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Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

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IUS (November 2012) <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF<br />

Seite 10 von 42<br />

3 Begründung<br />

3.1 Geltungsbereich (§ 9 Abs. 7 BauGB)<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt (Luftlinie) ca. 1,1 km westlich <strong>der</strong> Ortslage von Hagenbach<br />

und zwar unmittelbar westlich <strong>der</strong> in Richtung L<strong>an</strong>genberg führenden K 19 im Gew<strong>an</strong>n<br />

„Mittelrhein“. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind in nachfolgen<strong>der</strong><br />

Abbildung durch eine unterbrochene schwarze Linie festgelegt. Im Geltungsbereich<br />

sind folgende Flurstücke enthalten: Nr. 3585/34, Nr. 3585/35, Nr.<br />

3585/37, Nr. 3585/38 (teilweise), Nr. 3585/39 (teilweise), Nr. 3585/40, Nr. 3585/41,<br />

Nr. 3585/42, Nr. 3585/43, Nr. 3585/44 und Nr. 3335/2 (teilweise).<br />

Abb. 1: Räumlicher Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

K 19“ (abgegrenzt durch schwarze unterbrochene Linie).<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“<br />

wird wie folgt umgrenzt:

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