Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
Bebauungsplan âEhemaliges Sägewerk an der K 19â
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<strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“, Stadt Hagenbach - ENTWURF IUS (November 2012)<br />
schaft - Schwerpunkt Grundwasserschutz“ festgelegt. Die Vorr<strong>an</strong>ggebiete werden<br />
zur Deckung des l<strong>an</strong>gfristigen Bedarfs <strong>an</strong> Trinkwasser ausgewiesen.<br />
Der Regionalpl<strong>an</strong> wird zurzeit fortgeschrieben. Im aktuellen Entwurf des Einheitlichen<br />
Regionalpl<strong>an</strong>s Rhein-Neckar (Raumnutzungskarte St<strong>an</strong>d März 2012, Metropolregion<br />
Rhein-Neckar - Verb<strong>an</strong>d Region Rhein-Neckar) finden sich entsprechende<br />
Ausweisungen (Pl<strong>an</strong>gebiet: „Siedlungsfläche Industrie und Gewerbe“ im Best<strong>an</strong>d;<br />
umgebende Freiflächen: „Regionaler Grünzug“ sowie „Vorr<strong>an</strong>ggebiet für<br />
den Grundwasserschutz“). Als Best<strong>an</strong>dteil des Netzes „NATURA 2000“ ist das<br />
Pl<strong>an</strong>gebiet darüber hinaus mit <strong>der</strong> Ausweisung „L<strong>an</strong>desweiter Biotopverbund<br />
Rheinl<strong>an</strong>d-Pfalz“ belegt.<br />
Die vorgesehene Pl<strong>an</strong>ung fügt sich somit in die Gesamtpl<strong>an</strong>ung ein bzw. ist aus ihr<br />
entwickelt.<br />
3.4 Pl<strong>an</strong>ungsinhalt und Grundzüge <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung des <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong>s „Ehemaliges Sägewerk <strong>an</strong> <strong>der</strong> K 19“ werden<br />
folgende Ziele verfolgt:<br />
− Schaffung <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung <strong>der</strong> bestehenden<br />
baulichen Anlagen und gewerblichen Nutzungen.<br />
− Schaffung <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung weiterer,<br />
nicht wesentlich stören<strong>der</strong> Gewerbebetriebe (im Hinblick auf Wohnnutzung -<br />
Betriebswohnungen im Gebiet selbst und auf Wohnnutzungen in den nächst<br />
gelegenen Wohn-/ Mischgebieten <strong>der</strong> Ortslage Hagenbach sowie auf nutzungsbedingten<br />
Verkehr in <strong>der</strong> Ortslage Hagenbach) mit einem Schwerpunkt<br />
auf dem Kleingewerbe.<br />
− Schaffung <strong>der</strong> pl<strong>an</strong>ungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dichte, kompakte<br />
Bebauung des Gewerbegebiets (Obergrenze <strong>der</strong> zulässigen Grundflächenzahl<br />
gemäß BauNVO) insb. aufgrund <strong>der</strong> geringen Flächengröße des Pl<strong>an</strong>gebiets.<br />
− L<strong>an</strong>dschaftliche Einbindung des Gewerbest<strong>an</strong>dorts in die umgebenden Freiflächen<br />
(insb. r<strong>an</strong>dliche Eingrünung, maßvolle Gebäudehöhen).<br />
− Beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung <strong>der</strong> naturschutzrechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen (Lage<br />
im Vogelschutz-/ FFH-Gebiet).<br />
3.4.1 Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
Entsprechend <strong>der</strong> beschriebenen Zielsetzung wird die Art <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
im vorliegenden <strong>Bebauungspl<strong>an</strong></strong> gemäß § 8 BauNVO als „Gewerbegebiet“ festgesetzt,<br />
in dem ausschließlich Betriebe zugelassen werden, die das Wohnen in den<br />
nächst gelegenen Wohn-/ Mischgebieten <strong>der</strong> Ortslage nicht wesentlich stören. Die<br />
Nutzungsfestsetzungen werden nach „zulässigen", „ausnahmsweise zulässigen"<br />
und „unzulässigen“ Nutzungsarten differenziert. In Gewerbegebieten allgemein<br />
bzw. ausnahmsweise zulässige Nutzungen, die zu immissionsschutzrechtlichen<br />
Konflikten mit beson<strong>der</strong>s schutzbedürftigen Nutzungen führen können bzw. solche<br />
mit überdurchschnittlich hohem Verkehrsaufkommen (wie insb. größere Logistik-<br />
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