Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
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<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
3.4.2 Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung und Höhe <strong>der</strong> Gebäude/ baulichen Anla-<br />
gen<br />
Das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung (GRZ, Höhe <strong>der</strong> baulichen Anlagen) wird als<br />
Höchstmaß festgesetzt. Im Hinblick auf die Grundflächenzahl wird die in <strong>der</strong> Baunutzungsverordnung<br />
<strong>an</strong>gegebene Obergrenze voll ausgeschöpft. Die festgesetzte<br />
maximale GRZ von 0,8 ermöglicht eine relativ hohe Baudichte, wodurch die für einen<br />
Gewerbest<strong>an</strong>dort in <strong>der</strong> heutigen Zeit geringe Flächengröße des Gebiets unter<br />
Wirtschaftlichkeitserwägungen kompensiert werden k<strong>an</strong>n. Darüber hinaus bestehen<br />
im Hinblick auf die natürlichen Bodenfunktionen bereits Vorbelastungen durch<br />
die ehemalige Sägewerksnutzung, so dass die Auswirkungen auf den Boden deutlich<br />
geringer einzustufen sind als im Falle <strong>der</strong> Neuin<strong>an</strong>spruchnahme einer Fläche.<br />
Die kompakte Bauweise auf <strong>der</strong> vormals bereits gewerblich genutzten Fläche ist<br />
ein Beitrag zum Freiflächenschutz. Die Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung von Flächen bzw.<br />
das Flächenrecycling ist aus Gründen des Bodenschutzes wünschenswert.<br />
Die festgesetzte maximale Firsthöhe (9,0 m) orientiert sich im Wesentlichen <strong>an</strong><br />
den Gebäudehöhen bereits bestehen<strong>der</strong> Gebäude und baulicher Anlagen. Die Begrenzung<br />
wird vorgenommen, um dem Ortscharakter und dem Umfeld <strong>an</strong>gepasste<br />
Kubaturen zu erzielen sowie die l<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Pl<strong>an</strong>gebiets in<br />
den umgebenden Freiraum zu gewährleisten. Die Begrenzung <strong>der</strong> Höhe von Freilagern<br />
auf maximal 8,0 m erfolgt ebenfalls aus den gen<strong>an</strong>nten Gründen und orientiert<br />
sich <strong>an</strong> den heutigen Gegebenheiten.<br />
3.4.3 Bauweise<br />
Für das Gewerbegebiet wird eine offene Bauweise mit einer Längenbegrenzung<br />
<strong>der</strong> Baukörper von 50 m festgesetzt. Im Vor<strong>der</strong>grund soll die Ansiedlung kleinerer<br />
Gewerbeeinheiten stehen. Da bei H<strong>an</strong>dwerkerhöfen auch eine zwei Grundstücke<br />
übergreifende Struktur mit gemeinsamer Hoffläche denkbar ist, soll in diesen Fällen<br />
eine Grenzbebauung möglich sein. Ausnahmsweise wird deshalb für H<strong>an</strong>dwerkerhöfe<br />
eine Grenzbebauung zugelassen, um zusätzlich - bei Bedarf - ein flexibles<br />
Strukturkonzept zu ermöglichen. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund, im<br />
Gebiet die Voraussetzungen für eine verdichtete Bebauung zu schaffen.<br />
3.4.4 Überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen<br />
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen definiert. Im<br />
Westen wird zur äußeren Grundstücksgrenze entsprechend dem nachrichtlich übernommenen<br />
Schutzstreifen entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Produkten-Fernleitung ein Abst<strong>an</strong>d von<br />
10,0 m zzgl. eines 1,0 m breiten Sicherheitsabst<strong>an</strong>ds eingehalten. Im Nordosten<br />
wird die Bauverbotszone entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 bei <strong>der</strong> Abgrenzung des Baufensters<br />
berücksichtigt. Im Nordwesten und im Osten orientiert sich die Abgrenzung des<br />
Baufensters <strong>an</strong> den mit einer Erhaltungsbindung versehenen Gehölzbeständen,<br />
die u. a. zur R<strong>an</strong>deingrünung und l<strong>an</strong>dschaftlichen Einbindung des Gewerbegebiets<br />
bedeutsam sind (siehe unten). Darüber hinaus wird auf <strong>der</strong> Ostseite mit <strong>der</strong><br />
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