13.04.2013 Aufrufe

Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

Bebauungsplan „Ehemaliges Sägewerk an der K 19“

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />

Im Westen: Die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verläuft von Nord nach Süd entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong><br />

westlichen Grenze <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/35, Nr. 3585/34 und Nr.<br />

3585/39 (Länge hier 72 m vom nord-westlichen Grenzpunkt);<br />

Im Süden: die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verschwenkt von dort in einem 87°-Winkel<br />

in östliche Richtung und verläuft als gerade, die Flurstücke Nr.<br />

3585/39 und Nr. 3585/38 kreuzende Linie ca. 200 m nach Osten bis<br />

zum Schnittpunkt mit <strong>der</strong> Ostgrenze des Flurstücks Nr. 3585/38;<br />

Im Osten: die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verläuft ab diesem Schnittpunkt entl<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Ostgrenze <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/38 und Nr. 3585/42 nach<br />

Norden bis zum nord-östlichen Grenzpunkt des letzt gen<strong>an</strong>nten Flurstücks;<br />

von diesem in einer Senkrechten zur östlichen Grenze des<br />

Flurstücks Nr. 3335/2 bis zum Schnittpunkt mit dieser Ostgrenze sowie<br />

von diesem entl<strong>an</strong>g <strong>der</strong> Grenze in Richtung Norden bis zum<br />

nord-östlichen Grenzpunkt des Flurstücks Nr. 3585/43;<br />

Im Norden: die <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>grenze verläuft ab diesem Grenzpunkt entl<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Nordgrenze <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/43 und Nr. 3585/44, <strong>der</strong><br />

Westgrenze des letzt gen<strong>an</strong>nten Flurstücks und im Weiteren entl<strong>an</strong>g<br />

<strong>der</strong> Nordgrenze des Flurstücks Nr. 3585/35 bis zum nord-westlichen<br />

Grenzpunkt des letzt gen<strong>an</strong>nten Flurstücks.<br />

Die Flächengröße des Pl<strong>an</strong>gebiets beträgt rd. 4,99 ha.<br />

Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt auf einer Höhe von etwa 119 m ü. NN und fällt leicht in Richtung<br />

Nordosten/ Osten (Hochgesta<strong>der</strong><strong>an</strong>d) sowie in Richtung Süden (Wiebelsbach)<br />

ab. Das Gebiet wird im Norden und Westen von Waldflächen, im Süden von<br />

Freiflächen (Restflächen <strong>der</strong> Flurstücke Nr. 3585/39 und Nr. 3585/38) mit dar<strong>an</strong><br />

<strong>an</strong>grenzendem Wald begrenzt. Im Osten grenzen ein von Gehölzbeständen gesäumter<br />

Weg (von dem Teilabschnitte im Geltungsbereich liegen) mit <strong>an</strong>schließenden<br />

l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Nutzflächen, am Nordostr<strong>an</strong>d ein Teilabschnitt <strong>der</strong><br />

K 19 mit <strong>an</strong>grenzenden L<strong>an</strong>dwirtschaftsflächen <strong>an</strong>.<br />

3.2 Pl<strong>an</strong>ungs<strong>an</strong>lass und Pl<strong>an</strong>ungsziele<br />

Mit Aufstellung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ beabsichtigt<br />

die Stadt Hagenbach, die pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen für eine<br />

geordnete, städtebauliche Entwicklung auf dem im Außenbereich gelegenen ehemaligen<br />

Sägewerksgelände zu schaffen. Auf dem Gelände soll Baurecht für verschiedene<br />

gewerbliche Nutzungen ermöglicht werden.<br />

Für das Pl<strong>an</strong>gebiet existiert <strong>der</strong>zeit keine verbindliche Bauleitpl<strong>an</strong>ung. Mit Ausnahme<br />

von drei Wohneinheiten wurden lediglich Baugenehmigungen für den Sägewerksbetrieb<br />

mit Lagerhallen u. ä. im Rahmen einer Außenbereichsgenehmigung<br />

nach § 35 Abs. 1 BauGB (privilegierte Vorhaben) erteilt. Der Betrieb des Sägewerks<br />

ist schon vor Jahren aufgegeben worden; <strong>der</strong> Best<strong>an</strong>dsschutz ist erloschen.<br />

Für fast alle Nutzungen, die zurzeit auf dem Gelände stattfinden (Garten- und<br />

L<strong>an</strong>dschaftsbaubetrieb, Tr<strong>an</strong>sportgewerbe für Erden, Steine u. ä. sowie Lagerhal-<br />

Seite 11 von 42

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!