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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

Seite 12 von 42<br />

tungen), liegen keine Baugenehmigungen vor. Die betroffenen Grundstücke liegen<br />

im Außenbereich <strong>der</strong> Gemarkung Hagenbach. Dort sind jedoch nur privilegierte<br />

Vorhaben gemäß § 35 BauGB, wie z. B. l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Betriebe, zulässig. Eine<br />

nachträgliche Genehmigung <strong>der</strong> baulichen Anlagen und <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit durchgeführten<br />

Nutzungen ist nach <strong>der</strong> heutigen Rechtslage nicht möglich. Dies ist nur<br />

möglich, wenn durch einen <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> für die verschiedenen gewerblichen<br />

Nutzungen Baurecht geschaffen wird.<br />

Mit Aufstellung des vorliegenden <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s sollen somit vorr<strong>an</strong>gig die rechtlichen<br />

Voraussetzungen zur Sicherung <strong>der</strong> bestehenden baulichen Anlagen und<br />

Nutzungen geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine maßvolle und verträgliche<br />

Weiterentwicklung des Gewerbest<strong>an</strong>dorts ermöglicht werden.<br />

3.3 Einfügung in die Gesamtpl<strong>an</strong>ung<br />

Im rechtskräftigen Flächennutzungspl<strong>an</strong> <strong>der</strong> Verb<strong>an</strong>dsgemeinde Hagenbach<br />

(PLANUNGSBÜRO PRÖLL, Karlsruhe) ist das Pl<strong>an</strong>gebiet als bestehende Gewerbefläche<br />

mit gepl<strong>an</strong>ter r<strong>an</strong>dlicher Erweiterung (nach Westen und Süden, Pl<strong>an</strong>gebiet<br />

2.3 „Gewerbegebietserweiterung <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“) dargestellt. Die Größe des Erweiterungsbereichs<br />

wird mit ca. 3,0 ha <strong>an</strong>gegeben, die bestehende Gewerbefläche ist<br />

ca. 2,0 ha groß. Aus städtebaulicher Sicht ist bei einer Erweiterung <strong>der</strong> gewerblichen<br />

Nutzung unter dem Aspekt des umgebenden L<strong>an</strong>dschaftsbilds eine baulich<br />

sensible Gestaltung zu wählen. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs folgt <strong>der</strong> im<br />

Flächennutzungspl<strong>an</strong> dargestellten Gewerbegebietsfläche.<br />

Die das Pl<strong>an</strong>gebiet im Süden und Osten umgebenden Offenl<strong>an</strong>dflächen sind als<br />

„Flächen für die L<strong>an</strong>dwirtschaft“ dargestellt. Das Pl<strong>an</strong>gebiet sowie seine Umgebung<br />

sind zudem mit Ausweisungen des europäischen Schutzgebietssystems „NA-<br />

TURA 2000“ (Vogelschutzgebiet und FFH-Gebiet) sowie <strong>der</strong> Grundwassersicherung<br />

belegt. Für die Freiflächen auf dem Schwemmkegel wird darüber hinaus die<br />

naturschutzrechtliche Ausweisung als „Naturschutzgebiet“ vorgeschlagen (entsprechend<br />

den Aussagen im L<strong>an</strong>dschaftspl<strong>an</strong>).<br />

Am Westr<strong>an</strong>d des Gebiets verläuft eine unterirdische Versorgungsleitung (Erdöl);<br />

am Nordr<strong>an</strong>d sowie im Bereich <strong>der</strong> K 19 verlaufen weitere unterirdische Leitungen<br />

(Kabel). Von den bestehenden Gebäuden führt eine Elektro-Freileitung in Richtung<br />

Nordosten, die <strong>an</strong> eine Leitung entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> K 19 <strong>an</strong>bindet.<br />

Im Regionalen Raumordnungspl<strong>an</strong> Rheinpfalz (PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

RHEINPFALZ 2004) ist das Pl<strong>an</strong>gebiet als „Siedlungsfläche Industrie, Dienstleistung<br />

und Gewerbe“ im Best<strong>an</strong>d dargestellt.<br />

Die umgebenden Freiflächen (Gemarkung Stadt Wörth am Rhein sowie östlich <strong>der</strong><br />

ehemaligen Römerstraße) sind als Best<strong>an</strong>dteil eines „Regionalen Grünzugs“ ausgewiesen,<br />

<strong>der</strong> den unbesiedelten Bienwald und die <strong>an</strong>grenzende Rheinnie<strong>der</strong>ung<br />

umfasst. Die umgebenden Freiflächen sind zudem als „Vorr<strong>an</strong>ggebiet Wasserwirt-

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