strong> Werbe<strong>an</strong>lagen wird vor allem vor dem Hintergrund<br />
des Artenschutzes getroffen.<br />
Die maximale Höhe von 2,0 m für (nicht pfl<strong>an</strong>zliche) Einfriedungen ist heute zur<br />
Absicherung von Gewerbegrundstücken üblich. Gestalterische Aspekte werden<br />
dadurch berücksichtigt, dass nur tr<strong>an</strong>sparente Ausführungen <strong>der</strong> Einzäunung zulässig<br />
sind.<br />
3.5 Auswirkungen des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s<br />
3.5.1 Lärmbelastung nächst gelegener schutzbedürftiger Nutzungen<br />
Auf <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche selbst sind die allgemein bzw. ausnahmsweise zulässigen<br />
Nutzungen mit einem Schutz<strong>an</strong>spruch in <strong>der</strong> Nachtzeit weitgehend ausgeschlossen<br />
(insb. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für kirchliche,<br />
kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke). Betriebswohnungen sind nur ausnahmsweise<br />
zulässig. Unmittelbar <strong>an</strong> die Gewerbegebietsfläche grenzen keine<br />
schutzbedürftigen Nutzungen <strong>an</strong>. Die nächst gelegenen l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Aussiedlungen<br />
mit Wohnnutzung liegen Luftlinie mind. 800 m, die nächst gelegenen<br />
Wohn-/ Mischgebiete <strong>der</strong> Ortslage von Hagenbach liegen Luftlinie mind. 1,1 km<br />
von <strong>der</strong> Gewerbegebietsfläche entfernt.<br />
In Gewerbegebieten allgemein bzw. ausnahmsweise zulässige Nutzungen, die zu<br />
immissionsschutzrechtlichen Konflikten mit beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Nutzungen<br />
führen können bzw. solche mit überdurchschnittlich hohem Verkehrsaufkom-
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
men (wie insb. größere Logistikbetriebe) o<strong>der</strong> Störungen in Abend- und Nachtzeiten<br />
insbeson<strong>der</strong>e durch gebietsfremden Zu- und Abfahrtverkehr (wie Diskotheken)<br />
werden vorliegend explizit ausgeschlossen.<br />
In einem städtebaulichen Vertrag mit <strong>der</strong> Stadt Hagenbach k<strong>an</strong>n darüber hinaus<br />
vereinbart werden, dass bei Betrieben/ Anlagen, bei denen mit einem höherem<br />
Verkehrsaufkommen zu rechnen ist, <strong>der</strong> An-/ Abfahrtsverkehr über die K 19/ B 9<br />
zu erfolgen hat.<br />
Insgesamt sind im Hinblick auf die schutzbedürftigen Nutzungen in den nächst gelegenen<br />
Siedlungsbereichen keine Überschreitungen <strong>der</strong> Immissionsrichtwerte<br />
nach <strong>der</strong> TA Lärm durch die gewerbliche Nutzung im Pl<strong>an</strong>gebiet zu erwarten.<br />
3.5.2 Oberflächenentwässerung / Ver- und Entsorgung<br />
Derzeit wird das <strong>an</strong>fallende, unbelastete Oberflächen-/ Dachflächenwasser vor Ort<br />
versickert (in den Freiflächen, die <strong>an</strong> die bebauten/ versiegelten Bereich <strong>an</strong>grenzen).<br />
Auch bei Erweiterung <strong>der</strong> gewerblichen Nutzung ist vorgesehen, das <strong>an</strong>fallende<br />
Oberflächenwasser vollständig unmittelbar auf den Grundstücken selbst zurückzuhalten.<br />
Hierzu sind geeignete Rückhaltemöglichkeiten vorzusehen. Im Pl<strong>an</strong>gebiet<br />
herrschen <strong>an</strong>lehmige bis lehmige S<strong>an</strong>de vor; die Böden sind daher grundsätzlich<br />
zur Versickerung geeignet. Im Rahmen des Bau<strong>an</strong>trags ist durch den Bauherren<br />
ein ingenieurtechnisches Konzept zur Oberflächenentwässerung vorzulegen.<br />
Das Gebiet ist aktuell nicht <strong>an</strong> das öffentliche Trinkwasserversorgungs-/ Abwasserentsorgungsnetz<br />
<strong>an</strong>geschlossen. Die Trinkwasserversorgung erfolgt über genehmigte<br />
Brunnen<strong>an</strong>lagen; das <strong>an</strong>fallende Schmutzwasser wird <strong>der</strong>zeit grundstücksbezogen<br />
in geschlossenen Gruben gesammelt, durch eine Fachfirma ordnungsgemäß<br />
abtr<strong>an</strong>sportiert und <strong>der</strong> öffentlichen Klär<strong>an</strong>lage zugeführt. Die zukünftige<br />
Form <strong>der</strong> Trinkwasserversorgung/ Abwasserentsorgung hängt wesentlich<br />
von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Nutzung im Gewerbegebiet ab. Ob diese leitungsgebunden mit Anschluss<br />
<strong>an</strong> das öffentliche Ver-/ Entsorgungsnetz erfolgen wird o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Lösungen<br />
möglich sind (wie bspw. Bau einer Kleinklär<strong>an</strong>lage/ Gemeinschafts<strong>an</strong>lage)<br />
ist durch den Vorhabensträger im Zuge des Bau<strong>an</strong>trags-/ Genehmigungsverfahrens<br />
mit <strong>der</strong> Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Referat 34 abzustimmen<br />
(siehe Vorbehalt in Textfestsetzung Nr. 1.1.1).<br />
Die Versorgung des Gebiets mit elektrischer Energie ist durch einen bereits vorh<strong>an</strong>denen<br />
Anschluss <strong>an</strong> das Ortsnetz des Versorgungsträgers (Pfalzwerke AG)<br />
gewährleistet (20 kV-Leitung/ Verteilerstation im Pl<strong>an</strong>gebiet vorh<strong>an</strong>den). Entsprechendes<br />
gilt für die Einrichtungen <strong>der</strong> Telekommunikation.<br />
3.5.3 Abst<strong>an</strong>d zwischen Wald und zukünftiger Bebauung<br />
Sowohl im Norden als auch im Westen grenzt das Gewerbegebiet <strong>an</strong> Wald <strong>an</strong>. Ei-<br />
Seite 21 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 22 von 42<br />
ner möglichen Gefahrensituation, die von stürzenden Bäumen und Baumteilen<br />
ausgehen k<strong>an</strong>n, wurde dadurch Rechnung getragen, dass mit baulichen Anlagen/<br />
Gebäuden unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Baugrenze im Norden und Westen des<br />
Pl<strong>an</strong>gebiets ein Mindestabst<strong>an</strong>d von 25 m eingehalten wird. Dieser Mindestabst<strong>an</strong>d<br />
liegt innerhalb <strong>der</strong> Vorgaben, wonach auf <strong>der</strong> Grundlage von Sachverständigenerfahrungen<br />
ein Mindestabst<strong>an</strong>d zwischen Wald und Bebauung von 25 - 35 m<br />
als ausreichend <strong>an</strong>genommen wird.<br />
3.5.4 Bauverbotszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19/ Schutzstreifen <strong>der</strong> Produktenfernleitung<br />
Nach § 22 Abs. 1 L<strong>an</strong>desstraßengesetz (LStrG) ist entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 eine Bauverbotszone<br />
von 15 m einzuhalten. Die Abgrenzung des Baufensters im Nordosten<br />
des Gewerbegebiets berücksichtigt eine entsprechend tiefe Bauverbotszone westlich<br />
<strong>der</strong> K 19. Darüber hinaus wird <strong>der</strong> im Westen des Pl<strong>an</strong>gebiets gelegene<br />
Schutzstreifen <strong>der</strong> Produktenfernleitung Bellheim - Kehl von einer Bebauung frei<br />
gehalten (Abst<strong>an</strong>d zwischen Baufenster und Leitungstrasse gemäß Verlauf nach<br />
jetzigem Kenntnisst<strong>an</strong>d: 6 m).<br />
3.5.5 Umweltbel<strong>an</strong>ge inkl. artenschutzrechtliche Vorgaben (Umweltbericht<br />
inkl. l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischer und artenschutzrechtlicher Beitrag sowie<br />
NATURA 2000-Verträglichkeitsuntersuchung)<br />
Die Umweltbel<strong>an</strong>ge, die als Gegenst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Umweltprüfung bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />
des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s zu berücksichtigen sind, werden in einem separaten, qualifizierten<br />
Umweltbericht näher dargestellt und bewertet (IUS, November 2012). Die<br />
Erstellung des l<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>erischen Beitrags, mit dem die in § 1a Abs. 3<br />
BauGB gefor<strong>der</strong>te Einbringung <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Bel<strong>an</strong>ge in die Bauleitpl<strong>an</strong>ung<br />
erfolgt, wird in die Erarbeitung des Umweltberichts integriert. Im Umweltbericht<br />
werden darüber hinaus die artenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß §§<br />
44ff. BNatSchG (Zugriffsverbote im Hinblick auf europäische Vogelarten und Arten<br />
des Anh<strong>an</strong>g IV <strong>der</strong> FFH-Richtlinie 92/43/EWG) berücksichtigt.<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet ist zudem Teil des im Rahmen des europäischen Schutzgebietssystems<br />
„NATURA 2000“ ausgewiesenen FFH-Gebiets „Bienwaldschwemmfächer“<br />
(Nr. 6914-301, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG) sowie des Vogelschutzgebiets<br />
„Bienwald und Viehstrichwiesen“ (Nr. 6914-401, Vogelschutzrichtlinie<br />
79/409/EWG). Projekte, die ein FFH- o<strong>der</strong> ein Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen<br />
können, erfor<strong>der</strong>n gemäß Artikel 6 Absatz 3 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie eine Prüfung<br />
<strong>der</strong> Verträglichkeit mit den festgelegten Erhaltungszielen des Gebiets. Mit den<br />
§§ 31 - 34 des Gesetzes über Naturschutz und L<strong>an</strong>dschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz<br />
- BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) wurden die Vorgaben<br />
<strong>der</strong> EU-Vogelschutz-Richtlinie und <strong>der</strong> FFH-Richtlinie in bundesdeutsches<br />
Recht integriert. Die notwendigen Informationen für Verträglichkeitsprüfung nach §<br />
34 BNatSchG wird den zuständigen Fachbehörden in einer separaten Studie<br />
(FFH-/ Vogelschutzgebiets-Verträglichkeitsuntersuchung, IUS, November 2012)
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
bereitgestellt. Die Ergebnisse <strong>der</strong> Verträglichkeitsuntersuchung werden in die<br />
nachfolgende zusammenfassende Darstellung integriert.<br />
Der Zust<strong>an</strong>d <strong>der</strong> einzelnen Schutzgüter im Pl<strong>an</strong>gebiet, die voraussichtlichen erhebliche<br />
Umweltauswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung sowie geeignete Maßnahmen zur<br />
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von erheblichen negativen Auswirkungen<br />
(Beeinträchtigungen) lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />
Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen (inkl. biologische Vielfalt und beson<strong>der</strong>er Artenschutz gem. § 44<br />
BNatSchG)<br />
Zust<strong>an</strong>d: Lebensraumkomplex mit überwiegend geringem, mittel-geringem bzw. mittlerem<br />
bioökologischen Wert (neben Gebäuden, baulichen Anlagen und Lager-/ Verkehrsflächen<br />
insb. krautige Ru<strong>der</strong>alvegetation); zum Teil jedoch ökologisch bedeutsame Vegetationsbestände<br />
vorh<strong>an</strong>den: v. a. fragmentarischer Silikattrockenrasen (kleinflächig) sowie Wald-/ Gehölzbestände<br />
mit wichtigen Funktionen als Lebens-/ Nahrungsraum für Insekten und Vögel<br />
sowie Abschirmwirkung; Teil des LSG „Pfälzische Rheinauen“; Teil des FFH-Gebiets „Bienwaldschwemmfächer“<br />
und des Vogelschutzgebiets „Bienwald und Viehstrichwiesen“ (r<strong>an</strong>dliche<br />
Nachweise von Großem Mausohr, Wendehals, Neuntöter, Ziegenmelker, Rotmil<strong>an</strong>); artenschutzrechtlich<br />
bedeutsam insb. für weniger <strong>an</strong>spruchsvolle, weit verbreitete und i. d. R.<br />
ungefährdete Vögel sowie evtl. für die Zauneidechse sowie r<strong>an</strong>dlich Vorkommen o. g. Arten/<br />
weiterer Fle<strong>der</strong>mäuse (Jagdgebiet); Nachweis <strong>der</strong> Blauflügeligen Ödl<strong>an</strong>dschrecke; Entwicklungspotential<br />
für Offenl<strong>an</strong>dvegetation magerer, trockener St<strong>an</strong>dorte.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Evtl. Beeinträchtigung<br />
verbleiben<strong>der</strong>/ zukünftiger (Entwicklungspotential) Grünflächen innerhalb des Gewerbegebiets<br />
durch baubedingte Beschädigung, Bodenverdichtungen o. ä.; Individuenverluste<br />
von Vögeln (Eier, Jungvögel) und evtl. <strong>der</strong> Zauneidechse (Eier, überwinternde Tiere) bei zusätzlicher<br />
baubedingter Flächenin<strong>an</strong>spruchnahme möglich (artenschutzrechtlicher Verbotstatbest<strong>an</strong>d);<br />
<strong>an</strong>lagebedingt: Dauerhafter Verlust von Biotopstrukturen, z. T. mittel-hoch-/<br />
hochwertig, größtenteils gering- mittel-gering- bzw. mittelwertig (jedoch mit Entwicklungspotential)<br />
durch Befestigung/ Versiegelung/ Überbauung (Nettoneuversiegelung max. 21.569<br />
qm), weitere Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bedeutung als Lebens- und Nahrungsraum, Flächen übernehmen<br />
Teilfunktionen für weitgehend <strong>an</strong>spruchslose Allerweltsarten; die ökologische Funktion<br />
<strong>der</strong> möglicherweise betroffenen Fortpfl<strong>an</strong>zungs- und Ruhestätten artenschutzrechtlich beson<strong>der</strong>s<br />
geschützter Arten bleibt jedoch weiterhin gewahrt; <strong>an</strong>lagebedingt sind zudem keine<br />
in den NATURA 2000-Gebieten beson<strong>der</strong>s zu schützenden Lebensraumtypen/ Lebensraumstrukturen<br />
<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s zu schützenden Arten betroffen; Individuenverluste von Vögeln<br />
(Eier, Jungvögel) und evtl. <strong>der</strong> Zauneidechse (Eier, überwinternde Tiere) bei Rodungsarbeiten/<br />
Vegetationsentfernungen möglich (artenschutzrechtlicher Verbotstatbest<strong>an</strong>d).<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Störwirkungen<br />
für die Tierwelt durch Lärm, Licht, Bewegungsunruhe, Erschütterungen (bei weitgehendem<br />
Erhalt <strong>der</strong> r<strong>an</strong>dlichen Gehölzbestände unerheblich); nutzungsbedingt: Beeinträchtigung/<br />
Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vegetation durch Trittbelastungen, Stoffeinträge durch Kfz-Emissionen,<br />
Zunahme <strong>der</strong> Störwirkungen (durch Lärm-, Lichtemissionen, Bewegungsunruhe) für die Tierwelt,<br />
auch im Hinblick auf beson<strong>der</strong>s/ streng geschützte Arten bzw. auf in den NATURA 2000-<br />
Gebieten beson<strong>der</strong>s zu schützende Arten (bei weitgehendem Erhalt <strong>der</strong> r<strong>an</strong>dlichen Gehölzbestände<br />
unerheblich).<br />
Seite 23 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 24 von 42<br />
Boden<br />
Zust<strong>an</strong>d: Im östlichen Bienwald-Schwemmfächer nährstoffarme (podsolige) Braunerden<br />
vorherrschend; Deckschichten aus <strong>an</strong>lehmigen bis lehmigen S<strong>an</strong>den; mittleres Wasserrückhaltevermögen;<br />
Deckschichten mit sehr geringem bis mittlerem physiko-chemischen Filtervermögen,<br />
keine naturnahen Extrem- und Son<strong>der</strong>st<strong>an</strong>dorte; keine naturgeschichtlich bedeutsamen<br />
Böden; am Ostr<strong>an</strong>d archäologisches Bodendenkmal/ Grabungsschutzgebiet (alte<br />
Römerstraße); mittlere natürliche Ertragsfähigkeit für die ackerbauliche Nutzung, geringer<br />
Bodenerodierbarkeitsfaktor; Vorbelastungen durch ehemalige/ bestehende Nutzungen vorh<strong>an</strong>den,<br />
vorwiegend <strong>an</strong>thropogen hochgradig verän<strong>der</strong>te St<strong>an</strong>dorte; gemäß Nutzungsrecherche<br />
im Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Betriebst<strong>an</strong>kstelle Verdacht auf mögliche Bodenverunreinigungen.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Bodenverdichtung,<br />
qualitative Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bodeneigenschaften (z. B. Porenvolumen), z. T. Erhöhung des<br />
<strong>an</strong>thropogenen Einflusses; <strong>an</strong>lagebedingt: Zerstörung <strong>der</strong> Bodenhorizontierung, Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> natürlichen Bodenentwicklung und des Bodengefüges durch Abgrabungen, Umlagerungen<br />
o. ä. (trotz Vorbelastungen wesentlich), evtl. Nähr-/ Schadstoffbelastung durch<br />
Auffüllungen (Fremdmaterial), Funktionsverlust durch Flächenbefestigung/ -versiegelung/ -<br />
überbauung (Nettoneuversiegelung max. 21.569 qm); nutzungsbedingt: Bodenverdichtung,<br />
qualitative Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bodeneigenschaften, z. T. Erhöhung des <strong>an</strong>thropogenen Einflusses.<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Schadstoff<strong>an</strong>reicherung<br />
durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens gering);<br />
<strong>an</strong>lagebedingt: Auswirkungen auf das archäologische Bodendenkmal (Abschnitt alte<br />
Römerstraße) werden u. a. durch die Festsetzung von Mindestabständen minimiert; nutzungsbedingt:<br />
Schadstoff<strong>an</strong>reicherung durch Kfz-Emissionen, Entstehen von Abfällen (ordnungsgemäße<br />
Entsorgung/ Verwertung ist sicher gestellt).<br />
Wasser<br />
Zust<strong>an</strong>d: Außer Kunststoffbeckenteich keine Oberflächengewässer vorh<strong>an</strong>den; Grundwasser:<br />
hohe Grundwasserneubildungsrate (pot. Sickerwasserspende 200 - 300 mm/a), mittlere<br />
Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers, mittlere Nitratauswaschungsgefährdung,<br />
Lage im Anströmbereich des Wasserschutzgebiets Hagenbach; hohe Grundwasserflurabstände<br />
(im Mittel im Westen > 8 m u. GOF, im Osten > 5 - 8 m u. GOF).<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Reduzierung <strong>der</strong><br />
Sickerwassermenge durch Bodenverdichtungen im Zuge von Baumaßnahmen (kleinräumig);<br />
<strong>an</strong>lagebedingt: Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung bzw. des Wasserrückhaltevermögens<br />
<strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaft durch Befestigung/ Versiegelung/ Überbauung (Nettoneuversiegelung<br />
max. 21.569 qm), evtl. Verunreinigung durch Auffüllungen (Fremdmaterial).<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Potentielle Verunreinigungen<br />
von Grundwasser durch Emissionen von Baufahrzeugen (Wahrscheinlichkeit<br />
des Eintretens gering); nutzungsbedingt: Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung durch<br />
nutzungsbedingte Bodenverdichtungen, potentielle Verunreinigungen von Grundwasser<br />
durch Kfz-Emissionen; die im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> festgesetzten zulässigen/ ausnahmsweise zulässigen<br />
Nutzungen werden unter den Vorbehalt <strong>der</strong> Gewährleistung einer Wasserversorgung/<br />
Schmutzwasserentsorgung entsprechend den Regeln <strong>der</strong> Technik gestellt.
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Klima/ Luft sowie Mensch/ Bevölkerung (Gesundheit)<br />
Zust<strong>an</strong>d: Lage inmitten einer ausgeprägten Wärmeinsel, relativ geringe Nie<strong>der</strong>schlagsrate,<br />
häufige Inversionswetterlagen, großräumig bioklimatisch belastende Bedingungen; Freiflächen<br />
wirken entlastend (überwiegend Freil<strong>an</strong>d-Klimatop, r<strong>an</strong>dlich Übergänge zu Wald-<br />
Klimatop); Vorbelastungen durch befestigte, versiegelte und überbaute Flächen vorh<strong>an</strong>den;<br />
Freiflächen westlich Hagenbach mit Bezug zum Siedlungsraum, Frisch-/ Kaltluftabfluss in<br />
Richtung Wiebelsbach bzw. Hochuferk<strong>an</strong>te, Luftströmungen jedoch vermutlich gering ausgeprägt;<br />
lufthygienisch kritische Wetterlagen, Luftbelastung vorh<strong>an</strong>den, insbeson<strong>der</strong>e hohe<br />
Ozonbelastung; Verkehr auf umliegenden Straßen als hauptsächlicher Verursacher von<br />
Lärm.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/<br />
Beeinträchtigung von klimawirksamen Vegetationsbeständen (stellenweise r<strong>an</strong>dlich/<br />
<strong>an</strong>grenzend Gehölzbestände); <strong>an</strong>lagebedingt: Verlust von Frisch- und Kaltluftproduktionsflächen<br />
mit Bezug zum Siedlungsraum durch Befestigung/ Versiegelung/ Überbauung<br />
(Nettoneuversiegelung max. 21.569 qm), Erhöhung <strong>der</strong> Belastungssituation im Gebiet.<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Erhöhung <strong>der</strong><br />
Immissionsbelastung (Luft, Lärm) durch den Baubetrieb; <strong>an</strong>lagebedingt: Barrierewirkung von<br />
Gebäuden und baulichen Anlagen für lokal wirksame Windsysteme, Retentionsmulden als<br />
abflusslose Senken für die Kaltluft; nutzungsbedingt: Zusätzliche Luftschadstoff- bzw. Lärmbelastung<br />
durch nutzungsbedingte Emissionen (Kfz-Verkehr, gewerbliche Nutzung) für<br />
schutzbedürftige Nutzungen in <strong>der</strong> Ortslage (soweit möglich minimiert), Verträglichkeit <strong>der</strong><br />
im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässigen Wohnbebauung mit den Straßenverkehrsgeräuschen<br />
von <strong>der</strong> K 19 ist <strong>an</strong>zunehmen; Energieverbrauch (auf Dachflächen optimale Nutzung<br />
von Sonnenenergie möglich).<br />
L<strong>an</strong>dschaft sowie Mensch/ Bevölkerung (Erholung/ Freizeit)<br />
Zust<strong>an</strong>d: Lage am Ostr<strong>an</strong>d des vorwiegend waldgeprägten und am Nord- und Südr<strong>an</strong>d<br />
durch weitgehend offene Nie<strong>der</strong>ungen begrenzten Bienwald-Schwemmkegels im Überg<strong>an</strong>g<br />
zur Rheinnie<strong>der</strong>ung; Pl<strong>an</strong>gebiet vorwiegend durch bestehende bzw. ehemalige gewerbliche<br />
Nutzung geprägt, maßstäbliche Gebäudekubaturen, ungeordnete Nutzung, Freiflächen<br />
durch Ru<strong>der</strong>alvegetation gekennzeichnet, z. T. (gebietstypische) Gehölze als R<strong>an</strong>deingrünung<br />
sowie lückige Durchgrünung mit Einzelbäumen; z. T. eingezäunt; nur im Nahbereich<br />
von <strong>an</strong>grenzenden Verkehrsflächen aus einsehbar; umgebende Offenl<strong>an</strong>d-/ Waldflächen mit<br />
einer mittleren bis hohen L<strong>an</strong>dschaftsbildqualität; örtlich bedeutsamer Naherholungsraum für<br />
die Tages- und Feieraben<strong>der</strong>holung (mit Defiziten im Hinblick auf fußläufige Erreichbarkeit<br />
und L<strong>an</strong>dschaftsbildqualität), Pl<strong>an</strong>gebiet nicht zugänglich (Kulissenfunktion); Erholungsnutzung<br />
vorwiegend auf <strong>an</strong>grenzenden Waldwegen durch Spaziergänger (Hundeauslauf) und<br />
Sporttreibende.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Evtl. Beschädigung/<br />
Beeinträchtigung von l<strong>an</strong>dschaftsbildprägenden Vegetationsstrukturen (stellenweise<br />
r<strong>an</strong>dlich verbleibende/ <strong>an</strong>grenzende Gehölzbestände); <strong>an</strong>lagebedingt: Verlust von L<strong>an</strong>dschaftselementen,<br />
nachhaltige Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Oberflächengestalt durch Bodenabgrabungen/<br />
-auffüllungen, weitere Überprägung des L<strong>an</strong>dschaftsbilds durch Gebäude und bauliche<br />
Anlagen sowie evtl. monotone, ortsuntypische Bepfl<strong>an</strong>zung (Ziergrün), visuelle Störungen<br />
<strong>an</strong>grenzen<strong>der</strong> erholungswirksamer Freiräume durch Baukörper/ bauliche Anlagen.<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: baubedingt: Erhöhung <strong>der</strong><br />
Immissionsbelastung (Luft, Lärm, Gerüche) sowie erhöhte Bewegungsunruhe durch den<br />
Baubetrieb; <strong>an</strong>lagebedingt: Kein Verlust von erholungswirksamem Freiraum, keine Verände-<br />
Seite 25 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 26 von 42<br />
rung erholungswirksamer Wegebeziehungen; nutzungsbedingt: Erhöhung des Erholungs-/<br />
Freizeitdrucks auf die <strong>an</strong>grenzenden Freiflächen, Schadstoff- bzw. Lärmbelastung durch nutzungsbedingte<br />
Emissionen (Kfz-Verkehr, gewerbliche Nutzung).<br />
Kultur- und sonstige Sachgüter<br />
Zust<strong>an</strong>d: Am Ostr<strong>an</strong>d archäologisches Bodendenkmal/ Grabungsschutzgebiet (Teilabschnitt<br />
alte Römerstraße, s. a. Schutzgut Boden), r<strong>an</strong>dlich verschiedene unterirdische Versorgungsleitungen<br />
inkl. Schutzstreifen, im Nordosten t<strong>an</strong>giert eine 20 kV-Freileitung inkl. Sicherheitsstreifen<br />
das Pl<strong>an</strong>gebiet, im Pl<strong>an</strong>gebiet Gebäude/ bauliche Anlagen/ Verkehrsflächen<br />
vorh<strong>an</strong>den; keine Bedeutung für die l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Nutzung, <strong>an</strong>grenzend Waldwege<br />
am R<strong>an</strong>de von Waldflächen, K 19 mit zwischenörtlicher Verbindungsfunktion.<br />
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: bau-, <strong>an</strong>lage- und nutzungsbedingt:<br />
Errichtung von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen sowie von Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />
innerhalb des Sicherheitsstreifens <strong>der</strong> 20 kV-Freileitung zulässig; Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />
resp. Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich <strong>der</strong> Bauverbots-/ Baubeschränkungszone<br />
entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 zulässig; evtl. erhöhter Kontrollaufw<strong>an</strong>d im <strong>an</strong>grenzenden<br />
Waldbereich im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht (Hinweis zur Kostenübernahme<br />
durch betroffenen Eigentümer bereits im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> enthalten); evtl. zunehmende Unfallhäufigkeit<br />
im Einmündungsbereich Zufahrt/ K 19 durch ein höheres Verkehrsaufkommen<br />
(Festsetzung eines Vorbehalts einer verkehrssicheren Anbindung <strong>an</strong> die K 19 bereits im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />
enthalten).<br />
Voraussichtliche unerhebliche Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung: bau-, <strong>an</strong>lage- und nutzungsbedingt:<br />
Auswirkungen auf das archäologische Bodendenkmal (Abschnitt alte Römerstraße)<br />
werden u. a. durch die Festsetzung von Mindestabständen minimiert; Auswirkungen auf unterirdischen<br />
Versorgungsleitungen werden durch die Freihaltung <strong>der</strong> Trassen inkl. Schutzstreifen<br />
minimiert; keine Verän<strong>der</strong>ung von Wegebeziehungen.<br />
Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die voraussichtlichen<br />
erheblichen Auswirkungen<br />
- Beachtung von Ausschlusszeiten für Bewuchsentfernungen/ Erdarbeiten im Vorfeld <strong>der</strong><br />
Erschließungsarbeiten (Gehölzrodungen ohne Wurzelstockentfernung außerhalb <strong>der</strong><br />
Brutzeit <strong>der</strong> Vögel; Vegetationsentfernungen im Bereich möglicher Eiablageplätze <strong>der</strong><br />
Zauneidechse von Mitte/ Ende März bis Mitte/ Ende Mai o<strong>der</strong> von Mitte September bis<br />
Mitte Oktober; Wurzelstockrodungen und übrige Vegetationsentfernungen von Mitte/ Ende<br />
März bis Mitte Oktober; detaillierte Regelung im Zuge <strong>der</strong> Genehmigungs-/ Ausführungspl<strong>an</strong>ung;<br />
artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahme);<br />
- Ordnungsgemäßer und sachgerechter Umg<strong>an</strong>g mit Baufahrzeugen, Baumaschinen und<br />
Betriebsstoffen, Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorschriften, technischen Normen und<br />
Richtlinien zur Vermeidung von Baulärm und Rauchbelästigung während <strong>der</strong> Baumaßnahmen<br />
(Regelung im Zuge <strong>der</strong> Genehmigungs-/ Ausführungspl<strong>an</strong>ung);<br />
- Nutzung von befestigten/ versiegelten Flächen als Fahrwege und Lagerplätze im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Baumaßnahmen (Regelung im Zuge <strong>der</strong> Genehmigungs-/ Ausführungspl<strong>an</strong>ung);<br />
- Schonen<strong>der</strong>, sachgerechter Umg<strong>an</strong>g mit zu beseitigendem Oberboden;<br />
- Verwendung von einw<strong>an</strong>dfreiem, nicht verunreinigtem Material für mögliche Auffüllungen;
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
- Falls erfor<strong>der</strong>lich Schutz verbleiben<strong>der</strong>/ r<strong>an</strong>dlicher Vegetationsbestände gemäß DIN<br />
18920 (Regelung im Zuge <strong>der</strong> Genehmigungs-/ Ausführungspl<strong>an</strong>ung);<br />
- Begrenzung <strong>der</strong> Flächenversiegelung und Sicherung eines Mindest<strong>an</strong>teils <strong>an</strong> Vegetationsflächen,<br />
Ausweisung von Garten-/ Grünflächen mit Pfl<strong>an</strong>zbindungen, Begrünung<br />
von Stellplatz<strong>an</strong>lagen mit Laubbäumen und möglichst extensive Pflege/ Nutzung (gärtnerisch<br />
<strong>an</strong>zulegende Freiflächen);<br />
- Erhalt von mittel- bis hochwertigen Gehölzbeständen, von älteren gebietstypischen Einzelbäumen<br />
sowie von sonstigen Vegetationsbeständen;<br />
- Verwendung natur- und kulturraumtypischer Pfl<strong>an</strong>zen, wodurch <strong>der</strong> Pflege/ Unterhaltung<br />
<strong>der</strong> Grün-/ Gartenflächen minimiert werden k<strong>an</strong>n;<br />
- Ausweisung von artenreichen, st<strong>an</strong>dortgerechten Grünflächen entl<strong>an</strong>g von öffentlichen<br />
Verkehrsflächen mit extensiver Pflege;<br />
- Abstimmung bzgl. <strong>der</strong> Errichtung von Gebäuden/ baulichen Anlagen sowie von Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen<br />
im Bereich des Sicherheitsstreifens <strong>der</strong> Freileitung mit dem zuständigen<br />
Stromversorgungsunternehmen;<br />
- Abstimmung bzgl. Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen im Bereich <strong>der</strong> K 19 resp. bzgl. Errichtung baulicher<br />
Anlagen innerhalb <strong>der</strong> Bauverbots-/ Baubeschränkungszone mit <strong>der</strong> zuständigen<br />
Straßenbauverwaltung;<br />
- Erhaltungs-/ Pfl<strong>an</strong>zgebote im Bereich des archäologischen Kulturdenkmals (bereits mit<br />
den Denkmalschutzbehörden abgestimmt);<br />
- Fassadenbegrünung größerer, ungeglie<strong>der</strong>ter W<strong>an</strong>dflächen;<br />
- Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze, Lager- und Abstellflächen (soweit<br />
keine wassergefährdenden Stoffe gelagert werden) sowie Feuerwehrumfahrungen;<br />
- Rückhaltung des <strong>an</strong>fallenden, unbelasteten Oberflächenwassers im Gebiet (Versickerungsflächen,<br />
vorzugsweise Anlage von naturnahen Retentionsmulden, bzw. Speicherung<br />
in Zisternen und Verwendung als Brauchwasser o<strong>der</strong> Kombinationsrückhaltung);<br />
- Verbot einer Nachtbeleuchtung von Werbe<strong>an</strong>lagen, Verbot von Wechsellicht<strong>an</strong>lagen,<br />
laufenden Schriftbän<strong>der</strong>n, Skybeamern u. ä.;<br />
- Verwendung von Straßen-/ Außenbeleuchtungen mit geringer Anlockwirkung für Insekten;<br />
Verbot <strong>der</strong> Abstrahlung <strong>der</strong> Beleuchtungs<strong>an</strong>lagen in die umgebende freie L<strong>an</strong>dschaft<br />
und in den Nachthimmel;<br />
- Empfehlungen zur Gestaltung von Fassaden, Dacheindeckungen, Werbe<strong>an</strong>lagen, Einfriedungen<br />
o. ä.;<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> Energieeinsparverordnung (ENEV) bei <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Gebäude<br />
(Regelung im Genehmigungsverfahren);<br />
- Berücksichtigung <strong>der</strong> Verpflichtungen und Auflagen des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes,<br />
frühzeitige Abstimmung mit <strong>der</strong> Denkmalschutzbehörde;<br />
- Sicherstellung <strong>der</strong> Kompensation von Flächen-/ Wertverlusten auf externen Flächen -<br />
Ausweisung weiterer Vegetationsflächen mit ökologischer Zielsetzung in räumlich-funktionalem<br />
Zusammenh<strong>an</strong>g zum Pl<strong>an</strong>gebiet, Min<strong>der</strong>ung von Belastungen auf diesen Flächen;<br />
Multifunktionalität (Kompensation verschiedener Schutzgutfunktionen) <strong>der</strong> Flächen/<br />
Maßnahmen (Regelung in einem separaten städtebaulichen Vertrag; potentiell geeignet<br />
wären Aufwertungsmaßnahmen in den südlich <strong>an</strong> das Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>grenzenden<br />
Restflächen <strong>der</strong> beiden Flurstücke Nr. 3585/38 und 3585/39; Verfügbarkeit <strong>der</strong> Flächen<br />
gegeben).<br />
Seite 27 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 28 von 42<br />
Soweit im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>verfahren regelbar, werden entsprechende grünordnerische/<br />
l<strong>an</strong>dschaftspflegerische Festsetzungen formuliert, die bereits in den <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />
übernommen worden sind. Ein Teil <strong>der</strong> Maßnahmen betreffen Regelungen,<br />
die im Rahmen <strong>der</strong> nachgelagerten Genehmigungsverfahren zu beachten<br />
sind.<br />
Für das Monitoring werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:<br />
- Kontrolle im Hinblick auf die Beachtung von Ausschlusszeiten bei Gehölzrodungen/ Entfernen<br />
von Vegetationsbeständen/ Erdarbeiten im Rahmen <strong>der</strong> Erschließung zur Vermeidung<br />
von Individuenverlusten von Vögeln und evtl. <strong>der</strong> Zauneidechse.<br />
- Überprüfung von Zust<strong>an</strong>d und Wirksamkeit <strong>der</strong> Gehölzpfl<strong>an</strong>zgebote.<br />
- Überprüfung <strong>der</strong> Einhaltung <strong>der</strong> Vorgaben zur Beleuchtung von Gebäuden/ baulichen<br />
Anlagen/ Werbe<strong>an</strong>lagen.<br />
Für die zusammenfassende Bewertung des mit <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Bebauung verbundenen<br />
Gesamteingriffs (insb. im Hinblick auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)<br />
wird zum einen eine schutzgutbezogene Gesamtbil<strong>an</strong>zierung und zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en<br />
eine Flächenbil<strong>an</strong>zierung für das Schutzgut Tiere und Pfl<strong>an</strong>zen (inkl. biologischer<br />
Vielfalt) vorgenommen.<br />
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass mit Umsetzung <strong>der</strong> in Kapitel 4 gen<strong>an</strong>nten<br />
l<strong>an</strong>dschaftspflegerischen/ grünordnerischen Maßnahmen nur ein Teil <strong>der</strong> zu<br />
erwartenden negativen Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung (gemäß <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>-Entwurf<br />
vom November 2012) vermieden, verringert und ausgeglichen werden k<strong>an</strong>n.<br />
Mit Realisierung des Vorhabens ist <strong>der</strong> naturschutzrechtliche Ausgleich für den gepl<strong>an</strong>ten<br />
Eingriff nur d<strong>an</strong>n zu erreichen, wenn auf externen Flächen zusätzliche<br />
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Die südlich <strong>an</strong> das Pl<strong>an</strong>gebiet <strong>an</strong>grenzenden<br />
Freiflächen (Restflächen <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/39 und Nr. 3585/38;<br />
insg. ca. 1,8 ha) wären für die Umsetzung entsprechen<strong>der</strong> Maßnahmen geeignet<br />
und prinzipiell verfügbar. Mit <strong>der</strong>en Realisierung würden die Bel<strong>an</strong>ge des Umweltschutzes,<br />
einschließlich des Naturschutzes und <strong>der</strong> L<strong>an</strong>dschaftspflege, wie sie in §<br />
1 Abs. 6 Nr. 7 sowie in § 1a BauGB ben<strong>an</strong>nt werden, entsprechend berücksichtigt<br />
werden.<br />
Aus artenschutzrechtlicher Sicht (beson<strong>der</strong>er Artenschutz gem. § 44 BNatSchG)<br />
ist davon auszugehen, dass durch das Vorhaben keine Verbotstatbestände erfüllt<br />
werden. Die Durchführung spezieller CEF-Maßnahmen ist nicht erfor<strong>der</strong>lich. Die<br />
ökologische Funktion <strong>der</strong> möglicherweise betroffenen Fortpfl<strong>an</strong>zungs- und Ruhestätten<br />
artenschutzrechtlich beson<strong>der</strong>s geschützter Arten (im Pl<strong>an</strong>gebiet lediglich<br />
Vorkommen weniger <strong>an</strong>spruchsvoller, weit verbreiteter und i. d. R. ungefährdeter<br />
Vögel sowie evtl. <strong>der</strong> Zauneidechse) bleibt weiterhin gewahrt. Mögliche baubedingte<br />
Individuenverluste (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) lassen sich durch Ausschlusszeiten<br />
für Rodungen/ Vegetationsentfernungen im Rahmen <strong>der</strong> Ausführung vermeiden.<br />
Die Zunahme vorhabensbedingter Störwirkungen (durch Lärm-, Lichtemissionen,<br />
Bewegungsunruhe) für die <strong>an</strong>grenzend vorkommende Tierwelt, auch<br />
im Hinblick auf beson<strong>der</strong>s/ streng geschützte Arten (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG)<br />
und auf die in den NATURA 2000-Gebieten beson<strong>der</strong>s zu schützenden Arten wirkt<br />
sich bei weitgehendem Erhalt <strong>der</strong> r<strong>an</strong>dlichen Gehölzbestände, durch Beschränkungen<br />
<strong>der</strong> zulässigen Art <strong>der</strong> gewerblichen Nutzung sowie durch Vorgaben zur
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Beleuchtung <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anlagen sowie von Werbe<strong>an</strong>lagen (wie festgesetzt)<br />
voraussichtlich nicht wesentlich aus. Ergänzende Gehölzpfl<strong>an</strong>zgebote erhöhen<br />
zudem die Wirksamkeit des Sichtschutzes verbleiben<strong>der</strong> Gehölzbestände<br />
gegenüber vorhabensbedingten Störeffekten.<br />
Erhebliche Beeinträchtigungen von maßgeblichen Best<strong>an</strong>dteilen und Erhaltungszielen<br />
im FFH-Gebiet „Bienwaldschwemmfächer“ und im Vogelschutzgebiet<br />
„Bienwald und Viehstrichwiesen“ sind bei Umsetzung des Vorhabens nicht zu erwarten<br />
bzw. können mit hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit ausgeschlossen werden.<br />
3.6 Abwägung<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s sind die öffentlichen und privaten<br />
Bel<strong>an</strong>ge gegenein<strong>an</strong><strong>der</strong> und unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> gerecht abzuwägen. Während <strong>der</strong> Öffentlichkeits-<br />
und Behördenbeteiligung (gemäß §§ 3, 4, 4a BauGB) vorgebrachte<br />
Anregungen und eingeg<strong>an</strong>gene Stellungnahmen wurden diskutiert und in den Abwägungsprozess<br />
eingestellt. Der Abwägungsprozess wird in den am Ende <strong>der</strong> vorliegenden<br />
Begründung <strong>an</strong>gehängten Stellungnahmen dokumentiert. Der <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />
stellt letztlich das Ergebnis eines intensiven und detaillierten Abwägungsprozesses<br />
dar.<br />
Gemäß dem aktuellen Verfahrensst<strong>an</strong>d findet sich in Anh<strong>an</strong>g D (Dokumentation<br />
des Abwägungsprozesses) eine tabellarische Übersicht <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong><br />
frühzeitigen Anhörung (Scoping) <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Bel<strong>an</strong>ge (vom 15.12.2009 - 04.02.2010). Im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Bürgerbeteiligung<br />
(Auslegung vom 05.01. - 04.02.2010) gingen keine Anregungen/ Einwände<br />
ein.<br />
3.7 Eigentumsverhältnisse / Bodenordnung<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet befindet sich - mit Ausnahme <strong>der</strong> gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen<br />
- im Privateigentum. Eine Bodenordnung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
3.8 Flächenbil<strong>an</strong>z<br />
Vorläufige Flächenbil<strong>an</strong>z:<br />
Gewerbegebiet GE1/ GE2 45.365 m 2<br />
(davon gärtnerisch <strong>an</strong>zulegende Freifläche mit<br />
Erhaltungsbindungen/ Pfl<strong>an</strong>zgeboten mind. 9.073 m 2 )<br />
Private Verkehrsfläche 1.860 m 2<br />
Öffentliche Straßenverkehrsfläche 2.637 m 2<br />
Fläche für Versorgungs<strong>an</strong>lagen (Elektrizität) 25 m 2<br />
Gesamt 49.887 m 2<br />
Seite 29 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 30 von 42<br />
4 Anh<strong>an</strong>g<br />
Anh<strong>an</strong>g A: Auswahlliste sowie Qualitäts<strong>an</strong>for<strong>der</strong>ungen für Gehölze zu den<br />
textlichen Festsetzungen des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk<br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach<br />
A.1:<br />
Bäume (außer Obstbäume): Hochstämme o<strong>der</strong> Stammbüsche mit einem Stammumf<strong>an</strong>g<br />
von mindestens 10 / 12 cm (mind. 2 x verpfl<strong>an</strong>zt) bzw. Heister mit einer<br />
Mindesthöhe von 200 - 250 cm (mind. 2 x verpfl<strong>an</strong>zt);<br />
Obstbäume: Stammumf<strong>an</strong>g mindestens 8 / 10 cm, insb. Hochstamm-Obstbäume<br />
mit einer Stammlänge von mind. 1,6 m bis zum untersten Ast<strong>an</strong>satz;<br />
Sträucher: Mindestgröße 60 - 100 cm (2 x verpfl<strong>an</strong>zt bzw. entsprechende Forstware)<br />
Bäume:<br />
Eberesche Sorbus aucuparia<br />
Feld-Ahorn Acer campestre<br />
Flatter-Ulme Ulmus laevis<br />
Gemeine Esche Fraxinus excelsior<br />
Hainbuche Carpinus betulus<br />
Rot-Buche Fagus sylvatica<br />
Stiel-Eiche Quercus robur<br />
Trauben-Eiche Quercus petraea<br />
Vogel-Kirsche Prunus avium<br />
Waldkiefer Pinus sylvestris<br />
Weiß-Birke Betula pendula<br />
Winter-Linde Tilia cordata<br />
Auf wechselfeuchten St<strong>an</strong>dorten wie insb. im Bereich von Retentionsmulden:<br />
Rötliche Bruchweide Salix x rubens<br />
Schwarz-Erle Alnus glutinosa<br />
Silber-Weide Salix alba<br />
Sträucher:<br />
Blutroter Hartriegel Cornus s<strong>an</strong>guinea<br />
Gemeiner Schneeball Viburnum opulus*<br />
Hasel Corylus avell<strong>an</strong>a<br />
Hunds-Rose Rosa c<strong>an</strong>ina<br />
Kreuzdorn Rhamnus cartharticus<br />
Kriechende Rose Rosa arvensis<br />
Liguster Ligustrum vulgare*<br />
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus*<br />
Rote Heckenkirsche Lonicera xylosteum*<br />
Sal-Weide Salix caprea
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Schlehe Prunus spinosa<br />
Schwarzer Holun<strong>der</strong> Sambucus nigra<br />
Trauben-Holun<strong>der</strong> Sambucus racemosa<br />
Weißdorn, eingriffelig Crataegus monogyna<br />
Auf wechselfeuchten St<strong>an</strong>dorten wie insb. Bereich von Retentionsmulden:<br />
Grau-Weide Salix cinerea<br />
Korbweide Salix viminalis<br />
M<strong>an</strong>delweide Salix tri<strong>an</strong>dra<br />
Purpur-Weide Salix purpurea<br />
* = wg. Giftigkeit <strong>der</strong> Früchte bzw. <strong>an</strong><strong>der</strong>er Pfl<strong>an</strong>zenteile Verwendung dieser Art nur am äußeren<br />
R<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Gehölzpfl<strong>an</strong>zung zu den <strong>an</strong>grenzenden Frei-/ Verkehrsflächen hin.<br />
b) kulturraumtypische Arten <strong>der</strong> Gärten:<br />
Bäume:<br />
Obstbäume: Apfel, Birne, Kirsche, Reneklode<br />
in nach Möglichkeit regionaltypischen Sorten<br />
(z. B. Alte Sternrenette, Berlepsch, Bohnapfel, Brettacher,<br />
Jakob Fischer, Jakob Lebel, L<strong>an</strong>dsberger Renette, Rheinischer<br />
Winterrambour, Roter Boskoop, Rote Sternrenette,<br />
Roter Stettiner, Roter Zigeuner, Schöner von Boskoop,<br />
Winterglockenapfel, Clapps Liebling, Gelbmöstler, Gellerts<br />
Butterbirne, Gute Graue, Pastorenbirne, Petersbirne,<br />
Schweizer Wasserbirne, Stuttgarter Geißhirtle, Schweizerhose,<br />
Veldenzer, Vereinsdech<strong>an</strong>tsbirne, Große<br />
Schwarze Knorpel, Haumüllers Mitteldicke, Hedelfinger<br />
Riesenkirsche, Meckenheimer Frühe Rote, Schnei<strong>der</strong>s<br />
Späte Knorpelkirsche, Teickners Schwarze Herzkirsche,<br />
Bühler Frühzwetschge, Deutsche Hauszwetschge, Ersinger<br />
Frühzwetschge, N<strong>an</strong>cy-Mirabelle)<br />
Aprikosenbaum Prunus armeniaca<br />
Eß-Kast<strong>an</strong>ie Cast<strong>an</strong>ea sativa<br />
M<strong>an</strong>delbaum Amygdalus communis<br />
Maulbeerbaum Morus alba<br />
Mispel Mespilus germ<strong>an</strong>ica<br />
Pfirsichbaum Prunus persica<br />
Quitte Cydonia oblonga<br />
Speierling Sorbus domestica<br />
Walnuss Jugl<strong>an</strong>s regia<br />
Sträucher:<br />
Flie<strong>der</strong> Syringa vulgaris<br />
Gartenjasmin Philadelphus coronarius<br />
Kornelkirsche Cornus mas<br />
Schmetterlingsstrauch Buddleja davidii<br />
Sommerflie<strong>der</strong> Buddleja alternifolia<br />
Strauchrosen Rosa spec.<br />
Seite 31 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 32 von 42<br />
Weißer Hartriegel Cornus alba<br />
Beerensträucher<br />
Das Anpfl<strong>an</strong>zen von Nadelgehölzen ist (mit Ausnahme <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nten Art)<br />
nicht zulässig.<br />
A.2:<br />
Nicht auf R<strong>an</strong>khilfe <strong>an</strong>gewiesene Pfl<strong>an</strong>zen, wie z. B.:<br />
Efeu He<strong>der</strong>a helix<br />
Trompetenblume Campsis radic<strong>an</strong>s<br />
Wil<strong>der</strong> Wein Parthenocissus tricuspidata<br />
Pfl<strong>an</strong>zen, die R<strong>an</strong>khilfen benötigen:<br />
A.3:<br />
Blauregen Wisteria sinensis<br />
Jelängerjelieber Lonicera caprifolium<br />
Kletter-Hortensie Hydr<strong>an</strong>gea petiolaris<br />
Kletterrosen Rosa in Sorten<br />
Schlingknöterich Fallopia aubertii<br />
Waldrebe Clematis - Wildformen<br />
Spalierobst<br />
Weinreben<br />
Hochstämme mit einem Stammumf<strong>an</strong>g von mindestens 18 / 20 cm (mind. 3 x verpfl<strong>an</strong>zt),<br />
Bäume am Straßenr<strong>an</strong>d (wegen Lichtraumprofil) mit beson<strong>der</strong>s hohem<br />
Kronen<strong>an</strong>satz:<br />
Baumhasel Corylus colurna<br />
Feld-Ahorn Acer campestre (auch Sorte `Elsrijk`)<br />
Gefüllte Vogel-Kirsche Prunus avium `Plena`<br />
Gemeine Esche Fraxinus excelsior (auch Sorten `Atlas`,<br />
`Diversifolia`, `Geessink`, ´Globosa`, ´Westhofs´s<br />
Glorie`)<br />
Hainbuche Carpinus betulus (auch Sorten `Fastigiata`,<br />
`Fr<strong>an</strong>s Fontaine`)<br />
Spitz-Ahorn Acer plat<strong>an</strong>oides (auch Sorten `Clevel<strong>an</strong>d`,<br />
`Columnare´, `Globosum`)<br />
Stiel-Eiche Quercus robur (auch Sorte `Fastigiata`)<br />
Trauben-Eiche Quercus petraea<br />
Winter-Linde Tilia cordata (auch Sorten `Erecta`, `Greenspire`,<br />
´R<strong>an</strong>cho, `Roelvo`)
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Anh<strong>an</strong>g B: Hinweise<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
Ordnungswidrig im Sinne des § 89 LbauO h<strong>an</strong>delt, wer den Festsetzungen <strong>der</strong><br />
hiermit nach § 88 LbauO i. V. m. § 9 Abs. 4 BauGB erlassenen örtlichen Bauvorschriften<br />
zuwi<strong>der</strong>h<strong>an</strong>delt.<br />
Verstöße gegen die Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB (Pfl<strong>an</strong>zgebote)<br />
werden gemäß § 213 BauGB als Ordnungswidrigkeiten geahndet.<br />
Beleuchtung<br />
Für die Straßen- und Außenbeleuchtung sind Beleuchtungssysteme mit einer niedrigen<br />
Anlockwirkung für nachtaktive Insekten zu verwenden. Empfohlen werden<br />
Lampen mit einem Strahlungsmaximum im Lichtspektrum über 500 Nm (z. B. Natriumdampf-Nie<strong>der</strong>drucklampen,<br />
LED). Die Leuchten sind staubdicht auszubilden.<br />
Art, St<strong>an</strong>dorte und Höhe <strong>der</strong> Beleuchtungssysteme sind so zu wählen, dass eine<br />
Lichtwirkung nur auf die zu beleuchtende Fläche bzw. das zu beleuchtende Objekt<br />
erfolgt und dass eine Abstrahlung in die umgebende freie L<strong>an</strong>dschaft und in den<br />
Nachthimmel sowie eine Blendung von Verkehrsteilnehmern auf <strong>der</strong> K 19 ausgeschlossen<br />
wird.<br />
Beachtung von Ausschlusszeiten für Bewuchsentfernungen/ Erdarbeiten im<br />
Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten (artenschutzrechtlich im Hinblick auf Vögel<br />
und Zauneidechse relev<strong>an</strong>t)<br />
- Durchführung <strong>der</strong> Gehölzrodungen (ohne Wurzelstockentfernung) außerhalb<br />
<strong>der</strong> Brutzeit <strong>der</strong> Vögel, also nicht in <strong>der</strong> Zeit vom 1. März bis 30. September<br />
- Entfernen <strong>der</strong> Vegetationsbestände bzw. Erdarbeiten im Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten<br />
im Bereich möglicher Eiablageplätze <strong>der</strong> Zauneidechse (in<br />
nachfolgen<strong>der</strong> Abbildung rot schraffierte Bereiche) im Zeitraum von Mitte/ Ende<br />
März bis Mitte/ Ende Mai o<strong>der</strong> von Mitte September bis Mitte Oktober mit<br />
jeweils <strong>an</strong>schließendem Beginn <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten<br />
- Entfernen von Wurzelstöcken und sonstiger Vegetationsbestände bzw. Erdarbeiten<br />
im Vorfeld <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten außerhalb möglicher Eiablageplätze<br />
<strong>der</strong> Zauneidechse (siehe oben) im Zeitraum von Mitte/ Ende März bis<br />
Mitte Oktober mit <strong>an</strong>schließendem Beginn <strong>der</strong> Erschließungsarbeiten.<br />
Seite 33 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 34 von 42<br />
Freiflächengestaltungspläne<br />
Mit <strong>der</strong> Vorlage von Bauunterlagen für einzelne Grundstücke sind vom Bauherrn<br />
qualifizierte Freiflächengestaltungspläne mit Darstellung und Erläuterung <strong>der</strong> grüngestalterischen<br />
Maßnahmen sowie des Versiegelungsgrades vorzulegen.<br />
Gehölzst<strong>an</strong>dorte<br />
Die im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> zur Erhaltung festgesetzten Gehölze und sonstigen Vegetationsbestände<br />
sind lagemäßig nicht eingemessen. Es wird empfohlen, vor Beginn<br />
<strong>der</strong> Baumaßnahmen insbeson<strong>der</strong>e die genauen St<strong>an</strong>dorte <strong>der</strong> Gehölze (nach<br />
Lage und Höhe) einzumessen und zu kartieren.<br />
Nachbarrecht Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz/ Gehölzpfl<strong>an</strong>zungen/ Freihaltung des Lichtraumprofils<br />
entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19<br />
Auf die Regelungen des Nachbarrechtes Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz insbeson<strong>der</strong>e die Abst<strong>an</strong>dsregelungen<br />
für Bepfl<strong>an</strong>zungen (§§ 44ff.) wird hingewiesen.<br />
Bei Bepfl<strong>an</strong>zungen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Kreisstraße ist die gültige RPS (Richtlinien für passiven<br />
Schutz <strong>an</strong> Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme 2009) mit den sich<br />
daraus ergebenden Abständen zur klassifizierten Straße zu beachten.<br />
Bei Bepfl<strong>an</strong>zungen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 ist das Lichtraumprofil <strong>der</strong> Kreisstraße frei zu<br />
halten. Im Bedarfsfall sind in den Luftraum über <strong>der</strong> Straße hineinragende Äste zurückzuschneiden,<br />
um ein gefahrloses Befahren <strong>der</strong> Straße bzw. des Wegs zu er-
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
möglichen.<br />
Schutz/ Verän<strong>der</strong>ung von unterirdischen/ oberirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
Produktenfernleitung Bellheim - Kehl<br />
Im Rahmen des Bau<strong>an</strong>trags-/ Baugenehmigungsverfahren ist auf Kosten des betroffenen<br />
Grundstückseigentümers und in Abstimmung mit <strong>der</strong> FGB-Betriebsstelle<br />
T<strong>an</strong>klager Bellheim eine Einmessung des Leitungsverlaufs <strong>der</strong> Produktenfernleitung<br />
Bellheim - Kehl mit einem Ortungsgerät durchzuführen. Bei <strong>der</strong> Errichtung<br />
von Gebäuden, baulichen Anlagen o. ä. sind <strong>der</strong> ermittelte Leitungsverlauf resp.<br />
<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche Schutzstreifen frei zu halten.<br />
Die bestehenden Mess-/ Markierungspfähle sowie Kabelverbindungen zur Rohrleitung<br />
sind zu erhalten. Ein Versetzen ist in Absprache möglich.<br />
Alle gepl<strong>an</strong>ten Einzelmaßnahmen, die den Schutzbereich <strong>der</strong> Produktenfernleitung<br />
Bellheim - Kehl berühren, müssen rechtzeitig unter Vorlage von Detailplänen, bei<br />
<strong>der</strong> Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (FBG), Idar-Oberstein zur Prüfung und<br />
Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt werden, da gegebenenfalls größere<br />
Schutzabstände bzw. beson<strong>der</strong>e Sicherungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich sind. Kosten<br />
zu erfor<strong>der</strong>lichen Leitungssicherungs- und Anpassungsmaßnahmen - sofern keine<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>s lautenden vertraglichen Regelungen bestehen - sind vom Ver<strong>an</strong>lasser zu<br />
tragen.<br />
Alle Arbeiten innerhalb des Schutzbereichs, dürfen nur unter Beachtung <strong>der</strong> „Hinweise<br />
für Arbeiten im Bereich <strong>der</strong> Produktenfernleitungen <strong>der</strong> NATO und des Bundes<br />
in <strong>der</strong> BRD“ sowie unter Aufsicht eines Beauftragten <strong>der</strong> FBG durchgeführt<br />
werden.<br />
Eine In<strong>an</strong>spruchnahme des Schutzstreifens bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung<br />
West, Außenstelle Wiesbaden (WBV) und möglicherweise des<br />
Abschlusses eines Gestattungsvertrages, <strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e Folgepflichten und<br />
Folgekosten regelt.<br />
Ferngasleitung Nr. 50/20<br />
Innerhalb des Schutzstreifens <strong>der</strong> unterirdischen Ferngasleitung (Nr. 50/20) sind<br />
die Errichtung von Gebäuden aller Art sowie von Mauern parallel über bzw. unmittelbar<br />
neben den Ferngasleitungen, die Einleitung aggressiver Abwässer sowie<br />
sonstige Einwirkungen, die den Best<strong>an</strong>d o<strong>der</strong> den Betrieb <strong>der</strong> Leitung gefährden<br />
o<strong>der</strong> beeinträchtigen können, nicht zulässig.<br />
Nur mit beson<strong>der</strong>er Zustimmung sind die Freilegung <strong>der</strong> Leitung, Sprengungen in<br />
Leitungsnähe, Niveauverän<strong>der</strong>ungen im Schutzstreifen zulässig.<br />
Der Neubau von kreuzenden o<strong>der</strong> parallel führenden Straßen, Wegen, K<strong>an</strong>älen,<br />
Rohrleitungen, Kabeln, Freileitungen und Gleis<strong>an</strong>lagen sowie die Durchführung<br />
sonstiger Baumaßnahmen - soweit eine Leitungsbeeinflussung nicht ausgeschlossen<br />
werden k<strong>an</strong>n - sowie Ausschachtarbeiten im Leitungsbereich sowie die vorübergehende<br />
o<strong>der</strong> dauernde Lagerung von Erdaushub, Baumaterial o<strong>der</strong> sonstigen<br />
Seite 35 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 36 von 42<br />
Stoffen im Schutzstreifen sind mit <strong>der</strong> E.ON Ruhrgas AG, Essen abzustimmen. Vor<br />
Aufnahme von Arbeiten im Bereich o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe <strong>der</strong> Schutzstreifen ist die<br />
E.ON Ruhrgas AG, Essen zu benachrichtigen, damit erfor<strong>der</strong>lichenfalls die Lage<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Leitung und <strong>der</strong> zugehörigen Einrichtungen durch den Leitungsträger<br />
in <strong>der</strong> Örtlichkeit markiert und die Arbeiten überwacht werden können.<br />
Sonstige Ver- und Entsorgungsleitungen<br />
Vor Realisierung gepl<strong>an</strong>ter Maßnahmen im Bereich von sonstigen vorh<strong>an</strong>denen<br />
Versorgungsleitungen ist es erfor<strong>der</strong>lich, sich rechtzeitig für eine Einweisung zur<br />
genauen Lage <strong>der</strong> unterirdisch vorh<strong>an</strong>denen Leitungen sowie für eine technische<br />
Abstimmung erfor<strong>der</strong>lich werden<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen und/ o<strong>der</strong> Sicherungen <strong>der</strong> Leitungen<br />
mit den jeweils zuständigen Org<strong>an</strong>isationseinheiten in Verbindung zu setzen<br />
(Stromversorgung: Pfalzwerke AG Netzteam K<strong>an</strong>del bzw. Netzbetrieb L<strong>an</strong>dau,<br />
Telekommunikation: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Kaiserslautern).<br />
Kosten für erfor<strong>der</strong>liche Än<strong>der</strong>ungen und/ o<strong>der</strong> Sicherungen <strong>an</strong> den Versorgungs<strong>an</strong>lagen<br />
und -leitungen sind vom Ver<strong>an</strong>lasser zu übernehmen.<br />
Die Einrichtung und/ o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung baulicher Anlagen im Schutzstreifen <strong>der</strong> 20kV-Freileitung<br />
bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Pfalzwerke AG. Hierzu sind alle genehmigungsbedürftigen<br />
und genehmigungsfreien Vorhaben <strong>der</strong> Pfalzwerke AG zur<br />
Stellungnahme vorzulegen. Auflagen <strong>der</strong> Pfalzwerke AG sind von den Antragstellern<br />
für sich und ihre Rechtsnachfolger sowie von nachfolgenden Erwerbern <strong>der</strong><br />
Grundstücke als bindend <strong>an</strong>zuerkennen. In diesem Zusammenh<strong>an</strong>g wird den Antragstellern<br />
empfohlen, ihre Vorhaben in Bezug auf einzuhaltende Abstände zu <strong>der</strong><br />
Freileitung bereits im Stadium <strong>der</strong> Vorpl<strong>an</strong>ung mit <strong>der</strong> Pfalzwerke AG abzustimmen.<br />
Bei einer Unterbauung <strong>der</strong> überirdischen Freileitung ist die ausgewiesene<br />
maximale Bauhöhe (Firsthöhe) eventuell zu reduzieren. Grundsätzlich ist eine Errichtung<br />
von Wohnungen und Wohngebäuden im ausgewiesenen Schutzstreifen<br />
nicht zulässig.<br />
Sämtliche <strong>der</strong> Versorgung des Gebietes dienende Elektro- und Fernmeldeleitungen<br />
sind vorr<strong>an</strong>gig zu verkabeln (gilt nicht für bestehende Hochsp<strong>an</strong>nungsfreileitungen);<br />
ggf. können sie auch oberirdisch verlegt werden. Für den rechtzeitigen<br />
Ausbau des Netzes sowie die Koordinierung mit den Erschließungsmaßnahmen<br />
bzw. den Baumaßnahmen <strong>der</strong> Leitungsträger unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> ist es notwendig, dass<br />
den Versorgungsträgern Beginn und Ablauf <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahmen so früh<br />
wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich <strong>an</strong>gezeigt werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Verlegung von Leitungen sind die im <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> festgesetzten Gehölzst<strong>an</strong>dorte<br />
freizuhalten. Bei Baumpfl<strong>an</strong>zungen ist zu unterirdischen Ver- und<br />
Entsorgungsleitungen mindestens einen seitlichen Abst<strong>an</strong>d von 2,50 m zwischen<br />
Stammachse und Leitungsachse einzuhalten (siehe DVGW-Regelwerk GW 125<br />
sowie DIN 1988). Sonst müssen in Absprache mit dem jeweiligen Versorgungsträger<br />
technische Vorkehrungen zum Schutz <strong>der</strong> Leitungen getroffen werden (Kostenübernahme<br />
durch den Vorhabenträger).
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Denkmalschutz<br />
Am Ostr<strong>an</strong>d des Pl<strong>an</strong>gebiets verläuft ein Abschnitt des Bodendenkmals/ Grabungsschutzgebiets<br />
Römerstraße Strasbourg/ Speyer. Bei Erschließungsarbeiten<br />
im R<strong>an</strong>dbereich des Grabungsschutzgebiets sind die Verpflichtungen und Auflagen<br />
des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes (DSchPflG) zu berücksichtigen. Die<br />
Denkmalfachbehörde ist von Beginn <strong>an</strong> zu beteiligen. Bauliche Maßnahmen, die<br />
Kulturdenkmäler in ihrem Best<strong>an</strong>d, ihrem Erscheinungsbild o<strong>der</strong> in ihrem wissenschaftlichen<br />
Wert gefährden o<strong>der</strong> beeinträchtigen können, sind auf den unbedingt<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Umf<strong>an</strong>g zu beschränken. Jegliche Verän<strong>der</strong>ungen dürfen nur mit<br />
Genehmigung erfolgen.<br />
Der Pl<strong>an</strong>ungsträger bzw. <strong>der</strong> Bauträger/ Bauherr hat darüber hinaus bei <strong>der</strong> Vergabe<br />
<strong>der</strong> Erschließungsmaßnahmen / Erdarbeiten (wie K<strong>an</strong>alisation und Straßenbau,<br />
inkl. vorbereitende Maßnahmen wie Mutter-/ Oberbodenabtrag) die ausführenden<br />
Baufirmen vertraglich zu verpflichten, bei <strong>der</strong> Generaldirektion Kulturelles<br />
Erbe - Direktion Archäologie (Kleine Pfaffengasse 10, 67346 Speyer) rechtzeitig<br />
(mindestens 3 Wochen im Voraus) den Beginn <strong>der</strong> Arbeiten <strong>an</strong>zuzeigen bzw. den<br />
Termin abzustimmen, damit diese, sofern notwendig, von <strong>der</strong> Generaldirektion überwacht<br />
werden können (Meldepflicht <strong>der</strong> Baubeginns<strong>an</strong>zeige). Die Meldepflicht<br />
<strong>der</strong> Baubeginns<strong>an</strong>zeige gilt auch für Maßnahmen zur Vorbereitung <strong>der</strong> Erschließungsmaßnahmen.<br />
Da diese Arbeiten in <strong>der</strong> Regel im Auftrag <strong>der</strong> Gemeinde/ Verb<strong>an</strong>dsgemeinde<br />
erfolgen, liegt diese Meldepflicht bei <strong>der</strong> Gemeinde.<br />
Die Auflagen und Festlegungen sind in die Bauausführungspläne zu übernehmen.<br />
Die ausführenden Baufirmen sind auf die Bestimmungen des Denkmalschutz- und<br />
Pflegegesetzes vom 23.03.1978 (GVBl. 1978, Nr. 10, S. 159ff.) hinzuweisen. Je<strong>der</strong><br />
zutage kommende archäologische Fund (wie Mauern, Erdverfärbungen, Knochen<br />
und Skelettteilen, Gefäßen o<strong>der</strong> Scherben, Münzen und Eisengegenständen o<strong>der</strong><br />
auch Kleindenkmäler wie Grenzsteine) ist <strong>der</strong> Direktion Archäologie unverzüglich<br />
zu melden, die Fundstelle ist soweit als möglich unverän<strong>der</strong>t zu lassen und die<br />
Gegenstände sind sorgfältig gegen Verlust zu sichern.<br />
Im Pl<strong>an</strong>gebiet können sich zudem bisher nicht bek<strong>an</strong>nte Kleindenkmale (wie<br />
Grenzsteine) befinden. Diese sind zu berücksichtigen bzw. dürfen bei Pl<strong>an</strong>ierungen<br />
o. ä. nicht berührt o<strong>der</strong> von ihrem <strong>an</strong>gestammten, historischen St<strong>an</strong>dort entfernt<br />
werden.<br />
Der Bauträger/ Bauherr ist durch oben stehende Hinweise gegenüber den Baufirmen<br />
nicht von <strong>der</strong> Meldepflicht und <strong>der</strong> Haftung gegenüber <strong>der</strong> Generaldirektion<br />
Kulturelles Erbe - Direktion Archäologie entbunden.<br />
Sollten archäologische Objekte <strong>an</strong>getroffen werden, ist <strong>der</strong> Direktion L<strong>an</strong>desarchäologie<br />
ein <strong>an</strong>gemessener Zeitraum einzuräumen, damit sie die Rettungsgrabungen,<br />
in Absprache mit den ausführenden Firmen, pl<strong>an</strong>mäßig den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
<strong>der</strong> heutigen archäologischen Forschung entsprechend durchführen k<strong>an</strong>n. Je<br />
nach Umf<strong>an</strong>g <strong>der</strong> evtl. notwendigen Grabungen sind von Seiten <strong>der</strong> Bauherren/<br />
Bauträger fin<strong>an</strong>zielle Beiträge für die Maßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Seite 37 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 38 von 42<br />
Schutz des Mutterbodens<br />
Der bei Bauarbeiten <strong>an</strong>fallende Oberboden (Mutterboden) ist schonend zu beh<strong>an</strong>deln<br />
und einer sinnvollen Folgenutzung zuzuführen. Auf § 202 BauGB „Schutz des<br />
Mutterbodens“ und die DIN 18115, Blatt 2 „Bodenarbeiten für vegetationstechnische<br />
Zwecke“ wird ausdrücklich hingewiesen.<br />
Auffinden von Altablagerungen<br />
Aus <strong>der</strong> durchgeführten Nutzungsrecherche ergibt sich für den Bereich <strong>der</strong> ehemaligen<br />
Betriebst<strong>an</strong>kstelle (Lage ca. 10 m nördlich des Wohnhauses) ein Verdacht<br />
auf mögliche Bodenverunreinigungen. Sofern im Rahmen einer Nutzungsän<strong>der</strong>ung<br />
in diesem Bereich Erdarbeiten erfor<strong>der</strong>lich werden, werden diese in Abstimmung<br />
mit <strong>der</strong> Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />
Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt a. d. Wstr. gutachterlich begleitet/<br />
überwacht; bei Bedarf werden Bodenproben auf mögliche Verunreinigungen<br />
überprüft und entsprechende S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen resp. eine ordnungsgemäße<br />
Entsorgung belasteten Bodenmaterials durchgeführt werden.<br />
Sollten sich darüber hinaus im Rahmen von Nutzungsän<strong>der</strong>ungen, Erschließungsmaßnahmen<br />
o<strong>der</strong> Neubebauungen Hinweise auf das Vorh<strong>an</strong>densein von<br />
Altablagerungen ergeben, ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd - Regionalstelle<br />
Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Neustadt a. d.<br />
Wstr. umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Sollten bei späteren Baumaßnahmen<br />
im Pl<strong>an</strong>gebiet Abfälle <strong>an</strong>fallen, die keiner Wie<strong>der</strong>verwertung zugeführt werden<br />
können, sind diese in einer zugelassenen Abfallentsorgungs<strong>an</strong>lage zu entsorgen.<br />
St<strong>an</strong>dsicherheit von Gebäuden<br />
Bei Eingriffen in den Baugrund sind grundsätzlich die einschlägigen Regelwerke<br />
(DIN 4020, DIN EN 1997-1 und -2, DIN 1054) zu berücksichtigen.<br />
Ausbildung von Kellern und Drainagen - Grundwasserverhältnisse<br />
Die Ableitung von Fremdwasser, z. B. Drainagewasser, in ein Gewässer o<strong>der</strong> das<br />
K<strong>an</strong>alnetz ist nicht gestattet.<br />
Bei <strong>der</strong> Ausbildung von Kellern in Gebäuden ist, sofern erfor<strong>der</strong>lich, auf die ausreichende<br />
Sicherung gegen drückendes Wasser zu achten. Gegebenenfalls ist die<br />
Unterkellerung zum Schutz gegen Vernässung in Form einer wasserdichten W<strong>an</strong>ne<br />
o. ä. auszubilden.<br />
Einleitung von Oberflächenwasser/ Regenwasserversickerung<br />
Die Einleitung des Oberflächenwassers von Straßen- und Hofflächen über zentrale<br />
Retentions- und Sickerflächen in das Grundwasser bedarf einer wasserrechtlichen<br />
Erlaubnis <strong>der</strong> Struktur- und Genehmigungsdirektion als Obere Wasserbehörde.
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Die Versickerung des auf den Dachflächen <strong>an</strong>fallenden Nie<strong>der</strong>schlagswassers auf<br />
den jeweiligen Grundstücken bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis <strong>der</strong> Kreisverwaltung<br />
Germersheim als Untere Wasserbehörde, soweit es sich um konzentrierte<br />
Versickerungen h<strong>an</strong>delt (Sickerschächte, Sickerteiche, Rigolen u. ä.). Die<br />
großflächige Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Nie<strong>der</strong>schlagswasser<br />
über die belebte Bodenzone (z. B. in ausreichend dimensionierten Sickermulden)<br />
ist erlaubnisfrei.<br />
Bei <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung, <strong>der</strong> Ausführung, dem Betrieb und <strong>der</strong> Unterhaltung <strong>der</strong> Versickerungs<strong>an</strong>lagen<br />
sind die allgemein <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nten Regeln <strong>der</strong> Technik zu beachten<br />
(insb. ATV-DVWK Arbeitsblatt A 138).<br />
Bauverbotszone/ Baubeschränkungszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19/ Werbe<strong>an</strong>lagen<br />
außerhalb geschlossener Ortschaften<br />
Gemäß § 22 LStrG gilt entl<strong>an</strong>g von Kreisstraßen (außerhalb <strong>der</strong> zur Erschließung<br />
<strong>der</strong> <strong>an</strong>liegenden Grundstücke bestimmten Teile <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten) bis zu einer<br />
Tiefe von 15 m gemessen vom äußeren R<strong>an</strong>d <strong>der</strong> befestigten Fahrbahn ein Bauverbot<br />
für Hochbauten. Entsprechendes gilt für Aufschüttungen und Abgrabungen<br />
größeren Umf<strong>an</strong>gs. Gemäß § 23 LStrG bedürfen zudem die Errichtung, wesentliche<br />
Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> wesentliche <strong>an</strong><strong>der</strong>sartige Nutzung von baulichen Anlagen in<br />
einer Entfernung von bis 30 m zu Kreisstraßen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> Straßenbaubehörde<br />
(L<strong>an</strong>desbetrieb Mobilität LBM Speyer). Dies gilt auch für Außenwerbung<br />
aller Art.<br />
Bei einer Leitungsverlegung im Straßeneigentum ist vor Baubeginn eine vertragliche<br />
Regelung erfor<strong>der</strong>lich. In <strong>der</strong> Bauverbots- bzw. Baubeschränkungszone bedarf<br />
es einer <strong>an</strong>baurechtlichen Genehmigung des L<strong>an</strong>desbetriebes Mobilität LBM Speyer.<br />
Oberflächenentwässerung/ Verschmutzungen im Bereich <strong>der</strong> K 19<br />
Der K 19 und ihren Entwässerungseinrichtungen darf kein zusätzliches Oberflächenwasser<br />
zugeführt werden.<br />
Es ist ferner sicherzustellen, dass die ordnungsgemäße Entwässerung <strong>der</strong> Kreisstraße<br />
weiterhin gewährleistet wird.<br />
Eine Verschmutzung <strong>der</strong> K 19 während Bau- o<strong>der</strong> Abrissmaßnahmen ist zu vermeiden;<br />
entstehende Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.<br />
Sichtdreiecke nach RAS-K 1<br />
An <strong>der</strong> Einmündung <strong>der</strong> Forststraße in die K 19 ist ein Sichtdreieck gemäß RAS-K-<br />
1 (Ausgabe 1988 inkl. Beiblatt St<strong>an</strong>d September 2001) zwischen 0,8 m und 2,5 m<br />
von ständigen Sichthin<strong>der</strong>nissen, parkenden Fahrzeugen und sichtbehin<strong>der</strong>ndem<br />
Bewuchs frei zu halten. Bäume, Lichtmaste, Lichtsignalgeber und Ähnliches sind<br />
innerhalb des Sichtdreiecks möglich, sie dürfen wartepflichtigen Fahrern, die aus<br />
Seite 39 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 40 von 42<br />
dem St<strong>an</strong>d einbiegen o<strong>der</strong> kreuzen wollen, die Sicht auf bevorrechtigte Fahrzeuge<br />
o<strong>der</strong> nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer jedoch nicht verdecken.<br />
Radonkonzentrationen<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt innerhalb eines Bereiches, in dem ein erhöhtes und lokal über<br />
einzelnen Gesteinshorizonten ein hohes Radonpotential ermittelt wurde (40 bis<br />
100 kBq/m³ bzw. lokal > 100 kBq/m³). Von Seiten des LUWG wird eine Radonmessung<br />
in <strong>der</strong> Bodenluft des Bauplatzes o<strong>der</strong> Baugebietes dringend empfohlen. Die<br />
Ergebnisse sollten Grundlage für die Baupl<strong>an</strong>er und Bauherren sein, sich ggf. für<br />
bauliche Vorsorgemaßnahmen zu entscheiden<br />
Der Begriff „lokal“ bedeutet hierbei, dass ein hohes Radonpotential meist eng <strong>an</strong><br />
geologisch-tektonische Einheiten gebunden ist. Solche Bereiche besitzen deshalb<br />
eine sehr begrenzte Ausdehnung. Es wird dringend empfohlen, von Seiten des<br />
Bauherrn orientierende Radonmessungen in <strong>der</strong> Bodenluft durchführen zu lassen.<br />
Die Ergebnisse sollten Grundlage für die Baupl<strong>an</strong>er und Bauherren sein, sich ggf.<br />
für bauliche Vorsorgemaßnahmen zu entscheiden. Werden hierbei tatsächlich<br />
Werte über 100 kBq/m³ festgestellt wird <strong>an</strong>geraten, bauliche Vorsorgemaßnahmen<br />
zu treffen, um den Eintritt des Radons ins Gebäude weitgehend zu verhin<strong>der</strong>n. Für<br />
einen Neubau empfehlen sich auch bei niedrigen Radonkonzentrationen in <strong>der</strong><br />
Bodenluft einfache vorbeugende Maßnahmen, wie bspw. einer Bodenplatte aus<br />
konstruktiv bewehrtem Beton mit einer Mindeststärke von 15 cm. Für weitere Fragen<br />
zur Geologie sowie zur Durchführung und Bewertung <strong>der</strong> Radonmessung in<br />
<strong>der</strong> Luft steht das L<strong>an</strong>desamt für Geologie und Bergbau zur Verfügung. Weiterführende<br />
Informationen zum Thema Radonschutz von Neubauten und Radons<strong>an</strong>ierungen<br />
können dem „Radon-H<strong>an</strong>dbuch“ des Bundesamts für Strahlenschutz entnommen<br />
werden. Weiterhin stehen zur Thematik Radon in Gebäuden bzw. in <strong>der</strong><br />
Bodenluft die Radon-Informationsstelle im L<strong>an</strong>desamt für Umwelt, Wasserwirtschaft<br />
und Gewerbeaufsicht (LUWG) zur Verfügung.<br />
Wald - Kosten von Verkehrssicherungsmaßnahmen<br />
Durch die zukünftige gewerbliche Nutzung des Pl<strong>an</strong>gebiets über das bereits bestehende<br />
Maß hinaus entstehen Kosten von Verkehrssicherungsmaßnahmen (einschließlich<br />
des Kontrollaufw<strong>an</strong>des), die zu Gunsten des gepl<strong>an</strong>ten Gewerbegebietes<br />
erfor<strong>der</strong>lich werden. Die Übernahme <strong>der</strong> Kosten erfolgt durch die Grundstückseigentümer<br />
waldr<strong>an</strong>dnaher Grundstücke (Regelung im Bau<strong>an</strong>trags-/ Baugenehmigungsverfahren).
<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
Anh<strong>an</strong>g C: Verfahrensablauf<br />
1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) 13.11.2008<br />
2. Bek<strong>an</strong>ntmachung des Aufstellungsbeschlusses (§ 2 Abs. 1 BauGB) 25.12.2009<br />
3. Pl<strong>an</strong>entwurfsbeschluss 03.12.2009<br />
4. Frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) 05.01. - 04.02.2010<br />
5. Beteiligung <strong>der</strong> Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) 15.12.2009 - 04.02.2010<br />
6. Beschlussfassung über die während des Anhörverfahrens vorgebrachten<br />
Anregungen und Stellungnahmen (§ 4 Abs. 1 BauGB) 08.11.2012<br />
7. Annahmebeschluss 08.11.2012<br />
8. Auslegungsbeschluss öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) 08.11.2012<br />
9. Bek<strong>an</strong>ntmachung <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) .............<br />
10. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) .............<br />
11. Beschlussfassung über die während <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung vorgebrachten<br />
Anregungen und Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB) .............<br />
12. Satzungsbeschluss (§ 10 BauGB) .............<br />
13. ausgefertigt:<br />
Hagenbach, den ------------------------------------------------<br />
F.X. Scherrer, Stadtbürgermeister<br />
14. Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s<br />
Mit dieser Bek<strong>an</strong>ntmachung wird <strong>der</strong> <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ mit<br />
Gestaltungssatzung einschließlich <strong>der</strong> textlichen Festsetzungen und <strong>der</strong> gestalterischen Festsetzungen<br />
nach § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO rechtsverbindlich.<br />
Hagenbach, den ------------------------------------------------<br />
F.X. Scherrer, Stadtbürgermeister<br />
15. Die Übereinstimmung <strong>der</strong> vorliegenden Pl<strong>an</strong>ausfertigung mit dem rechtskräftig gewordenen <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong><br />
„Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ mit Gestaltungssatzung wird hiermit bestätigt.<br />
Hagenbach, den ------------------------------------------------<br />
F.X. Scherrer, Stadtbürgermeister<br />
Seite 41 von 42
IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />
Seite 42 von 42<br />
Anh<strong>an</strong>g D: Dokumentation des Abwägungsprozesses